Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (38)
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Tabakerzeugnisgesetz (TabakErzG)
Aktiv vom 26.06.2024 bis 30.03.2026
- Angegeben von: CBE DIGIDEN AG am 26.06.2024
- Beschreibung: Permissive, produktspezifische Regulierung tabakfreier Nikotinbeutel im Rahmen des Tabakerzeugnisgesetzes (TabakErzG) sowie ggfs. der Tabakerzeugnisverordnung (TabakerzV).
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Tabakerzeugnisgesetz (TabakErzG)
Aktiv vom 04.06.2024 bis 26.03.2026
- Angegeben von: Swedish Match AB am 04.06.2024
- Beschreibung: Die produktspezifische Regulierung von tabakfreien Nikotinbeuteln sollte im Tabakerzeugnisgesetz (TabakErzG) reguliert werden. Aktuell gibt es dazu keine politischen Entwicklungen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Jan-Philipp Roth am 15.04.2024
- Beschreibung: Produkt- und Steuerregulierung von E-Zigaretten
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Jan-Philipp Roth
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- Angegeben von: Prof. Dr. Wolfgang Herrmann am 20.08.2025
- Beschreibung: Anpassung des Produktregelwerks innerhalb des Tabakerzeugnisgesetz (TabakerzG) und der Tabakerzeugnisverordnung (TabakerzV) mit Einführung einer Regulierung nach Schadenspotenziel (Tobacco Harm Reduction) sowie Regulierung tabakfreier Nikotinbeutel in Anlehnung an das Regelungsregime der E-Zigarette.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Prof. Dr. Wolfgang Herrmann
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Änderung des Produktregelwerks innerhalb des Tabakerzeugnisgesetz und der Tabakerzeugnisverordnung
Aktiv vom 29.06.2024 bis 31.03.2026
- Angegeben von: EUTOP Brussels SRL (EUTOP) am 29.06.2024
- Beschreibung: Anpassung des Produktregelwerks innerhalb des Tabakerzeugnisgesetz (TabakerzG) und der Tabakerzeugnisverordnung (TabakerzV) mit Einführung einer Regulierung nach Schadenspotenziel (Tobacco Harm Reduction) sowie Regulierung tabakfreier Nikotinbeutel in Anlehnung an das Regelungsregime der E-Zigarette.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: EUTOP Europe GmbH (EUTOP) am 31.03.2026
- Beschreibung: Anpassung des Produktregelwerks innerhalb des Tabakerzeugnisgesetz (TabakerzG) und der Tabakerzeugnisverordnung (TabakerzV) mit Einführung einer Regulierung nach Schadenspotenziel (Tobacco Harm Reduction) sowie Regulierung tabakfreier Nikotinbeutel in Anlehnung an das Regelungsregime der E-Zigarette.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (8):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Clemens Neumann am 23.06.2024
- Beschreibung: Anpassung des Produktregelwerks innerhalb des Tabakerzeugnisgesetz (TabakerzG) und der Tabakerzeugnisverordnung (TabakerzV) mit Einführung einer Regulierung nach Schadenspotenziel (Tobacco Harm Reduction) sowie Regulierung tabakfreier Nikotinbeutel in Anlehnung an das Regelungsregime der E-Zigarette.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Clemens Neumann
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- Angegeben von: Deutsche Umwelthilfe e.V. am 13.02.2026
- Beschreibung: Wir fordern dieses Verbot für das ElektroG, alternativ fordern wir es auch Tabakerzeugnisverordnung (TabakerzV) und das Tabakerzeugnisgesetz (TabakerzG). Anknüpfungspunkte für eine schnelle und wirksame Verbotsregelung würde eine Ergänzung der Tabakerzeugnisverordnung (TabakerzV) in Anlage 2 bieten. Nach der EU-Richtlinie 2014/40/EU über die Herstellung, Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen haben EU-Mitgliedstaaten die Möglichkeit das Inverkehrbringen einer bestimmten Kategorie von Tabakerzeugnissen (z.B. Einweg-E-Zigaretten) national zu verbieten, wenn das Verbot dem Schutz der öffentlichen Gesundheit dient. In Deutschland wurde die EU-Richtlinie 2014/40/EU durch die TabakerzV und das Tabakerzeugnisgesetz (TabakerzG) umgesetzt.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bernstein Public Policy GmbH am 28.06.2024
- Beschreibung: BAT setzt sich für ein angemessenes Produktregelwerk für klassische Tabakerzeugnisse, E-Zigaretten und neuartige Produkte ein, das auf anerkannten technischen Standards und wissenschaftlichen Fakten basiert. Weitere Verschärfungen für Zigarette und Feinschnitt-Tabak lehnen wir ab, da damit insbesondere weitere Anreize für den illegalen Tabakmarkt geschaffen würden. Mit Blick auf neuartige Erzeugnisse befürworten wir eine Regulierung nach Schadenspotential (Tobacco Harm Reduction), d. h. je weniger schädlich ein Produkt ist, umso geringer soll es reguliert werden. Wir setzen uns für eine Regulierung von tabakfreien Nikotinbeuteln im deutschen Tabakrecht ein, die sich am erprobten Regelungsregime der E-Zigarette anlehnen sollte.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (5):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...möglichen Öffnung des TabakErzG Lieber Herr , ich ...
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- Angegeben von: Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) am 24.06.2024
- Beschreibung: Der BVTE setzt sich für ein angemessenes Produktregelwerk für klassische Tabakerzeugnisse, E-Zigaretten und neuartige Produkte ein. Insbesondere die Zigarette und Feinschnitt-Tabak gehören zu den am stärksten regulierten Konsumgütern. Weitere Verschärfungen für diese Kategorien lehnen wir ab, da damit insbesondere weitere Anreize für den illegalen Tabakmarkt geschaffen würden. Mit Blick auf neuartige Erzeugnisse befürworten wir eine Regulierung nach Schadenspotential (Tobacco Harm Reduction), d. h. je weniger schädlich ein Produkt ist, umso geringer soll es reguliert werden. Wir setzen uns für eine Regulierung von tabakfreien Nikotinbeuteln im deutschen Tabakrecht ein, die sich am erprobten Regelungsregime der E-Zigarette anlehnen sollte.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...vgl. § 13 Abs. 2 Nr. 2 TabakerzG) oder Kennzeichnungspflichten..., ...Verordnungsermächtigung des § 13 Abs. 2 TabakerzG erlaubt Verbote nur,...
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- Angegeben von: Verband des eZigarettenhandels (VdeH) am 11.06.2024
- Beschreibung: Der VdeH setzt sich für ein angemessene Regulierung von E-Zigaretten und Liquids ein. Regulierung muss für uns auf das auf wissenschaftlichen Fakten basieren und das Schadenspotential (Tobacco Harm Reduction/THR) in angemessener Weise widerspiegeln. Je geringer ein Produkt schädlich ist, umso geringer sollte es reguliert werden. Dies gilt vor allem für die E-Zigarette. Zusätzliche Regulierungen und Verbote von Aromen und Inhaltsstoffen von Liquids lehnen wir über den geltenden gesetzlichen Rahmen hinaus ab.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...www.gesetze-im-internet.de/tabakerzg/__23.html 6 https:/...
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- Angegeben von: British American Tobacco (Industrie) GmbH am 13.03.2026
- Beschreibung: Verboten werden sollen u.a. Menthol und Kühlstoffe für E-Zigaretten.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMLEH): Fünfte Verordnung zur Änderung der Tabakerzeugnisverordnung
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...vgl. § 13 Abs. 2 Nr. 2 TabakerzG) oder Kennzeichnungspflichten..., ...Verordnungsermächtigung des § 13 Abs. 2 TabakerzG erlaubt Verbote nur,...
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- Angegeben von: P.E.R. Agency GmbH am 26.03.2026
- Beschreibung: Gegenstand der Interessenvertretung ist der Referentenentwurf der „Fünften Verordnung zur Änderung der Tabakerzeugnisverordnung“. Ziel ist die Ausgestaltung der vorgesehenen Änderungen hinsichtlich der Regelungen zu Inhaltsstoffen von E-Zigaretten-Liquids sowie deren Herstellung, Zusammensetzung und Inverkehrbringen im Rahmen der Tabakerzeugnisverordnung.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMLEH): Fünfte Verordnung zur Änderung der Tabakerzeugnisverordnung
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Pro Rauchfrei e.V. am 06.06.2025
- Beschreibung: Deutschland hat sich im WHO Rahmenübereinkommen zur Eindämmung des Tabakgebrauchs verpflichtet, ein „umfassendes Verbot aller Formen von Tabakwerbung, Förderung des Tabakverkaufs und Tabaksponsoring“ zu erlassen. Dies sollte im Tabakerzeugnisgesetz umgesetzt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Aktionsbündnis Nichtrauchen e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Ausbau der Tabakkontrolle in Deutschland durch die Implementierung evidenzbasierter verhaltens- und verhältnisbasierter Maßnahmen sowie deren Weiterentwicklung im Hinblick auf neue Tabak- und Nikotinprodukte
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Produktspezifische Regulierung für tabakfreie Nikotinbeutel
Aktiv vom 04.06.2024 bis 26.03.2026
- Angegeben von: Swedish Match AB am 04.06.2024
- Beschreibung: Gegenstand der Interessenvertretung ist die Herbeiführung einer produktspezifischen Regulierung für tabakfreie Nikotinbeutel in Deutschland.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie e.V. (DGKJP) am 17.02.2026
- Beschreibung: Einweg-E-Zigaretten und andere neuartige Nikotinprodukte sollen als erhebliches Gesundheitsrisiko für Kinder und Jugendliche bei Verkauf, Werbung und Produktgestaltung reguliert und Prävention, Aufklärung und Hilfsangebote ausgebaut werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband der Zigarrenindustrie e.V. am 30.06.2025
- Beschreibung: Der Verband versucht seine Branche grundsätzlich vorzustellen und somit das besondere Hersteller- und Konsumentenprofil zuerklären, welches Grundlage für die Tabakregulierung von Zigarren und Zigarillos ist.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Aktionsbündnis Nichtrauchen e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Durchsetzung eines Verbotes für den Zusatz von Aromen in E-Zigaretten
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Haypp Group AB am 09.12.2025
- Beschreibung: Das Regelungsvorhaben betrifft die nationale Umsetzung und mögliche Anpassung der geplanten EU-Regelungen zu Tabak- und Nikotinprodukten (TPD3 und TED). Ziel der Interessenvertretung ist es, auf die Ausgestaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen für den Vertrieb und die Besteuerung nikotinhaltiger und nikotinfreier Produkte, einschließlich Nikotinpouches und E-Liquids, Einfluss zu nehmen. Dabei sollen insbesondere Regelungsansätze unterstützt werden, die eine rechtssichere Regulierung dieser Produkte ermöglichen und den Online-Handel unter klar definierten gesetzlichen Vorgaben zulassen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Verband der deutschen Rauchtabakindustrie e.V. am 05.03.2025
- Beschreibung: Die europäische Tabakproduktrichtlinie gibt produkt- und verpackungsspezifische Vorgaben für einen funktionierenden Binnenmarkt sowie ein hohes Maß an Verbraucherschutz. Die aktuelle Fassung der Richtlinie (TPD2) stammt aus dem Jahr 2014 und hat massiv sowohl in die Herstellung der Tabakprodukte an sich als auch in die Verpackung, die Präsentation und die legalen Lieferketten der Tabakprodukte eingegriffen. Aus Sicht des VdR sind mit der TPD2 die klassischen Tabakprodukte in ihrer Tiefe ausreguliert. Seit ihrem Inkrafttreten im Jahr 2014 gibt es keinerlei neue wissenschaftlichen Erkenntnisse über klassische Tabakprodukte, die eine erneute Verschärfung des Tabakerzeugnisrechts für klassische Tabakprodukte rechtfertigen würden.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Philip Morris GmbH am 17.02.2025
- Beschreibung: Eine wissenschaftsbasierte Regulierung sollte anerkennen, dass nicht alle Erzeugnisse das gleiche Risikoprofil besitzen und sich am individuellen Risiko einzelner Erzeugnisse orientieren: Je schädlicher ein Erzeugnis, desto strenger die Regulierung. Erwachsende Konsumenten sollen Zugang zu Informationen über die unterschiedlichen Risikoprofile der Produkte erhalten. Die erfolgreichen Maßnahmen zum Jugend- und Nichtraucherschutz sollten beibehalten werden. Wir setzen uns für eine Regulierung von tabakfreien Nikotinbeuteln ein. Diese sind eine wichtige Ergänzung zu rauchfreien Erzeugnissen und können dazu beitragen, Konsumenten bei ihrem Wechsel zu unterstützen. Erforderliche gesetzliche Anpassungen sollten den Handlungsspielraum des illegalen Handels mit Nikotinprodukten nicht vergrößern.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Crescam am 14.10.2024
- Beschreibung: Einsatz für ein angemessenes Produktregelwerk für klassische Tabakerzeugnisse und neuartige Produkte ein, das auf anerkannten technischen Standards und wissenschaftlichen Fakten basiert. Insbesondere die Zigarette und Feinschnitt-Tabak gehören zu den am stärksten regulierten Konsumgütern.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (3):
- Brita Vivreau GmbH
- JT International Germany GmbH
- Partout Group
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- Angegeben von: Deutscher Zigarettenverband e.V. am 24.06.2024
- Beschreibung: Der DZV setzt sich für ein angemessenes Produktregelwerk für klassische Tabakerzeugnisse ein, das auf anerkannten technischen Standards und wissenschaftlichen Fakten basiert. Insbesondere die Zigarette und Feinschnitt-Tabak gehören zu den am stärksten regulierten Konsumgütern. Weitere Verschärfungen für diese Kategorien lehnen wir ab, da damit insbesondere weitere Anreize für den illegalen Tabakmarkt geschaffen würden.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Verband der deutschen Rauchtabakindustrie e.V. am 24.06.2024
- Beschreibung: Die Tabakproduktregulierung ist durch Europäisches Recht weitestgehend vorgegeben. Die aktuell gültige Europäische Norm, die Tabakproduktrichtlinie ist im deutschen Recht umgesetzt. Darüber hinaus gibt es keinen Grund für weitere Regelung auf nationaler Ebene. Der VdR steht hinter jeder Regulierung, welche dem Jugendschutz und der Aufklärung des mündigen, erwachsenen Verbrauchers über etwaige Gesundheitsrisiken dienen. Aus Sicht des VdR besteht in diesen Bereichen aktuell kein weiterer Handlungsbedarf.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Duckdalben Consulting GmbH am 17.01.2025
- Beschreibung: Anpassung des Produktregelwerks innerhalb des Tabakerzeugnisgesetz (Tabak erzG) und der Tabakerzeugnisverordnung (Tabak erzV) mit Einführung einer Regulierungnach Schadenspotential (Tobacco Harm Reduction) sowie Regulierung tabakfreier Nikotinbeutel in Anlehnung an das Regelungsregime der E-Zigarette.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Wasserpfeifentabak (Der Shisha-Verband) am 30.06.2024
- Beschreibung: Alle Regelungen, die Wasserpfeifentabak jetzt und in Zukunft betreffen, insbesondere aber das geltende Zusatzstoffverbot von Geraniol, Linalool und Cineol.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: JT International Germany GmbH am 28.06.2024
- Beschreibung: JTI Germany setzt sich für ein angemessenes Produktregelwerk für klassische Tabakerzeugnisse und neuartige Produkte ein, das auf anerkannten technischen Standards und wissenschaftlichen Fakten basiert. Insbesondere die Zigarette und Feinschnitt-Tabak gehören zu den am stärksten regulierten Konsumgütern. Weitere Verschärfungen für diese Kategorien lehnen wir ab, da damit insbesondere weitere Anreize für den illegalen Tabakmarkt geschaffen würden. Mit Blick auf neuartige Erzeugnisse befürworten wir eine Regulierung nach Schadenspotential (Tobacco Harm Reduction), d. h. je weniger schädlich ein Produkt ist, umso geringer soll es reguliert werden. Grundsätzlich befürworten wir die individuelle Konsumentenfreiheit volljähriger und mündiger Verbraucherinnen und Verbraucher.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: REEMTSMA Cigarettenfabriken GmbH am 25.06.2024
- Beschreibung: Wir setzen uns für ein angemessenes Produktregelwerk für E-Zigaretten bzw. Aromen und Kühlstoffe ein, das auf anerkannten technischen Standards und wissenschaftlichen Fakten basiert. Weitere Verschärfungen für diese Kategorien wie aktuell geplant lehnen wir ab, da damit insbesondere weitere Anreize für den illegalen Tabakmarkt geschaffen würden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMLEH): Fünfte Verordnung zur Änderung der Tabakerzeugnisverordnung
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: British American Tobacco (Industrie) GmbH am 11.06.2024
- Beschreibung: BAT setzt sich für ein angemessenes Produktregelwerk für klassische Tabakerzeugnisse, E-Zigaretten und neuartige Produkte ein, das auf anerkannten technischen Standards und wissenschaftlichen Fakten basiert. Weitere Verschärfungen für Zigarette und Feinschnitt-Tabak lehnen wir ab, da damit insbesondere weitere Anreize für den illegalen Tabakmarkt geschaffen würden. Mit Blick auf neuartige Erzeugnisse befürworten wir eine Regulierung nach Schadenspotential (Tobacco Harm Reduction), d. h. je weniger schädlich ein Produkt ist, umso geringer soll es reguliert werden. Wir setzen uns für eine Regulierung von tabakfreien Nikotinbeuteln im deutschen Tabakrecht ein, die sich am erprobten Regelungsregime der E-Zigarette anlehnen sollte.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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- Angegeben von: Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Umwelt und Entwicklung (BLUE 21) e.V. am 18.06.2024
- Beschreibung: 1. Werbung für Alkohol und Nikotinprodukte vollständig beenden - einschließlich Promotion und Sponsoring. 2. Warnhinweise für Alkohol verpflichtend machen und standardisierte Verpackungen für Nikotinprodukte einführen. 3. Verkauf von Alkohol und Nikotinprodukten in einer begrenzten Zahl lizenzierter Fachgeschäfte. 4. Einheitliches Mindestalter von 18 Jahren für Kauf, Verkauf und Konsum von Alkohol und Nikotinprodukten (bestehende Verbote bei Nikotinprodukten lückenlos durchsetzen). Wir definieren Nikotinprodukte in diesem Zusammenhang als nicht-pharmazeutische Konsumprodukte. Dazu gehören Tabakprodukte, E-Zigaretten und verwandte Erzeugnisse.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Ein Gesetz, das Kinder und Jugendliche vor Alkohol- und Nikotin-Marketing schützt
Aktiv vom 23.09.2024 bis 05.01.2026
- Angegeben von: Health Care Plus UG am 23.09.2024
- Beschreibung: 1. Werbung für Alkohol und Nikotinprodukte vollständig beenden - einschließlich Promotion und Sponsoring.2. Warnhinweise für Alkohol verpflichtend machen und standardisierte Verpackungen für Nikotinprodukte einführen.3. Verkauf von Alkohol und Nikotinprodukten in einer begrenzten Zahl lizenzierter Fachgeschäfte.4. Einheitliches Mindestalter von 18 Jahren für Kauf, Verkauf und Konsum von Alkohol und Nikotinprodukten (bestehende Verbote bei Nikotinprodukten lückenlos durchsetzen).Wir definieren Nikotinprodukte in diesem Zusammenhang als nicht-pharmazeutische Konsumprodukte. Dazu gehören Tabakprodukte, E-Zigaretten und verwandte Erzeugnisse.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Consumer Choice Center am 08.04.2026
- Beschreibung: Das Consumer Choice Center setzt sich für ein kohärentes, verhältnismäßiges und innovationsfreundliches Regulierungsumfeld für klassische Tabakerzeugnisse, E-Zigaretten und neuartige Nikotinprodukte ein. Statt pauschaler Verschärfungen und höherer Steuern braucht es einen Ordnungsrahmen, der Verbraucherschutz, Schadensminimierung und die Bekämpfung illegaler Märkte gleichermaßen berücksichtigt. Klassische Tabakprodukte sind bereits heute stark reguliert; weitere Eingriffe fördern oft den Schwarzmarkt. Für neuartige Produkte befürworten wir einen risikobasierten Ansatz im Sinne der Tobacco Harm Reduction: Je geringer das Schadenspotenzial, desto weniger restriktiv die Regulierung. Auch für tabakfreie Nikotinbeutel braucht es einen klaren, rechtssicheren Rahmen im deutschen Recht.
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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- Angegeben von: Bündnis für Tabakfreien Genuss am 10.06.2024
- Beschreibung: Das BfTG setzt sich für eine wissenschaftlich fundierte Regulierung von E-Zigaretten und Liquids ein, die das reduzierte Schadenspotenzial (THR) berücksichtigt. Produkte mit geringem Risiko sollten nicht übermäßig reguliert werden. Insbesondere bei E-Zigaretten fordern wir verhältnismäßige Maßnahmen und lehnen zusätzliche Einschränkungen oder Verbote von Aromen und Inhaltsstoffen ab, sofern der bestehende gesetzliche Rahmen bereits Schutz bietet.
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
- Angegeben von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 30.06.2024
- Beschreibung: Beratung und Austausch zu aktuellen suchpolitischen und suchtmedizinischen Themen zwischen den Ausschuss „Sucht und Drogen“ und dem Beauftragten für Sucht- und Drogenfragen Herr Burkhard Blienert mit dem Ziel, die Position des Ausschusses zu einzelnen Bereichen darzulegen und gemeinsame Strategien im Bereich Prävention zu entwickeln.
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Nichtraucherschutzverband Deutschland e.V. am 22.06.2025
- Beschreibung: Wir kämpfen für einen konsequenten Nichtraucherschutz und eine strenge Tabakkontrollpolitik. Dabei orientieren wir uns an den Empfehlungen des Rates der Europäischen Union und den verbindlichen Vorgaben des WHO-Tabakrahmenübereinkommens, das von Deutschland im Jahr 2004 ratifiziert wurde. Der NRSV versteht sich auch als zivilgesellschaftliche Antwort auf die gravierenden Versäumnisse und Fehler der deutschen Politik während der letzten Jahrzehnte. Der gemeinsame ‚Feind‘ ist nicht der oder die einzelne Raucher*in, sondern die Tabakindustrie als die Ursache und Treiberin der globalen Tabakepidemie. Jegliche Form der Kooperation mit Tabakunternehmen lehnen wir ab.
- Betroffene Bundesgesetze (7):
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Errichtung eines Bundesinstituts für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM)
Aktiv vom 23.10.2024 bis 03.01.2025
- Angegeben von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 23.10.2024
- Beschreibung: Die gesetzliche Initiative zur Stärkung der öffentlichen Gesundheit ist im Kern zu begrüßen. Kritisiert wird vor allem die geplante Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen dem neu zu errichtenden BIPAM (für nicht-übertragbare Krankheiten) und dem RKI (für übertragbare Krankheiten). Eine solche Aufteilung ist fachlich nicht zu begründen und provoziert Doppelstrukturen sowie Reibungsverluste. Zudem verkörpert der avisierte Name mitnichten die notwendige und ursprünglich angekündigte, ressortübergreifende Ausrichtung und Arbeitsweise des Instituts.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12790
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit
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BT-Drs. 20/12790
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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Betroffene Bundesgesetze (12):
- BGA-NachfG [alle RV hierzu]
- BKRG [alle RV hierzu]
- TPG-GewV [alle RV hierzu]
- TFG [alle RV hierzu]
- TabakerzG [alle RV hierzu]
- IfSG [alle RV hierzu]
- BeratungsG [alle RV hierzu]
- KonvBehSchG [alle RV hierzu]
- AlkopopStG [alle RV hierzu]
- AlkopopStV [alle RV hierzu]
- SGB 5 [alle RV hierzu]
- KCanG [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Kinder ohne Alkohol und Nikotin am 30.05.2024
- Beschreibung: Um Kinder und Jugendliche zu schützen, müssen die Preise für Alkohol und Nikotinprodukte (Tabakprodukte, E-Zigaretten und verwandte Erzeugnisse) durch jährliche Steuererhöhungen, eine Präventionsabgabe und Mindestpreise erhöht werden; muss Marketing für Alkohol- und Nikotinprodukte vollständig beendet werden; muss der Verkauf von Alkohol- und Nikotinprodukten auf eine begrenzte Zahl lizensierter Fachgeschäfte beschränkt und der Verkauf über Automaten und Einzelhandel gestoppt werden; muss das Mindestalter für den Verkauf, Kauf und Konsum von Alkohol mindestens auf 18 Jahre, besser auf 21 Jahre angehoben werden, unabhängig von der Art des alkoholischen Getränks und der Begleitung durch Erziehungsberechtigte. Für Nikotinprodukte muss das Mindestalter auf 21 Jahre angehoben werden.
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Betroffene Bundesgesetze (13):
- TabakerzG [alle RV hierzu]
- JuSchG [alle RV hierzu]
- UWG 2004 [alle RV hierzu]
- AlkStG [alle RV hierzu]
- TabStG 2009 [alle RV hierzu]
- BierStG 2009 [alle RV hierzu]
- AlkStV [alle RV hierzu]
- BierStV 2010 [alle RV hierzu]
- TabStV 2010 [alle RV hierzu]
- AlkopopStG [alle RV hierzu]
- SchaumwZwStG 2009 [alle RV hierzu]
- TabakerzV [alle RV hierzu]
- SchaumwZwStV 2010 [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (11):