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25 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes"« gefunden
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (25)
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Zu Regelungsvorhaben:
Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) zur Sicherung der Sekundärrohstoffversorgung
Aluminium Deutschland setzt sich dafür ein, die Rohstoffversorgungssicherheit im Kreislaufwirtschaftsgesetz so auszugestalten, dass strategische Sekundärrohstoffe wie Aluminiumschrott für die industrielle Verarbeitung in Deutschland und Europa verfügbar bleiben. Aus dem Ziel zur Senkung der Abfallintensität sollen keine absoluten oder sektorspezifischen Vorgaben für Materialeinsatz oder Produktionsmenge abgeleitet werden. Werkstoffliches und chemisches Recycling sollen differenziert bewertet werden.
- Bereitgestellt von: Aluminium Deutschland e.V. am 05.10.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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06.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Forderungen zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
Maßnahmen zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Umsetzung der Richtlinie (EU) 2025/1892 zielführend und für KMU handhabbar umsetzen. Kein Gold-Plating bei der Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 30.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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07.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG)
Greenpeace bewertet die vorliegende Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) als in weiten Teilen ungenügend. Wir fordern einen verbindlichen rechtlichen Rahmen für weniger Ressourcenverbrauch, echte Abfallvermeidung und den Ausbau der Kreislaufwirtschaft. Echte Kreislaufwirtschaft bedeutet in erster Linie: Signifikante Reduktion des absoluten Ressourcenverbrauchs und Abfalls, insbesondere durch Stärkung von Wiederverwendung, Langlebigkeit und Reparatur. Um den Ressourcenschutzzielen der NKWS gerecht zu werden, muss das KrWG zu einem Ressourcenschutzgesetz erweitert werden.
- Bereitgestellt von: Greenpeace e.V. am 29.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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07.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
Der BMKE setzt sich für ein Nachschärfen des §45 KrWG im Sinne einer rechtsverbindlichen Bevorzugungspflicht für die Öffentliche Hand sowie eine ausdrückliche Regelung in § 3 Abs. 8 KrWG ein, wonach der Bauherr bei Bau-, Rückbau- und Abbruchtätigkeiten als Abfallerzeuger der aus seinem Besitz stammenden Bau- und Abbruchabfälle gilt.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Mineralische Kreislaufwirtschaft und nachhaltige Entsorgung e. V. (BMKE) am 01.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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07.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Referentenentwurf des Kreislaufwirtschaftsgesetzes beinhaltet eine Verordnungsermächtigung, die nach der Gesetzesbegründung die Rechtsgrundlage für ein mögliches nationales Verbot von Einweg-E-Zigaretten schaffen soll. Aus Sicht des BVTE bestehen ernsthafte Zweifel an der unionsrechtlichen Zulässigkeit der Verordnungsermächtigung. Zum einen stehen mit dem umfassenden Regelungsansatz der Batterieverordnung sowie den Rücknahmepflichten im ElekroG mildere Mittel zur Verfügung. Zum anderen muss ein nationales Verbot im Verordnungswege auf einer hinreichend bestimmten Ermächtigungsgrundlage beruhen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) am 28.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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07.08.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Gesetzentwurf dient der eins-zu-eins Umsetzung der Richtlinie 2008/98/EG (EU-Abfallrahmenrichtlinie), insbesondere der jüngsten Richtlinien (EU) 2025/1892 und 2018/851 zur Änderung der Abfallrahmenrichtlinie (Änderungsrichtlinien) sowie von Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode.
- Bereitgestellt von: Verband des eZigarettenhandels (VdeH) am 06.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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06.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV sieht hinsichtlich der Vollzugstauglichkeit Verbesserungsmöglichkeiten: Die neuen Begriffsdefinitionen (u. a. Rohstoffsouveränität, Abfallintensität, Produktverantwortung) hält der DAV für unverständlich oder systematisch unzweckmäßig. Er empfiehlt eine klarere Ausgestaltung der materiellen Regelungen Die vorgesehenen Ziele zur Abfallvermeidung sollten stärker in die bestehenden Programme integriert werden. Der DAV bewertet die neuen Pflichten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger –etwa zur Wiederverwendung gebrauchsfähiger Gegenstände– kritisch Die Regelung zum Wertausgleich hält der DAV für entbehrlich und verfassungsrechtlich problematisch. Nach Auffassung des DAV bestehen ausreichend Instrumente zur Inanspruchnahme der Verantwortlichen illegaler Abfallablagerungen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 05.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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31.07.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Handwerksgerechte Ausgestaltung der Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG)
1:1-Umsetzung des EU-Rechts ohne nationale Übererfüllung, Wettbewerbsneutralität der neuen kommunalen Aufgaben sicherstellen, Neue Abfallvermeidungsziele (§ 7b KrWg-E) und Kontrollmechanismen (§ 10 KrWG) dürfen nicht zu mittelbaren Berichts- und Nachweispflichten für KMU führen – „Fördern vor Fordern" als Grundsatz. Klarstellung, dass Rohstoffsouveränität und Rohstoffversorgungssicherheit nicht auf kritische Rohstoffe verengt werden und bei der Auslegung und Anwendung der materiellen Vorschriften des KrWG angemessen berücksichtigt werden. Das Handwerk ist zudem als Umsetzungsakteur der Wiederverwendung und Reparatur strukturell zu verankern, d. h., Reparatur-, Aufbereitungs- und Sortierbetriebe sind explizit in der Ausgestaltungsverordnung zu § 20a KrWG-E zu berücksichtigen.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 30.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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07.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wiederverwendung und Abfallvermeidung stärken
Der VKU begrüßt das Ansinnen Wiederverwendung und Abfallvermeidung zur stärken und die Rolle der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (ÖRE) klar zu definieren. Allerdings müssen verschiedene Aspekte der Wiederverwendung im Gesetzesentwurf präzisiert werden. Der VKU sieht den Vorschlag, einen Heraustrageservice für Sperrmüll als Pflichtaufgabe der ÖRE festzulegen, kritisch. Der VKU plädiert dafür, die Kennzeichnungspflichten der kommunalen Abfallbehälter mit den Vorgaben des EU-Verpackungsrechts zeitlich und inhaltlich zu synchronisieren und auch entsprechende Kennzeichnungspflichten für gewerbliche Abfallbehälter einzuführen. Der VKU begrüßt die Einführung von Definitionen der Begriffe werkstoffliches Recycling und chemisches Recycling.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 30.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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06.08.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der wdk fordert für die Altreifen-Kreislaufwirtschaft insbesondere den zügigen Erlass einer eigenständigen Ende-der-Abfalleigenschaft-Verordnung für aus Altreifen gewonnene Sekundärrohstoffe sowie eine rechtliche Absicherung der Kaskadennutzung von Altreifen. Zudem sollen die getrennte Erfassung von Altreifen klar geregelt, bestehende freiwillige Rücknahmestrukturen erhalten und die betroffenen Stakeholder bei künftigen Verordnungen frühzeitig beteiligt werden.
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie e.V. (wdk) am 30.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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07.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die KrWG-Novelle ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Circular Economy. Positiv ist die stärkere Verankerung von Rohstoffsouveränität und -versorgungssicherheit. Gleichzeitig sieht der BDI Nachbesserungsbedarf, etwa beim Recycling im Kontext der Abfallhierarchie, der öffentlichen Beschaffung und den Abfallvermeidungszielen. Positive Ansätze dürfen nicht durch zusätzliche administrative Anforderungen für Unternehmen konterkariert werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 28.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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05.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einbindung gemeinnütziger Akteure in Kreislaufwirtschaft verbindlicher gestalten
Vorrang der Vorbereitung zur Wiederverwendung gegenüber dem Recycling gesetzlich konkretisieren; Zusammenarbeit mit gemeinnützigen und sozialwirtschaftlichen Wiederverwendungsbetrieben gesetzlich regeln; Zweckbindung kommunaler Gebühren für Wiederverwendung sicherstellen; Finanzierung Kooperationen mit gemeinnützlichen Widerverwendungsbetrieben regeln.
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 21.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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07.09.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Referentenentwurf des Gesetzes zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
Im Sinne der Kreislaufführung sollte der Fokus nicht auf einem angestrebten (aus Abfall gewonnenen) Rezyklatanteil liegen, sondern ein maximaler Anteil von Primärmaterial gefordert werden, damit auch die Materialströme, die durch Abfallvermeidung und der innerbetrieblichen Kreislaufführung entstehen, Berücksichtigung finden. Hierfür ist die Definition des Begriffs „sekundäre Rohstoffe“ unter Berücksichtigung der anlageninternen und innerbetrieblichen Kreislaufführung erforderlich. Weiterhin wird die Klärung einzelner Formulierungen zur Vermeidung von Interpretationsspielräumen vorgeschlagen.
- Bereitgestellt von: EPPA Deutschland e.V. am 16.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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06.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Änderung des Kreislaufwirtschaftgesetzes
Aus Sicht des bvse e.V. bedarf der Entwurf in mehreren Punkten einer Nachschärfung, damit die angestrebten Ziele auch tatsächlich erreicht werden.
- Bereitgestellt von: bvse - Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. am 15.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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07.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der WWF setzt sich für eine ambitionierte KrWG-Novelle ein, die Primärrohstoffverbrauch und absolute Abfallmengen verbindlich senkt. Gefordert werden ein Zielpfad für den Rohstoffkonsum (RMC) auf höchstens 8 Tonnen pro Kopf und Jahr bis 2045 mit Zwischenzielen, Monitoring und Nachsteuerung sowie wirksame Pflichten zur Förderung der Wiederverwendung spätestens ab 2030. Die Abfallhierarchie und Kaskadennutzung sind zu sichern. Chemisches Recycling soll nur für geeignete Stoffströme und unter überprüfbaren Umwelt- und Transparenzkriterien zum Einsatz kommen. Zudem soll die Obhutspflicht erhalten, die kreislauforientierte öffentliche Beschaffung gestärkt und verbindliche Vorgaben für ressourcenschonendes und zirkuläres Bauen geschaffen werden.
- Bereitgestellt von: WWF Deutschland am 03.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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20.08.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Referentenentwurf des Gesetzes zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
Für eine resiliente, ressourcensouveräne und -effiziente sowie international wettbewerbsfähige deutsche Wirtschaft ist es erforderlich, dass Wertschöpfung durch langfristige Materialnutzung im Inland gestärkt wird. Ein tatsächliches Wirtschaften im Sinn der Kreislaufwirtschaft kann mehr umfassen, als die Vermeidung oder das Recycling von Abfällen. Der Entwurf lässt dieses Potenzial ungenutzt. Es ist erforderlich, § 45 KrWG anzupassen und zu erweitern, damit zirkuläre Geschäftsmodelle in Deutschland gegenüber traditionellen, linearen Geschäftsmodellen gleichberechtigt berücksichtigt werden.
- Bereitgestellt von: fwd: Bundesvereinigung Veranstaltungswirtschaft e.V. am 02.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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31.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Referentenentwurf des Kreislaufwirtschaftsgesetzes beinhaltet eine Verordnungsermächtigung, die nach der Gesetzesbegründung die Rechtsgrundlage für ein mögliches nationales Verbot von Einweg-E-Zigaretten schaffen soll. Aus Sicht des BVTE bestehen ernsthafte Zweifel an der unionsrechtlichen Zulässigkeit der Verordnungsermächtigung. Zum einen stehen mit dem umfassenden Regelungsansatz der Batterieverordnung sowie den Rücknahmepflichten im ElekroG mildere Mittel zur Verfügung. Zum anderen muss ein nationales Verbot im Verordnungswege auf einer hinreichend bestimmten Ermächtigungsgrundlage beruhen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) am 28.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
07.08.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ziel der Interessenvertretung ist die Berücksichtigung wasserwirtschaftlicher Belange bei der Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Angestrebt werden eine praxisgerechte Flexibilisierung der Kaskadennutzung mit Blick auf Klärschlammverwertung und Phosphorrückgewinnung, weitergehende Regelungen zur sachgerechten Entsorgung von Feuchttüchern und Hygieneartikeln sowie die Einführung einer Herstellerverantwortung für hierdurch verursachte Entsorgungs- und Reparaturkosten in der Abwasserinfrastruktur. Zudem sollen Arzneimittel in die Beratungspflicht nach § 46 Abs. 3 KrWG aufgenommen werden.
- Bereitgestellt von: Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) am 20.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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07.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG)
Die IGT befürwortet die Stärkung der Kreislaufwirtschaft und die Verbesserung der Rückführung kritischer Rohstoffe, spricht sich jedoch dafür aus, bestehende Regelungen und Rücknahmesysteme zunächst zu evaluieren, bevor weitere Verbotsinstrumente diskutiert werden. Zudem wird eine trennscharfe Produktdefinition sowie eine verhältnismäßige und evidenzbasierte Ausgestaltung möglicher Folgeregelungen angeregt. Gegenstand der Stellungnahme ist ausschließlich die vorgesehene Erweiterung der Verordnungsermächtigung in § 24 KrWG und die in der Entwurfsbegründung ausdrücklich genannte Möglichkeit eines Vertriebsverbots für Einweg-E-Zigaretten durch Rechtsverordnung.
- Bereitgestellt von: Interessengemeinschaft Tabakwirtschaft e.V. am 13.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
06.08.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Lebensmittelverschwendung auf praxisrelevante Bereiche beschränken
Der Deutsche Fleischer-Verband e.V. zeigt auf, dass bei Regelugen zur Reduzierung von Lebensmittelverschwendungen nur auf vermeidbare Lebensmittelverschwendungen abgestellt werden kann.
- Bereitgestellt von: Deutscher Fleischer-Verband e.V. am 12.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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07.08.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
Mit der geplanten Novelle soll das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) an die novellierte Abfallrahmenrichtlinie sowie an weitere umsetzungsrelevante Rechtsänderungen angepasst werden. Zudem soll es die Erfüllung der Doppel-Recyclingquote nach dem Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz ermöglichen und das chemische Recycling in die Abfallhierarchie aufnehmen. Plastics Europe Deutschland unterstützt die Ziele der Novelle, setzt sich jedoch für einen technologieneutralen und europarechtskonformen Rechtsrahmen, der mechanisches und chemisches Recycling gleichbehandelt, Investitionen ermöglicht und neue Rechtsunsicherheiten vermeidet.
- Bereitgestellt von: PlasticsEurope Deutschland e.V. am 10.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
06.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
CO2 muss, unabhängig davon, ob biogen/fossil oder für die anschließende Nutzung/Sequestrierung, am Ende des Prozesses bei der TAB seine Abfalleigenschaft verlieren. Das Chemische Recycling (CR) wird mit der werkstofflichen Verwertung auf eine Stufe gestellt, ohne weitere Bedingungen hinsichtlich Ausbeute, Effizienz und Umweltrelevanz. Es sollte eine eigene CR-Verordnung erlassen werden. CR und CCU sollten gleichgestellt werden. Öffentliche Auftraggeber müssen stärker zum Einsatz von Rezyklaten und Ersatzbaustoffen verpflichtet werden. § 45 KrWG muss daher um eine drittschützende Regelung ergänzt werden, die auch gerichtlich einklagbar ist - insbesondere wenn Primärbaustoffe in öffentlichen Ausschreibungen den Sekundärbaustoffen ohne Begründung vorgezogen werden.
- Bereitgestellt von: ITAD - Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland e.V. am 10.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
07.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das Regelungsvorhaben zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zielt darauf ab, Abfallvermeidung, Wiederverwendung und getrennte Sammlung zu stärken sowie die Kreislaufwirtschaft weiterzuentwickeln. Vorgesehen sind unter anderem Anpassungen zur Förderung der Wiederverwendung gebrauchstauglicher Gegenstände und zur Weiterentwicklung der Produktverantwortung. Zudem sollen Risiken für Menschen, Umwelt und Abfallbehandlungsanlagen, etwa durch unsachgemäß entsorgte Lithium-Batterien, stärker berücksichtigt und entsprechende Verantwortlichkeiten klarer geregelt werden.
- Bereitgestellt von: BAV - Bundesverband der Altholzaufbereiter und -verwerter e. V. am 07.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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07.08.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung Kreislaufwirtschaftsgesetz
Im Hinblick auf die geplante Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und die Implementierung der EU-Richtlinien appelliert das NGO-Bündnis Exit Plastik eindringlich an die Bundesregierung, klare und ambitionierte Maßnahmen zu ergreifen, und die Abfallhierarchie in ihrer ganzen Fülle zu adressieren. Aus unserer Sicht kommt der Stärkung der obersten Hierarchiestufen “Vermeidung und Wiederverwendung” und deren Ermöglichung, sowie deren Umsetzung eine weitaus größere Rolle zu als einer Ausweitung von technischen und teils wenig erforschten Recyclingmethoden. Die Anpassung an europäisches Recht gibt nicht zwangsläufig vor, „chemisches Recycling“ und werkstoffliches Recycling gleichzusetzen.
- Bereitgestellt von: Exit Plastik am 03.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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30.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Referentenentwurf des Gesetzes zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
Ziel der Interessenvertretung ist die Mitgestaltung einzelner Regelungen des Referentenentwurfs zur Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Dies betrifft insbesondere die technologieoffene Ausgestaltung der Regelungen zur Abfallhierarchie und des Recyclingbegriffs zur technologieübergreifenden Nutzung von Recyclingverfahren einschließlich einer Legaldefinition von Sekundärrohstoffen, die Ausgestaltung der Abfallvermeidungsziele mit dem Ziel der Verringerung der Umweltwirkungen über den gesamten Produktlebenszyklus sowie bürokratiearme Regelungen für Organisationen der Produktverantwortung. Ziel ist eine kohärente Ausgestaltung der gesetzlichen Regelungen im Einklang mit den Vorgaben der EU-Abfallrahmenrichtlinie.
- Bereitgestellt von: VinylPlus Deutschland e.V. am 31.07.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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31.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben: