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127 Regelungsvorhaben zur Suche nach »"GewO"« gefunden

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Gefundene Regelungsvorhaben (127)

    • Angegeben von: LÖWEN ENTERTAINMENT GmbH am 28.06.2024
    • Beschreibung: Die Rechtsgrundlagen aus §§ 33 ff. GewO bilden die Grundlage für die zugelassene gewerbliche Tätigkeit „gewerbliches Automatenspiel“. Grundlage für eine qualitative und nachfrageorientierte gerätebezogene Regulierung in der SpielV sollten auch die hier hinterlegten gesetzlichen Rahmenbedingungen sein. § 33c GewO enthält die Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufstellerlaubnis. Zur Stärkung des bestehenden Spieler- und Jugendschutzniveaus sollten die qualitativen Berufszugangsvoraussetzungen ergänzt werden. Dies könnte durch eine Prüfungspflicht im Rahmen des Unterrichtungsnachweises (vgl. § 29 Abs. 4 GlüStV 2021) erfolgen. § 33f GewO schafft die Ermächtigungsgrundlage für das BMWK zur Durchführung der §§ 33c, 33d, 33e und 33i GewO eine entsprechende Rechtsverordnung zu erlassen.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Merkur.com AG am 24.06.2024
    • Beschreibung: Die gewerberechtlichen Rechtsgrundlagen (§§ 33 ff. GewO) sind das Fundament der zugelassenen gewerblichen Tätigkeit „Gewerbliches Automatenspiel“. § 33c GewO beinhaltet die Voraussetzungen der Aufstellerlaubnis. Zur weiteren Stärkung des bestehenden Niveaus des Spieler- und Jugendschutzes sollten die qualitativen Voraussetzungen für den Berufszugang z.B. durch eine Prüfpflicht im Rahmen des Unterrichtungsnachweises ergänzt werden (vgl. § 29 Abs. 4 GlüStV 2021). § 33f GewO verankert die Ermächtigungsgrundlage für das BMWK, zur Durchführung der §§ 33c, 33d, 33e und 33i GewO eine Rechtsverordnung zu erlassen. Die hinterlegten gesetzlichen Bedingungen müssen die Grundlage für eine auf qualitativen Voraussetzungen basierende und nachfragegerechte gerätebezogene Regulierung in der SpielV bilden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Verband der Deutschen Automatenindustrie e.V. am 20.06.2024
    • Beschreibung: Die gewerberechtlichen Rechtsgrundlagen (§§ 33ff. GewO) sind das Fundament der zugelassenen gewerblichen Tätigkeit „Gewerbliches Automatenspiel“. § 33c GewO beinhaltet die Voraussetzungen der Aufstellerlaubnis. Zur weiteren Stärkung des bestehenden Niveaus des Spieler- und Jugendschutzes sollten die qualitativen Voraussetzungen für den Berufszugang z.B. durch eine Prüfpflicht im Rahmen des Unterrichtungsnachweises ergänzt werden (vgl. § 29 Abs. 4 GlüStV 2021). § 33f GewO verankert die Ermächtigungsgrundlage für das BMWK zur Durchführung der §§ 33c, 33d, 33e und 33i GewO eine Rechtsverordnung zu erlassen. Die hinterlegten gesetzlichen Bedingungen müssen die Grundlage für eine auf qualitative Voraussetzungen basierende und nachfragegerechte gerätebezogene Regulierung in der SpielV bilden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...besitzen (§ 34c Abs. 2 Nr. 1 GewO), nicht in geordneten Vermögensverhältnissen..., ...leben (§ 34c Abs. 2 Nr. 2 GewO) oder keine Berufshaftpflichtversicherung..., ...haben (§ 34c Abs. 2 Nr. 3 GewO). Erst im Jahr 2018 wurde § 34c Abs. 2a GewO eingefügt, der die hier..., ...Wohnimmobilienverwalter nach § 34c Absatz 2a GewO. Die übrigen Regelungsinhalte..., ...Weiterbildungspflicht nach § 34c Abs. 2a GewO wurde erst 2018 eingeführt..., ...Weiterbildungspflicht nach § 34c Abs. 2a GewO a) Weiterbildung als integraler..., ...eine Erlaubnis nach § 34c GewO erforderlich. Diese wird..., ...ist wesentlich. Nach § 35 GewO kann die Ausübung eines..., ...Versicherungsvermittler (§ 34d GewO). Eine Gleichbehandlung..., ...Weiterbildungspflicht nach § 34c GewO die kontinuierliche Aktualisierung..., ...Weiterbildungspflicht nach § 34c Abs. 2a GewO stellt kein bürokratisches...
    • Angegeben von: Bundesverband Automatenunternehmen e.V. am 18.06.2024
    • Beschreibung: Die gewerberechtlichen Rechtsgrundlagen (§§ 33ff. GewO) sind das Fundament der zugelassenen gewerblichen Tätigkeit „Gewerbliches Automatenspiel“. § 33c GewO beinhaltet die Voraussetzungen der Aufstellerlaubnis. Zur weiteren Stärkung des bestehenden Niveaus des Spieler- und Jugendschutzes sollten die qualitativen Voraussetzungen für den Berufszugang z.B. durch eine Prüfpflicht im Rahmen des Unterrichtungsnachweises ergänzt werden (vgl. § 29 Abs. 4 GlüStV 2021). § 33f GewO verankert die Ermächtigungsgrundlage für das BMWK zur Durchführung der §§ 33c, 33d, 33e und 33i GewO eine Rechtsverordnung zu erlassen. Die hinterlegten gesetzlichen Bedingungen müssen die Grundlage für eine auf qualitative Voraussetzungen basierende und nachfragegerechte gerätebezogene Regulierung in der SpielV bilden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: AWI Automaten-Wirtschaftsverbände-Info GmbH am 25.06.2024
    • Beschreibung: Die gewerberechtl. Rechtsgrundlagen sind das Fundament der zugelassenen gewerblichen Tätigkeit "Gewerbliches Automatenspiel“. § 33c GewO beinhaltet die Voraussetzungen der Aufstellerlaubnis. Zur weiteren Stärkung des bestehenden Niveaus des Spieler- und Jugendschutzes sollten die qualitativen Voraussetzungen für den Berufszugang z.B. durch eine Prüfpflicht im Rahmen des Unterrichtungsnachweises ergänzt werden (vgl. § 29 Abs. 4 GlüStV 2021). § 33f GewO verankert die Ermächtigungsgrundlage für das BMWK zur Durchführung der §§ 33c, 33d, 33e und 33i GewO eine Rechtsverordnung zu erlassen. Die hinterlegten gesetzlichen Bedingungen müssen die Grundlage für eine auf qualitativen Voraussetzungen basierende und nachfragegerechte gerätebezogene Regulierung in der SpielV bilden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Vermittler in § 34d Abs. 8 Nr. 2 GewO Die Bausparkassenverbände..., ... des § 34d Abs. 8 Nr. 2 GewO aufgrund einer von der ..., ...Regelung in § 34d Abs. 8 Nr. 2 GewO (dazu unter II.). Zudem..., ... des § 34d Abs. 8 Nr. 2 GewO für Bestandsschutzregelungen..., ... nach § 34i GewO, jedoch meist keine zusätzliche..., ... 8 Nr. 2 GewO darauf vertraut, dass sie..., ...Erlaubnisurkunde nach § 34c GewO oder nach § 34i GewO vorlegt..., ...sich etwa in § 156 Abs. 2 GewO oder § 160 Abs. 3 GewO...., ...re. Sp.; Landmann/Rohmer GewO/Schönleiter, GewO § 34d..., .... 9 Satz 3 GewO für gebundene Vermittler nach § 34d Abs. 7 GewO eine im Umfang deutlich..., ... § 34d Abs. 6 GewO möglichst bürokratiearm..., ...Erlaubnisurkunde nach § 34c Abs. 1 GewO (künftig § 34k Abs. 1 GewO..., ...oder nach § 34i Abs. 1 GewO vorlegt (dazu unter 2.)..., .... 8 Nr. 2 GewO keine Anwendung finde. ..., ...Erlaubnisurkunde nach § 34c Abs. 1 GewO (künftig § 34k Abs. 1 GewO..., ... in § 156 Abs. 2 Satz 1 GewO sowie § 160 Abs. 3 GewO..., ... § 34d Abs. 6 GewO deutlich bürokratieärmer..., .... 1 GewO-E) oder eine Erlaubnis ..., .... 1 GewO-E) als Darlehensvermittler...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... des § 34d Abs. 8 Nr. 2 GewO aufgrund einer von der ..., ...Regelung in § 34d Abs. 8 Nr. 2 GewO (dazu unter II.). Zudem..., ... des § 34d Abs. 8 Nr. 2 GewO für Bestandsschutzregelungen..., ...re. Sp.; Landmann/Rohmer GewO/Schönleiter, GewO § 34d..., ... nach § 34i GewO, jedoch meist keine zusätzliche..., ...in § 34d Abs. 9 Nr. 2 GewO a.F. bzw. in § 34d Abs. 8 Nr. 2 GewO darauf vertraut, dass sie..., ...Erlaubnisurkunde nach § 34c GewO oder nach § 34i GewO vorlegt..., ...sich etwa in § 156 Abs. 2 GewO oder § 160 Abs. 3 GewO...., .... 9 Satz 3 GewO für gebundene Vermittler nach § 34d Abs. 7 GewO eine im Umfang deutlich..., ... § 34d Abs. 6 GewO möglichst bürokratiearm..., ...Erlaubnisurkunde nach § 34c Abs. 1 GewO (künftig § 34k Abs. 1 GewO..., ...oder nach § 34i Abs. 1 GewO vorlegt (dazu unter 2.)..., .... 8 Nr. 2 GewO keine Anwendung finde. ..., ...Erlaubnisurkunde nach § 34c Abs. 1 GewO (künftig § 34k Abs. 1 GewO..., ... in § 156 Abs. 2 Satz 1 GewO sowie § 160 Abs. 3 GewO..., ... § 34d Abs. 6 GewO deutlich bürokratieärmer..., .... 1 GewO-E) oder eine Erlaubnis ..., .... 1 GewO-E) als Darlehensvermittler...
