Stellungnahmen/Gutachten
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18.459 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (18.459)
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Zu Regelungsvorhaben:
Befreiender IFRS-Einzelabschluss im HGB verankern
Option zur Erstellung eines befreienden IFRS-Einzelabschlusses gesetzlich im HGB verankern, um Angleichung von Einzel- und Konzernabschluss zu ermöglichen und europäisches Level-Playing Field zu schaffen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
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Adressatenkreis:
-
19.04.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Auslegung und Umsetzung der Medizinprodukteverordnung (MDR) - 2017/745/EU
Ziel der Interessenvertretung ist eine praktikable nationale und europäische Umsetzung der Anforderungen der MDR bzw. der ihr nachgelagerten Rechtsakte im Sinne der Patientensicherheit, eines funktionieren Binnenmarktes und dem System der unabhängigen Drittprüfung / Benannten Stellen. Außerdem soll die Politik und Verwaltung für relevante Themen und Herausforderungen bei der konkreten Umsetzung der MDR sensibilisiert werden.
- Bereitgestellt von: TÜV-Verband e.V. am 19.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
07.06.2024
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung und Ausgestaltung Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung
Ziel der Interessenvertretung ist eine praktikable nationale Auslegung und Umsetzung des Aus- und Weiterbildungsgesetzes bzw. nachgelagerter und verwandter Rechtsakte sowie deutscher und EU-Initiativen im Bereich beruflicher Weiterbildung (z.B. Nationale Weiterbildungsstrategie, Europäische Qualitätsstandards, EU-2030-Strategie) im Sinne der Stärkung der Weiterbildungskultur in Deutschland und der Verbesserung der Rahmenbedingungen beruflicher Weiterbildungsförderung. Außerdem soll die Politik und Verwaltung für relevante Themen und Herausforderungen bei der konkreten Umsetzung und zukunftsfesten weiteren Ausgestaltung sensibilisiert werden.
- Bereitgestellt von: TÜV-Verband e.V. am 19.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 285/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung -
BR-Drs. 138/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung
-
BR-Drs. 285/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
07.06.2024
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Auslegung und Anpassung der Durchführungsbestimmungen zum EU AI Act
Ziel der Interessensvertretung ist eine praktikable nationale und europäische Auslegung und Umsetzung der Anforderungen des AI Act bzw. nachgelagerter Rechtsakte im Sinne eines möglichst hohen Schutzniveaus mit Blick auf die Sicherheit und Vertrauenswürdigkeit von KI-Systemen, insbesondere im Hochrisiko-Bereich wie etwa in der Medizin oder im Verkehr, für einen funktionierenden Binnenmarkt auf Basis des wichtigen Beitrags unabhängiger Drittprüfungen / Benannter Stellen. Außerdem soll die Politik und Verwaltung für relevante Themen und Herausforderungen der konkreten Umsetzung des AI Acts sensibilisiert werden: etwa Festhalten am risikobasierten Ansatz; EU-weite hohe Standards für sichere KI-Systeme; Ausweitung jetziger sektoraler Notifizierung um KI-Aspekt, keine doppelte Notifizierung.
- Bereitgestellt von: TÜV-Verband e.V. am 19.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
07.06.2024
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Zulassung von unabhängigen Prüfdienstleistern bei der nationalen Umsetzung der CSRD
Die Corporate Sustainabability Reporting Directive verpflichtet die Mitgliedstaaten bis zum 6. Juli 2024 zur Einführung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung für nach dem Bilanzrecht als große sowie als kleine oder mittelgroße kapitalmarktorientierte definierte Unternehmen und einer Prüfung der entsprechenden Nachhaltigkeitsberichterstattung. Für die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte können neben Wirtschaftsprüfern auch andere sog. unabhängige Erbringer von Bestätigungsleistungen zugelassen werden. Der TÜV-Verband setzt sich für deren Zulassung und damit Öffnung des Prüfungsmarkts ein.
- Bereitgestellt von: TÜV-Verband e.V. am 19.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
-
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
18.04.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der Carbon Management Strategie im Sinne unabhängiger Prüfdienstleister
Mit der Carbon Management Strategie sollen die Anwendung von CCS und CCU sowie der Transport und die Offshore-Speicherung von CO2 ermöglicht werden. Der strategische Fokus für den Einsatz von CCS/CCU liegt dabei auf schwer oder nicht vermeidbaren Emissionen. Der TÜV-Verband setzt sich bei der Projekt- und Standortwahl für die CO2-Speicherung für hohe Umwelt- und Sicherheitsstandards ein, deren Einhaltung von unabhängiger Seite überprüft werden sollten. Nur so kann das notwendige Vertrauen in CCS/CCU-Technologie sichergestellt werden.
- Bereitgestellt von: TÜV-Verband e.V. am 19.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 266/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes -
BT-Drs. 20/11900
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes
-
BR-Drs. 266/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
07.06.2024
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anwendung des Energieeffizienzgesetzes im Sinne unabhängiger Prüfstellen
Das Energieeffizienzgesetz verpflichtet Behörden, Unternehmen und Rechenzentren entsprechend der EU-Vorgaben (Energieeffizienz-Richtlinie EED III) ab 2024 Energieeinsparmaßnahmen zu ergreifen, um mehr Energie einzusparen. Für Unternehmen mit einem Jahresenergieverbrauch von mehr als 15 Gigawattstunden soll künftig die Pflicht gelten, Energie- oder Umweltmanagementsysteme einzuführen und ihre Energieeffizienzmaßnahmen in konkreten Plänen zu erfassen und zu veröffentlichen. Für Rechenzentren soll es zukünftig Energieeffizienzstandards geben. Der TÜV-Verband hat sich im laufenden Verfahren für die Einführung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen eingesetzt und begleitet die Anwendung im Sinne unabhängiger Prüfstellen.
- Bereitgestellt von: TÜV-Verband e.V. am 19.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/6872
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes -
BT-Drs. 20/7632
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/6872 - Entwurf eines Gesetzes zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes -
BT-Drs. 20/7635
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 20/6872, 20/7632 - Entwurf eines Gesetzes zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes
-
BT-Drs. 20/6872
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
07.06.2024
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Gestaltung der zukünftigen EU-Harmonisierungsrechtsvorschriften im Sinne unabhängiger Prüfstellen
Das Inverkehrbringen von Produkten im EU-Binnenmarkt ist durch harmonisierte Rechtsvorschriften geregelt, unter anderem auf Basis des New Legislative Frameworks. Ein Grundpfeiler dieser EU-Harmonisierungsrechtsvorschriften ist der risikobasierte Ansatz, nachdem die anzuwendenden Anforderungen und Prüfverfahren dem vom Produkt ausgehenden Risiko entsprechen müssen. Für Produkte mit einem hohem Risiko sieht der EU-Gesetzgeber dabei eine verpflichtende Einbindung von unabhängigen Prüfstellen, sogenannten Notifzierten Stellen, vor. Ziel der Interessensvertretung ist es, bei der Schaffung von neuen und bei der Überarbeitung von bestehenden Harmonisierungsrechtsvorschriften auf ein hohes Produktsicherheitsniveau und eine risikoadäquate Einbindung von Notifizierten Stellen hinzuwirken.
- Bereitgestellt von: TÜV-Verband e.V. am 19.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
07.06.2024
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Gestaltung der zukünftigen EU-Harmonisierungsrechtsvorschriften im Sinne unabhängiger Prüfstellen
Das Inverkehrbringen von Produkten im EU-Binnenmarkt ist durch harmonisierte Rechtsvorschriften geregelt, unter anderem auf Basis des New Legislative Frameworks. Ein Grundpfeiler dieser EU-Harmonisierungsrechtsvorschriften ist der risikobasierte Ansatz, nachdem die anzuwendenden Anforderungen und Prüfverfahren dem vom Produkt ausgehenden Risiko entsprechen müssen. Für Produkte mit einem hohem Risiko sieht der EU-Gesetzgeber dabei eine verpflichtende Einbindung von unabhängigen Prüfstellen, sogenannten Notifzierten Stellen, vor. Ziel der Interessensvertretung ist es, bei der Schaffung von neuen und bei der Überarbeitung von bestehenden Harmonisierungsrechtsvorschriften auf ein hohes Produktsicherheitsniveau und eine risikoadäquate Einbindung von Notifizierten Stellen hinzuwirken.
- Bereitgestellt von: TÜV-Verband e.V. am 19.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
07.06.2024
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gestaltung der zukünftigen EU-Handelsabkommen mit Drittstaaten im Sinne unabhängiger Prüfstellen
Die EU ist bestrebt, mit Ländern aus Drittstaaten umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen abzuschließen. Ein wichtiges Ziel der Handelsabkommen ist der Abbau nicht-tarifärer Handelshemmnisse, darunter auch unterschiedliche Produktanforderungen und Prüfverfahren. Ziel der Interessensvertretung ist eine praktikable Ausgestaltung der Abkommen mit Blick auf die Sicherstellung eines hohen Produktsicherheitsniveaus und robuster Prüfverfahren. Darüber hinaus gilt es, einen wechselseitig offenen Marktzugang für alle Wirtschaftsakteure - auch Prüfstellen - zu schaffen.
- Bereitgestellt von: TÜV-Verband e.V. am 19.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
07.06.2024
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Novellierung der EU Rili 2014/45/EU für mehr Sicherheit und Umweltschutz im Straßenverkehr
Aus Sicht des TÜV-Verbands soll sich das neue Europäische Parlament weiterhin dafür einsetzt, ein effizientes, wirksames und gerechtes Mobilitätsszenario im Straßenverkehr Europas zu schaffen. Notwendige Maßnahmen für eine umfassende Betrachtung des Kraftfahrzeugs über den gesamten Lebenszyklus sowie die Einbeziehung von Dekarbonisierungsstrategien sind politisch noch nicht erreicht worden. Ebenso fehlt ein angemessener regulatorischer Rahmen für neue Fahrzeugtechnologien und ein fairer Zugang zu Fahrzeuginformationen und -daten. Zudem werden neue Fortbewegungsmittel und Verkehrsträger im Bereich der Mikromobilität nicht berücksichtigt.
- Bereitgestellt von: TÜV-Verband e.V. am 19.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
07.06.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Themenvorschläge des TÜV Verbands zur KI-Regulierung beim automatisierten Fahren bei der Typprüfung
Gemäß dem AI Act zählt der Automotive-Bereich zu KI-Hochrisikosystemen. Daraus resultiert eine Anpassung vorhandener Typgenehmigungsvorschriften (EU (VO) 2018/858). Der AI Act sieht vor, dass diese Rechtsakte in Zukunft geändert oder delegierte Rechtsakte oder Durchführungsrechtsakte erlassen werden. Dabei sollen die Anforderungen an Hochrisiko-KI-Systeme aus dem AI Act berücksichtigt werden. Die technischen und regulatorischen Besonderheiten des Sektors müssen beachtet und bestehende Governance-, Konformitätbewertungs- und Durchsetzungsmechanismen berücksichtigt werden. Das bewährte System der neutralen Drittprüfung durch Technische Dienste sollte fortgeführt werden.
- Bereitgestellt von: TÜV-Verband e.V. am 19.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
07.06.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung des Straßenverkehrsgesetzes im Zuge der Cannabislegalisierung
Der TÜV-Verband hat erhebliche Bedenken hinsichtlich der weiteren Entwicklung der Verkehrssicherheit, sollte ein Grenzwert für den Konsum von Cannabis im Straßenverkehr vom Gesetzgeber eingeführt werden. Der TÜV-Verband hat hierzu im Gesetzgebungsverfahren einen Änderungsvorschlag für die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Änderungen eingebracht. Aus unserer Sicht sollte der bisherige analytische Nachweiswert von 1 ng/ml THC erhalten bleiben.
- Bereitgestellt von: TÜV-Verband e.V. am 19.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11666
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksache 20/11370 - Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften - b) zu dem Antrag der Fraktion CDU/CSU - Drucksache 20/11143 - Für die Vision Zero und gegen die Erhöhung des Cannabis-Grenzwertes im Straßenverkehr
-
BT-Drs. 20/11666
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
11.06.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Batteriebewertung - Zugang zu Fahrzeugdaten für unabhängige Dritte und Prüforganisationen
Eine standardisierte und herstellerunabhängige Methode zur Ermittlung der Batteriegesundheit (State-of-Health/SoH) ist notwendig, um feststellen zu können, ob und wie lange die Antriebsbatterie für die jeweilige Anwendung weiterhin genutzt werden kann. Gewerbliche und private Nutzer:innen stehen beim Kauf eines gebrauchten E-Fahrzeugs aktuell vor dem Problem, dass ausgelesene SoH-Werte aus dem Batteriemanegementsystem aufgrund fehlender Transparenz und Standards nicht vergleichbar und nur eingeschränkt zuverlässig sind. Eine einheitliche und herstellerübergreifende Methode zur Bestimmung der SoH ist daher erforderlich, um das notwendige Vertrauen der Nutzer:innen in neue Antriebsformen sicherzustellen.
- Bereitgestellt von: TÜV-Verband e.V. am 19.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
07.06.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
politische Botschaften zur Gestaltung des Straßenverkehrs anhand der TÜV Mobility Studie 2024
Die TÜV Mobility Studie ist eine regelmäßig durchgeführte Untersuchung, die sich mit den Mobilitätsgewohnheiten und -einstellungen der Bevölkerung in Deutschland befasst. Sie wird vom TÜV Verband durchgeführt und liefert Erkenntnisse zu Themen wie Verkehrsmittelwahl, Umweltbewusstsein, Akzeptanz neuer Mobilitätskonzepte und Technologien, sowie zu den Herausforderungen im Bereich Mobilität. Die Studie basiert auf repräsentativen Befragungen und quantitativen Analysen und dient als Grundlage für die Entwicklung zukunftsfähiger Mobilitätsstrategien und -konzepte.
- Bereitgestellt von: TÜV-Verband e.V. am 19.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
04.06.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Kommentierung des Antrags der Union zu Kosten beim Führerscheinerwerb
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat in einem Antrag Beschlussempfehlungen formuliert, um Kosten für den Erwerb des Führerscheins einzudämmen, Abläufe reibungsloser zu gestalten sowie zusätzliche Prüftermine zu schaffen. Zudem sollen Rahmenbedingungen geschaffen und Bürokratie abgebaut werden, um die Ausbildung effizient und zukunftsgerichtet auszugestalten. Ziel des TÜV-Verbands ist es den Bundestag darauf hinzuweisen, dass der Antrag die Verkehrssicherheit und europarechtliche Vorgaben vernachlässigt. Zudem werden Elemente aufgeführt, die sich bereits im BMDV in Bearbeitung befinden.
- Bereitgestellt von: TÜV-Verband e.V. am 19.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/10610
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Damit Mobilität nicht zum Luxus wird - Für einen bezahlbaren Autoführerschein
-
BT-Drs. 20/10610
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
11.06.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Ausgestaltung des digitalen Euro (VO-E EU-Kommission zum digitalen Euro)
Konstruktive Begleitung zur Einführung eines digitalen Euros durch Einbringung folgender Kernvorschläge zum Zielbild des digitalen Euros: 1) Der digitale Euro sollte als Pendant zum Bargeld ausgestaltet sein; 2) Die EZB sollte den digitalen Euro als reines Zahlungsmittel emittieren, nicht als Zahlverfahren; 3) Der digitale Euro darf nicht der Wertaufbewahrung dienen; 4) Digitaler Euro ist nur mit einem Haltelimit sicher und wirtschaftlich; 5) Annahmeverpflichtung darf bestehende Zahlverfahren nicht benachteiligen; 6) Preise müssen sich im Markt bilden; 7) Der Privatsektor muss angemessen beteiligt werden; 8) Frontend-Dienste müssen der Wahlfreiheit unterliegen; 9) Akzeptanz beim Kunden muss durch Marktanalyse getestet werden. 10) Zeitnahe Einführung einer Wholesale-Settlement-Lösung
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 322/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro
-
BR-Drs. 322/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
30.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserungsvorschläge zur Retail Investment Strategy der EU-Kommission (hier: Review der PRIIP-VO)
Mit der Retail Investment Strategy möchte die EU-Kommission mehr Kleinanleger an die Kapitalmärkte heranführen. Der BdB setzt sich für eine praxisgerechte Ausgestaltung der neuen Regeln für das Wertpapiergeschäft ein. Die beigefügte Stellungnahme betrifft den Review der PRIIP-VO. Wichtige Positionen sind: - Verbesserung der gesetzlichen Vorgaben zur Erstellung der Informationsblätter (PRIIPs-KIDs), um die viel kritisierten PRIIPs-KIDs nachhaltig zu verbessern - Beibehaltung des Ansatzes, dass das PRIIPs-KID ein kurzes und prägnantes Informationsdokument bleibt - Harmonisierung der Vorgaben mit anderen wertpapierrechtlichen Vorgaben - Vermeidung eines Information Overload durch die klare Vorgabe, dass die Anleger das PRIIPs-KID (nur) vor ihren Anlageentscheidungen erhalten
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
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Adressatenkreis:
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30.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Überarbeitung der MiFiD II i.R.d. Retail Investment Strategy
Vorschläge für eine praxisgerechte Ausgestaltung der Regeln für das Wertpapiergeschäft ein, u.a. durch - Beibehaltung der Wahlfreiheit zwischen provisioniertem und nicht-provisioniertem Wertpapiergeschäft - Vermeidung von preisregulierenden Maßnahmen - Vermeidung einer reinen Kostenfokussierung und Berücksichtigung der Qualität der Produkte und Dienstleistungen - Vermeidung teurer bürokratischer Pflichten, die keinen Mehrwert für die Kunden erzeugen - Abbau des bestehenden Information Overload statt nochmaliger Erweiterung der Informationspflichten
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
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Adressatenkreis:
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30.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Überarbeitung des EU-Zahlungsdiensterechts (EU-Zahlungsdienste-Richtlinie und -VO)
Unser Ziel ist es, dass gesetzliche Rahmenbedingungen europäische Angebote im Zahlungsverkehr fördern. Bei der Überarbeitung des EU-Zahlungsdiensterechts sollten die Vorgaben zur Betrugsbekämpfung und Sicherheit im Zahlungsverkehr verbessert werden ohne Fehlanreize zu setzen. Des Weiteren sollten die gesetzlichen Rahmenbedingungen bezüglich des Verhältnisses zwischen Banken und Drittdiensten eine faire Allokation der Kosten und Ertragspotenziale ermöglichen. Die Regelungsdichte und -granularität sollte zudem so gestaltet werden, dass sie individuellen Bedürfnissen von Bankkunden und technologischen Entwicklungen gerecht werden können – dies betrifft unter anderem die Vorgaben zur Starken Kundenauthentifizierung und das Verhältnis von PSD3 und PSR zur MiCAR.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 443/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Zahlungsdienste im Binnenmarkt und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 -
BT-Drs. 20/8303
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
über die gemäß § 93 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen bzw. nicht überwiesenen Unionsdokumente - (Eingangszeitraum: 19. Juni bis 18. August 2023)
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BR-Drs. 443/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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30.04.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Überarbeitung der RL über die alternative Beilegung verbraucherrechtl. Streitigkeiten
Vorschläge zur Sicherstellung eines effizienten Verbraucherschlichtungsverfahrens, u.a. (1) durch Vermeidung der Überforderung des Verbraucherschlichtungsverfahrens durch die von der Kommission vorgeschlagenen Erweiterungen des Anwendungsbereichs sowie der ausgedehnteren Informations- und Mitteilungspflichten sowie (2) Bewahrung der Möglichkeit, Konflikte zwischen Verbrauchern und Unternehmen effizient, schnell und kostengünstig beizulegen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
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Adressatenkreis:
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16.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung KOM-Vorschlag zur Überarbeitung des Rahmens für Krisenmanagement & Einlagensicherung (CMDI)
Es besteht keine Veranlassung das Abwicklungsregime auszuweiten: (1) Europäische Einlagensicherungssysteme haben ihre Funktionsfähigkeit bewiesen (2) Markaustritt bei kleinen und mittleren Banken ohne Gefährdung der Finanzmarkstabilität im Rahmen nationaler Insolvenzverfahren bereits heute gewährleistet. Besonders kritisch: Abschaffung der Superpräferenz für die Einlagensicherung. Hinzutritt vorgesehene ausgeweitete Kofinanzierung von Abwicklungen durch nationale Einlagensicherungen und grundsätzlichen Öffnung des SRF im Rahmen der Abwicklung: Würde Finanzierungsbedarf der Einlagensicherung ganz erheblich erhöhen. Folge: Signifikante Mehrbelastungen der Banken ohne entsprechenden Mehrwert für die Finanzstabilität oder für die Verbraucher.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 309/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2014/49/EU im Hinblick auf den Anwendungsbereich der Einlagensicherung, die Verwendung der Mittel aus Einlagensicherungssystemen, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und die Transparenz -
BR-Drs. 310/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 im Hinblick auf Frühinterventionsmaßnahmen, Abwicklungsvoraussetzungen und die Finanzierung von Abwicklungsmaßnahmen -
BR-Drs. 311/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2014/59/EU im Hinblick auf Frühinterventionsmaßnahmen, Abwicklungsvoraussetzungen und die Finanzierung von Abwicklungsmaßnahmen
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BR-Drs. 309/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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01.03.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur ersten Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)
Verbesserung der Koheränz des Datenschutzes für die Wirtschaft durch Übertragung der Verfahrensprinzipien aus Kapitel VII der DSGVO auf die DSK und Schaffung einer Pflicht zum Einvernehmen bei vergleichbaren Sachverhalten. Schaffung von Rechtssicherheit für die Erstellung von Scorewerten durch Auskunfteien und die Verwendung dieser Werte durch Kreditinstitute nach § 37 a BDSG-neu. Fortführung der Regelung zur Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume (§ 4 BDSG) auch für den nicht-öffentlichen Bereich. Erhaltung des § 26 BDSG als kollektiv-rechtliches Gestaltungsmittel.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
17.04.2024
-
Bundestag:
-
Organe [alle SG dorthin]
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-
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16.05.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zum Entwurf einer Buchführungsdatenschnittstellenverordnung
Überarbeitung des Entwurfs, damit die beabsichtigte Verordnung für die Unternehmen praktikabel und unnötiger bürokratischer Aufwand vermieden wird
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
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Adressatenkreis:
-
21.03.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erreichung von sachgerechten Anpassungen im Framework für Financial Data Access (FIDA) der EU
Die Verordnung über einen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten (FiDA) soll über einen leichteren Zugang zu Kundendaten Wettbewerb und Innovation im europäischen Finanzmarkt befördern und die Potenziale einer Datenökonomie heben. Wir sehen diese Ziele auf Basis der aktuellen Entwürfe der Co-Gesetzgeber jedoch stark gefährdet und fordern daher, eine kritische Überprüfung und wesentliche Anpassungen in zentralen Punkten vorzunehmen. Dies ist Voraussetzung dafür, die Verordnung mit den übergeordneten Zielen einer starken und wettbewerbsfähigen EU in Einklang zu bringen. Wir sprechen uns insbesondere dafür aus, dass neue Datenzugangsrechte nur dort etabliert werden, wo es einen unmittelbar erkennbaren Kundennutzen gibt und ein Marktbedarf besteht.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 429/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010, (EU) Nr. 1095/2010 und (EU) Nr. 2022/2554
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BR-Drs. 429/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
31.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben: