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153 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"GewO"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (153)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Konkretisierung des Tatbestands des qualifizierten Kryptoverwahrgeschäfts und des kryptografischen Instruments in Bezug auf Finanzinstrumente nach WpHG; Aufnahme von Regelungen zur Abgrenzung der Erlaubnistatbestände des Kryptoverwahrgeschäfts und Depotgeschäfts; Vermeidung doppelter Aufsicht durch BaFin und Gewerbeaufsicht für Versicherungsvermittler in Kreditinstituten in GewO; Anpassung diverser Vorschriften im geplanten KMAG zur Umsetzung der MiCAR, DORA und KryptowertetransferVO , insbesondere Übergangsvorschriften; Anpassung von Definitionen und Klarstellung des Begriffs "Korrespondenzbeziehung" im GWG.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 670/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG)
      2. BT-Drs. 20/10280 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Artikel 9: Gewerbeordnung (GewO-RegE) Klarstellung des § 34d Absatz 13 GewO-RegE in Bezug auf die Zuständigkeiten..., ...Zuständigkeitsregelung in § 34d Absatz 13 GewO-RegE legt fest, dass die..., ... Absatz 1 oder Absatz 2 GewO das Gewerbe eines Versicherungsvermittlers..., ...Aufsichtssysteme des KWG und der GewO in Bezug auf die Vorgaben..., ...daher für § 34d Absatz 13 GewO-RegE folgende Klarstellung...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Konkretisierung des Tatbestands des qualifizierten Kryptoverwahrgeschäfts und des kryptografischen Instruments in Bezug auf Finanzinstrumente nach WpHG; Aufnahme von Regelungen zur Abgrenzung der Erlaubnistatbestände des Kryptoverwahrgeschäfts und Depotgeschäfts; Vermeidung doppelter Aufsicht durch BaFin und Gewerbeaufsicht für Versicherungsvermittler in Kreditinstituten in GewO; Anpassung diverser Vorschriften im geplanten KMAG zur Umsetzung der MiCAR, DORA und KryptowertetransferVO , insbesondere Übergangsvorschriften; Anpassung von Definitionen und Klarstellung des Begriffs "Korrespondenzbeziehung" im GWG

    • Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 17.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 670/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG)
      2. BT-Drs. 20/10280 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Artikel 9: Gewerbeordnung (GewO-RegE) Klarstellung des § 34d Absatz 13 GewO-RegE in Bezug auf die Zuständigkeiten..., ...Zuständigkeitsregelung in § 34d Absatz 13 GewO-RegE legt fest, dass die..., ... Absatz 1 oder Absatz 2 GewO das Gewerbe eines Versicherungsvermittlers..., ...Aufsichtssysteme des KWG und der GewO in Bezug auf die Vorgaben..., ...daher für § 34d Absatz 13 GewO-RegE folgende Klarstellung...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Versicherungswirtschaft setzt sich dafür ein, dass für die Abgrenzung der selbstständigen Tätigkeit eines Handelsvertreters von einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis die von Bundessozial- und Bundesarbeitsgericht anerkannte allgemeine gesetzgeberische Wertung von § 84 Abs. 1 S. 2 HGB weiterhin maßgeblich bleibt. Diese anerkannten Abgrenzungskriterien dürfen nicht durch etwaig neu eingeführte Abgrenzungskriterien beeinflusst werden. Insbesondere dürfen keine Rückschlüsse auf das Bewertungsergebnis der bisherigen sozialversicherungsrechtlichen Statusabgrenzung gezogen werden. Eine Pflicht zur Absicherung von Selbstständigen ist nicht auf die gesetzliche Rentenversicherung zu beschränken. Andere Formen der Altersvorsorge müssen möglich bleiben.

    • Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 05.06.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Versicherungsvertreter gemäß § 34d GewO sind im Vermittlerregister..., ... Abs. 1 Nrn. 1, 6 und 7 GewO; 59 Abs. 2 VVG). Die deutschen..., ... § 34d Abs 7 S. 1 Nr. 1 GewO als selbstständige Gewerbetreibende..., ...Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO sind. Dabei müssen sie..., ...§ 34d Abs. 7 S. 1 Nr. 1 GewO gesetzlich verankert. ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Bürokratieabbau ist eine Daueraufgabe sowohl für den Gesetzgeber als auch für die ausführenden Behörden. Die Versicherer setzen sich daher für gesetzliche Klarstellungen sowie eine möglichst bürokratiearme Umsetzung im konkreten Verwaltungsverfahren ein. So sollten etwa Umfang, Häufigkeit, Anlassbezogenheit oder Dopplungen bei Berichtspflichten oder (aufsichtsrechtlichen) Prüfvorgängen reduziert werden, sofern dies ohne Einschränkungen des Schutzzwecks möglich ist.

    • Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 14.07.2025
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Abs. 2 VAG, 34d Abs. 7 GewO). → Versicherungsvertreter..., ...makler gemäß § 34d Abs. 1 GewO sowie produktakzessorische..., ...ler gemäß § 34d Abs. 6 GewO werden dagegen von den..., ...34d Abs. 8 Nrn. 2 und 3 GewO ersatzlos zu streichen...., ...Immobiliardarlehensvermittler gemäß § 34i GewO. Betroffene Vermittler..., ...Gewerbeerlaubnispflicht gemäß § 34d Abs. 6 GewO rechtfertigen. © GDV 2025..., ...Vermittler gemäß § 34d Abs. 7 GewO eine Pflicht zur angemessenen..., ... (§ 34d Abs. 9 Satz 3 GewO). Thema 3: Vermittlung..., ...Verbraucherdarlehen aus § 34c GewO herauszulösen und in einem..., ...34c Abs. 2 Nrn. 1 und 2 GewO) sollen noch um eine ..., ...in § 34d Abs. 9 Satz 1 GewO genommen werden: Unmittelbar...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Registrierung gem. § 34k Absatz 8 GewO RefE, Genehmigungsverfahren..., ...Schulungspflichten gem. § 34k Absatz 6 GewO RefE) werden Anbieter zusätzlich..., ...des gemäß § 34k Absatz 6 GewO RefE vorgesehenen Sachkundenachweises...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Gewerbeordnung) Nach § 34d GewO bedürfen Versicherungsvermittler..., ...werden nach § 149 Abs. 2 GewO in das Gewerbezentralregister..., ...eingetragen und nach § 34e GewO veröffentlicht. Von der..., ... mit § 34d Abs. 11 S. 3 GewO, insb. einer Veröffentlichung..., ...bisher bestehende Text der GewO müsste daher an die geänderte...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Verbraucherkreditrichtlinie (CCD2) soll den Verbraucherschutz durch Standards für Kreditwürdigkeitsprüfungen und Informationspflichten stärken und Transparenz sowie Digitalisierung im Kreditmarkt fördern. PayPal unterstützt die Einführung einer verhältnismäßigen Regulierung, die Mindeststandards für den Verbraucherschutz im Kreditbereich festlegt und europaweit harmonisiert

    • Bereitgestellt von: PayPal Limited am 24.09.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 434/25 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
    • Adressatenkreis:
      • 17.07.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Gewerbeordnung §34k GewO-RefE, Richtlinienkonforme..., ...sicherstellen Mit § 34k GewO-RefE wird ein neuer Erlaubnistatbestand..., ... nach § 34k Abs. 1 S. 4 GewO-RefE fallen, und dadurch...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Sicherheitskräfte (nach 34a GewO): Nach §34a GewO qualifizierte...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Aktuell dürfen Genossenschaften laut Vermögensanlagengesetz über professionelle Plattformen kein Crowdinvesting für Eigenkapital über 100.000 € innerhalb von 12 Monaten durchführen. Das schränkt Genossenschaften in ihrer Finanzierung stark ein. Daher begrüßen wir ausdrücklich, Genossenschaften als weitere Ausnahme in § 2a Befreiungen für Schwarmfinanzierungen VermAnlG aufzunehmen.

    • Bereitgestellt von: #GenoDigital am 28.09.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14513 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG II)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Finanzanlagenvermittler nach §34f GewO akkreditiert sein. Das ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Beibehaltung der Regelungen der §§ 218a und 219 im StGB; gleichermaßen Schutz des Selbstbestimmungsrechts der Frau und des Lebensrechtes des ungeborgenen Kindes im Schwangerschaftskonflikt; Erhalt der Beratungspflicht; Verbesserung von Frauen- und Familienförderden Maßnahmen; keine Verpflichtung kirchlicher Träger zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen

    • Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 08.05.2026
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...aus § 106 Sätze 1 und 2 GewO abgehoben. Es wird ausgeführt..., ...aus § 106 Sätze 1 und 2 GewO." Im Übrigen werden erhebliche...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Digitale Schwarmfinanzierung über professionelle Plattformen ermöglicht es Genossenschaften, zeitgemäß Mitglieder und Eigenkapital zu gewinnen. Über Crowdfunding-Plattformen mit erfolgsabhängigem Vergütungsmodell dürfen Genossenschaften heute maximal 100.000 € Eigenkapital (Genossenschaftsanteile) innerhalb von 12 Monaten einwerben ohne ein aufwändiges und teures Wertpapierprospekt zu erstellen. Wir setzen uns deshalb dafür ein, dass Genossenschaften für Eigenkapitalfinanzierung über professionelle Schwarmfinanzierungsplattformen von der Prospektpflicht bis zu 6 Millionen pro Jahr befreit werden.

    • Bereitgestellt von: #GenoDigital am 30.09.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/2507 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts (Standortfördergesetz - StoFöG)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Finanzanlagenvermittler nach §34f GewO akkreditiert sein. Das ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Verband setzt sich im Rahmen der Reform des Statusfeststellungsverfahrens nach § 7a SGB IV für mehr Rechtssicherheit bei der Abgrenzung zwischen selbständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung ein. Der Verband spricht sich dafür aus, an der bisherigen Gesamtabwägung nach § 7 SGB IV festzuhalten und lediglich ergänzend eine vereinfachte Feststellung der Selbständigkeit aufgrund von Positivkriterien einzuführen. Zudem setzt sich der Verband insbesondere für die Wiedereinführung eines Vertrauensschutzes bei rückwirkender Feststellung von Versicherungspflicht (§ 7b SGB IV) ein.

    • Bereitgestellt von: Verband der Privaten Bausparkassen e.V. am 28.05.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 34i Abs. 2 Nr. 3 GewO gesetzlich vorgeschrieben..., ...34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GewO sowie für Darlehensvermittler..., ...34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GewO entbehrlich. Auch nach ..., ...Darlehensvermittler nach § 34k Abs. 3 GewO-neu nicht vorgeschrieben...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...der Grundlage des § 34l GewO-neu zu erlassenden Verordnung..., ...Erlaubnispflicht nach § 34k Abs. 1 GewO-neu unterliegen-de Einzel...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...(Art. 6 Nr. 6 // § 34k GewO VerbKrRL-UmsG) Außerdem..., ...Rahmen von § 34k Abs. 4 GewO-neu lediglich Mitarbeiter..., ...Gesetzgebung zu Art. 34 k GewO-neu wiederfinden. So sollte..., ...in die Vorschriften zur GewO oder (wie im Finanzmarktdigitalisierungsgesetz...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... (Art. 6 Nr. 6 // § 34k GewO VerbKrRL-UmsG) Außerdem..., ...Rahmen von § 34k Abs. 4 GewO-neu lediglich Mitarbeiter..., ...Gesetzgebung zu Art. 34 k GewO-neu wiederfinden. So sollte..., ...in die Vorschriften zur GewO oder (wie im Finanzmarktdigitalisierungsgesetz...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Vermittler-Lizenz nach §34f GewO haben, künftig Genossenschaftsanteile...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... i.S. der §§ 34d Abs. 1 GewO, 59 Abs. 3 VVG ohne weiteres..., ...die gem. §§ 34d Abs. 1 GewO, 59 Abs. 3 VVG selbständig..., ...3 VVG bzw. § 34d Abs. 1 GewO, ohne dass dort oder im..., ...handelt gem. §§ 34d Abs. 1 GewO, 59 Abs. 3 VVG gewerbs-..., ...mit dem in §§ 34d Abs. 1 GewO, 59 Abs. 3 VVG enthaltenen..., ... VVG, 34d Abs. 2 Satz 2 GewO). Daraus folgt, dass sich..., ...ders als in §§ 59 VVG, 34d GewO) nicht um Berufsbilder,..., ...lassen (§ 34d Abs. 2 Satz 3 GewO). Zuwendungen eines Versicherungsunternehmens..., ...Leitbild der §§ 34d, 59 GewO ist vielmehr davon auszugehen..., ...zu sein“ (§§ 34d Abs. 1 GewO, 59 Abs. 3 VVG). Daraus..., ... des BGH und aus §§ 34d GewO, 59 f. VVG: Der Versicherungsmakler..., ...34d 7. 26 13.9.2023 GewO, 59 VVG gehen vielmehr ..., ... des BGH und aus §§ 34d GewO, 59 f. VVG: Der Versicherungsmakler..., ...Regelungsgedanken der §§ 34d Abs. 2 GewO, 59 Abs. 3 VVG in dieser...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Berücksichtigung der Sicherheitsgewerbes als systemrelevant für den Schutz von KRITIS-Anlagen. Sofern sich KRITIS-Betreiber externer Sicherheits-Dienstleister bedienen, dürfen nur Unternehmen und Beschäftigte des Sicherheitsgewerbes zum Einsatz kommen. Bei der Bestimmung des Standes der Technik sind insbesondere einschlägige internationale, europäische und nationale Normen und Standards heranzuziehen. Keine Einführung einer zusätzlichen „Zuverlässigkeitsüberprüfung“ für Mitarbeiter des Sicherheitsgewerbes durch das KRITIS-Dachgesetz beim Schutz von KRITIS-Anlagen.

    • Bereitgestellt von: BDSW Bundesverband der Sicherheitswirtschaft am 08.09.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 550/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen
      2. BT-Drs. 20/13961 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 34 a GewO (zukünftig Sicherheitsgewerbegesetz...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Einführung eines eigenständigen Sicherheitsdienstleistungsgesetzes zur Qualitätssteigerung. Änderung der Zuständigkeit vom BMWK zum BMI. Einführung bundeseinheitlicher, regelmäßiger Zuverlässigkeitsprüfungen (alle 5 Jahre). Einführung gestufter Qualifikationsanforderungen (Unterrichtung, Sachkunde-, erweiterte Sachkundeprüfung). Einführung höherer Mindeststandards und regelmäßiger Nachschulungen in kritischen Infrastrukturen. Beibehaltung des Grundsatzes: öffentliche Sicherheit ist staatliche Aufgabe, keine Übertragung von Eingriffsbefugnissen. Einführung des Bestbieterprinzips bei Ausschreibungen der öffentlichen Hand. Einrichtung eines Ombudssystems zum Schutz von Auszubildenden. Konkretisierung zulässiger Einsatzmittel (z. B. Bodycams, Pfefferspray) zur Rechtssicherheit.

    • Bereitgestellt von: Bayerischer Verband für Sicherheit in der Wirtschaft e. V. am 17.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Referentenentwurf (BMI) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Sicherheitsgewerbes (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
    • Adressatenkreis:
      • 01.03.2024

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Neuregelung hinsichtlich des §34a GewO und der bisher zugrundeliegendem...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Kein Gold-Plating bei der Umsetzung: -Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken -Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen -Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei der geduldeter Überziehung -Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Das Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an die Widerrufsinformation erlöschen. Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster. Entfall Schriftformerfordernis auch für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen. Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten. Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für die gesamte Kundenkommunikation. Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext. Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei der Kreditwürdigkeitsprüfung.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 23.07.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJ) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
    • Adressatenkreis:
      • 16.07.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Darlehensvermittler nach § 34k GewO-neu 24 18. Restschuldversicherung..., ...Darlehensvermittler nach § 34k GewO-neu Die neu eingeführte..., ...Übergangsfristen in § 162 Abs. 1 GewO-neu erhebliche zeitliche..., ...werden. Die in § 162 Abs. 6 GewO erfolgte Erleichterung ..., ...eine Erlaubnis nach § 34i GewO verfügen, sollte auf juristische..., ...Sachkundenachweis nach § 34i GewO erbracht haben, erweitert..., ...von § 34k Abs. 6 Satz 1 GewO erbringen, unterschieden...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Kein Gold-Plating - Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken - Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen - Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeter Überziehung - Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Praxistauglicher AGB Änderungsmechanismus Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an Widerrufsinformation erlöschen Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster Entfall Schriftformerfordernis für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für gesamte Kundenkommunikation Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei Kreditwürdigkeitsprüfung

    • Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 17.07.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1851 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Darlehensvermittler nach § 34k GewO-neu ......................, ...Darlehensvermittler nach § 34k GewO-neu Die neu eingeführte..., ...Übergangsfristen in § 162 Abs. 1 GewO-neu erhebliche zeitliche..., ...werden. Die in § 162 Abs. 6 GewO erfolgte Erleichterung ..., ...eine Erlaubnis nach § 34i GewO verfügen, sollte auf juristische..., ...Sachkundenachweis nach § 34i GewO erbracht haben, erweitert..., ...von § 34k Abs. 6 Satz 1 GewO erbringen, unterschieden...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Kein Gold-Plating - Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken - Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen - Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeter Überziehung - Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Praxistauglicher AGB Änderungsmechanismus Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an Widerrufsinformation erlöschen Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster Entfall Schriftformerfordernis für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für gesamte Kundenkommunikation Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei Kreditwürdigkeitsprüfung

    • Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 17.07.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1851 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Darlehensvermittler nach § 34k GewO-neu ......................, ...Darlehensvermittler nach § 34k GewO-neu Die neu eingeführte..., ...Übergangsfristen in § 162 Abs. 1 GewO-neu erhebliche zeitliche..., .... Die in § 162 Abs. 6 GewO erfolgte Erleichterung ..., ... Erlaubnis nach § 34i GewO verfügen, sollte auf juristische..., ...Sachkundenachweis nach § 34i GewO erbracht haben, erweitert..., ...von § 34k Abs. 6 Satz 1 GewO erbringen, unterschieden...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Kein Gold-Plating - Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken - Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen - Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeter Überziehung - Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Praxistauglicher AGB Änderungsmechanismus Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an Widerrufsinformation erlöschen Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster Entfall Schriftformerfordernis für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für gesamte Kundenkommunikation Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei Kreditwürdigkeitsprüfung

    • Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 17.07.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1851 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Darlehensvermittler nach § 34k GewO-neu ......................, ...Darlehensvermittler nach § 34k GewO-neu Die neu eingeführte..., ...Übergangsfristen in § 162 Abs. 1 GewO-neu erhebliche zeitliche..., ...werden. Die in § 162 Abs. 6 GewO erfolgte Erleichterung ..., ...eine Erlaubnis nach § 34i GewO verfügen, sollte auf juristische..., ...Sachkundenachweis nach § 34i GewO erbracht haben, erweitert..., ...von § 34k Abs. 6 Satz 1 GewO erbringen, unterschieden...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...sicherstel-len (zu § 34k GewO-E) Mit § 34k GewO-E wird..., ...nach § 34k Abs. 4 Nr. 3 GewO-E fallen, betroffen sein..., ...Sinne tä-tig sind. § 34k GewO-E führt außerdem neue Prüfungs..., ...Richtlinie in § 34k Abs. 4 GewO gewählt. Dort wurde auf...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Kein Gold-Plating - Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken - Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen - Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeter Überziehung - Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Praxistauglicher AGB Änderungsmechanismus Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an Widerrufsinformation erlöschen Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster Entfall Schriftformerfordernis für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für gesamte Kundenkommunikation Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei Kreditwürdigkeitsprüfung

    • Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 17.07.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1851 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Darlehensvermittler nach § 34k GewO-neu ......................, ...Darlehensvermittler nach § 34k GewO-neu Die neu eingeführte..., ...Übergangsfristen in § 162 Abs. 1 GewO-neu erhebliche zeitliche..., ...werden. Die in § 162 Abs. 6 GewO erfolgte Erleichterung ..., ...eine Erlaubnis nach § 34i GewO verfügen, sollte auf juristische..., ...Sachkundenachweis nach § 34i GewO erbracht haben, erweitert..., ...von § 34k Abs. 6 Satz 1 GewO erbringen, unterschieden...
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