Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2606170014
(PDF - 8 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Medizinregistergesetz: Register stärken, Datennutzung erleichtern, Qualitätssicherung berücksichtigen
Die DKG setzt sich für einen praxistauglichen Rechtsrahmen für Medizinregister ein. Der Anwendungsbereich sollte um Qualitätssicherung und Qualitätsverbesserung ergänzt werden. Qualifizierungsverfahren, Meldepflichten und die Datenerhebung mit Widerspruchslösung werden grundsätzlich begrüßt, sollten jedoch bürokratiearm und rechtssicher ausgestaltet werden. Datenzugangs- und Antragsverfahren sollen zentral, digital und effizient organisiert werden. Zudem sollen Datenkranz, Registerverknüpfungen, KVNR-Nutzung und Kooperationen mit Dritten so ausgestaltet werden, dass versorgungsnahe Forschung und evidenzbasierte Patientenversorgung gestärkt werden.
Bereitgestellt von:
Deutsche Krebsgesellschaft e. V. (R002166)
am
30.06.2026
Adressatenkreis:
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Versendet am 25.11.2025 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Gremien [alle SG dorthin]
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Organe [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 21/5922 (Vorgang) [alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Medizinregistern und zur Verbesserung der Medizinregisterdatennutzung Zuständiges Ministerium: BMG [alle SG hierzu]
- Gesundheitsversorgung [alle SG hierzu]
- Wissenschaft, Forschung und Technologie [alle SG hierzu]