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112 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"StVO"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (112)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Rechtsgrundlagen für die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen und Fahrzeugdokumenten (digitaler Führerschein, digitaler Fahrzeugschein, digitale Parkraumkontrolle, digitaler Datenaustausch in der Verwaltung aus dem zentralen Fahrzeugregister), Online-Zugang zu Fahrzeugdaten beim Kraftfahrt-Bundesamt Erweiterung der Befugnisse der Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen bei der Erhebung von Forschungsdaten zur Untersuchung von Unfällen im Straßenverkehr in Verfolgung der Vision Zero, Verbot des gewerblichen Punktehandels

    • Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e.V. (ADFC) am 26.08.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrs-gesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Abs. 1b S. 1 Nr. 2a, S. 2 StVO. 1 abrufbar unter: https...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      - § 10 - Nutzung von Verkehrsflächen: Die eKFV-Nutzung auf gemeinsamen Geh- und Radwegen (Zeichen 240), Gehwegen und Fußgängerzonen bewerten wir kritisch. - § 4 (1) 3 - Anforderungen an die Bremsverzögerung: Bezüglich der im Entwurf genannte Bremsverzögerung von “mindestens einen Verzögerungswert von 3,5 m/s2” möchten wir anmerken, dass dieser Wert von der geplanten Verschärfung der Anforderungen an Fahrradbremsen (geplanter Verzögerungswert von 5 m/s2) abweicht. Die unterschiedlichen Werte für eKF und Fahrräder sind aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar. - Zu § 39 (7), Synopse - Verkehrszeichen „E-Bike“: Fahrzeuge der Kategorie L1-eA sind de facto nicht im Straßenverkehr zu finden, sodass dieses Zeichen keine praktische Anwendung findet

    • Bereitgestellt von: ZIV Zweirad-Industrie-Verband e.V. Die Fahrradindustrie am 30.06.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMDV) (20. WP): Verordnung zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
    • Adressatenkreis:
      • 12.06.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zur Vereinheitlichung ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      - § 10 - Nutzung von Verkehrsflächen: Die eKFV-Nutzung auf gemeinsamen Geh- und Radwegen (Zeichen 240), Gehwegen und Fußgängerzonen bewerten wir kritisch. - § 4 (1) 3 - Anforderungen an die Bremsverzögerung: Bezüglich der im Entwurf genannte Bremsverzögerung von “mindestens einen Verzögerungswert von 3,5 m/s2” möchten wir anmerken, dass dieser Wert von der geplanten Verschärfung der Anforderungen an Fahrradbremsen (geplanter Verzögerungswert von 5 m/s2) abweicht. Die unterschiedlichen Werte für eKF und Fahrräder sind aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar. - Zu § 39 (7), Synopse - Verkehrszeichen „E-Bike“: Fahrzeuge der Kategorie L1-eA sind de facto nicht im Straßenverkehr zu finden, sodass dieses Zeichen keine praktische Anwendung findet

    • Bereitgestellt von: ZIV Zweirad-Industrie-Verband e.V. Die Fahrradindustrie am 27.09.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMDV) (20. WP): Verordnung zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
    • Adressatenkreis:
      • 03.09.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zur Vereinheitlichung ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...jüngste Reform von StVG und StVO ist ein Anfang....
    • Zu Regelungsvorhaben:

      - § 10 - Nutzung von Verkehrsflächen: Die eKFV-Nutzung auf gemeinsamen Geh- und Radwegen (Zeichen 240), Gehwegen und Fußgängerzonen bewerten wir kritisch. - § 4 (1) 3 - Anforderungen an die Bremsverzögerung: Bezüglich der im Entwurf genannte Bremsverzögerung von “mindestens einen Verzögerungswert von 3,5 m/s2” möchten wir anmerken, dass dieser Wert von der geplanten Verschärfung der Anforderungen an Fahrradbremsen (geplanter Verzögerungswert von 5 m/s2) abweicht. Die unterschiedlichen Werte für eKF und Fahrräder sind aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar. - Zu § 39 (7), Synopse - Verkehrszeichen „E-Bike“: Fahrzeuge der Kategorie L1-eA sind de facto nicht im Straßenverkehr zu finden, sodass dieses Zeichen keine praktische Anwendung findet

    • Bereitgestellt von: ZIV Zweirad-Industrie-Verband e.V. Die Fahrradindustrie am 14.08.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMDV) (20. WP): Verordnung zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
    • Adressatenkreis:
      • 14.08.2024

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zur Vereinheitlichung ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) bestehende bürokratische...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Bundesregierung wird bis März 2026 ein Klimaschutzprogramm mit Maßnahmen zur Reduktion von CO2-Emissionen bis 2030 beschließen. Zukunft Fahrrad hat im Rahmen des öffentlichen Beteiligungsverfahren des Bundesumweltministeriums effektive Maßnahmen zur Reduktion von CO2-Emissionen im Verkehrssektor durch zusätzliche Maßnahmen der Radverkehrsförderung vorgeschlagen.

    • Bereitgestellt von: Zukunft Fahrrad e.V. am 10.02.2026
    • Adressatenkreis:
      • 13.01.2026

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... • Eine Neuregelung der StVO zur Freigabe von Radwegen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) bestehende bürokratische...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) bestehende bürokratische...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Parken gern. § 17 Abs. 4 StVO mit eigener Lichtquelle..., ...Erlaubnisverfahren nach §29 (3) StVO eingeleitet werden. Die..., ...zeiterlaubnis nach §29 (3) StVO zur Durchführung von Großraum..., ...Kurzzeiterlaubnis nach § 29 Abs. 3 StVO zur Durchführung von ..., ...Kurzzeiterlaubnis nach § 29 Abs. 3 StVO umfasste unter anderem ..., ...die Erlaubnis nach §29 StVO sahen aufgrund der außerordentlichen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Zweck der Einflussnahme ist eine gesetzliche Vorgabe zur Ausrüstung von Pannenhilfsfahrzeugen, welche durch eine Änderung der Richtlinie über die Mindestanforderungen an Bauart oder Ausrüstung von Pannenhilfsfahrzeugen - StV 22/7341, 1/40-00 erfolgen soll, sich an der Realität des Einsatzes solcher Fahrzeuge orientiert und nicht das Mitführen unnötiger oder den tatsächlichen Anforderungen im Pannenhilfsfall nicht genügender Ausrüstungsgegenstände erfordert, da dies zu unnötigem Platzverbrauch, Zusatzgewicht und damit letztendlich zu einem unnötig hohen Energieverbrauch der Fahrzeuge führt.

    • Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 31.03.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...13422:2020 (Zeichen 610 StVO) diverse Klassen wie Formklasse...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Männer Autos. StVG und StVO und Straßengesetze der ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Abweichend von §29 Abs. 3 StVO bzw. VwV-StVO zu §29 Abs...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Zur weiteren Differenzierung der Unfallfolgen ist innerhalb der Kategorie "Schwerverletzte" in der deutschen Unfallstatistik die Unterka-tegorie „potenziell lebensgefährlich Verletzte (MAIS 3+)“ zu erheben und durch den Verletzungsschweregrad „MAIS 3+“ zu definieren. Das Auslesen von Fahrzeugdaten soll erleichtert werden. Weitere Forderungen betreffen rechtsmedizinische Untersuchungen, Alkohol- und Drogenkontrollen, die Erfassung internistischer Notfälle etc. Dafür sind jeweils Rechtsgrundlagen zu schaffen.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR) e.V. am 30.06.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...haben entsprechend der VwV-StVO bundesweit die Aufgabe..., ...Unfalluntersuchung ist nach VwV-StVO zu § 44 und § 44a Aufgabe...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Sicherheitseinrichtungen in der StVO vorsehen. 14 Daberkow..., ...entsprechenden Änderung der StVO dann Seite 9 von 11 ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Fahrenden (siehe § 1 Abs. 2 StVO) und dem Halter (§ 31 StVZO...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Novellierungen von StVG und StVO eine zent-rale Weichenstellung...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Elektrokleinstfahrzeugeverordnung (EKfV) steht nach 5 Jahren zur Novellierung an. Ausgangsbasis sind die Untersuchungen der Bundesanstalt für Straßenwesen. Auf Basis der praktischen Anwendungserkenntnisse durch Anbieter von mietbaren EKf sollen Änderungen der Vorschriften zu einer Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit führen, wie etwa durch Einführung von Fahrtrichtungsanzeigern und der weitergehenden Gleichstellung mit Fahrrädern im Straßenverkehr zum Abbau von für Verkehrsteilnehmer nicht ersichtlichen Unterschiede (z.B. Verkehrszeichen bei der Nutzung von Geh- und Radwegen und Einbahnstraßen). Zudem soll die Regel zum jährlichen Wechsel der Versicherungskennzeichen wegen hoher Bürokratielasten für Flottenbetreiber geändert werden.

    • Bereitgestellt von: Plattform Shared Mobility am 30.09.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Verordnung zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...betreffenden Regelungen in die StVO. § 14a Ausnahmen für neue...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...fahraufgabenrelevante Vorschriften der StVO mit Fokus auf Straßenbenutzung..., ...Verkehrsteilnahme nach § 1 StVO; Vertrauensgrundsatz; Grundsatz..., ...im Straßenverkehr“ gemäß StVO (v. a. Einrichtungen zur..., ...fahraufgabenrelevante Vorschriften der StVO mit Fokus auf Straßenbenutzung..., ...im Straßenverkehr“ gemäß StVO (v. a. Einrichtungen zur..., ...im Straßenverkehr“ gemäß StVO (v. a. übermäßige Straßenbenutzung..., ...fahraufgabenrelevante Vorschriften der StVO mit Fokus auf Straßenbenutzung..., ...fahraufgabenrelevante Vorschriften der StVO mit Fokus auf Straßenbenutzung...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Geänderte Ausgestaltung des § 127a TKG-E (Anzeigeverfahren zur Legung/Änderung von TK-Linien), damit diese in der Praxis nicht zu überbordender Bürokratie und zum Papiertiger verkommt. Weitere Straffung des Antragsverfahrens nach § 127 TKG (z.B. klare Kriterien für vollständigen Antrag nach § 127 Abs. 3 TKG, klarer Rahmen für Nebenbestimmungen gem. § 127 Abs. 8 TKG, klare Definition für Verwendungszweck und berechtigten Anlass zur Forderung von Sicherheitsleistungen gem. § 127 Abs. 8 Satz 3 TKG)

    • Bereitgestellt von: Solvencon am 11.03.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 285/25 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Feststellung des überragenden öffentlichen Interesses für den Ausbau von Telekommunikationsnetzen (TKG-Änderungsgesetz 2025)
      2. BT-Drs. 21/319 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Feststellung des überragenden öffentlichen Interesses für den Ausbau von Telekommunikationsnetzen (TKG-Änderungsgesetz 2025)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Verkehrssicherung gem. § 45 StVO, vgl. unser VAO-Beitrag...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...von ÜBN über § 46 Abs. 2 StVO: (2) Die zuständigen obersten...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...zulässigen LKW-Gesamtgewichts (StVO § 22 und StVZO § 34) Hintergrund...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Unterbreitung von Einsparvorschlägen zur Finanzierung und Bezahlbarkeit der vor dem Hintergrund der Energiewende notwendigen Transformation des Stromsystems. Hierzu zählen Maßnahmen im direkten Zusammenhang mit dem Netzausbau, aber auch der Netzbetrieb, Systemfragen und Fragen im Bereich des Sektorenkopplung. Ziel ist die Sicherstellung der Bezahlbarkeit und Machbarkeit der Energiewende. Dies schließt Maßnahmen zum Bürokratieabbau in den genannten Bereichen mit ein.

    • Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 26.09.2025
    • Adressatenkreis:
      • 09.09.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... ÜBN über § 46 Abs. 2 StVO: (2) Die zuständigen ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die BReg sollte sich für eine nationale Strategie zur Digitalisierung der Straßeninfrastruktur und flächendeckenden Einführung von C-ITS sowie eine EU-weite Interoperabilität einsetzen. Die folgenden Sicherheitsfunktionen sollten von den Beteiligten mit Priorität umgesetzt werden: Einsatzfahrzeugwarnung (d.h. Priorisierung an Lichtsignalanlagen und Warnung an Fahrzeuge in der Nähe), Baustellen- sowie Gefahrenstellenwarnung (Warnung vor Stauende) und Informationen der Lichtsignalanlagen. Betroffen sind auch die EU-Verordnungen (EU) 2022/670, (EU) 886/2013, (EU) 2010/40, (EU) 2019/2144.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR) e.V. am 10.02.2026
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...langfristig auch in der StVO (im Sinne einer Gleichrangigkeit...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der IDF spricht sich klar für die Beibehaltung der bisherigen sich bestens bewährten Fahrschüler-ausbildung aus. Die Inhalte bisher gültigen Fahrschülerausbildungsordnung dürfen keinesfalls anwachsen. Sollten Änderungen vorgenommen werden, ist ein klares Augenmerk auf die zu bestellenden Gutachter zu richten, dass diese nicht – wie in der Vergangenheit offensichtlich erfolgt – Ergebnisse präsentieren, die zu Lasten objektiver Aussagen wirtschaftliche Interessen widerspiegeln

    • Bereitgestellt von: Interessenverband Deutscher Fahrlehrer e.V. am 02.07.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...sich hauptsächlich an der StVO orientieren. Bereits ...
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