    • Angegeben von: AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. am 05.12.2025
    • Beschreibung: Es geht um die Aufhebung von Ausnahmen für Bausparkassenvermittlerinnen und -vermittler im Rahmen eines Kollektivvertrages und die Streichung der Ausnahme für Gewerbetreibende Zusatzleistungen zur Lieferung von Waren etc. Restschuldversicherungen zu vermitteln, sodass sie zukünftig von der Regulierung der Versicherungsvermittlung erfasst sind. (§ 34d GewO) Außerdem geht es um die Aufsicht zur Einhaltung der Verordnung (EU) 2022/2554 (DORA) durch die jeweils zuständige IHK. Es sollte eine bundesweite Zentralstelle geschaffen werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/3947 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung und anderer Gesetze
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Gesetzes zur Änderung der GewO Wir bedanken uns für die..., ...EU-Richtlinie. § 34d Abs. 8 GewO Der AfW begrüßt, dass ..., ...Level-Playing-Fields bei. § 34d Abs. 13 GewO Kritisch sehen wir, dass...
    • Angegeben von: Die Deutsche Automatenwirtschaft e.V. am 25.06.2024
    • Beschreibung: Die gewerberechtlichen Rechtsgrundlagen (§§ 33ff. GewO) sind das Fundament der zugelassenen gewerblichen Tätigkeit „Gewerbliches Automatenspiel“. § 33c GewO beinhaltet die Voraussetzungen der Aufstellerlaubnis. Zur weiteren Stärkung des bestehenden Niveaus des Spieler- und Jugendschutzes sollten die qualitativen Voraussetzungen für den Berufszugang z.B. durch eine Prüfpflicht im Rahmen des Unterrichtungsnachweises ergänzt werden (vgl. § 29 Abs. 4 GlüStV 2021). § 33f GewO verankert die Ermächtigungsgrundlage für das BMWK zur Durchführung der §§ 33c, 33d, 33e und 33i GewO eine Rechtsverordnung zu erlassen. Die hinterlegten gesetzlichen Bedingungen müssen die Grundlage für eine auf qualitativen Voraussetzungen basierende und nachfragegerechte gerätebezogene Regulierung in der SpielV bilden.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
  • Sicherheitsgewerbegesetzes

    Aktiv vom 12.06.2024 bis 11.02.2026

    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... 34d Abs.8, Nr. 2 u. 3 GewO). Besondere Bedeutung..., ...Die in § 34d Abs. 8 Nr. 3 GewO enthaltene Ausnahme von..., ... des § 34d Abs. 8 Nr. 3 GewO, die - bis auf kleine Veränderungen..., ... dem § 34d Abs. 9 Nr. 3 GewO a.F. entspricht, sieht ..., ...gemäß § 34d Abs. 8 Nr. 3 GewO erfüllt. Die Restschuldversicherung..., ...werden (vgl. Landmann/Rohmer GewO/Schönleiter, GewO § 34d..., ...Regelung in § 34d Abs. 8 Nr. 3 GewO wird das von der IDD verfolgte..., ... dem § 34d Abs. 9 Nr. 3 GewO a.F., ausgeführt hat, ..., ...Änderung der Gewerbeordnung (GewO) I. Vorbemerkung Der ..., ...Gesetzes zur Änderung der GewO vom 30. Juli 2025. Das..., ... nach § 34d Abs. 8 Nr.3 GewO. Der Referentenentwurf ..., ...Erlaubnis nach § 34d Abs. 6 GewO aus. II. Zusammenfassung..., ... des § 34d Abs. 8 Nr. 3 GewO erreichen. Der zusätzliche..., ...Registrierung nach § 34d Abs. 6 GewO geht über das oben genannte..., ...Erlaubnis nach § 34d Abs. 6 GewO auf die RSV ist unionsrechtskonform..., ...Erlaubnis nach § 34d Abs. 6 GewO für die RSV nutzbar zu ..., ...Vollerlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO beantragen müsste, nicht..., ...RSV (§ 34d Abs. 8 Nr. 3 GewO) droht den Verbraucherinnen..., ...die RSV über § 34d Abs. 6 GewO abgebildet werden. Die ..., ...Erlaubnis nach § 34d Abs. 6 GewO auf die RSV ist daher ...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...34d Abs.8, Nr. 2 u. 3 GewO). Besondere Bedeutung..., ...Die in § 34d Abs. 8 Nr. 3 GewO enthaltene Ausnahme von..., ... des § 34d Abs. 8 Nr. 3 GewO, die - bis auf kleine Veränderungen..., ... dem § 34d Abs. 9 Nr. 3 GewO a.F. entspricht, sieht ..., ...gemäß § 34d Abs. 8 Nr. 3 GewO erfüllt. Die Restschuldversicherung..., ...werden (vgl. Landmann/Rohmer GewO/Schönleiter, GewO § 34d..., ...Regelung in § 34d Abs. 8 Nr. 3 GewO wird das von der IDD verfolgte..., ... dem § 34d Abs. 9 Nr. 3 GewO a.F., ausgeführt hat,..., ...Änderung der Gewerbeordnung (GewO) I. Vorbemerkung Der ..., ...Gesetzes zur Änderung der GewO vom 30. Juli 2025. Das..., ... nach § 34d Abs. 8 Nr.3 GewO. Der Referentenentwurf ..., ...Erlaubnis nach § 34d Abs. 6 GewO aus. 2/7 II. Zusammenfassung..., ... des § 34d Abs. 8 Nr. 3 GewO erreichen. Der zusätzliche..., ...Registrierung nach § 34d Abs. 6 GewO geht über das oben genannte..., ...Erlaubnis nach § 34d Abs. 6 GewO auf die RSV ist unionsrechtskonform..., ...Erlaubnis nach § 34d Abs. 6 GewO für die RSV nutzbar zu ..., ...Vollerlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO beantragen müsste, nicht..., ...RSV (§ 34d Abs. 8 Nr. 3 GewO) droht den Verbraucherinnen..., ...die RSV über § 34d Abs. 6 GewO abgebildet werden. Die..., ...Erlaubnis nach § 34d Abs. 6 GewO auf die RSV ist daher...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...§ 34d Abs.8, Nr. 2 u. 3 GewO). Besondere Bedeutung ..., ...Die in § 34d Abs. 8 Nr. 3 GewO enthaltene Ausnahme von..., ... des § 34d Abs. 8 Nr. 3 GewO, die - bis auf kleine Veränderungen..., ... dem § 34d Abs. 9 Nr. 3 GewO a.F. entspricht, sieht ..., ...gemäß § 34d Abs. 8 Nr. 3 GewO erfüllt. Die Restschuldversicherung..., ...werden (vgl. Landmann/Rohmer GewO/Schönleiter, GewO § 34d..., ...Regelung in § 34d Abs. 8 Nr. 3 GewO wird das von der IDD verfolgte..., ... dem § 34d Abs. 9 Nr. 3 GewO a.F., ausgeführt hat, dass..., ...Ausnahmeregelung des § 34d Abs 8 Nr. 3 GewO erfüllt werden: - Produktakzessorietät...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Wohnimmobilienverwalter gemäß § 34c GewO tätig. Weitere Mitglieder..., ...Versicherungsvermittler nach § 34d GewO unterliegen weiterhin einer..., ...Weiterbildungsverpflichtung (§ 34d GewO i.V.m. VersVermV), was ...
    • Angegeben von: AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. am 22.07.2025
    • Beschreibung: Die gewerberechtliche Regulierung soll sich an den bereits bestehenden Regulierungen der §§ 34d, 34f, 34h und 34i GewO orientieren. Es muss ein Level-Playing-Field für alle am Markt tätigen Vermittler:innen gewährleistet werden. Die erforderliche Sachkundeprüfung muss trotz von uns befürchteter Kapazitätsenpässe für alle Vermittler:innen vor Ende der Übergangszeit möglich sein, um ein faktisches Berufsverbot zu vermeiden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1851 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...-vermittler gemäß § 34i GewO in Verbindung mit der ImmVermV..., ...keine Erlaubnis nach § 34k GewO-neu benötigen. Dies betrifft..., ...Anforderungen des § 34k GewO-neu ausgenommen und müssen..., ... nach § 34k GewO-neu befreit. Folglich wären..., ...Sachkundeprüfung gemäß § 34k GewO-neu zu absolvieren. o ..., ...-vermittlern nach § 34f GewO vermitteln knapp 43% ebenfalls..., ...eine Erlaubnis nach § 34i GewO und wären somit von der..., ...Sachkundeprüfung nach § 34k GewO-neu befreit. Nach unserer..., ...Sachkundeprüfung nach § 34i GewO besitzen, ▪ gemäß § 34d GewO, die keine Versicherungsmaklerinnen..., ...die Erlaubnis nach § 34k GewO-neu noch rechtzeitig erteilt..., ...der Verordnung nach § 34l GewO-neu auf eine praktische..., ...Sachkundeprüfung nach § 34i GewO nach § 162 Abs. 6 GewO-neu..., ...Sachkundeprüfung nach § 34k GewO-neu befreien wird. Wir ..., ...des Abs. 6 in den § 34k GewO-neu zu überführen. Seit..., ...§ 34d, 34f, 34h und 34i GewO besitzen, keine erneute..., ...erfolgen muss (§ 162 Abs. 2 GewO-neu). Die Regelungen des § 34k GewO-neu treten zum 01. Januar..., ...eine Erlaubnis nach § 34c GewO besitzen. Vermittlerinnen..., ... zu § 34k Absatz 5 GewO: „Die Regelung zielt darauf...
    • Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 20.01.2025
    • Beschreibung: Die EU-Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren wegen nicht ordnungsgemäßer Umsetzung der IDD gegen Deutschland eingeleitet. Sie vertritt die Auffassung, dass § 34d Abs. 8 Nr. 2, 3 GewO nicht von Art. 1 Abs. 3 IDD gedeckt sind. Der GDV vertritt die Auffassung, dass die Regelungen nach Sinn und Zweck als richtlinienkonform angesehen werden können. Für den Fall einer Anpassung werden eine Übergangsregelung von zwei Jahren sowie Bestandsschutzregelungen gefordert.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...34d Abs. 8 Nrn. 2 und 3 GewO nicht von Art. 1 Abs...., ...34d Abs. 8 Nrn. 2 und 3 GewO als richtlinienkonforme..., ...gemäß § 34d Abs. 8 Nrn. 2 GewO beträfe die Vermittlung..., ...gemäß § 34d Abs. 8 Nrn. 3 GewO wäre vor allem die Vermittlung..., ...Immobiliardarlehensvermittler gemäß § 34i GewO. 2. Richtlinienkonformität..., ...Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO sind, • nach § 34d Abs. 6 GewO von der Erlaubnispflicht..., ... S. 1 Nr. 1 oder Abs. 8 GewO nicht der Erlaubnispflicht..., ...§ 34d Abs. 7 S. 1 Nr. 1 GewO in Betracht kommen. Ob..., ...len (§ 34d Abs. 9 S. 3 GewO). Die Haftung übernehmenden..., ...34d Abs. 8 Nrn. 2 und 3 GewO künftig entfallen, müsste..., ...34d Abs. 9 Nrn. 2 und 3 GewO a. F. bzw. in § 34d Abs. 8 Nrn. 2 und 3 GewO vertrauen konnten, sollten..., ...157 Abs. 3 und 160 Abs. 3 GewO. Darüber hinaus sollte..., ...Erlaubnisurkunde nach §§ 34c ff. GewO, nachweisen kann. Entsprechende..., ... etwa in § 156 Abs. 2 GewO oder § 160 Abs. 3 GewO....
    • Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 25.06.2024
    • Beschreibung: Konkretisierung des Tatbestands des qualifizierten Kryptoverwahrgeschäfts und des kryptografischen Instruments in Bezug auf Finanzinstrumente nach WpHG; Aufnahme von Regelungen zur Abgrenzung der Erlaubnistatbestände des Kryptoverwahrgeschäfts und Depotgeschäfts; Vermeidung doppelter Aufsicht durch BaFin und Gewerbeaufsicht für Versicherungsvermittler in Kreditinstituten in GewO; Anpassung diverser Vorschriften im geplanten KMAG zur Umsetzung der MiCAR, DORA und KryptowertetransferVO , insbesondere Übergangsvorschriften; Anpassung von Definitionen und Klarstellung des Begriffs "Korrespondenzbeziehung" im GWG
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 670/23 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG)
      2. BT-Drs. 20/10280 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG)
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Artikel 9: Gewerbeordnung (GewO-RegE) Klarstellung des § 34d Absatz 13 GewO-RegE in Bezug auf die Zuständigkeiten..., ...Zuständigkeitsregelung in § 34d Absatz 13 GewO-RegE legt fest, dass die..., ... Absatz 1 oder Absatz 2 GewO das Gewerbe eines Versicherungsvermittlers..., ...KWG-RegE und § 34d Absatz 13 GewO- RegE kommen. Folglich..., ...Aufsichtssysteme des KWG und der GewO in Bezug auf die Vorgaben..., ...daher für § 34d Absatz 13 GewO-RegE folgende Klarstellung...
    • Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 24.06.2024
    • Beschreibung: Konkretisierung des Tatbestands des qualifizierten Kryptoverwahrgeschäfts und des kryptografischen Instruments in Bezug auf Finanzinstrumente nach WpHG; Aufnahme von Regelungen zur Abgrenzung der Erlaubnistatbestände des Kryptoverwahrgeschäfts und Depotgeschäfts; Vermeidung doppelter Aufsicht durch BaFin und Gewerbeaufsicht für Versicherungsvermittler in Kreditinstituten in GewO; Anpassung diverser Vorschriften im geplanten KMAG zur Umsetzung der MiCAR, DORA und KryptowertetransferVO , insbesondere Übergangsvorschriften; Anpassung von Definitionen und Klarstellung des Begriffs "Korrespondenzbeziehung" im GWG
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 670/23 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG)
      2. BT-Drs. 20/10280 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG)
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Artikel 9: Gewerbeordnung (GewO-RegE) Klarstellung des § 34d Absatz 13 GewO-RegE in Bezug auf die Zuständigkeiten..., ...Zuständigkeitsregelung in § 34d Absatz 13 GewO-RegE legt fest, dass die..., ... Absatz 1 oder Absatz 2 GewO das Gewerbe eines Versicherungsvermittlers..., ...Aufsichtssysteme des KWG und der GewO in Bezug auf die Vorgaben..., ...daher für § 34d Absatz 13 GewO-RegE folgende Klarstellung...
    • Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
    • Beschreibung: Konkretisierung des Tatbestands des qualifizierten Kryptoverwahrgeschäfts und des kryptografischen Instruments in Bezug auf Finanzinstrumente nach WpHG; Aufnahme von Regelungen zur Abgrenzung der Erlaubnistatbestände des Kryptoverwahrgeschäfts und Depotgeschäfts; Vermeidung doppelter Aufsicht durch BaFin und Gewerbeaufsicht für Versicherungsvermittler in Kreditinstituten in GewO; Anpassung diverser Vorschriften im geplanten KMAG zur Umsetzung der MiCAR, DORA und KryptowertetransferVO , insbesondere Übergangsvorschriften; Anpassung von Definitionen und Klarstellung des Begriffs "Korrespondenzbeziehung" im GWG
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 670/23 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG)
      2. BT-Drs. 20/10280 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG)
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Artikel 9: Gewerbeordnung (GewO-RegE) Klarstellung des § 34d Absatz 13 GewO-RegE in Bezug auf die Zuständigkeiten..., ...Zuständigkeitsregelung in § 34d Absatz 13 GewO-RegE legt fest, dass die..., ... Absatz 1 oder Absatz 2 GewO das Gewerbe eines Versicherungsvermittlers..., ...KWG-RegE und § 34d Absatz 13 GewO- RegE kommen. Folglich..., ...Aufsichtssysteme des KWG und der GewO in Bezug auf die Vorgaben..., ...daher für § 34d Absatz 13 GewO-RegE folgende Klarstellung...
    • Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
    • Beschreibung: Konkretisierung des Tatbestands des qualifizierten Kryptoverwahrgeschäfts und des kryptografischen Instruments in Bezug auf Finanzinstrumente nach WpHG; Aufnahme von Regelungen zur Abgrenzung der Erlaubnistatbestände des Kryptoverwahrgeschäfts und Depotgeschäfts; Vermeidung doppelter Aufsicht durch BaFin und Gewerbeaufsicht für Versicherungsvermittler in Kreditinstituten in GewO; Anpassung diverser Vorschriften im geplanten KMAG zur Umsetzung der MiCAR, DORA und KryptowertetransferVO , insbesondere Übergangsvorschriften; Anpassung von Definitionen und Klarstellung des Begriffs "Korrespondenzbeziehung" im GWG.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 670/23 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG)
      2. BT-Drs. 20/10280 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG)
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Artikel 9: Gewerbeordnung (GewO-RegE) Klarstellung des § 34d Absatz 13 GewO-RegE in Bezug auf die Zuständigkeiten..., ...Zuständigkeitsregelung in § 34d Absatz 13 GewO-RegE legt fest, dass die..., ... Absatz 1 oder Absatz 2 GewO das Gewerbe eines Versicherungsvermittlers..., ...Aufsichtssysteme des KWG und der GewO in Bezug auf die Vorgaben..., ...daher für § 34d Absatz 13 GewO-RegE folgende Klarstellung...
    • Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 17.06.2024
    • Beschreibung: Konkretisierung des Tatbestands des qualifizierten Kryptoverwahrgeschäfts und des kryptografischen Instruments in Bezug auf Finanzinstrumente nach WpHG; Aufnahme von Regelungen zur Abgrenzung der Erlaubnistatbestände des Kryptoverwahrgeschäfts und Depotgeschäfts; Vermeidung doppelter Aufsicht durch BaFin und Gewerbeaufsicht für Versicherungsvermittler in Kreditinstituten in GewO; Anpassung diverser Vorschriften im geplanten KMAG zur Umsetzung der MiCAR, DORA und KryptowertetransferVO , insbesondere Übergangsvorschriften; Anpassung von Definitionen und Klarstellung des Begriffs "Korrespondenzbeziehung" im GWG
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 670/23 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG)
      2. BT-Drs. 20/10280 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG)
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Artikel 9: Gewerbeordnung (GewO-RegE) Klarstellung des § 34d Absatz 13 GewO-RegE in Bezug auf die Zuständigkeiten..., ...Zuständigkeitsregelung in § 34d Absatz 13 GewO-RegE legt fest, dass die..., ... Absatz 1 oder Absatz 2 GewO das Gewerbe eines Versicherungsvermittlers..., ...Aufsichtssysteme des KWG und der GewO in Bezug auf die Vorgaben..., ...daher für § 34d Absatz 13 GewO-RegE folgende Klarstellung...
    • Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Konkretisierung des Tatbestands des qualifizierten Kryptoverwahrgeschäfts und des kryptografischen Instruments in Bezug auf Finanzinstrumente nach WpHG; Aufnahme von Regelungen zur Abgrenzung der Erlaubnistatbestände des Kryptoverwahrgeschäfts und Depotgeschäfts; Vermeidung doppelter Aufsicht durch BaFin und Gewerbeaufsicht für Versicherungsvermittler in Kreditinstituten in GewO; Anpassung diverser Vorschriften im geplanten KMAG zur Umsetzung der MiCAR, DORA und KryptowertetransferVO , insbesondere Übergangsvorschriften; Anpassung von Definitionen und Klarstellung des Begriffs "Korrespondenzbeziehung" im GWG
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 670/23 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG)
      2. BT-Drs. 20/10280 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG)
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Stellungnahmen/Gutachten (2):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Artikel 9: Gewerbeordnung (GewO-RegE) Klarstellung des § 34d Absatz 13 GewO-RegE in Bezug auf die Zuständigkeiten..., ...Zuständigkeitsregelung in § 34d Absatz 13 GewO-RegE legt fest, dass die..., ... Absatz 1 oder Absatz 2 GewO das Gewerbe eines Versicherungsvermittlers..., ...Aufsichtssysteme des KWG und der GewO in Bezug auf die Vorgaben..., ...daher für § 34d Absatz 13 GewO-RegE folgende Klarstellung...
    • Angegeben von: Bundesverband Direktvertrieb Deutschland (BDD) e.V. am 21.07.2025
    • Beschreibung: Wir möchten eine praxisgerechte Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie 2023/2225 erreichen. Ziel ist die Nutzung von Öffnungsklauseln für unentgeltliche, kleine oder kurzfristige Kredite sowie die Sicherstellung, dass verbraucherfreundliche Kreditangebote im Direktvertrieb nicht fälschlich als unzulässig gelten. Handelsvertreter, die im Rahmen von Warenvermittlungen zweckgebundene Kredite präsentieren, sollten nicht der Erlaubnispflicht nach § 34k GewO-E unterfallen. Zudem setzen wir uns für eine Ausnahme von der IHK-Sachkundeprüfung oder eine abgestufte Sachkunderegelung sowie für eine Ausnahme von der Registrierungspflicht bei untergeordneter Vermittlungstätigkeit ein.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1851 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...erlaubnispflichtig nach § 34k GewO-E sein. Ausnahme von..., ...verhältnismäßig. § 34k GewO-E differenziert anwenden..., ...gestalten Gem. § 34k Abs. 1 GewO-E bedürfen darlehensvermittelnde..., .... § 34k Abs. 4 Nr. 3 GewO-E. Handelsvertreterinnen..., ...Ermächtigung in § 34k Abs. 5 GewO-E die Anforderungen an ..., ...deutsche Gesetzgeber in der GewO-E nutzen – insbesondere...
    • Angegeben von: Securitas Holding GmbH am 25.06.2024
    • Beschreibung: Die gegenwärtige Rechtslage oder zumindest die gelebte Verwaltungspraxis steht einer Einstellung von Zugewanderten im Sicherheitsgewerbe entgegen. Nach Ansicht von Securitas Deutschland bedarf es einer Überprüfung, Konkretisierung und ggf. Vereinheitlichung des Verwaltungshandelns in kommunaler Zuständigkeit bei der Überprüfung der Zuverlässigkeit von einzustellenden Mitarbeitenden im Sicherheitsgewerbe nach Maßgabe der §§ 34a GewO und 16 BewachV. So sich herausstellt, dass die geltende Rechtslage tatsächlich keine Möglichkeiten zur erfolgreichen Überprüfung der Zuverlässigkeit von Zugewanderten vorsieht, bedarf es einer Gesetzesänderung, die die Möglichkeit zur Feststellung der Zuverlässigkeit und somit deren Einstellung im Sicherheitsgewerbe schafft.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
    • Beschreibung: Vorschläge zum Tatbestand des qualifizierten Kryptoverwahrgeschäfts und des kryptografischen Instruments und zur Abgrenzung der Erlaubnistatbestände des Kryptoverwahrgeschäfts, Anmerkungen zur doppelten Aufsicht durch BaFin und Gewerbeaufsicht für Versicherungsvermittler in Kreditinstituten in GewO; Sammlung von Anpassungsvorschlägen der MiCAR, DORA und KryptowertetransferVO zum neuen Kryptomärkteaufsichtsgesetz, insbesondere Übergangsvorschriften, Vorschläge zur Anpassung von Definitionen und Klarstellung "Korrespondenzbeziehung" im GWG; Berücksichtigung der Einbeziehung der dt. Förderbanken unter den vereinfachten IKT-Risikomanagementrahmen analog zu den in DORA referenzierten Regelungen für namentlich benannte Institute in EU 2013/36 (Artikel 2, Absatz 5), angepasst in EU 2019/878.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/10280 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG)
    • Betroffene Bundesgesetze (4):
    • Angegeben von: Verband der Deutschen Automatenindustrie e.V. am 20.06.2024
    • Beschreibung: Das terrestrische Automatenspiel in Deutschland unterliegt nicht dem Geldwäschegesetz (§ 2 Abs. 1 Nr. 15 Buchst. a) GWG). Bei Geldspielgeräten (nach § 33c GewO) gibt es aufgrund der gesetzlichen Vorgaben, der geringen Einsatzhöhe und der niedrigen Gewinnhöhe auf Spielerseite als dem regelungssystematischen Ansatzpunkt der Geldwäscheprävention nur ein sehr geringes Geldwäscherisiko. Die Automatenindustrie begrüßt die neue EU-Verordnung zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung, die in Art. 4 Abs. 1 weiterhin die Möglichkeit der Mitgliedstaaten beinhaltet, bestimmte Glücksspielsektoren auf der Grundlage einer Risikobewertung zu befreien. Auf EU-Ebene vermittelt EUROMAT zum Thema Geldwäsche gebündelt auch die Interessen des VDAI.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Zeit sind gem. § 33e Abs.1 GewO untersagt. Die Vorschriften..., ...Zeit sind gem. § 33e Abs.1 GewO untersagt. Die Vorschriften..., ...Zeit sind gem. § 33e Abs.1 GewO untersagt. Die Vorschriften..., ...Zeit sind gem. § 33e Abs.1 GewO untersagt. Die Vorschriften..., ...Zeit sind gem. § 33e Abs.1 GewO untersagt. Die Vorschriften..., ...Zeit sind gem. § 33e Abs.1 GewO untersagt. Die Vorschriften...
    • Angegeben von: AWI Automaten-Wirtschaftsverbände-Info GmbH am 25.06.2024
    • Beschreibung: Das terrestrische Automatenspiel in Deutschland unterliegt nicht dem Geldwäschegesetz (§ 2 Abs. 1 Nr. 15 Buchst. a) GWG). Bei Geldspielgeräten (nach § 33c GewO) gibt es aufgrund der gesetzlichen Vorgaben, der geringen Einsatzhöhe und der niedrigen Gewinnhöhe auf Spielerseite als dem regelungssystematischen Ansatzpunkt der Geldwäscheprävention nur ein sehr geringes Geldwäscherisiko. Die AWI Automaten-Wirtschaftsverbände-Info GmbH begrüßt die neue EU-Verordnung zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfi- nanzierung, die in Art. 4 Abs. 1 weiterhin die Möglichkeit der Mitgliedstaaten beinhaltet, bestimmte Glücksspielsektoren auf der Grundlage einer Risikobewertung zu befreien.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Die Deutsche Automatenwirtschaft e.V. am 25.06.2024
    • Beschreibung: Das terrestrische Automatenspiel in Deutschland unterliegt nicht dem Geldwäschegesetz (§ 2 Abs. 1 Nr. 15 Buchst. a) GWG). Bei Geldspielgeräten (nach § 33c GewO) gibt es aufgrund der gesetzlichen Vorgaben, der geringen Einsatzhöhe und der niedrigen Gewinnhöhe auf Spie- lerseite als dem regelungssystematischen Ansatzpunkt der Geldwäscheprävention nur ein sehr geringes Geldwäscherisiko. Die Deutsche Automatenwirtschaft e.V. begrüßt die neue EU- Verordnung zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfi- nanzierung, die in Art. 4 Abs. 1 weiterhin die Möglichkeit der Mitgliedstaaten beinhaltet, bestimmte Glücksspielsektoren auf der Grundlage einer Risikobewertung zu befreien.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: LÖWEN ENTERTAINMENT GmbH am 28.06.2024
    • Beschreibung: Das terrestrische Automatenspiel in Deutschland unterliegt nicht dem Geldwäschegesetz (§ 2 Abs. 1 Nr. 15 Buchst. a) GWG). Bei Geldspielgeräten (nach § 33c GewO) gibt es aufgrund der gesetzlichen Vorgaben, der geringen Einsatzhöhe und der niedrigen Gewinnhöhe auf Spielerseite als dem regelungssystematischen Ansatzpunkt der Geldwäscheprävention nur ein sehr geringes Geldwäscherisiko. Wir begrüßen die neue EU-Verordnung zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung, die weiterhin die Möglichkeit der Mitgliedstaaten beinhaltet, bestimmte Glücksspielsektoren auf der Grundlage einer Risikobewertung zu befreien. Auf EU-Ebene vermittelt EUROMAT zum Thema Geldwäsche und vertritt damit auch mittelbar die Interessen von LÖWEN ENTERTAINMENT.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Bundesverband Automatenunternehmen e.V. am 18.06.2024
    • Beschreibung: Das terrestrische Automatenspiel in Deutschland unterliegt nicht dem Geldwäschegesetz (§ 2 Abs. 1 Nr. 15 Buchst. a) GWG). Bei Geldspielgeräten (nach § 33c GewO) gibt es aufgrund der gesetzlichen Vorgaben, der geringen Einsatzhöhe und der niedrigen Gewinnhöhe auf Spielerseite als dem regelungssystematischen Ansatzpunkt der Geldwäscheprävention nur ein sehr geringes Geldwäscherisiko. Der BA begrüßt die neue EU-Verordnung zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung, die in Art. 4 Abs. 1 weiterhin die Möglichkeit der Mitgliedstaaten beinhaltet, bestimmte Glücksspielsektoren auf der Grundlage einer Risikobewertung zu befreien. Auf EU-Ebene vermittelt EUROMAT zum Thema Geldwäsche gebündelt auch die Interessen des BA.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Merkur.com AG am 24.06.2024
    • Beschreibung: Das terrestrische Automatenspiel in Deutschland unterliegt nicht dem Geldwäschegesetz (§ 2 Abs. 1 Nr. 15 Buchst. a) GwG). Bei Geldspielgeräten (nach § 33c GewO) gibt es aufgrund gesetzlicher Vorgaben, geringer Einsatzhöhe und niedriger Gewinnhöhe auf Spielerseite als dem regelungssystematischen Ansatzpunkt der Geldwäscheprävention nur ein sehr geringes Geldwäscherisiko. Die Automatenindustrie begrüßt die neue EU-Verordnung zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung, die in Art. 4 Abs. 1 weiterhin die Möglichkeit der Mitgliedstaaten beinhaltet, bestimmte Glücksspielsektoren auf der Grundlage einer Risikobewertung zu befreien. Auf EU-Ebene vermittelt EUROMAT zum Thema Geldwäsche gebündelt auch Interessen der Merkur.com AG.
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Angegeben von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 29.09.2025
    • Beschreibung: Der vorgeschlagene Zeitraum von einem Jahr für eine Übergangsfrist sollte angesichts der Vielzahl und der Geschäftsbeziehungen und der eingeschränkten Handlungsoptionen auf zwei Jahre ausgedehnt werden. Gewerbetreibenden, die lediglich Versicherungen vermitteln, die eine Zusatzleistung zur Lieferung einer Ware oder zur Erbringung einer Dienstleistung darstellen, sollte die Möglichkeit zur Befreiung von der Erlaubnispflicht eingeräumt werden. Mehrmarkenhändler sollten als vertraglich gebundene Versicherungsvermittler registriert werden können, wenn einem Kunden keine konkurrierenden Produkte mehrerer Versicherungsunternehmen angeboten werden. Es sollte eine Bestandsschutzregelung zur notwendigen Sachkunde ergänzt werden.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/3947 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung und anderer Gesetze
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...von § 34dAbs. 8 Nr. 3 GewO..........................., ...Einfügung von Art. 156 Abs. 4 GewO..........................., ...34d Abs. 8 Nrn. 2 und 3 GewO. Mit deren Streichung soll..., ...Regelung in § 34d Abs. 8 Nr. 3 GewO kann auch weiterhin als..., ...gemäß § 34d Abs. 7 Nr. 1 GewO registriert werden können..., ...gemäß § 34d Abs. 9 S. 3 GewO ist nicht auf Vermittler..., ...gemäß § 34d Abs. 8 Nr. 2 GewO beträfe die Vermittlung..., ... von § 34d Abs. 8 Nr. 3 GewO 2.1 Richtlinienkonformität § 34d Abs. 8 Nr. 3 GewO kann nach Sinn und Zweck..., ...gemäß § 34d Abs. 7 Nr. 1 GewO registriert werden können..., ...gemäß § 34d Abs. 9 S. 3 GewO nicht auf Vermittler in..., ...gemäß § 34d Abs. 7 Nr. 1 GewO ist damit insbesondere ..., ...stellt § 34d Abs. 9 S. 3 GewO gerade nicht ab. Vielmehr..., ...lassen. Bei § 34d Abs. 6 GewO hat man mangels damaliger..., .... 6 GewO von der Erlaubnispflicht..., ... gemäß § 34d Abs. 1 GewO tätig werden können, bedarf..., ...34d Abs. 9 Nrn. 2 und 3 GewO a. F. bzw. in § 34d Abs. 8 Nrn. 2 und 3 GewO vertrauen konnten, sollten..., ...157 Abs. 3 und 160 Abs. 3 GewO. Darüber hinaus sollte..., ... etwa in § 156 Abs. 2 GewO oder § 160 Abs. 3 GewO....
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Ausnahmeregelung des § 34 d Abs. 8 GewO müssen Gewerbetreibende..., ...Vermittler nach § 34 d Abs. 7 GewO tätig werden oder eine ..., ...34 d Abs. 8 Nr. 2 und 3 GewO gehandelt haben, dies auch..., ... 34 d Abs. 7 S. 1 Nr. 1 GewO eine alternative Lösung...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Wohnimmobilienverwalter nach § 34c Absatz 2a GewO. Die übrigen Regelungsinhalte..., ...Weiterbildungspflicht nach § 34c Abs. 2a GewO wurde erst 2018 eingeführt..., ...ist wesentlich. Nach § 35 GewO kann die Ausübung eines..., ...Versicherungsvermittler (§ 34d GewO). ...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...§ 34d Absatz 8 Nummer 3 GewO unverändert fortzuführen..., ...geboten wären. § 34 Absatz 8 GewO ist europarechtskonform..., ... des § 34d Abs. 8 Nr. 3 GewO nicht beeinträchtigt. Vielmehr...
    • Angegeben von: Bayerischer Verband für Sicherheit in der Wirtschaft e. V. am 17.06.2024
    • Beschreibung: Einführung eines eigenständigen Sicherheitsdienstleistungsgesetzes zur Qualitätssteigerung. Änderung der Zuständigkeit vom BMWK zum BMI. Einführung bundeseinheitlicher, regelmäßiger Zuverlässigkeitsprüfungen (alle 5 Jahre). Einführung gestufter Qualifikationsanforderungen (Unterrichtung, Sachkunde-, erweiterte Sachkundeprüfung). Einführung höherer Mindeststandards und regelmäßiger Nachschulungen in kritischen Infrastrukturen. Beibehaltung des Grundsatzes: öffentliche Sicherheit ist staatliche Aufgabe, keine Übertragung von Eingriffsbefugnissen. Einführung des Bestbieterprinzips bei Ausschreibungen der öffentlichen Hand. Einrichtung eines Ombudssystems zum Schutz von Auszubildenden. Konkretisierung zulässiger Einsatzmittel (z. B. Bodycams, Pfefferspray) zur Rechtssicherheit.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Referentenentwurf (BMI) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Sicherheitsgewerbes (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu]
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Neuregelung hinsichtlich des §34a GewO und der bisher zugrundeliegendem...
    • Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 24.09.2024
    • Beschreibung: Der DAV begrüßt u. unterstützt nachhaltig das Ziel des Gesetzesentwurfs. Kritisch sieht der DAV allerdings die (Wieder-)Einführung eines gerichtl. Spruchverfahrens zur Überprüfung der Angemessenheit der Gegenleistung beim Delisting und dass das Delisting-Erwerbsangebot noch binnen zwei Monaten nach dem Tage angenommen werden kann, an dem die gerichtliche Entscheidung im Spruchverfahren im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden ist. Begrüßt werden u.a. die Anhebung der Schwellenwerte für die EMIR-Anforderungen und der Abbau von Hindernissen für Unternehmen mit Mehrstimmrechtsstrukturen sowie auch die Öffnung für die Ausgabe von Aktien mit einem Nennwert von unter einem Euro, die auch auf ordentliche Kapitalherabsetzungen für Unternehmen insbes. in Krisensituationen ausgeweitet werden sollte.
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen
    • Betroffene Bundesgesetze (5):
    • Stellungnahmen/Gutachten (1):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Gewerbeordnung) Nach § 34d GewO bedürfen Versicherungsvermittler..., ...werden nach § 149 Abs. 2 GewO in das Gewerbezentralregister..., ...eingetragen und nach § 34e GewO veröffentlicht. Von der..., ... mit § 34d Abs. 11 S. 3 GewO, insb. einer Veröffentlichung..., ...bisher bestehende Text der GewO müsste daher an die geänderte...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... 6 Nr. 6 | § 34k Abs. 1 GewO-neu) 27 1.2 Ausnahmen ..., ... 6 | § 34k Abs. 4 Nr. 3 GewO-neu) 31 1.3 Aus- und Fortbildung..., ... 3 S. 1 Nr. 3, Abs. 6 GewO-neu) 33 2 Rechtsverordnung..., ...Artikel 6 Nr. 6 | § 34l GewO-neu) 35 ..., ... 6 Nr. 6 | § 34k Abs. 1 GewO-neu) Petitum des ..., ... 6 | § 34k Abs. 4 Nr. 3 GewO-neu) Petitum des ..., ...die in § 34k Abs. 4 Nr. 3 GewO-neu beabsichtig-te Ausnahme..., ...Einfüh-rung des § 34k GewO-neu soll einzig und allein..., ...Anwendungsbereich des § 34k GewO-neu eröffnet ist, auf..., ...Abs. 3 S. 1 Nr. 3, Abs. 6 GewO-neu) Petitum des ..., ...können. § 34k Abs. 6 GewO-neu enthält die geplanten..., ...Rechtsverordnung nach § 34l GewO-neu konkretisiert werden..., ...§ 34k Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GewO-neu). Ein formalisierter..., ...§ 34k Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GewO-neu als einzige Verantwortliche..., ...und Fortbildung der § 34k GewO-neu etwaig unterliegenden..., ...Artikel 6 Nr. 6 | § 34l GewO-neu) Petitum des ..., ...machen wird, um die in § 34k GewO-neu enthaltenen abs-trakten..., ...Recht (zu §§ 34k und 34 l GewO-neu) 14. Oktober 2025..., ... § 34l GewO-neu) angezeigt. In ..., ...Erlaubnis (§ 34c Abs. 5 Nr. 2 GewO). Dies trägt dem Umstand...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...beschränkt bleiben. 6. Zu § 34k GewO In § 34k GewO werden Anforderungen..., ...Unternehmen (§ 162 Abs. 4 GewO) Wir halten weiterhin ..., ...gewährleisten. Nach § 162 Abs. 4 GewO müssen große Unternehmen..., ...Erlaubnis nach § 34k Abs. 1 GewO beantragen. In diesem Fall..., ...die Tätigkeit nach § 34k GewO auch ohne Erlaubnis ausüben..., ... 162 Abs. 4 S.3, Abs. 3 GewO Nach § 162 Abs. 4 S. 3, Abs. 3 GewO entfällt bei der Beantragung..., ...162 Abs. 4 S. 3, Abs. 3 GewO leerläuft, ist es erforderlich...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...könnten in einem neuen § 34k GewO umgesetzt werden, dabei..., ...Prüfungskatalog für § 34k GewO als „Minus“ gegenüber dem..., ...Prüfungskatalog für § 34i GewO Der Prüfungskatalog für..., ...die Erlaubnis nach § 34k GewO zu erhalten. Gegenüber ..., ... in § 34k Abs. 6 Satz 1 GewO-E: „Gewerbetreibende..., ... nach § 34k Abs. 1 GewO-E und somit für sämtliche..., ...nach § 34d Abs. 6 Satz 3 GewO Wir bitten dringend ..., ...34d Abs. 6 Satz 3 bis 4 GewO-E wie folgt zu ändern: ..., ... mit Ausnahme des § 34l GewO-E, für den Art. 12 Abs...., ...162 Abs. 1 GewO-E) Wir bitten dringend..., ...darum, § 162 Abs. 1 GewO wie folgt zu ändern: ..., ... von § 34l GewO-neu, für den die Regelung..., ... i. S. d. § 34k Abs. 1 GewO-E tätig werden wollen, ..., ...dass § 162 Abs. 2 Satz 1 GewO-E wie folgt korrigiert ..., ...des § 162 Abs. 4 Satz 2 GewO-E und des § 162 Abs. 6 GewO-E in § 34k GewO-E Wir..., ...die § 162 Abs. 4 Satz 2 GewO-E und des § 162 Abs. 6 GewO-E in § 34k GewO-E zur Klarstellung..., ... in § 162 Abs. 4 Satz 2 GewO-E und in § 162 Abs. 6 GewO-E..., ...nach § 34k Abs. 6 GewO absolvieren muss. Jedoch...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ... in § 34k Abs. 6 Satz 1 GewO-E: „Gewerbetreibende..., ... nach § 34k Abs. 1 GewO-E und somit für sämtliche..., ...nach § 34d Abs. 6 Satz 3 GewO Wir bitten dringend ..., ...34d Abs. 6 Satz 3 bis 4 GewO-E wie folgt zu ändern: ..., ... und Satz 4 2. Halbsatz GewO-E auf einer Umsetzung des..., ...nach § 34k Abs. 6 Satz 2 GewO-E durchgeführt und damit..., ... mit Ausnahme des § 34l GewO-E, für den Art. 12 Abs...., ...162 Abs. 1 GewO-E) Wir bitten dringend..., ...darum, § 162 Abs. 1 GewO wie folgt zu ändern: ..., ... von § 34l GewO-neu, für den die Regelung..., ... i. S. d. § 34k Abs. 1 GewO-E tätig werden wollen, ..., ...eine Erlaubnis nach § 34i GewO benötigten. Während die..., ...Wortlaut des § 162 Abs. 1 GewO-E sollte sich somit in ..., ...dass § 162 Abs. 2 Satz 1 GewO-E wie folgt korrigiert ..., ...des § 162 Abs. 4 Satz 2 GewO-E und des § 162 Abs. 6 GewO-E in § 34k GewO-E Wir..., ...die § 162 Abs. 4 Satz 2 GewO-E und des § 162 Abs. 6 GewO-E in § 34k GewO-E zur Klarstellung..., ... in § 162 Abs. 4 Satz 2 GewO-E und in § 162 Abs. 6 GewO-E..., ...nach § 34k Abs. 6 GewO absolvieren muss. Jedoch...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Verbraucherdarlehen wird aus dem §34c GewO herausgelöst und in einem..., ...Erlaubnistatbestand dem §34k GewO neu geregelt. Die derzeitigen..., ...34c Abs. 2 Nrn. 1 und 2 GewO) wird nun um eine weitere..., ...der Einführung des §34 i GewO zum Teil sehr negative ..., ...Alte-Hasen-Regelung für §34c GewO-Darlehensvermittler ..., ... (s. § 34k Abs. 4 Nr. 3 GewO-neu) von einer Erlaubnispflicht..., ...Erlaubnisflicht gemäß § 34i GewO in §160 Absatz 3 GewO eine..., ...Krediten im Sinne von §34k GewO (neu) im Vergleich zu den..., ...Erlaubnisinhabern von §34i GewO nicht zu benachteiligen..., ...empfehlen wir daher, in §162 GewO folgenden Absatz anzufügen..., ...Übergangsregelung zu §34k GewO (für alle §34i-Erlaubnisinhaber..., ... Die Regelung in §162 GewO - neu sollte, zumindest..., ...Gesetzesbegründung zu §162 Abs. 4 GewO-neu heißt es auf S. 176..., ...Sachkundeprüfungen nach §34i GewO und nach §34k GewO-neu ..., ...Auch ist in § 162 Abs. 6 GewO – neu kein Enddatum vorgesehen..., ...Übergangsregelung zu §34k GewO (verlängerte Übergangszeit..., ...Übergangsregelungen in § 162 GewO-neu begrüßen wir eine „..., ...Weiterbildungspflicht § 34k Abs. 6 GewO-neu bestimmt, dass Gewerbetreibende nach § 34k Abs. 1 GewO- neu sicherstellen, dass...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...eine Erlaubnis nach § 34c GewO erforderlich. Diese wird..., ...ist wesentlich. Nach § 35 GewO kann die Ausübung eines..., ...Versicherungsvermittler (§ 34d GewO). Eine Gleichbehandlung..., ...Berufszugang nach § 34c GewO, sondern lediglich eine..., ...eine Erlaubnis nach § 34c GewO erforderlich. Diese wird..., ...ist wesentlich. Nach § 35 GewO kann die Ausübung eines..., ...Versicherungsvermittler (§ 34d GewO). Eine Gleichbehandlung..., ...Wortlaut von § 34c Abs. 2a GewO (1.8.2018) übersieht den..., ...könnte neu in § 34c Abs. 2a GewO nF eingefügt werden, die..., ...zum neuen § 34c Abs. 2b GewO werden. IX. Die gesetzliche..., ...Berufsgruppen des § 34c GewO eng begrenzten 4/20 Zeitrahmens..., ...anderen Berufsgruppen der GewO, MaBV. 7/20 verwaltet..., ... Abs. 1 Satz 1 Nummer 4 GewO lässt sich schwerlich in..., ...Bewachungsgewerbe § 34a GewO IHK-Sachkundeprüfung oder..., ...Versicherungsvermittler § 34d GewO IHK-Sachkundeprüfung + ..., ... ler § 34i GewO IHK-Sachkundeprüfung Gewerbliche Versteigerer § 34b GewO Erlaubnis mit Sachkunde Pfandleiher § 34 GewO Sachkunde/Erlaubnis durch..., ...Versicherungsvermittle r § 34d GewO + VersVermV 15 Std./Jahr..., ... § 34c GewO 20 Std. in 3 Jahren Fahrlehrer...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Mehrwert: Laut § 34k Abs 6 GewO neu soll bestimmt werden..., ...Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO nicht deutschlandweit..., ...Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO. Dies entspricht zwar..., ...neue Erlaubnisse (§ 34k GewO neu-Erlaubnisse) ausstellen..., ...der Erlaubnisse von § 34c GewO und § 34k Abs 6 GewO neu..., ...Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO nicht flächendeckend von..., ...Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO – bereits zum 20. November..., ...durchführen und die neuen § 34k GewO Erlaubnisse erteilen können..., ...der Erlaubnisse von § 34c GewO und § 34k Abs 6 GewO neu..., ...Mehrwert: Laut § 34k Abs 6 GewO neu soll bestimmt werden..., ...Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO nicht deutschlandweit flächendeckend..., ...eine Erlaubnis gemäß § 34c GewO besitzen, einen neuen ..., ... Antrag für die § 34 k GewO-Erlaubnis stellen. Darlehnsvermittler..., ...neue Erlaubnisse (§ 34k GewO-neu) ausstellen. Gemeinsam...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Änderung der Gewerbeordnung (GewO) 12. September 2025 Verbraucherrelevanz..., ...die Erlaubnis ist in der GewO geregelt. Entgegen des ..., ...Absatz 8 Nummer 2 und 3 GewO die Erlaubnisfreiheit auf..., ...Absatz 8 Nummer 2 und 3 GewO holt den Vertrieb der RSV..., ...Absatz 8 Nummer 2 und 3 GewO. 8 Exemplarisch: Verbraucherzentrale..., ...Änderung der Gewerbeordnung (GewO) 12. September 2025 Verbraucherrelevanz..., ...die Erlaubnis ist in der GewO geregelt. Entgegen des ..., ...Absatz 8 Nummer 2 und 3 GewO die Erlaubnisfreiheit auf..., ...Absatz 8 Nummer 2 und 3 GewO holt den Vertrieb der RSV..., ...Absatz 8 Nummer 2 und 3 GewO. 8 Exemplarisch: Verbraucherzentrale...
    • Angegeben von: Bundesverband Automatenunternehmen e.V. am 18.06.2024
    • Beschreibung: Der vom BMWE erstellte Evaluierungsbericht zur Spielverordnung ist ein wesentlicher Bestandteil des auch vom BA unterstützten Prozesses einer zielorientierten Weiterentwicklung der Regulierung des gewerblichen Automatenspiels in Deutschland. Basierend auf wissenschaftlichen Erkenntnissen werden die Defizite der aktuellen Regulierung in Bezug auf die gesetzlichen Ziele der Kanalisierung, des Verbraucherschutzes sowie der Kriminalitäts- und Schwarzmarktbekämpfung aufgezeigt. Der Bericht kommt zu dem Ergebnis, dass nur ein Gesamtpaket aus Vollzugshilfen und einer nachfragegerechten Ausgestaltung des gewerblichen Automatenspiels dazu geeignet ist, illegale Glücksspielangebote wieder so erfolgreich zurückzudrängen, wie dies im Zeitraum von 2006 bis 2014 der Fall war.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (4):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...entfallen. § 33e Abs. 1 S. 1 GewO formuliert den Regulierungsgrundsatz..., ...Geeig-netheitsbestätigungen (§ 33c GewO) sowie die Durchführung...
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...34c der Gewerbeordnung (GewO) unterliegen, wird zudem in § 34k GewO-neu ein neuer Erlaubnistatbestand..., ...zum § 34d Abs. 9 Satz 1 GewO getroffen werden: Statt..., ...Verbraucherdarlehen aus § 34c GewO herausgelöst und in einem..., ...laubnistatbestand (§ 34k GewO-neu) geregelt werden. Die..., ...34c Abs. 2 Nrn. 1 und 2 GewO) werden um eine weitere..., ... in § 34d Abs. 9 Satz 1 GewO genommen werden. Demnach..., ...zum § 34d Abs. 9 Satz 1 GewO das mildere Mittel. Wir..., ... nicht an den §§ 34f, i GewO zu orientieren, sondern..., ...entsprechend § 34d Abs. 9 S. 1 GewO für 1 2 S T E L L U N..., ... nach § 34k Absatz 1 GewO-neu sicherstellen, dass..., ... sehen wir die in § 162 GewO- neu geschaffene Übergangs..., ...Gewerbeerlaubnis nach §34 c GewO waren und nun von der ..., ... des §162 GewO-neu, wonach eine Überprüfung..., ...34c der Gewerbeordnung (GewO) unterliegen, wird zudem in § 34k GewO-neu ein neuer Erlaubnistatbestand..., ...Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe a) GewO-neu). Dies würde die Festschrei..., ...weisen wir auf den § 34i GewO hin: Immobiliardarlehens..., ... Erweiterungen in § 162 GewO-neu zu den Übergangsregelung..., ...dort § 162 Abs. 2 S. 2 GewO-neu) sollte wieder aufgegriffen...
    • Angegeben von: Die Deutsche Automatenwirtschaft e.V. am 25.06.2024
    • Beschreibung: Im vom BMWE erstellten Evaluierungsbericht zur SpielV wird unter Einbeziehung wissenschaftlicher Expertise belegt, dass zur Verbesserung des Verbraucherschutzes konkreter Handlungsbedarf in der Fortentwicklung des Spielerechts besteht. Analysen zur Kanalisierungsquote des gewerblichen Automatenspiels sowie Wirtschaftsdaten zeigen großes Potenzial für gezielte Handlungsschritte. Das Angebot muss eine ausreichend nachfragegerechte Ausgestaltung erfahren, um den im Glücksspielstaatsvertrag verankerten Kanalisierungsauftrag zugunsten des Jugend- und Spielerschutzes im erforderlichen Umfang erfüllen zu können. Zur Bekämpfung des zunehmenden illegalen Glücksspiels halten wir neben einer Verschärfung der Vollzugsmaßnahmen für eine Vollzugsentlastung eine nachfragegerechte Regulierung für geboten.
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Stellungnahmen/Gutachten (4):
    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...entfallen. § 33e Abs. 1 S. 1 GewO formuliert den Regulierungsgrundsatz..., ...netheitsbestätigungen (§ 33c GewO) sowie die Durchführung...
  • Allgemeiner Bürokratieabbau für den Handel

    Aktiv vom 22.07.2025 bis 24.07.2025

    • Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
      ...Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO nicht flächendeckend von..., ...Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO – bereits zum 20. November..., ...durchführen und die neuen § 34k GewO Erlaubnisse erteilen können..., ...der Erlaubnisse von § 34c GewO und § 34k Abs 6 GewO neu...
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