Stellungnahmen/Gutachten
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1.391 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"BGB"« gefunden
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (1.391)
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Bundesregierung beabsichtigt, das Sorge-, Umgangs-, Unterhalts- und Abstammungsrecht zu refomieren. Hierbei wurden bisher grundlegende Rechte von Kindern auf Betreuung und Erziehung durch beide natürlichen Elternteile gemäß UN-KRK und EMRK ignoriert. Wir betrachten es als unsere Aufgabe, die Politik darauf hinzuweisen, dass Interessen von Kindern nicht gleichlautend mit denen von Erwachsenen sind.
- Bereitgestellt von: Eltern für Kinder im Revier e.V. am 07.05.2024
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Adressatenkreis:
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01.03.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Zuordnungstatbestände des § 1592 BGB knüpfen an Kriterien an..., ...[Stand: 1. August 2018] BGB § 1592 Rn. 45; Britz StAZ..., ...12; Jauernig/Budzikiewicz BGB 17. Aufl. § 1592 Rn. 1..., ...Bestimmung des § 1600 Abs. 5 BGB aufgreift (vgl. Binder/..., ...Bestimmung des § 1592 Nr. 1 BGB tragenden Regelfall personenverschieden...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Dem Namen des Rechtsgebietes entsprechend sollte das Abstammungsrecht die Abstammung abbilden. Davon abzugrenzen sind Fragen sozialer und rechtlicher Elternschaft.
- Bereitgestellt von: Väteraufbruch für Kinder e.V. am 12.08.2025
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Adressatenkreis:
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01.03.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Zuordnungstatbestände des § 1592 BGB knüpfen an Kriterien an..., ...[Stand: 1. August 2018] BGB § 1592 Rn. 45; Britz StAZ..., ...12; Jauernig/Budzikiewicz BGB 17. Aufl. § 1592 Rn. 1..., ...Bestimmung des § 1600 Abs. 5 BGB aufgreift (vgl. Binder/..., ...Bestimmung des § 1592 Nr. 1 BGB tragenden Regelfall personenverschieden...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zeitgemäßes Abstammungsrecht, das sich an Abstammung orientiert und willkürliche Zuordnungen von Elternschaft vermeidet.
- Bereitgestellt von: FSI - Forum Soziale Inklusion e. V. am 20.06.2024
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Adressatenkreis:
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01.03.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Zuordnungstatbestände des § 1592 BGB knüpfen an Kriterien an..., ... [Stand: 1. August 2018] BGB § 1592 Rn. 45; Britz StAZ..., ...; Jauernig/Budzikiewicz BGB 17. Aufl. § 1592 Rn. 1..., ...Bestimmung des § 1600 Abs. 5 BGB aufgreift (vgl. Binder/..., ...Bestimmung des § 1592 Nr. 1 BGB tragenden Regelfall personenverschieden...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zeitgemäßes Abstammungsrecht, das sich an Abstammung orientiert und willkürliche Zuordnungen von Elternschaft vermeidet
- Bereitgestellt von: FSI - Forum Soziale Inklusion e. V. am 01.06.2024
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Adressatenkreis:
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01.03.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Zuordnungstatbestände des § 1592 BGB knüpfen an Kriterien an..., ... [Stand: 1. August 2018] BGB § 1592 Rn. 45; Britz StAZ..., ...; Jauernig/Budzikiewicz BGB 17. Aufl. § 1592 Rn. 1..., ...Bestimmung des § 1600 Abs. 5 BGB aufgreift (vgl. Binder/..., ...Bestimmung des § 1592 Nr. 1 BGB tragenden Regelfall personenverschieden...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Es wird gefordert, dass die Funktion zum Widerruf funktional integrierbar ist. Es soll klargestellt werden, dass die Notwendigkeit eines LogIns für die Erfüllung der gesetzlichen Vorgabe der Anzeige der Widerrufsfunktion legitim ist.
- Bereitgestellt von: Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh) am 15.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
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BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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01.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Wortlaut des § 312k Abs. 2 BGB sehr stringent dahingehend..., ...die Vorgaben des § 356a BGB-E ebenso streng auslegen..., ... daher, in § 356a Abs. 2 BGB-E die Möglichkeit des Teilwiderrufs..., ...Katalog in § 356a Abs. 2 BGB-E durch einen weiteren ..., ... Gesetz in § 312g Abs. 2 BGB vor, dass kein Widerrufsrecht..., ... Denn gemäß § 355 Abs. 3 BGB tragen Händler die Gefahr..., ...gesetzlichen Vorgaben aus § 356a BGB-E umsetzen müssen. c...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mit dem vorgelegten Referentenentwurf soll die Richtline (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren (Recht-auf-Reparatur-Richtlinie) in deutsches Recht umgesetzt werden. Mit Blick auf den Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, besteht aus Sicht des BDI folgender Nachbesserungs- und Klarstellungsbedarf: 1:1 Umsetzung erforderlich; Überschießende Umsetzung vermeiden; Rechtsunsicherheit vermeiden; Übergangsfrist einführen; zügige Umsetzung.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 30.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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18.02.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...vor, § 434 Abs. 3 Satz 2 BGB um das Merkmal der „Reparierbarkeit..., ...sie im Hinblick auf § 434 BGB geplant ist, ab. Rechtsunsicherheit..., ...434 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 BGB bestimmen. Künftig kann..., ...nach den neuen §§ 479a ff. BGB-E sollen ab dem Zeitpunkt...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Praktikable Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie
Der HDE setzt sich dafür ein, dass der Kauf auf Rechnung und die Möglichkeiten der Absatzfinanzierung weitestgehend erhalten bleiben. Hierfür sollen im Rahmen der Richtlinienumsetzung bürokratiearme Regelungen geschaffen werden. Verschärfungen über die EU-Vorgaben hinaus werden abgelehnt, Öffnungsklauseln, die zu Erleichterungen im Sinne des Einzelhandels führen, sollen genutzt werden. Das Bündelungsverbot nach § 7 Abs. 5a VVG soll wieder abgeschafft werden.
- Bereitgestellt von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 19.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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24.10.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (9):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Zinsobergrenzen (§ 492 Abs. 9 BGB), verhältnismäßigen Kreditwürdigkeitsprüfungen (505b Abs. 2 BGB) und der Reduzierung bestimmter..., ... Abs. 1 S. 2 Nr. 4, S. 3 BGB) Beim Kauf auf Rechnung..., ...Bundesregierung (§ 506 Abs. 1 S. 3 BGB-E) nicht beantwortet. Dies..., ...Textform § 492 Abs. 1 S. BGB In § 492 Abs. 1 S. 1 BGB..., ... und § 491a Abs. 3 S. 2 BGB) Nach Art. 247 § 2 Abs..., .... In § 491a Abs. 3 S. 2 BGB des Gesetzentwurfs ist ..., ...Verweis in § 506 Abs. 1 BGB würde dies entsprechend..., ...491 Abs. 2 oder 506 Abs. 1 BGB keinen klaren und auffallenden..., ...Kreditwürdigkeitsprüfung, § 505b Abs. 2 BGB Kreditwürdigkeitsprüfungen..., ...begrüßen, dass § 505b Abs. 2 BGB eine verhältnismäßige ..., ...Abs. 1 S. 2 Nr. 4 und S. 3 BGB. • Am Textformerfordernis..., ... nach § 492 Abs. 1 S. 1 BGB (neu) sollte unbedingt ..., ...Informationen nach § 491a Abs. 3 BGB i. V. m. Art. 247 EGBGB..., ...Kreditwürdigkeitsprüfung in § 505b Abs. 2 BGB. Im Hinblick auf das Recht...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Recht auf Reparatur gemäß § 479 a BGB muss auch privaten Leasing-Nehmern zustehen
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) am 27.02.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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12.02.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Einzelnen: Gemäß § 479a BGB-E soll das Recht auf Reparatur..., ...folgende Änderung des § 479 BGB-E vor: „§ 479a Anwendungsbereich...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Flexibilisierung des AGB-Rechts im unternehmerischen Geschäftsverkehr
Der VDMA setzt sich seit langem für eine Flexibilisierung des AGB-Rechts im unternehmerischen Geschäftsverkehr ein, das in Deutschland viel zu restriktiv geregelt ist. Ziel ist es, ein „level playing field“ mit anderen Rechtsordnungen herzustellen und dadurch der Flucht in andere Rechtsordnungen entgegen zu wirken, das deutsche Recht wettbewerbsfähiger zu machen und den Unternehmen mehr Vertragsfreiheit einzuräumen.
