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Plattform Shared Mobility
Die Plattform Shared Mobility ist ein Zusammenschluss der wichtigsten privatwirtschaftlichen Anbieter geteilter Mobilität in Deutschland.
- Registernummer: R003678
- Ersteintrag: 21.03.2022
- Letzte Änderung: 12.12.2024
- Letzte Jahresaktualisierung: 28.06.2024
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Tätigkeitskategorie:
Privatrechtliche Organisation
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Kontaktdaten:
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Adresse:
c/o elfnullelf GmbHAbrechtstr. 1310117 BerlinDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +49308471226808
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E-Mail-Adressen:
- geschaeftsstelle@shared-mobility.eu
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Mitgliedsbeiträge
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/231 bis 10.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/230,00
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (4):
- Dustin Williams
- Martin Becker
- Martin Kumstel
- Alexander Jung
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Gesamtzahl der Mitglieder:
4 Mitglieder am 17.06.2024, ausschließlich juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Interessen- und Vorhabenbereiche (4):
Personenverkehr; Straßenverkehr; Verkehrsinfrastruktur; Verkehrspolitik
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Die Plattform Shared Mobility (PSM) ist ein Zusammenschluss der wichtigsten privatwirtschaftlichen Anbieter geteilter Mobilität in Deutschland. Die Mitglieder eint die gemeinsame Vision einer wirtschaftlich, ökologisch und sozial nachhaltigen, geteilten Mobilität. Mit der Bündelung ihrer Überzeugungen und Interessen wollen die Mitglieder den Dialog mit der Öffentlichkeit, Politik und Verwaltung auf lokaler wie nationaler Ebene intensivieren und eine zentrale Anlaufstelle für Anliegen rund um Shared Mobility schaffen.
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Mobilitätsdatengesetz
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Beschreibung:
Die PSM unterstützt das Vorhaben, einen einheitlichen Rechtsrahmen und Standards für das Teilen von Mobilitätsdaten zu schaffen. Dabei müssen allerdings die berechtigten Interessen privatwirtschaftlicher Mobilitätsanbieter stärker berücksichtigt werden. Die Erkenntnisse der Daten von Anbietern, zum Beispiel über die Nachfrage nach den Dienstleistungen in bestimmten geographischen Gebieten, haben Shared Mobility Anbieter über Jahre ermittelt und die Freigabe auf Grundlage von Open Data Lizenzen könnte Wettbewerbern ermöglichen, diese Daten zu nutzen um gezielt Märkte anzugreifen und sich somit einen unfairen Vorteil zu schaffen. Es muss privaten Mobilitätsanbietern daher auch weiterhin möglich sein, über die Teilung von geschäftskritischen Daten wie Verfügbarkeitsdaten zu entscheiden.
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Referentenentwurf:
Entwurf eines Gesetzes zur Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten und zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 19.04.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) [alle RV hierzu] -
Interessenbereiche:
- Personenverkehr [alle RV hierzu];
- Straßenverkehr [alle RV hierzu];
- Verkehrsinfrastruktur [alle RV hierzu];
- Verkehrspolitik [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406270220 (PDF, 4 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 29.05.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
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Versendet am 29.05.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages
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Beschreibung:
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Personenbeförderungsgesetz
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Beschreibung:
Faire Wettbewerbsbedingungen: Wir unterstützen eine ausgewogene Regulierung, die gleiche Chancen für alle schafft, indem faire Wettbewerbsbedingungen gewährleistet und keine Branche benachteiligt wird (z.B. durch staatliche Preisregulierungen). Maßnahmen zur Emissionsreduktion sollten gefördert und Unternehmen des Gelegenheitsverkehr darin unterstützt werden, ihre Flotten zu dekarbonisieren.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Personenverkehr [alle RV hierzu];
- Straßenverkehr [alle RV hierzu];
- Verkehrspolitik [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Nachweis der Fachkunde zur Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
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Beschreibung:
Ausgestaltung des Fachkundenachweises: das Berufsfeld Fahrgastbeförderung muss weiterhin niederschwellig und unbürokratisch zugänglich sein. Notwendige Kenntnisse und Voraussetzungen sind bereits ohne einen Fachkundenachweis sichergestellt.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Personenverkehr [alle RV hierzu];
- Straßenverkehr [alle RV hierzu];
- Verkehrspolitik [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406280088 (PDF, 2 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 27.06.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
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Beschreibung:
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Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften zur Erprobung von Kfz mit ferngelenkter Fahrfunktion (StVFernLV)
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Beschreibung:
Das Regelungsvorhaben soll den Rechtsrahmen für die Erprobung von Kfz mit ferngelenkten Fahrfunktionen liefern, ohne einen Mehraufwand für Halter zu erzeugen und das Zusammenwirken mehrerer Fahrmodi erlauben.
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Selbstständig durch IV angegebener Referentenentwurf:
Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften zur Erprobung von Kraftfahrzeugen mit ferngelenkter Fahrfunktion Datum des Referentenentwurfs: 06.05.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Personenverkehr [alle RV hierzu];
- Straßenverkehr [alle RV hierzu];
- Verkehrspolitik [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406280087 (PDF, 3 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 11.06.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
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Beschreibung:
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Überarbeitung der eKfV
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Beschreibung:
Die Elektrokleinstfahrzeugeverordnung (EKfV) steht nach 5 Jahren zur Novellierung an. Ausgangsbasis sind die Untersuchungen der Bundesanstalt für Straßenwesen. Auf Basis der praktischen Anwendungserkenntnisse durch Anbieter von mietbaren EKf sollen Änderungen der Vorschriften zu einer Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit führen, wie etwa durch Einführung von Fahrtrichtungsanzeigern und der weitergehenden Gleichstellung mit Fahrrädern im Straßenverkehr zum Abbau von für Verkehrsteilnehmer nicht ersichtlichen Unterschiede (z.B. Verkehrszeichen bei der Nutzung von Geh- und Radwegen und Einbahnstraßen). Zudem soll die Regel zum jährlichen Wechsel der Versicherungskennzeichen wegen hoher Bürokratielasten für Flottenbetreiber geändert werden.
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Selbstständig durch IV angegebener Referentenentwurf:
Verordnung zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften Datum des Referentenentwurfs: 15.03.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Personenverkehr [alle RV hierzu];
- Straßenverkehr [alle RV hierzu];
- Verkehrspolitik [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2409300139 (PDF, 7 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 08.08.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
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Beschreibung:
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Förderung der Shared Mobility
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Beschreibung:
Die Plattform Shared Mobility (PSM), ein Zusammenschluss führender Anbieter geteilter Mobilität, setzt sich für eine nachhaltige, flexible und moderne Mobilitätslandschaft ein. Im Fokus stehen Reformen des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG), wie die Abschaffung der Rückkehrpflicht und Mindesttarife für Mietwagen, sowie die Förderung von Mikromobilität durch bessere Infrastruktur, Integration in den ÖPNV und faire Gebühren. PSM fordert zudem eine Digitalisierung der Genehmigungsprozesse, Anpassung der Mehrwertsteuer für Mietwagen und klare Sicherheitsstandards, um eine klimafreundliche Verkehrswende voranzutreiben.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Personenverkehr [alle RV hierzu];
- Straßenverkehr [alle RV hierzu];
- Verkehrsinfrastruktur [alle RV hierzu];
- Verkehrspolitik [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Bürokratieentlastungsgesetz
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Beschreibung:
Ziel der Interessenvertretung ist die Beschleunigung des Inkrafttretens von Artikel 24 des Entwurfs zur Bürokratieentlastungsverordnung auf den 1. März 2025. Dieser Artikel sieht die Abschaffung des Verkehrsjahres für alle zulassungsfreien Fahrzeuge nach §3 Abs. 3 FZV, einschließlich Elektrokleinstfahrzeugen (eKF), vor. Damit soll eine deutliche Entlastung der Betreiberunternehmen großer eKF-Flotten erreicht werden, indem der jährliche Wechsel der Versicherungskennzeichen entfällt. Dies würde den organisatorischen Aufwand verringern und die Verfügbarkeit der Fahrzeuge für Nutzer:innen sichern.
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 474/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Viertes Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) -
Interessenbereiche:
- Verkehrspolitik [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2412120010 (PDF, 2 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 05.11.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz (BMJ)
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
60.001 bis 70.000 Euro
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Beitragszahler mit mehr als 10.000 Euro und mehr als 10% der Gesamtsumme (4):
- Bolt
- Lime
- Uber
- Voi