Stellungnahmen/Gutachten
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181 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"InsO"« gefunden
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (181)
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Zu Regelungsvorhaben:
EU-Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts
Die Novellierung der InsO wird womöglich auch eine Neufassung des § 104 InsO nach sich ziehen. In diesem Zusammenhang ist eine Klarstellung zu Transaktionen von Grüngaszertifikaten und Herkunftsnachweisen im Erneuerbaren Energien Bereich nötig, da sie weder als Fixgeschäfte noch als Finanzdienstleistungen einzuordnen sind. Hier herrscht derzeit eine Regelungslücke.
- Bereitgestellt von: energy traders europe am 15.06.2026
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Adressatenkreis:
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02.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...einzuordnen und unterfällt § 104 InsO. Für die Zertifikatskomponente..., ...als Gesamtprodukt § 104 InsO unterfällt, ist aufgrund..., ... Insolvenzrecht …§ 104 InsO ggf. anwendbar • § 103 InsO (Wahlrecht) Ein Hinweis..., ...Insolvenzrechtliche Behandlung 1. § 104 InsO – Fixgeschäft mit Marktpreis..., ...Börsenpreis im Sinne des § 104 InsO. Bei Insolvenzantrag einer..., ...Erfüllungswahlrecht nach § 103 InsO zusteht. Die offenen Einzelverträge..., ...HKN-Transaktionen: § 103 InsO – Wahlrecht des Insolvenzverwalters..., ...unterfallen nicht § 104 InsO. Sie sind weder Fixschulden..., ...Insolvenzverwalters nach § 103 InsO. – Der Insolvenzverwalter..., ...Stromverträge ist gem. §104 InsO zulässig, (ohne Wahlrecht..., ...nicht der Regelung des §104 InsO unterfallen, da es weder..., ...Insolvenzverwalters §103 InsO. Bei Biogas sieht ..., ...Biomethan als Ware iSd §104 InsO einzuordnen ist, kann aufgrund..., ...Stromliefergeschäfte regelmäßig an § 104 InsO zu messen. Die Einordnung unter § 104 InsO erfolgt, wenn es sich um..., ...Insolvenzverwalters nach § 103 InsO. Die HKN-Transaktionen..., ...Waren im Sinne des § 104 InsO oder als Finanzleistungen..., ... erfüllt sind und § 104 InsO nicht greift, unterliegen..., ...Insolvenzverwalters nach § 103 InsO. Exkurs: Dänisches Recht...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV befürwortet bei der Verstrickungsproblematik die gestufte Aussetzungslösung. Er setzt beim Umgang mit privilegierten Forderungen nach § 302 Nr. 1 InsO auf die Verpflichtung des Gläubigers, zum Erhalt der Pfändung dem Drittschuldner einen Tabellenauszug mit der eingetragenen Forderung vorzulegen. Der DAV macht Vorschläge zum Verbraucher- und Regelinsolvenzverfahren: Das Schuldenbereinigungsplanverfahren gem. §§ 306 ff. InsO soll nur auf Antrag des Schuldners und nicht nach freier Ermessensentscheidung des Gerichts durchgeführt werden Schaffung einer 3-Monats-Ausschlussfrist für Forderungsanmeldungen in § 28 Abs. 1 InsO Möglichkeit der Vorlage der nachträglichen Forderungsanmeldungen mit dem Schlussbericht Versand der Forderungsanmeldungen an das Gericht nur auf Aufforderung
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2774
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/1847, 21/2458, 21/2669 Nr. 15 - Entwurf eines Gesetzes über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher (Schuldnerberatungsdienstegesetz - SchuBerDG)
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BT-Drs. 21/2774
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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09.12.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Forderungen nach § 302 Nr. 1 InsO Fraglich ist in der aktuellen..., ... einer nach § 302 Nr. 1 InsO privilegierten Forderung..., ...einer nach § 302 Abs. 1 InsO privilegierten Forderung..., ...Restschuldbefreiung gem. § 300 Abs. 1 InsO hingewiesen werden, damit..., ...Schuldenbereinigungsplanverfahren gem. §§ 306 ff. InsO Zunächst wird vorgeschlagen..., ...Schuldenbereinigungsplanverfahren der §§ 306ff. InsO nur noch auf Antrag des..., ...gem. § 305 Abs. 1 Nr. 4 InsO obligatorische Vorlage ..., ..., nach dem § 306 Abs. 1 InsO wie folgt lauten würde:..., ...beantragt.“ § 305 Abs. 1 Nr. 4 InsO würde entsprechend angepasst..., ...Forderungsanmeldungen in § 28 Abs. 1 InsO Dann wird vorgeschlagen..., ...Forderungsanmeldung in § 28 Abs. 1 InsO aufzunehmen. Eine vergleichbare..., ...gem. § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO bereits Kenntnis vom kommenden..., ...Gläubiger gem. § 9 Abs. 1 InsO durch die öffentliche Bekanntmachung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbriefungen - Verbesserung des europäischen und nationalen Rahmenwerkes
Erarbeitung von Vorschlägen zur Verbesserungen der europäischen und nationalen Rahmenbedingungen für Verbriefungen (Banken und Versicherungen) als Industrieinitiative im Format eines Praxischecks, insbesondere in Bezug auf: Kapitalanforderungen, Risikotransfer, Due Diligence, Reporting, STS-Kriterien, Liquidität, deutsche Verbriefungsverordnung, Verbriefungsplattform, grüne Verbriefungen und einschließlich der steuer-, insolvenz-, zivil- und gesellschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen für Forderungsübertragungen (True Sale), sowie Verbriefungsgesellschaften (hier sowohl im deutschen Recht (insbesondere GmbHG, InsO, GewStDV) und auf europäischer Ebene).
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 27.06.2024
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Adressatenkreis:
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27.06.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gesetze, also das BGB, die InsO, die AO, das UStG etc. ..., ...allgemeinen Regeln des GmbHG, InsO etc. unterworfen, kann ..., ... Aussonderung nach § 47 InsO bzw. Ersatzaussonderung nach § 48 InsO verlangen kann). Gegenwärtig..., ...werden können und §§ 91, 103 InsO keine Anwendung findet,..., ...mit § 108 Absatz 1 Satz 2 InsO bereits für Leasingverträge..., ...allgemeinen Regeln des GmbHG, InsO etc. unterworfen ist, aber..., ... Aussonderung nach § 47 InsO und Ersatzaussonderung nach § 48 InsO verlangen kann; dies gilt..., ...auf § 21 Absatz 1 Nr. 5 InsO. Der 'true sale' ist unabhängig..., ...möglich ist. Gemäß § 103 InsO kann im Fall der Insolvenz..., ...Vereinbarung wegen § 91 InsO unwirksam. Die oben bereits..., ...des § 108 Absatz 1 Satz 2 InsO zur Verfügung steht. § 108 Absatz 1 Satz 2 InsO ist aber eine enge Ausnahme..., ...vorausabgetreten werden (§ 91 InsO). Dies wirkt sich negativ..., ...Vorausabtretung nach § 91 InsO. Ähnliches gilt für das..., ...Forderungen behandelt und § 91 InsO ausgeschlossen wird und..., ...werden können und § 103 InsO keine Anwendung findet,..., ...mit § 108 Absatz 1 Satz 2 InsO haben gezeigt, dass diese..., .... § 108 Absatz 1 Satz 2 InsO bleibt dabei anwendbar ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verfahrenseffektuierung im Insolvenzrecht vor dem Hintergrund der Digitalisierung
Möglichkeit schaffen, den Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens im Eröffnungsbeschluss so festzulegen, dass diese abweichend von der bisherigen Regelung in § 27 InsO bis zu (jedenfalls) zwei Tage in der Zukunft liegen kann. Digitalisierung der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses Digitale Forderungsanmeldung ermöglichen Verzicht auf externen Schlussrechnungsprüfer Gläubigerbeteiligung bei Insolvenzverwalterbestellung Regelung schaffen, wonach über Vergütungsanträge innerhalb von (z.B.) zwei Monaten nach Antragstellung zu entscheiden ist.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 17.04.2025
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Adressatenkreis:
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31.03.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...bisherigen Regelung in § 27 InsO bis zu (jedenfalls) zwei..., ...Regelung in § 258 Abs. 3 S. 1 InsO an. Dies würde insbesondere..., ...Schriftform (§ 174 Abs. 1 Satz 1 InsO), während die elektronische..., ...darstellt (§ 174 Abs. 4 Satz 1 InsO). Diese Regelung wirft ..., ...bereitzuhalten (§ 175 Abs. 1 Satz 2 InsO). Die praktische Relevanz..., ...des § 56a Abs. 2 Satz 1 InsO sieht vor, dass das Insolvenzgericht...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Berufsrecht für Amtsträger in Insolvenz- und Restrukturierungsverfahren
Der VID setzt sich für die Schaffung eines Berufsrechts für Amtsträger in Insolvenz- und Restrukturierungsverfahren ein und unterbreitet konkrete Vorschläge zur Ausgestaltung.
- Bereitgestellt von: VID - Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands am 20.06.2024
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Adressatenkreis:
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21.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...geregelt. § 56a Abs. 3 Satz 1 InsO sieht eine Begründungspflicht..., ...) und § 59 (Entlassung) InsO finden sich demgegenüber..., ...abgesehen. § 56a Abs. 3 Satz 1 InsO ist eine Ausnahme, die ..., ...Verwalters haben soll. Die InsO sieht auch kein Rechtsmittel..., ...Abs. 3 Satz 2 bzw. § 57 InsO austauschen, die Bestel-lungsentscheidung..., ...ehesten bietet § 270d Abs. 2 InsO ein Argument, bei dem ebenfalls..., ...dem oben zitierten § 56a InsO. § 56a und § 270d InsO..., ...Insolvenzgläubiger im Sinne von § 38 InsO regelmäßig noch nicht hinreichend..., ...Eröffnungsbeschluss des § 27 Abs. 1 InsO zu trennenden Beschluss..., ...Hintergrund des Telos von § 6 InsO auch weiterhin auf einen..., ...Kübler/Prütting/Bork/Lüke, InsO, § 56 Rn. 70; Mönning, ..., ...Hamburger Kommentar/Frind, InsO, § 56, Rn. 32; Uhlenbruck/Zipperer, InsO, § 56, Rn. 47; Münchener Kommentar/Graeber, InsO, § 56 ; Graeber, NZI 2006..., ...499, 500; Graf-Schlicker, InsO, § 56, Rn. 43; Vallender..., ...Eröffnungsbeschluss (§ 27 Abs. 1, 2 Nr. 2 InsO) erfolge, aber dessen Qualität..., ...Hamburger Kommentar/Frind, InsO, § 56, Rn. 31). Die Verwalterbestellung..., ...eingehend: Uhlenbruck/Zipperer, InsO, § 56, Rn. 46, m. w. N...., ...Schwellenwertverfahren (§ 22a Abs. 1 InsO) eingeführt werden. Diese...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbriefungen - Verbesserung des europäischen und nationalen Rahmenwerkes
Erarbeitung von Vorschlägen zur Verbesserungen der europäischen und nationalen Rahmenbedingungen für Verbriefungen (Banken und Versicherungen) als Industrieinitiative im Format eines Praxischecks, insbesondere in Bezug auf: Kapitalanforderungen, Risikotransfer, Due Diligence, Reporting, STS-Kriterien, Liquidität, deutsche Verbriefungsverordnung, Verbriefungsplattform, grüne Verbriefungen und einschließlich der steuer-, insolvenz-, zivil- und gesellschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen für Forderungsübertragungen (True Sale), sowie Verbriefungsgesellschaften (hier sowohl im deutschen Recht (insbesondere GmbHG, InsO, GewStDV) und auf europäischer Ebene).
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 09.07.2024
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Adressatenkreis:
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27.06.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gesetze, also das BGB, die InsO, die AO, das UStG etc. ..., ...allgemeinen Regeln des GmbHG, InsO etc. unterworfen, kann ..., ... Aussonderung nach § 47 InsO bzw. Ersatzaussonderung nach § 48 InsO verlangen kann). Gegenwärtig..., ...werden können und §§ 91, 103 InsO keine Anwendung findet,..., ...mit § 108 Absatz 1 Satz 2 InsO bereits für Leasingverträge..., ...allgemeinen Regeln des GmbHG, InsO etc. unterworfen ist, aber..., ... Aussonderung nach § 47 InsO und Ersatzaussonderung nach § 48 InsO verlangen kann; dies ..., ...auf § 21 Absatz 1 Nr. 5 InsO. Der 'true sale' ist unabhängig..., ...möglich ist. Gemäß § 103 InsO kann im Fall der Insolvenz..., ...Vereinbarung wegen § 91 InsO unwirksam. Die oben bereits..., ...§ 108 Absatz 1 Satz 2 InsO zur Verfügung steht. § 108 Absatz 1 Satz 2 InsO ist aber eine enge Ausnahme..., ...vorausabgetreten werden (§ 91 InsO). Dies wirkt sich negativ..., ...Vorausabtretung nach § 91 InsO. Ähnliches gilt für das..., ...Forderungen behandelt und § 91 InsO ausgeschlossen wird und..., ...werden können und § 103 InsO keine Anwendung findet..., ...mit § 108 Absatz 1 Satz 2 InsO haben gezeigt, dass diese..., .... § 108 Absatz 1 Satz 2 InsO bleibt dabei anwendbar...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Digitalisierung von Insolvenz- und Restrukturierungsverfahren
Der Entwurf sieht zur weiteren Förderung der Digitalisierung der Justiz im Insolvenzrecht vor, die Möglichkeiten der elektr. Forderungsanmeldung u. der elektr. Kommunikation mit den Insolvenzgläubigern, im Restrukturierungsrecht die elektr. Kommunikationsmöglichkeiten der Verfahrensbeteiligten untereinander zu erweitern. Er enthält zudem verbliebene Anpassungen des nat. Rechts zur Umsetzung des Art. 28a) und c) der Restrukturierungs-RL (EU 2019/1023) sowie konkretisierende Regelungen zu den Gegenständen der Bekanntmachung in öffentl. Restrukturierungssachen nach dem StaRUG. Der VID bringt u.a. zu folgenden Themenschwerpunkten (Änderungs-)Vorschläge ein: - elektr. Gläubigerinformationssysteme - elektr. Zustellungen im Auftrag des Gerichts - elektr. Forderungsanmeldungen.
- Bereitgestellt von: VID - Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands am 28.05.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10943
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Justiz
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BT-Drs. 20/10943
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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10.05.2024
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...13 d) § 5 Abs. 5 Satz 1 InsO-E (verpflichtende Vorhaltung..., ...30 g) § 5 Abs. 5 Satz 4 InsO-E (Zugangsdaten) 31 aa..., ... 38 4. § 174 Abs. 4 InsO-E (Forderungsanmeldung)..., ...Durch die Änderungen der InsO und des StaRUG entsteht..., ...Einführung des § 5 Abs. 5 InsO durch das SanInsFoG auf..., ... gemäß § 38 InsO - Gläubiger gemäß § 39 InsO , soweit sie nach § 174 Abs. 3 InsO zur Anmeldung aufgefordert..., ... Nicht von § 5 Abs. 5 InsO erfasste Gläubiger sind..., ...Regelung des § 5 Abs. 5 InsO neben „Erleichterungen ..., ...die in § 5 Abs. 5 Satz 1 InsO-E genannten Dokumente „..., ...neue § 5 Absatz 5 Satz 2 InsO; siehe auch Begründung ..., ...) § 8 Abs. 3 InsO soll wie folgt ergänzt ..., ... 2 und Abs. 5 Satz 1 InsO sowie in § 174 Abs. 4 InsO auch keine abschließende..., ... in § 174 Abs. 4 Satz 1 InsO-E nunmehr vorsieht, dass..., ...Sinne des § 8 Abs. 3 InsO, Anlage 1 Nr. 9002 des ..., ... b) § 8 Abs. 3 Satz 5 InsO-E Der Entwurf sieht ..., ...ist. 4. § 174 Abs. 4 InsO-E (Forderungsanmeldung)..., ..., § 174 Absatz 4 Satz 1 InsO wie folgt zu ersetzen: ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Aufgabenbereich des/r InsolvenzverwalterIn
Der Aufgabenbereich der InsolvenzverwalterInnen ist ein zentrales Element des Insolvenzverfahrens und maßgeblich für dessen Erfolg sowie für das Vertrauen in das Insolvenzrecht insgesamt. Jegliche gesetzgeberische Eingrenzung oder Erweiterung dieses Aufgabenbereichs kann das Berufsbild der InsolvenzverwalterInnen grundlegend verändern – mit erheblichen wirtschaftlichen, rechtlichen und praktischen Konsequenzen für die betroffenen BerufsträgerInnen sowie für die Verfahrensbeteiligten. Der VID setzt sich daher als Interessenvertretung von InsolvenzverwalterInnen für eine sachgerechte, praxistaugliche und rechtssichere Ausgestaltung des Aufgabenbereichs ein.
- Bereitgestellt von: VID - Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands am 09.04.2025
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Adressatenkreis:
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01.04.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... dung des § 15b Abs. 8 InsO hingewiesen: den Finanzämtern..., ... dung des § 15b Abs. 8 InsO ist. Ohne Kenntnis des ..., ...Verpflichtungen aus § 15a InsO nachkommen, vor einer..., ... den neuen § 15b Abs. 8 InsO. Die Regelung bestätigt..., ...Gesetzgeber mit § 15b Abs. 8 InsO eigentlich beenden wollte..., ... vom Wortlaut des § 21 InsO nicht gedeckt sind. Seite..., ...Nach § 21 Abs. 1 Satz 1 InsO hat das Insolvenzgericht..., ...mit § 21 Abs. 2 Ziff. 2 InsO nur ein allgemeines Verfügungsverbot..., ...d. § 21 Abs. 1 Satz 1 InsO eine nachteilige Veränderung..., ...aus § 15b Abs. 4 Satz 1 InsO, die Insolvenz verwalterInnen..., ...nach § 15b Abs. 8 Satz 1 InsO eine Verletzung steuerrecht..., ...Insolvenzreife nach § 17 oder § 19 InsO und der Entscheidung des..., ...nach § 15b Abs. 8 Satz 3 InsO die Sätze 1 und 2 nicht..., ...des § 15b Abs. 8 Satz 2 InsO könnte eine verspätete ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Rahmenkonzept für eine Gesellschaft mit gebundenem Vermögen
Der VID begrüßt das vom BMJV und BMF vorgelegte Rahmenkonzept zur Einführung einer Gesellschaft mit gebundenem Vermögen. Die neue Rechtsform kann einen wichtigen Beitrag für langfristig orientierte und nachhaltige Unternehmensführung leisten. Für eine praxistaugliche Ausgestaltung braucht es jedoch insbesondere im Insolvenzrecht noch klare und differenzierte Regelungen.
- Bereitgestellt von: VID - Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands am 08.06.2026
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Adressatenkreis:
-
03.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Bestimmungen der Insolvenzordnung (InsO) nur in den Fällen abgewichen..., ...Überschuldungstatbestands nach § 19 InsO. Nach § 98 GenG ist die..., ...unmittelbar aus § 11 Abs. 1 InsO; einer eigenständigen Regelung..., ...Genossenschaft, aus § 11 Abs. 1 InsO, sobald die GmgV als juristische..., ...Überschuldungstatbestand des § 19 InsO unmittelbar und unmodifiziert..., ...Anlehnung an die in § 19 Abs. 2 InsO vorgesehene Fortführungsprognose..., ...unmittelbar aus § 15a Abs. 1 InsO. Diese allgemeine Norm ..., ...Insolvenzverfahrens nach der InsO tun können. VII. Insolvenzplan..., ...Insolvenzplanvorschriften der InsO auf Genossenschaften und..., ...Insolvenzreife entgegen § 15b InsO oder durch Verstöße gegen..., ...Insolvenzanfechtungsrecht der §§ 129 ff. InsO gilt für Genossenschaften..., ...allgemeine Anfechtungsrecht der InsO ebenfalls auf alle für ..., ...der GmgV nach §§ 130, 131 InsO anfechtbar, wenn sie in..., ...einer Insolvenz nach § 133 InsO als vorsätzliche Gläubigerbenachteiligung..., ...Gesellschafterdarlehen nach § 135 InsO zu behandeln, soweit Mitglieder..., ... für die GmgV gilt § 19 InsO unmittelbar und unmodifiziert...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einflussnahme auf "Zukunftsfinanzierungsgesetz II"
Ein Zukunftsfinanzierungsgesetz II könnte unter anderem Maßnahmen enthalten, die die rechtlichen Rahmenbedingungen für Verbriefungstransaktionen in Deutschland verbessern. Dazu könnten Rechtsvorschriften gehören, die beispielsweise den Forderungsverkauf im Sinne einer True Sale Verbriefung rechtlich regeln sowie festlegen, welche steuerlichen oder insolvenzrechtlichen Vorschriften jeweils anzuwenden sind.
- Bereitgestellt von: True Sale International GmbH am 28.09.2024
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Adressatenkreis:
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26.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gesetze, also das BGB, die InsO, die AO, das UStG etc. ..., ...allgemeinen Regeln des GmbHG, InsO etc. unterworfen, kann ..., ... Aussonderung nach § 47 InsO bzw. Ersatzaussonderung nach § 48 InsO verlangen kann). Gegenwärtig..., ...werden können und §§ 91, 103 InsO keine Anwendung findet,..., ...mit § 108 Absatz 1 Satz 2 InsO bereits für Leasingverträge..., ...allgemeinen Regeln des GmbHG, InsO etc. unterworfen ist, aber..., ... Aussonderung nach § 47 InsO und Ersatzaussonderung nach § 48 InsO verlangen kann; dies gilt..., ...auf § 21 Absatz 1 Nr. 5 InsO. Der 'true sale' ist unabhängig..., ...möglich ist. Gemäß § 103 InsO kann im Fall der Insolvenz..., ...Vereinbarung wegen § 91 InsO unwirksam. Die oben bereits..., ...des § 108 Absatz 1 Satz 2 InsO zur Verfügung steht. § 108 Absatz 1 Satz 2 InsO ist aber eine enge Ausnahme..., ...vorausabgetreten werden (§ 91 InsO). Dies wirkt sich negativ..., ...Vorausabtretung nach § 91 InsO. Ähnliches gilt für das..., ...Forderungen behandelt und § 91 InsO ausgeschlossen wird und..., ...werden können und § 103 InsO keine Anwendung findet,..., ...mit § 108 Absatz 1 Satz 2 InsO haben gezeigt, dass diese..., .... § 108 Absatz 1 Satz 2 InsO bleibt dabei anwendbar ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Digitalisierung von Insolvenz- und Restrukturierungsverfahren
Der Entwurf sieht zur weiteren Förderung der Digitalisierung der Justiz im Insolvenzrecht vor, die Möglichkeiten der elektr. Forderungsanmeldung u. der elektr. Kommunikation mit den Insolvenzgläubigern, im Restrukturierungsrecht die elektr. Kommunikationsmöglichkeiten der Verfahrensbeteiligten untereinander zu erweitern. Er enthält zudem verbliebene Anpassungen des nat. Rechts zur Umsetzung des Art. 28a) und c) der Restrukturierungs-RL (EU 2019/1023) sowie konkretisierende Regelungen zu den Gegenständen der Bekanntmachung in öffentl. Restrukturierungssachen nach dem StaRUG. Der VID bringt u.a. zu folgenden Themenschwerpunkten (Änderungs-)Vorschläge ein: - elektr. Gläubigerinformationssysteme - elektr. Zustellungen im Auftrag des Gerichts - elektr. Forderungsanmeldungen.
- Bereitgestellt von: VID - Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands am 31.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10943
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Justiz
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BT-Drs. 20/10943
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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31.07.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...§ 5 Abs. 4 Satz 3 und 4 InsO besondere Vorgaben: “..., ...4 der Insolvenzordnung (InsO) maschi nell zu führen..., ...nach § 175 Abs. 1 Satz 2 InsO durch Speichern einer lesbaren..., ...nach § 178 Abs. 2 Satz 1 InsO Rang und laufende Nummer..., ...Tabellen nach § 175 Abs. 1 InsO in Verfahren, die ab dem..., ...nach § 175 Abs. 1 Satz 2 InsO durch Speichern einer lesbaren..., ...nach § 175 Abs. 1 Satz 2 InsO niederzulegen. § 6 Textdatei..., ...nach § 178 Abs. 2 Satz 1 InsO Rang und laufende Nummer..., ...Ermächtigung des § 5 Abs. 4 InsO ist vom Regelungsbereich..., ...Ermächtigung in § 5 Abs. 4 InsO eine Befristung landesrechtlicher...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Digitalisierung von Insolvenz- und Restrukturierungsverfahren
Der Entwurf sieht zur weiteren Förderung der Digitalisierung der Justiz im Insolvenzrecht vor, die Möglichkeiten der elektr. Forderungsanmeldung u. der elektr. Kommunikation mit den Insolvenzgläubigern, im Restrukturierungsrecht die elektr. Kommunikationsmöglichkeiten der Verfahrensbeteiligten untereinander zu erweitern. Er enthält zudem verbliebene Anpassungen des nat. Rechts zur Umsetzung des Art. 28a) und c) der Restrukturierungs-RL (EU 2019/1023) sowie konkretisierende Regelungen zu den Gegenständen der Bekanntmachung in öffentl. Restrukturierungssachen nach dem StaRUG. Der VID bringt u.a. zu folgenden Themenschwerpunkten (Änderungs-)Vorschläge ein: - elektr. Gläubigerinformationssysteme - elektr. Zustellungen im Auftrag des Gerichts - elektr. Forderungsanmeldungen.
- Bereitgestellt von: VID - Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands am 31.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/10943
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Justiz
-
BT-Drs. 20/10943
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
31.07.2025
-
Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Forderungsanmeldung nach § 174 InsO In § 174 Abs. 1 InsO ..., ...Rechtsdienstleistungsgesetzes). Nach § 174 Abs. 4 InsO kann die Anmeldung durch..., ...Insolvenzverwaltung führt § 174 Abs. 4 InsO zu einer Verschärfung dieser..., ... i. v. m. Abs. 4 Satz 4 InsO indiziert, der entspre..., ...Formulierung in § 174 Abs. 4 InsO bis heute geprägt von einer..., ...nach § 174 Abs. 4 Satz 4 InsO einzureichenden Ausdrucke..., ...nach § 174 Abs. 1 Satz 3 InsO zur Vertretung des Gläubigers...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Steuerliche Rahmenbedingungen für Sanierungsmaßnahmen in Unternehmenskrisen
Das Vorhaben betrifft die Auslegung und Anwendung steuerlicher Vorschriften bei Restrukturierungen und Sanierungen in Unternehmenskrisen. Der VID setzt sich dafür ein, praktikable Nachweis- und Anwendungskriterien sowie eine sachgerechte Berücksichtigung kleinerer Unternehmen zu gewährleisten, um Sanierungshindernisse zu vermeiden und Investitionsentscheidungen zu fördern.
- Bereitgestellt von: VID - Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands am 09.05.2025
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Adressatenkreis:
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05.05.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Insolvenzverfahren nach der InsO handelt. Inso fern begrüßt..., ...Grundsätze der §§ 17 bis 19 InsO heranzuziehen“. Ein un ..., ...gemäß § 18 Abs. 2 Satz 2 InsO genannt werden. Gleiches..., ...gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 InsO. 2. Rz. 7 Nach dem ..., ...Sanierungsplan (§§ 217 ff. InsO) [...] als Nachweis ausreichend..., ...Sanierungsplan gem. §§ 217 ff. InsO) umgesetzt werden, die...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Berufsrecht für Amtsträger in Insolvenz- und Restrukturierungsverfahren
Der VID setzt sich für die Schaffung eines Berufsrechts für Amtsträger in Insolvenz- und Restrukturierungsverfahren ein und unterbreitet konkrete Vorschläge zur Ausgestaltung.
- Bereitgestellt von: VID - Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands am 18.02.2026
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Adressatenkreis:
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18.02.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Insolvenzverwalter nach § 56 InsO erfassen und einen vorläufigen..., ...nach § 22 Abs. 1 Satz 1 InsO die volle Verwal tungs..., ... Wahlrecht nach § 103 InsO Anwendung, so dass es insoweit...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Evaluation nach Art 107a EGInsO
Verlängerung der Evaluationsphase des Art. 107a EGInsO; vorsorgliche Einordnung der Vorschläge (1) der AG "Reform der Verbraucherinsolvenz" (ZVI 2023, 341 ff.) mit Blick auf die grundsätzliche Beibehaltung des geltenden Rechtsrahmens und einer nur punktuellen Anpassung (insb. bei der Verstrickungsproblematik) und (2) des VID sowie (3) des DRIT zur Verschlankung des Verbraucherinsolvenzverfahrens.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 19.02.2026
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Adressatenkreis:
-
16.02.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Schuldenbereinigungsversuch (§ 305 Absatz 1 Nr. 1 InsO) Weiter wird vorgeschlagen..., ...Aufforderung entsprechend § 39 InsO, wenn sich ein unerwarteter..., ...Aufforderung entsprechend § 39 InsO durchzuführen, wenn sich..., ...Schuldners beruhen (zB § 301 InsO analog) (vgl. Rz. 375 ff..., ...werden können (z. B. § 301 InsO analog); oder (vorzugsweise...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Evaluation nach Art 107a EGInsO
Verlängerung der Evaluationsphase des Art. 107a EGInsO; vorsorgliche Einordnung der Vorschläge (1) der AG "Reform der Verbraucherinsolvenz" (ZVI 2023, 341 ff.) mit Blick auf die grundsätzliche Beibehaltung des geltenden Rechtsrahmens und einer nur punktuellen Anpassung (insb. bei der Verstrickungsproblematik) und (2) des VID sowie (3) des DRIT zur Verschlankung des Verbraucherinsolvenzverfahrens.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 19.02.2026
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Adressatenkreis:
-
16.02.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Schuldenbereinigungsversuch (§ 305 Absatz 1 Nr. 1 InsO) Weiter wird vorgeschlagen..., ...Aufforderung entsprechend § 39 InsO, wenn sich ein unerwarteter..., ...Aufforderung entsprechend § 39 InsO durchzuführen, wenn sich..., ...Schuldners beruhen (zB § 301 InsO analog) (vgl. Rz. 375 ff..., ...werden können (z. B. § 301 InsO analog); oder (vorzugsweise...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Aufgabenbereich des/r InsolvenzverwalterIn
Der Aufgabenbereich der InsolvenzverwalterInnen ist ein zentrales Element des Insolvenzverfahrens und maßgeblich für dessen Erfolg sowie für das Vertrauen in das Insolvenzrecht insgesamt. Jegliche gesetzgeberische Eingrenzung oder Erweiterung dieses Aufgabenbereichs kann das Berufsbild der InsolvenzverwalterInnen grundlegend verändern – mit erheblichen wirtschaftlichen, rechtlichen und praktischen Konsequenzen für die betroffenen BerufsträgerInnen sowie für die Verfahrensbeteiligten. Der VID setzt sich daher als Interessenvertretung von InsolvenzverwalterInnen für eine sachgerechte, praxistaugliche und rechtssichere Ausgestaltung des Aufgabenbereichs ein.
- Bereitgestellt von: VID - Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands am 01.10.2025
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Adressatenkreis:
-
09.09.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... ist. Nach § 5 Abs. 6 InsO kann auch ein gerichtlich..., ...Sachwalter die in § 5 Abs. 5 InsO näher beschriebene Gläubigerinformation..., ...Lage, die von § 5 Abs. 5 InsO geforderten Informationen..., ...umstritten. Eine nach der InsO geforderte Gläubigerinformation..., ... den Vorga ben des § 5 InsO in keinem Fall zu einer..., ...wie sie § 56a Abs. 2 S.1 InsO für den Fall vorsieht, ..., ...Abs.1 i. v. m. 56 Abs.1 InsO hat das Insolvenzgericht..., ...kann zwar auch nach der InsO unbedenklich sein (vgl. § 56 Abs.1 S.4 Nr. 2 InsO). Sie muss dazu aber als..., ...Vorschrift des §56 Abs. 1 Nr. 2 InsO, der in dem Um stand der..., ...Muster des § 56 Abs. 1 Nr.2 InsO nicht in Frage kommen. ..., ...Gläubigerinformation nach § 5 InsO ergänzt werden sollten....
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vereinfachung von Verbraucherinsolvenzverfahren
Trotz eines Anstiegs der Fallzahlen nach der letzten Reform ist das Verbraucherinsolvenzverfahren durch hohe formale Hürden und rechtliche Schwierigkeiten weiterhin belastet. Das Antragsformular für das Verfahren umfasst derzeit 45 Seiten mit Erläuterungen, was die Zugänglichkeit und Durchführung des Verfahrens erschwert. Der VID setzt sich für eine Vereinfachung von Verbraucherinsolvenzverfahren ein, um möglichst vielen Betroffenen den Weg zur Restschuldbefreiung zu ermöglichen.
- Bereitgestellt von: VID - Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands am 23.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 561/22
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Verordnung zur Ablösung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung und zur Änderung der Beratungshilfeformularverordnung und der Verbraucherinsolvenzformularverordnung sowie zur Aufhebung der Gerichtsvollzieherformular-Verordnung
-
BR-Drs. 561/22
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
18.07.2025
-
Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... auf § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO eine Reihe von Fragen..., ... Vermutung des § 305a InsO, nach der ein Versuch, ..., ...gesetzliche Vermutung des § 305a InsO (s. oben) gilt bislang ..., ...gesetzliche Vermutung des § 305a InsO auf den Fall einer oder..., ...gemäß § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO durchzuführen, bevor der..., ...können dies nach § 305a InsO durch eigene Zwangsvollstreckungsmaßnahmen..., ...denbereinigung nach § 305f. InsO ungeregelt. Diese Lücke..., ...eine Ergänzung des § 305a InsO aufgelöst werden sollten..., ... Vermutung des § 305a InsO, die bisher nur an eine...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens in der Verbraucherinsolvenz erhalten
Im Zuge der Evaluation des "Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht sowie im Miet- und Pachtrecht" soll darauf hingewirkt werden, dass es bei der Verkürzung der Restschuldbefreiungsfrist auf 36 Monate bleibt.
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V. am 28.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
08.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... gemäß § 305 Abs1 Nr. 1 InsO, eines gerichtlichen Schuldenbereinigungsplans nach §§ 306 ff. InsO oder eines Insolvenzplans gemäß §§ 217 ff. InsO ihre Erledigung finden,..., ...Redlichkeitsbegriff“ in § 1 InsO zu streichen. Der EuGH ..., ...Moralanspruch erhebt. § 1 InsO ist im Wege der Rechtsfortbildung...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag
Die Regelungen zur Änderung d. Geschlechtseintrages u. der Vornamen bei Abweichung d. Geschlechtseintrags im Verhältnis zur Geschlechtsidentität sollen vereinheitlicht u. eine selbstbestimmte Änderung d. Geschlechtsidentität geregelt werden. Widersprüche u. Unklarheiten d. bislang maßgebl. TSG, die durch die Entscheidungen des BVerfG zur punktuell. Verfassungswidrigkeit einzelner Voraussetzungen entstanden sind, sollen aufgelöst u. ausgewogen geregelt werden. Die Neuregelung dürfte insb. für Insolvenzverfahren natürl. Personen bedeutsam werden. Der VID zeigt die mit den Änderungen verbundenen insolvenzrechtl. Implikationen auf, wozu neben den Veröffentlichungen im Insolvenzportal auch der Umgang d. Insolvenzverwalters mit den (geänderten) Daten der Schuldner zählt.
- Bereitgestellt von: VID - Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands am 28.05.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9049
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften
-
BT-Drs. 20/9049
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
11.04.2024
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Betroffene Bundesgesetze (1):
- TSG [alle SG hierzu]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Internet (§ 9 Abs. 1 Satz 1 InsO) unter https://neu.insolvenzbekanntmachungen.de..., ...bezeichnen“ (§ 9 Abs. 1 Satz 2 InsO). Im Hinblick auf den..., ... von der in § 13 Abs. 4 InsO geregelten Ermächtigung..., ...Verbraucherinsolvenzverfahrens sind in § 304 ff. InsO geregelt. Die verbindlichen..., ...eröffnet (§ 13 Abs. 1 Satz 1 InsO), wobei die Gläubiger ..., ... Nach § 27 Abs. 2 Nr. 1 InsO enthält der Eröffnungsbeschluss..., ...vgl. § 201 Abs. 2 Satz 1 InsO). 2. § 10 Abs. 2 SBGG-E..., ...geben (§ 97 Abs. 1 Satz 1 InsO.) „Damit sind nur solche..., ... Gemäß § 98 Abs. 1a) InsO kann das Gericht unter ..., ...Auskunftspflicht nach § 97 InsO nicht nachkommt, an Stelle..., ... (hier § 9 Abs. 1 und 2 InsO). Für den Insolvenzverwalter..., ...muss (§ 9 Abs. 1 Satz 2 InsO), dürfte es sich dabei ..., ...Informationssysteme Gemäß § 5 Abs. 5 InsO sollen Insolvenzverwalter...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Insolvenzanfechtung - Ausnahmen für Daseinsvorsorge schaffen
Die Lieferungen und weiteren Leistungen der kommunalen Unternehmen in den Bereichen Energie, Wärme, Wasser und Abwasser sind unabdingbare Daseinsvoraussetzungen für eine jederzeit funktionierende Gesellschaft und Wirtschaft. Diese Leistungen müssen daher auch im Insolvenzfall den Bürgern und Unternehmen grundsätzlich zur Verfügung stehen. Das Insolvenzrecht, insbesondere das Insolvenzanfechtungsrecht, muss dem angemessen Rechnung tragen. Gerade für die Sicherung des Lebensbedarfs und die Unternehmensfortführung bedarf es bei Insolvenzanfechtungen einer Ausnahmeregelung für den Bereich der leitungsgebundenen Ver- und Entsorgung
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 01.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
03.03.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Die Insolvenzordnung (InsO) ermöglicht es Insolvenzverwaltern..., ...Industrieunternehmen und deren von § 1 InsO angestrebten Erhalt zukommen..., ... erfolgten Änderung der InsO, keine Einheit. Die kommunalen..., ...Ausnahmebereich in der InsO angemessen neu geregelt...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Evaluation des Gesetzes zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens
Mit dem Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht sowie im Miet- und Pachtrecht vom 22.12.2020 (BGBl. I S. 3328) ist das RSB-Verfahren auf 3 Jahre verkürzt worden. Die Verkürzung der Verfahrensdauer gilt für alle ab dem 1.10.2020 beantragten Verfahren. Nach Art. 107a Abs. 1 EGInsO hat die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag bis zum 30.06.2024 u.a. zu berichten, ob und ggf. wie sich die Verkürzung des RSB-Verfahrens auf das Antrags-, Zahlungs- und Wirtschaftsverhalten von Verbraucherinnen und Verbrauchern ausgewirkt hat. Der VID schildert dazu Erfahrungen aus der Praxis der Insolvenzverwalter und unterbreitet konkrete (Änderungs-)Vorschläge.
- Bereitgestellt von: VID - Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands am 28.05.2024
-
Adressatenkreis:
-
10.05.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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-
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Tabellenwiderspruch (§179 Abs.3 InsO) durch den Insolvenzverwalter..., ...der Geschäftsstelle (§154 InsO, §188 InsO) – Onlineportal..., ...Vermögensgegenständen (§36 Abs. 4 InsO) durch den Insolvenzverwalter..., ...Freigabe nach §35 Abs.2 InsO) einschließen. Eine ausschließlich..., ...Ausnahmevorschrift des § 302 InsO noch knapp gehalten: Von..., ... ob gem. § 302 Ziffer 1 InsO qualifizierte Verbindlichkeiten..., ... aus § 302 Nr. 1 Fall 3 InsO im Einzelfall zu Härten..., ...Restschuldbefreiung nach § 302 Nr. 1 InsO nicht umfasst sind. Zu ..., ... 302 Nr. 1 Fall 1 und 2 InsO kommen. In all diesen Fällen..., ...Ausnahmetatbestände des § 302 InsO hin. Arbeitslosigkeit, ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Prüfung der Insolvenzreife bei staatlichen Förderungen (Krankenhausfinanzierung)
Das Regelungsvorhaben „Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG)“ sieht vor, die Pflicht zur Prüfung des Insolvenzrisikos bei der Vergabe von Fördermitteln an Krankenhäuser zu streichen. Der VID setzt sich dafür ein, dass diese Prüfpflicht beibehalten wird, um rechtliche und wirtschaftliche Risiken für die Einrichtungen und deren Leitung zu vermeiden und die zielgerichtete Verwendung öffentlicher Mittel sicherzustellen.
- Bereitgestellt von: VID - Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands am 08.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
07.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...geraten, wären nach § 15a InsO zur Antragstellung verpflichtet..., ...15a Abs. 1 S. 1 und 2 InsO für eine rechtzeitige Antragstellung..., ...Vermutung des § 15b Abs. 3 InsO geleistete Zahlungen in..., ...Antragspflichtigen nach § 15b Abs.4 S.1 InsO. Zuletzt sollten auch...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Prüfung der Insolvenzreife bei staatlichen Förderungen (Krankenhausfinanzierung)
Das Regelungsvorhaben „Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG)“ sieht vor, die Pflicht zur Prüfung des Insolvenzrisikos bei der Vergabe von Fördermitteln an Krankenhäuser zu streichen. Der VID setzt sich dafür ein, dass diese Prüfpflicht beibehalten wird, um rechtliche und wirtschaftliche Risiken für die Einrichtungen und deren Leitung zu vermeiden und die zielgerichtete Verwendung öffentlicher Mittel sicherzustellen.
- Bereitgestellt von: VID - Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands am 08.10.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
07.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...geraten, wären nach § 15a InsO zur Antragstellung verpflichtet..., ...15a Abs. 1 S. 1 und 2 InsO für eine rechtzeitige Antragstellung..., ...Vermutung des § 15b Abs. 3 InsO geleistete Zahlungen in..., ...Antragspflichtigen nach § 15b Abs.4 S.1 InsO. Zuletzt sollten auch...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Evaluation nach Art 107a EGInsO
- Verlängerung der Evaluationsphase des Art. 107a EGInsO - Vorsorgliche Einordnung der Vorschläge der AG "Reform der Verbraucherinsolvenz" (ZVI 2023, 341 ff.)“ mit Blick auf die grundsätzliche Beibehaltung des geltenden Rechtsrahmens und einer nur punktuellen Anpassung (insb. bei der Verstrickungsproblematik)
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 28.06.2024
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Adressatenkreis:
-
08.05.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Beträgen nach § 287 Absatz 2 InsO voraussichtlich nicht mehr..., ...Eröffnungsbeschluss gem. § 28 Absatz 1 InsO oder mit der Aufforderung..., ...auf Tatbestände wie § 82 InsO ist deswegen unter Berücksichtigung...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Evaluation nach Art 107a EGInsO
Verlängerung der Evaluationsphase des Art. 107a EGInsO; vorsorgliche Einordnung der Vorschläge (1) der AG "Reform der Verbraucherinsolvenz" (ZVI 2023, 341 ff.) mit Blick auf die grundsätzliche Beibehaltung des geltenden Rechtsrahmens und einer nur punktuellen Anpassung (insb. bei der Verstrickungsproblematik) und (2) des VID sowie (3) des DRIT zur Verschlankung des Verbraucherinsolvenzverfahrens.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
08.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Beträgen nach § 287 Absatz 2 InsO voraussichtlich nicht mehr..., ...Eröffnungsbeschluss gem. § 28 Absatz 1 InsO oder mit der Aufforderung..., ...auf Tatbestände wie § 82 InsO ist deswegen unter Berücksichtigung...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Evaluation nach Art. 107a EGInsO
Verlängerung der Evaluationsphase des Art. 107a EGInsO. Vorsorgliche Einordnung der Vorschläge der AG "Reform der Verbraucherinsolvenz" (ZVI 2023, 341 ff.) mit Blick auf die grundsätzliche Beibehaltung des geltenden Rechtsrahmens und einer nur punktuellen Anpassung (insb. bei der Verstrickungsproblematik)
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 17.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
08.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Beträgen nach § 287 Absatz 2 InsO voraussichtlich nicht mehr..., ...Eröffnungsbeschluss gem. § 28 Absatz 1 InsO oder mit der Aufforderung..., ...auf Tatbestände wie § 82 InsO ist deswegen unter Berücksichtigung...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Suggestions for reducing bureaucracy
The Bundesregierung has agreed comprehensive measures for a Growth Initiative and a draft law for a second Zukunftsfinanzierungsgesetz, with the objective of improving competitiveness and making it easier for companies to access the financial markets. AFME's paper makes some additional suggestions for reduction of bureaucracy.
- Bereitgestellt von: Association for Financial Markets in Europe (AFME) am 30.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
09.09.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (7):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...: Betrifft § 39 I, V InsO iVm § 135 I, IV InsO: Die..., ...Gesetzesformulierung zu §39 InsO. Anpassung des Vollstreckungsrechts..., ...Gesetzesformulierung zu § 39 InsO § 39 Nachrangige Insolvenzgläubiger...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gleichbehandlung von Inkassodienstleistern und der Rechtsanwaltschaft bei der Inkassotätigkeit
Das Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt ist am 1. Oktober 2021 in Kraft getreten. Drei Jahre nach Inkrafttreten sollen die neuen Regelungen evaluiert werden. Das Bundesjustizministerium der Justiz hat dem BDIU Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Der BDIU verfolgt das Ziel, das weitere gesetzgeberische Schritte unternommen werden, um die kohärente Behandlung von Rechtsanwälten, die Inkasso betreiben, und Inkassodienstleistern zu gewährleisten.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. am 29.04.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 58/21
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt
-
BR-Drs. 58/21
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
14.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Formulierung des § 174 Abs. 1 S. 3 InsO dergestalt geboten, dass..., ...Vorschriften: • § 174 Abs. 1 S. 3 InsO 5. Verbraucherinsolvenzverfahren..., ...wünschenswert. In § 305 Abs. 4 S. 2 InsO ist geregelt, dass sich..., ...Vorschriften: • § 174 Abs. 1 S. 3 InsO • § 305 Abs. 4 S. 2 InsO...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gleichbehandlung von Inkassodienstleistern und der Rechtsanwaltschaft bei der Inkassotätigkeit
Das Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt ist am 1. Oktober 2021 in Kraft getreten. Drei Jahre nach Inkrafttreten sollen die neuen Regelungen evaluiert werden. Das Bundesjustizministerium der Justiz hat dem BDIU Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Der BDIU verfolgt das Ziel, das weitere gesetzgeberische Schritte unternommen werden, um die kohärente Behandlung von Rechtsanwälten, die Inkasso betreiben, und Inkassodienstleistern zu gewährleisten.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. am 28.01.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 58/21
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt
-
BR-Drs. 58/21
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
21.01.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Formulierung des § 174 Abs. 1 S. 3 InsO dergestalt geboten, dass..., ...Vorschriften: • § 174 Abs. 1 S. 3 InsO 7. Verbraucherinsolvenzverfahren..., ...wünschenswert. In § 305 Abs. 4 S. 2 InsO ist geregelt, dass sich..., ...Vorschriften: • § 174 Abs. 1 S. 3 InsO • § 305 Abs. 4 S. 2 InsO...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Evaluation nach Art 107a EGInsO
Verlängerung der Evaluationsphase des Art. 107a EGInsO; vorsorgliche Einordnung der Vorschläge (1) der AG "Reform der Verbraucherinsolvenz" (ZVI 2023, 341 ff.) mit Blick auf die grundsätzliche Beibehaltung des geltenden Rechtsrahmens und einer nur punktuellen Anpassung (insb. bei der Verstrickungsproblematik) und (2) des VID sowie (3) des DRIT zur Verschlankung des Verbraucherinsolvenzverfahrens.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 24.06.2024
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Adressatenkreis:
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08.05.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Beträgen nach § 287 Absatz 2 InsO voraussichtlich nicht mehr..., ...Eröffnungsbeschluss gem. § 28 Absatz 1 InsO oder mit der Aufforderung..., ...auf Tatbestände wie § 82 InsO ist deswegen unter Berücksichtigung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV begrüßt das Ziel etwaig bestehenden oder durch zukünftige Krisen entstehenden systemischen Risiken durch Schaffung eines leistungsfähigen Abwicklungsrahmens zu begegnen. Die Stellungnahme konzentriert sich auf die vorgesehenen Regelungen des SAGV zu Sanierungs- und Abwicklungsmechanismen. Der DAV kritisiert insbesondere, dass die Voraussetzungen für die Anordnung von Abwicklungsmaßnahmen teilweise unklar konturiert sind, der Vergleichsmaßstab für eine Schlechterstellung der Beteiligten durch Abwicklungsmaßnahmen im Vergleich zu einem Insolvenzverfahren präzisiert werden sollte und die Haftung von Insolvenzverwalter/innen in den Fällen, in denen Weisungen der Abwicklungsbehörde erfolgen, entsprechend der Haftung von Beamt/innen der Abwicklungsbehörde beschränkt werden sollte.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 20.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie EU 2025 1 zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen
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Adressatenkreis:
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11.03.2026
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...erfolgen (vgl. insb. § 58 InsO – Aufsicht des Insolvenzgerichts sowie §157 InsO – Entscheidung über den..., ...SanInsFoG mit § 18 Abs. 2 S. 2 InsO in die Insolvenzordnung..., ...Insolvenzgründe nach §§ 16 ff. InsO rechtfertigt sich der tendenziell..., ...der Sachwalter nach § 274 InsO auch Verwalter in diesem..., ...muss (vgl. § 220 Abs. 2 InsO). 6. Einsatz eines Sicherungsfonds...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Evaluation nach Art 107a EGInsO
- Verlängerung der Evaluationsphase des Art. 107a EGInsO - Vorsorgliche Einordnung der Vorschläge der AG "Reform der Verbraucherinsolvenz" (ZVI 2023, 341 ff.)“ mit Blick auf die grundsätzliche Beibehaltung des geltenden Rechtsrahmens und einer nur punktuellen Anpassung (insb. bei der Verstrickungsproblematik)
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 25.06.2024
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Adressatenkreis:
-
08.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Beträgen nach § 287 Absatz 2 InsO voraussichtlich nicht mehr..., ...Eröffnungsbeschluss gem. § 28 Absatz 1 InsO oder mit der Aufforderung..., ...auf Tatbestände wie § 82 InsO ist deswegen unter Berücksichtigung...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Evaluation nach Art 107a EGInsO
- Verlängerung der Evaluationsphase des Art. 107a EGInsO - Vorsorgliche Einordnung der Vorschläge der AG "Reform der Verbraucherinsolvenz" (ZVI 2023, 341 ff.)“ mit Blick auf die grundsätzliche Beibehaltung des geltenden Rechtsrahmens und einer nur punktuellen Anpassung (insb. bei der Verstrickungsproblematik)
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
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Adressatenkreis:
-
08.05.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Beträgen nach § 287 Absatz 2 InsO voraussichtlich nicht mehr..., ...Eröffnungsbeschluss gem. § 28 Absatz 1 InsO oder mit der Aufforderung..., ...auf Tatbestände wie § 82 InsO ist deswegen unter Berücksichtigung...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Vergütung für Amtsträger in Insolvenz- und Restrukturierungsverfahren
Der VID regt eine Anpassung der InsVV an, weil die Kosten seit der letzten Reform durch das SanInsFoG erheblich gestiegen sind. Während in anderen Bereichen bereits ein Inflationsausgleich erfolgt, besteht auch für InsolvenzverwalterInnen Handlungsbedarf, insbesondere in Klein- und Kleinstverfahren. Zudem fehlt bislang eine präzise Definition des „Normalfalls“ in der Vergütungsfestsetzung. Eine empirisch fundierte Neuregelung auf Basis statistischer Auswertungen soll für mehr Transparenz und eine realitätsnahe Bemessung sorgen.
- Bereitgestellt von: VID - Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands am 01.10.2025
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Adressatenkreis:
-
08.09.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...belasteten Gegenstände nur insoweit berücksichtigt, als..., ...Aufgaben nach § 274 Abs. 2 InsO wahrnimmt. Insolvenzordnung - InsO - Änderungsvorschläge VID - § 64 InsO Festsetzung durch das Gericht..., ...der Massekosten (§ 54 InsO); die Ausgestaltung beider..., ...1: Nach § 63 Abs.1 InsO wird der Regelsatz der ..., ...materiellen Rechten, die die InsO dem Insolvenzverwalter ..., ... nach §§ 103ff., 129ff. InsO oder betriebsverfassungsrechtliche..., ...Maßnahmen nach §§ 120ff. InsO. § 2 Abs. 2 Satz 2 schließt..., ...Insolvenzmasse (vgl. § 22 InsO). Zwar treffen der vorläufige..., ...Verringerung nach § 55 Abs. 1 InsO ohne übertragende Sanierung..., ...SanInsFoG) in § 5 Abs. 5 InsO Regelungen zum elektronischen..., ...2 der 3 in § 22a Abs. 1 InsO genannten Merkmale erfüllt..., ... Einstellung gem. § 207 InsO, was die Insolvenzverwalter..., ...Änderung in § 274 Abs. 2 InsO unterstützt, sind die Entscheidung..., ...sofortige Beschwerde gem. § 64 InsO anzupassen. Zwar ist ..., ...Vergütungsfestsetzung nach § 64 Abs. 1 InsO gemäß § 64 Abs. 3 InsO ..., ...Insolvenzordnung war in § 7 InsO geregelt, dass bei Entscheidungen..., ...im weiteren Verlauf § 7 InsO gestrichen wurde. Die Rechts..., ...Begründung zu § 274 Abs. 2 InsO: Die Beschreibung der...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Berücksichtigung § 142 Abs. 1 a.E. InsO bei Vorsatzanfechtung des Bargeschäfts; Beschränkung des Gläubigerbenachteiligungsvorsatz auf tatsächliche Kenntnis. Übertragung von Kredit- und Finanzdienstleistungsverträgen auf anderen Schuldner soll Zustimmung des Gläubigers erfordern. Streichung der gerichtlichen Beendigungsmöglichkeit von noch zu erfüllenden Verträgen, mind. aber Regelung analog § 108 Abs 1 Satz 2 InsO. Begrenzung der Aussetzung von Einzelvollstreckung für Kleinstunternehmer und Wertersatzanspruch für Weiternutzung der Objekte analog § 54 StaRuG. Keine Beschneidung der Rechte der aus- und absonderungsberechtigten Gläubiger. Streichung der Fiktion der Forderungsaufstellung. Klarstellung dass zur Ins-Masse nur Vermögenswerte gehören, die sich im Eigentum des Schuldners befinden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) am 25.06.2024
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Adressatenkreis:
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01.03.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Anders als § 142 Absatz 1 InsO sieht Artikel 8 Absatz ..., ... § 108 Ab-satz 1 Satz 2 InsO - wonach Mietverhältnisse...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Entwurf für eine PBRüV schafft zunächst für die Energieversorgungsunternehmen eine einfache Möglichkeit, Rückforderungsansprüche gegen Letztverbraucher auf die Prüfbehörde zu übertragen. Die Zielstellung der Regelung ist zu begrüßen. Die Bundesregierung hatte der Energiewirtschaft von Beginn an in Aussicht gestellt, dass die Lieferanten die Risiken aus der Uneintreib-barkeit von Rückforderungen nicht tragen müssen. Die Lieferanten haben mit der Administration der Preisbremsen nach dem EWPBG und StromPBG eine staatliche Aufgabe wahrgenommen, aus der ihnen keine Nachteile erwachsen dürfen.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 26.06.2024
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Adressatenkreis:
-
05.03.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Insolvenzverfahren nach §§130, 131 133 InsO von dem Insolvenzverwalter..., ...Anfechtungsansprüchen ausgesetzt, woran die InsO-Novelle aus 2017 leider..., ... geltend gemacht wurde. Inso-fern müssen sich auch die...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Einsichtnahme in die Patientenakte
Bedingt durch aktuelle EuGH-Rechtsprechung (Urteil vom 26.10.2023, Az C-307/22) ist eine Neuregelung des § 630g BGB zur Einsichtnahme in die Patientenakte geplant. Die Unentgeltlichkeit der ersten Kopie soll sich danach künftig auch auf den Anspruch nach § 630g Abs. 1 BGB erstrecken. Damit sollen § 630g BGB und der datenschutzrechtliche Anspruch auf Erhalt einer Kopie der Daten nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO miteinander in Einklang gebracht werden. Der VID setzt sich in diesem Zusammenhang für eine bundeseinheitliche gesetzliche Regelung zum Umgang mit Patientenakten und Auskunftsersuchen nach § 630g BGB im Falle der (insolvenzbedingten) Schließung von Gesundheitseinrichtungen ein und zeigt mögliche Lösungsansätze auf.
- Bereitgestellt von: VID - Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands am 19.07.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
-
05.07.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Verfügungsbefugnis (§ 80 InsO) trifft den Insolvenzverwalter..., ...Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO anzeigen. Er gibt damit..., ... Verfahrenskosten (§ 54 InsO) zu decken, die im Rahmen..., ...Masseverbindlichkeiten (§ 55 InsO), wie eben die Kosten der..., ...Rechtshandlung i. S. d. § 61 InsO vorliegt. Allerdings können...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Rückforderungen der Entlastungen aus den Preisbremsengesetzen müssen beim Bund liegen
In der PBRüV muss sichergestellt werden, dass Energieversorger alle spezifischen Rückforderungsansprüche wegen der Preisbremsen auf den Bund übertragen können. Die derzeitige Verordnung erfasst nur einen Teil der möglichen Gestaltung und bildet bei den Fristen auch nicht die zwischenzeitliche Möglichkeit einer Fristverlängerung ab.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 27.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
04.03.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Insolvenzverfahren nach §§130, 131 133 InsO von demInsolvenzverwalter..., ...Anfechtungsansprüchen ausgesetzt, woran die InsO-Novelle aus 2017 leider..., ... geltend gemacht wurde. Inso-fern müssen sich auch die...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Auskömmliche Finanzierung von Arbeitsmarktdienstleistungen und Sprachkursen
Der VDP Sachsen-Anhalt setzt sich für eine bedarfsgerechte Finanzierung der Arbeitsfördermaßnahmen für Arbeitslose und Arbeitnehmer sowie der Integrationskurse / Berufssprachkurse für Zugewanderte aus. Dafür bedürfen Arbeitsagenturen, Jobcenter und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ausreichender Haushaltsmittel außerhalb der Finanzierung ihrer Verwaltung.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Privatschulen Sachsen-Anhalt e.V. am 08.01.2026
-
Adressatenkreis:
-
14.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Vorgaben der Insolvenzordnung (InsO) zu beachten. Ein Verstoß..., ... des § 15a Abs. 1 bis 3 InsO kann sogar strafrechtlich..., ...relevant sein (s. § 15a Abs. 4 InsO). • Hierzu passend teilte...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Berufsrecht für Amtsträger in Insolvenz- und Restrukturierungsverfahren
Der VID setzt sich für die Schaffung eines Berufsrechts für Amtsträger in Insolvenz- und Restrukturierungsverfahren ein und unterbreitet konkrete Vorschläge zur Ausgestaltung.
- Bereitgestellt von: VID - Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands am 17.02.2025
-
Adressatenkreis:
-
24.01.2025
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gläubiger, wie sie § 1 InsO formuliert, für eine richtungsweisende..., ...Neufassung des § 55 Abs. 4 InsO und die Behandlung der...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Digitalisierung von Insolvenz- und Restrukturierungsverfahren
Der Entwurf sieht zur weiteren Förderung der Digitalisierung der Justiz im Insolvenzrecht vor, die Möglichkeiten der elektr. Forderungsanmeldung u. der elektr. Kommunikation mit den Insolvenzgläubigern, im Restrukturierungsrecht die elektr. Kommunikationsmöglichkeiten der Verfahrensbeteiligten untereinander zu erweitern. Er enthält zudem verbliebene Anpassungen des nat. Rechts zur Umsetzung des Art. 28a) und c) der Restrukturierungs-RL (EU 2019/1023) sowie konkretisierende Regelungen zu den Gegenständen der Bekanntmachung in öffentl. Restrukturierungssachen nach dem StaRUG. Der VID bringt u.a. zu folgenden Themenschwerpunkten (Änderungs-)Vorschläge ein: - elektr. Gläubigerinformationssysteme - elektr. Zustellungen im Auftrag des Gerichts - elektr. Forderungsanmeldungen.
- Bereitgestellt von: VID - Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands am 17.02.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/10943
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Justiz
-
BT-Drs. 20/10943
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
24.01.2025
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gläubiger, wie sie § 1 InsO formuliert, für eine richtungsweisende..., ...Neufassung des § 55 Abs. 4 InsO und die Behandlung der...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) hat sich als effektives Sanierungsinstrument etabliert. Trotz dieser positiven Beurteilung werden in der Praxis Anpassungen zu einzelnen Aspekten des StaRUG diskutiert. Als Berufsverband der in der Restrukturierung tätigen finanziellen, juristischen und operativen Beraterinnen und Berater, Interims Manager, Investoren und Kreditgeber haben wir einen guten und ganzheitlichen Überblick über die relevanten Themen aus den verschiedenen relevanten Perspektiven der verschiedenen Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Restrukturierungen. Vor diesem Hintergrund möchten wir mit unserer Stellungnahme einen Beitrag zu der laufenden Diskussion und der durch Sie erfolgenden Evaluation leisten.
- Bereitgestellt von: Gesellschaft für Restrukturierung - TMA Deutschland e.V. am 29.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
17.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... in Anlehnung an § 270d InsO gefordert werden müsse...., ... In Anlehnung an § 10a InsO sollte ein Anspruch auf..., ... verpflichtet ist, § 19 InsO. Allerdings ist die Rechtsfolge..., ...Insolvenzantragstellung gem. § 19 InsO zu verengen. Vielmehr ist..., ...Zahlungsverbote gem. § 15b InsO) bedarf es hinsichtlich..., ...gelten (§ 17 Abs. 2 S. 1 InsO). Da allein die insolvenzrechtliche..., ...Nach § 225a Abs. 2 Satz 3 InsO, dem § 7 Abs. 4 Satz 3 ...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verbraucherschutz beim Bauträgervertragsrecht
Ziel ist es, den Verbraucherschutz - insbesondere der Schutz vor Insolvenz - beim Bauträgervertragsrecht für Verbraucher-Erwerber:innen durch Einführung einer Rückabwicklungssicherheit und die Wiedereinführung des Kündigungsrechts aus wichtigem Grund zu erreichen.
- Bereitgestellt von: Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) am 17.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
06.05.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Insolvenzverwalters (§ 103 InsO). Dieser kann sich für ..., ...Auflassungsanspruchs (§ 106 InsO) als Schutz ihrer geleisteten...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der VID befürwortet das Konzept des 28. Regimes grundsätzlich und sieht darin eine Chance zur weiteren rechtlichen Harmonisierung innerhalb der EU. Aus Sicht des VID ist es für den Erfolg des Vorhabens erforderlich, dass der europ. Gesetzgeber ein umfassendes und in allen Teilen fundiertes Regelungswerk erarbeitet; dies schließt das Insolvenzrecht ausdrücklich ein. Praxisuntaugliche oder lückenhafte Regelungen liefen dem Ziel zuwider, Anreize und Planungssicherheit für (grenzüberschreitende) Investitionen zu schaffen. Sollte die Erarbeitung eines in sich geschlossenen Insolvenzregimes zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich sein, spricht sich der VID dafür aus, die Einführung eines 28. Regimes zurückzustellen. Zumindest sollte Kap. 10 des Vorschlags vollständig gestrichen werden.
- Bereitgestellt von: VID - Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands am 02.07.2026
-
Adressatenkreis:
-
22.06.2026
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...gestatten, einen dem § 162 InsO vergleichbaren Schutz bietet..., ...nach § 19 Abs. 2 Satz 1 InsO auf die nächsten zwölf ..., ...erfüllen, § 270a Abs. 1 Nr. 4 InsO. Selbst in der Eigenverwaltung..., ... Abs. 2 Nr. 3 In-sO, 49 InsO und 89 Abs. 2 InsO), aber..., ...betrifft (§ 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO), lehrt die Praxis, dass..., ...aufgelebt sind, § 144 Abs. 1 InsO und Art. 11 Abs. 1 der ..., ...durch § 156 Abs. 2 Satz 1 InsO gesicherte) Möglichkeit..., ...entsprechende Fehler nach § 60 InsO per-sönlich und in voller..., ...automatisch enden (§§ 115, 116 InsO) und ein insolventer Schuldner..., ...äquivalenter Schutz i.S.d. § 162 InsO erreicht werden kann. In § 162 InsO wird die endgültige Entscheidung..., ...Insolvenzanfechtung nach §§ 129 ff. InsO) unterschied-lich bewerten..., ...Recht sanktioniert § 15b InsO masseschmälernde Zahlun-gen..., ... die Gefahr, dass § 15b InsO als insolvenzspezifische..., ...Haftungs-tatbeständen wie § 15b InsO entgegensteht. Diese Norm...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplanverfahrens nach §§ 306ff. InsO. Diese soll nur noch auf Antrag der Schuldner durchgeführt werden, Dreimonatige Ausschlussfrist zur Forderungsanmeldung ab Verfahrenseröffnung in der Verbraucherinsolvenz, Forderungsanmeldungen, -prüfungen und -feststellungen in Verbraucherinsolvenzverfahren nur dann vornehmen, wenn Ausschüttungen an die Gläubiger zu erwarten sind.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
07.05.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Schuldenbereinigungsplanverfahrens nach §§ 306ff. InsO aus, das nur noch auf Antrag...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die eAkte stellt eine Herausforderung dar, da in Deutschland sowohl auf Bundes- als auch auf Länderebene verschiedene Systeme für elektronische Akten genutzt werden, die insbesondere beim Versand an Gerichte und andere Prozessbeteiligte Probleme bereiten können. Diese Systeme sind mit unterschiedlichen Fachverfahren verbunden, die auch zur Übermittlung der eAkten eingesetzt werden und häufig zu Schnittstellenproblemen führen. Dies erfordert oft erheblichen Aufwand, um elektronische Datensätze zu verarbeiten und weiterzuleiten. Um diesen Herausforderungen zu begegnen, hat das BMJ einen Referentenentwurf für die Behördenaktenübermittlungsverordnung vorgelegt, mit dem Ziel, einheitliche Standards für die Übermittlung elektronischer Akten zwischen Behörden und Gerichten zu etablieren.
- Bereitgestellt von: Sozialverband VdK Deutschland e.V. am 09.01.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 81/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Verordnung über die Standards für die Übermittlung elektronischer Akten von Behörden und juristischen Personen des öffentlichen Rechts an die Gerichte im gerichtlichen Verfahren (Behördenaktenübermittlungsverordnung - BehAktÜbV)
-
BR-Drs. 81/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
06.12.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...fordert der VdK jedoch, die inso-weit bestehende Größen-..., ...in § 2 Abs. 4 RefE wäre inso-weit eine Übergangsvorschrift...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vereinfachung von Verbraucherinsolvenzverfahren
Trotz eines Anstiegs der Fallzahlen nach der letzten Reform ist das Verbraucherinsolvenzverfahren durch hohe formale Hürden und rechtliche Schwierigkeiten weiterhin belastet. Das Antragsformular für das Verfahren umfasst derzeit 45 Seiten mit Erläuterungen, was die Zugänglichkeit und Durchführung des Verfahrens erschwert. Der VID setzt sich für eine Vereinfachung von Verbraucherinsolvenzverfahren ein, um möglichst vielen Betroffenen den Weg zur Restschuldbefreiung zu ermöglichen.
- Bereitgestellt von: VID - Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands am 23.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 561/22
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Verordnung zur Ablösung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung und zur Änderung der Beratungshilfeformularverordnung und der Verbraucherinsolvenzformularverordnung sowie zur Aufhebung der Gerichtsvollzieherformular-Verordnung
-
BR-Drs. 561/22
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
18.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Insolvenzvorbereitung (§ 305 InsO) und präventiver Beratung..., ...Antragsstellung nach § 305 InsO an die Gerichte übermittelt..., ...Definitionen in § 13 BGB und § 304 InsO ist der derzeit verwendete..., ...Insolvenzvorbereitung (§ 305 InsO) und prä ventiver Beratung..., ... mit § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO eine obligatorische Schuldnerberatung...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vergütung für Amtsträger in Insolvenz- und Restrukturierungsverfahren
Der VID regt eine Anpassung der InsVV an, weil die Kosten seit der letzten Reform durch das SanInsFoG erheblich gestiegen sind. Während in anderen Bereichen bereits ein Inflationsausgleich erfolgt, besteht auch für InsolvenzverwalterInnen Handlungsbedarf, insbesondere in Klein- und Kleinstverfahren. Zudem fehlt bislang eine präzise Definition des „Normalfalls“ in der Vergütungsfestsetzung. Eine empirisch fundierte Neuregelung auf Basis statistischer Auswertungen soll für mehr Transparenz und eine realitätsnahe Bemessung sorgen.
- Bereitgestellt von: VID - Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands am 17.02.2025
-
Adressatenkreis:
-
24.01.2025
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gläubiger, wie sie § 1 InsO formuliert, für eine richtungsweisende..., ...Neufassung des § 55 Abs. 4 InsO und die Behandlung der...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vereinfachung von Verbraucherinsolvenzverfahren
Trotz eines Anstiegs der Fallzahlen nach der letzten Reform ist das Verbraucherinsolvenzverfahren durch hohe formale Hürden und rechtliche Schwierigkeiten weiterhin belastet. Das Antragsformular für das Verfahren umfasst derzeit 45 Seiten mit Erläuterungen, was die Zugänglichkeit und Durchführung des Verfahrens erschwert. Der VID setzt sich für eine Vereinfachung von Verbraucherinsolvenzverfahren ein, um möglichst vielen Betroffenen den Weg zur Restschuldbefreiung zu ermöglichen.
- Bereitgestellt von: VID - Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands am 17.02.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 561/22
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Verordnung zur Ablösung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung und zur Änderung der Beratungshilfeformularverordnung und der Verbraucherinsolvenzformularverordnung sowie zur Aufhebung der Gerichtsvollzieherformular-Verordnung
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BR-Drs. 561/22
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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24.01.2025
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gläubiger, wie sie § 1 InsO formuliert, für eine richtungsweisende..., ...Neufassung des § 55 Abs. 4 InsO und die Behandlung der...
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Zu Regelungsvorhaben: