Regelungsvorhaben
Änderung des Tiergesundheitsgesetzes und des Tierarzneimittelgesetzes
Angegeben von:
Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e. V. (R003633)
am
08.02.2025
Beschreibung:
- Es sollte eine Dokumentation der Zweckbestimmung umgangssprachlich bisher „Haltererklärung“ genannt, in das TAMG aufgenommen werden, wenn Tiere der Tierart nach der Lebensmittelgewinnung
dienen können, es aber dem Zweck nach nicht mehr tun.
- Es sollte eine Kennzeichnung und Registrierung in das TAMG aufgenommen werden, wenn Tiere
der Tierart nach der Lebensmittelgewinnung dienen können, es aber dem Zweck nach nicht
mehr tun.
- Haltererklärungen sollten bei der zuständigen Veterinärbehörden anzeigepflichtig sein.
- Haltererklärungen, die im Rahmen eines Therapienotstandes entstehen, bedürfen der
Bestätigung durch die behandelnde Tierärzt:in.
- Eine Aufbewahrungspflicht der Dokumentation von drei Jahren ist festzulegen.
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tiergesundheitsgesetzes und zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes Datum des Referentenentwurfs: 19.08.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) [alle RV hierzu]
- Tierschutz [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 30.09.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) [alle SG dorthin]
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