Regelungsvorhaben

Medizinregistergesetz: Register stärken, Datennutzung erleichtern, Qualitätssicherung berücksichtigen

Angegeben von:
Deutsche Krebsgesellschaft e. V. (R002166) am 30.06.2026

Beschreibung:
Die DKG setzt sich für einen praxistauglichen Rechtsrahmen für Medizinregister ein. Der Anwendungsbereich sollte um Qualitätssicherung und Qualitätsverbesserung ergänzt werden. Qualifizierungsverfahren, Meldepflichten und die Datenerhebung mit Widerspruchslösung werden grundsätzlich begrüßt, sollten jedoch bürokratiearm und rechtssicher ausgestaltet werden. Datenzugangs- und Antragsverfahren sollen zentral, digital und effizient organisiert werden. Zudem sollen Datenkranz, Registerverknüpfungen, KVNR-Nutzung und Kooperationen mit Dritten so ausgestaltet werden, dass versorgungsnahe Forschung und evidenzbasierte Patientenversorgung gestärkt werden.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 21/5922 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Medizinregistern und zur Verbesserung der Medizinregisterdatennutzung Zuständiges Ministerium: BMG [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (2)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2606170014 (PDF - 8 Seiten)

    Adressatenkreis:

Nach oben blättern