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Gefundene Regelungsvorhaben (29.050)

    • Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 30.09.2026
    • Beschreibung: ür das Handwerk ergebende sich folgende Petita: Nachhaltigkeit muss mit einer wettbewerbsfähigen marktwirtschaftlichen Ordnung, unternehmerischer Freiheit, Technologieoffenheit und verlässlichen staatlichen Rahmenbedingungen einhergehen. Der Aktionsplan Nachhaltigkeit sollte stärker auf Wachstum, Investitionen, Produktivität und Standortattraktivität ausgerichtet werden als auf zusätzliche Steuerungsinstrumente, Berichtssysteme und Förderstrukturen. Neue Regulierungs-, Dokumentations-, Berichts- und Nachweispflichten sowie Marktzugangshürden für Betriebe und Unternehmen lehnen wir ab. Nachhaltigkeitsanforderungen, Lieferkettenpflichten und Berichtsvorgaben müssen verhältnismäßig bleiben und auf tatsächlich von den Betrieben beeinflussbare Risiken beschränkt werden.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 30.09.2026
    • Beschreibung: KMU-gerechte, praxistaugliche und rechtssichere Umsetzung mit eindeutigen Formulierungen und möglichst einheitlichem Vollzug in Bund und Ländern, spürbarer Bürokratieabbau durch einfache und bundesweit möglichst einheitliche digitale Verfahren, klare Verantwortungs- und Haftungsregelungen sowie rechtzeitige Bereitstellung aller erforderlichen Standort- und Materialinformationen, ausreichende regionale Labor-, Untersuchungs- und Schulungskapazitäten, rechtssichere Regelung zum Ende der Abfalleigenschaft für qualitätsgesicherte und nachweislich schadlos verwendbare mineralische Ersatzbaustoffe, verständliche, verbindliche und bundesweit abgestimmte Auslegungshilfen sowie Einbindung des Handwerks in Praxischecks, Vollzugshilfen etc.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf einer Verordnung zur Novelle der Ersatzbaustoffverordnung (Vorgang) [alle RV hierzu]
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 30.09.2026
    • Beschreibung: 1:1-Umsetzung des EU-Rechts ohne nationale Übererfüllung, Wettbewerbsneutralität der neuen kommunalen Aufgaben sicherstellen, Neue Abfallvermeidungsziele (§ 7b KrWg-E) und Kontrollmechanismen (§ 10 KrWG) dürfen nicht zu mittelbaren Berichts- und Nachweispflichten für KMU führen – „Fördern vor Fordern" als Grundsatz. Klarstellung, dass Rohstoffsouveränität und Rohstoffversorgungssicherheit nicht auf kritische Rohstoffe verengt werden und bei der Auslegung und Anwendung der materiellen Vorschriften des KrWG angemessen berücksichtigt werden. Das Handwerk ist zudem als Umsetzungsakteur der Wiederverwendung und Reparatur strukturell zu verankern, d. h., Reparatur-, Aufbereitungs- und Sortierbetriebe sind explizit in der Ausgestaltungsverordnung zu § 20a KrWG-E zu berücksichtigen.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 30.09.2026
    • Beschreibung: Unternehmen unter globaler Mindeststeuer vollständig von parallelen Regelungen mit gleichem Ziel (insbesondere Hinzurechnungsbesteuerung nach ATAD sowie DAC 6) entlasten; für übrige Unternehmen spürbare Vereinfachungen, reduzierten Erfüllungsaufwand und vergleichbare Nachbesteuerung in der Hinzurechnungsbesteuerung; Verzicht auf Mindeststeuerberichtspflicht für große inländische Gruppen; keine Ausweitung der allgemeinen Missbrauchsregel der ATAD auf alle Unternehmenssteuern. Vereinfachung der Quellensteuerbefreiung nach Zins- und Lizenzrichtlinie sowie Mutter-/Tochterrichtlinie (inkl. optionaler Freistellungsbescheinigung); EU-weite Harmonisierung der Substanzanforderungen; Ausdehnung der Steuerbefreiungen. Einheitliche nationale Umsetzung ohne Gold-Plating.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 30.09.2026
    • Beschreibung: Beibehaltung Textform und mehrjährige Gültigkeit bei R 3.26 LStR; Klarstellung Steuerfreiheit nachträglicher Altersteilzeitleistungen in R 3.28 LStR; Haftungsschutz, standardisierte Ersatzbescheinigung sowie Übergangsregelung bei R 3.62 LStR (PKV/PV-Daten); Safe-Harbour und Klarstellung Homeoffice bei digitalen Essenszuschüssen in R 8.1 LStR; Beibehaltung Textform bei R 9.11 und R 19.7 LStR; Erhalt 110-Euro-Grenze sowie klare Kriterien „Fest des Arbeitgebers“ und Nichtlohnqualität von Parkplätzen/E-Ladeplätzen in R 19.3 LStR; praktikable Vertrauens-/Korrekturregeln in R 39.4 LStR; massentaugliche elektronische Anzeige in R 41c.2 LStR; einfache nachträgliche Pauschalierung in R 42d.1 LStR; Aufnahme Regelungen zur Aktivrente (§ 3 Nr. 21 EStG) und Anpassung R 19.5 LStR.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Lohnsteuer-Richtlinien 2023
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 30.09.2026
    • Beschreibung: Erhalt der strafbefreienden Selbstanzeige nach § 371 AO und klare Abgrenzung zur Berichtigungspflicht nach § 153 AO. Keine Verlängerung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege. Verzicht auf ein öffentliches Register für sanktionierte Unternehmen. Risikoorientierte Bundesbetriebsprüfung anhand transparenter, bundesweit einheitlicher Kriterien unter Berücksichtigung wirksamer Tax-Compliance-Management-Systeme; Größe und Konzernstrukturen allein begründen kein erhöhtes Risiko. Neue Unternehmenssanktionen nur bei zurechenbarem schuldhaftem Verhalten unter Berücksichtigung von Compliance und Mitwirkung. Verbesserung behördlicher Zusammenarbeit ohne parallele Prüfungen oder Mehrfachanforderungen (Once-Only).
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: Initiative Transparente Demokratie e.V. am 30.09.2026
    • Beschreibung: Die Initiative Transparente Demokratie e. V. setzt sich für gesetzliche Transparenzpflichten für natürliche und juristische Personen sowie sonstige Organisationen ein, die durch Kontakte zu politischen Mandatsträgern, Parlamenten oder Regierungen Einfluss auf politische Willensbildungs- und Entscheidungsprozesse nehmen. Sie sollen die Herkunft ihrer finanziellen Mittel, insbesondere von Mitgliedsbeiträgen, Schenkungen und sonstigen Zuwendungen aus dem In- und Ausland, nachvollziehbar offenlegen. Im Lobbyregistergesetz soll zudem die zusätzliche Zehn-Prozent-Schwelle für die namentliche Offenlegung von Mitgliedsbeiträgen und Zuwendungen über 10.000 Euro entfallen. Entscheidend soll allein das Überschreiten des absoluten Schwellenwertes sein.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Initiative Transparente Demokratie e.V. am 30.09.2026
    • Beschreibung: Die Initiative Transparente Demokratie e. V. setzt sich für eine gesetzliche Offenlegungspflicht für zivilgesellschaftliche Organisationen ein, die durch Kontakte zu Abgeordneten, Parlamenten, Regierungen oder Behörden Einfluss auf politische Willensbildungs- und Entscheidungsprozesse nehmen. Diese Organisationen sollen wesentliche Finanzierungsquellen, Mitgliedsbeiträge, Schenkungen und sonstige Zuwendungen aus dem In- und Ausland sowie institutionelle Verbindungen und mögliche Interessenkonflikte nachvollziehbar offenlegen. Ziel ist ein eigenständiger, über das geltende Lobbyregister hinausgehender Transparenzrahmen, der politische Einflussnahme und ihre Finanzierung für Öffentlichkeit und Entscheidungsträger erkennbar macht.
    • Angegeben von: Initiative Transparente Demokratie e.V. am 30.09.2026
    • Beschreibung: Die Initiative Transparente Demokratie e. V. setzt sich dafür ein, staatliche Förderung und steuerliche Begünstigung politisch tätiger Organisationen verbindlich an parteipolitische Neutralität zu knüpfen. Organisationen, die unmittelbar oder mittelbar zugunsten einzelner Parteien oder politischer Vorfeldstrukturen tätig werden, sollen keine öffentlichen Fördermittel oder gemeinnützigkeitsbedingten Steuervergünstigungen erhalten. Förderstellen und Finanzbehörden sollen die Einhaltung dieser Voraussetzungen wirksam prüfen können. Hierzu sollen die förderrechtlichen Bestimmungen des Bundes sowie die gemeinnützigkeitsrechtlichen Regelungen der Abgabenordnung präzisiert werden.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Angegeben von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 30.09.2026
    • Beschreibung: Stadtwerke stehenvor der Herausforderung, ihre jährlichen Investitionen signifikant zu erhöhen; mitunter ist eine Vervierfachung der bisherigen Investitionen per anno geplant. U.a. wird sich auch das für die Zinsschranke entscheidende Verhältnis zwischen EBITDA und Zinsaufwand erheblich verändern, so dass die geltende, typisierte 30-%-Grenze nach Berechnungen vieler kommunaler Unternehmen in absehbarer Zeit gerissen werden wird. Die Zinsschranke in ihrer derzeitigen europarechtlichen Ausgestaltung erweist sich damit als Bremse für das Erreichen der europäischen Klimaziele. Darüber hinaus ist auch eine Anpassung der Mindeststeuerrichtlinie erforderlich. Große Unternehmen, die nur in einem Mitgliedstaat tätig sind, sind aus dem Anwendungsbereich her
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 30.09.2026
    • Beschreibung: Der Netzanschluss ist ein begrenzender Faktor für Energiewende, Elektrifizierung und kommunale Investitionen. Hohe Antragszahlen, fehlende rechtssichere Steuerungsinstrumente und langwierige Genehmigungsverfahren belasten insbesondere kommunale Netzbetreiber. Das Netzanschlusspaket ist zentral, um knappe Netzkapazitäten transparent, steuerbar und gesamtwirtschaftlich sinnvoll zu nutzen. Der VKU erkennt den Bedarf einer besseren Synchronisierung von EE- und Netzausbau ausdrücklich an.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/7866 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 30.09.2026
    • Beschreibung: Der VKU begrüßt das Ansinnen Wiederverwendung und Abfallvermeidung zur stärken und die Rolle der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (ÖRE) klar zu definieren. Allerdings müssen verschiedene Aspekte der Wiederverwendung im Gesetzesentwurf präzisiert werden. Der VKU sieht den Vorschlag, einen Heraustrageservice für Sperrmüll als Pflichtaufgabe der ÖRE festzulegen, kritisch. Der VKU plädiert dafür, die Kennzeichnungspflichten der kommunalen Abfallbehälter mit den Vorgaben des EU-Verpackungsrechts zeitlich und inhaltlich zu synchronisieren und auch entsprechende Kennzeichnungspflichten für gewerbliche Abfallbehälter einzuführen. Der VKU begrüßt die Einführung von Definitionen der Begriffe werkstoffliches Recycling und chemisches Recycling.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 30.09.2026
    • Beschreibung: Der Ausbau kommunaler Rechenzentren muss im Rahmen der europäischen Gesetzgebung gefördert werden. Vereinfachte Genehmigungsverfahren und eine frühzeitige, koordinierte Planung mit ausreichender Bereitstellung von Flächen- und Kapazitätskarten sind hierfür zentral. Kommunale Unternehmen bieten hier mit ihrer Vielzahl an Geschäftsfeldern – von Glasfaser über Netze bis hin zu Abwärme und Wasser – einen aktiven Mehrwert. Die Einschränkungen undAnforderungen dieser Ressourcen sollten auf europäischer Ebene in Bezug auf die Beschleunigungszonen für Rechenzentren und die strategischen Rechenzentrumsprojekte ausdrücklich anerkannt werden.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 30.09.2026
    • Beschreibung: Wir begrüßen, dass die Ausbauziele für Windenergie an Land sowie Photovoltaik konstant bleiben. Dies sorgt für Planungs- und Investitionssicherheit und ist das Fundament für eine sichere, günstige und resiliente Energieversorgung in Zukunft. Die Einführung produktionsabhängiger CfD sollte jedochmit einem Marktwertkorridor ausgestaltet werden. Die Anwendung des Claw-Back-Mechanismus sollte nur für Anlagen ab einer installierten Leistung von 200 kW gelten. Bei der vorgesehenen Begrenzung der Korrekturfaktoren in anderen Ausbauregionen bestehen Zweifel, ob dies nicht zu weitgehend ist und der Ausbau in einzelnen Regionen unattraktiv wird. Der VKU begrüßt, dass die Höhe der Entgelte, die Anlagenbetreiber für die Nutzung von Grundstücken für Windenergieanlagen zahlen begrenzt wird.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/7867 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Angegeben von: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) am 30.09.2026
    • Beschreibung: Die Interessenvertretung zielt auf Anpassungen der Richtlinienentwürfe zur Novellierung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Angestrebt werden insbesondere Übergangsregelungen beim Wechsel der Förderbedingungen, Erleichterungen im Antragsverfahren, Anpassungen der Fördervoraussetzungen für Wärmepumpen, Kältemittel und netzdienliche Steuerbarkeit, die Ausgestaltung des Wertschöpfungsbonus, eine stärkere Berücksichtigung erneuerbarer Hybridheizungen sowie Ausnahmen beim Förderausschluss bei künftigem Wärmenetzanschluss. Zudem sollen technische Anforderungen und Nachweispflichten, etwa bei Gebäudenetzen, Pufferspeichern und Heizungsoptimierung, angepasst werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Richtlinienentwürfe für eine Novellierung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: EFET Deutschland - Verband Deutscher Energiehändler am 30.09.2026
    • Beschreibung: Bezüglich der Umsetzung der EU-Methanverordnung wird regelmäßig über die Compliance-Risiken für die von den Importregelungen betroffenen Unternehmen diskutiert. Zu den Auswirkungen dieser rechtlichen Risiken auf die Unternehmen gibt es sehr unterschiedliche Meinungen. Energy Traders Deutschland hat die mit der Umsetzung der Methanverordnung verbundenen Compliance-Risiken, aus Sicht der Erdgashändler eingeordnet.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: EFET Deutschland - Verband Deutscher Energiehändler am 30.09.2026
    • Beschreibung: Wir fordern in der von der Bundesregierung vorgelegten EEG-Novelle Nachbesserungen, die eine marktbasierte, risikoangemessene und investitionsfreundliche Weiterentwicklung des Rechtsrahmens sicherstellen. Es sollte das Ziel sein, möglichst viel Flexibilität zu wahren und Anreize derart zu setzen, dass Investitionen für das gesamte Stromsystem maximiert und die staatlichen Förderkosten minimiert werden. Vorrangig zu Contracts for Difference (CfDs) sollten Maßnahmen geprüft werden, die den PPA-getriebenen Ausbau erneuerbarer Energien aktiv fördern. Insbesondere müssen Förderregelungen im EEG so gestaltet sein, dass sie der Entwicklung marktbasierter Langfristverträge nicht entgegenwirken.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/7867 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: EFET Deutschland - Verband Deutscher Energiehändler am 30.09.2026
    • Beschreibung: Der Verband unterstütztet einige Verbesserungen im Netzpaket, wie digitale Prozesse und verbindlichere Fristen für den Netzanschluss. Der vorgeschlagene Redispatch-Vorbehalt wird jedoch abgelehnt – EFET D spricht sich gegen dessen Einführung aus. Um Engpässe in den Verteilnetzen zu identifizieren und vorhandene Netzkapazitäten besser auszuschöpfen, sind Digitalisierung und Echtzeitdaten entscheidend. Ebenso ist Netzausbau erforderlich, um Netzengpässe zu überwinden. Transparenz über die betroffenen Netzbereiche und deren Digitalisierung sind erste notwendige Schritte. Zudem sollte die Bundesnetzagentur Mindeststandard festlegen und so die Möglichkeiten für Netzbetreiber-Eingriffe begrenzen. FCAs sollten als Option möglich, jedoch nie Voraussetzung für einen Netzanschluss sein.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/7866 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: EFET Deutschland - Verband Deutscher Energiehändler am 30.09.2026
    • Beschreibung: Die Interessenvertretung zielt auf die Überprüfung und gezielte Anpassung der EU-Methanemissionsverordnung hinsichtlich ihrer praktischen Umsetzbarkeit ab. Energy Traders Deutschland setzt sich für eine befristete Anpassung der Umsetzungsfristen sowie eine Überarbeitung einzelner Regelungen ein, soweit diese in der Praxis nicht erfüllbar sind oder unverhältnismäßige Auswirkungen auf die Erdgasversorgung, die Versorgungssicherheit und die Wettbewerbsfähigkeit der EU haben. Ziel ist eine rechtssichere, praxistaugliche und wirksame Ausgestaltung der Verordnung, die die Reduzierung von Methanemissionen unterstützt, ohne den Import von Erdgas, den Abschluss langfristiger Lieferverträge oder das Funktionieren der europäischen Gasmärkte unverhältnismäßig zu beeinträchtigen.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: EFET Deutschland - Verband Deutscher Energiehändler am 30.09.2026
    • Beschreibung: Das BMWE befasst sich seit Anfang des Jahres mit der zunehmenden Herausforderung der ÜNB durch kurzfristig auftretende Engpässe im Übertragungsnetz und eröffnete im Mai 2026 hierzu einen Branchendialog. Im Rahmen mehrerer Termine und Fachgespräche stellten die ÜNB die Herausforderungen auf Basis ihrer Analysen sowie Lösungsoptionen aus ÜNB-Sicht vor. EFET Deutschland war als Teilnehmer zu diesen Gesprächen eingeladen und folgte der Einladung des BMWE, zu den vorgestellten Optionen Stellung zu nehmen. In seiner Stellungnahme fordert der Verband, eine vollständige Offenlegung der ÜNB-Analyse, eine ergebnisoffene Diskussion des Lösungsraums mit allen Stakeholdern sowie die Synchronisation mit anderen Prozessen, anstatt vorschnell eine oder mehrere Optionen zu implementieren.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Angegeben von: EFET Deutschland - Verband Deutscher Energiehändler am 30.09.2026
    • Beschreibung: Italien plant „Maßnahmen zur Senkung der Strom- und Gaskosten zugunsten von Haushalten und Unternehmen etc“. Für die Umsetzung des im Gesetz vorgesehenen „Liquiditätsdienstes“ konsultierte die italienische Regulierungsbehörde ARERA Leitlinien sowie einen Vorschlag zur Integration der italienischen und deutschen Erdgasmärkte. Aus Sicht des Energiehandels hat der geplante Fördermechanismus potenzielle negativen Auswirkungen – auch auf den deutschen Gasmarkt. Energy Traders Europe hat dies in seiner Konsultationsantwort an ARERA ausführlich dargelegt und bescheinigt dem Instrument eine marktverzerrende Wirkung, die Fähigkeit das Marktpreissignal zu schwächen sowie das Risiko, die Fragmentierung des europäischen Gasbinnenmarkts zu verstärken.
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
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