Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (88)
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- Angegeben von: Aareal Bank AG am 19.12.2024
- Beschreibung: Herstellung gleicher Wettbewerbsbedingungen bei der Besteuerung, insbesondere in Hinblick auf die steuerliche Gesamtbelastung von Unternehmen sowie die Umsatzbesteuerung bei der Verwaltung von Konsortialkrediten; Entbürokratisierung im Steuerrecht zur Verringerung des Verwaltungsaufwandes
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 21.11.2024
- Beschreibung: Die Notwendigkeit zur Überarbeitung BMF-Schreibens zur Zinsschranke (§ 4h EStG; § 8a KStG) ergibt sich aufgrund der Änderungen bei der Zinsschranke durch das Gesetz zur Förderung geordneter Kreditzweitmärkte und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2167 über Kreditdienstleister und Kreditkäufer sowie zur Änderung weiterer finanzrechtlicher Bestimmungen (Kreditzweitmarktförderungsgesetz) vom 22.12.2023 (BGBl I Nr. 411). Das IDW begrüßt, dass mit dem überarbeiteten BMF-Schreiben offene Fragestellungen beantwortet werden sollen und bestehenden Rechtsunsicherheiten entgegengewirkt werden soll. Das IDW regt an, verbliebene offene Fragen im finalen BMF-Schreiben zu adressieren.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: (AKA) Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung am 26.09.2024
- Beschreibung: BMF Roundtable zu Bürokratieabbau im Steuerrecht am 16. September 2024: Konkreter Regelungsvorschlag der AKA zur Einführung einer 5 %-Bagatellgrenze für gewerbliche Nebentätigkeiten in der Immobiliendirektanlage bzgl. der Steuerbefreiung gem. § 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG um den Verlust der Steuerbefreiung zu vermeiden und Aufwand und Kosten für steuerbefreite Einrichtungen & Finanzämter zu verringern. Zudem sollt bzgl. § 22a Abs. 5 EstG (Verspätungsgeld) der Satz 3 um eine Nichtbeanstandungsregelungen erweitert werden (wenn Fehler nicht zu vertreten sind oder wenn die Fehlerquote unterhalb von 5% der Rentenbezugsmitteilungen liegen) und es sollte Ermessen bei der Betriebsprüfung eingeräumt werden, von der Erhebung des Verspätungsgeldes ganz abzusehen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 10.09.2024
- Beschreibung: Mögliche Maßnahmen zum Bürokratieabbau: Einfachere, verständlichere u. leichter umsetzbare steuerrechtl. Regelungen, Akzeptanz der Textform seitens der Finanzverwaltung (FV), Maßgeblichkeit der BaFin-genehmigten Kriterien für die FV, Verminderung von Komplexität durch gleiche Behandlung von gleichen Tatbeständen z.B. Abruf der St.-ID in allen DFW, dauerhafte Nutzung der DigiRÜ, Verzicht auf schriftliche Standmitteilungen bei Nutzung der DigiRÜ, weniger Komplexität und Verwerfungen durch verspätete Anpassung an Rahmenbedingungen, Verbindliche Kriterien zur vGA bei GGF als aktive Mittelstandsförderung, Strafen an die Fähigkeiten des Mittelstands anpassen, Anwartschaftsbarwertverfahren in StB, mit Maßgeblichkeit Unterschiede in Bilanzen nivellieren, Vereinheitlichung bei Best. Sachzuw.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Robert Bosch Stiftung GmbH am 28.06.2024
- Beschreibung: Änderungen AO und andere Steuergesetze/ Stärkung Rechtssicherheit für NPO im Bereich der Gemeinnützigkeit.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/4729
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/3879, 20/4229 - Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2022 (JStG 2022)
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BT-Drs. 20/4729
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Wirtschaftsforum der SPD e.V. am 20.06.2024
- Beschreibung: - Reform der Unternehmenssteuern in Verbindung mit fiskalischen Instrumenten wie der Aufstockung der Mittel des KTF und Verbesserung der Abschreibungsbedingungen. - Sicherstellung, dass Steuersenkungen mit weiteren Maßnahmen kombiniert werden, um das notwendige Investitionsniveau zu fördern.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 29.09.2025
- Beschreibung: Die Spitzenorganisationen der deutschen gewerblichen Wirtschaft (BDI, BDA, DIHK, ZDH, BdB, GDV, HDE, BGA) werben gemeinsam für eine strukturelle Modernisierung der Unternehmenssteuern.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Steuerberaterverband e.V. am 30.06.2025
- Beschreibung: Es sollten eine dauerhafte Wiedereinführung der degressiven Abschreibung sowie Maßnahmen, die den mit den geltenden Abschreibungsregelungen verbundenen, bürokratischen Aufwand reduzieren, umgesetzt werden. Die im Koalitionsvertrag vereinbarte wesentliche Verbesserung der Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG sollte zügig angegangen und eine Senkung des Körperschaftsteuersatzes in einem Schritt umgesetzt werden. Weitere Vorhaben, wie die Einführung einer Arbeitstagepauschale und Vereinfachungen bei der Rentenbesteuerung sind voranzubringen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/323
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland
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BT-Drs. 21/323
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verein zur Förderung der Steuergerechtigkeit e.V. am 25.06.2025
- Beschreibung: Das Netzwerk Steuergerechtigkeit spricht sich gegen diesen Gesetzesentwurf aus, da durch diesen nicht Zukunftsinvestitionen gestärkt, sondern große und profitable Unternehmen gefördert werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/323
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland
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BT-Drs. 21/323
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Gesetzliche Klarstellung des Steuerfortentwicklungsgesetz
Aktiv vom 11.11.2024 bis 17.11.2025
- Angegeben von: Deutscher Naturschutzring, Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen (DNR) e.V. am 11.11.2024
- Beschreibung: Wir fordern die im Koalitionsvertrag vereinbarte Klärung auf gesetzlicher Ebene, dass die politische Betätigung als Mittel zur Verwirklichung, d.h. innerhalb der satzungsmäßigen steuerbegünstigten Zwecke, zulässig ist. Wir plädieren dafür, das im AEAO unklar formulierte „Hintergrund“-Kriterium gesetzgeberisch klarzustellen und abzubilden. Diese gesetzliche Klarstellung macht aus unserer Sicht nur dann Sinn, wenn sie die politische Betätigung als wesentliches Instrument zur Zweckverfolgung ausdrücklich anerkennt; dies sollte so auch in der Begründung zum Ausdruck kommen. Wenn darüber kein Konsens innerhalb der Regierungskoalition hergestellt werden kann, sollten die bestehenden AEAO-Regelungen beibehalten und somit auf eine gesetzliche Klarstellung verzichtet werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12778
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz - SteFeG)
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BT-Drs. 20/12778
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Allianz "Rechtssicherheit für politische Willensbildung" am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Bundesregierung hatte angekündigt, mit dem Jahressteuergesetz 2023 die im Koalitionsvertrag vereinbarte Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts umzusetzen. Daraus wurde das Jahressteuergesetz 2024. Im vom Kabinett beschlossenen Entwurf ist dies noch nicht enthalten. Ein weiterer Regierungsentwurf ist angekündigt. (Siehe: Steuerfortentwicklungsgesetz - STeFeG) Unser Ziel ist, dass ein geändertes Gemeinnützigkeitsrecht die Funktion zivilgesellschaftlicher Organisationen in der politischen Willensbildung angemessen absichert, insbesondere durch zusätzliche Zwecke und Klarstellungen zu politischen Mitteln. Hierbei sind gemeinnützige Organisationen von Parteien und Wahlgemeinschaften zu unterscheiden, aber nicht etwa gegenüber Berufsverbänden zu benachteiligen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Deutscher Verband "Job & Wohnen" e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Anregung an den Gesetzgeber zur Schaffung einer neuen Gemeinnützigkeit für den Wohnungsbau
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Ford-Werke GmbH am 27.06.2024
- Beschreibung: Die geltende Besteuerung der Privatnutzung von Firmenwagen nach der „1 %-Methode“ stellt eine steuerliche Pauschalierung dar, die sachgerecht sowie verfassungsgemäß ist und sich in der Praxis bewährt hat. Die steuerlichen Vergünstigungen für BEV und PHEV unterstützen wirksam den Hochlauf der E-Mobilität, was dem Klimaschutz dient. Ford setzt sich für den Fortbestand der geltenden Regelungen ein. Auch im Bereich der Kfz-Steuer spricht sich Ford für den Fortbestand der bestehenden Systematik aus. Insbesondere ein Bonus-MalusSystem in der Kfz-Steuer, das über eine Art Zulassungssteuer implementiert werden sollte, lehnen wir ab.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Die geltende 1%-Methode zur Besteuerung der Privatnutzung von Firmenwagen ist sachgerecht, verfassungsgemäß und praxisbewährt. Die steuerlichen Vergünstigungen für BEV und PHEV fördern wirksam die E-Mobilität und damit den Klimaschutz. Der VDA setzt sich für den Erhalt und die Weiterentwicklung dieser Regelungen zur Stärkung der Elektromobilität ein. Auch bei der Kfz-Steuer befürwortet der VDA den Fortbestand der bestehenden Systematik und lehnt ein Bonus-Malus-System oder eine Zulassungssteuer ab. Zudem fordert er die Verlängerung der Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge bis Ende 2034 sowie die steuerliche Gleichstellung von Nullemissionsfahrzeugen mit vollelektrischen Fahrzeugen.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 30.06.2025
- Beschreibung: Anforderungen der deutschen Wirtschaft an ein wettbewerbsfähiges und modernes Unternehmensteuerrecht
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 30.06.2025
- Beschreibung: Gemeinsam mit weiteren Verbänden begrüßt der BDI den Gesetzentwurf der Bundesregierung, insbesondere steuerliche Entlastungen wie die schrittweise Senkung der Körperschaftsteuer und der Thesaurierungsbelastung von Personenunternehmen sowie die Wiedereinführung und Erhöhung der degressiven Abschreibung. Steuerpolitische Impulse für mehr private Investitionen sind entscheidend, um die derzeitige wirtschaftliche Stagnation endlich zu überwinden. Die vorgesehenen Maßnahmen sollten daher möglichst schnell umgesetzt werden, damit die Unternehmen Rechtssicherheit erhalten und Investitionen rasch erfolgen können.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Business Angels Deutschland e.V. (BAND) am 06.03.2025
- Beschreibung: Die Haltefrist in Paragraph 6 b Absatz 4 Nummer 2 EStG von 6 auf 3 Jahre verkürzen. Die Vorschrift auch für Privatpersonen anzuwenden. § 15 Abs. 3 und 4 GmbHG streichen. Erhalt von Verlustvorträgen bei Kapitalrücklagen im Falle desMehrrheitswechsels (§ 8d KStG).
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG II)
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BT-Drs. 20/14513
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Wirtschaftsrat der CDU e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Senkung des Unternehmensbesteuerungsniveau auf maximal 25 %
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Allianz "Rechtssicherheit für politische Willensbildung" am 28.06.2024
- Beschreibung: Die Bundesregierung hat Anfang Juni 2024 angekündigt, die im Koalitionsvertrag vereinbarte Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts mit einem zweiten Jahressteuergesetz 2024 umzusetzen. Unser Ziel ist, dass die Vereinbarungen gut umgesetzt werden, insbesondere auch die ergebnisoffene Prüfung, ob weitere gemeinnützige Zwecke bzw. Ergänzungen von Zwecken notwendig sind, sowie Klarstellungen zu politischen Mitteln. Das Gemeinnützigkeitsrecht soll die Funktion zivilgesellschaftlicher Organisationen in der politischen Willensbildung angemessen absichern. Es geht vor allem um die Funktionen als Wächter von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowie als Themenanwälte. Hierbei sind gemeinnützige Organisationen von Parteien zu unterscheiden und nicht gegenüber Berufsverbänden zu benachteiligen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12778
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz - SteFeG)
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BT-Drs. 20/12778
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (5):
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- Angegeben von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 15.09.2025
- Beschreibung: Das IDW begrüßt Maßnahmen zur steuerlichen Vereinfachung und klarer Gesetzgebung. Diesem Ziel sollen auch die im Koalitionsvertrag adressierten Maßnahmen zur Vereinfachung des Gemeinnützigkeitsrechts dienen. Zu dem konkret vorgesehenen Vorhaben, die Sphärenaufteilung für kleine gemeinnützige Körperschaften mit Einnahmen aus wirtschaftlichen Tätigkeiten von weniger als 50.000 € abzuschaffen, ist jedoch eine differenzierte Betrachtung erforderlich. Die geplante Abschaffung der Sphärenaufteilung führt aus unserer Sicht nur in Teilen zur gewünschten Vereinfachung und kann aufgrund der Wechselwirkungen mit den umsatzsteuerlichen Regelungen, den Anforderungen des Gemeinnützigkeitsrechts und der Spendenhaftung neue Rechtsunsicherheiten erzeugen.
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 20.12.2024
- Beschreibung: Verschiedenste, steuerrechtliche Änderungen des Entwurfs (Schwerpunkte u. a. Umsatzsteuer auf Bildungsleistungen, Kleinunternehmerregelung, Ist-Besteuerung; Nutzungsdauer bei Gebäuden)
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
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BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Anpassung des deutschen Steuerrechts an EU-Recht und EuGH-Rechtsprechung sowie Reaktionen auf Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesfinanzhofs sowie Regelung von Verfahrens- und Zuständigkeitsfragen, Folgeänderungen, Anpassungen an vorangegangenen Gesetzesänderungen und Fehlerkorrekturen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Bertelsmann SE & Co. KGaA am 30.06.2025
- Beschreibung: Wirksame Ausgestaltung des Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm, u.a. durch rasche Umsetzung der ausgeweiteten Forschungszulage, schnellstmögliche Wiedereinführung der degressiven Abschreibung und die zeitnahe Reduzierung des Körperschaftsteuersatzes.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/323
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland
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BT-Drs. 21/323
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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- Angegeben von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 28.06.2025
- Beschreibung: Das IDW begrüßt die Ausgestaltung der investitionsfördernden Maßnahme als degressive Abschreibung. Mit dem Gesetzentwurf soll zudem der Körperschaftsteuersatz beginnend ab dem Jahr 2028 sukzessive auf 10% im Jahr 2032 und der Thesaurierungssatz des § 34a Abs. 1 Satz 1 EStG stufenweise auf 25% abgesenkt werden. Indes dürfte eine im internationalen Umfeld beobachtbare Unternehmenssteuerbelastung von 25% als angemessen angesehen werden. Das IDW regt eine umfassende Reform des Grunderwerbsteuergesetzes sowie des Erbschaft- und Schenkungssteuergesetzes an, mit dem die Gesetze systematischer sowie rechtssicherer werden und der Fortbestand von unternehmerischen Einheiten im Fall des Übergangs von betrieblichem Vermögen sichergestellt wird.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/323
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland -
BT-Drs. 21/356
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Gerechtigkeitslücken im Steuersystem schließen, Steuerbetrug wirksam bekämpfen und Einnahmebasis des Staates stärken
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BT-Drs. 21/323
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Deutsche Startups e.V. am 20.12.2024
- Beschreibung: Die Förderung von Startups und Scaleups erfordert die Erleichterung der Verlustverrechnung, die Abschaffung der “Dry Income”-Besteuerung, steuerliche Anreize für Trade Sales in Europa, eine verbesserte Mitarbeiterkapitalbeteiligung, den erleichterten Zugang zu Forschungszulagen sowie Maßnahmen zur Förderung des Zuzugs ausländischer Fachkräfte. Diese Schritte stärken Innovation und schaffen Wachstumsimpulse für den Wirtschaftsstandort Deutschland.
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):