Regelungsvorhaben

GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz: Sparmaßnahmen in der GKV nur auf Grundlage von Evidenz

Angegeben von:
Deutsche Krebsgesellschaft e. V. (R002166) am 30.06.2026

Beschreibung:
Die DKG teilt grundsätzlich die Notwendigkeit von Einsparungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Anpassungen müssen jedoch evidenzbasiert erfolgen. Die Hautkrebsfrüherkennung sollte unter Berücksichtigung von Tumordynamik und klinischer Praktikabilität weiterentwickelt werden. Teilarbeitsunfähigkeit und Teilkrankengeld müssen so ausgestaltet sein, dass medizinische Gesichtspunkte maßgeblich bleiben und Fehlsteuerungen vermieden werden. Kürzungen beim Innovationsfonds werden abgelehnt. Stattdessen sollte dieser durch eine stärkere Praxisanbindung und die Förderung erfolgreicher Projekte gestärkt werden. Wirkstoffübergreifende Rabattgruppen dürfen nur evidenzbasiert gebildet werden und die Therapiefreiheit nicht einschränken.

Zu Regelungsentwurf

Betroffene Interessenbereiche (3)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2606240010 (PDF - 6 Seiten)

    Adressatenkreis:

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