Regelungsvorhaben

GModG: rechtlich belastbare und planungssichere Grundlage für Branche schaffen

Angegeben von:
Bundesverband Wärmepumpe (BWP) e.V. (R002194) am 22.06.2026

Beschreibung:
Erforderlich ist eine rechtliche Klarstellung, dass seit 2024 installierte Gas- und Ölheizungen die seit diesem Zeitpunkt geltende Biotreppe weiterhin zu erfüllen haben. Alle Heizungen müssen ab 1.1.2045 klimaneutral betrieben werden. Die Regelungen zu Hybridheizungen müssen sicherstellen, dass der erneuerbare Beitrag zur Wärmebereitstellung mindestens dem der Biotreppe entspricht. Der BWP fordert eine verpflichtende Beratung zu rechtlichen Pflichten, Nachweisen und technischen Voraussetzungen vor der Investitionsentscheidung. (neuer § 43 Abs. 5 GModG-E) Die seit 2024 bestehende Betriebsprüfung ausschließlich für Wärmepumpen schafft erheblichen bürokratischen Aufwand.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 21/6278 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich 1. Zuständiges Ministerium: BMWE [alle RV hierzu] 2. Zuständiges Ministerium: BMWSB [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (4)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2606190045 (PDF - 10 Seiten)

    Adressatenkreis:

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