Stellungnahmen/Gutachten
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18.532 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (18.532)
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Zu Regelungsvorhaben:
Erarbeitung von Konzepten zur Gewährleistung einer sicheren Versorgung mit Erdgas und Wasserstoff
Die sichere Versorgung mit Erdgas und zukünftig mit Wasserstoff bedarf angepasster gesetzlicher Rahmenbedingungen. Dazu gehören u.a. eine Aktualisierung der SOS-Verordnung genauso wie Konzepte zur Sicherstellung und zum Schutz der Gasinfrastruktur. Die Interessenvertretung wird zur Unterstützung dieser genannten Punkte betrieben.
- Bereitgestellt von: Vereinigung der Fernleitungsnetzbetreiber Gas e.V. (FNB Gas e.V.) am 19.02.2026
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Adressatenkreis:
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20.11.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erarbeitung von Konzepten zur Gewährleistung einer sicheren Versorgung mit Erdgas und Wasserstoff
Die sichere Versorgung mit Erdgas und zukünftig mit Wasserstoff bedarf angepasster gesetzlicher Rahmenbedingungen. Dazu gehören u.a. eine Aktualisierung der SOS-Verordnung genauso wie Konzepte zur Sicherstellung und zum Schutz der Gasinfrastruktur. Die Interessenvertretung wird zur Unterstützung dieser genannten Punkte betrieben.
- Bereitgestellt von: Vereinigung der Fernleitungsnetzbetreiber Gas e.V. (FNB Gas e.V.) am 19.02.2026
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Adressatenkreis:
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16.02.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
EU-Gaspaket jetzt umsetzen: Wärmewende in Kommunen ermöglichen
Zeitnahe Umsetzung der EU-Gasbinnenmarkt-Richtlinie zum Schutz der Bürger:innen sowie Einsparung von Kosten und Emissionen
- Bereitgestellt von: Umweltinstitut München - Verein zur Erforschung und Verminderung der Umweltbelastung e.V. am 19.02.2026
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Adressatenkreis:
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06.02.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beschleunigung des Smart Meter Rollouts
Derzeit wird diskutiert, ob ein vereinfachtes SMGW den Rollout beschleunigen kann. Eine solche Vereinfachung wird kritisch gesehen, da die Vorteile des derzeitigen Rollouts in der hohen Sicherheit und der Möglichkeit des Steuerns von großer Bedeutung für das Gelingen der Energiewende sind. Deutschland liegt hierbei im europäischen Vergleich vorne, so dass jetzt alle Anstrengungen auf die Beschleunigung des Rollouts gelegt werden müssen. Die Beschleunigung kann unter anderem durch eine erweiterte Attraktivität der Bündelung erreicht werden. So sollte im § 6 MsbG auch die Sparte Wasser i.S.d. § 18 AVBWasserV aufgenommen werden. Außerdem sollte die Bündelung auch möglich sein, wenn diese nur alle Stromzähler einer Liegenschaft betrifft und nicht eine weitere Sparte nötig ist.
- Bereitgestellt von: Techem am 19.02.2026
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Adressatenkreis:
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20.01.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir sprechen uns gegen Sanktionen aus, die durch Kürzen oder Streichen des Regelbedarfs Kinder mitbestrafen oder Familien gefährden. Die Karenzzeit mit Übernahme der tatsächlichen Wohnkosten im ersten Jahr muss bestehen bleiben. Erwerbsaufnahme braucht verlässliche, qualitativ hochwertige Kinderbetreuung. Eltern kleiner Kinder sollen Anspruch auf Beratung zu Arbeit und Qualifikation haben. Wir fordern den Vorrang von Qualifizierung vor kurzfristiger Vermittlung in nicht nachhaltige Erwerbsarbeit. Die Regelbedarfe sind realitätsnah zu berechnen, um ein familiengerechtes Existenzminimum zu sichern. Zudem braucht es einen Umgangsmehrbedarf für Trennungsfamilien sowie die Berücksichtigung von Kosten für Periodenprodukte und eine selbstbestimmte Familienplanung.
- Bereitgestellt von: Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. am 19.02.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 764/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze -
BT-Drs. 21/3541
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
-
BR-Drs. 764/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
19.02.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Evaluation nach Art 107a EGInsO
Verlängerung der Evaluationsphase des Art. 107a EGInsO; vorsorgliche Einordnung der Vorschläge (1) der AG "Reform der Verbraucherinsolvenz" (ZVI 2023, 341 ff.) mit Blick auf die grundsätzliche Beibehaltung des geltenden Rechtsrahmens und einer nur punktuellen Anpassung (insb. bei der Verstrickungsproblematik) und (2) des VID sowie (3) des DRIT zur Verschlankung des Verbraucherinsolvenzverfahrens.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 19.02.2026
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Adressatenkreis:
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16.02.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sachkundenachweis für zertifizierte Verwalter/innen
Einen echten Sachkundenachweis für Makler, Miet- und WEG-Verwalter/innen einführen.
- Bereitgestellt von: Verband der Immobilienverwalter Deutschland e.V. am 19.02.2026
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Adressatenkreis:
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21.01.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Evaluation nach Art 107a EGInsO
Verlängerung der Evaluationsphase des Art. 107a EGInsO; vorsorgliche Einordnung der Vorschläge (1) der AG "Reform der Verbraucherinsolvenz" (ZVI 2023, 341 ff.) mit Blick auf die grundsätzliche Beibehaltung des geltenden Rechtsrahmens und einer nur punktuellen Anpassung (insb. bei der Verstrickungsproblematik) und (2) des VID sowie (3) des DRIT zur Verschlankung des Verbraucherinsolvenzverfahrens.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 19.02.2026
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Adressatenkreis:
-
16.02.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einzelfallprüfungen nach § 52 WHG statt pauschaler Verbote
Ein Teil der oberflächennahen Rohstofflagerstätten liegt in oder im Umfeld von Wasserschutzgebieten. § 52 WHG verpflichtet die Behörden ausdrücklich zu einer fallbezogenen Prüfung, in der der Gewässerschutz und die Belange der Rohstoffgewinnung gegeneinander abgewogen werden. In mehreren Bundesländern werden jedoch pauschale Verbote oder flächenhafte Ausschlüsse ausgesprochen, die die bundesrechtlich zwingend vorgesehene Abwägung vollständig verdrängen. Dies führt zu Rechtsunsicherheit, unverhältnismäßigen Beschränkungen, erheblichen Verfahrenshindernissen und zunehmenden Versorgungsengpässen. Eine bundesrechtskonforme, risikobasierte Anwendung des § 52 WHG ist daher unabdingbar, um den Schutz der Trinkwasserversorgung als auch die Versorgung mit mineralischen Rohstoffen zu gewährleisten.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Mineralische Rohstoffe e.V. (BV MIRO) am 19.02.2026
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Adressatenkreis:
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07.01.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
BBodSchG: Rechtssichere Länderöffnungsklausel schaffen
Die bayerische Verfüllpraxis hat sich als fachlich anerkanntes, praxistaugliches System zur umweltverträglichen und ressourcenschonenden Verwertung mineralischer Bauabfälle bewährt. Zwar ermöglicht § 8 Abs. 8 BBodSchV formal länderspezifische Abweichungen, die Regelung ist jedoch ohne ausdrückliche Ermächtigung im BBodSchG verfassungsrechtlich zweifelhaft. Seit 2024 führt diese ungeklärte Rechtslage zu erheblicher Unsicherheit und stockendn Genehmigungsverfahren. Es bedarf daher einer klaren gesetzlichen Grundlage im BBodSchG, um den Ländern die erforderliche Regelungskompetenz rechtskonform zu übertragen und die Fortführung etablierter Verfüllkonzepte dauerhaft zu sichern. Dies dient sowohl der Rohstoff- und Bauwirtschaft als auch einer nachhaltigen Flächenentwicklung.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Mineralische Rohstoffe e.V. (BV MIRO) am 19.02.2026
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Adressatenkreis:
-
07.01.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Optimierung der Brustkrebsversorgung
Stärkere pflegerische Mitwirkung in der Brustkrebsversorgung ermöglichen. Dafür klare gesetzgeberische, vergütungsbezogene und systemische Begrenzungen, die einer konsequenten Umsetzung im Weg stehen, reformieren.
- Bereitgestellt von: Novartis Pharma GmbH am 19.02.2026
-
Adressatenkreis:
-
11.11.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Kraftwerksstrategie zur Sicherstellung einer klimafreundlichen und sicheren Stromerzeugung
Informationen über technische und regulatorische Notwendigkeiten zur Umsetzung der angekündigten Ziele einer Kraftwerksstrategie, Mitarbeiten an den Voraussetzungen des Kohleausstiegs 2030 im Rheinischen Revier.
- Bereitgestellt von: RWE am 19.02.2026
-
Adressatenkreis:
-
17.02.2026
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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-
25.03.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Aufwandsarme Umsetzung der EU-Effizienzanforderungen in nationales Recht (EPBD)
Der VDA setzt sich für eine aufwandsarme Umsetzung der Vorgaben EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD) in nationales Recht ein, um eine kosteneffiziente Transformation der Unternehmensstandorte zu gewährleisten. Ziel des VDA sind rechtssichere Schwellenwerte für Mindesteffizienzstandards (MEPS), angemessene Übergangsfristen, technologieoffene Erfüllungsoptionen sowie ein standortübergreifendes Pooling der Anforderungen. Auf nationale Verschärfungen der EU-Anforderungen sollte verzichtet werden. Die Solarpflicht sollte im Rahmen sogenannter Photovoltaik-Konten aufwandsarm ausgestaltet werden. Die Anforderungen aus GEG, WPG, EnEfG, EDL-G und EPBD sollten harmonisiert werden.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 19.02.2026
-
Adressatenkreis:
-
20.11.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der VDA befürwortet eine EU-weite Harmonisierung der Energieverbrauchs- und CO2-Kennzeichnung. Einheitliche Regeln schaffen Transparenz, Vergleichbarkeit und senken den administrativen Aufwand. Wichtig ist eine weiterhin einheitliche Kennzeichnung von E-Autos ohne Differenzierung, um Effizienzvorteile verständlich zu machen. Eine Ausweitung auf Gebrauchtwagen oder leichte Nutzfahrzeuge lehnt der VDA ab: Der Nutzen sei gering, während Aufwand, Haftungsrisiken und mangelnde Aussagekraft überwiegen. Ziel ist eine schlanke, digitale Kennzeichnung.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 19.02.2026
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Adressatenkreis:
-
03.02.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Moderne Regulierung digitaler Wissensvermittlung
Schaffung moderner Rahmenbedingungen für den Vertrieb digitaler Wissensvermittlungsangebote im E-Commerce.
- Bereitgestellt von: Digistore24 GmbH am 19.02.2026
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Adressatenkreis:
-
19.02.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetzesentwurf zur REDIII Umsetzung
Deutsche Umsetzung der EU REDIII Vorgaben in nationales Recht um Wasserstoffhochlauf in Deutschland zu fördern
- Bereitgestellt von: Allianz Wasserstoffmotor e.V. am 18.02.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 778/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote -
BT-Drs. 20/14921
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/14496 - Kontrollmechanismen bei internationalen Klimaschutzprojekten sowie beim Import von Biokraftstoffen -
BT-Drs. 21/4083
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote
-
BR-Drs. 778/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
12.02.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Selbständige Tätigkeiten in der Erwachsenen- und Weiterbildung: Nachfolgeregelung zu § 127 SGB 4
Rechtliche Absicherung selbständiger Tätigkeiten in der gemeinwohlorientierten Erwachsenen- und Weiterbildung über die Geltungsdauer von § 127 SGB 4 (Übergangsregelung für Lehrtätigkeiten) hinaus.
- Bereitgestellt von: Evangelische Erwachsenenbildung - Bundesverband e. V. am 18.02.2026
-
Adressatenkreis:
-
02.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Bundesregierung soll dazu bewegt werden, sich auf Europäischer Ebene für eine Überarbeitung der Europäischen Vergaberichtlinien einzusetzen, die den Auftraggebern und Bietern eine größere Flexibilität ermöglicht und bei der die vergaberechtlichen Bestimmungen auf ihre verfahrensrechtliche Funktion beschränkt bleiben. Die Bundesregierung soll dazu bewegt werden, sich gegen die Einführung verpflichtender, sog. qualitativer Zuschlagskriterien auszusprechen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 18.02.2026
-
Adressatenkreis:
-
26.01.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV unterstützt die Gesetzesentwürfe zur Entkriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein
Der DAV unterstützt die Streichung des § 265a StGB, insbesondere ohne eine Umwidmung des Tatbestandes als Ordnungswidrigkeit, ausdrücklich. Nach Ansicht des DAV handelt es sich bei dem Fahren ohne Fahrschein um Bagatellunrecht. Eine Sanktionierung ist mit dem Ultima-Ratio-Prinzip im Strafrecht nicht vereinbar. Die wirtschaftlichen Interessen der Verkehrsbetriebe werden durch das Zivilrecht ausreichend geschützt. Zudem führt § 265a StGB zu sozioökonomischer Ungleichbehandlung und Diskriminierung durch Strafrecht. Der DAV befürwortet die Entkriminalisierung auch aus Gründen der Entlastung der Justiz, sowohl in zeitlicher wie auch finanzieller Hinsicht.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 18.02.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1757
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuchs - Straffreiheit für Fahren ohne Fahrschein -
BT-Drs. 21/2722
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Fahren ohne Fahrschein entkriminalisieren
-
BT-Drs. 21/1757
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
06.02.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV bezweifelt, dass die Anhebung von Strafrahmen und Mindeststrafen sowie die Ausweitung besonderer Schutzdelikte geeignet ist, Personen, die in besonderer Weise für das Gemeinwesen Verantwortung übernehmen, wirksam zu schützen. Der DAV spricht sich stattdessen nachdrücklich für eine Stärkung präventiver Maßnahmen aus. Dazu gehören insbesondere verbesserte Aus- und Fortbildung von Einsatzkräften im Umgang mit psychischen Erkrankungen, regelmäßige Deeskalationstrainings, Supervision sowie der Ausbau interdisziplinärer Einsatzkonzepte. Die vorgesehene Rechtsfolge des Entzugs politischer Mitwirkungsrechte bei einer Verurteilung wegen Volksverhetzung begegnet verfassungsrechtlichen und kriminalpolitischen Bedenken und wird vom DAV als nicht sachgerecht beurteilt.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 18.02.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
29.01.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung der regionalen bayerischen Arbeitsmärkte
Die regionalen bayerischen Arbeitsmärkte dürfen keinesfalls weiter reguliert werden. Zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes müssen auf Bundes- und Landesebene die Arbeitszeitregelungen flexibilisiert werden. Der Strukturwandel und die Transformation muss aktiv gestaltet werden. Dazu müssen alle Potenziale am Arbeitsmarkt mittel- und langfristig aktiviert werden. Langfristigen bedarf es zur Sicherung des Arbeits- und Fachkräfteangebotes neben der Aktivierung aller heimischen Potentiale auch eine an den Bedarfen des Arbeitsmarktes orientierte gesteuerte Zuwanderung. Um die berufliche Flexibilität von Arbeitnehmern zu erhöhen muss auch die Bekanntheit und Praxisnähe von Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen erhöht werden und regionale Qualifizierungsverbünde sind weiter zu stärken.
- Bereitgestellt von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 18.02.2026
-
Adressatenkreis:
-
02.02.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
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-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung der regionalen bayerischen Arbeitsmärkte
Die regionalen bayerischen Arbeitsmärkte dürfen keinesfalls weiter reguliert werden. Zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes müssen auf Bundes- und Landesebene die Arbeitszeitregelungen flexibilisiert werden. Der Strukturwandel und die Transformation muss aktiv gestaltet werden. Dazu müssen alle Potenziale am Arbeitsmarkt mittel- und langfristig aktiviert werden. Langfristigen bedarf es zur Sicherung des Arbeits- und Fachkräfteangebotes neben der Aktivierung aller heimischen Potentiale auch eine an den Bedarfen des Arbeitsmarktes orientierte gesteuerte Zuwanderung. Um die berufliche Flexibilität von Arbeitnehmern zu erhöhen muss auch die Bekanntheit und Praxisnähe von Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen erhöht werden und regionale Qualifizierungsverbünde sind weiter zu stärken.
- Bereitgestellt von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 18.02.2026
-
Adressatenkreis:
-
02.02.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung der regionalen bayerischen Arbeitsmärkte
Die regionalen bayerischen Arbeitsmärkte dürfen keinesfalls weiter reguliert werden. Zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes müssen auf Bundes- und Landesebene die Arbeitszeitregelungen flexibilisiert werden. Der Strukturwandel und die Transformation muss aktiv gestaltet werden. Dazu müssen alle Potenziale am Arbeitsmarkt mittel- und langfristig aktiviert werden. Langfristigen bedarf es zur Sicherung des Arbeits- und Fachkräfteangebotes neben der Aktivierung aller heimischen Potentiale auch eine an den Bedarfen des Arbeitsmarktes orientierte gesteuerte Zuwanderung. Um die berufliche Flexibilität von Arbeitnehmern zu erhöhen muss auch die Bekanntheit und Praxisnähe von Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen erhöht werden und regionale Qualifizierungsverbünde sind weiter zu stärken.
- Bereitgestellt von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 18.02.2026
-
Adressatenkreis:
-
02.02.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung der regionalen bayerischen Arbeitsmärkte
Die regionalen bayerischen Arbeitsmärkte dürfen keinesfalls weiter reguliert werden. Zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes müssen auf Bundes- und Landesebene die Arbeitszeitregelungen flexibilisiert werden. Der Strukturwandel und die Transformation muss aktiv gestaltet werden. Dazu müssen alle Potenziale am Arbeitsmarkt mittel- und langfristig aktiviert werden. Langfristigen bedarf es zur Sicherung des Arbeits- und Fachkräfteangebotes neben der Aktivierung aller heimischen Potentiale auch eine an den Bedarfen des Arbeitsmarktes orientierte gesteuerte Zuwanderung. Um die berufliche Flexibilität von Arbeitnehmern zu erhöhen muss auch die Bekanntheit und Praxisnähe von Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen erhöht werden und regionale Qualifizierungsverbünde sind weiter zu stärken.
- Bereitgestellt von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 18.02.2026
-
Adressatenkreis:
-
02.02.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung der regionalen bayerischen Arbeitsmärkte
Die regionalen bayerischen Arbeitsmärkte dürfen keinesfalls weiter reguliert werden. Zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes müssen auf Bundes- und Landesebene die Arbeitszeitregelungen flexibilisiert werden. Der Strukturwandel und die Transformation muss aktiv gestaltet werden. Dazu müssen alle Potenziale am Arbeitsmarkt mittel- und langfristig aktiviert werden. Langfristigen bedarf es zur Sicherung des Arbeits- und Fachkräfteangebotes neben der Aktivierung aller heimischen Potentiale auch eine an den Bedarfen des Arbeitsmarktes orientierte gesteuerte Zuwanderung. Um die berufliche Flexibilität von Arbeitnehmern zu erhöhen muss auch die Bekanntheit und Praxisnähe von Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen erhöht werden und regionale Qualifizierungsverbünde sind weiter zu stärken.
- Bereitgestellt von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 18.02.2026
-
Adressatenkreis:
-
02.02.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben: