Regelungsvorhaben
Einführung eines Sicherheitsgewerbegesetzes
Angegeben von:
Bayerischer Verband für Sicherheit in der Wirtschaft e. V. (R000716)
am
17.06.2024
Beschreibung:
Einführung eines eigenständigen Sicherheitsdienstleistungsgesetzes zur Qualitätssteigerung.
Änderung der Zuständigkeit vom BMWK zum BMI.
Einführung bundeseinheitlicher, regelmäßiger Zuverlässigkeitsprüfungen (alle 5 Jahre).
Einführung gestufter Qualifikationsanforderungen (Unterrichtung, Sachkunde-, erweiterte Sachkundeprüfung).
Einführung höherer Mindeststandards und regelmäßiger Nachschulungen in kritischen Infrastrukturen.
Beibehaltung des Grundsatzes: öffentliche Sicherheit ist staatliche Aufgabe, keine Übertragung von Eingriffsbefugnissen.
Einführung des Bestbieterprinzips bei Ausschreibungen der öffentlichen Hand.
Einrichtung eines Ombudssystems zum Schutz von Auszubildenden.
Konkretisierung zulässiger Einsatzmittel (z. B. Bodycams, Pfefferspray) zur Rechtssicherheit.
-
Referentenentwurf:
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Sicherheitsgewerbes (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 31.07.2023 Federführendes Ministerium: BMI (20. WP) [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Innere Sicherheit" [alle RV hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
Versendet am 01.03.2024 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-