Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (23.983)
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- Angegeben von: BVPG - Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung e. V. am 29.07.2024
- Beschreibung: Beibehaltung der Regelungen zum Angebot von Präventionsmaßnahmen durch die Kassen
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13094
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Herzgesundheit - (Gesundes-Herz-Gesetz - GHG)
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BT-Drs. 20/13094
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: BVPG - Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung e. V. am 29.07.2024
- Beschreibung: Ursprünglich sollte das neu zu gründende Institut Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit heißen. Es wurde umbenannt in „Bundesinstitut für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM)“. Das hat in der Folge für viel Kritik gesorgt, impliziert dieser Name doch einen Fokus auf die medizinische Prävention und führte so zu einer Verengung auf ein überholtes Verständnis von Prävention und Gesundheitsförderung. Der Name muss aus Sicht der BVPG zwingend geändert werden. Die BVPG hält den Namen „Bundesinstitut für Gesundheit - BIG“ für geeignet.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12790
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit
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BT-Drs. 20/12790
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Bundesverband spezielle Lebensmittel (DIÄTVERBAND) e.V. am 29.07.2024
- Beschreibung: Verpflichtende Beschreibung der Eigenschaften und/oder Merkmale, denen ein Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (LBMZ) seine Zweckdienlichkeit verdankt, gemäß Art. 5 der del. Verordnung (EU) 2016/128 und Rechtsverhältnis zum Verbot der wiederholenden verpflichtenden Nährwertdeklaration gemäß Art. 6 der del. Verordnung (EU) 2016/128 in Vbdg. mit Art. 30 der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (LMIV)
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Schwarz Digits KG am 29.07.2024
- Beschreibung: Einer zügigen Einstellung dringend benötigter ausländischer Fachkräfte stehen unter anderem verzögernde Visa- und andere Antragsverfahren entgegen. Hinsichtlich der Verfahrensdauer existieren erhebliche Unterschiede zwischen einzelnen Gebietskörperschaften. Um die Verfahrensdauer zu vereinheitlichen bzw. zu beschleunigen, bedarf es besserer Durchsetzungsbedingungen bestehender Gesetzesvorgaben in den Gebietskörperschaften.
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- Angegeben von: Schwarz Digits IT KG am 29.07.2024
- Beschreibung: Einer zügigen Einstellung dringend benötigter ausländischer Fachkräfte stehen unter anderem verzögernde Visa- und andere Antragsverfahren entgegen. Hinsichtlich der Verfahrensdauer existieren erhebliche Unterschiede zwischen einzelnen Gebietskörperschaften. Um die Verfahrensdauer zu vereinheitlichen bzw. zu beschleunigen, bedarf es besserer Durchsetzungsbedingungen bestehender Gesetzesvorgaben in den Gebietskörperschaften.
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- Angegeben von: PreZero Stiftung & Co. KG am 29.07.2024
- Beschreibung: Einer zügigen Einstellung dringend benötigter ausländischer Fachkräfte stehen unter anderem verzögernde Visa- und andere Antragsverfahren entgegen. Hinsichtlich der Verfahrensdauer existieren erhebliche Unterschiede zwischen einzelnen Gebietskörperschaften. Um die Verfahrensdauer zu vereinheitlichen bzw. zu beschleunigen, bedarf es besserer Durchsetzungsbedingungen bestehender Gesetzesvorgaben in den Gebietskörperschaften.
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- Angegeben von: Schwarz Produktion Stiftung & Co. KG am 29.07.2024
- Beschreibung: Einer zügigen Einstellung dringend benötigter ausländischer Fachkräfte stehen unter anderem verzögernde Visa- und andere Antragsverfahren entgegen. Hinsichtlich der Verfahrensdauer existieren erhebliche Unterschiede zwischen einzelnen Gebietskörperschaften. Um die Verfahrensdauer zu vereinheitlichen bzw. zu beschleunigen, bedarf es besserer Durchsetzungsbedingungen bestehender Gesetzesvorgaben in den Gebietskörperschaften.
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- Angegeben von: Kaufland Stiftung & Co. KG am 29.07.2024
- Beschreibung: Einer zügigen Einstellung dringend benötigter ausländischer Fachkräfte stehen unter anderem verzögernde Visa- und andere Antragsverfahren entgegen. Hinsichtlich der Verfahrensdauer existieren erhebliche Unterschiede zwischen einzelnen Gebietskörperschaften. Um die Verfahrensdauer zu vereinheitlichen bzw. zu beschleunigen, bedarf es besserer Durchsetzungsbedingungen bestehender Gesetzesvorgaben in den Gebietskörperschaften.
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- Angegeben von: Lidl Dienstleistung GmbH & Co. KG am 29.07.2024
- Beschreibung: Einer zügigen Einstellung dringend benötigter ausländischer Fachkräfte stehen unter anderem verzögernde Visa- und andere Antragsverfahren entgegen. Hinsichtlich der Verfahrensdauer existieren erhebliche Unterschiede zwischen einzelnen Gebietskörperschaften. Um die Verfahrensdauer zu vereinheitlichen bzw. zu beschleunigen, bedarf es besserer Durchsetzungsbedingungen bestehender Gesetzesvorgaben in den Gebietskörperschaften.
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- Angegeben von: Lidl Stiftung & Co. KG am 29.07.2024
- Beschreibung: Einer zügigen Einstellung dringend benötigter ausländischer Fachkräfte stehen unter anderem verzögernde Visa- und andere Antragsverfahren entgegen. Hinsichtlich der Verfahrensdauer existieren erhebliche Unterschiede zwischen einzelnen Gebietskörperschaften. Um die Verfahrensdauer zu vereinheitlichen bzw. zu beschleunigen, bedarf es besserer Durchsetzungsbedingungen bestehender Gesetzesvorgaben in den Gebietskörperschaften.
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Verbesserte Rahmenbedingungen bei der Integration ausländischer Fachkräfte.
Aktiv vom 29.07.2024 bis 08.01.2026
- Angegeben von: Schwarz Corporate Solutions KG am 29.07.2024
- Beschreibung: Einer zügigen Einstellung dringend benötigter ausländischer Fachkräfte stehen unter anderem verzögernde Visa- und andere Antragsverfahren entgegen. Hinsichtlich der Verfahrensdauer existieren erhebliche Unterschiede zwischen einzelnen Gebietskörperschaften. Um die Verfahrensdauer zu vereinheitlichen bzw. zu beschleunigen, bedarf es besserer Durchsetzungsbedingungen bestehender Gesetzesvorgaben in den Gebietskörperschaften.
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- Angegeben von: Schwarz Corporate Affairs GmbH & Co. KG am 29.07.2024
- Beschreibung: Einer zügigen Einstellung dringend benötigter ausländischer Fachkräfte stehen unter anderem verzögernde Visa- und andere Antragsverfahren entgegen. Hinsichtlich der Verfahrensdauer existieren erhebliche Unterschiede zwischen einzelnen Gebietskörperschaften. Um die Verfahrensdauer zu vereinheitlichen bzw. zu beschleunigen, bedarf es besserer Durchsetzungsbedingungen bestehender Gesetzesvorgaben in den Gebietskörperschaften.
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (9):
- Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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- Angegeben von: Verbio SE am 29.07.2024
- Beschreibung: Die Anrechnungsfähigkeit fortschrittlicher Biokraftstoffe auf die THG-Quote sollte auf Produktionsländer begrenzt werden, in denen die BLE eine Zugangsberechtigung für sog. Witness Audits besitzt.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verbio SE am 29.07.2024
- Beschreibung: Die Vorgaben der Nachhaltigkeitszertifizierung für fortschrittliche Biokraftstoffe sollten zum Zweck der Betrugsprävention strenger gefasst werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Verbio SE am 29.07.2024
- Beschreibung: Aufzeigen und Aufrechterhaltung der Möglichkeiten zur nachhaltigen Nutzung der Biomasse, mitsamt den dazugehörigen Produktionsketten.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. am 29.07.2024
- Beschreibung: Der Bundesweite Koordinierungskreis gegen Menschenhandel – KOK e.V. fordert die im Koalitionsvertrag vorgesehene Schaffung eines vom Strafverfahren unabhängigen Aufenthaltstitels für Betroffene von Menschenhandel und Ausbeutung. Derzeit bestehen in der Praxis aufgrund der hohen, kumulativen Voraussetzungen des § 25 Abs. 4a AufenthG erhebliche Hürden für Betroffene von Menschenhandel und Ausbeutung. Die aktuelle Regelung trägt insgesamt der Bedeutung von schutzsuchenden Betroffenen von Menschenhandel i.S.e. Menschenrechtsverletzung nicht hinreichend Rechnung. Der KOK e.V. schlägt daher eine Änderung des § 25 Abs. 4a AufenthG vor.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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- Angegeben von: KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. am 29.07.2024
- Beschreibung: Die Sicherung der Lebensgrundlage und der Zugang zu medizinischer sowie psychotherapeutischer Versorgung ist für Betroffene von Menschenhandel essentiell. Die Beratungspraxis zeigt jedoch, dass für die Gruppe der von Menschenhandel betroffenen Unionsbürger*innen häufig Schwierigkeiten beim Leistungsbezug bestehen. Gründe dafür sind, dass aufgrund der Freizügigkeitsberechtigung kein Aufenthaltstitel vorgelegt werden kann und spezielle Vorschriften von den Jobcentern nicht oder mit hohen Anforderungen angewendet werden. Betroffene Unionsbürger*innen müssen Sozialleistungsbezüge erhalten, um sich hinreichend genug erholen und stabilisieren zu können. Der KOK setzt sich für die Verbesserung der rechtlichen Stellung von Betroffenen von Menschenhandel und die Durchsetzung ihrer Rechte ein.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. am 29.07.2024
- Beschreibung: Der KOK tritt für eine an menschenrechtlichen Standards und Grundlagen ausgerichtete Asyl- und Migrationspolitik ein. Die Externalisierung von Asylverfahren wird abgelehnt. Der KOK macht insbesondere auf die Situation vulnerabler Gruppen von Geflüchteten wie geflüchtete (gewaltbetroffene) Frauen und Kinder, traumatisierte Geflüchtete und Betroffene von Menschenhandel aufmerksam und fordert besondere Schutzmechanismen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. am 29.07.2024
- Beschreibung: Die überarbeitete EU-Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels muss so in nationale Gesetzgebung implementiert werden, dass neben den notwendigen Änderungen bei den Straftatbeständen zu Menschenhandel und Ausbeutung auch Verbesserungen in den Bereichen Opferschutz und Opferrechte realisiert werden (bspw. beim Aufenthalt für Betroffene von Menschenhandel, Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen, dem Non-Punishment Prinzip).
- Betroffene Bundesgesetze (7):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. am 29.07.2024
- Beschreibung: Der KOK setzt sich für die Umsetzung des Gewalthilfegesetzes ein. Konkret setzt sich der KOK dafür ein, bei der Schaffung von Schutzplätzen und Beratungsangeboten durch die Länder und mit Finanzierungsbeteiligung des Bundes auch die Sicherung der spezialisierten Fachberatungsstellen für Betroffene von Menschenhandel zu berücksichtigen und das Beratungs- und Unterbringungsangebot auch für diese gewaltbetroffene Personengruppe auszubauen. Das Gewalthilfegesetz benötigt zudem Nachbesserungen, für die sich der KOK einsetzt. So sollten weitere Gewaltformen (bspw. Arbeitsausbeutung und weitere Ausbeutungsformen) sowie weitere Betroffenengruppen (bspw. trans*, inter* und nicht-binäre Personen) einbezogen und die Gültigkeit nicht auf eine gegenwärtige Gewaltgefährdung reduziert werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14025
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt
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BT-Drs. 20/14025
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. am 29.07.2024
- Beschreibung: Der KOK setzt sich für die Umsetzung der im Nationalen Aktionsplan zur Prävention und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz der Betroffenen (NAP MH) sowie im Nationalen Aktionsplans gegen Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit (NAP AZ) beschriebenen Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz der Betroffenen ein. Einige aus Sicht des KOK wichtige Bereiche, insbesondere in Bezug auf den Opferschutz, finden sich nicht oder nicht ausreichend in den Dokumenten wieder, hier setzt sich der KOK für eine Nachschärfung ein.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. am 29.07.2024
- Beschreibung: Das Recht auf Absehen von Strafe für Betroffene von Menschenhandel, das sogenannte Non-Punishment Prinzip (NPP), ist Ausdruck eines betroffenen-zentrierten und menschenrechtsbasierten Ansatzes bei der Bekämpfung von Menschenhandel. Es soll Betroffene des Menschenhandels vor der Bestrafung für rechtswidrige Handlungen schützen, die im Zuge oder als Folge des Menschenhandels begangen wurden. Anders als die restriktive Umsetzung des NPP in Deutschland i.S.d. § 154c Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) es vorsieht, zielt der Grundsatz der Straffreiheit grundsätzlich auf alle rechtswidrigen Handlungen (Straf-, Einwanderungs-, Verwaltungs- und Zivildelikte) und unabhängig von der Schwere der Straftat ab. Daher muss die StPO diesbezüglich angepasst werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. am 29.07.2024
- Beschreibung: Der KOK setzt sich für ein Zeugnisverweigerungsrecht für Mitarbeitende in Fachberatungsstellen (FBS) für Betroffene von Menschenhandel ein. Sie unterstützen ihre Klient*innen bei der Unterbringung und Versorgung, klären sie über ihre Rechte auf und stabilisieren sie. Diese Tätigkeiten setzen ein Vertrauensverhältnis voraus. In diesem Zusammenhang stellt sich jedoch das Problem, dass die Mitarbeiter*innen nicht zeugnisverweigerungsberechtigt sind und als Zeug*innen in Verfahren über das Anvertraute aussagen müssen. Das hat Auswirkungen auf das Vertrauensverhältnis und kann die Berater*innen bei öffentlichem Auftreten in Gericht in Gefährdungslagen bringen. § 53 StPO muss folglich um den Kreis der Mitarbeiter*innen von FBS für Betroffene von Menschenhandel erweitert werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Vorschlag eines Änderungsantrages zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG
Aktiv vom 29.07.2024 bis 04.02.2026
- Angegeben von: Deutscher Pflegerat am 29.07.2024
- Beschreibung: Der DPR setzt sich dafür ein, dass die Beachtung pflegerischer Qualitätsvorgaben (Struktur- Prozess- und Ergebnisqualität) eine Voraussetzung für die Erreichung der angestrebten Ziele des KHVVG-Gesetzes zur Steigerung der Versorgungsqualität sind. Außerdem sind die notwendigen Rahmenbedingungen zur Stärkung neuer pflegerischer Berufsbilder und einer sektorenübergreifenden Versorgung, die eine nachhaltige und pflegerische Versorgung schaffen, im Rahmen des KHVVG einzupflegen. Die konkreten Positionierungen finden sich im beigefügten Dokument.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) -
BT-Drs. 20/13407
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/11854, 20/12894, 20/13059 Nr. 4 - Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Jörg Schneider, Dr. Christina Baum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/5550 - Geburtshilfe in Deutschland flächendeckend sicherstellen - Fehlanreize beseitigen - c)...
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BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: bioMérieux Deutschland GmbH am 29.07.2024
- Beschreibung: Zugang von Patientinnen und Patienten zu schnelle multiplex PCR für Infektionskrankheiten auch als Point of Care wie beispielsweise in Notaufnahmen und niedergelassenen Praxen sowie Ausweitung des Screenings auf sexuell übertragbare Erkrankungen durch Ergänzung des Sozialgesetzbuches V bzw. zugehöriger Rechtsverordnungen
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Joachim Maurice Mielert am 28.07.2024
- Beschreibung: Das ApoRG ermöglicht den Betrieb einer Apotheke bei denkbarer Abwesenheit des Apothekers. Das halte ich für ein Patientensicherheitsrisiko, da die Medikationsberatung essentieller Bestandteil der Kommunikation mit den Patienten darstellt. Neben- und Wechselwirkungen zu erkennen, ist Kernkompetenz von Apothekern. Daher ist es unverzichtbar, dass der Apotheker persönlich für den Patienten ansprechbar ist und bleibt.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/23775
[alle RV hierzu]
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BT-Drs. 20/23775
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Änderung § 8 Abs.2 HaushG, Besserstellungsverbot
Aktiv vom 27.07.2024 bis 05.01.2026
- Angegeben von: Klaus-Dieter Wülfrath – Wülfrath&Partner am 27.07.2024
- Beschreibung: Lockerung des Besserstellungsverbots für außeruniversitäre gemeinnützige Forschungseinrichtungen
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Pflegeassistenzeinführungsgesetz
Aktiv vom 26.07.2024 bis 14.03.2025
- Angegeben von: BKK Dachverband e.V. am 26.07.2024
- Beschreibung: Der BKK Dachverband begrüßt ausdrücklich den vorliegenden Entwurf einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung. Es ist allerdings höchst irritierend, dass lediglich die Versichertengemeinschaft entweder direkt oder indirekt zur Finanzierung der Pflegeassistenzausbildung herangezogen werden solle. Insofern bleiben, letztendlich ca. 90 % des Finanzierungsaufwands bei der beitragszahlenden Versichertengemeinschaft „hängen“. Der BKK Dachverband sieht die angedachten Möglichkeiten zur Abweichung von den Zugangsvoraussetzungen (auch in Abweichung zum PflBG) hochkritisch.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMFSFJ) (20. WP): Pflegeassistenzeinführungsgesetz
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: CompuGroup Medical SE & Co. KGaA am 26.07.2024
- Beschreibung: Die Aufgaben der DAG sollten die auf Austausch basierende Orchestrierung aller Stakeholder sowie die effiziente Vorgabe von Spezifikationen und die Marktzulassung von Lösungen umfassen. Die DAG sollte mittles Ende-zu-Ende Verantwortung für eine funktionsfähige und sichere TI sorgen, die notwendigen Testumgebungen schaffen und standardisierte Zertifizierungsmaßnahmen vornehmen. Für eine erfolgreiche digitale Transformation besteht die dringende Notwendigkeit zur Einbindung von Nutzerperspektiven und Industrieexpertise, insbesondere bei der Roadmap-Erstellung sowie der Festlegung von Anforderungen und Spezifikationen. Es obliegt es AnwenderInnen, Benutzerfreundlichkeit individuell zu beurteilen. Standards sollen im Wettbewerb um die besten Lösungen definiert werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 377/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung einer Digitalagentur für Gesundheit (Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz - GDAG) -
BT-Drs. 20/13249
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung einer Digitalagentur für Gesundheit - (Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz - GDAG)
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BR-Drs. 377/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Änderung des EEG
Aktiv vom 26.07.2024 bis 09.10.2025
- Angegeben von: Landvolk Niedersachsen Landesbauernverband e.V. am 26.07.2024
- Beschreibung: Hinsichtlich einiger Punkte wird eine Änderung des EEG angestrebt. Unter anderem werden viele Biogasanlagen in den kommenden Jahren nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden können. Um das Aus der Biogasanlagen zu vermeiden, sind hier Änderungen erforderlich. Aber auch hinsichtlich weitere Normen werden Änderungen angestrebt.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Änderung des Gesetzes zur Gleichstellung stillgelegter und landwirtschaftlich genutzter Flächen
Aktiv vom 26.07.2024 bis 09.10.2025
- Angegeben von: Landvolk Niedersachsen Landesbauernverband e.V. am 26.07.2024
- Beschreibung: Es wird eine Änderung des Gesetzes zur Gleichstellung stillgelegter und landwirtschaftlich genutzter Flächen angestrebt
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Änderung des BImschG
Aktiv vom 26.07.2024 bis 09.10.2025
- Angegeben von: Landvolk Niedersachsen Landesbauernverband e.V. am 26.07.2024
- Beschreibung: Es wird eine Änderung hinsichtlich des BImSchG angestrebt; Entbürokratisierung
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Änderung des WHG
Aktiv vom 26.07.2024 bis 09.10.2025
- Angegeben von: Landvolk Niedersachsen Landesbauernverband e.V. am 26.07.2024
- Beschreibung: Es wird eine Änderung des WHG angestrebt
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Bundesjagdgesetz
Aktiv vom 26.07.2024 bis 05.01.2026
- Angegeben von: Landvolk Niedersachsen Landesbauernverband e.V. am 26.07.2024
- Beschreibung: Es wird aus verschiedenen Gründen die Änderung des Bundesjagdgesetzes angestrebt, u.a. hinsichtlich des Wolfsmanagements
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Klarstellung zum Entwurf einer Siebten Änderung der Mitteilungsverordnung
Aktiv vom 26.07.2024 bis 02.04.2026
- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 26.07.2024
- Beschreibung: Klarstellung zur Meldemöglichkeit der meldepflichtigen Stelle unterhalb der Bagatellgrenze mit dem Ziel der Änderung des Wortlauts des § 7 MV.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Siebte Verordnung zur Änderung der Mitteilungsverordnung
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Einführung einer Mitteilungspflicht für nationale Steuergestaltungen
Aktiv vom 26.07.2024 bis 11.02.2026
- Angegeben von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 26.07.2024
- Beschreibung: Der BVI lehnt diese Maßnahme ab. Sie steht im Widerspruch zum von der Regierung proklamierten und im Koalitionsvertrag vereinbarten Bürokratieabbau. Für KVGs bedeutet eine nationale Anzeigepflicht hohen bürokratischen und zusätzlichen finanziellen Aufwand, der in einem krassen Missverhältnis zu dem erwarteten Nutzen steht. Die Maßnahme wird demnach nicht als zielführend erachtet (vgl. u. a. Abschlussbericht der Expertenkommission des BMF "Vereinfachte Unternehmensteuer", S. 171 sowie Vermittlungsausschuss zum Wachstumschancengesetz).
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz - SteFeG)
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutsches Aktieninstitut e. V. am 26.07.2024
- Beschreibung: Der Gesetzentwurf sieht Erleichterungen bei der Einführung der reinen Beitragszusage vor, indem es beispielsweise per Tarifvertrag möglich sein soll, sich einem bestehenden Sozialpartnermodell anzuschließen, wenn die Tarifpartner, die dieses Modell aufgesetzt haben, zustimmen. Außerdem soll die Risikokapitalanlagequote für Pensionskassen von derzeit 35 Prozent auf 40 Prozent angehoben werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (2. Betriebsrentenstärkungsgesetz)
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BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Pflegeassistenzeinführungsgesetz
Aktiv vom 26.07.2024 bis 22.04.2026
- Angegeben von: Hamburgische Krankenhausgesellschaft e.V. am 26.07.2024
- Beschreibung: Schnelle Einführung eines bundeseinheitlichen Pflegeassistenz- oder Pflegehilfeberufes mit 12-monatiger Ausbildung, der modular in die 3-jährige Pflegeausbildung nach PflBG passt und durch eine Zwischenprüfung einen eigenständigen Berufabschluss ermöglicht. Möglichst vollständige Anrechnung der Ausbildungsinhalte in beide Richtungen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Pflegeassistenzeinführungsgesetz (PflAssEinfG)
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Notfallreformgesetz
Aktiv vom 26.07.2024 bis 22.04.2026
- Angegeben von: Hamburgische Krankenhausgesellschaft e.V. am 26.07.2024
- Beschreibung: Reform der Strukturen und Prozesse der Notfallversorgung: Stärkung der Krankenhäuser als Standorte integrierter Notfallzentren und Entwicklung der Krankenhausstandorte als sektorenübergreifende Versorgungszentren. Öffnung für ambulante Leistungsangebote. Kostendeckende Vergütung ambulanter Notfallbehandlungen. Funktionierende Triage und Steuerung der Patienten vor der Kontaktaufnahme mit dem Krankenhaus.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 379/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung -
BT-Drs. 20/13166
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung
-
BR-Drs. 379/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
-
Pflegekompetenzgesetz
Aktiv vom 26.07.2024 bis 07.08.2025
- Angegeben von: BECTON DICKINSON Gesellschaft mit beschränkter Haftung (BD) am 26.07.2024
- Beschreibung: Erste Eckpunkte zu einem Gesetz zeigen, dass Pflegekräfte künftig – gemäß ihren Qualifikationen in der Versorgung – mehr Kompetenzen erhalten sollen. Aus unserer Sicht sollte das Gesetz vor dem Hintergrund der Fachkräftesituation und des demografischen Wandels sowie der angestrebten Strukturveränderungen im stationären Bereich Hürden für einen bedarfsgerechten Personaleinsatz abbauen und die Delegation ärztlicher Leistungen an Pflegefachkräfte auf rechtlich solide Beine stellen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: RSBK Strategie Beratung Kommunikation AG am 25.07.2024
- Beschreibung: Einführung einer Bezahlkarte für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz; Vortrag von Sachargumenten hinsichtlich Einschränkungen von Karteneinsatzmöglichkeiten und Begleitung von Gesetzgebungsvorhaben
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 25.07.2024
- Beschreibung: Der steuerliche Dotierungsrahmen bei Direktversicherungen, Pensionsfonds und Pensionskassen von 8 % der BBG der GRV gesetzlichen Rentenversicherung und die sozialabgabenfreie Dotierung in Höhe von 4 % der BBG der GRV gesetzlichen Rentenversicherung fallen weit auseinander. Dies sorgt für Komplexität und schafft die Grundlage für viele Fälle von „Doppelverbeitragung“. Ein gänzliches Fallenlassen oder eine deutliche Anhebung der Grenzen würde es Unternehmen ermöglichen, ganze Belegschaften über die Durchführungswege Direktversicherung, Pensionsfonds und Pensionskasse abzusichern. Das würde die Komplexität der betrieblichen Altersversorgung vor allem bei kleinen und mittelgroßen Unternehmen deutlich reduzieren.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (2. Betriebsrentenstärkungsgesetz)
-
BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 25.07.2024
- Beschreibung: Nach dem Handelsgesetzbuch für Verpflichtungen aus der betrieblichen Altersversorgung zu bildende Rückstellungen müssen endlich auch in voller Höhe steuerlich anerkannt werden. Das gilt analog auch für die steuerlichen Bewertungsfaktoren polsterfinanzierter Unterstützungskassen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (2. Betriebsrentenstärkungsgesetz)
-
BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 25.07.2024
- Beschreibung: Mit dem GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz wurde ein Freibetrag bei der Ermittlung des Krankenversicherungsbeitrages auf Betriebsrentenleistungen eingeführt. Für den Pflegeversicherungsbeitrag gilt allerdings weiterhin nur eine (gleichhohe) Freigrenze. Diese Rechtslage ist für die Betroffenen kaum nachvollziehbar. Bei freiwillig gesetzlich Krankenversicherten finden weder Freigrenze noch Freibetrag Anwendung.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (2. Betriebsrentenstärkungsgesetz)
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BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 25.07.2024
- Beschreibung: Die Neuregelungen zum Schriftformerfordernis durch das 4. Bürokratieentlastungsgesetz haben wir sehr begrüßt. Wir bedauern aber, dass sie für das Steuerrecht der betrieblichen Altersversorgung nicht nachvollzogen wurden. Im Steuerrecht sollte das Schriftformerfordernis in den §§ 4d und 6a EStG durch ein Textformerfordernis ersetzt werden. Administrationsaufwände könnten so weiter reduziert und dem allgemeinen Trend zu digitalen Lösungen könnte Rechnung getragen werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (2. Betriebsrentenstärkungsgesetz)
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BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 25.07.2024
- Beschreibung: Gemäß der Vorgabe in § 193 VAG ist in den Satzungen der Pensionskassen in der Rechtsform des VVaG geregelt, in welchem Umfang ihre Verlustrücklage jährlich zu dotieren ist und welchen Mindestbetrag die Verlustrücklage erreichen muss. Wir schlagen vor, dem § 193 VAG folgenden S. 2 hinzuzufügen: "Die Satzung kann eine Regelung enthalten, nach der die oberste Vertretung mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde einen Beschluss zur teilweisen Auflösung der Verlustrücklage fassen kann, wenn und soweit der Mindestbetrag der Rücklage überschritten ist (überdotierte Verlustrücklage)."
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (2. Betriebsrentenstärkungsgesetz)
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BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 25.07.2024
- Beschreibung: Die aba begrüßt die Änderungen in der Anlageverordnung, dass durch die Einführung einer Infrastrukturquote, die Erhöhung der Risikokapitalquote und die Erstreckung der Öffnungsklausel auf Überschreitungen der Streuungsgrenzen hinsichtlich der formalen Anforderungen mehr Flexibilität in der Kapitalanlage geschaffen wird, sehr. Wir haben einzelne Aspekte zusammengefasst, bezüglich derer unseres Erachtens eine Fortentwicklung der Regelungsvorschläge bzw. Klarstellung wünschenswert wäre.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (2. Betriebsrentenstärkungsgesetz)
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BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 25.07.2024
- Beschreibung: Die Erweiterung der Regelung des § 212 VVG-E zur Fortführung einer durch Entgeltumwandlung im Sinne des § 1a Abs. 1 BetrAVG finanzierten bAV von Elternzeit auf alle entgeltfreien Zeiten ist zu begrüßen. Die Fortführung im gesetzlichen Rahmen sollte nicht zu einer Novation führen, was im entsprechenden BMF-Schreiben zu ergänzen wäre. Zudem sollte auch hier klargestellt werden, dass trotz des Verweises auf § 1a Abs. 1 BetrAVG in § 212 VVG auch Personenkreise, die nicht unter das BetrAVG fallen, hiervon erfasst sind.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (2. Betriebsrentenstärkungsgesetz)
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BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 25.07.2024
- Beschreibung: Betriebliche Versorgungseinrichtungen sind nach wie vor nicht in der Liste der abrufberechtigten Stellen enthalten, auch haben sie an anderer Stelle keine Möglichkeit, auf Daten zuzugreifen, die Begünstigte bereits im Rahmen von Antragsverfahren bei öffentlich-rechtlichen Trägern hereingegeben haben. Grundsätzlich werten wir es als positiv, dass automatisierte, digitale Verfahren geschaffen werden und auch der PSVaG hier angeschlossen wird (§ 151d SGB VI-E). Wünschenswert und auch in der Praxis notwendig wäre jedoch auch ein Anschluss von Trägern der betrieblichen Altersversorgung. Flankierend zu den wünschenswerten Änderungen in § 150 SGB VI sollte aus unserer Sicht ebenfalls eine Änderung des § 69 Abs. 2 SGB X erfolgen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (2. Betriebsrentenstärkungsgesetz)
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BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 25.07.2024
- Beschreibung: Bereits erteilte Zusagen sollten im Interesse von mehr Generationengerechtigkeit für die Zukunft abänderbar sein, unabhängig davon, ob sie kollektivrechtlich erteilt wurden oder nicht. Unter Berücksichtigung des verfassungsrechtlich garantierten Besitzstandsschutzes sollte geprüft werden, inwieweit in zukünftige Zuwächse von Versorgungszusagen eingegriffen werden kann. Übertriebener Besitzstandsschutz darf nicht die Hoffnungen der jüngeren Generation auf Betriebsrentenzusagen zunichtemachen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (2. Betriebsrentenstärkungsgesetz)
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BR-Drs. 488/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):