Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (853)
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- Angegeben von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 20.12.2024
- Beschreibung: Änderungen im Einkommensteuertarif (Beseitigung der kalten Progression im Veranlagungszeitraum 2025 und 2026), Positionierung zur Poolabschreibung, Verlängerung der degressiven Afa, Forderung nach Streichung der Meldepflicht von innerstaatlichen Steuergestaltungen, Empfehlungen für eine Modernisierung der Unternehmensbesteuerung auf Grundlage der Expertenkommissionen "Vereinfachte Unternehmensteuer" und "Bürgernahe Einkommensteuer" vom 12. Juli 2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12778
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz - SteFeG)
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BT-Drs. 20/12778
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Änderung in § 6 Abs. 2a EStG-E soll die Grenze der Poolabschreibung..., ...GWG-Grenze in § 6 Abs. 2 EStG von 800 auf wenigstens ..., ...Elektrofahrzeuge (§ 7 Abs. 2a EStG-E) Am 9. September 2024..., ... Nr. 3 und Satz 3 Nr. 3 EStG-E von 70.000 Euro auf 95.000..., ...Abschreibung des § 7 Abs. 2 EStG wieder von 20 auf 25 Prozent..., ...Gewerbsteuer analog § 35 EStG pauschal auf eine angehobene..., ...Nr. 3, 50c Abs. 2 Nr. 2 EStG zu zahlen ist, • Rückwirkende..., ...hybride Gestaltungen in § 4k EStG. 9. Rückführung der vier..., ...Einnahme-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG dem Finanzamt zu übermitteln...
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Jahressteuergesetz 2024
Aktiv vom 29.06.2024 bis 14.01.2025
- Angegeben von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 29.06.2024
- Beschreibung: Die PKV-Unternehmen müssen erweiterte Spielräume für Präventionsangebote erhalten. Die kapitalgedeckte Pflegevorsorge muss gefördert werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...10 Abs. 2b Satz 2 und 3 EStG – Sonderausgaben/Krankenkassenprämien..., ...Abs. 1 Nr. 3 S. 1 lit. a EStG mindern, was ebenfalls ...
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- Angegeben von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 20.12.2024
- Beschreibung: Verschiedenste, steuerrechtliche Änderungen des Entwurfs (Schwerpunkte u. a. Umsatzsteuer auf Bildungsleistungen, Kleinunternehmerregelung, Ist-Besteuerung; Nutzungsdauer bei Gebäuden)
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
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BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...§ 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 4 EStG-E wird das Ergebnis des..., ... nach § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG Fallkonstellationen erfasst..., ...Abs. 5 Satz 3 Nr. 2 und 3 EStG). Sollte die Anpassung ..., ...sollte § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG eine zusätzliche Nr. 4 ..., ...wonach § 6 Abs. 5 Satz 1 EStG entsprechend gelte, soweit..., .... § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG sollte in Übereinstimmung..., ...§ 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 4 EStG-E sollten, wie von der ..., ...sollte § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG insgesamt als Wahlrecht..., ... steuerfrei (§ 3 Nr. 15 EStG). Die private Verwendung..., ... 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 8 EStG-E wie folgt zu ändern: ..., ...Anfügung Abs. 15 in § 50d EStG) Die Nummern 18 und 21..., ...§ 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 4 EStG-E) Die Einführung einer..., ...§ 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 4 EStG-E für Übertragungen vor..., ...Nach § 52 Abs. 12 Satz 14 EStG-E kann auf gemeinsamen ..., ...fragwürdig. § 6 Abs. 5 EStG und die Regelungen zur ..., ...6 Abs. 5 Satz 7 – neu – EStG soll nun im Widerspruch..., ...6 Abs. 5 Satz 7 – neu – EStG u. E. zu weitgehend. Es..., ...6 Abs. 5 Satz 7 – neu – EStG würde die Verschmelzung..., ... nach § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG nur unentgeltlich oder ..., ...Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 EStG sollte abgesehen werden...
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Bürokratieabbau im Steuerrecht
Aktiv vom 16.09.2024 bis 09.09.2025
- Angegeben von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 16.09.2024
- Beschreibung: Der ADAC begrüßt das Ziel der Bundesregierung (BReg), den Wirtschaftsstandort Deutschland und dessen Wettbewerbsfähigkeit u. a. durch den systematischen Bürokratieabbau nachhaltig zu stärken. Positiv ist, dass die BReg mit dem Jahressteuergesetz und den darin enthaltenen Regelungen die lohnsteuerliche Behandlung von Mobilitätsbudgets bereits maßgeblich vereinfacht hat. Darüber hinaus sind die folgenden Punkte aus Verbrauchersicht im Mobilitätsbereich zu berücksichtigen: - eine Umwandlung der Pendlerpauschale in eine Arbeitstagpauschale muss die Bedürfnisse von Kurz- und Langstreckenpendlern berücksichtigen - Eine Preiserhöhung des Deutschlandtickets darf keine negativen Auswirkungen steuerliche Freigrenze haben - Stromsteuerrecht: Doppelbesteuerung beim bidirektionalen Laden vermeiden
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...8 Absatz 2 Satz 2 bis 5 EStG) bleiben unberührt. Für..., ...Zuschuss gemäß § 3 Nr. 15 EStG steuer- und sozialversicherungsfrei..., ...gewährt. Die nach § 3 Nr. 15 EStG steuerfreien Arbeitgeberleistungen..., ...erfolgt (§ 40 Abs. 2 Satz 2 EStG). Steht einem Arbeitnehmer..., ... Ticket nach § 3 Nr. 15 EStG nicht steuerfrei sein, ...
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- Angegeben von: DER MITTELSTANDSVERBUND - ZGV e.V. am 24.06.2024
- Beschreibung: Insgesamt sollte die Steuerbelastung von kleinen und mittleren Unternehmen gesenkt werden, um deren Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen und betriebliche Investitionen zu erleichtern. Zusätzliche steuerrechtliche Hürden und Zweifelsfragen müssen verhindert werden. In diesem Zusammenhang sollte die Besteuerung von Bildungsleistungen nicht zum Nachteil von privaten Bildungsanbietern und Beschäftigten nicht reformiert werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 21/2673
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz)
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Mobilitätsbudgets (§ 40 Absatz 2 EStG) Die im Referentenentwurf..., ...ÖPNV nach § 3 Nummer 15 EStG erfolgen könnte; zum anderen..., ...Anwendungsbereich § 3 Nr. 21 EStG definiert sie einen engen...
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- Angegeben von: Stadtwerke München GmbH am 12.12.2025
- Beschreibung: Kernforderungen enthalten: - Rechtliche Erleichterungen: Flexiblere Bauvorschriften, weniger Normen, einfachere Fachkundigkeitserklärung - Bau & Förderung: Weniger Schallschutz, serielles/modulares Bauen zulassen, verlässliche Zuschüsse und steuerliche Anreize - Nachhaltigkeit & Energie: Vereinfachte QNG-Zertifizierung, feste Grenzwerte statt Referenzgebäude im GEG
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Zu Regelungsentwurf:
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Referentenentwurf (BMJV):
Eckpunkte für ein Gesetz zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Referentenentwurf (BMWSB): Eckpunkte für ein Gesetz zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz) [alle RV hierzu]
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Referentenentwurf (BMJV):
Eckpunkte für ein Gesetz zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Mietwohnungsneubau, § 7b EstG 6 b. Ansatz des Sachbezuges bei Mietwohnungen, § 8 EstG 7 c. Aufteilung bei verbilligter..., ...unentgeltlichen Teil, § 21 EstG 7 d. Sozialabgaben auf..., ...Mietwohnungsneubau, § 7b EstG Durch die bestehende Regelung..., ...kaum realisierbar. § 7b EStG sollte dahingehend angepasst..., ...Die Regelung § 7b Abs. 5 EstG sollte so angepasst werden..., ...erforderlich, dass § 7b EstG auch für den Werkswohnungsbau..., ...müssten also die in §7 b EStG genannten Werte nach oben..., ... bei Mietwohnungen, § 8 EstG Die bestehende Regelung..., ...Mitarbeitergruppen. § 8 Abs. 2 S. 12 EStG sollte dahingehend geändert..., ...unentgeltlichen Teil, § 21 EstG Die bestehende Regelung..., ...Unternehmen geben. § 21 Abs. 2 EStG ist dahingehend zu ändern..., ...Entsprechend könnte z. B. im § 21 EStG verankert werden, dass ..., ...Mitarbeitergruppen. § 8 Abs. 2 S. 12 EStG i.V.m. § 2 Sozialversicherungsentgeltverordnung..., ... des § 8 Abs. 2 Satz 12 EStG sollten dabei auch auf ...
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- Angegeben von: Verband Deutsches Reisemanagement e.V. (VDR) am 24.06.2025
- Beschreibung: Der VDR spricht sich für konsequente Bürokratieentlastung in Deutschland und Europa aus. Neben Änderungen und weiteren Anpassungen im Bürokratientlastungsgesetz (BEG IV) braucht es klare Zielsetzungen zur gezielten Reduktion der Bürokratie, wie beispielsweise einer Liberalisierung der A1 Bescheinigungen für europaweite Geschäftsreisen. Auf Bundesebene sollte der Gesetzgeber bürokratische Hürden für Geschäftsreisende abbauen, bspw. über eine Anhebung der Verpflegungsmehraufwendungen bzw. Wegfall der Kürzungsvorschriften, Einführung einheitlicher Auslandspauschalen sowie weiterer oft unübersichtlichen Vorgaben.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) -
BT-Drs. 21/1974
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...gemäß § 40 Abs. 2 Nr. 4 EstG, sowie den Wegfall der ..., ... Drei-Monatsfrist (§ 9 EStG) Problem: Die Drei-Monatsfrist...
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Bei Firmenwagen stellt die arbeitgeberseitige Erstattung der vom Arbeitnehmer selbst getragenen heimischen Stromkosten für das Laden des Firmenwagens einen steuerfreien Auslagenersatz dar. In der Praxis fordern die Finanzbehörden oftmals, dass der Arbeitnehmer den konkreten Strompreis und die geladene Strommenge erfassen und dem Arbeitgeber übermitteln muss. Die Ermittlung dieser beiden Komponenten stellt Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor erhebliche praktische Schwierigkeiten und verursacht unnötigen Aufwand. Eine sachgerechte Lösung für dieses Problem ist die Einführung einer Strompreispauschale für steuerliche Zwecke (im Sinne eines pauschalen durchschnittlichen Strompreises).
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Einführung des § 3 Nr. 72 EStG sind Einnahmen sowie Entnahmen...
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- Angegeben von: Bundesverband Deutsche Startups e.V. am 30.09.2025
- Beschreibung: Forderung nach einem ambitionierteren Standortfördergesetz zur Stärkung des Startup- und Scaleup-Ökosystems. Ziel ist die Verbesserung der Finanzierungsbedingungen, die Mobilisierung von Kapital und die Sicherung internationaler Wettbewerbsfähigkeit. Positiv hervorgehoben werden steuerliche Anpassungen („Roll over“), die Öffnung von Venture-Capital-Fonds, Erleichterungen bei Börsenzulassungen und die Absenkung des Mindestnennwerts von Aktien. Kritik gilt u.a. der geplanten Änderung im Fondsrisikobegrenzungsgesetz, die VC-Fonds unverhältnismäßig belasten würde. Empfehlungen u.a.: Ausweitung der steuerlichen Begünstigungen für Gründer*innen, Reform der Mitarbeiterkapitalbeteiligung, Anpassung der Wegzugsbesteuerung, Erleichterung von Kapitalerhöhungen und Erweiterung der Forschungszulage.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2507
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz - StoFöG)
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BT-Drs. 21/2507
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Roll over” [§ 6b Abs. 10 EStG-E] Die grundsätzliche ..., ... in § 6b Abs. 10 Satz 1 EStG genannten Betrags, größere..., ...würden. Denn § 6b Abs. 10 EStG ist nur anzuwenden, wenn..., ...müsste in § 6b Abs. 10 EStG ergänzt werden, dass die..., ...Kapitalgesellschaft im Sinne des § 17 EStG Anwendung findet. Sofern..., ...Anwendungsbereich von § 6b Abs. 10 EStG nicht auf im steuerlichen..., ...im Sinne des § 15 Abs. 3 EStG. Das begrüßen wir grundsätzlich..., ...Mitarbeiterkapitalbeteiligungen geschaffen (§ 19 a EStG). Das Standortfördergesetz...
