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112 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"GmbHG"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (112)

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Änderung des § 15 Abs.3 und 4 GmbHG Wir schlagen vor, die..., ...Mitveräußerungspflicht (§ 15 Abs. 4 GmbHG) mit der Folge, dass der..., ...Gesellschaftsanteilen (§ 15 Abs. 4 GmbHG) im Einzelfall rechtlich..., ...Beurkundungspflicht nach § 15 Abs. 3 u.4 GmbHG Dass die Regelungen des § 15 Abs. 3 und 4 GmbHG aus rechtlichen Gründen..., ...Seit der Änderung des § 40 GmbHG durch das Gesetz zur Modernisierung..., ...Diese ist nach § 40 Abs.1 GmbHG von den Geschäftsführern..., ...lässt sich gem. § 15 Abs. 5 GmbHG durch eine Satzungsregelung..., ...Beurkundungspflicht nach § 15 Abs. 3 u. 4 GmbHG erweist sich so als Standortnachteil...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... nach § 15 Abs. 3 und 4 GmbHG ein dringendes Anliegen..., ... gemäß § 15 Abs.3 und 4 GmbHG auf der notariellen Beurkundungspflicht..., ...Vorschrift findet sich im GmbHG seit dessen erstem Erlass..., ... nach § 15 Abs. 3 und 4 GmbHG sprechen. Rechtsanwalt...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der DAV begrüßt den Entwurf und die Fortsetzung der Digitalisierung im Gesellschafts- und Registerrecht ausdrücklich. Der Entwurf stellt einen wesentlichen Schritt zur Ausweitung des bewährten und positiv bewerteten notariellen Online-Verfahrens dar. Der DAV regt jedoch an, dass alle konsensualen Rechtsgeschäfte grundsätzlich online beurkundungsfähig sein sollten, sofern Identifizierung und Belehrung ordnungsgemäß erfolgen können. Die Beschränkung auf einzelne isolierte Willenserklärungen entspricht nicht der praktischen Realität gesellschaftsrechtlicher Vorgänge. Angesichts der sehr schnellen technologischen Entwicklung und der hohen Praxistauglichkeit des bestehenden Systems ist nach Auffassung des DAV zudem eine Evaluation bereits spätestens nach zwei (statt vier) Jahren geboten.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 13.10.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJV): Entwurf eines Gesetzes zur Ausweitung der notariellen Online-Verfahren im Gesellschafts- und Registerrecht
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (5):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      .... Bereits § 2 Abs. 3 GmbHG sowie die neu eingefügten..., ... 47 Abs. 3 Satz 2 (neu) GmbHG Der vorgeschlagene ..., ...neuen § 47 Abs. 3 Satz 2 GmbHG ist verkürzt und eher ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Erarbeitung von Vorschlägen zur Verbesserungen der europäischen und nationalen Rahmenbedingungen für Verbriefungen (Banken und Versicherungen) als Industrieinitiative im Format eines Praxischecks, insbesondere in Bezug auf: Kapitalanforderungen, Risikotransfer, Due Diligence, Reporting, STS-Kriterien, Liquidität, deutsche Verbriefungsverordnung, Verbriefungsplattform, grüne Verbriefungen und einschließlich der steuer-, insolvenz-, zivil- und gesellschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen für Forderungsübertragungen (True Sale), sowie Verbriefungsgesellschaften (hier sowohl im deutschen Recht (insbesondere GmbHG, InsO, GewStDV) und auf europäischer Ebene).

    • Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 09.07.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... allgemeinen Regeln des GmbHG, InsO etc. unterworfen..., ... allgemeinen Regeln des GmbHG, InsO etc. unterworfen..., ...Unternehmergesellschaft gemäß § 5a GmbHG. (b) Compartments ..., ...ein Sperrjahr gemäß § 73 GmbHG bei Verbriefungen nicht...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Erarbeitung von Vorschlägen zur Verbesserungen der europäischen und nationalen Rahmenbedingungen für Verbriefungen (Banken und Versicherungen) als Industrieinitiative im Format eines Praxischecks, insbesondere in Bezug auf: Kapitalanforderungen, Risikotransfer, Due Diligence, Reporting, STS-Kriterien, Liquidität, deutsche Verbriefungsverordnung, Verbriefungsplattform, grüne Verbriefungen und einschließlich der steuer-, insolvenz-, zivil- und gesellschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen für Forderungsübertragungen (True Sale), sowie Verbriefungsgesellschaften (hier sowohl im deutschen Recht (insbesondere GmbHG, InsO, GewStDV) und auf europäischer Ebene).

    • Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 27.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... allgemeinen Regeln des GmbHG, InsO etc. unterworfen..., ... allgemeinen Regeln des GmbHG, InsO etc. unterworfen..., ...Unternehmergesellschaft gemäß § 5a GmbHG. (b) Compartments Die..., ...ein Sperrjahr gemäß § 73 GmbHG bei Verbriefungen nicht...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... nach § 15 Abs. 3 und 4 GmbHG sollten im notariellen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... allgemeinen Regeln des GmbHG, InsO etc. unterworfen..., ... allgemeinen Regeln des GmbHG, InsO etc. unterworfen..., ...Unternehmergesellschaft gemäß § 5a GmbHG. (b) Compartments Die..., ...ein Sperrjahr gemäß § 73 GmbHG bei Verbriefungen nicht...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... nach § 15 Abs. 3 und 4 GmbHG sollten im notariellen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen soll einen rechtlichen Rahmen für Unternehmen bieten, die ein treuhändisches Unternehmensverständnis umsetzen wollen. Unternehmerinnen und Unternehmer verstehen sich danach als Treuhänder, die das Unternehmen leiten und entwickeln, es aber nicht als persönliches Vermögen verstehen, sondern es bis zur Übergabe an eine nächste Generation verantworten. Zusätzlich zu den bereits vorhandenen Rechtsformen soll so eine weitere Option entstehen, mit der unternehmerische Nachfolgeprozesse erleichtert sowie unternehmerische und gemeinwohlorientierte Projekte realisiert werden können. Eine neue Rechtsform erweitert die Privatautonomie, indem eine weitere Gestaltungsmöglichkeit im Wettbewerb der Rechtsformen zur Verfügung gestellt wird.

    • Bereitgestellt von: Stiftung Verantwortungseigentum e.V. am 26.05.2026
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...sie umzusetzen, muss das GmbHG verlassen und eine eigene..., ...Verantwortungseigentum im GmbHG? Zur Forderung nach einer...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Gesellschafterliste (§ 40 Abs. 1 GmbHG) • Stimmabgabe bei der..., ...verfahren (§ 48 Abs. 2 Alt. 2 GmbHG) • Protokollierung von..., ...Einmann- GmbH (§ 48 Abs. 3 GmbHG) • Teilnahme an einer..., ...Online-Verfahrens 3 § 15 Abs. 3 und 4 GmbHG. - 7 - beurkundet werden...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen soll einen rechtlichen Rahmen für Unternehmen bieten, die ein treuhändisches Unternehmensverständnis umsetzen wollen. Unternehmerinnen und Unternehmer verstehen sich danach als Treuhänder, die das Unternehmen leiten und entwickeln, es aber nicht als persönliches Vermögen verstehen, sondern es bis zur Übergabe an eine nächste Generation verantworten. Zusätzlich zu den bereits vorhandenen Rechtsformen soll so eine weitere Option entstehen, mit der unternehmerische Nachfolgeprozesse erleichtert sowie unternehmerische und gemeinwohlorientierte Projekte realisiert werden können. Eine neue Rechtsform erweitert die Privatautonomie, indem eine weitere Gestaltungsmöglichkeit im Wettbewerb der Rechtsformen zur Verfügung gestellt wird.

    • Bereitgestellt von: Stiftung Verantwortungseigentum e.V. am 26.05.2026
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...existierenden Rechtsformen (z.B. GmbHG, KG und Genossenschaft...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen soll einen rechtlichen Rahmen für Unternehmen bieten, die ein treuhändisches Unternehmensverständnis umsetzen wollen. Unternehmerinnen und Unternehmer verstehen sich danach als Treuhänder, die das Unternehmen leiten und entwickeln, es aber nicht als persönliches Vermögen verstehen, sondern es bis zur Übergabe an eine nächste Generation verantworten. Zusätzlich zu den bereits vorhandenen Rechtsformen soll so eine weitere Option entstehen, mit der unternehmerische Nachfolgeprozesse erleichtert sowie unternehmerische und gemeinwohlorientierte Projekte realisiert werden können. Eine neue Rechtsform erweitert die Privatautonomie, indem eine weitere Gestaltungsmöglichkeit im Wettbewerb der Rechtsformen zur Verfügung gestellt wird.

    • Bereitgestellt von: Stiftung Verantwortungseigentum e.V. am 26.05.2026
    • Adressatenkreis:
      • 29.06.2025

        • Bundesregierung:

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...existierenden Rechtsformen (z.B. GmbHG, KG und Genossenschaft...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die UTP-Richtlinie hat eine wichtige Rolle bei der Bekämpfung unlauterer Handelspraktiken in der Agrar- und Lebensmittellieferkette gespielt, weist jedoch nach wie vor Schwächen in der Durchsetzung auf. Der Vorschlag der Kommission und die Position des EU Rates stellen Fortschritte dar, da sie die grenzüberschreitende Durchsetzung der UTP-Richtlinie stärken. Die Position des Europäischen Parlaments geht darüber hinaus und schließt zusätzliche Durchsetzungslücken.

    • Bereitgestellt von: Unilever Deutschland GmbH am 09.10.2025
    • Adressatenkreis:
      • 08.10.2025

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Pflichtangaben gemäß § 35a GmbHG / § 125a HGB können über...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Geschäftsführerhaftung nach dem GmbhG). Es ist kein Grund ersichtlich...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... 16 BerVersV, 48 Abs. 3 GmbHG. Für eine konsequente ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die bestehenden Cybersicherheitsregeln werden vertieft und der persönliche Anwendungsbereich auch auf die Betreiber von (besonders) wichtigen Einrichtungen ausgeweitet. Aus Sicht des VKU müssen die Normen zur Abgrenzung des BSIG zu den spezialgesetzlichen Normen des EnWG überarbeitet werden. Im Moment kommt es zu unklaren Doppelregulierungen von Unternehmen der Energiewirtschaft. Es muss aus den Normen auch klar hervorgehen, dass die bisherige Logik des § 11 EnWG nicht geändert werden soll. Die IT-Sicherheitskataloge für die Energieversorgungsnetze und Energieanlagen dürfen sich zudem nur auf die (kritischen)Anlagen beziehen und nicht auf die Office-IT. Die Einzelfallprüfung der kritischen Komponenten in § 41 BSIG ist in Bezug auf die Energiewirtschaft nicht handhabbar.

    • Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 27.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13184 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... § 92 Abs. 1 AktG; § 43 GmbHG) auch die Pflicht zu ..., ...4 S. 3 AktG enthält das GmbHG keine generelle Einschränkung..., ...obliegt gemäß § 46 Nr. 8 GmbHG den Gesellschaftern.4 ..., ...solche Modifizierung des GmbHG gewollt sein, so muss...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... (z. B. § 93 AktG, § 43 GmbHG) ergibt. Dementsprechend...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Durch die etwa im AktG oder GmbHG enthaltenen Voraussetzungen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen soll einen rechtlichen Rahmen für Unternehmen bieten, die ein treuhändisches Unternehmensverständnis umsetzen wollen. Unternehmerinnen und Unternehmer verstehen sich danach als Treuhänder, die das Unternehmen leiten und entwickeln, es aber nicht als persönliches Vermögen verstehen, sondern es bis zur Übergabe an eine nächste Generation verantworten. Zusätzlich zu den bereits vorhandenen Rechtsformen soll so eine weitere Option entstehen, mit der unternehmerische Nachfolgeprozesse erleichtert sowie unternehmerische und gemeinwohlorientierte Projekte realisiert werden können. Eine neue Rechtsform erweitert die Privatautonomie, indem eine weitere Gestaltungsmöglichkeit im Wettbewerb der Rechtsformen zur Verfügung gestellt wird.

    • Bereitgestellt von: Stiftung Verantwortungseigentum e.V. am 26.05.2026
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Alternativ-Vorschläge im Rahmen des GmbHG unterbreiten und damit...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen soll einen rechtlichen Rahmen für Unternehmen bieten, die ein treuhändisches Unternehmensverständnis umsetzen wollen. Unternehmerinnen und Unternehmer verstehen sich danach als Treuhänder, die das Unternehmen leiten und entwickeln, es aber nicht als persönliches Vermögen verstehen, sondern es bis zur Übergabe an eine nächste Generation verantworten. Zusätzlich zu den bereits vorhandenen Rechtsformen soll so eine weitere Option entstehen, mit der unternehmerische Nachfolgeprozesse erleichtert sowie unternehmerische und gemeinwohlorientierte Projekte realisiert werden können. Eine neue Rechtsform erweitert die Privatautonomie, indem eine weitere Gestaltungsmöglichkeit im Wettbewerb der Rechtsformen zur Verfügung gestellt wird.

    • Bereitgestellt von: Stiftung Verantwortungseigentum e.V. am 26.05.2026
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...das Recht der GmbH (§ 45 GmbHG) – die Freiheit bestehen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Insbesondere sei § 51a Abs. 1 GmbHG, der allen Gesellschaftern..., ...gewähre, gemäß § 51a Abs. 3 GmbHG durch Satzung nicht abdingbar..., ...erfordern (§ 53 Abs. 2 S. 1 GmbHG), dürften vor allem die..., ...Schranken zu weisen, da § 51a GmbHG Gesellschaftern umfassende..., ...entgegenzuhalten, dass § 51a Abs. 2 GmbHG die Verwendung von Informationen..., ...Einwand, schon wegen § 51a GmbHG lasse sich eine Kapitalbeteiligung...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Vereinfachter Zugang zum Recht für Bürgerinnen und Bürger, so wie es im EU-Ausland bereits erprobte Praxis ist: Liberalisierung der Rechtsberatung durch einen Erlaubnistatbestand für außergerichtliche Rechtsberatung. Neuregelung des anwaltlichen Berufsrechts, das auch Rechtsanwaltsgesellschaften zulässt, die von Rechtsanwälten fachlich geführt werden, ohne dass sie zugleich auch deren Gesellschafter sein müssen.

    • Bereitgestellt von: ARAG am 30.06.2025
    • Adressatenkreis:
      • 09.01.2025

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Insbesondere sei § 51a Abs. 1 GmbHG, der allen Gesellschaftern..., ...gewähre, gemäß § 51a Abs. 3 GmbHG durch Satzung nicht abdingbar..., ...erfordern (§ 53 Abs. 2 S. 1 GmbHG), dürften vor allem die..., ...Schranken zu wei-sen, da § 51a GmbHG Gesellschaftern umfassende..., ...entgegenzuhalten, dass § 51a Abs. 2 GmbHG die Verwen-dung von Informationen..., ...Einwand, schon wegen § 51a GmbHG lasse sich eine Kapitalbeteiligung...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das IDW begrüßt, dass die Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten als Vorbehaltsaufgabe dem Berufsstand der Wirtschaftsprüfer zugewiesen werden soll. Das IDW lehnt die geforderte Aufstellung des Lageberichts von zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichteten Unternehmen in dem einheitlichen elektronischen Berichtsformat (ESEF) ab und spricht sich dafür aus, die für den Abschluss etablierte „Offenlegungslösung“ auch für Zwecke der CSRD-Umsetzung beizubehalten. Das IDW bittet um Klarstellung der teilweise unkonkreten Regelungen, wann genau Tochterunternehmen von Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung befreit sind. Die Erstellung eines (separaten) Prüfungsberichts für die Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts lehnt das IDW ab.

    • Bereitgestellt von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 28.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 385/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
      2. BT-Drs. 20/12787 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
    • Adressatenkreis:
      • 19.04.2024

    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Artikel 6: Änderung des GmbHG Artikel 6 Nr. 1: Vorlage..., ...Nachhaltigkeitsbericht (§ 42a Abs. 1 GmbHG-E) Nach § 42a Abs. 1 GmbHG-E haben die Geschäftsführer...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      I. Benachteiligung von Schwerpunktpraxen wird abgelehnt. II. Begrenzung von Sicherheitsleistungen für MVZ wird unterstützt. III. Kritik am erweiterten Mitentscheidungsrecht der Landesbehörden IV. Repräsentation von MVZ in den KVen Es wird eine direkte Beteiligung der MVZ auf Geschäftsführungsebene gefordert, um ihre Interessen gleichberechtigt zu vertreten. V. Hinweise zu Begleitdebatten MVZ tragen seit ihrer Einführung 2004 entscheidend zur medizinischen Versorgung bei. Deswegen ist von einer weitergehenden Regulierung abzusehen.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband der Betreiber medizinischer Versorgungszentren (BBMV) e.V. am 18.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 234/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
      2. BT-Drs. 20/11853 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Gesellschafterversammlung gebunden (§ 37 Abs. 1 GmbHG), jedoch änderte dies ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen soll einen rechtlichen Rahmen für Unternehmen bieten, die ein treuhändisches Unternehmensverständnis umsetzen wollen. Unternehmerinnen und Unternehmer verstehen sich danach als Treuhänder, die das Unternehmen leiten und entwickeln, es aber nicht als persönliches Vermögen verstehen, sondern es bis zur Übergabe an eine nächste Generation verantworten. Zusätzlich zu den bereits vorhandenen Rechtsformen soll so eine weitere Option entstehen, mit der unternehmerische Nachfolgeprozesse erleichtert sowie unternehmerische und gemeinwohlorientierte Projekte realisiert werden können. Eine neue Rechtsform erweitert die Privatautonomie, indem eine weitere Gestaltungsmöglichkeit im Wettbewerb der Rechtsformen zur Verfügung gestellt wird.

    • Bereitgestellt von: Stiftung Verantwortungseigentum e.V. am 26.05.2026
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...insb. aus dem GenG und GmbHG) wird sich auch eine eigenständige...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen soll einen rechtlichen Rahmen für Unternehmen bieten, die ein treuhändisches Unternehmensverständnis umsetzen wollen. Unternehmerinnen und Unternehmer verstehen sich danach als Treuhänder, die das Unternehmen leiten und entwickeln, es aber nicht als persönliches Vermögen verstehen, sondern es bis zur Übergabe an eine nächste Generation verantworten. Zusätzlich zu den bereits vorhandenen Rechtsformen soll so eine weitere Option entstehen, mit der unternehmerische Nachfolgeprozesse erleichtert sowie unternehmerische und gemeinwohlorientierte Projekte realisiert werden können. Eine neue Rechtsform erweitert die Privatautonomie, indem eine weitere Gestaltungsmöglichkeit im Wettbewerb der Rechtsformen zur Verfügung gestellt wird.

    • Bereitgestellt von: Stiftung Verantwortungseigentum e.V. am 26.05.2026
    • Adressatenkreis:
      • 29.06.2025

        • Bundesregierung:

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...insb. aus dem GenG und GmbHG) wird sich auch eine eigenständige...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das Policy Paper zeigt anknüpfend an die Konzeption eines Wahlarbeitszeitgesetzes des djb ein praxisnahes Konzept auf, das durch bedarfsgerechte Arbeitszeitregime den Weg zu mehr Geschlechtergerechtigkeit in Unternehmen ebnet. So kann im Unternehmen eine veränderte Arbeitszeitkultur erarbeitet werden, die kollektiv abgesicherte Optionen für alle Beschäftigten bietet. Das Policy Papier richtet sich vor allem an Unternehmen, Betriebsräte, Gewerkschaften, Verbände, Unternehmensberatungen und politische Entscheidungsträger*innen.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 25.04.2025
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Abs. 3 AktG, § 38 Abs. 3 GmbHG und § 40 Abs. 6 SEAG. ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen soll einen rechtlichen Rahmen für Unternehmen bieten, die ein treuhändisches Unternehmensverständnis umsetzen wollen. Unternehmerinnen und Unternehmer verstehen sich danach als Treuhänder, die das Unternehmen leiten und entwickeln, es aber nicht als persönliches Vermögen verstehen, sondern es bis zur Übergabe an eine nächste Generation verantworten. Zusätzlich zu den bereits vorhandenen Rechtsformen soll so eine weitere Option entstehen, mit der unternehmerische Nachfolgeprozesse erleichtert sowie unternehmerische und gemeinwohlorientierte Projekte realisiert werden können. Eine neue Rechtsform erweitert die Privatautonomie, indem eine weitere Gestaltungsmöglichkeit im Wettbewerb der Rechtsformen zur Verfügung gestellt wird.

    • Bereitgestellt von: Stiftung Verantwortungseigentum e.V. am 26.05.2026
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...insb. aus dem GenG und GmbHG) wird sich auch eine eigenständige...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Regierungsentwurf zum BEG IV sieht die Ersetzung des Schriftformerfordernisses beim Abschluss von Gewerbemietverträgen durch die Textform vor. Die Textform wird jedoch aus unserer Sicht nicht die Praxisprobleme rund um eine "Schriftform-Kündigung" beseitigen, weil die vom BGH geforderte Urkundeneinheit sich wahrscheinlich auch bei der Textform auswirken wird. Daher fordern wir eine ersatzlose Streichung des Schriftformerfordernisses nach §§ 579 Abs. 1, 550 BGB, um der weit verbreiteten Rechtsunsicherheit entgegenzuwirken: Rechtsunsicherheit: Im Vertrauen auf die Langfristigkeit geschlossener Mietverträge wird oft aus nicht schutzwürdigen, einseitigen Motiven gekündigt oder nachverhandelt.

    • Bereitgestellt von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 27.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11306 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Satz 1 AktG, § 43 Abs. 1 GmbHG sind die Verantwortlichen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Satz 1 AktG, § 43 Abs. 1 GmbHG sind die Verantwortlichen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das IDW begrüßt, dass die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung als Vorbehaltsaufgabe für WP ausgestaltet ist. Das IDW kritisiert, dass die Vorgaben für den Prüfungsvermerk über die Anforderungen der CSRD hinausgehen. Das IDW begrüßt, dass Unternehmen nicht rückwirkend zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Jahr 2024 verpflichtet werden. Um erhebliche Rechtsunsicherheiten bei der Anwendung der Regelungen zur Befreiung von der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung zu vermeiden, regt das IDW verschiedene Klarstellungen im Zusammenhang mit den Befreiungsregelungen des HGB an. Im Übrigen plädiert das IDW weiterhin dafür, die bereits bestehende „Offenlegungslösung“ für das elektronische Berichtsformat für Nachhaltigkeitsberichte vorzusehen.

    • Bereitgestellt von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 24.07.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1857 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 geänderten Fassung
    • Adressatenkreis:
      • 18.07.2025

        • Bundesregierung:

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Nachhaltigkeitsbericht (§ 42a Abs. 1 GmbHG-E) Nach § 42a Abs. 1 GmbHG-E...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... bereits durch den § 43 GmbHG gewährleistet. Insofern...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... allgemeinen Regeln des GmbHG, InsO etc. unterworfen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... 2 Abs. 1a Satz 2 und 3 GmbHG für die gesetzlich festgelegte..., ...§ 2 Abs. 1a bzw. Abs. 3 GmbHG. 188 Das AMG regelt die...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für klinische Studien in Deutschland setzt sich der vfa für verbindliche Standardvertragsklauseln inkl. einheitlichem Kostenkatalog, ein kohärentes und harmonisiertes System der Ethikkommissionen in Deutschland sowie eine effiziente und im Sinne des EU-Genehmigungsverfahrens zu klinischen Prüfungen umfassende Einbettung der strahlenschutzrechtlichen Genehmigungen ein. Damit in Einzelfällen die Einführung von innovativen Arzneimitteln nicht an den Rückwirkungen der internationalen Preisreferenzierung scheitert, soll im Zuge des MFG eine Nicht-Listungsoption eingeführt werden. Der vfa unterstützt die Umsetzung dieser Maßnahme. Die geplante Streichung des preisbildenden Kriteriums „europäische Preise“ wird abgelehnt da nicht sachlogisch.

    • Bereitgestellt von: Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V. (vfa) am 27.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11561 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (4):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... 2 Abs. 1a Satz 2 und 3 GmbHG für die gesetzlich festgelegte..., ... 2 Abs. 1a Satz 2 und 3 GmbHG für die gesetzlich festgelegte...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der djb legt eine Konzeption vor, die im ersten Teil einen Vorschlag für ein Gleichstellungsgesetz in der Privatwirtschaft enthält und im zweiten Teil umfassende Handlungshinweise für Unternehmen und die Interessenvertretungen der Beschäftigten gibt. Der Gesetzesvorschlag und die Handlungshinweise zeigen Wege zur Diskriminierungsfreiheit in Unternehmen auf. Ziel ist es, Unternehmen der Privatwirtschaft in Richtung einer diskriminierungsfreien Unternehmenskultur weiterzuentwickeln, in der alle Geschlechter gleiche Verwirklichungschancen haben. Der in Art. 3 Abs. 2 GG verbriefte Handlungsauftrag adressiert Frauen und nichtbinäre Personen in ihrer Vielfalt. Das verlangt die Berücksichtigung von Diskriminierungslagen in ihrer intersektionalen Dimension.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 31.01.2025
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Vorgaben zu Zielgrößen (§ 36 GmbHG) eingeführt sowie die ..., ...Aktiengesetz), § 38 Abs. 3 GmbHG (GmbH-Gesetz) und § 40...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der europäische Regulierungsrahmen für Verbriefungsmärkte zeichnet sich durch eine hohe Komplexität und einen entsprechend großen Umsetzungsaufwand bei Verbriefungstransaktionen aus. Zudem sind die Kapitalanforderungen im Vergleich zu anderen Finanzierungsinstrumenten überproportional hoch. Dies führt dazu, dass das Potenzial von Verbriefungen zur Unterstützung der Transformationsfinanzierung und zur Sicherung der Finanzmarkstabilität nicht ausgeschöpft wird. Ziel geeigneter regulatorischer Maßnahmen ist es daher, das Marktvolumen zu steigern und die Anzahl der Marktteilnehmer (sowohl Originatoren als auch Investoren) zu erhöhen.

    • Bereitgestellt von: True Sale International GmbH am 28.09.2024
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... allgemeinen Regeln des GmbHG, InsO etc. unterworfen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Erarbeitung von Vorschlägen zur Verbesserungen der europäischen und nationalen Rahmenbedingungen für Verbriefungen (Banken und Versicherungen) als Industrieinitiative im Format eines Praxischecks, insbesondere in Bezug auf: Kapitalanforderungen, Risikotransfer, Due Diligence, Reporting, STS-Kriterien, Liquidität, deutsche Verbriefungsverordnung, Verbriefungsplattform, grüne Verbriefungen und einschließlich der steuer-, insolvenz-, zivil- und gesellschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen für Forderungsübertragungen (True Sale), sowie Verbriefungsgesellschaften (hier sowohl im deutschen Recht (insbesondere GmbHG, InsO, GewStDV) und auf europäischer Ebene).

    • Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 09.07.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Erarbeitung von Vorschlägen zur Verbesserungen der europäischen und nationalen Rahmenbedingungen für Verbriefungen (Banken und Versicherungen) als Industrieinitiative im Format eines Praxischecks, insbesondere in Bezug auf: Kapitalanforderungen, Risikotransfer, Due Diligence, Reporting, STS-Kriterien, Liquidität, deutsche Verbriefungsverordnung, Verbriefungsplattform, grüne Verbriefungen und einschließlich der steuer-, insolvenz-, zivil- und gesellschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen für Forderungsübertragungen (True Sale), sowie Verbriefungsgesellschaften (hier sowohl im deutschen Recht (insbesondere GmbHG, InsO, GewStDV) und auf europäischer Ebene).

    • Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 26.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Interpersonale Gewalt in Form von psychischer, physischer und sexualisierter Gewalt und Missbrauch sind ein weitverbreitetes menschenrechtliches Risiko im Sport. Darum setzt Athleten Deutschland sich für die Schaffung eines unabhängigen Zentrums für Safe Sport ein. Es soll Kompetenzen in den Bereichen Prävention, Intervention und Aufarbeitung innehaben und einen Beitrag zur Bekämpfung von interpersonaler Gewalt im Sport leisten. Es soll sowohl für den Leistungs- und Spitzensport als auch für den Breitensport umfassende Maßnahmen zur Prävention, Intervention und Aufarbeitung von Missbrauch und Gewalt implementieren.

    • Bereitgestellt von: Athleten Deutschland e.V. am 02.08.2024
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...privaten Recht (§ 13 Abs. 1 GmbHG) mit eigener Rechtspersönlichkeit..., ...ausgeschlossen (§ 13 Abs. 2 GmbHG). 1038 Die GmbH kann gemäß § 1 GmbHG zu jedem gesetzlich zulässigen...
    • Kurztitel der Bundesgesetze
      ......, ...GmbHG-Einführungsgesetz...
    • Kurztitel der Bundesgesetze
      ......, ...GmbHG-Einführungsgesetz...
    • Kurztitel der Bundesgesetze
      ......, ...GmbHG-Einführungsgesetz...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Bitkom begrüßt die im vergangenen Jahr getroffenen Verbesserungen, um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Startups zu beteiligen. Um die praktische Umsetzung weiter zu erleichtern, unterstützen wir die im Referentenentwurf des JStG 2024 vorgesehene Einführung einer „Konzernklausel“ in § 19a Absatz 1 Satz 3 – neu – EStG. Die „Konzernklausel“ ermöglicht es Startups, auch bei der Überlassung von Vermögensbeteiligungen an Mitarbeitende verbundener Unternehmen zu profitieren und ermöglicht so eine breite und praxistaugliche Anwendung von §19a EStG. Um eine weitere Verbesserung zu ermöglichen, fordern wir Anpassungen im GmbHG und die Einführung von stimmrechtslosen Geschäftsanteilen, die ohne notarielle Verträge an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter übertragen werden können.

    • Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 369/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
      2. BT-Drs. 20/12780 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit der Umsetzung der CSRD wird die Wirtschaft mit erheblichem administrativen Aufwand belastet. Insoweit ist es wichtig, darauf hinzuwirken, bei der Implementierung in nationales Recht den betroffenen Mittelstand, darunter viele Familienunternehmen, vor Überlastung zu schützen. Mit einer Reihe konkreter Korrekturvorschläge soll der Gesetzgeber dazu ermuntert werden, von einer überschießenden Umsetzung abzusehen und - wie vielfach angekündigt - zu einer 1:1-Umsetzung europäischer Vorgaben zu gelangen.

    • Bereitgestellt von: Stiftung Familienunternehmen und Politik am 23.07.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/12787 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
    • Adressatenkreis:
      • 21.07.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (5):
    • Kurztitel der Bundesgesetze
      ......, ...GmbHG-Einführungsgesetz...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit der Umsetzung der CSRD wird die Wirtschaft mit erheblichem administrativen Aufwand belastet. Insoweit ist es wichtig, darauf hinzuwirken, bei der Implementierung in nationales Recht den betroffenen Mittelstand, darunter viele Familienunternehmen, vor Überlastung zu schützen. Mit einer Reihe konkreter Korrekturvorschläge soll der Gesetzgeber dazu ermuntert werden, von einer überschießenden Umsetzung abzusehen und - wie vielfach angekündigt - zu einer 1:1-Umsetzung europäischer Vorgaben zu gelangen.

    • Bereitgestellt von: Stiftung Familienunternehmen und Politik am 21.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/12787 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
    • Adressatenkreis:
      • 19.04.2024

    • Betroffene Bundesgesetze (5):
    • Kurztitel der Bundesgesetze
      ......, ...GmbHG-Einführungsgesetz...
    • Kurztitel der Bundesgesetze
      ......, ...GmbHG-Einführungsgesetz...
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