Regelungsvorhaben

Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG): Stärkung wasserwirtschaftlicher Belange bei Abfallberatung und Herstellerverantwortung

Angegeben von:
Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) (R000111) am 20.08.2026

Beschreibung:
Ziel der Interessenvertretung ist die Berücksichtigung wasserwirtschaftlicher Belange bei der Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Angestrebt werden eine praxisgerechte Flexibilisierung der Kaskadennutzung mit Blick auf Klärschlammverwertung und Phosphorrückgewinnung, weitergehende Regelungen zur sachgerechten Entsorgung von Feuchttüchern und Hygieneartikeln sowie die Einführung einer Herstellerverantwortung für hierdurch verursachte Entsorgungs- und Reparaturkosten in der Abwasserinfrastruktur. Zudem sollen Arzneimittel in die Beratungspflicht nach § 46 Abs. 3 KrWG aufgenommen werden.

Zu Regelungsentwurf

  1. Referentenentwurf:
    Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 26.06.2026 Federführendes Ministerium: BMUKN [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (3)

  • Arzneimittel [alle RV hierzu]
  • Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu]
  • Öffentl. Wasserwirtschaft, öffentl-rechtliche Organisationsstrukturen, kommunale Selbstverwaltung, Interkommunale Zusammenarbeit, Klimawandelanpassung

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2608200025 (PDF - 3 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 07.08.2026 an:

      • Bundesregierung

        • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

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