Stellungnahmen/Gutachten
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22.082 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (22.082)
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Zu Regelungsvorhaben:
Nachverhandlung des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes
Dringende Appelle schriftlich an Bundestagsabgeordnete zur Nachverhandlung des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes zur Vermeidung einer realen Gefährdung der Patientenversorgung.
- Bereitgestellt von: Asklepios Kliniken Brandenburg GmbH am 30.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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17.06.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der EU Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) in Deutschland
§ 24 Gründung und Finanzierung einer Organisation für Reduzierungs- und Präventionsmaßnahmen § 25 Fünf Euro je Tonne Verpackungsmaterial § 7 Abs. 3 Mehrwegförderung § 36 Einwegpfandpflicht
- Bereitgestellt von: Verband der deutschen Fruchtsaft-Industrie e.V. (VdF) am 30.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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05.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
12. GWB-Novelle / GWB-Maßnahmenpaket
Stärkung der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht einerseits und Gewährleistung einer zivilrechtlichen Durchsetzung des Verbraucherschutzes andererseits
- Bereitgestellt von: Verband der deutschen Fruchtsaft-Industrie e.V. (VdF) am 30.06.2026
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Adressatenkreis:
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19.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Nichteinführung einer Abgabe auf Zuckergesüßte Getränke
Der VdF setzt sich gegen die Einführung einer Abgabe auf Zuckergesüßte Getränke ein, da angezweifelt wird, dass die öffentliche Gesundheitheit dadurch verbessert werden kann, aber die kleinen und mittelständischen Fruchtsafthersteller nicht nur erheblichen bürokratischen Aufwand, sondern auch Absatz- und Volumenverluste verkraften müssten.
- Bereitgestellt von: Verband der deutschen Fruchtsaft-Industrie e.V. (VdF) am 30.06.2026
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Adressatenkreis:
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29.06.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Schaffung einer Ausnahme für die Messstellenbetreiber geschlossener Verteilernetzbetreiber mit kritischen Infrastrukturen von Verpflichtungen zum Smart Meter Rollout im Messstellenbetreibergesetz
- Bereitgestellt von: Fraport AG am 30.06.2026
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Adressatenkreis:
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04.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beseitigung einer ungerechtfertigten Ungleichbehandlung von geschlossenen Verteilernetzen
Bislang besteht eine Ungleichbehandlung zum Nachteil der Betreiber geschlossener Verteilernetze und der dort angeschlossenen Kunden gegenüber Netzen der allgemeinen Versorgung bei der Belastung mit den Netzumlagen gemäß EnFG für den Ausgleich physikalisch bedingter Netzverluste sowie bei der Förderung gemäß KWKG von KWK-Strom, der in eine geschlossenes Verteilernetz eingespeist wird. Um dies zu beheben, ist eine Anpassung der beiden energierechtlichen Regelungen, die bislang zu dieser Ungleichbehandlung führen, erforderlich.
- Bereitgestellt von: Fraport AG am 30.06.2026
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Adressatenkreis:
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04.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines AGB-Anpassungsverfahrens (Zustimmungsfiktionslösung)
Wir fordern, die durch das BGH-Urteil vom 27. April 2021 (XI ZR 26/20) zum AGB-Änderungsmechanismus fortbestehende Rechtsunsicherheit durch eine geeignete Gesetzesanpassung zu beseitigen. Bezogen auf Vertragsänderungen, die nicht wesentlicher Art sind, fordern wir eine Verbesserung der kreditwirtschaftlichen Gesetzeslage zugunsten einer praktikablen AGB-Anpassung bei Dauerverträgen (z. B. Giroverträge) per Zustimmungsfiktion.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 30.06.2026
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Adressatenkreis:
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11.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Interessenwahrnehmung bei der Europäischen CLP-Verordnung
Die CLP-Verordnung ist in Teilen bereits überarbeitet worden und soll weiter überarbeitet werden. Insbesondere zu den Kennzeichnungs-Vorgaben für Etiketten (z.B. Mindestschriftgrößen, Zeilenabstand, Hintergrundfarbe) sowie für die Umsetzungsfrist bei einer schärferen Selbsteinstufung des Rohstoffherstellers setzt sich der VdL für eine Ausgestaltung ein, die die Interessen der Mitgliedsunternehmen berücksichtigt.
- Bereitgestellt von: Verband der deutschen Lack- und Druckfarbenindustrie e.V. am 30.06.2026
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Adressatenkreis:
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21.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ablehnung weitreichender Investitionsverpflichtungsvorgaben bzw. ausgewogene Ausgestaltung einzelner Vorgaben mit dem Ziel, die notwendige unternehmerische Flexibilität und Programmfreiheit zu wahren sowie bürokratische Zusatzbelastungen zu vermeiden.
- Bereitgestellt von: Sky Deutschland am 30.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BKM): Entwurf eines Gesetzes zur Förderung europäischer audiovisueller Werke durch eine Investitionsverpflichtung für Mediendiensteanbieter
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Adressatenkreis:
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14.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die DKG setzt sich für einen praxistauglichen Rechtsrahmen für Medizinregister ein. Der Anwendungsbereich sollte um Qualitätssicherung und Qualitätsverbesserung ergänzt werden. Qualifizierungsverfahren, Meldepflichten und die Datenerhebung mit Widerspruchslösung werden grundsätzlich begrüßt, sollten jedoch bürokratiearm und rechtssicher ausgestaltet werden. Datenzugangs- und Antragsverfahren sollen zentral, digital und effizient organisiert werden. Zudem sollen Datenkranz, Registerverknüpfungen, KVNR-Nutzung und Kooperationen mit Dritten so ausgestaltet werden, dass versorgungsnahe Forschung und evidenzbasierte Patientenversorgung gestärkt werden.
- Bereitgestellt von: Deutsche Krebsgesellschaft e. V. am 30.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/5922
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Medizinregistern und zur Verbesserung der Medizinregisterdatennutzung
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BT-Drs. 21/5922
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
25.11.2025
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die DKG setzt sich dafür ein, insbes. die onkologischen Leistungsgruppen so auszugestalten, dass eine spezialisierte, qualitätsgesicherte Versorgung flächendeckend gesichert wird. Ausnahmeregelungen bei der Zuweisung von Leistungsgruppen sind eng zu fassen und an klare Kriterien (einschl. Fahrzeit) zu binden. Onkochirurgische Mindestmengen sind indikations- und qualitätsorientiert auszugestalten. Der Transformationsfonds soll die Zentren Bildung, auch außerhalb von Hochschulkliniken, fördern.
- Bereitgestellt von: Deutsche Krebsgesellschaft e. V. am 30.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
25.11.2025
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die DKG setzt sich für eine praxistaugliche Ausgestaltung des GeDIG ein. Dazu gehören die einheitliche Einführung einer Forschungskennziffer, die Erleichterung datenschutzkonformer Datenverknüpfungen, verbindliche Abstimmungsverfahren zwischen Datenschutzaufsichtsbehörden sowie klare Zuständigkeiten für Zugangsstellen zu Gesundheitsdaten. Bestehende onkologische Dateninfrastrukturen und Kompetenzverbünde sollen berücksichtigt werden. Für gemeinwohlorientierte Forschung sind bürokratiearme Zugangsverfahren sowie Gebührenbefreiungen oder -reduzierungen vorzusehen.
- Bereitgestellt von: Deutsche Krebsgesellschaft e. V. am 30.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9048
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens - (Digital-Gesetz – DigiG)
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BT-Drs. 20/9048
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
20.05.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz: Sparmaßnahmen in der GKV nur auf Grundlage von Evidenz
Die DKG teilt grundsätzlich die Notwendigkeit von Einsparungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Anpassungen müssen jedoch evidenzbasiert erfolgen. Die Hautkrebsfrüherkennung sollte unter Berücksichtigung von Tumordynamik und klinischer Praktikabilität weiterentwickelt werden. Teilarbeitsunfähigkeit und Teilkrankengeld müssen so ausgestaltet sein, dass medizinische Gesichtspunkte maßgeblich bleiben und Fehlsteuerungen vermieden werden. Kürzungen beim Innovationsfonds werden abgelehnt. Stattdessen sollte dieser durch eine stärkere Praxisanbindung und die Förderung erfolgreicher Projekte gestärkt werden. Wirkstoffübergreifende Rabattgruppen dürfen nur evidenzbasiert gebildet werden und die Therapiefreiheit nicht einschränken.
- Bereitgestellt von: Deutsche Krebsgesellschaft e. V. am 30.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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20.04.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der vom BMF vorgelegte Diskussionsentwurf einer Buchführungsdatenschnittstellenverordnung enthält umfassende Vorgaben für die Ausgestaltung einer Buchführungsdatenschnittstelle nach § 147b AO. Die derzeitige Ausgestaltung ist hinsichtlich des Anwendungsbereichs, des Mindestumfangs und der drastischen Rechtsfolgen zu unkonkret. Deshalb setzt sich der DStV für folgende Verbesserungen ein: - Abschaffung der Regelung von § 158 Abs. 2 Nr. 2 AO - Klare Definition des Anwendungsbereichs - Klarstellung, dass Verordnung keine zusätzlichen Aufzeichnungspflichten begründet - Klarstellung des Mindestumfangs - Zeitgleiche Vorlage von Verordnung und technischem Datenstandard - angemessene Umstellungsfrist - Härtefallregelung für Altsysteme
- Bereitgestellt von: Deutscher Steuerberaterverband e.V. am 30.06.2026
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Adressatenkreis:
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12.06.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DStV macht sich gegenüber dem BMF für eine Anpassung der Abgabefristen stark: Steuerberaterinnen und Steuerberater sollen bei ihren eigenen Steuererklärungen nicht länger schlechter gestellt werden als beratene Steuerpflichtige. Der DStV bittet das BMF daher, sich für eine gesetzliche Klarstellung einzusetzen. In der Zwischenzeit wäre eine sachgerechte und möglichst bundeseinheitliche Verwaltungspraxis wünschenswert.
- Bereitgestellt von: Deutscher Steuerberaterverband e.V. am 30.06.2026
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Adressatenkreis:
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20.05.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der vorliegende Entwurf soll die derzeit geltende Betriebsprüfungsordnung vom 15.03.2000 (BpO) an die zwischenzeitlich geänderten rechtlichen Vorschriften in der Abgabenordnung (AO) für Außenprüfungen anpassen und zu einer Beschleunigung der steuerlichen Außenprüfung beitragen. Der DStV sieht hier insbesondere die folgenden Anpassungen zur Zielerreichung als erforderlich an: - Stärkung der Risikoorientierung und Zeitnähe einer Prüfung durch verbindliche Vorgaben - Konkretere und verbindlichere Vorgaben zum Umfang von Prüfungen - verbindliche Mitteilung von Prüfungsschwerpunkten - Konkretisierung der Vorgaben zur Speicherung und Verarbeitung von Daten mittels DV-Systemen - Stärkung des Abschlusses von Rahmenvereinbarungen - Verbindl. Vorgaben für qualifizierte Mitwirkungsverlangen
- Bereitgestellt von: Deutscher Steuerberaterverband e.V. am 30.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 296/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung für die Außenprüfung (Außenprüfungsordnung - ApO)
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BR-Drs. 296/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
20.04.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Nachbesserungsbedarfe beim Jahressteuergesetz 2026
Der vom BMF vorgelegte Referentenentwurf sieht eine Vielzahl punktueller Gesetzesanpassungen vor. Der DStV setzt sich für eine praxisgerechtere und rechtssichere Ausgestaltung der Regelungen des Entwurfs sowie eine Erweiterung u.a. um die folgenden Aspekte vor: - praxisgerechte und unbürokratische Ausgestaltung des neuen § 6f EStG - Streichung der Änderung in § 9 Abs. 4 Satz 3 EStG-E - rechtssichere Ausgestaltung der umsatzsteuerlichen Organschaft (§ 2c UStG-E) - praxisnahe und rechtssichere Ausgestaltung von § 122a, 124 AO-E (digitale Bekanntgabe) - Reform der Verzinsung im Steuerrecht (§ 233a, 238 AO) - Anpassungen bei anschaffungsnahen Herstellungskosten (§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG) - Streichung von § 158 Abs. 2 Nr. 2 AO
- Bereitgestellt von: Deutscher Steuerberaterverband e.V. am 30.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
15.06.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Haushaltsgesetze zum Bundeshaushalt 2025/2026
TOGEV, durch Netzwerke wie VENRO, setzt sich dafür ein, dass die notwendigen Finanzmittel für die Finanzierung von Humanitärer Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit zur Verfügung gestellt werden.
- Bereitgestellt von: Tierärzte ohne Grenzen e.V. am 30.06.2026
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Adressatenkreis:
-
03.12.2025
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Als zivilgesellschaftliche Organisationen, die im Gesundheitsbereich arbeiten, möchten wir dass die deutsche Entwicklungszusammenarbeit im Bereich Globale Gesundheit weiterhin auf einem diversifizierten Ansatz basiert. Dazu gehören die multilaterale, bilaterale und zivilgesellschaftliche Zusammenarbeit als sich ergänzende und gegenseitig stärkende Pfeiler.
- Bereitgestellt von: Tierärzte ohne Grenzen e.V. am 30.06.2026
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Adressatenkreis:
-
24.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Bankensektor
Die Europäische Kommission hat im Februar 2026 eine Konsultation zur Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Bankensektors eingeleitet. AFME hat sich an dieser Konsultation beteiligt und eine Stellungnahme eingereicht. Im Mittelpunkt der Stellungnahme stehen die Vereinfachung und Kohärenz des regulatorischen Rahmens, der Abbau grenzüberschreitender Hindernisse im EU-Binnenmarkt, die Vollendung der Bankenunion sowie die Schaffung international wettbewerbsfähiger Rahmenbedingungen für die Finanzierung von Unternehmen, Investitionen und Kapitalmärkten in der Europäischen Union.
- Bereitgestellt von: Association for Financial Markets in Europe (AFME) am 30.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
14.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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15.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Neuregelung der Förderung erneuerbarer Energien sowie der Rahmenbedingungen für den Netzanschluss.
- Bereitgestellt von: ENVIRIA Energy Holding GmbH am 30.06.2026
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Adressatenkreis:
-
10.03.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
NIS-2-Richtlinie - bürokratiearme Umsetzung und Cybersicherheitsstärkung
Bei der Neuregelung der Prüfung von Konformitätsbewertungsprogrammen sollte ein nationaler Alleingang vermieden werden, damit die europäischen Anforderungen möglichst harmonisiert umgesetzt werden, insbesondere in Hinblick auf weitere europäische Regelungen (z.B. den CRA). Ein Hindernis und sehr bürokratisch sind jedoch die geplanten Regelungen zum zukünftigen Komponenten- bzw. Produkteinsatz in den Unternehmen. Diese zu hohen Anforderungen können die Entscheidungsspielräume der Unternehmen empfindlich einschränken und damit auch die Sicherheit der Infrastruktur schädigen statt schützen. Eine 1:1 Umsetzung des Richtlinientextes in nationales Recht ist vielmehr geboten. Die BVE ist Mitglied des UP KRITIS und verweist auch auf dessen Positionspapier.
- Bereitgestellt von: Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V. am 30.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMI): Gesetz zur Umsetzung der NIS Richtlinie
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Adressatenkreis:
-
16.06.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (1):
- BSIG 2009 [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
KZV Konzeption Zivile Verteidigung - Unterstützung bei der Ernährungssicherstellung
Ernährungssicherstellung in Krisensituationen
- Bereitgestellt von: Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V. am 30.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMI): KZV - Konzeption Zivile Verteidigung
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Adressatenkreis:
-
20.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
-
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Empfehlungen für eine zukunftssichere Verkehrsinfrastruktur
Die Vorschläge umfassen unter anderem den Aufbau von Forschungs- und Innovationsprogrammen für intelligente Verkehrsinfrastruktur, die Förderung von Pilotprojekten und Reallaboren, die Entwicklung digitaler Monitoring- und Wartungssysteme für Brücken, Straßen, Schienen sowie Wasserstraßen und Häfen sowie Maßnahmen zur Stärkung nachhaltiger Bauweisen und der Kreislaufwirtschaft im Infrastruktursektor.
- Bereitgestellt von: Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. am 30.06.2026
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Adressatenkreis:
-
31.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) [alle SG dorthin]
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17.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung des regulatorischen und nicht-regulatorischen Lernens in Reallaboren
Vorschläge zur institutionellen Verankerung wissenschaftlicher Begleitforschung, zur Verbesserung von Evaluierungs- und Transfermechanismen sowie zur stärkeren Verankerung innovationsorientierten Verwaltungshandelns. Darüber hinaus setzt sich Fraunhofer für die Entwicklung einheitlicher und nachvollziehbarer Verfahren zur Bewertung von Risiko-, Sicherheits- und Haftungsfragen im Zusammenhang mit regulatorischen Erprobungen ein.
- Bereitgestellt von: Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. am 30.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/218
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Erprobung von Innovationen in Reallaboren und zur Förderung des regulatorischen Lernens
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BT-Drs. 21/218
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
17.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
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Zu Regelungsvorhaben: