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18.496 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (18.496)
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Verbesserung des geplanten Fondsrisikobegrenzungsgesetz
Liquiditätsmanagementtools: Übergangsphase für Bestandsfonds, redaktionelle und inhaltliche Klarstellungen; Geschlossene Immobilienfonds: Konkretisierung des Anliegerbegriffs; Liquidierung von Sondervermögen: Verlagerung auf die KVG und Entlastung der Verwahrstelle zur Sicherung des Anlegerinteresses im Investmentdreieck; Haftung der Kapitalverwaltungsgesellschaft im Zusammenhang mit Sondervermögensverbindlichkeiten
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 27.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3510
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2994 im Hinblick auf die Behandlung des Konzentrationsrisikos, das aus Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenpart...
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BT-Drs. 21/3510
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
05.09.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Verbesserung des geplanten Fondsrisikobegrenzungsgesetz
Liquiditätsmanagementtools: Übergangsphase für Bestandsfonds, redaktionelle und inhaltliche Klarstellungen; Geschlossene Immobilienfonds: Konkretisierung des Anliegerbegriffs; Liquidierung von Sondervermögen: Verlagerung auf die KVG und Entlastung der Verwahrstelle zur Sicherung des Anlegerinteresses im Investmentdreieck; Haftung der Kapitalverwaltungsgesellschaft im Zusammenhang mit Sondervermögensverbindlichkeiten
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 27.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3510
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2994 im Hinblick auf die Behandlung des Konzentrationsrisikos, das aus Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenpart...
-
BT-Drs. 21/3510
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
19.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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25.11.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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26.01.2026
-
Bundestag:
-
Organe [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Anpassung von Regelungen des GwG und KWG
Verzicht auf die geplante Regelung zur Verpflichtung von Kreditinstituten, verdeckte Ermittlungen zu unterstützen. Verzicht auf die geplante Änderung des § 23 Abs. 2 GwG. Sicherstellung einer mit den EU-Vorgaben harmonisierten Datenerfassung beim Transparenzregister. Verzicht auf eine vorübergehende geldwäscherechtliche Verpflichtung von Finanzholdings-Gesellschaften und gemischten Finanzholding-Gesellschaften.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 27.03.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
-
27.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzungs - und Auslegungsfragen der EU-Anti-Geldwäsche-Gesetzgebung
Ziel ist ein Dialog zu Auslegungsfragen, die sich aus dem europäischen Geldwäscherecht (AMLR, AMLD6, AMLAR) ergeben. Insbesondere soll eruiert werden, wie eine Umsetzung der AMLD6 in nationales Recht erfolgen soll.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 27.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
16.02.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung von Regelungen zur Verbesserung des Marktdesigns für Strom.
Konkretisierung der bisherigen allgemeinen Vorgaben der Bundesregierung für eine Kraftwerksstrategie (Schaffung eines praktikablen Ausschreibungssystems für den Bau der zunächst initial vorgesehenen gesicherten Leistung von 10 GW Kraftwerkskapazität). Neben der Konkretisierung der Kraftwerksstrategie als erstem Schritt ist Ziel, mittelfristig einen umfassenden und technologieoffenen Kapazitätsmarkt einzuführen, um eine Lücke von 25 GW an steuerbaren Kraftwerkskapazitäten bis 2030 zu vermeiden.
- Bereitgestellt von: Uniper SE am 27.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
25.03.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Die DB begrüßt die Initiative der EU-Kommission zur Erleichterung von militärischen Transporten innerhalb der EU und zur Ertüchtigung der Infrastruktur. Zugleich besteht Änderungsbedarf in Bezug auf derzeit fehlende Kompensationsansprüche unter dem neu geplanten Notfallmechanismus European Military Mobility Enhanced Response System.
- Bereitgestellt von: Deutsche Bahn am 27.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
19.03.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Erweiterung der TSI für die Interoperabilität für Telematikanwendungen
Die DB setzt sich gegenüber der Bundesregierung für die Aufnahme des Sektorstandards Open Sales and Distribution Model (OSDM), der sich bereits mit Zieldatum 2025 in der Umsetzung befindet, in die europäische technische Regulierung (TSI TA) ein.
- Bereitgestellt von: Deutsche Bahn am 27.03.2026
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Adressatenkreis:
-
05.11.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Empfehlungen Steigerung Flexibilität im Energiesystem
Empfehlungen für die Steigerung der Flexibilität im Energiesystem
- Bereitgestellt von: 1komma5° GmbH am 27.03.2026
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Adressatenkreis:
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08.10.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung von Regelungen zur Verbesserung des Marktdesigns für Strom.
Konkretisierung der bisherigen allgemeinen Vorgaben der Bundesregierung für eine Kraftwerksstrategie (Schaffung eines praktikablen Ausschreibungssystems für den Bau der zunächst initial vorgesehenen gesicherten Leistung von 10 GW Kraftwerkskapazität). Neben der Konkretisierung der Kraftwerksstrategie als erstem Schritt ist Ziel, mittelfristig einen umfassenden und technologieoffenen Kapazitätsmarkt einzuführen, um eine Lücke von 25 GW an steuerbaren Kraftwerkskapazitäten bis 2030 zu vermeiden.
- Bereitgestellt von: Uniper SE am 27.03.2026
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Adressatenkreis:
-
06.02.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung von Regelungen zur Verbesserung des Marktdesigns für Strom.
Konkretisierung der bisherigen allgemeinen Vorgaben der Bundesregierung für eine Kraftwerksstrategie (Schaffung eines praktikablen Ausschreibungssystems für den Bau der zunächst initial vorgesehenen gesicherten Leistung von 10 GW Kraftwerkskapazität). Neben der Konkretisierung der Kraftwerksstrategie als erstem Schritt ist Ziel, mittelfristig einen umfassenden und technologieoffenen Kapazitätsmarkt einzuführen, um eine Lücke von 25 GW an steuerbaren Kraftwerkskapazitäten bis 2030 zu vermeiden.
- Bereitgestellt von: Uniper SE am 27.03.2026
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Adressatenkreis:
-
04.03.2026
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Schaffung grüner Leitmärkte für emissionsarme Produkte
Langfristig ist die Schaffung von grünen Leitmärkten die Lösung für die Markt-Etablierung von umweltfreundlicheren Produkten, welche zum Beispiel auf Basis von grünem Wasserstoff hergestellt wurden. Durch schrittweise ansteigende verpflichtende Quoten für emissionsarme Produkte oder Produktgruppen kann eine schrittweise technologische Transformation und sozial tragfähige Einführung von emissionsarmen Produkten in allen Industriebereichen realisiert werden. Im Übrigen Verweis auf das Regelungsvorhaben "Maßnahmen zum Hochlauf der grünen Wasserstoff-Marktwirtschaft".
- Bereitgestellt von: Deutscher Wasserstoff-Verband (DWV) e.V. am 27.03.2026
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Adressatenkreis:
-
23.01.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Anwendung von grünem Wasserstoff im Verkehrssektor durch THG-Quote sicherstellen
Novellierung der 37. BImSchV zur Steigerung der Nutzung von grünem Wasserstoff insbesondere im Raffineriesektor sowie Anpassung des BImSchG zur Umsetzung der RED III. Forderung eines höheren Anrechnungsfaktors für die Nutzung von grünem Wasserstoff auf die THG-Minderungsquoten sowie Einführung einer Mindestquote. Vollständige Bilanzierung des grünen Wasserstoffs auf frei wählbare in den Verkehr gebrachte Kraftstoffe. Bestmögliche Umsetzung eines funktionalen Zertifizierungssystems für grünen Wasserstoff. Im Übrigen Verweis auf das Regelungsvorhaben "Maßnahmen zum Hochlauf der grünen Wasserstoff-Marktwirtschaft".
- Bereitgestellt von: Deutscher Wasserstoff-Verband (DWV) e.V. am 27.03.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/9844
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Verordnung zur Neufassung der siebenunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - (Verordnung zur Anrechnung von strombasierten Kraftstoffen und mitverarbeiteten biogenen Ölen auf die Treibhausgasquote - 37. BImSchV)
-
BT-Drs. 20/9844
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
04.02.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Fördermittelvergabe für Wasserstoffmobilität
Wir stehen in Deutschland unmittelbar davor die Klimaziele des Verkehrssektors zu verfehlen, indem wir die belegte Systemdienlichkeit von nachhaltigem Wasserstoff für eine effiziente Sektorenkopplung nicht nutzen. Daher sollten in Aussicht gestellte Fördermittel für Wasserstoffmobilität fortgeführt werden. Dazu gehört auch die Auflegung eines OPEX-Förderprogramms für Schwerlastmobilität für die Markteinführung von Brennstoffzellen-Lkw sowie die verlängerte Befreiung von der CO2-Maut. Im Übrigen Verweis auf das Regelungsvorhaben "Maßnahmen zum Hochlauf der grünen Wasserstoff-Marktwirtschaft".
- Bereitgestellt von: Deutscher Wasserstoff-Verband (DWV) e.V. am 27.03.2026
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Adressatenkreis:
-
06.03.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (1):
- HG 2024 [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Verstetigung der Netzentgeltbefreiung für Wasserstofftechnologie
Die in §118 Abs. 6 EnWG festgelegte Befreiung für Elektrolyseure, die vor 2029 in Betrieb gehen, von den Stromnetzentgelten sollte verstetigt und auf weitere Komponenten und Teile von Wasserstoffanwendungen ausgeweitet werden. Das sollte beispielsweise auch Verflüssiger, Verdichter, Nebenanlagen von Elektrolyseuren oder Cracker umfassen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Wasserstoff-Verband (DWV) e.V. am 27.03.2026
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Adressatenkreis:
-
27.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Praxisnahe Anforderungen an den Stromnetzanschluss für Elektrolyseure
Damit der Hochlauf der elektrochemischen Wasserstofferzeugung zeitlich nicht verzögert wird, schlägt der DWV eine zeitlich gestufte Einführung der Anforderungen an den Stromnetzanschluss für Elektrolyseure in drei Phasen vor. Durch überzogene Anforderungen entstehen große technische und wirtschaftliche Unsicherheiten für die Unternehmen, überhaupt Elektrolyse ans Netz anschließen zu können. Es gilt, einen angestimmten Hochlauffahrplan zwischen den Akteuren abzustimmen, sodass einerseits der Hochlauf der grünen Wasserstoffproduktion in Deutschland möglich ist und andererseits durch den Betrieb der Elektrolyseure keine unvertretbaren Risiken für den sicheren Stromnetzbetrieb entstehen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Wasserstoff-Verband (DWV) e.V. am 27.03.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 743/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Verordnung zur Änderung der Kraftwerks-Netzanschlussverordnung
-
BR-Drs. 743/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
02.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Anwendung von grünem Wasserstoff im Verkehrssektor durch THG-Quote sicherstellen
Novellierung der 37. BImSchV zur Steigerung der Nutzung von grünem Wasserstoff insbesondere im Raffineriesektor sowie Anpassung des BImSchG zur Umsetzung der RED III. Forderung eines höheren Anrechnungsfaktors für die Nutzung von grünem Wasserstoff auf die THG-Minderungsquoten sowie Einführung einer Mindestquote. Vollständige Bilanzierung des grünen Wasserstoffs auf frei wählbare in den Verkehr gebrachte Kraftstoffe. Bestmögliche Umsetzung eines funktionalen Zertifizierungssystems für grünen Wasserstoff. Im Übrigen Verweis auf das Regelungsvorhaben "Maßnahmen zum Hochlauf der grünen Wasserstoff-Marktwirtschaft".
- Bereitgestellt von: Deutscher Wasserstoff-Verband (DWV) e.V. am 27.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9844
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Verordnung zur Neufassung der siebenunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - (Verordnung zur Anrechnung von strombasierten Kraftstoffen und mitverarbeiteten biogenen Ölen auf die Treibhausgasquote - 37. BImSchV)
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BT-Drs. 20/9844
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
25.03.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Einheitliche Besteuerung des Wasserstoffeinsatzes im Mobilitätssektor
Die Verwendung von Wasserstoff im Verkehrsbereich wird bislang unterschiedlich besteuert, je nachdem ob der Wasserstoff in einer Brennstoffzelle oder in einem Verbrenner verbraucht wird. Die ungleiche Besteuerung von mit Wasserstoff betriebenen Fahrzeugen stellt den Hochlauf von Wasserstoffverbrennern schlechter und führt die zu einem erheblichen finanziellen und technischen Mehraufwand an den Betankungsanlagen. Wasserstoff sollte perspektivisch maximal mit dem von der EU vorgeschlagenen Mindestsatz besteuert werden, unabhängig von der Verwendung in der Mobilität. Für die ersten im Markt befindlichen Fahrzeuge ist die Besteuerung auszusetzen. Eine steuerrechtlich konforme Besteuerung muss bürokratiearm und praxisfest umgesetzt werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Wasserstoff-Verband (DWV) e.V. am 27.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 427/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
-
BR-Drs. 427/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
26.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
OBFCM On Board Fuel Consumption & Vehicle Mass Monitoring für schwere Nutzfahrzeuge
Ziel ist eine praxisnahe Umsetzung des OBFCM und die Vermeidung von unrealistischen Verschärfungen.
- Bereitgestellt von: Daimler Truck AG am 27.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
20.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Aufschub und Überarbeitung der Euro 7 Gesetzgebung
Im Rahmen der Umsetzung von Euro 7 im Segment schwerer Nutzfahrzeuge besteht Anpassungsbedarf. Die derzeit geplanten Anforderungen führen zu erheblichen Belastungen für Industrie, Logistik und Verbraucher und binden zugleich Mittel, die für den Hochlauf klimafreundlicher Technologien benötigt werden. Zudem bestehen aus technischer Sicht zahlreiche offene Fragen. Vor diesem Hintergrund werden ein befristetes Moratorium sowie eine praxisgerechte Überarbeitung einzelner Elemente angeregt, um Versorgungssicherheit, Transformation und wirtschaftliche Stabilität besser miteinander zu verbinden.
- Bereitgestellt von: Daimler Truck AG am 27.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
20.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Aufschub und Überarbeitung der Euro 7 Gesetzgebung
Im Rahmen der Umsetzung von Euro 7 im Segment schwerer Nutzfahrzeuge besteht Anpassungsbedarf. Die derzeit geplanten Anforderungen führen zu erheblichen Belastungen für Industrie, Logistik und Verbraucher und binden zugleich Mittel, die für den Hochlauf klimafreundlicher Technologien benötigt werden. Zudem bestehen aus technischer Sicht zahlreiche offene Fragen. Vor diesem Hintergrund werden ein befristetes Moratorium sowie eine praxisgerechte Überarbeitung einzelner Elemente angeregt, um Versorgungssicherheit, Transformation und wirtschaftliche Stabilität besser miteinander zu verbinden.
- Bereitgestellt von: Daimler Truck AG am 27.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
20.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Steuerliche Ungleichbehandlung von Wasserstoff beenden
Beendigung der bestehenden steuerlichen Ungleichbehandlung des Einsatzes von Wasserstoff im Verbrennermotor über eine Änderung des §29 des EnergieStG
- Bereitgestellt von: Daimler Truck AG am 27.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
26.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einlösen von E-Rezepten mittels GesundheitsID und PoPP Mobil
Ermöglichung technischer Möglichkeiten, die auf Grundlage der GesundheitsID und PoPP Mobil einen niederschwelligen, verlustfreien, volldigitalen und gleichberechtigten Einlöseweg für elektronische Verordnungen bei Apotheken ermöglicht
- Bereitgestellt von: European Association of E-Pharmacies (EAEP) am 27.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
11.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Verordnung sieht Änderungen an § 35b ApBetrO und § 9a AM-HandelsV vor. § 35b führt detaillierte betriebliche Anforderungen für Apotheken ein, die verschreibungspflichtige Arzneimittel an Endverbraucher versenden (Versandhandel), während § 9a direkt die Logistikunternehmen regelt, die von Apotheken mit der Auslieferung verschreibungspflichtiger Arzneimittel an Endverbraucher beauftragt werden. Damit werden die Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Transport von Arzneimitteln auf diese Unternehmen ausgeweitet. Der EAEP meint, dass die vorgeschlagenen Änderungen keine wesentlichen Verbesserungen für die Arzneimittelsicherheit mit sich bringen.
- Bereitgestellt von: European Association of E-Pharmacies (EAEP) am 27.03.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und weiterer Verordnungen (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
19.01.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Am 23.07.2024 hat die Bundesnetzagentur ein Konsultationsverfahren gestartet. Ziel ist die Abschaffung individueller Netzentgelte nach § 19 II StromNEV und Einführung von flexibilitätsbasierten Sondernetzentgelten. Da die bisherige sogenannte Bandlastregelung weiterhin einen netzdienlichen Effekt hat und viele Industrieprozesse nicht flexibel betrieben werden können, regen wir eine Beibehaltung der "Bandlastregelung" nach § 19 II 2 StromNEV an, die durch einen Flexibilisierungstatbestand ergänzt werden soll, der das bisherige Flexibilisierungshemmnis beseitigt. Konkret sollen netzdienliche Leistungsspitzen und Verbrauchsreduktionen bei der Berechnung der Vollbenutzungsstunden unberücksichtigt bleiben.
- Bereitgestellt von: Aurubis AG am 27.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
10.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Am 23.07.2024 hat die Bundesnetzagentur ein Konsultationsverfahren gestartet. Ziel ist die Abschaffung individueller Netzentgelte nach § 19 II StromNEV und Einführung von flexibilitätsbasierten Sondernetzentgelten. Da die bisherige sogenannte Bandlastregelung weiterhin einen netzdienlichen Effekt hat und viele Industrieprozesse nicht flexibel betrieben werden können, regen wir eine Beibehaltung der "Bandlastregelung" nach § 19 II 2 StromNEV an, die durch einen Flexibilisierungstatbestand ergänzt werden soll, der das bisherige Flexibilisierungshemmnis beseitigt. Konkret sollen netzdienliche Leistungsspitzen und Verbrauchsreduktionen bei der Berechnung der Vollbenutzungsstunden unberücksichtigt bleiben.
- Bereitgestellt von: Aurubis AG am 27.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
10.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben: