Regelungsvorhaben
GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz: Sparmaßnahmen in der GKV nur auf Grundlage von Evidenz
Angegeben von:
Deutsche Krebsgesellschaft e. V. (R002166)
am
30.06.2026
Beschreibung:
Die DKG teilt grundsätzlich die Notwendigkeit von Einsparungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Anpassungen müssen jedoch evidenzbasiert erfolgen. Die Hautkrebsfrüherkennung sollte unter Berücksichtigung von Tumordynamik und klinischer Praktikabilität weiterentwickelt werden. Teilarbeitsunfähigkeit und Teilkrankengeld müssen so ausgestaltet sein, dass medizinische Gesichtspunkte maßgeblich bleiben und Fehlsteuerungen vermieden werden. Kürzungen beim Innovationsfonds werden abgelehnt. Stattdessen sollte dieser durch eine stärkere Praxisanbindung und die Förderung erfolgreicher Projekte gestärkt werden. Wirkstoffübergreifende Rabattgruppen dürfen nur evidenzbasiert gebildet werden und die Therapiefreiheit nicht einschränken.
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Referentenentwurf:
Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 16.04.2026 Federführendes Ministerium: BMG [alle RV hierzu]
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
- Pflege [alle RV hierzu]
- Wissenschaft, Forschung und Technologie [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 20.04.2026 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Gremien [alle SG dorthin]
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Organe [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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