Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (23.883)
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 12.08.2025
- Beschreibung: Mit dem GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz wurde zum 1.1.2020 ein Freibetrag GKV-Beiträge auf Betriebsrentenleistungen eingeführt, leider nur für Pflichtversicherte. Für den Pflegeversicherungsbeitrag gilt allerdings weiterhin nur eine (gleichhohe) Freigrenze. Wird diese überschritten, müssen von der vollen Betriebsrente Pflegeversicherungsbeiträge abgeführt werden. Das führt zu einer unnötigen Komplexität der Beitragsabrechnung. Auch für die Pflegeversicherung sollte daher ein Freibetrag eingeführt werden. Den Umfang der „Doppelverbeitragung“ könnte man durch eine Anhebung eines solchen Freibetrages reduzieren. Alternativ könnte man den Rechtszustand von vor 2004 wieder herbeiführen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz)
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BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 12.08.2025
- Beschreibung: Wir empfehlen (wie auch der Normenkontrollrat) in bAV-bezogenen Vorschriften, z.B. im Steuerrecht, eine Ersetzung von Schriftform- durch Textformerfordernisse sowie eine erleichterte Einholung von Daten auf digitalem Weg. Gesetzlich sollte klargestellt werden, dass die Anforderungen des NachwG nicht für Entgeltumwandlung gelten. Die geplanten Erleichterungen durch digitale Prozesse für den PSVaG sollten für die bAV aufgenommen werden. Der Aufwand z.B. für die Einholung von Informationen, die an zentraler Stelle bereits vorliegen, führt zu Unverständnis bei Betroffenen und zu hohen Kosten auf Seiten der Einrichtungen. Entbürokratisierung entlastet AG und Versorgungseinrichtungen und senkt die Kosten im Interesse der Begünstigten, außerdem Kosten in Aufsichts- und Verwaltungsbehörden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz)
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BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 12.08.2025
- Beschreibung: Alle Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) sollten in den Datenaustausch mit der DRV einbezogen werden. Diese Möglichkeit könnte EbAV – wie bereits der VBL, den Zusatzversorgungskassen im öffentlichen Dienst und der gemeinsamen Einrichtungen im Sinne von § 4 Absatz 2 des Tarifvertragsgesetzes - die Feststellung der Leistungen künftig deutlich erleichtern. Notwendig hierfür wäre ein Auskunftsanspruch bzw. eine Erweiterung des Teilnehmerkreises am automatisierten Datenaustausch mit den Trägern der Rentenversicherung (§ 148 Abs. 3 SGB VI) und damit korrespondierende Datenverarbeitungsbefugnis (§ 69 Abs. 2 Nr. 2 SGB X). Dies wäre ein zukunftsweisendes Projekt, das ggf. auch aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ unterstützt werden könnte.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz)
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BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 12.08.2025
- Beschreibung: Bestandsübertragungen zwischen Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung müssen einfacher und damit praxisgerechter ausgestaltet werden. Bestehende Rechtsunsicherheiten müssen beseitigt werden. Außerdem könnte für den Fall der Auslagerung bestehender Zusagen auf einen Pensionsfonds eine Dotierungsmöglichkeit sinnvoll sein, die sich an der Höhe der auszulagernden Versorgungszusagen orientiert. Ferner sollte das Teilwertverfahren in ähnlicher Weise abgewandelt werden, wie dies inzwischen auch gesetzlich in § 5 Abs. 7 S. 4 EStG für den Fall der entgeltlichen Übernahme bestehender Versorgungszusagen geregelt ist.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz)
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BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 12.08.2025
- Beschreibung: Für die Beitragszusage mit Mindestleistung sollte ein niedrigeres Garantieniveau als 100% der gezahlten Beiträge von den Beteiligten vereinbart werden können oder vom Gesetzgeber definiert werden. Generell sollten auch für die traditionellen Durchführungsformen der bAV - ähnlich wie bei dem SPM - Zusagen mit abgesenkten Garantien ermöglicht werden, für die Anwartschafts- und die Rentenphase. Auch die Option von Pufferbildungen sollte, wo möglich, geschaffen werden, z.B. bei bestimmten Ausprägungen des Pensionsfonds. Insbesondere mit Blick auf KMU könnten die Berechtigten vermehrt an den Erträgen des Kapitalmarktes partizipieren. Zudem würden Fehlanreize in Form von verbleibenden Haftungsrisiken reduziert, die allein durch die Öffnung von SPM für Dritte nicht überwunden werden können.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz)
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BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 12.08.2025
- Beschreibung: EbAV werden regulatorisch häufig so behandelt wie Lebensversicherungen, dabei gibt es deutliche Unterschiede. Viele Regelungen, die für Lebensversicherungen sinnvoll sind, sind nicht für EbAV geeignet. Die Anforderungen an EbAV sind somit unverhältnismäßig und führen zu hohen Aufwänden und Kosten, denen kein entsprechender Nutzen gegenübersteht. Ein aufsichtlicher Rahmen auf europäischer und nationaler Ebene, der den Besonderheiten der bAV Rechnung trägt, ist unbedingt notwendig. Die Erwähnung von Proportionalität in der Regulierung reicht nicht (z.B. DORA-Verordnung). Die Anforderungen müssen eine Anwendung des Proportionalitätsprinzips in der praktischen Umsetzung ermöglichen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz)
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BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 12.08.2025
- Beschreibung: Die aba hat die Änderungen durch die neue AnlV und ihre Veröffentlichung am 6. Febr. 2025 im BGBl. sehr begrüßt. Jetzt bedarf es begleitender Regulierung, u.a. der Anwendungsvorgaben im Kapitalanlage-Rundschreiben und die Umsetzung im BaFin-Berichtswesen (Sammelverfügung) sowie Änderungen bei Stresstestvorgaben und Prognoserechnungen. Nach Einschätzung der aba führt die neue Infrastruktur-Quote eher zu dem politisch gewünschten Mehr an Infrastruktur, wenn diese Quote auch auf Infrastruktur-Investitionen in geschlossenen Fonds bzw. gebündelten Investitionen angewendet werden kann. Da der Ref-E keine Anpassungen der Regelungen für Pensionsfonds vorsieht, für die ebenfalls Mischungsgrenzen für Anlagen nach Nr. 17 sowie Streuungsgrenzen gelten, hält die aba entsprechende Anpassungen für nötig.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz)
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BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 12.08.2025
- Beschreibung: Pensionskassen und Unterstützungskassen sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Körperschaftsteuer befreit. Erforderlich ist u. a., dass die gewährten Leistungen bestimmte Grenzwerte nicht überschreiten. Die letzte Anpassung der Höchstgrenzen fand vor nunmehr über 25 Jahren statt. Wir empfehlen eine deutliche Anhebung der Höchstgrenzen aus § 2 KStDV, da ansonsten die durch steuerbefreite Pensionskassen und Unterstützungskassen gewährten Versorgungen deutlich hinter dem Kaufkraftverlust der letzten Jahrzehnte zurückbleiben. In diesem Sinne zielführend wäre weiterhin eine im Zeitverlauf automatisch erfolgende Anpassung der Höchstgrenzen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz)
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BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 12.08.2025
- Beschreibung: Für Pensionskassen ist der Abschluss von Rückdeckungsversicherungen satzungsgemäß und gem. Bestimmungen des VAG grundsätzlich erlaubt. Nach einem jüngeren BFH-Urteil stellt die Erbringung von Leistungen als Rückdeckungsversicherung aber die Befreiung von der Körperschaftsteuer in Frage, obwohl eine Rückdeckungsversicherung die Finanzierung einer bAV über steuerlich anerkannte Durchführungswege (Direktzusage, Unterstützungskasse) bezweckt. Eine Gesetzesänderung sollte klarstellen, dass eine aufsichtsrechtlich zulässige Rückdeckungsversicherung nicht zu Steuerpflicht führt, wenn die vorhandenen Rückdeckungsversicherungen an die Versicherten verpfändet werden und sichergestellt ist, dass durch die Rückdeckungsversicherungen nur zugesagte Versorgungsleistungen finanziert werden können.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz)
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BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 12.08.2025
- Beschreibung: "Der nach § 6a EStG steuerlich vorgeschriebene Abzinsungssatz von 6% für die Rückstellungsbildung bei Direktzusagen ist deutlich zu hoch. Angepasst werden muss auch der Zinssatz, der nach § 4d EStG den verbindlichen steuerlichen Bewertungsfaktoren für die Berechnung des Deckungskapitals für lebenslänglich laufende Leistungen von Unterstützungskassen zugrunde liegt. Das steuerlich vorgegebene Bewertungsverfahren für Direktzusagen ist dahingehend anzupassen, dass auch moderne, effiziente und flexible Zusageformen sachgerecht erfasst werden können. In der Handelsbilanz führt der variable Bewertungszins gemäß § 253 HGB zu mitunter erheblicher Bilanz- und Aufwandsvolatilität und sollte durch einen festen Bewertungszins ersetzt werden. "
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz)
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BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 12.08.2025
- Beschreibung: Die steuerfreie Entgeltumwandlung mindert die Bemessungsgrundlage für das Elterngeld. In der Praxis wird die Entgeltumwandlung daher häufig beendet, um finanzielle Nachteile während der Elternzeit zu vermeiden. Um die dadurch entstehende negative Auswirkung auf die Betriebsrentenhöhe zu vermeiden, schlagen wir vor, dass die Berechnung des Elterngeldes künftig so erfolgt, als wäre keine Entgeltumwandlung vereinbart worden. In vergleichbarer Weise wird z.B. bereits beim Insolvenzgeld vorgegangen: Bei Entgeltumwandung zugunsten versicherungsförmiger Durchführungswege erfolgt die Berechnung des Insolvenzgeldes so, als wäre keine Entgeltumwandlung vereinbart worden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz)
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BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 12.08.2025
- Beschreibung: Versorgungszusagen in der bAV genießen einen derart hohen Besitzstandsschutz, dass selbst in zukünftige Zuwächse kaum eingegriffen werden kann. Immer größere Anteile des Aufwandes für betriebliche Altersversorgung fließen in Betriebsrentenanpassungen und die Dotierung bestehender Zusagen. Immer geringere Anteile des Aufwandes für betriebliche Altersversorgung stehen für die Dotierung neuer Zusagen zur Verfügung. Bereits erteilte Zusagen sollten vor diesem Hintergrund im Interesse von mehr Generationengerechtigkeit für die Zukunft abänderbar sein, unabhängig davon, ob sie kollektivrechtlich erteilt wurden oder nicht. Unter Berücksichtigung des rechtlich garantierten Besitzstandsschutzes sollte geprüft werden, inwieweit in zukünftige Zuwächse von Versorgungszusagen eingegriffen werden kann.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz)
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BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 12.08.2025
- Beschreibung: Altersversorgung ist mehr als das bloße Einsammeln und Anlegen von Geld. Effizienteste Altersversorgung geht erwiesenermaßen über die bAV, die Kapitaldeckung mit kollektivem Bezug und in der Regel lebenslangen Rentenzahlungen verbindet. Private Altersvorsorge verlangt regelmäßig viele eigene Entscheidungen, um den richtigen Anbieter und das passende Produkt auszuwählen. Dies setzt die Bereitschaft und Zeit, sich intensiv mit dem Thema Altersvorsorge zu befassen, sowie eine gewisse finanzielle Bildung voraus, weshalb bei staatlicher Förderung nicht auf die lebenslange Rentenzahlung verzichtet werden sollte, um Fehlallokationen zu vermeiden. Individuelle Vermögensbildung darf nicht besser gefördert werden als sozialpolitisch hochwertige und kostengünstige betriebliche Altersversorgung.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz)
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BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 12.08.2025
- Beschreibung: Angesichts der anspruchsvollen rechtlichen und ökonomischen Voraussetzungen, die mit Kapitaldeckungselementen in der GRV verbunden sind, sollte der Weg zu mehr Kapitaldeckung besser über die betriebliche Altersversorgung und die private Altersvorsorge gewählt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz)
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BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: TUI AG am 12.08.2025
- Beschreibung: Die Entgelte für bestehende Beitragszahler sollten deutlich reduziert werden und sich an den tatsächlichen Risiken, der Geschäftsentwicklung, Profitabilität und Liquiditätsprognosen der jeweiligen Unternehmen orientieren. Neue Beitragszahler sollten einen fairen Beitrag zum DRSF leisten und Rückzahlungen an bisherige Beitragszahler ermöglichen. Unternehmen mit unzumutbar hohen Insolvenzrisiken sollte der der Schutz vorenthalten werden. Unnötige Doppelabsicherung (etwa bei Kreditkartenzahlung) sollte durch den Gesetzgeber beendet werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: TUI AG am 12.08.2025
- Beschreibung: Staatlich bedingte Standortkosten, die in den letzten Jahren unverhältnismäßig gestiegen sind, bremsen die Entwicklung des deutschen Luftverkehrs aus. Der deutsche Luftverkehr sollte durch Senkung der Standortkosten gestärkt und so auch im EU-Vergleich wieder wettbewerbsfähig werden. TUI sieht die Rücknahme der Erhöhung der Luftverkehrssteuer aus 2024 im Koalitionsvertrag nur als ersten Schritt. Ziel sollte die Abschaffung der Luftverkehrsteuer sein. Darüber hinaus sollten die Gebühren für Flugsicherung und Luftsicherheit dringend gesenkt werden. Neben den aufgeführten Standortkosten sollten auch weitere Zusatzbelastungen für den Luftverkehr abgebaut werden. So plädiert TUI auch für die Abschaffung der deutschen Power-to-Liquid- (PtL)Quote, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen.
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: TUI AG am 12.08.2025
- Beschreibung: Die EU-Kommission hat 2013 eine umfassende Reform der Fluggastrechte-Verordnung 261/2004 angestoßen. Das Thema wird aktuell neu diskutiert. Laut Verordnung steht Reisenden eine Ausgleichszahlung bei ausgefallenen oder verspäteten Flügen zu. Es sei denn, es liegen "außerordentliche Umstände" vor. Für die außerordentlichen Umstände fehlt eine klare Definition. TUI unterstützt den Ansatz der EU-Kommission, eine abschließende Liste "außerordentlicher Umstände" einzuführen. Darüber hinaus unterstützt TUI die Anpassung der zeitlichen Schwellenwerte für Verspätungen, um etwa Ersatzflugzeuge innerhalb einer realistischen Zeitspanne bereitstellen zu können.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: TUI AG am 12.08.2025
- Beschreibung: TUI plädiert für effiziente Prozesse und eine reibungslose Einführung des EES. Mögliche Hürden für Unternehmen, Mitarbeiter und Reisende sollten im Vorfeld beseitigt werden. So sollte die Kommission das EES erst dann einführen, wenn es an Flughäfen und anderen Grenzübergängen erfolgreich getestet wurde. Die Erfassung biometrischer Daten von Nicht-EU-Besuchern in den Mitgliedstaaten sollte nicht in der Hauptreisezeit eingeführt werden. Mitgliedstaaten sollten Reisenden eine Anwendung zur Vorab-Registrierung zur Verfügung stellen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Beibehaltung bestehender rechtlicher Regelungen im Bereich des Tabaksteuergesetzes
Aktiv vom 12.08.2025 bis 31.03.2026
- Angegeben von: EUTOP Brussels SRL (EUTOP) am 12.08.2025
- Beschreibung: Beibehaltung bestehender rechtlicher Regelungen im Bereich des Tabaksteuergesetzes (TabStG).
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Änderungen bestehender rechtlicher Regelungen im Bereich des Tabaksteuergesetzes
Aktiv vom 12.08.2025 bis 31.03.2026
- Angegeben von: EUTOP Brussels SRL (EUTOP) am 12.08.2025
- Beschreibung: Anpassung bestehender rechtlicher Regelungen im Bereich des Tabaksteuergesetzes (TabStG) im Zusammenhang mit der Mindeststeuer.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutscher Tee & Kräutertee Verband e.V. am 12.08.2025
- Beschreibung: Aufgrund der relativ langen Verweildauer der Produkte innerhalb der Lieferkette von Erzeugung bis zum Verbraucher (langer Lebenszyklus) fordert die Teewirtschaft entsprechend realistische und praxistaugliche Übergangsfristen bei neuen gesetzlichen Vorgaben.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Tee & Kräutertee Verband e.V. am 12.08.2025
- Beschreibung: Die deutsche Teewirtschaft setzt sich für eine sachgerechte Regulierung von Rückstandshöchstgehalten von Pflanzenschutzmitteln ein. Nur so kann zukünftig sichergestellt werden, dass dem europäischen Markt ausreichend Rohstoffe zur Verfügung stehen, damit Verbraucherinnen und Verbraucher weiterhin Tee, Kräuter- und Früchtetee in der gewohnten Qualität und Vielfalt genießen können.
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Deutscher Tee & Kräutertee Verband e.V. am 12.08.2025
- Beschreibung: Die deutsche Teewirtschaft spricht sich für einen deutlichen Bürokratieabbau in der Nachhaltigkeitsgesetzgebung aus, um wirksame Projekte vor Ort zu ermöglichen, die Menschen und Natur zugutekommen, statt Mittel in der Verwaltung zu binden.
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Deutscher Tee & Kräutertee Verband e.V. am 12.08.2025
- Beschreibung: Die deutsche Teewirtschaft plädiert für eine offene Handelspolitik, die globale Partnerschaften sichert und fair gestaltet ist. Deutschland und die EU müssen attraktive Handelspartner bleiben, damit die Wirtschaft zu alter Stärke zurückkehren kann. Dies gilt umso mehr für Produkte, die überwiegend aus Drittländern importiert werden müssen.
- Stellungnahmen/Gutachten (8):
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allg. Branchenthemen im Rahmen eines Positionspapiers
Aktiv vom 12.08.2025 bis 08.09.2025
- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Vending-Automatenwirtschaft e.V. am 12.08.2025
- Beschreibung: Einheitliche Genehmigungsverfahren und bundesweit harmonisierte Ladenöffnungszeiten Vermeidung von unkoordinierten Verpackungssteuern parallel auf verschiedenen politischen Ebenen Reduzierung von Berichts- und Dokumentationspflichten, die gerade Mittelständler schwer belasten Anreize für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur Förderung von Mitarbeiterverpflegung Steuerfreibeträge für Personalessen und Unterstützung für Arbeitnehmer durch steuerlich geförderte Grundversorgung (z.B. kostenlose Wasser- und Kaffeeversorgung) Wiederaufnahme von Digitalisierungsfonds Unterstützung für die Einrichtung moderner Minikantinen und Arbeitsplatzlösungen Sicherstellung einer flächendeckenden Grundversorgung, auch in strukturschwachen Regionen Anpassung von Lenk- und Transportzeitenregelungen
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 12.08.2025
- Beschreibung: Der DAV sieht weiterhin Klarstellungsbedarf in Bezug auf die Kategorisierung eines KI-Systems als Hochrisiko-KI, besteht auf die menschliche Letztentscheidung und warnt vor menschlichen Tendenzen, automatisierten Systemen übermäßig zu vertrauen (sog. automation bias).
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: eurocom e.V. - European Manufacturers Federation for Compression Therapy and Orthopaedic Devices am 12.08.2025
- Beschreibung: Es soll eine praxistaugliche, patientenzentrierte und barrierearme Umsetzung des E-Rezepts für DiGA geben. Dazu gehört: > DiGA müssen schnell, verständlich und barrierefrei für Patientinnen und Patienten zugänglich sein. > Es braucht eine echte, anwenderorientierte Weiterentwicklung des bisherigen E-Rezepts. > Das Einlösen des E-Rezepts muss automatisiert und bürokratiearm erfolgen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Privatkliniken e. V. am 12.08.2025
- Beschreibung: kurze Fristen für die Bearbeitung der Anträge; Anlegen einer bundesweiten Datenbank mit geprüften und anerkannten Berufsabschlüssen
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3207
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen
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BT-Drs. 21/3207
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: IB-Lenhardt AG am 12.08.2025
- Beschreibung: Ziel der Interessenvertretung ist die Unterstuetzung der Ausweitung und Weiterentwicklung bilateraler und multilateraler Anerkennungsabkommen (MRAs) im Bereich der Konformitaetsbewertung. Durch gezielte Einbringung fachlicher Expertise sollen regulatorische Prozesse so gestaltet werden, dass technische Pruefungen gegenseitig anerkannt werden koennen. Dies dient dem Abbau handelshemmender Doppelzertifizierungen und der Erleichterung des Marktzugangs fuer Hersteller auf internationaler Ebene.
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- Angegeben von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 12.08.2025
- Beschreibung: Der HDE setzt sich dafür ein, dass die Umsetzung der Vorgaben des neuen Art. 11a der Verbraucherrechterichtlinie zur Widerrufsfunktion in § 356a BGB (neu) möglichst rechtssicher, praktikabel und ohne weitere Einschränkungen gegenüber der zugrundeliegenden EU-Richtlinie erfolgen. Hierzu sollte insbesondere die Zulässigkeit der Bereitstellung der Widerrufsfunktion im Kundenkonto, die Möglichkeit des Teilwiderrufs und der Zugang zur Widerrufsfunktion mittels Datenträgern, wie z.B. Hyperlink und QR-Code gesetzlich geregelt werden. Bei der Vermittlung von Dienstleistungsverträgen sollte es möglich sein, dass nur der Vertragspartner die Widerrufsfunktion bereitstellt.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
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BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Stryker GmbH & Co. KG am 12.08.2025
- Beschreibung: Mögliche Zölle – verhängt von den USA oder der EU – bedrohen die Medizintechnik-Branche in ihrer Kernaufgabe: Der Sicherstellung einer zuverlässigen und bezahlbaren Patientenversorgung. Als essenzielle humanitäre Güter dürfen Medizinprodukte nicht zum Gegenstand handelspolitischer Auseinandersetzungen werden.
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Stryker GmbH & Co. KG am 12.08.2025
- Beschreibung: Die Stryker GmbH & Co KG setzt sich dafür ein, den Kosten- und Verwaltungsaufwand im Rechtsrahmen der MDR zu reduzieren, ohne die Sicherheit von Patienten und Anwender zu gefährden. Ziel der MDR-Novellierung sollte es sein, Patient:innen einen schnellen Zugang zu Medizintechnik-Innovationen zu ermöglichen und die zuverlässige Versorgung mit Medizinprodukten sicherzustellen.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Berücksichtigung von Nicht-Versicherten Schwangeren bei der Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs
- Angegeben von: Ärzte der Welt e. V. am 12.08.2025
- Beschreibung: Auf der Grundlage seiner Projekterfahrung hat der Verein Ärzte der Welt hat Vorschläge gemacht, wie die Finanzierung von Schwangerschaftsabbrüchen für nicht-versicherte Schwangere gewährleistet werden kann.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13775
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs
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BT-Drs. 20/13775
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Ärzte der Welt e. V. am 12.08.2025
- Beschreibung: Das Papier stellt die zivilgesellschaftlichen Prioritäten zur Umsetzung der GEAS-Reform dar. U.a. plädiert es für die Anpassung der Gesundheitsleistungen und die Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte für Geflüchtete.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13963
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS-Anpassungsgesetz)
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BT-Drs. 20/13963
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: innn.it e.V: am 12.08.2025
- Beschreibung: Die Petition fordert: Ein gesetzliches Verbot religiöser Vorschriften in öffentlichen Krankenhäusern, insbesondere wenn diese die medizinische Versorgung nach allgemein anerkannten Standards einschränken. Sicherstellung der reproduktiven Selbstbestimmung und des Rechts der Schwangeren, nach ärztlicher Beratung eigenverantwortlich über den Abbruch zu entscheiden. Schutz der ärztlichen Berufsausübung vor Eingriffen durch kirchliche Träger, wenn diese dem geltenden medizinischen Standard und den gesetzlichen Regelungen widersprechen. Die vollständige Abschaffung der strafrechtlichen Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen (§ 218 StGB) und damit die Entkriminalisierung aller Formen des Schwangerschaftsabbruchs.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Prof. Dr. Joachim Volz - Chefarzt und Gynäkologe
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- Angegeben von: Bitkom e.V. am 12.08.2025
- Beschreibung: Die Hightech-Agenda ist ein wichtiger Schritt, um Deutschlands Innovationskraft zu stärken. Der Fokus auf digitale Schlüsseltechnologien wie KI, Quantencomputing und Mikroelektronik kann entscheidend zur Wettbewerbsfähigkeit und technologischen Souveränität beitragen. Damit die Agenda ihre volle Wirkung entfaltet, müssen zentrale strukturelle Hemmnisse adressiert werden: unzureichender Wissenstransfer von der Forschung in die Anwendung, überbordende Bürokratie und eine wenig effiziente Förderpraxis.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bitkom e.V. am 12.08.2025
- Beschreibung: Wir als Bitkom setzen uns dafür ein, dass das Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) grundlegend weiterentwickelt wird. Ziel ist ein modernes, digitalisiertes und effizientes Sicherheitsüberprüfungsverfahren mit gebündelten Zuständigkeiten, verbindlichen Fristen und klaren Ansprechpartnern. Bestehende Doppelstrukturen sollen abgebaut, Verfahren beschleunigt und freiwillige Vertrauenswürdigkeitsprüfungen für sicherheitsrelevante Wirtschaftsbereiche ohne unmittelbaren VS-Bezug rechtssicher ermöglicht werden.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bitkom e.V. am 12.08.2025
- Beschreibung: Die geplante Einführung des E-Rezepts für DiGA basiert auf technischen Prozessen, die kaum verbreitet, komplex und nicht praxiserprobt sind. Dies schafft hohe Zugangshürden, gefährdet die Versorgungssicherheit und hemmt Innovation. Bitkom fordert eine patientenzentrierte, barrierearme und alltagsnahe Umsetzung mit Wahlfreiheit bei den Einlösewegen, der Möglichkeit papierbasierter Alternativen, Unterstützung durch Hersteller und einer Umstellung von Genehmigungs- auf Abrechnungsverfahren. Nur so kann die digitale Gesundheitsversorgung ihr Potenzial voll entfalten.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Reform der Film- und Serienförderung
Aktiv vom 12.08.2025 bis 30.12.2025
- Angegeben von: Bitkom e.V. am 12.08.2025
- Beschreibung: Bitkom lehnt die Koppelung zusätzlicher Fördermittel an eine Investitionspflicht für VoD-Anbieter ab. Statt rechtlich fragwürdiger Eingriffe braucht es Planungssicherheit durch ein wettbewerbsfähiges Steueranreizmodell und einen echten Branchendialog zu zukunftsfähigen Förderinstrumenten.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bitkom e.V. am 12.08.2025
- Beschreibung: Die Digitalisierung ist der zentrale Treiber für wirtschaftliches Wachstum und gesellschaftliche Entwicklung. Rechenzentren bilden dabei das unverzichtbare Rückgrat der digitalen Infrastruktur, indem sie Daten speichern, verarbeiten und bereitstellen. Deutschland steht am Scheideweg: Rechenzentren sind essenziell für die digitale Souveränität unseres Landes und für Schlüsseltechnologien wie KI. Dennoch wächst die Kapazität der Rechenzentren langsamer als der Bedarf, während führende Nationen wie die USA und China ihre Kapazitäten massiv ausbauen. Es braucht daher dringend eine übergreifende Strategie mit konkreten Maßnahmen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Bitkom e.V. am 12.08.2025
- Beschreibung: Die geplante Bundestariftreueregelung führt zu zusätzlicher Bürokratie und benachteiligt besonders Digitalunternehmen, Startups und KMU, die sich schon heute selten an Vergabeverfahren beteiligen. Sie würde die Digitalisierung der Verwaltung ausbremsen und schwächt in der aktuellen konjunkturellen Lage die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Deutschland.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1941
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes (Tariftreuegesetz)
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BT-Drs. 21/1941
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bitkom e.V. am 12.08.2025
- Beschreibung: Der Referentenentwurf zur Änderung des Verbrauchervertrags- und Versicherungsvertragsrechts sieht eine verpflichtende elektronische Widerrufsfunktion für alle Fernabsatzverträge vor. Bitkom lehnt die geplante Ausgestaltung in ihrer jetzigen Form ab. Verbraucher können bereits heute auf einfachem Weg – etwa per Retourenlabel, E-Mail, Telefon oder im Kundenkonto – widerrufen. Die verpflichtende, offene Platzierung einer Widerrufsfunktion auf der Hauptseite birgt erhebliche technische, rechtliche und sicherheitsrelevante Risiken, führt zu Rechtsunsicherheit und verursacht deutlich höhere Kosten als im Entwurf veranschlagt. Um Missbrauch zu vermeiden und europarechtskonform zu handeln, sollte die Widerrufsfunktion ausschließlich im Login-Bereich bereitgestellt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
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BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Germanwatch am 11.08.2025
- Beschreibung: Forderungen: Die Absenkung der Energiesteuer sollte von weiteren Anreizen für die Elektrifizierung begleitet werden; Planungssicherheit und Anreize für die Elektrifizierung für alle Energieverbraucher:innen; Vereinfachung und Klarstellung der Steuersystematik für bidirektionales Laden und Stromspeicher, förderliche Rahmensetzung für V2G
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): 3. Änderung des Energie- und des Stromsteuergesetzes
- Betroffene Bundesgesetze (5):
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- Angegeben von: DEMECAN Holding GmbH am 11.08.2025
- Beschreibung: Regelungen im Umgang, dem Anbau und der Distribution von medizinischem Cannabis.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3061
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes
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BT-Drs. 21/3061
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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- Angegeben von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 11.08.2025
- Beschreibung: Innerhalb der TI muss es möglich sein, dass sich Personen durch ihre gesetzlichen Vertreter, z.B. Kinder durch ihre Eltern, vertreten lassen können. Die Besonderheiten der privaten Krankenversicherten müssen berücksichtigt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Vermögensberater (BDV) am 11.08.2025
- Beschreibung: Der Referentenentwurf zum Betriebsrentenstärkungsgesetz II (BRSG II) verfolgt das Ziel, die betriebliche Altersversorgung (bAV) in Deutschland weiter zu verbreiten und insbesondere für kleinere Unternehmen sowie Geringverdiener attraktiver zu gestalten. Er knüpft im Wesentlichen an dem bereits aus der letzten Legislaturperiode vorliegenden Referentenentwurf aus dem BMAS an, der nur leicht angepasst und aktualisiert wurde und ermöglicht es auf diese Weise, zügig notwendige Reformen im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge voranzutreiben. Der BDV begrüß die grundsätzliche Stoßrichtung des Gesetzes, sieht jedoch in der konkreten Ausgestaltung einzelner Regelungen – insbesondere zum Opting-Out-Modell, zum Sozialpartnermodell und zur Geringverdienerförderung – Diskussionsbedarf.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz)
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BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Deutscher Vermögensberater (BDV) am 11.08.2025
- Beschreibung: Bei der Umsetzung der EU Richtlinie 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge gilt es, auch im Gewerberecht praxisnahe Regelungen umzusetzen - dies gilt u.a. im Hinblick auf eine Alte-Hasen-Regelung für Darlehensvermittler, Verbesserungen bei den Übergangsregelungen sowie im Hinblick auf eine neue Sachkundeprüfung.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Waldbesitzerverband für Thüringen e.V. am 11.08.2025
- Beschreibung: Erhaltung des Bundeswaldgesetzes Änderung der EUDR Änderung der Wiederherstellungsverordnung
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- Angegeben von: WWF Deutschland am 11.08.2025
- Beschreibung: Die Bundesregierung erarbeitet ein Eckpunktepapier zur Umsetzung der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS). Der WWF setzt sich u. a. dafür ein, dass für die Umsetzung der NKWS eine verlässliche Finanzierung und ein wirkungsvolles Monitoring vorgesehen werden.
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- Angegeben von: FUSS e.V. Fachverband Fußverkehr Deutschland am 11.08.2025
- Beschreibung: Für die „Vision Zero“ braucht es eine validere Unfallstatistik: Einführung der Kategorie „lebensgefährlich verletzt“, Anpassung der Verletzten-Definitionen, Aufnahme von Alleinunfällen von Zufußgehenden. Unfallursachen müssen genauer erfasst werden, statt pauschal als „sonstige Ursache“. Empfehlungen des FGSV-Projekts „EBUS“ sind umzusetzen. Krankenhäuser sollen relevante Daten an die Polizei übermitteln dürfen. Datenzugriff für Forschung, Polizei und Verbände erweitern. Digitalisierung: Schutz vor Datenfälschungen durch KI, um Haftungsumgehung zu verhindern. Punktehandel ist als Straftat zu werten. Bewohnerparken darf nicht auf Betriebe ausgeweitet werden, da parkende Kleintransporter Sichtbehinderungen darstellen und so das Unfallrisiko für Zufußgehende erhöhen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):