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396 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"GEG"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (396)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) sollte folgende Ziele verfolgen: Sicherstellung eines funktionierenden Vollzugs der EPBD Vermeidung von Vollzugslücken nach Wegfall der bisherigen §§71–72 GEG Einbindung des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers als hoheitliche Prüfinstanz Aufbau eines nationalen Gebäudekatasters gemäß Artikel 22 EPBD Sicherstellung der Inspektionspflichten gemäß Artikel 23 EPBD Beitrag zur Datengrundlage der Renovierungsstrategie gemäß Artikel 13 EPBD

    • Bereitgestellt von: Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks - Zentralinnungsverband (ZIV) - am 20.08.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 292/26 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
    • Adressatenkreis:
      • 01.08.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der DEPV setzt sich in Bezug auf das GModG für folgende Anpassungen ein: Die Streichung des Bezugs zur Biomassestrom-Nachhaltigkeits-Verordnung und den damit verbundenen Bürokratiefaktor. Sowie den Ausschluss der Installation luftführender Pelletkaminöfen zu streichen und Holzheizungsanlagen bei der Anrechnung auf die Bio-Treppe gleichzubehandeln. Der Primärenergiefaktor für Holz soll so niedrig bleiben, wie es das EU-Recht erlaubt. Zudem sollen Öl- und Gasheizungen, die seit dem 01.01.2024 und vor Inkrafttreten des GModG in Bestandsgebäude eingebaut wurden und bereits der Biotreppe unterliegen, in § 43 Abs. 1 GModG einbezogen werden. Das Verbot fossiler Brennstoffe ab 2045 ist beizubehalten. Ziel ist eine praktikable, rechtssichere und klimazielkonforme Ausgestaltung des GModG.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 07.08.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der DEPV setzt sich in Bezug auf das GModG für folgende Anpassungen ein: Die Streichung des Bezugs zur Biomassestrom-Nachhaltigkeits-Verordnung und den damit verbundenen Bürokratiefaktor. Sowie den Ausschluss der Installation luftführender Pelletkaminöfen zu streichen und Holzheizungsanlagen bei der Anrechnung auf die Bio-Treppe gleichzubehandeln. Der Primärenergiefaktor für Holz soll so niedrig bleiben, wie es das EU-Recht erlaubt. Zudem sollen Öl- und Gasheizungen, die seit dem 01.01.2024 und vor Inkrafttreten des GModG in Bestandsgebäude eingebaut wurden und bereits der Biotreppe unterliegen, in § 43 Abs. 1 GModG einbezogen werden. Das Verbot fossiler Brennstoffe ab 2045 ist beizubehalten. Ziel ist eine praktikable, rechtssichere und klimazielkonforme Ausgestaltung des GModG.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 07.08.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der DEPV setzt sich in Bezug auf das GModG für folgende Anpassungen ein: Die Streichung des Bezugs zur Biomassestrom-Nachhaltigkeits-Verordnung und den damit verbundenen Bürokratiefaktor. Sowie den Ausschluss der Installation luftführender Pelletkaminöfen zu streichen und Holzheizungsanlagen bei der Anrechnung auf die Bio-Treppe gleichzubehandeln. Der Primärenergiefaktor für Holz soll so niedrig bleiben, wie es das EU-Recht erlaubt. Zudem sollen Öl- und Gasheizungen, die seit dem 01.01.2024 und vor Inkrafttreten des GModG in Bestandsgebäude eingebaut wurden und bereits der Biotreppe unterliegen, in § 43 Abs. 1 GModG einbezogen werden. Das Verbot fossiler Brennstoffe ab 2045 ist beizubehalten. Ziel ist eine praktikable, rechtssichere und klimazielkonforme Ausgestaltung des GModG.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 07.08.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der DEPV setzt sich in Bezug auf das GModG für folgende Anpassungen ein: Die Streichung des Bezugs zur Biomassestrom-Nachhaltigkeits-Verordnung und den damit verbundenen Bürokratiefaktor. Sowie den Ausschluss der Installation luftführender Pelletkaminöfen zu streichen und Holzheizungsanlagen bei der Anrechnung auf die Bio-Treppe gleichzubehandeln. Der Primärenergiefaktor für Holz soll so niedrig bleiben, wie es das EU-Recht erlaubt. Zudem sollen Öl- und Gasheizungen, die seit dem 01.01.2024 und vor Inkrafttreten des GModG in Bestandsgebäude eingebaut wurden und bereits der Biotreppe unterliegen, in § 43 Abs. 1 GModG einbezogen werden. Das Verbot fossiler Brennstoffe ab 2045 ist beizubehalten. Ziel ist eine praktikable, rechtssichere und klimazielkonforme Ausgestaltung des GModG.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 07.08.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
    • Adressatenkreis:
      • 03.08.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der DEPV setzt sich in Bezug auf das GModG für folgende Anpassungen ein: Die Streichung des Bezugs zur Biomassestrom-Nachhaltigkeits-Verordnung und den damit verbundenen Bürokratiefaktor. Sowie den Ausschluss der Installation luftführender Pelletkaminöfen zu streichen und Holzheizungsanlagen bei der Anrechnung auf die Bio-Treppe gleichzubehandeln. Der Primärenergiefaktor für Holz soll so niedrig bleiben, wie es das EU-Recht erlaubt. Zudem sollen Öl- und Gasheizungen, die seit dem 01.01.2024 und vor Inkrafttreten des GModG in Bestandsgebäude eingebaut wurden und bereits der Biotreppe unterliegen, in § 43 Abs. 1 GModG einbezogen werden. Das Verbot fossiler Brennstoffe ab 2045 ist beizubehalten. Ziel ist eine praktikable, rechtssichere und klimazielkonforme Ausgestaltung des GModG.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 07.08.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel ist es den Beitrag von (warm)wassersparende Produkte zur Energieeffizienz von Gebäude zu anerkennen. Abseits der Heizungstechnologie und der energetischen Qualität der Gebäudehülle kommt der Warmwasserverbrauch in Gebäude bei Energieeffizienzmaßnahmen kaum in Betracht, obwohl 16% des Endenergieverbrauchs in Gebäuden für die Warmwassererwärmung genutzt werden. Um das Potenzial der Warmwassereffizienz auszuschöpfen ist eine Berücksichtigung des Warmwassersverbrauchs im Energiebedarfsausweis von Gebäuden notwendig und könnte für mehr Transparenz sorgen und einen Anreiz zum Warmwassersparen setzen. Darüber hinaus sollte in Zukunft auch der Verbrauch von Warmwasser in die Standards für energieeffiziente Gebäude aufgenommen werden.

    • Bereitgestellt von: Hansgrohe SE am 05.08.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/6278 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel der Interessenvertretung ist die Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, der Bundesförderung für effiziente Gebäude und der nationalen Umsetzung der europäischen Gebäuderichtlinie hinsichtlich gewerblich und industriell genutzter Hallenbauten. Produktions-, Lager-, Logistik-, Werkstatt- und Veranstaltungsgebäude sollen aufgrund ihrer besonderen Bauweise, Nutzung, Beheizung und Betriebszeiten gesondert berücksichtigt werden. Angestrebt werden geeignete Berechnungsverfahren, realistische Effizienzanforderungen, technologieoffene Erfüllungsoptionen sowie Förderbedingungen, die Investitionen in Gebäudehülle, Heizung, Prozesswärme und erneuerbare Energien ermöglichen.

    • Bereitgestellt von: Der Mittelstand, BVMW e.V. Bundesverband mittelständische Wirtschaft am 24.07.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/6875 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
    • Adressatenkreis:
      • 27.01.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das Gebäudemodernisierungsgesetz soll das Gebäudenergiegesetz ablösen. Es betrifft den Tausch von Heizsystemen. Bestehende gesetzliche Regelungen, die eine verpflichtende Quote von erneuerbaren Energien beim Heizungstausch vorsehen, sollen abgeschafft werden. Dies verändert die Lenkungswirkung von einer starken Elektrifizierung der Wärmebereitstellung (bisher), hin zu einer verlängerten Nutzungsdauer von fossilen Heizsystemen. Ein technologischer Lock-in von traditionellen Brennkesseln würde zu einer geringeren Emissionsminderung als unter der aktuellen Gesetzeslage, sowie zu einer verlängerten Importabhängigkeit von fossilen Brennstoffen führen.

    • Bereitgestellt von: Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung e.V. am 17.07.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/6278 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Streichung der 65%-Regel und die Einführung einer „Biotreppe“ kritisieren wir deutlich, da sie den Zielpfad zur Klimaneutralität im Gebäudesektor gefährden, Planungssicherheit für Haushalte und Handwerk reduzieren und Mieter:innen dem Risiko steigender Kosten durch Gasheizungen aussetzen. Wir fordern, dass die EPBD im Sinne des "Efficiency First" Prinzip umgesetzt wird, um das Potenzial der Richtlinie für den Sanierungshochlauf und einen verlässlichen Dekarbonisierungspfad im Gebäudesektor zu entfalten. Unter anderem sollen die Primärenergiefaktoren höher angesetzt und One-Stop-Shop eingeführt werden, sowie Mindesteffizienzstandarde auch für den Wohnbereich.

    • Bereitgestellt von: Deutsche Umwelthilfe e.V. am 16.07.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/6278 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Gegenstand der Interessenvertretung ist das Gesetzgebungsverfahren zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Ziel ist die Einbringung einer faktenbasierten Einordnung von im Rahmen der öffentlichen Anhörung des Deutschen Bundestages getroffenen Aussagen zu den Auswirkungen des Gesetzentwurfs auf die Wohnungswirtschaft sowie zu Fragen der Gebäudemodernisierung, Wärmeversorgung und energetischen Sanierung.

    • Bereitgestellt von: Vonovia SE am 06.07.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/6278 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der VfW setzt sich dafür ein, dass Wohnungslüftung, insbesondere diejenige mit Wärmerückgewinnung (WRG), als Schlüsseltechnologie anerkannt wird und dementsprechend angemessene Berücksichtigung im GModG findet. Dies reicht von der Einfügung eines Absatzes zur Sicherstellung des für Gesundheit und Beheizung erforderlichen nutzerunabhängigen Mindestluftwechsels wie er ähnlich in der EnEV 2014 zu finden war (denn bloße Fensteröffnung genügt nicht) über die Einbeziehung von zentralen oder dezentralen Zu- und Abluftanlagen mit WRG ins Referenzhaus bis zur Anrechnung der Lüftung mit WRG bei Stromdirektheizung und Mieterhöhung nach Wärmepumpen-Einbau bzw. – Aufstellung. Ferner sollte dem Begriff der Raumklimaqualität bei der Umsetzung der EPBD unbedingt ausreichend Rechnung getragen werden.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband für Wohnungslüftung e.V. (VfW) am 30.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/6278 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das GModG ist in der vorliegenden Form eine klimapolitische Katastrophe und ein volkswirtschaftlicher Irrweg. Es beerdigt den Klimaschutz im Gebäudesektor, ist rechtlich angreifbar, täuscht Verbraucher:innen über fossile Brennstoffe und schützt Mieter:innen unzureichend vor Kostenrisiken. Zudem untergräbt es die kommunale Planungssicherheit. Dass die Evaluation der Klimaschutzwirkung (§ 9a) erst für 2030 und ohne das zuständige Klimaschutzministerium vorgesehen ist, gleicht einer Flucht aus der Regierungsverantwortung. Wir fordern die Bundesregierung auf, diesen Entwurf zurückzuziehen. Ein „Weiter-so“ bei fossilen Verbrennungstechnologien und Scheinlösungen wie der „Bio-Treppe“ sind angesichts der Klimakrise und ökonomischer Realitäten nicht vertretbar.

    • Bereitgestellt von: Greenpeace e.V. am 30.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 292/26 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der VDMA setzt sich für eine praxistaugliche und technologieneutrale Ausgestaltung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sowie des geplanten Gebäudemodernisierungsgesetzes (GMG) aus. Ein zentrales Anliegen ist es, den Beitrag der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) zur Energieeffizienz und CO2-Minderung im Gebäudebestand angemessen zu berücksichtigen und innovative Gebäudetechnik effizient zu integrieren. Um den Markthochlauf klimafreundlicher Technologien nicht zu behindern, müssen regulatorische Anforderungen wirtschaftlich und technisch machbar sowie verhältnismäßig gestaltet sein. Ziel ist es, Planungs- und Investitionssicherheit für Unternehmen und Bauherren zu gewährleisten und eine kohärente Abstimmung mit anderen Regelwerken (z. B. BEG und EU-Vorgaben) sicherzustellen.

    • Bereitgestellt von: VDMA e.V. am 30.06.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der VDMA setzt sich für eine praxistaugliche und technologieneutrale Ausgestaltung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sowie des geplanten Gebäudemodernisierungsgesetzes (GMG) aus. Ein zentrales Anliegen ist es, den Beitrag der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) zur Energieeffizienz und CO2-Minderung im Gebäudebestand angemessen zu berücksichtigen und innovative Gebäudetechnik effizient zu integrieren. Um den Markthochlauf klimafreundlicher Technologien nicht zu behindern, müssen regulatorische Anforderungen wirtschaftlich und technisch machbar sowie verhältnismäßig gestaltet sein. Ziel ist es, Planungs- und Investitionssicherheit für Unternehmen und Bauherren zu gewährleisten und eine kohärente Abstimmung mit anderen Regelwerken (z. B. BEG und EU-Vorgaben) sicherzustellen.

    • Bereitgestellt von: VDMA e.V. am 30.06.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Grundfos setzt sich für die Stärkung von Energieeffizienzmaßnahmen ein und empfiehlt die Ausweitung der Heizungsprüfung auf weitere Gebäudetypen sowie den Austausch veralteter Heizungsumwälzpumpen verbindlich zu machen.

    • Bereitgestellt von: Grundfos Deutschland am 30.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/6278 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      E.ON begrüßt das Ziel des Gebäudemodernisierungsgesetzes, die Wärmewende verständlicher, praxisnäher und rechtssicher auszugestalten. Entscheidend ist ein verlässlicher, investitionssicherer Rahmen, der Klimaneutralität bis 2045, kommunale Wärmeplanung und Infrastrukturentwicklung zusammenführt. Strom ist der Energieträger der Zukunft; Wärmepumpen und Wärmenetze werden zentrale Leistungsträger der Wärmewende sein. Die Novelle sollte den Kurs rechtssicher weiterentwickeln, ohne Fadenriss, Fehlanreize oder Fehlinvestitionen auszulösen. Knappes Biomethan sollte gezielt dort eingesetzt werden, wo Elektrifizierung nicht effizient möglich ist.

    • Bereitgestellt von: E.ON SE am 30.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/6278 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die BAK hat sich frühzeitig fachpolitisch zur Vorbereitung der Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes durch ein Gebäudemodernisierungsgesetz positioniert. Die BAK hat zentrale Anforderungen an die Weiterentwicklung des Gebäudeenergiegesetzes formuliert. Im Mittelpunkt stehen eine systematische Integration von Lebenszyklusaspekten, die Sicherstellung der Praxistauglichkeit sowie die Vermeidung unnötiger Komplexität im Nachweis- und Vollzugssystem. Ziel für ein zukünftiges Gebäudemodernisierungsgesetz ist eine rechtlich konsistente, praxistaugliche und planungsintegrierte Ausgestaltung, insbesondere im Hinblick auf Klimaschutzanforderungen, Lebenszyklusbetrachtungen und Nachweisverfahren.

    • Bereitgestellt von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 30.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 292/26 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
      2. BT-Drs. 21/6278 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Im am 1.1.2024 in Kraft getretenen GEG wird die Kraft-Wärme-Kopplung nicht explizit als Erfüllungsoption aufgeführt, Spitzenlastkessel aus Basis fossiler Brennstoffe allerdings sehr wohl. Für viele Hausbesitzer*innen, Gebäudenetze, Gewerbetreibende und öffentliche Einrichtungen sind KWK-Anlagen nicht nur Wärme- sondern auch Stromlieferanten. Überschüsse generieren Einnahmen, die Anlagen sind notstromfähig, flexibel an- und ausschaltbar, entlasten das Stromnetz und können mit verschiedenen erneuerbaren Brennstoffen betrieben werden. Wir setzen uns daher für die Berücksichtigung von KWK-Anlagen im GEG durch eine Überarbeitung des § 71 ein.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) am 29.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/6875 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
      2. BT-Drs. 21/6278 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Im am 1.1.2024 in Kraft getretenen GEG wird die Kraft-Wärme-Kopplung nicht explizit als Erfüllungsoption aufgeführt, Spitzenlastkessel aus Basis fossiler Brennstoffe allerdings sehr wohl. Für viele Hausbesitzer*innen, Gebäudenetze, Gewerbetreibende und öffentliche Einrichtungen sind KWK-Anlagen nicht nur Wärme- sondern auch Stromlieferanten. Überschüsse generieren Einnahmen, die Anlagen sind notstromfähig, flexibel an- und ausschaltbar, entlasten das Stromnetz und können mit verschiedenen erneuerbaren Brennstoffen betrieben werden. Wir setzen uns daher für die Berücksichtigung von KWK-Anlagen im GEG durch eine Überarbeitung des § 71 ein.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) am 29.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/6875 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
      2. BT-Drs. 21/6278 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Zweifel an der Klimaschutzwirkung und der ökonomischer Sinnhaftigkeit der Eckpunkte einer geplanten Reform des Gebäudeenergiegesetzes zum Gebäudemodernisierungsgesetz sollen geäußert werden. Anpassungen zugunsten des effektiven Klimaschutzes sollen eingebracht werden.

    • Bereitgestellt von: GermanZero e.V. am 29.06.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Verbraucherschutz für Hauseigentümer; Beibehaltung der Energieberatung für Hauseigentümer

    • Bereitgestellt von: Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) am 29.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegeset- zes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Ge- setzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
    • Adressatenkreis:
      • 11.05.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      DIE PAPIERINDUSTRIE fordert eine angemessene Berücksichtigung der Kaskadennutzung von Holz im Rahmen des Gebäudemodernisierungsgesetz. Ziel ist es, die stoffliche Verwertung von Holz als etabliertes und gelebtes Leitbild zu erhalten.

    • Bereitgestellt von: DIE PAPIERINDUSTRIE e. V. am 26.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/6278 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
    • Adressatenkreis:
      • 26.05.2026

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Grundfos setzt sich für die Stärkung von Energieeffizienzmaßnahmen ein und empfiehlt die Ausweitung der Heizungsprüfung auf weitere Gebäudetypen sowie den Austausch veralteter Heizungsumwälzpumpen verbindlich zu machen.

    • Bereitgestellt von: Grundfos Deutschland am 25.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/6278 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Aufgabe des Vorhabens zur Einführung einer Biotreppe wg. Konflikt mit EU-Recht, Rückschritts- bzw. Verschlechterungsverbot bei Klimaschutz. Stattdessen als Übergang Beibehaltung der 65%-Regel (Unterstützung von Gasheizungen dur mind. 65% erneuerbare Energien). Begrenzung der Nutzungs-/Betriebsdauer konventioneller Heizungen auf 30 Jahre. Auslaufen der Nutzung fossiler Heizmittel sowie Heiztechniken auf Verbrennungstechnik. Wg. Nutzungskonflikt bzw. Priorisierung anderer Sektoren Aufgabe der Nutzung von Wasserstoff für Heizzwecke. Einführung eines echten Nullemissionsstandards anstatt eines bilanziellen. Vollständige Umsetzung der EPBD, RED III u.a. EU-Richtlinien und Vorschriften.

    • Bereitgestellt von: Hans-Jürgen Münnig (Hanno Jörgensen) – GermanZero e.V. FG Energie am 25.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/6278 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
    • Adressatenkreis:
      • 11.05.2026

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
    • Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
      • Hans-Jürgen Münnig (Hanno Jörgensen) - GermanZero e.V. FG Energie
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel der Regelungsvorhabens ist es, passendere Rahmenbedingungen für gemeinschaftliche Nahwärmenetze zu erwirken. Dies betrifft die Finanzierung, Planungssicherheit und Beteiligung von Bürgerenergieakteuren in der Wärmeplanung.

    • Bereitgestellt von: Bündnis Bürgerenergie am 24.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude- Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel des Regelungsvorhabens sollte ein technologieoffener, praxistauglicher und investitionssicherer Rahmen für die Wärmewende im Gebäudesektor sein. Die Wahlfreiheit bei Heiztechnologien sowie der Verzicht auf faktische Anschlusszwänge an Fernwärme sind sicherzustellen. Die Ausgestaltung der „Bio-Treppe“ muss an die tatsächliche Verfügbarkeit und Bezahlbarkeit klimafreundlicher Brennstoffe angepasst werden, um neue geopolitische Energieabhängigkeiten und zusätzliche Belastungen für Betriebe sowie Verbraucherinnen und Verbraucher zu vermeiden. Förderstrukturen sowie Übergangs- und Vertrauensschutzregelungen sind langfristig verlässlich und rechtssicher auszugestalten.

    • Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 24.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
    • Adressatenkreis:
      • 11.05.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Abseits der Heizungstechnologie und der energetischen Qualität der Gebäudehülle kommt der Warmwasserverbrauch in Gebäude bei Energieeffizienzmaßnahmen kaum in Betracht, obwohl 16% des Endenergieverbrauchs in Gebäuden für die Warmwassererwärmung genutzt werden. Um das Potenzial der Warmwassereffizienz auszuschöpfen ist eine Berücksichtigung des Warmwassersverbrauchs im Energiebedarfsausweis von Gebäuden notwendig und könnte für mehr Transparenz sorgen und einen Anreiz zum Warmwassersparen setzen. Darüber hinaus sollte in Zukunft auch der Verbrauch von Warmwasser in die Standards für energieeffiziente Gebäude aufgenommen werden.

    • Bereitgestellt von: Klenk & Hoursch AG am 23.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/6278 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
    • Adressatenkreis:
      • 20.05.2026

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Erforderlich ist eine rechtliche Klarstellung, dass seit 2024 installierte Gas- und Ölheizungen die seit diesem Zeitpunkt geltende Biotreppe weiterhin zu erfüllen haben. Alle Heizungen müssen ab 1.1.2045 klimaneutral betrieben werden. Die Regelungen zu Hybridheizungen müssen sicherstellen, dass der erneuerbare Beitrag zur Wärmebereitstellung mindestens dem der Biotreppe entspricht. Der BWP fordert eine verpflichtende Beratung zu rechtlichen Pflichten, Nachweisen und technischen Voraussetzungen vor der Investitionsentscheidung. (neuer § 43 Abs. 5 GModG-E) Die seit 2024 bestehende Betriebsprüfung ausschließlich für Wärmepumpen schafft erheblichen bürokratischen Aufwand.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Wärmepumpe (BWP) e.V. am 22.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/6278 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der DEPV setzt sich in Bezug auf das GModG für folgende Anpassungen ein: Die Streichung des Bezugs zur Biomassestrom-Nachhaltigkeits-Verordnung und den damit verbundenen Bürokratiefaktor. Sowie den Ausschluss der Installation luftführender Pelletkaminöfen zu streichen und Holzheizungsanlagen bei der Anrechnung auf die Bio-Treppe gleichzubehandeln. Der Primärenergiefaktor für Holz soll so niedrig bleiben, wie es das EU-Recht erlaubt. Zudem sollen Öl- und Gasheizungen, die seit dem 01.01.2024 und vor Inkrafttreten des GModG in Bestandsgebäude eingebaut wurden und bereits der Biotreppe unterliegen, in § 43 Abs. 1 GModG einbezogen werden. Das Verbot fossiler Brennstoffe ab 2045 ist beizubehalten. Ziel ist eine praktikable, rechtssichere und klimazielkonforme Ausgestaltung des GModG.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 12.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der DEPV setzt sich in Bezug auf das GModG für folgende Anpassungen ein: Die Streichung des Bezugs zur Biomassestrom-Nachhaltigkeits-Verordnung und den damit verbundenen Bürokratiefaktor. Sowie den Ausschluss der Installation luftführender Pelletkaminöfen zu streichen und Holzheizungsanlagen bei der Anrechnung auf die Bio-Treppe gleichzubehandeln. Der Primärenergiefaktor für Holz soll so niedrig bleiben, wie es das EU-Recht erlaubt. Zudem sollen Öl- und Gasheizungen, die seit dem 01.01.2024 und vor Inkrafttreten des GModG in Bestandsgebäude eingebaut wurden und bereits der Biotreppe unterliegen, in § 43 Abs. 1 GModG einbezogen werden. Das Verbot fossiler Brennstoffe ab 2045 ist beizubehalten. Ziel ist eine praktikable, rechtssichere und klimazielkonforme Ausgestaltung des GModG.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 12.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
    • Adressatenkreis:
      • 11.06.2026

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Praxistaugliche Weiterentwicklung des Gebäudeenergiegesetzes. Schaffung von Innovationsklauseln und differenzierte Betrachtung bei Nichtwohngebäuden. Hallengebäude sollen im Kontext der GEG Novellierung energetisch differenzierter betrachtet und bewertet werden. Eine pauschale Betrachtung als Nichtwohngebäude ist nicht sinnvoll und sollte überarbeitet werden. Zudem sollen innovative Lösungen schneller anrechenbar werden, da Normungsarbeiten teilweise zu langwierig sind

    • Bereitgestellt von: figawa e.V. am 11.06.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Um sicherzustellen, dass die Klimaziele 2045 erreicht werden, strebt Agora folgende Änderungen im Gesetzentwurf an: (1) Ausstieg aus fossilen Brennstoffen absichern, (2) Schlagkräftigen Nachsteuerungsmechanismus etablieren, (3) Mietende besser schützen. Zur Umsetzung der EPBD empfiehlt Agora (4) Neubaustandard erhöhen statt abschwächen, (5) Gebäudedatenbank schaffen, (6) Zentrale Anlaufstellen gesetzlich verankern. Zusätzlich werden Umfeldmaßnahmen (Absicherung CO2-Preis, Reform BEG-Förderung, Senkung Stromsteuer, Reform Wärme- und Gasnetze) vorgeschlagen.

    • Bereitgestellt von: Agora Think Tanks gGmbH am 02.06.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der KSD hat sich im Rahmen der Verbändeanhörung zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastrukturgesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich geäußert. Wir plädieren in unserer Stellungnahme für die Beachtung der gesetzlich verabredeten Klimaziele, die Beibehaltung der bewährten Methode der kommunizierenden Röhren bzw. des Stufenmodells des bestehenden Kohlendioxid-Kostenaufteilungsgesetzes, die Ausstellung des Energieausweises auf Grundlage des erfassten Endenergieverbrauchs als valide Möglichkeit auch für Nichtwohngebäude und warnen hinsichtlich der Nullemissionsgebäude vor einer weiteren Verschärfung der energetischen Vorgaben.

    • Bereitgestellt von: KSD Katholischer Siedlungsdienst e.V. am 19.05.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Zur Umsetzung der Vorgaben der Gebäuderichtlinie fordert der VDPM die verstärkte Berücksichtigung von Energieeffizienzmaßnahmen im Gebäudemodernisierungsgesetz. Dies bezieht u.a. das Aufzeigen eines Effizienzpfad für den Wohngebäudebestand ein.

    • Bereitgestellt von: Verband für Dämmsysteme, Putz und Mörtel e.V. - VDPM am 18.05.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich (Gebäudemodernisierungsgesetz)
    • Adressatenkreis:
      • 11.05.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der DEPV setzt sich in Bezug auf das GModG für folgende Anpassungen ein: Die Streichung des Bezugs zur Biomassestrom-Nachhaltigkeits-Verordnung und den damit verbundenen Bürokratiefaktor. Sowie den Ausschluss der Installation luftführender Pelletkaminöfen zu streichen und Holzheizungsanlagen bei der Anrechnung auf die Bio-Treppe gleichzubehandeln. Der Primärenergiefaktor für Holz soll so niedrig bleiben, wie es das EU-Recht erlaubt. Zudem sollen Öl- und Gasheizungen, die seit dem 01.01.2024 und vor Inkrafttreten des GModG in Bestandsgebäude eingebaut wurden und bereits der Biotreppe unterliegen, in § 43 Abs. 1 GModG einbezogen werden. Das Verbot fossiler Brennstoffe ab 2045 ist beizubehalten. Ziel ist eine praktikable, rechtssichere und klimazielkonforme Ausgestaltung des GModG.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 12.05.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
    • Adressatenkreis:
      • 11.05.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der DEPV setzt sich in Bezug auf das GModG für folgende Anpassungen ein: Die Streichung des Bezugs zur Biomassestrom-Nachhaltigkeits-Verordnung und den damit verbundenen Bürokratiefaktor. Sowie den Ausschluss der Installation luftführender Pelletkaminöfen zu streichen und Holzheizungsanlagen bei der Anrechnung auf die Bio-Treppe gleichzubehandeln. Der Primärenergiefaktor für Holz soll so niedrig bleiben, wie es das EU-Recht erlaubt. Zudem sollen Öl- und Gasheizungen, die seit dem 01.01.2024 und vor Inkrafttreten des GModG in Bestandsgebäude eingebaut wurden und bereits der Biotreppe unterliegen, in § 43 Abs. 1 GModG einbezogen werden. Das Verbot fossiler Brennstoffe ab 2045 ist beizubehalten. Ziel ist eine praktikable, rechtssichere und klimazielkonforme Ausgestaltung des GModG.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 12.05.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
    • Adressatenkreis:
      • 08.05.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Hinweise und Petiten zu drei Themen: 1. Datenbanken für die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, 2. Datenpunkte im Energieausweis und 3. Energieeffizienzklassen von Wohngebäuden

    • Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 12.05.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
    • Adressatenkreis:
      • 11.05.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Im Rahmen der Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes setzen wir uns ein für: - Vereinfachte Förderstrukturen, die verständlich und planbar sind - Langfristige Perspektiven für Investitionen im Handwerk und in der Industrie - Sozial ausgewogene Förderung, die auch einkommensschwache Haushalte einbezieht Unsere Positionen zielen auf eine effiziente Nutzung öffentlicher Mittel, Planungssicherheit für Marktteilnehmer und hohe Akzeptanz bei Eigentümern und Mietern.

    • Bereitgestellt von: Thermondo GmbH am 11.05.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die BAK hat sich frühzeitig fachpolitisch zur Vorbereitung der Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes durch ein Gebäudemodernisierungsgesetz positioniert. Die BAK hat zentrale Anforderungen an die Weiterentwicklung des Gebäudeenergiegesetzes formuliert. Im Mittelpunkt stehen eine systematische Integration von Lebenszyklusaspekten, die Sicherstellung der Praxistauglichkeit sowie die Vermeidung unnötiger Komplexität im Nachweis- und Vollzugssystem. Ziel für ein zukünftiges Gebäudemodernisierungsgesetz ist eine rechtlich konsistente, praxistaugliche und planungsintegrierte Ausgestaltung, insbesondere im Hinblick auf Klimaschutzanforderungen, Lebenszyklusbetrachtungen und Nachweisverfahren.

    • Bereitgestellt von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 29.04.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 292/26 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
      2. BT-Drs. 21/6278 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
    • Adressatenkreis:
      • 23.01.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die im Rahmen der Novelle des Gebäudemodernisierungsgesetzes diskutierte "Grüngasquote" ist kein geeignetes Instrument zur Dekarbonisierung des Gebäudesektors. Agora Energiewende klärt über Möglichkeiten und Grenzen einer solchen Quote auf, mit dem Ziel, dass sie nicht zum Bestandteil der Novelle wird. Die in den Eckpunkten zum Gebäudemodernisierungsgesetz vorgesehene Abschaffung der 65%-Regel für Erneuerbare Energien verlangsamt die Dekarbonisierung des Gebäudebestandes. Zugleich bergen "Biotreppe" und "Grüngasquote" Kostenrisiken. Agora Energiewende setzt sich dafür ein, diese Instrumente so auszugestalten, dass eine möglichst gute Steuerungswirkung Richtung Klimaneutralität erhalten bleibt und Kostenrisiken insbesondere für Mietende gedämpft werden.

    • Bereitgestellt von: Agora Think Tanks gGmbH am 27.04.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das GEG ist ein wesentlicher Bestandteil des Rechtsrahmens für Gebäudedekarbonisierung. Viessmann Climate Solutions SE setzt sich dafür ein, Endkunden und Herstellern Rechtssicherheit zu gewährleisten für zukunftssichere Heizungstauschoptionen. Dazu gehört die BEG als wesentlicher Bestandteil des Förderrahmens für Gebäudedekarbonisierung. Viessmann Climate Solutions setzt sich dafür ein, dass Endkunden Zugang haben zu angemessenen Förderangeboten für zukunftssichere Heizungstauschoptionen.

    • Bereitgestellt von: Viessmann Holding International GmbH am 24.04.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/6875 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
      2. BT-Drs. 21/6278 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
    • Adressatenkreis:
      • 31.03.2026

      • 08.04.2026

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Anpassungen der Förderbedingungen für die Wärmepumpe im Rahmen der Bundesförderung Effiziente Gebäude (BEG)

    • Bereitgestellt von: 1komma5° GmbH am 23.04.2026
    • Adressatenkreis:
      • 13.01.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Stiftung Klimaneutralität setzt sich für eine Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), eine Neuausrichtung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und eine flexible Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) ein. Im GEG soll die 65-Prozent-EE-Vorgabe für neue Heizungen erhalten bleiben, nicht vollzogene Effizienzvorschriften vereinfacht werden. Die BEG-Förderung soll an der kommunalen Wärmeplanung ausgerichtet und auf Heizungstausch sowie energetische Maßnahmen an Gebäuden fokussiert werden, die für effizienten Wärmepumpenbetrieb ertüchtigt werden müssen. Bei der EPBD-Umsetzung soll der Primärenergieverbrauch als Steuerungsgröße dienen, sodass klimaneutral versorgte Gebäude unabhängig vom energetischen Zustand hohe Effizienz aufweisen.

    • Bereitgestellt von: Stiftung Klimaneutralität gGmbH am 16.04.2026
    • Adressatenkreis:
      • 16.12.2025

        • Bundestag:

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Greenpeace fordert für das GEG (Gebäudeenergiegesetz) eine klare Verschärfung hin zu einem vollständigen Ausstieg aus Öl- und Gasheizungen bis 2035, inklusive eines klaren Verbots für Neuinstallationen schon bald und eines Stufenplans für Bestandsgebäude, da die aktuelle Regierungspolitik mit 65 % erneuerbaren Energien nicht ambitioniert genug sei, um die Klimaziele zu erreichen. Wir kritisieren zudem, dass Wasserstoff nicht zum Heizen genutzt werden sollte und drängen auf eine schnellere Sanierungsquote durch gezielte Förderung und bessere Umsetzung der europäischen Vorgaben.

    • Bereitgestellt von: Greenpeace e.V. am 31.03.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Änderung des Gesetzes zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden: GEG technologieoffen, flexibler und einfacher machen, Ergänzung von § 3 Absatz 1 Nummer 30a um "Abwärme aus Lüftungsanlagen", Mindestluftwechsel in § 13 verankern, § 71p ersatzlos streichen, Wohnungslüftung

    • Bereitgestellt von: FGK - Fachverband Gebäude-Klima e. V. am 27.03.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Gebäudemodernisierungsgesetz
    • Adressatenkreis:
      • 26.03.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das Gebäudemodernisierungsgesetz soll das Gebäudeenergiegesetz ersetzen. Die Streichung der 65%-Regel und die Einführung einer „Biotreppe“ kritisieren wir deutlich, da sie den Zielpfad zur Klimaneutralität im Gebäudesektor gefährden, Planungssicherheit für Haushalte und Handwerk reduzieren und Mieter:innen dem Risiko steigender Kosten durch Gasheizungen aussetzen. Auch die vorgesehene Umsetzung der EPBD ist unzureichend und wirkt in Teilen konstruiert, um mangelnde Ambition zu verschleiern.

    • Bereitgestellt von: Deutsche Umwelthilfe e.V. am 13.02.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BKAmt): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
    • Adressatenkreis:
      • 13.01.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Im Rahmen der Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes setzen wir uns ein für: - Vereinfachte Förderstrukturen, die verständlich und planbar sind - Langfristige Perspektiven für Investitionen im Handwerk und in der Industrie - Sozial ausgewogene Förderung, die auch einkommensschwache Haushalte einbezieht Unsere Positionen zielen auf eine effiziente Nutzung öffentlicher Mittel, Planungssicherheit für Marktteilnehmer und hohe Akzeptanz bei Eigentümern und Mietern.

    • Bereitgestellt von: Thermondo GmbH am 06.01.2026
    • Adressatenkreis:
      • 05.12.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Im Rahmen der Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes setzen wir uns ein für: - Vereinfachte Förderstrukturen, die verständlich und planbar sind - Langfristige Perspektiven für Investitionen im Handwerk und in der Industrie - Sozial ausgewogene Förderung, die auch einkommensschwache Haushalte einbezieht Unsere Positionen zielen auf eine effiziente Nutzung öffentlicher Mittel, Planungssicherheit für Marktteilnehmer und hohe Akzeptanz bei Eigentümern und Mietern.

    • Bereitgestellt von: Thermondo GmbH am 06.01.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) legt den Rahmen für einen energieeffizienten und klimaneutralen Gebäudesektor in der Zukunft fest. Im Koalitionsvertrag sind Anpassungen an der Novelle aus der letzten Legislaturperiode sowie die Einführung von Treibhausgasemissionen als zusätzliche Kenngröße vorgesehen. Zudem führt die nationale Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) zu Novellierungsbedarf des GEG. Der ZVEI setzt sich dafür ein, dass die EPBD vollständig und fristgerecht umgesetzt wird, die Anforderungen zum Einsatz von erneuerbaren Energien in neuen Heizungen und die pauschalen Erfüllungsoptionen beibehalten werden und der Gesetzgeber Planungs- und Investitionssicherheit für alle Marktteilnehmer schafft.

    • Bereitgestellt von: ZVEI e.V. am 22.12.2025
    • Adressatenkreis:
      • 01.12.2025

        • Bundestag:

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der VDMA setzt sich für eine praxistaugliche und technologieneutrale Ausgestaltung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sowie des geplanten Gebäudemodernisierungsgesetzes (GMG) aus. Ein zentrales Anliegen ist es, den Beitrag der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) zur Energieeffizienz und CO2-Minderung im Gebäudebestand angemessen zu berücksichtigen und innovative Gebäudetechnik effizient zu integrieren. Um den Markthochlauf klimafreundlicher Technologien nicht zu behindern, müssen regulatorische Anforderungen wirtschaftlich und technisch machbar sowie verhältnismäßig gestaltet sein. Ziel ist es, Planungs- und Investitionssicherheit für Unternehmen und Bauherren zu gewährleisten und eine kohärente Abstimmung mit anderen Regelwerken (z. B. BEG und EU-Vorgaben) sicherzustellen.

    • Bereitgestellt von: VDMA e.V. am 17.12.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der VDMA setzt sich für eine praxistaugliche und technologieneutrale Ausgestaltung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sowie des geplanten Gebäudemodernisierungsgesetzes (GMG) aus. Ein zentrales Anliegen ist es, den Beitrag der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) zur Energieeffizienz und CO2-Minderung im Gebäudebestand angemessen zu berücksichtigen und innovative Gebäudetechnik effizient zu integrieren. Um den Markthochlauf klimafreundlicher Technologien nicht zu behindern, müssen regulatorische Anforderungen wirtschaftlich und technisch machbar sowie verhältnismäßig gestaltet sein. Ziel ist es, Planungs- und Investitionssicherheit für Unternehmen und Bauherren zu gewährleisten und eine kohärente Abstimmung mit anderen Regelwerken (z. B. BEG und EU-Vorgaben) sicherzustellen.

    • Bereitgestellt von: VDMA e.V. am 17.12.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der DEPV fordert die Beibehaltung des GEG in seiner jetztigen Form, insbesondere in Bezug auf Holzheizungsanlagen und die 65-Prozent-Erneuerbaren-Regel, und die Beibehaltung der Zulässigkeit von Holzheizungsanlagen im Neubau, sowie im Bestandsgebäude, auch bei einer möglichen Novellierung des GEG. Der DEPV spricht sich dafür aus, das GEG und die BEG beizubehalten und bei einer möglichen Novellierung nur kleine Änderungen in Bezug auf die Holzwärme vorzunehmen.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 08.12.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 415/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches, zur Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung, zur Änderung der Betriebskostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
    • Adressatenkreis:
      • 07.11.2025

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Bei der geplanten Änderung des § 71 Gebäudeenergiegesetz (GEG) empfehlen wir, Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz des Gebäudes als alternative Erfüllungsoption einzubeziehen, um umfas-sende Technologieoffenheit zu gewährleisten und unmittelbar wirksame Klimaschutzbeiträge zu generieren. Die Senkung des Energieverbrauchs und der Heizlast der Gebäude verringert die notwendigen Erzeugungskapazitäten u.a. für erneuerbare Energien und reduziert den Bedarf an zusätzlichem Netzausbau und Backup-Kraftwerken.

    • Bereitgestellt von: Verband für Dämmsysteme, Putz und Mörtel e.V. - VDPM am 21.11.2025
    • Adressatenkreis:
      • 05.11.2025

        • Bundestag:

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das GModG führt viele Neuerungen im Gebäudesektor ein. Wir verfolgen einen grundsätzlichen Pfad weg von der Betrachtung individueller Gebäudequoten hin zu einem auf den Inverkehrbringer der Brennstoffe bozogenen Ansatz. Zudem werden für den Einsatz erneuerbarer Flüssiggase Übergangsbestimmungen benötigt, um bestehende Inventare im Massenbilanzierungssystem nicht zu gefährden. Wir setzen uns für einen Wegfall von Länderöffnungsklauseln ein. In unseren offiziellen Stellungnahmen wisen wir auf weitere technische Aspekte hin.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Verband Flüssiggas e. V. am 14.11.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/6278 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
    • Adressatenkreis:
      • 11.11.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der DEPV fordert die Beibehaltung des GEG in seiner jetztigen Form, insbesondere in Bezug auf Holzheizungsanlagen und die 65-Prozent-Erneuerbaren-Regel, und die Beibehaltung der Zulässigkeit von Holzheizungsanlagen im Neubau, sowie im Bestandsgebäude, auch bei einer möglichen Novellierung des GEG. Der DEPV spricht sich dafür aus, das GEG und die BEG beizubehalten und bei einer möglichen Novellierung nur kleine Änderungen in Bezug auf die Holzwärme vorzunehmen.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 23.10.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 415/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches, zur Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung, zur Änderung der Betriebskostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
    • Adressatenkreis:
      • 01.09.2025

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der VDMA setzt sich für eine praxistaugliche und technologieneutrale Ausgestaltung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sowie des geplanten Gebäudemodernisierungsgesetzes (GMG) aus. Ein zentrales Anliegen ist es, den Beitrag der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) zur Energieeffizienz und CO2-Minderung im Gebäudebestand angemessen zu berücksichtigen und innovative Gebäudetechnik effizient zu integrieren. Um den Markthochlauf klimafreundlicher Technologien nicht zu behindern, müssen regulatorische Anforderungen wirtschaftlich und technisch machbar sowie verhältnismäßig gestaltet sein. Ziel ist es, Planungs- und Investitionssicherheit für Unternehmen und Bauherren zu gewährleisten und eine kohärente Abstimmung mit anderen Regelwerken (z. B. BEG und EU-Vorgaben) sicherzustellen.

    • Bereitgestellt von: VDMA e.V. am 30.09.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Forderung, dass sich eine gesunde und wirtschaftliche Koexistenz von KWK und Wärmepumpe im GEG wiederfinden sollte, da es unerheblich für die Systemstabilität ist, ob die KWK und die Wärmepumpe in ein und demselben Gebäude verbaut sind. Die Wärmepumpe profitiert im Nachbargebäude auch vom dezentral erzeugten KWK-Strom. So ist für jedes Gebäude die technisch ideale Lösung möglich. Daher soll es im GEG so geregelt werden, dass es gestattet ist, nur eine KWK-Anlage zu installieren und deren Wärme als unvermeidbare Abwärme lt. GEG zu werten. Argument hierfür ist auch, dass es im Bereich von verdichtetem Gebäudebestand oft schwer oder unmöglich ist, zusätzlich zur KWK eine Wärmepumpe zu installieren.

    • Bereitgestellt von: SenerTec Kraft-Wärme-Energiesysteme GmbH am 25.09.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der DEPV fordert die Beibehaltung des GEG in seiner jetztigen Form, insbesondere in Bezug auf Holzheizungsanlagen und die 65-Prozent-Erneuerbaren-Regel, und die Beibehaltung der Zulässigkeit von Holzheizungsanlagen im Neubau, sowie im Bestandsgebäude, auch bei einer möglichen Novellierung des GEG. Der DEPV spricht sich dafür aus, das GEG und die BEG beizubehalten und bei einer möglichen Novellierung nur kleine Änderungen in Bezug auf die Holzwärme vorzunehmen.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 03.09.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 415/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches, zur Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung, zur Änderung der Betriebskostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
    • Adressatenkreis:
      • 01.09.2025

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Im Rahmen der Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes setzen wir uns ein für: - Vereinfachte Förderstrukturen, die verständlich und planbar sind - Langfristige Perspektiven für Investitionen im Handwerk und in der Industrie - Sozial ausgewogene Förderung, die auch einkommensschwache Haushalte einbezieht Unsere Positionen zielen auf eine effiziente Nutzung öffentlicher Mittel, Planungssicherheit für Marktteilnehmer und hohe Akzeptanz bei Eigentümern und Mietern.

    • Bereitgestellt von: Thermondo GmbH am 01.09.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Transformation hin zu einer klimaneutralen, innovativen und wettbewerbsfähigen Volkswirtschaft erfordert jetzt klare politische Orientierung, Verlässlichkeit und Tempo. Dafür sind verlässliche Rahmenbedingungen nötig, die nicht kurzfristig infrage gestellt werden sollten. Energieeffizienz, CO2 Vermeidung und der Einsatz von erneuerbare Energien spielen dabei eine wesentliche Rolle.

    • Bereitgestellt von: Techem am 07.07.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Energiewende im Gebäudesektor hat das Potenzial, Wachstum zu generieren und zu einer Erfolgsgeschichte zu werden. Der BTGA hat dazu ein Konzept mit Handlungsvorschlägen erarbeitet, die wir als zentrale Bausteine für eine sowohl politisch als auch wirtschaftlich erfolgreiche Umsetzung der Energiewende in diesem Bereich sehen: - Stärkung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), - verbesserte steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung, - Nutzung des Potentials von Wärmenetzen, - Strompreise stabilisieren und fördern, - Abbau von Bürokratie.

    • Bereitgestellt von: FGK - Fachverband Gebäude-Klima e. V. am 10.06.2025
    • Adressatenkreis:
      • 28.05.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
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