Stellungnahmen/Gutachten
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18.459 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (18.459)
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Medizinforschungsgesetzes
Zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für klinische Studien in Deutschland setzt sich GSK u. a. für verbindliche Standardvertragsklauseln inkl. einheitlichem Kostenkatalog, ein kohärentes und harmonisiertes System der Ethikkommissionen in Deutschland sowie eine effiziente und im Sinne des EU-Genehmigungsverfahrens zu klinischen Prüfungen umfassende Einbettung der strahlenschutzrechtlichen Genehmigungen ein. Damit in Einzelfällen die Einführung von innovativen Arzneimitteln nicht an den Rückwirkungen der internationalen Preisreferenzierung scheitert bzw. verzögert geschieht, soll im Zuge des MFG eine Nicht-Listungsoption eingeführt werden. Die geplante Streichung des preisbildenden Kriteriums „europäische Preise“ wird abgelehnt da nicht sachlogisch.
- Bereitgestellt von: GlaxoSmithKline GmbH & Co. KG am 26.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
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BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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28.05.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
5. Antidiskriminierungsrichtlinie der EU
Der Entwurf der EU-Kommission aus dem Jahre 2008 für eine 5. Antidiskriminierungsrichtlinie der EU enthält entgegen dem Vorschlag des EU-Parlaments aus dem Jahr 2009 immer noch keine Ausnahme für die Bereiche Medien und Werbung. Bereits im Jahre 2003 hatte die EU-Kommission erkannt: „Durch das Diskriminierungsverbot dürfen andere Grundrechte [...] einschließlich der Medienfreiheit und des Medienpluralismus“ „nicht beeinträchtigt werden“, weswegen es nicht „für Medien- und Werbeinhalte“ gelten soll.“ Dementsprechend bestimmt Art. 3 Abs. 3 der Richtlinie 2004/113/EG, dass die Richtlinie nicht „für den Inhalt von Medien und Werbung“ gilt (ABl. L 373/40 v. 21.12.2004). Ohne eine solche Ausnahme darf die Bundesregierung auch der 5. Antidiskriminierungsrichtlinie nicht zustimmen.
- Bereitgestellt von: MVFP Medienverband der freien Presse e.V. am 26.06.2024
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Adressatenkreis:
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15.05.2024
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Bundesregierung:
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Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir fordern die Rückgewinnung der Macht von Big Tech und setzten uns ein gegen staatliche Überwachung, den Schutz und die Wahrung der Bürger- und Menschenrechte im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie und fordern dass Technologie der der Menschheit, der Demokratie und dem Planeten dient. Unsere größten Herausforderungen, vom Klimakollaps über die Macht von Big Tech bis hin zur Bedrohung von Demokratie und Grundrechten müssen aus einem ganzheitlich und mit interdisziplinären Blickwinkel betrachtet werden und die Prinzipien wie Gerechtigkeit, Gleichheit, Nachhaltigkeit und Dekolonisierung beinhalten.
- Bereitgestellt von: "Bits & Bäume" am 26.06.2024
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Adressatenkreis:
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03.05.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Nach Inkrafttreten der CRR III setzen wir uns für Auslegungshilfen bei unklaren Definitionen ein.
- Bereitgestellt von: Volkswagen Financial Services AG am 26.06.2024
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Adressatenkreis:
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22.05.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratieentlastungsgesetz IV
Optimierung Produktionsbedingungen in Deutschland: Die aktuelle Fülle an bürokratischen Anforderungen und Doppelstrukturen bremst Innovationen und Investitionen. Pfizer setzt sich daher ein für den Abbau von Bürokratie in den Bereichen: Versand und Export von hergestellten Arzneimitteln, Arbeitsrecht, Technische Regeln für Arbeitsstätten, Prüfung von Produktions- und Kontrollschritten durch eine sachkundige Person (Qualified Person), Genehmigungsverfahren und Ausstellung bzw. Verlängerung der Herstellerlaubnis.
- Bereitgestellt von: Pfizer Manufacturing Deutschland GmbH am 26.06.2024
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Adressatenkreis:
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07.03.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der RED III in nationales Recht
Bayernoil setzt sich für eine ambitionierte Ausgestaltung des nationalen Rechtsrahmens der Umsetzung der letzten Fassung der Erneuerbaren Energien Richtlinie (RED III) ein.. Dabei geht es um eine deutliche Erhöhung des Pfads zur Treibhausgasminderung im Verkehr. Gefordert werden gleiche Einsatzmöglichkeiten für nachhaltigen biogenen Wasserstoff und RFNBO sowie die Aufnahme des Flug- und Schiffsverkehrs in die THG-Quote. Darüber hinaus setzen wir uns für die Möglichkeit der Anrechnung von Recycled Carbon Fuels auf die THG-Quote ein.
- Bereitgestellt von: BAYERNOIL Raffineriegesellschaft mbH am 26.06.2024
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Adressatenkreis:
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21.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gelegenheitsverkehr nach PBefG und verwandte Bereiche
Anpassung PBefG: Unsicherheiten der örtlichen Behörden bei der Anwendung dieses Gesetzes sollen beseitigt werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. am 26.06.2024
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Adressatenkreis:
-
01.03.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (7):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
EU-Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser - Neufassung
Ziel der Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser ist es, die Umwelt vor den schädlichen Auswirkungen durch Einleitungen von kommunalem Abwasser und von Abwasser bestimmter Industriebranchen zu schützen. Die Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass das Abwasser nach EU-Mindeststandards gesammelt und behandelt wird.
- Bereitgestellt von: Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) am 26.06.2024
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Adressatenkreis:
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11.06.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbriefungen - Verbesserung des europäischen und nationalen Rahmenwerkes
Erarbeitung von Vorschlägen zur Verbesserungen der europäischen und nationalen Rahmenbedingungen für Verbriefungen (Banken und Versicherungen) als Industrieinitiative im Format eines Praxischecks, insbesondere in Bezug auf: Kapitalanforderungen, Risikotransfer, Due Diligence, Reporting, STS-Kriterien, Liquidität, deutsche Verbriefungsverordnung, Verbriefungsplattform, grüne Verbriefungen und einschließlich der steuer-, insolvenz-, zivil- und gesellschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen für Forderungsübertragungen (True Sale), sowie Verbriefungsgesellschaften (hier sowohl im deutschen Recht (insbesondere GmbHG, InsO, GewStDV) und auf europäischer Ebene).
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 26.06.2024
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Adressatenkreis:
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25.06.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausdrückliche Aufnahme der UN-Kinderrechte in das deutsche Grundgesetz
Ziel ist die vollständige Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes von 1989 (UN-Kinderrechtskonvention, UN-KRK) in allen Rechtsbereichen.
- Bereitgestellt von: Deutsches Komitee für UNICEF e.V. am 26.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
22.05.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausdrückliche Aufnahme der UN-Kinderrechte in das deutsche Grundgesetz
Ziel ist die vollständige Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes von 1989 (UN-Kinderrechtskonvention, UN-KRK) in allen Rechtsbereichen.
- Bereitgestellt von: Deutsches Komitee für UNICEF e.V. am 26.06.2024
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Adressatenkreis:
-
22.05.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland
Ziel ist die vollständige Implementierung der UN-Kinderrechtskonvention anhand der im Staatenverfahren mit dem Kinderrechtsausschuss der Vereinten Nationen formulierten Maßgaben.
- Bereitgestellt von: Deutsches Komitee für UNICEF e.V. am 26.06.2024
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Adressatenkreis:
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24.04.2024
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Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Schaffung einer effektiven Kindergrundsicherung
Ziel ist die Reform familien- und sozialpolitischer Leistungen sowie steuerrechtlicher Vorgaben zur Etablierung des Rechtsanspruchs eines jeden Kindes mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland auf eine dem altersspezifischen Existenzminimum entsprechende Grundsicherung. Diese soll sozial gerecht gestaltet, automatisch ausgezahlt und bürokratiearm verwaltet werden.
- Bereitgestellt von: Deutsches Komitee für UNICEF e.V. am 26.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9092
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kindergrundsicherung
-
BT-Drs. 20/9092
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
12.04.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
EUCSDDD und deren Umsetzung in deutsches Recht
Ziel war in einem ersten Schritt die umfassende Berücksichtigung von Kinderrechten in der neuen EU Corporate Sustainability Due Diligence Directive (EUCSDDD), wie in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschrieben. Nach deren finalen Verabschiedung auf EU-Ebene (Ende Mai 2024), geht es nun in einem zweiten Schritt um die Umsetzung dieser EU-Gesetzgebung in Deutschland gehen. Hierbei ist es aus kinderrechtlicher Sicht wichtig, dass die kinderrechtlichen Aspekte der EUCSDDD auch im deutschen Umsetzungsgesetz stark bleiben und bereits bestehende Regelungen im Anwendungsbereich des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSGs) zugunsten der Kinderrechte in der Umsetzung der EUCSDDD nicht abschwächt werden.
- Bereitgestellt von: Deutsches Komitee für UNICEF e.V. am 26.06.2024
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Adressatenkreis:
-
24.05.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ziel ist das Erreichen des 0,7%-Ziels Deutschlands bei der Overseas Development Assistance (ODA). Darüber hinaus wirbt UNICEF für sowohl in der EZ und Humanitären Hilfe als auch im Rahmen der Familien- und Sozialpolitik für zielgerichtete Ausgaben zu Gunsten von Kindern und Jugendlichen mit einem besonderen Schwerpunkt auf benachteiligte Gruppen.
- Bereitgestellt von: Deutsches Komitee für UNICEF e.V. am 26.06.2024
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Adressatenkreis:
-
19.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Achtung der UN-Kinderrechtskonvention bei Umsetzung der GEAS der EU
Bei der Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) ist auf die Einhaltung der UN-Kinderrechtskonvention zu achten. Konkret bedeutet dies beispielsweise die besondere Berücksichtigung der Interessen und des Wohls einen Kindes in Aufnahme-, Asyl- sowie Ausweisungsverfarhren. Darüber hinaus soll von Beginn an eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sowie der Zugang zu Bildung und Gesundheitsleistungen ermöglicht werden.
- Bereitgestellt von: Deutsches Komitee für UNICEF e.V. am 26.06.2024
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Adressatenkreis:
-
10.04.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erreichung Naturverträglichkeit bei Umsetzung der REDIII für Wind an Land und Solar
Ausschöpfen des europarechtlichen Rahmens, so dass die Naturverträglichkeit bestmöglich berücksichtigt wird
- Bereitgestellt von: NABU (Naturschutzbund Deutschland) e.V. am 26.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 396/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2413 in den Bereichen Windenergie an Land und Solarenergie sowie für Energiespeicheranlagen am selben Standort -
BT-Drs. 20/12785
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2413 in den Bereichen Windenergie an Land und Solarenergie sowie für Energiespeicheranlagen am selben Standort
-
BR-Drs. 396/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
24.05.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer erweiterten Herstellerverantwortung für Matratzen in Deutschland
Einführung einer erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für Matratzen in Deutschland
- Bereitgestellt von: NABU (Naturschutzbund Deutschland) e.V. am 26.06.2024
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Adressatenkreis:
-
04.04.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Nationale Umsetzung der Flächenziele der EU-Biodiversitätsstrategie 2030
Nationale Umsetzung der Flächenschutzziele der EU-Biodiversitätsstrategie 2030 sowie des Weltnaturabkommens 30% der Fläche effektiv zu schützen (1/3 strikter Schutz). Inklusive klar definierter Schutzziele, Managementpläne, Monitoring hinterlegt mir ausreichend Ressourcen zur Umsetzung.
- Bereitgestellt von: NABU (Naturschutzbund Deutschland) e.V. am 26.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
08.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Nationale Umsetzung der Flächenziele der EU-Biodiversitätsstrategie 2030
Nationale Umsetzung der Flächenschutzziele der EU-Biodiversitätsstrategie 2030 sowie des Weltnaturabkommens 30% der Fläche effektiv zu schützen (1/3 strikter Schutz). Inklusive klar definierter Schutzziele, Managementpläne, Monitoring hinterlegt mir ausreichend Ressourcen zur Umsetzung.
- Bereitgestellt von: NABU (Naturschutzbund Deutschland) e.V. am 26.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
08.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
naturschutzfachliche Anpassungen im GAPKondG im Rahmen der Anpassungen der GAP
jährliche Anpassungsmöglichkeiten im Sinne des Naturschutzes begleiten, z.B. Konditionalität wirksam ausgestalten
- Bereitgestellt von: NABU (Naturschutzbund Deutschland) e.V. am 26.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/10819
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines ersten Gesetzes zur Änderung des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes
-
BT-Drs. 20/10819
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
20.03.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
naturschutzfachliche Anpassungen im GapDZG im Rahmen der Anpassungen der GAP
jährliche Anpassungsmöglichkeiten naturschutzfachliche sinnvoll ausgestalten, z.B. Budget für Naturschutz erhöhen
- Bereitgestellt von: NABU (Naturschutzbund Deutschland) e.V. am 26.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
20.03.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Verankerung der Weiterführung und- finanzierung des Green Deal in der Strat. Agenda der EU (2024-29)
Verankerung der Weiterführung und -finanzierung des Green Deal in der nächsten Legislatur des Europäischen Parlaments (2024-2029). Dazu zählen, dass Natur- und Klimaschutz konkrete Erwähnung finden und ihre Notwendigkeit bestärkt wird, Festhalten an den Zielmarken des Green Deal und keine Entkernung von Umweltrichtlinien, stattdessen Finanzierung für Maßnahmen zum Natur- und Klimaschutz, Industrietransformation und Kreislaufwirtschaft. Natur- und Klimaschutz dürfen nicht depriorisiert werden sondern müssen weiterhin ein Fokus sein und bei den künftigen Zielsetzungen der EU mit einfließen. Die bereits beschlossenen Maßnahmen aus der vergangenen Legislatur müssen um- und durchgesetzt werden.
- Bereitgestellt von: NABU (Naturschutzbund Deutschland) e.V. am 26.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
10.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Verankerung der Weiterführung und- finanzierung des Green Deal in der Strat. Agenda der EU (2024-29)
Verankerung der Weiterführung und -finanzierung des Green Deal in der nächsten Legislatur des Europäischen Parlaments (2024-2029). Dazu zählen, dass Natur- und Klimaschutz konkrete Erwähnung finden und ihre Notwendigkeit bestärkt wird, Festhalten an den Zielmarken des Green Deal und keine Entkernung von Umweltrichtlinien, stattdessen Finanzierung für Maßnahmen zum Natur- und Klimaschutz, Industrietransformation und Kreislaufwirtschaft. Natur- und Klimaschutz dürfen nicht depriorisiert werden sondern müssen weiterhin ein Fokus sein und bei den künftigen Zielsetzungen der EU mit einfließen. Die bereits beschlossenen Maßnahmen aus der vergangenen Legislatur müssen um- und durchgesetzt werden.
- Bereitgestellt von: NABU (Naturschutzbund Deutschland) e.V. am 26.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
10.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verankerung der Weiterführung und- finanzierung des Green Deal in der Strat. Agenda der EU (2024-29)
Verankerung der Weiterführung und -finanzierung des Green Deal in der nächsten Legislatur des Europäischen Parlaments (2024-2029). Dazu zählen, dass Natur- und Klimaschutz konkrete Erwähnung finden und ihre Notwendigkeit bestärkt wird, Festhalten an den Zielmarken des Green Deal und keine Entkernung von Umweltrichtlinien, stattdessen Finanzierung für Maßnahmen zum Natur- und Klimaschutz, Industrietransformation und Kreislaufwirtschaft. Natur- und Klimaschutz dürfen nicht depriorisiert werden sondern müssen weiterhin ein Fokus sein und bei den künftigen Zielsetzungen der EU mit einfließen. Die bereits beschlossenen Maßnahmen aus der vergangenen Legislatur müssen um- und durchgesetzt werden.
- Bereitgestellt von: NABU (Naturschutzbund Deutschland) e.V. am 26.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
19.03.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben: