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Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e. V.
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R003633
- Ersteintrag: 20.03.2022
- Letzte Änderung: 11.02.2025
- Letzte Jahresaktualisierung: 08.02.2025
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Tätigkeitskategorie:
Berufsverband
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Bodelschwinghweg 649191 BelmDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +4954066720872
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E-Mail-Adressen:
- geschaeftsstelle@tierschutz-tvt.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24Mitgliedsbeiträge
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/241 bis 10.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/240,05
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (2):
- Dr. Andreas Franzky
- Dr. Matthias Triphaus
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Gesamtzahl der Mitglieder:
1.575 Mitglieder am 08.02.2025, davon:
- 1.570 natürliche Personen
- 5 juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Mitgliedschaften (1):
- Bundestierärztekammer e. V. (Beobachter)
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Interessen- und Vorhabenbereiche (1):
Tierschutz
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Die TVT hat Tierärzt:innen als ordentliche Mitglieder. Sie unterstützt Tierärzt:innen in den Verwaltungen und freien Praxen bei der Berufsausübung, erarbeitet Analysen, Gutachten und Stellungnahmen zu Fragen der Tierhaltung und des Tierschutzes. Sie berät bei Gesetzesvorhaben.
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Änderung der Tierschutz-Versuchstierverordnung
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Beschreibung:
- Es sollte rechtlich geprüft werden, inwieweit überzählige Versuchstiere, sofern sie nicht anderweitig untergebracht oder in einem Versuch eingesetzt werden können, als Futtertiere abgegeben werden, um die Tiere somit einem sinnvollen Zweck zuzuführen. - Ein Übersetzungfehler „Überdosis eines Betäubungsmittels" ist in die Formulierung: „Überdosis eines Narkosemittels“ oder „Überdosis eines Anästhetikums“ zu korrigieren.
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Versuchstierverordnung Datum des Referentenentwurfs: 25.07.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Tierschutz [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 20.09.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Änderung des Tiergesundheitsgesetzes und des Tierarzneimittelgesetzes
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Beschreibung:
- Es sollte eine Dokumentation der Zweckbestimmung umgangssprachlich bisher „Haltererklärung“ genannt, in das TAMG aufgenommen werden, wenn Tiere der Tierart nach der Lebensmittelgewinnung dienen können, es aber dem Zweck nach nicht mehr tun. - Es sollte eine Kennzeichnung und Registrierung in das TAMG aufgenommen werden, wenn Tiere der Tierart nach der Lebensmittelgewinnung dienen können, es aber dem Zweck nach nicht mehr tun. - Haltererklärungen sollten bei der zuständigen Veterinärbehörden anzeigepflichtig sein. - Haltererklärungen, die im Rahmen eines Therapienotstandes entstehen, bedürfen der Bestätigung durch die behandelnde Tierärzt:in. - Eine Aufbewahrungspflicht der Dokumentation von drei Jahren ist festzulegen.
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tiergesundheitsgesetzes und zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes Datum des Referentenentwurfs: 19.08.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Tierschutz [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 30.09.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Exportverbot lebender landwirtschaftlicher Nutztiere - Schreiben an den Bundesminister vom 25.10.2024
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Beschreibung:
Exportverbot lebender landwirtschaftlicher Nutztiere, Schreiben mit der Aufforderung, bei der der Überarbeitung des TierSchutzG, weitere Regelungen aufzunhemen. Die Bundesländer haben vor Jahren Exportverbote in bestimmte Länder beschlossen. Infolgedessen haben die Länder per Erlass geregelt, welche Bedingungen Transporte erfüllen müssen, um abgefertigt werden zu können. TierärztInnen der Veterinärämter stehen bei jedem Transport aufs Neue vor der Aufgabe zu prüfen, ob sie eine Ablehnung rechtfertigen können oder eine Transporterlaubnis aussprechen müssen. Diese Erlasse können nicht alle Widrigkeiten ausschließen und reichen nicht aus, um eine Situation wie die aktuelle, sicher zu verhindern. Denkbare Szenarien für nicht kalkulierbare Verzögerungen sind z. B. ein unerwarteter Streik u.v.m.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Tierschutz [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
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Gesamtsumme:
70.001 bis 80.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24