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- Angegeben von: Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V. am 18.03.2025
- Beschreibung: Einhaltung des objektiven Nettoprinzips und Entlastung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern durch Erhöhung der Entfernungspauschale auf 40 Cent je Entfernungskilometer und Wegfall der Befristung und Staffelung der Kilometersätze.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Anwendung des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG durch die BFH-Urteile vom...
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- Angegeben von: Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V. am 18.03.2025
- Beschreibung: Zur Entlastung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten Aufwendungen für die Arbeitslosenversicherung, soweit die Beiträge im Leistungsfall die Grundsicherung gewährleisten, als Sonderausgaben berücksichtigt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Anwendung des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG durch die BFH-Urteile vom...
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- Angegeben von: Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V. am 18.03.2025
- Beschreibung: Nach der aktuellen Rechtslage wird die Schaffung von Wohnraum durch Sanierung erschwert. Beispielsweise können Kosten, die innerhalb von drei Jahren nach Erwerb eines Gebäudes bei nachfolgender Sanierung entstehen und die Investitionssumme die Grenze von 15 Prozent der Anschaffungskosten übersteigt, nicht mehr im Zahlungsjahr geltend gemacht werden, sondern müssen abgeschrieben werden. Diese Regelung ist investitionshemmend und sollte gestrichen werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Anwendung des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG durch die BFH-Urteile vom...
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- Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Bessere Verbreitung von betrieblicher Altersversorgung (bAV), gerade bei KMU und Menschen mit geringen Einkommen. Dazu Stärkung der bAV auch außerhalb von tariflichen Sozialpartnermodellen, u. a. - für doppelt freiwillige Modelle der automatischen Entgeltumwandlung mit Opt-out auf Betriebsebene, - für Erhöhung und Dynamisierung der Geringverdienerförderung, - für eine Lockerung der Bruttobeitragsgarantie auf z. B. 80 Prozent für eine neue Balance aus Sicherheit und Renditechance.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Geringverdienerförderung (§ 100 EStG) ........................., ...Geringverdienerförderung (§ 100 EStG), die mit dem ersten Betriebsrentenstärkungsgesetz..., ...Geringverdienerförderung (§ 100 EStG) Die Geringverdienerförderung gemäß § 100 EStG ist ein zielgerichtetes..., ...erfolgen, um bei § 40b-EStG-Verträgen eine Novation..., ... Änderung in § 3 Nr. 65 EStG umgesetzt werden könnte..., ...beispielsweise in § 6a Abs. 1 Nr. 3 EStG sowie § 4d Abs. 1 Satz 1 Buchstabe b EStG. Dies erscheint nicht ..., ...Geringverdiener-Förderung (§ 100 EStG). Anpassung der Garantievorgaben..., ...Geringverdienerförderung (§ 100 EStG).........................., ...Geringverdienerförderung (§ 100 EStG), die mit dem ersten ..., ...Geringverdienerförderung (§ 100 EStG) Die Geringverdienerförderung gemäß § 100 EStG ist ein zielgerichtetes..., ...erfolgen, um bei § 40b-EStG-Verträgen eine Novation..., ... Änderung in § 3 Nr. 65 EStG umgesetzt werden könnte..., ...beispielsweise in § 6a Abs. 1 Nr. 3 EStG sowie § 4d Abs. 1 Satz 1 Buchstabe b EStG. Dies erscheint nicht mehr...
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- Angegeben von: Verband der Unternehmerinnen in Deutschland e.V. am 28.07.2025
- Beschreibung: Die aktuelle Größe der steuerlichen Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten reichen die Änderungen nicht aus, um vor Selbstständigkeit von Frauen zu fördern oder die Vereinbarkeit von Unternehmertum und Familie zu ermöglichen. Kinderbetreuungskosten müssen voll abzugsfähig sein, ohne Deckelung (aktuell 4.800 €/Jahr). Die Altersgrenze für steuerfreie Zuschüsse des Arbeitgebers zu Kinderbetreuung sollte zusätzlich vom Kindergartenalter auf 14 Jahre erhöht werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Betriebsausgaben (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG). In den letzten Wochen..., ...10 Abs. 1 und § 3 Nr. 33 EStG). Zuschüsse des Arbeitgebers...
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- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 08.04.2025
- Beschreibung: Der Regierungentwurf für ein 2. Betriebsrentenstärkungsgesetz vom 18. September 2024 enthält viele zielführende Reformvorschläge, die von Ministerien, Aufsicht, Sozialpartnern und bAV-Praxis gemeinsam und einvernehmlich entwickelt wurden. Diese Änderungen sollte die neue Regierung, teilweise mit geringen Anpassungen im Rahmeneines neuen Gesetzgebungsverfahrens schnell umsetzen. Weitergehende Reformansätze aus dem Fachdialog, der dem Gesetzgebungsverfahren zum 2. Betriebsrentenstärkungsgesetz vorgeschaltet war, sollten zügig weiterverfolgt werden. Kontraproduktive Reformvorschläge hingegen, wie etwa eine stärkere Förderung der Vermögensbildung als der Altersvorsorge, dürfen nicht weiterverfolgt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Geringverdiener-Förderung (§ 100 EStG-E) Die vorgesehene Anhebung..., ...schaffen Der nach § 6a EStG steuerlich vorgeschriebene..., ...Zinssatz, der nach § 4d EStG den verbindlichen steuerlichen..., ...gesetzlich in § 5 Abs. 7 S. 4 EStG für den Fall der entgeltlichen...
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- Angegeben von: Bund der Versicherten e. V. am 23.12.2024
- Beschreibung: Der BdV unterstützt den Entwurf grundsätzlich, jedoch sehen wir Verbesserungsbedarf. Die Umstellung von dem PIA- auf das PRIIP-System sollte vorgenommen werden. Daher sollte diese Umstellung gestrichen werden. Weiterhin sollte bzgl. Wechselkosten in der Ansparphase die Belastung mit marktüblichen Zillmerkosten verhindert werden. Der Förderung von nur zwei Verträge haben wir nichts entgegenzusetzen, allerdings fordern wir die Streichung der Regelung, dass die Verträge nicht derselben Produktkategorie angehören dürfen. Die angekündigte Evaluierung sollte auch zum Gegenstand haben, den förderfähigen Höchstbetrag für die Zukunft weiter zu erhöhen. Zuletzt ist unklar, ob laufende Leistungen aus Auszahlungsplänen von § 82 Absatz 5 SGB XII erfasst sind.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... § 10a Absatz 1 Satz 1 EStG-E, § 84 Satz 1 EStG-E: ..., ...§ 10a Absatz 1 Satz 1 EStG und § 84 Satz 1 EStG auf..., ...entsprechend § 10a Absatz 1 Satz 1 EStG. Vorschlag Die angekündigte..., ...erhöhen. Zu § 84 Satz 1 EStG-E: beitragsproportionale..., ...Grundzulage gemäß § 84 Satz 1 EStG-E wird eine wesentliche..., ... § 86 Absatz 1 Satz 2 EStG ein Betrag von vier Prozent..., ...pAV-Reformgesetz) Zu §§ 84, 86 EStG-E: zusätzliche Förderung..., ...soll gemäß § 85 Absatz 1 EStG-E beitragsproportional ..., ... beanstanden. Zu § 87 EStG-E: Förderung von zwei bestehenden..., ...Einschränkung gemäß § 87 EstG-E „diese dürfen nicht derselben...
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- Angegeben von: Hauptverband der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigen e. V. am 05.06.2024
- Beschreibung: Bürokratieabbau und Vereinfachung des Steuerrechts, korrekte Umsetzung der Umsatzsteuerpauschalierung
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Tarifglättung gemäß § 32c EStG für zwei weitere Betrachtungszeiträume..., ...vor: 1. Änderung des EStG - Einführung einer OPT-OUT-Klausel in § 3 Nr. 72 EStG In § 3 Nr. 72 EStG wir..., ...Investitionen. 2. Änderung des EStG - § 13 Absatz 6 – Verweis..., ...In § 13 Absatz 6 Satz 1 EStG ist der zum 1.1.2025 ungültig..., ...die Vorschrift des § 13b EStG eingeführt. Aus diesen ..., ...in § 13 Absatz 6 Satz 1 EStG zwingend anzupassen. ...
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Reformgesetz der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (pAV)
Aktiv vom 15.10.2024 bis 18.02.2026
- Angegeben von: Scalable GmbH am 15.10.2024
- Beschreibung: Scalable Capital setzt sich für gezielte Anpassungen des Referentenentwurfs ein, um den Zugang zu und Wettbewerb um Altersvorsorgeverträge zugunsten der Bürgerinnen und Bürger zu stärken.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
-
BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Altersvorsorgeverträge nach § 10a EStG dem Freibetrag des § 10 EStG angeglichen wird oder zumindest..., ...10 Abs. 1 Nr. 2 lit. b) EStG anerkannt werden. Dadurch...
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IDW Stellungnahme zum Antrag der Fraktion der CDU/CSU: Modernisierung des deutschen Unternehmensteuerrechts voranbringen
Aktiv vom 17.10.2024 bis 02.04.2026
- Angegeben von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 17.10.2024
- Beschreibung: Das IDW spricht sich für einen Abbau steuerlicher Befolgungskosten durch den konsequenten Abbau unnötiger Anforderungen und einen Verzicht auf die Einführung neuer Mitteilungs- und Dokumentationspflichten aus. Zudem unterstützt das IDW das Ziel eines modernen und effizienten Steuersystems. Die Missbrauchsvermeidungsvorschriften sollten insbesondere aufgrund der Einführung des Mindeststeuergesetzes überprüft werden und überholte Vorschriften wegfallen. Das IDW spricht sich dafür aus, insgesamt die die Steuersystematik durchbrechenden Regelungen deutlich zu reduzieren. Im Übrigen unterstützt das IDW die Forderung nach einer Weiterentwicklung des Verfahrens der Betriebsprüfung.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11954
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Modernisierung des deutschen Unternehmensteuerrechts voranbringen
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BT-Drs. 20/11954
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Thesauerierungsbegünstigung nach § 34a EStG Vor dem Hintergrund der..., ...Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG könnten demnach einen wichtigen..., ...Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG und Einschränkungen aufgrund..., ...Thesaurierungsbegünstigung (§ 34a EStG). Zu begrüßen sind in ..., ... Verlustvortrags (§ 10d EStG (i.V.m. § 8 Abs. 1 KStG..., ...Maßgeblichkeitsgrundsatz des § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG kann auf eine lange Tradition..., ...Ansatz- (z.B. § 5 Abs. 4a EStG) als auch für die Bewertungsvorschriften (§ 6 Abs. 1 Nr. 3a EStG). Insbesondere durch die Vorschrift des § 6a EStG zu Pensionsrückstellungen..., ...nach den Vorschriften des EStG oder des KStG zu ermittelndem...
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- Angegeben von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 30.06.2025
- Beschreibung: Verbesserung der steuerlichen Standortbedingungen und Förderung von Investitionen durch Wiedereinführung der degressiven AFA für bewegliches Anlagevermögen, Senkung des Körperschaftsteuersatzes und Senkung der Thesaurierungsbelastung für Personenunternehmen
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/323
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland
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BT-Drs. 21/323
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... Nr. 3 und Satz 3 Nr. 3 EStG für nach dem 30. Juni 2025..., ...§ 7 Abs. 2 Satz 1 und 2 EStG, die nach dem 30. Juni ..., ...Elektrofahrzeuge Durch § 7 Abs. 2a EStG-E soll eine arithmetisch-degressive..., ...nach § 34a Abs. 1 Satz 1 EStG, der auf nicht entnommene..., ...Günstigerprüfung gemäß § 32d Abs. 6 EStG für die Nachversteuerung..., ... 3 i. V. m. § 3 Nr. 40 EStG eine Möglichkeit, die Nachversteuerung..., ...nach § 34a Abs. 4 Satz 1 EStG. Hiernach können Altrücklagen..., ...derzeitige Mechanik des § 34a EStG entspricht nicht der Lebenswirklichkeit..., ...die Regelungen des § 34a EStG fallen. Für die Anwendung des heutigen § 34a EStG kommt es jedoch nicht auf..., ...den Regelungen des § 34a EStG unterworfen werden. Die..., ...Immobilien (§ 22 Abs. 2 EStG) gem. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG abzuschaffen. Private Veräußerungsgeschäfte i. S. d. § 23 EStG gehören als Unterfall der..., ...Einkünfte nach § 22 Nr. 2 EStG zu den Überschusseinkünften..., ...Veräußerungsgeschäften gemäß § 23 EStG. Hiervon erfasst sind auch...
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- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Wir sprechen uns für eine baldige Reform der geförderten privaten Altersvorsorge aus, u.a. durch eine Abschaffung der bisherigen Garantievorgaben und Ermöglichung eines Altersvorsorgedepots, eine Entbürokratisierung der Antrags- und Zulagenverfahren und eine Öffnung der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge für alle Erwerbstätigen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (5):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... 87 Abs. 1 letzter Satz EStG-E nicht umsetzbar: Altersvorsorgeverträge..., ...50a S. 4) § 52 Abs. 50a EStG-E könnte so verstanden ..., ...gem. § 52 Abs. 50a Satz 7 EStG-E die unwiderrufliche ..., ... 87 Abs. 1 letzter Satz EStG-E in dieser Form nicht ..., ...Begründung zu § 3 Nr. 55f EStG-E, Seite 60 Ende 2. Absatz..., ...eine Besteuerung nach § 20 EStG nicht darstellbar. Für..., ...die Besteuerung nach § 22 EStG gelten und nicht die Abgeltungssteuer..., ... Zu Nr. 9 (§ 92a Abs. 2 EStG) Es sollte klargestellt..., ... Nummer 9 (§ 92a Abs. 2 EStG) Es sollte klargestellt..., ... Nummer 9 (§ 92a Abs. 2 EStG) Es sollte klargestellt..., ...zulässig ist (§ 82 Abs. 5 EStG), wird es öfters vorkommen..., ...Wahlrecht nach § 52 Abs. 51a EStG Gebrauch gemacht bzw. einen..., ... i. S. d. § 52 Abs. 51a EStG abgeschlossen und wenn ...
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- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Wir sprechen uns für eine baldige Reform der geförderten privaten Altersvorsorge aus, u.a. durch eine Abschaffung der bisherigen Garantievorgaben und Ermöglichung eines Altersvorsorgedepots, eine Entbürokratisierung der Antrags- und Zulagenverfahren, eine Öffnung der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge für alle Erwerbstätigen und eine Einführung einer privatwirtschaftlich organisierten Frühstartrente.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (6):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... 87 Abs. 1 letzter Satz EStG-E nicht umsetzbar: Altersvorsorgeverträge..., ...50a S. 4) § 52 Abs. 50a EStG-E könnte so verstanden ..., ...gem. § 52 Abs. 50a Satz 7 EStG-E die unwiderrufliche ..., ... 87 Abs. 1 letzter Satz EStG-E in dieser Form nicht ..., ...Begründung zu § 3 Nr. 55f EStG-E, Seite 60 Ende 2. Ab-..., ...eine Besteuerung nach § 20 EStG nicht darstellbar. Für..., ...die Besteuerung nach § 22 EStG gelten und nicht die Abgeltungssteuer..., ... Zu Nr. 9 (§ 92a Abs. 2 EStG) Es sollte klargestellt..., ... Nummer 9 (§ 92a Abs. 2 EStG) Es sollte klargestellt..., ... Nummer 9 (§ 92a Abs. 2 EStG) Es sollte klargestellt..., ...zulässig ist (§ 82 Abs. 5 EStG), wird es öfters vorkommen..., ...Wahlrecht nach § 52 Abs. 51a EStG Gebrauch gemacht bzw. einen..., ... i. S. d. § 52 Abs. 51a EStG abgeschlossen und wenn ...
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- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 25.06.2024
- Beschreibung: Wir sprechen uns für eine baldige Reform der geförderten privaten Altersvorsorge aus, u.a. durch eine Abschaffung der bisherigen Garantievorgaben und Ermöglichung eines Altersvorsorgedepots, eine Entbürokratisierung der Antrags- und Zulagenverfahren, eine Öffnung der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge für alle Erwerbstätigen und eine Einführung einer privatwirtschaftlich organisierten Frühstartrente.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (5):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... 87 Abs. 1 letzter Satz EStG-E nicht umsetzbar: Altersvorsorgeverträge..., ...50a S. 4) § 52 Abs. 50a EStG-E könnte so verstanden ..., ...gem. § 52 Abs. 50a Satz 7 EStG-E die unwiderrufliche ..., ... 87 Abs. 1 letzter Satz EStG-E in dieser Form nicht ..., ...Begründung zu § 3 Nr. 55f EStG-E, Seite 60 Ende 2. Ab-..., ...eine Besteuerung nach § 20 EStG nicht darstellbar. Für..., ...die Besteuerung nach § 22 EStG gelten und nicht die Abgeltungssteuer..., ... Zu Nr. 9 (§ 92a Abs. 2 EStG) Es sollte klargestellt..., ... Nummer 9 (§ 92a Abs. 2 EStG) Es sollte klargestellt..., ... Nummer 9 (§ 92a Abs. 2 EStG) Es sollte klargestellt..., ...zulässig ist (§ 82 Abs. 5 EStG), wird es öfters vorkommen..., ...Wahlrecht nach § 52 Abs. 51a EStG Gebrauch gemacht bzw. einen..., ... i. S. d. § 52 Abs. 51a EStG abgeschlossen und wenn ...
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 24.06.2024
- Beschreibung: Wir sprechen uns für eine baldige Reform der geförderten privaten Altersvorsorge aus, u.a. durch eine Abschaffung der bisherigen Garantievorgaben und Ermöglichung eines Altersvorsorgedepots, eine Entbürokratisierung der Antrags- und Zulagenverfahren, eine Öffnung der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge für alle Erwerbstätigen und eine Einführung einer privatwirtschaftlich organisierten Frühstartrente.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (6):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... 87 Abs. 1 letzter Satz EStG-E nicht umsetzbar: Altersvorsorgeverträge..., ...50a S. 4) § 52 Abs. 50a EStG-E könnte so verstanden ..., ...gem. § 52 Abs. 50a Satz 7 EStG-E die unwiderrufliche ..., ... 87 Abs. 1 letzter Satz EStG-E in dieser Form nicht ..., ...Begründung zu § 3 Nr. 55f EStG-E, Seite 60 Ende 2. Absatz..., ...eine Besteuerung nach § 20 EStG nicht darstellbar. Für..., ...die Besteuerung nach § 22 EStG gelten und nicht die Abgeltungssteuer..., ... Zu Nr. 9 (§ 92a Abs. 2 EStG) Es sollte klargestellt..., ... Nummer 9 (§ 92a Abs. 2 EStG) Es sollte klargestellt..., ... Nummer 9 (§ 92a Abs. 2 EStG) Es sollte klargestellt..., ...zulässig ist (§ 82 Abs. 5 EStG), wird es öfters vorkommen..., ...Wahlrecht nach § 52 Abs. 51a EStG Gebrauch gemacht bzw. einen..., ... i. S. d. § 52 Abs. 51a EStG abgeschlossen und wenn ...
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- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 17.06.2024
- Beschreibung: Wir sprechen uns für eine baldige Reform der geförderten privaten Altersvorsorge aus, u.a. durch eine Abschaffung der bisherigen Garantievorgaben und Ermöglichung eines Altersvorsorgedepots, eine Entbürokratisierung der Antrags- und Zulagenverfahren, eine Öffnung der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge für alle Erwerbstätigen und eine Einführung einer privatwirtschaftlich organisierten Frühstartrente.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (6):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... 87 Abs. 1 letzter Satz EStG-E nicht umsetzbar: Altersvorsorgeverträge..., ...50a S. 4) § 52 Abs. 50a EStG-E könnte so verstanden ..., ...gem. § 52 Abs. 50a Satz 7 EStG-E die unwiderrufliche Übergangserklärung..., ... 87 Abs. 1 letzter Satz EStG-E in dieser Form nicht ..., ...Begründung zu § 3 Nr. 55f EStG-E, Seite 60 Ende 2. Absatz..., ...eine Besteuerung nach § 20 EStG nicht darstellbar. Für..., ...die Besteuerung nach § 22 EStG gelten und nicht die Abgeltungssteuer..., ... Zu Nr. 9 (§ 92a Abs. 2 EStG) Es sollte klargestellt..., ... Nummer 9 (§ 92a Abs. 2 EStG) Es sollte klargestellt..., ... Nummer 9 (§ 92a Abs. 2 EStG) Es sollte klargestellt..., ...zulässig ist (§ 82 Abs. 5 EStG), wird es öfters vorkommen..., ...Wahlrecht nach § 52 Abs. 51a EStG Gebrauch gemacht bzw. einen..., ... i. S. d. § 52 Abs. 51a EStG abgeschlossen und wenn ...