Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (102)
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 09.06.2026
- Beschreibung: Gegenstand der Interessenvertretung ist der Entwurf der Regulatory Technical Standards (RTS) der Anti-Money Laundering Authority (AMLA) zur Customer Due Diligence im Rahmen des europäischen Geldwäscherechts. Ziel ist die Anpassung und Konkretisierung der vorgesehenen Sorgfaltspflichten für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, insbesondere hinsichtlich der Identitätsprüfung, der Bewertung von Unternehmensstrukturen, des Umgangs mit fremdsprachigen Dokumenten, der Nutzung von Sammelanderkonten sowie der Berücksichtigung anwaltlicher Verschwiegenheits- und Unabhängigkeitspflichten. Die Regelungen sollen unter Berücksichtigung der Besonderheiten anwaltlicher Berufsausübung ausgestaltet werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Transparency International Deutschland e.V. am 19.12.2025
- Beschreibung: Ziel des Regelungsvorhabens ist die Anpassung der rechtlichen und administrativen Ausgestaltung des Zugangs zum Transparenzregister für Personen mit berechtigtem Interesse im Zuge der Umsetzung der 6. EU-Geldwäscherichtlinie (AMLD6). Dies umfasst insbesondere die Standardisierung des Anerkennungsverfahrens, den Wegfall einzelfallbezogener Prüfungen nach Anerkennung, die Festlegung verbindlicher Bearbeitungsfristen, Regelungen zu Gebühren sowie den Zugang zu historischen und maschinenlesbaren Daten unter Berücksichtigung geeigneter Schutzmechanismen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: APCO Worldwide GmbH am 20.10.2025
- Beschreibung: Die in der Verordnung zur geldwäscherechtlichen Identifizierung durch Videoidentifizierung von 2024 angedachten Überlegungen sollen wieder aufgegriffen werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Verordnung zur geldwäscherechtlichen Identifizierung durch Videoidentifizierung
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Einbringung von Erfahrungen in den Prozess zum Thema Know Your Customer (KYC), eID und VideoIndentverfahren
Aktiv vom 01.07.2025 bis 12.02.2026
- Angegeben von: Tietmeyer, Wolgast & Partner Berlin Politikberatung PartG am 01.07.2025
- Beschreibung: Dialog mit politischen und gesellschaftlichen Stakeholdern, die in den Prozess der Gesetzgebung in Deutschland am Thema „Know Your Customer“ (KYC), eID und VideoIndentverfahren beteiligt sind. Revout Deutschland möchte seine Erfahrungen im europäischen Banken-Online-Markt einbringen, diese Prozesse im Sinne des Kunden effizient und sicher gestalten und gleichzeitig zu mehr Finanzstabilität beitragen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 20.06.2025
- Beschreibung: Ziel ist ein Dialog zu Auslegungsfragen, die sich aus dem europäischen Geldwäscherecht (AMLR, AMLD6, AMLAR) ergeben. Insbesondere soll eruiert werden, wie eine Umsetzung der AMLD6 in nationales Recht erfolgen soll.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 16.05.2025
- Beschreibung: Ziel ist ein Dialog zu Auslegungsfragen, die sich aus dem europäischen Geldwäscherecht (AMLR, AMLD6, AMLAR) ergeben. Insbesondere soll eruiert werden, wie eine Umsetzung der AMLD6 in nationales Recht erfolgen soll.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 16.05.2025
- Beschreibung: Ziel ist ein Dialog zu Auslegungsfragen, die sich aus dem europäischen Geldwäscherecht (AMLR, AMLD6, AMLAR) ergeben. Insbesondere soll eruiert werden, wie eine Umsetzung der AMLD6 in nationales Recht erfolgen soll.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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GwG-Meldeverordnung - Verordnung zur Bestimmung der erforderlichen Angaben und der Form der Meldung (...)
Aktiv vom 30.04.2025 bis 11.02.2026
- Angegeben von: Verband Internationaler Banken in Deutschland e.V. am 30.04.2025
- Beschreibung: Die Verordnung legt die technischen Übermittlungsformates und inhaltliche Mindeststandards für die Meldepflicht gemäß §§ 43, 44 GwG fest. Aus VAB-Sicht haben die Verpflichteten des Finanzsektors haben bereits jetzt umfangreiche Projekte initiiert, um die mit der Einführung von AMLR und AMLD6 verbundenen Anforderungen fristgerecht umzusetzen. Es trägt nicht zur Herbeiführung eines besseren Präventionsniveau bei, wenn auf nationaler Ebene noch neue Anforderungen für die Verpflichteten aufgestellt werden, die in der vorgeschlagenen Form vermutlich nur bis zum 9. Juli 2027 Bestand haben können. In Anbetracht dieser Gemengelage bittet der VAB darum, die Einführung der GwG-Meldeverordnung zu überdenken und mit Blick auf die anstehende europäische Regelung zurückzustellen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutsches Aktieninstitut e. V. am 07.04.2025
- Beschreibung: Mit dem 6. EU-Geldwäschepaket wird die Geldwäschebekämpfung EU-weit neu geregelt. Der deutsche Gesetzgeber muss die Umsetzung in deutsches Recht bis Juli 2027 abgeschlossen haben. Wir setzen uns dafür ein, die EU-Geldwäscheverordnung 1:1 umzusetzen. Zudem fordern wir Klarstellungen bei den Definitionen der Verpflichteten. Außerdem setzen wir uns für praxistaugliche Regelungen zum Transparenzregister ein.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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- Angegeben von: Deutsche Bank AG am 28.06.2024
- Beschreibung: VideoID ist die bevorzugte Methode der Kunden für Remote-Client-Onboarding im deutschen Markt. Die Verbreitung von VideoID-Kunden-Onboarding hat den Zugang zu Finanzprodukten erleichtert, ohne dass dies zu einem Anstieg des Betrugs im Vergleich zu anderen Identifizierungsmethoden geführt hat. Mit dem Verordnungsentwurf GwVideoIDV-E sollen Anforderungen umgesetzt werden, die für Deutschland einzigartig und in der übrigen EU beispiellos sind. Nach Prüfung des Verordnungsentwurfs befürchten wir, dass seine Einführung EU-Gesetzgebung vorgreifen und unbeabsichtigt zu einem de facto Verbot von VideoID führen würde. Bis zur allgemeinen Implementierung von eIDAS auf europäischer Ebene sollte in Deutschland das VideoIdent-Verfahren in der jetzigen Form weitergeführt werden.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: LÖWEN ENTERTAINMENT GmbH am 28.06.2024
- Beschreibung: Das terrestrische Automatenspiel in Deutschland unterliegt nicht dem Geldwäschegesetz (§ 2 Abs. 1 Nr. 15 Buchst. a) GWG). Bei Geldspielgeräten (nach § 33c GewO) gibt es aufgrund der gesetzlichen Vorgaben, der geringen Einsatzhöhe und der niedrigen Gewinnhöhe auf Spielerseite als dem regelungssystematischen Ansatzpunkt der Geldwäscheprävention nur ein sehr geringes Geldwäscherisiko. Wir begrüßen die neue EU-Verordnung zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung, die weiterhin die Möglichkeit der Mitgliedstaaten beinhaltet, bestimmte Glücksspielsektoren auf der Grundlage einer Risikobewertung zu befreien. Auf EU-Ebene vermittelt EUROMAT zum Thema Geldwäsche und vertritt damit auch mittelbar die Interessen von LÖWEN ENTERTAINMENT.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: AWI Automaten-Wirtschaftsverbände-Info GmbH am 25.06.2024
- Beschreibung: Das terrestrische Automatenspiel in Deutschland unterliegt nicht dem Geldwäschegesetz (§ 2 Abs. 1 Nr. 15 Buchst. a) GWG). Bei Geldspielgeräten (nach § 33c GewO) gibt es aufgrund der gesetzlichen Vorgaben, der geringen Einsatzhöhe und der niedrigen Gewinnhöhe auf Spielerseite als dem regelungssystematischen Ansatzpunkt der Geldwäscheprävention nur ein sehr geringes Geldwäscherisiko. Die AWI Automaten-Wirtschaftsverbände-Info GmbH begrüßt die neue EU-Verordnung zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfi- nanzierung, die in Art. 4 Abs. 1 weiterhin die Möglichkeit der Mitgliedstaaten beinhaltet, bestimmte Glücksspielsektoren auf der Grundlage einer Risikobewertung zu befreien.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Die Deutsche Automatenwirtschaft e.V. am 25.06.2024
- Beschreibung: Das terrestrische Automatenspiel in Deutschland unterliegt nicht dem Geldwäschegesetz (§ 2 Abs. 1 Nr. 15 Buchst. a) GWG). Bei Geldspielgeräten (nach § 33c GewO) gibt es aufgrund der gesetzlichen Vorgaben, der geringen Einsatzhöhe und der niedrigen Gewinnhöhe auf Spie- lerseite als dem regelungssystematischen Ansatzpunkt der Geldwäscheprävention nur ein sehr geringes Geldwäscherisiko. Die Deutsche Automatenwirtschaft e.V. begrüßt die neue EU- Verordnung zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfi- nanzierung, die in Art. 4 Abs. 1 weiterhin die Möglichkeit der Mitgliedstaaten beinhaltet, bestimmte Glücksspielsektoren auf der Grundlage einer Risikobewertung zu befreien.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Verbesserung der staatlichen Geldwäschebekämpfung
Aktiv vom 24.06.2024 bis 18.07.2026
- Angegeben von: Dr. Hans Bernhard Beus am 24.06.2024
- Beschreibung: Verhältnismäßigkeit bei der Datenübermittlung
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9648
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität (Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz - FKBG)
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BT-Drs. 20/9648
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Dr. Hans Bernhard Beus
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- Angegeben von: Verband der Deutschen Automatenindustrie e.V. am 20.06.2024
- Beschreibung: Das terrestrische Automatenspiel in Deutschland unterliegt nicht dem Geldwäschegesetz (§ 2 Abs. 1 Nr. 15 Buchst. a) GWG). Bei Geldspielgeräten (nach § 33c GewO) gibt es aufgrund der gesetzlichen Vorgaben, der geringen Einsatzhöhe und der niedrigen Gewinnhöhe auf Spielerseite als dem regelungssystematischen Ansatzpunkt der Geldwäscheprävention nur ein sehr geringes Geldwäscherisiko. Die Automatenindustrie begrüßt die neue EU-Verordnung zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung, die in Art. 4 Abs. 1 weiterhin die Möglichkeit der Mitgliedstaaten beinhaltet, bestimmte Glücksspielsektoren auf der Grundlage einer Risikobewertung zu befreien. Auf EU-Ebene vermittelt EUROMAT zum Thema Geldwäsche gebündelt auch die Interessen des VDAI.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband der Privaten Bausparkassen e.V. am 19.06.2024
- Beschreibung: Im Jahr 2024 erzielte der Europäische Gesetzgeber eine Einigung über das des EU-Geldwäschepakets. Die Geldwäscheverordnung sieht u.a. harmonisierte Regelungen zu verstärkten Sorgfaltspflichten und zu wirtschaftlichem Eigentum vor. Der Verband begleitet eine Umsetzung der 6. EU-Geldwäsche-RL in deutsches Recht und sowie die Änderung des GwG aufgrund der EU-Geldwäscheverordnung.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Geldwäschevideoidentifizierungsverordnung (GwVideoIdentV-E), Anpassung der Anforderungen in anderen EU-Mitgliedsstaaten
Aktiv vom 03.06.2024 bis 06.03.2026
- Angegeben von: Digital Lending Association e.V. am 03.06.2024
- Beschreibung: Der Referentenentwurf schreibt einen deutschen Alleingang der BaFin fort, der bei grenzüberschreitend tätigen deutschen Verpflichteten bereits verschiedene digitale Geschäftsmodelle verhindert hat. Ziel der lobbyistischen Maßnahme ist es, grenzüberschreitende Identifizierungen im Binnenmarkt auch für Kunden in Deutschland zu ermöglichen. Deshalb sollte der deutsche Verordnungsgeber bereits jetzt - vor einer unmittelbaren Anwendbarkeit europäischer Regelungen zur Durchführung von geldwäscherechtlichen Sorgfaltspflichten (§ 21 Abs. 2 S. 1 GwVideoIdentV-E) - die Anforderungen an die in anderen Mitgliedsstaaten schon etablierten und bewährten Standards anpassen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband der Zahlungs- und E-Geld-Institute (BVZI) e.V. am 23.05.2024
- Beschreibung: Im Rahmen der Konsultation des Referentenentwurfs erfolgt eine Stellungnahme, die auf die Anpassung einzelner Regelungen abzielt. Die Begriffsbestimmungen in § 2 GwVideoIdentV sollen erweitert, um eine Konkretisierung zu bewirken. Hieraus ergeben sich Folgeanpassungen in der Mehrheit der nachfolgenden Regelungen. Es werden Anpassungen vorgeschlagen, um die Konformität der Rechtsverordnung mit den Regelungsvorgaben des Geldwäschegesetzes sicherzustellen. Die vorgesehene Übergangsperiode für das Inkrafttreten soll konkretisiert und angemessen erweitert werden.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband Internationaler Banken in Deutschland e.V. am 16.05.2024
- Beschreibung: Der VAB bittet mit Bezug zum Referentenentwurf zum einen um Klarstellungen, unter anderem hinsichtlich der Einstufung gültiger US-Reisepässe, der Angleichung der Aufbewahrungsvorschriften an das GwG, der Datenschutz-Hinweise und zum möglichen Zusammenhang mit den EBA-Leitlinien vom 22. November 2022 zur Nutzung von Anwendungen für den Fern-Kundenannahmeprozess (EBA/GL/2022/15), zum anderen schlägt der VAB auch konkrete Änderungen im Verordnungstext vor: Streichung der Internen Revision zugunsten der gesetzlich vorgeschriebenen unabhängigen (Über-) Prüfung und Verlängerung des Umsetzungszeitraums.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband der Unternehmensjuristinnen und Unternehmensjuristen e.V. am 17.07.2026
- Beschreibung: Der BUJ unterstützt die EU-Geldwäschebekämpfung, warnt aber vor unbeabsichtigten Folgen der AMLR für Industrie- und Handelsunternehmen. Diese dürfen nicht allein wegen verbundener Finanz- oder Verpflichteteneinheiten wie Finanzunternehmen behandelt werden. AML-Pflichten müssen risikobasiert, verhältnismäßig und auf tatsächlich relevante Tätigkeiten begrenzt bleiben. Der BUJ fordert klare Auslegungshilfen, gezielte Ausnahmen, vereinfachte Governance-/Reportingpflichten und angemessene Einbindung der Wirtschaft in AMLA-Prozesse.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband Internationaler Banken in Deutschland e.V. am 30.03.2026
- Beschreibung: Der VIB sieht Bedarf an gesetzlichen Klarstellungen und Verhältnismäßigkeitsprüfungen im Zusammenhang mit der Ausweitung von Pflichten nach § 25n KWG sowie um die Vereinbarkeit und Terminologie bei den Verdachtsmeldepflichten nach § 43 GwG und § 261 StGB.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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BMF-Rechtsverordnung: Übermittlung GwG-Verdachtsmeldungen (Übermittlungsformate, Mindeststandards zur Erfüllung Meldepflicht gem. §§ 43, 44 GwG)
Aktiv vom 08.08.2025 bis 15.06.2026
- Angegeben von: Bankenfachverband e.V. am 08.08.2025
- Beschreibung: Regulierung der elektronischen Übermittlung geldwäscherechtlicher Verdachtsmeldungen über eine Rechtsverordnung des Bundesministeriums der Finanzen: Festlegung des technischen Übermittlungsformates und der inhaltlichen Mindeststandards zur Erfüllung der Meldepflicht gemäß §§ 43, 44 Geldwäschegesetz (GwG)
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Nect GmbH am 25.06.2025
- Beschreibung: Im Rahmen des GwG ist eine sogenannte Referenztransaktion notwendig, um mit einer Qualifizierten Elektronischen Signatur (QES) ein Bankkonto zu eröffnen. Diese Regelung geht über bestehendes Europarecht hinaus und sollte deshalb im Sinne der Nutzerfreundlichkeit abgeschafft werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 03.06.2025
- Beschreibung: Ziel ist ein Dialog zu Auslegungsfragen, die sich aus dem europäischen Geldwäscherecht (AMLR, AMLD6, AMLAR) ergeben. Insbesondere soll eruiert werden, wie eine Umsetzung der AMLD6 in nationales Recht erfolgen soll.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 19.05.2025
- Beschreibung: Ziel ist ein Dialog zu Auslegungsfragen, die sich aus dem europäischen Geldwäscherecht (AMLR, AMLD6, AMLAR) ergeben. Insbesondere soll eruiert werden, wie eine Umsetzung der AMLD6 in nationales Recht erfolgen soll.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):