Regelungsvorhaben
28. Regime
Angegeben von:
VID - Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands (R000881)
am
02.07.2026
Beschreibung:
Der VID befürwortet das Konzept des 28. Regimes grundsätzlich und sieht darin eine Chance zur weiteren rechtlichen Harmonisierung innerhalb der EU.
Aus Sicht des VID ist es für den Erfolg des Vorhabens erforderlich, dass der europ. Gesetzgeber ein umfassendes und in allen Teilen fundiertes Regelungswerk erarbeitet; dies schließt das Insolvenzrecht ausdrücklich ein.
Praxisuntaugliche oder lückenhafte Regelungen liefen dem Ziel zuwider, Anreize und Planungssicherheit für (grenzüberschreitende) Investitionen zu schaffen.
Sollte die Erarbeitung eines in sich geschlossenen Insolvenzregimes zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich sein, spricht sich der VID dafür aus, die Einführung eines 28. Regimes zurückzustellen. Zumindest sollte Kap. 10 des Vorschlags vollständig gestrichen werden.
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
- Rechtspolitik [alle RV hierzu]
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SG2607020031 (PDF - 41 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 22.06.2026 an:
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Bundestag
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Gremien [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 22.06.2026 an:
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Bundesregierung
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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