Regelungsvorhaben
Medizinregistergesetz: Register stärken, Datennutzung erleichtern, Qualitätssicherung berücksichtigen
Angegeben von:
Deutsche Krebsgesellschaft e. V. (R002166)
am
30.06.2026
Beschreibung:
Die DKG setzt sich für einen praxistauglichen Rechtsrahmen für Medizinregister ein. Der Anwendungsbereich sollte um Qualitätssicherung und Qualitätsverbesserung ergänzt werden. Qualifizierungsverfahren, Meldepflichten und die Datenerhebung mit Widerspruchslösung werden grundsätzlich begrüßt, sollten jedoch bürokratiearm und rechtssicher ausgestaltet werden. Datenzugangs- und Antragsverfahren sollen zentral, digital und effizient organisiert werden. Zudem sollen Datenkranz, Registerverknüpfungen, KVNR-Nutzung und Kooperationen mit Dritten so ausgestaltet werden, dass versorgungsnahe Forschung und evidenzbasierte Patientenversorgung gestärkt werden.
-
Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 21/5922 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Medizinregistern und zur Verbesserung der Medizinregisterdatennutzung Zuständiges Ministerium: BMG [alle RV hierzu]
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
- Wissenschaft, Forschung und Technologie [alle RV hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
Versendet am 25.11.2025 an:
-
Bundestag
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-