- Bereitgestellt von: VDMA e.V. am 18.12.2024
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Adressatenkreis:
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01.10.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gesetzesänderung I. In § 305 BGB wird folgender neuer Absatz..., ... II. § 310 Abs. 1 Satz 2 BGB wird wie folgt neu gefasst..., ...Abs. 1 Satz 2, 2. Halbsatz BGB) mit den Worten ausgedrückt..., ... des § 305 Abs. 1 Satz 3 BGB lautet der-zeit wie folgt..., ...Vorschriften (§§ 305 und 310 BGB) ausgearbeitet. Bevor diese..., ...Begründung zu § 305 Abs. 1a BGB neue Fassung In § 305 BGB wird folgender Absatz 1a..., ... 1. Die derzeit in § 305 BGB enthaltene Definition von..., ...Gemäß § 305 Abs. 1 Satz 3 BGB liegen AGB nur dann nicht..., ...Absatz 1a in § 305 Abs. 1 BGB trägt diesen Umständen ..., ...der in § 310 Abs. 1 Satz 1 BGB enthalten ist, nämlich ..., ...dem in § 310 Abs. 1 Satz 1 BGB geregelten Anwendungsbereich..., ...vgl. § 305 Abs. 1a Satz 3 BGB neue Fassung). 3. Im B2B-Bereich..., ...Begründung zu § 310 Abs. 1 Satz 2 BGB neue Fassung § 310 Abs. 1 Satz 2 BGB wird wie folgt neu gefasst..., ...berücksich-tigen.“ 1. § 310 Abs. 1 BGB enthält die maßgeblichen..., ...überraschenden Klauseln nach § 305c BGB bleibt aber unberührt. ..., ... des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB bleibt ebenfalls unberührt..., ...Neuformulierung des § 310 BGB wäre damit auch ein wichtiger..., ...Europäisierung und Modernisierung des BGB. Frankfurt am Main im ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stellungnahme Referentenentwurf Gebäudetyp E
Referentenentwurf Gebäudetyp E - Ergänzung des Entwurfs im Hinblick auf Artikel 1 Nr. 2, Artikel 1 Nr. 4 sowie Stellungnahme zum Erfüllungsaufwand.
- Bereitgestellt von: Repräsentanz Transparente Gebäudehülle GbR am 21.08.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
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BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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21.08.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... 1. § 650a Abs. 3 Nr. 1 BGB Neufassung „Es wird..., ... 2. § 650o Abs. 3 Nr. 2 BGB Neufassung (3) Ist..., ... den § 650o Abs. 3 Nr. 2 BGB ganz zu streichen, hilfsweise..., ...unter § 650a Abs. 3 Nr. 1 BGB aufgeführt werden. Dies...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung der aktuellen Rechtslage i.R.d. EU-VO-E COM(2023) 533 final
Vermeidung von Eingriffen in die Privatautonomie durch weitgehende Einschränkungen bei der Vereinbarung von Zahlungsfristen und Verbote im Hinblick auf Verzichte auf Verzugszinsen, die zur Erhöhung von Insolvenzrisiken führen. Vermeidung von unnötigem Bürokratieaufbau durch die Einrichtung von Durchsetzungsbehörden zur Kontrolle des Zivilrechtsverkehrs. Vermeidung von Unklarheiten im Anwendungsbereich.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 30.09.2024
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Adressatenkreis:
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22.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...im Verständnis von § 488 BGB allgemein Die avisierte..., ...Darlehen im Sinne von § 488 BGB allgemein. Nach dem letzten..., ... Abs. 3 S. 1, 288 Abs. 2 BGB) in vollem Umfang deren..., ...§ 488 Abs. 1 S. 2 Fall 2 BGB vom Anwendungsbereich des..., ...§ 488 Abs. 1 S. 2 Fall 1 BGB in den Anwendungsbereich..., ...im Verständnis von § 488 BGB auch besondere Produkte...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
DK lehnt Erhöhung von Insolvenzrisiken u. Bürokratie d. EU-VO-E COM(2023) 533 final ab
Vermeidung von unsachgerechten Eingriffen in die Privatautonomie durch Beschränkungen von Zahlungsfristen und Verboten im Hinblick auf Verzichte auf Verzugszinsen, die zur Erhöhung von Insolvenzrisiken führen. Vermeidung von unnötigem Bürokratieaufbau durch die Einrichtung von Durchsetzungsbehörden zur Kontrolle des Zivilrechtsverkehrs. Vermeidung von Unklarheiten im Anwendungsbereich.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 25.07.2024
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Adressatenkreis:
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22.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...im Verständnis von § 488 BGB allgemein Die avisierte..., ...Darlehen im Sinne von § 488 BGB allgemein. Nach dem letzten..., ... Abs. 3 S. 1, 288 Abs. 2 BGB) in vollem Umfang deren..., ...§ 488 Abs. 1 S. 2 Fall 2 BGB vom Anwendungsbereich des..., ...§ 488 Abs. 1 S. 2 Fall 1 BGB in den Anwendungsbereich..., ...im Verständnis von § 488 BGB auch besondere Produkte...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die ortsübliche Vergleichsmiete muss methodisch und rechtlich einwandfrei ermittelt werden.
Um eine sachgerechte und überprüfbare Bemessungsgrundlage zu schaffen, müssen nach Auffassung von Haus & Grund künftig Datengrundlage, Auswahlverfahren und Berechnungsmethode vollständig offengelegt und die maßgeblichen Interessenverbände der Vermieter und Mieter verpflichtend beteiligt werden. Die Vergleichsmiete muss künftig zudem an reale Bau-, Modernisierungs- und Finanzierungskosten gekoppelt werden. Gekappte oder staatlich regulierte Mieten dürfen nicht in die Berechnungsgrundlage einfließen, da sie den Referenzwert künstlich verzerren. Nur eine marktorientierte, methodisch belastbare und rechtssicher ermittelte Vergleichsmiete kann ihrer Funktion als objektiver Maßstab für Mieterhöhungen und Mietpreisbegrenzungen gerecht werden.
- Bereitgestellt von: Haus & Grund Deutschland am 22.06.2026
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Adressatenkreis:
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10.11.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Neubauten im Sinne des § 556f BGB beruhen. Diese Fälle dürfen..., ...Modernisierungsmieterhöhung (§ 559 BGB) Die derzeitige Begrenzung..., ...Sonderkündigungsmöglichkeit des § 573a BGB greift nur, wenn das Gebäude..., ...Mietminderungsrecht (§ 536 BGB) Zur Vermeidung von Rechtsunsicherheit..., ...Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB) Die starre Begrenzung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Modernisierungsmieterhöhung realitätsnah gestalten
Die derzeitige Begrenzung der Modernisierungsmieterhöhung bildet die tatsächlichen Kostensteigerungen im Bau- und Sanierungssektor nicht mehr ab. Wenn schon keine Streichung, dann sollte eine Anpassung an den Baupreis- und Instandhaltungsindex vorgenommen werden, um sicherzustellen, dass energetische und werterhaltende Investitionen weiterhin wirtschaftlich vertretbar bleiben. Ohne diese Kopplung drohen Investitionsrückgänge, insbesondere bei vermietenden Privatpersonen, und eine schleichende Substanzgefährdung des Bestands.
- Bereitgestellt von: Haus & Grund Deutschland am 22.06.2026
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Adressatenkreis:
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10.11.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Neubauten im Sinne des § 556f BGB beruhen. Diese Fälle dürfen..., ...Modernisierungsmieterhöhung (§ 559 BGB) Die derzeitige Begrenzung..., ...Sonderkündigungsmöglichkeit des § 573a BGB greift nur, wenn das Gebäude..., ...Mietminderungsrecht (§ 536 BGB) Zur Vermeidung von Rechtsunsicherheit..., ...Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB) Die starre Begrenzung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Neuen Kündigungsgrund "nachhaltige Zerrüttung des Mietverhältnisses"
Nach der derzeitigen Rechtslage ist es für Vermieter äußerst schwierig, ein Mietverhältnis wegen Fehlverhaltens des Mieters zu beenden. Damit besteht ein strukturelles Ungleichgewicht: Auch bei dauerhaft gestörtem oder vollständig zerstörtem Vertrauensverhältnis bleibt das Mietverhältnis regelmäßig fortbestehen, weil die gesetzlichen Kündigungstatbestände zu eng gefasst sind und in der gerichtlichen Anwendung nur selten greifen. Zur Wiederherstellung eines ausgewogenen Interessenausgleichs sollte daher ein eigenständiger Zerrüttungskündigungstatbestand geschaffen werden. Er muss Vermietern ermöglichen, ein Mietverhältnis zu beenden, wenn das Vertrauensverhältnis nachhaltig und objektiv nachvollziehbar zerstört ist.
- Bereitgestellt von: Haus & Grund Deutschland am 22.06.2026
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Adressatenkreis:
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10.11.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Neubauten im Sinne des § 556f BGB beruhen. Diese Fälle dürfen..., ...Modernisierungsmieterhöhung (§ 559 BGB) Die derzeitige Begrenzung..., ...Sonderkündigungsmöglichkeit des § 573a BGB greift nur, wenn das Gebäude..., ...Mietminderungsrecht (§ 536 BGB) Zur Vermeidung von Rechtsunsicherheit..., ...Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB) Die starre Begrenzung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Argumentative Unterstützung der Bundesrepublik Deutschland für die Beihaltung ihrer Rechtslage zur Vorfälligkeitsentschädigung bei Immobiliardarlehen im Rechtsvergleich zu anderen EU-Staaten
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 27.09.2024
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Adressatenkreis:
-
27.09.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... 1, 490, 500 Abs. 2 S. 2 BGB • Vorzeitige Rückzahlung..., ...Entschädigung, §489 Abs. 2, 4 S. 1 BGB. Fest verzinste Immobiliardarlehen..., ...Entschädigung, §489 Abs. 1 Nr. 2 BGB, • rückzahlbar während..., ...2 S. 2, §500 Abs. 2 S. 2 BGB, Art. 25 V MCD (Vorfälligkeitsentschädigung §490 Abs. 2 S. 3 BGB). Art. 25 Abs. 5 MCD: ..., ...Kündigungsrecht, §489 Abs. 1 BGB Pacta sunt servanda Grundsatz..., ...Kündigungsrecht, §§489 Abs. 1, 490 BGB. • Zinssätze für Festzinsimmobiliardarlehen..., ...möglich §490 Abs. 2 S. 1 BGB und §500 Abs. 2 S. 2 BGB..., ...Interesse ( §490 Abs. 2 S. 2 BGB): • Kreditnehmer verkauft..., ...s. aber auch §492 Abs. 2 BGB iVm Art. 247 §7 Abs. 2 ..., ...informiert werden, §493 Abs. 5 BGB, Art. 25 Abs. 4 WKR. Art...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mietminderungsrecht nur auf Kaltmiete beziehen
Zur Vermeidung von Rechtsunsicherheit und Missbrauch sollte gesetzlich klargestellt werden, dass eine Mietminderung ausschließlich auf die Nettokaltmiete zu beziehen ist. Betriebskosten sind Vorauszahlungen auf Verbrauch und keine Gegenleistung für den Gebrauch der Mietsache. Eine Minderung der Warmmiete widerspricht daher der Systematik des Mietrechts und führt in der Praxis zu ungerechtfertigten finanziellen Belastungen vermietender Privatpersonen.
- Bereitgestellt von: Haus & Grund Deutschland am 22.06.2026
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Adressatenkreis:
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10.11.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Neubauten im Sinne des § 556f BGB beruhen. Diese Fälle dürfen..., ...Modernisierungsmieterhöhung (§ 559 BGB) Die derzeitige Begrenzung..., ...Sonderkündigungsmöglichkeit des § 573a BGB greift nur, wenn das Gebäude..., ...Mietminderungsrecht (§ 536 BGB) Zur Vermeidung von Rechtsunsicherheit..., ...Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB) Die starre Begrenzung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die starre Begrenzung der Mieterhöhungen wird den regionalen und wirtschaftlichen Unterschieden des Wohnungsmarkts nicht gerecht. Eine dynamische Anpassung an die tatsächliche Kostenentwicklung (Bau-, Instandhaltungs-, Finanzierungs- und Energiekosten) ist erforderlich. Darüber hinaus sollte eine Differenzierung nach Vermietergröße erfolgen, da vermietende Privatpersonen durch Kostensteigerungen in weit höherem Maße betroffen sind als institutionelle Anbieter mit Skaleneffekten.
- Bereitgestellt von: Haus & Grund Deutschland am 22.06.2026
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Adressatenkreis:
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10.11.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Neubauten im Sinne des § 556f BGB beruhen. Diese Fälle dürfen..., ...Modernisierungsmieterhöhung (§ 559 BGB) Die derzeitige Begrenzung..., ...Sonderkündigungsmöglichkeit des § 573a BGB greift nur, wenn das Gebäude..., ...Mietminderungsrecht (§ 536 BGB) Zur Vermeidung von Rechtsunsicherheit..., ...Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB) Die starre Begrenzung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
EU-rechtskonforme Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie II
Im Mittelpunkt des Anliegens steht eine EU-rechtskonforme Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie II im Hinblick auf die Regelungen zu Bündelungs- und Kopplungsprodukten, die für die Restschuldversicherung relevant sind. Dabei wird eine 1:1-Umsetzung angestrebt.
- Bereitgestellt von: HDI Deutschland AG am 30.09.2025
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Adressatenkreis:
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02.07.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und im Versicherungsvertragsgesetzes..., ... Mit Absatz 1a in § 492a BGB wurde ein Kopplungsverbot..., ...sieht vor, § 492a Abs. 1a BGB aufzuheben und das dortige..., ...Verbot in § 492a Absatz 1 BGB-neu mitzuerfassen. Damit..., ...dienstleistungen. § 492a Absatz 1a BGB hat daneben keine eigenständige..., ...auf. Mit § 492b Abs. 1a BGB-neu wird im RefE von der..., ...Abs. 2, 492a Abs. 1 S. 1 BGB. 2. Bündelungsgeschäfte..., ...vor. Bewertung: Da § 492a BGB Kopplungsgeschäfte bei ..., ...Allgemein-Verbraucherdarlehen, § 492a BGB RefE: Ausnahmeregelung in § 492b Abs. 1a BGB (nicht für Restschuld-versicherung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung der aktuellen Rechtslage i.R.d. EU-VO-E COM(2023) 533 final
Vermeidung von unsachgerechten Eingriffen in die Privatautonomie durch Beschränkungen von Zahlungsfristen und Verboten im Hinblick auf Verzichte auf Verzugszinsen, die zur Erhöhung von Insolvenzrisiken führen. Vermeidung von unnötigem Bürokratieaufbau durch die Einrichtung von Durchsetzungsbehörden zur Kontrolle des Zivilrechtsverkehrs. Vermeidung von Unklarheiten im Anwendungsbereich.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 20.09.2024
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Adressatenkreis:
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22.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...im Verständnis von § 488 BGB allgemein Die avisierte..., ...Darlehen im Sinne von § 488 BGB allgemein. Nach dem letzten..., ... Abs. 3 S. 1, 288 Abs. 2 BGB) in vollem Umfang deren..., ...§ 488 Abs. 1 S. 2 Fall 2 BGB vom Anwendungsbereich des..., ...§ 488 Abs. 1 S. 2 Fall 1 BGB in den Anwendungsbereich..., ...im Verständnis von § 488 BGB auch besondere Produkte...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Recht auf Reparatur handwerksgerecht ausgestalten
Der ZVEH unterstützt das Ziel der EU-Richtlinie, Reparaturen zu stärken und die Lebensdauer von Produkten zu verlängern. In seiner Stellungnahme setzt sich der Verband dafür ein, dass die deutsche Umsetzung praxisgerecht erfolgt und keine nationalen Verschärfungen über die europäischen Vorgaben hinaus eingeführt werden. Wichtig sind aus Sicht des ZVEH insbesondere Rechtssicherheit und verhältnismäßige Anforderungen für Handwerksbetriebe, etwa im Kaufrecht und bei neuen Informationspflichten. Zugleich betont der Verband die Rolle des Elektrohandwerks als qualifizierte Fachreparateure und spricht sich dafür aus, dass Reparaturen im Rahmen der Herstellerpflicht auch an Fachbetriebe untervergeben werden können.
- Bereitgestellt von: Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke ZVEH am 10.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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13.02.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Beschaffenheit (§ 434 Abs. 3 Satz 2 BGB-E) Mit der Aufnahme der..., ...Nacherfüllung (§ 475 Abs. 4 BGB-E) Die neu eingeführten..., ...Nachbesserung (§ 475e Abs. 5 BGB-E) Die vorgesehene einmalige..., ...Beweislastumkehr nach § 477 BGB während der verlängerten..., ...Hersteller (§§ 479a ff. BGB-E)) Der ZVEH steht der...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der geänderten EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD)
Die EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) soll Mindeststandards für Gebäude setzen. Die Umsetzung sollte zwar das Gesamtziel der Klimaneutralität des Gebäudebereiches nicht aus den Augen verlieren, muss aber zur Umsetzung berücksichtigen, dass Eigentümer von Wohngebäuden, die sich in einem energetisch eher schlechten Zustand befinden, sich die energetischen Maßnahmen überwiegend nicht oder kaum leisten können. Vor der Umsetzung sollten noch Änderungen des sog. Heizungsgesetzes vorgenommen werden.
- Bereitgestellt von: Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V. am 12.06.2024
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Adressatenkreis:
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19.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...WärmeLV beziehungsweise § 556c BGB als echte Hindernisse, ..., ...Überarbeitung von § 556c BGB und der WärmeLV erscheint..., ...Heizungsinvestitionen in § 559e BGB könnte auf Kostensteigerungen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung der aktuellen Rechtslage i.R.d. EU-VO-E COM(2023) 533 final
Vermeidung von Eingriffen in die Privatautonomie durch weitgehende Einschränkungen bei der Vereinbarung von Zahlungsfristen und Verboten im Hinblick auf Verzichte auf Verzugszinsen, die zur Erhöhung von Insolvenzrisiken führen. Vermeidung von unnötigem Bürokratieaufbau durch die Einrichtung von Durchsetzungsbehörden zur Kontrolle des Zivilrechtsverkehrs. Vermeidung von Unklarheiten im Anwendungsbereich
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 29.07.2024
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Adressatenkreis:
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22.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...im Verständnis von § 488 BGB allgemein Die avisierte..., ...Darlehen im Sinne von § 488 BGB allgemein. Nach dem letzten..., ... Abs. 3 S. 1, 288 Abs. 2 BGB) in vollem Umfang deren..., ...§ 488 Abs. 1 S. 2 Fall 2 BGB vom Anwendungsbereich des..., ...§ 488 Abs. 1 S. 2 Fall 1 BGB in den Anwendungsbereich..., ...im Verständnis von § 488 BGB auch besondere Produkte...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung der aktuellen Rechtslage i.R.d. EU-VO-E COM(2023) 533 final
Vermeidung von Eingriffen in die Privatautonomie durch weitgehende Einschränkungen bei der Vereinbarung von Zahlungsfristen und Verbote im Hinblick auf Verzichte auf Verzugszinsen, die zur Erhöhung von Insolvenzrisiken führen. Vermeidung von unnötigem Bürokratieaufbau durch die Einrichtung von Durchsetzungsbehörden zur Kontrolle des Zivilrechtsverkehrs. Vermeidung von Unklarheiten im Anwendungsbereich.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 29.07.2024
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Adressatenkreis:
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22.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...im Verständnis von § 488 BGB allgemein Die avisierte..., ...Darlehen im Sinne von § 488 BGB allgemein. Nach dem letzten..., ... Abs. 3 S. 1, 288 Abs. 2 BGB) in vollem Umfang deren..., ...§ 488 Abs. 1 S. 2 Fall 2 BGB vom Anwendungsbereich des..., ...§ 488 Abs. 1 S. 2 Fall 1 BGB in den Anwendungsbereich..., ...im Verständnis von § 488 BGB auch besondere Produkte...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung der aktuellen Rechtslage i.R.d. EU-VO-E COM(2023) 533 final
Vermeidung von Eingriffen in die Privatautonomie durch weitgehende Einschränkungen bei der Vereinbarung von Zahlungsfristen und Verbote im Hinblick auf Verzichte auf Verzugszinsen, die zur Erhöhung von Insolvenzrisiken führen. Vermeidung von unnötigem Bürokratieaufbau durch die Einrichtung von Durchsetzungsbehörden zur Kontrolle des Zivilrechtsverkehrs. Vermeidung von Unklarheiten im Anwendungsbereich.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 29.07.2024
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Adressatenkreis:
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22.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...im Verständnis von § 488 BGB allgemein Die ..., ...Darlehen im Sinne von § 488 BGB allgemein. Nach dem letzten..., ... Abs. 3 S. 1, 288 Abs. 2 BGB) in vollem Umfang deren..., ...§ 488 Abs. 1 S. 2 Fall 2 BGB vom Anwendungsbereich des..., ...§ 488 Abs. 1 S. 2 Fall 1 BGB in den Anwendungsbereich..., ...im Verständnis von § 488 BGB auch besondere Produkte...
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Zu Regelungsvorhaben: