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235 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"Gebäudemodernisierungsgesetz"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (235)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Referentenentwurf schafft grundsätzlich die notwendige Klarheit zu den geltenden Anforderungen im Gebäudesektor. Durch die vorgeschlagene Novelle wird das Gesetz einfacher, unbürokratischer und technologieneutraler als das derzeitige Gebäudeenergiegesetz, wodurch aktuell bestehende Gründe für den Attentismus bei der Heizungsmodernisierung aufgelöst werden können. Einzelne Regelungen sind im Referentenentwurf noch verbesserungswürdig, insbesondere die Neufassung der Definition der Biomasse, eine Definition der Stromerzeugungsanlage, die Regelungen der Ersatzmaßnahmen für die Bio-Treppe, die Auflistung der Option “Wärme aus KWK” und die Regelungen zum Mieterschutz im Kohlenstoffdioxidkostenaufteilungsgesetz.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie e. V. - BDH am 23.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/6278 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Referentenentwurf schafft grundsätzlich die notwendige Klarheit zu den geltenden Anforderungen im Gebäudesektor. Durch die vorgeschlagene Novelle wird das Gesetz einfacher, unbürokratischer und technologieneutraler als das derzeitige Gebäudeenergiegesetz, wodurch aktuell bestehende Gründe für den Attentismus bei der Heizungsmodernisierung aufgelöst werden können. Einzelne Regelungen sind im Referentenentwurf noch verbesserungswürdig, insbesondere die Neufassung der Definition der Biomasse, eine Definition der Stromerzeugungsanlage, die Regelungen der Ersatzmaßnahmen für die Bio-Treppe, die Auflistung der Option “Wärme aus KWK” und die Regelungen zum Mieterschutz im Kohlenstoffdioxidkostenaufteilungsgesetz.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie e. V. - BDH am 23.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/6278 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      E.ON begrüßt das Ziel des Gebäudemodernisierungsgesetzes, die Wärmewende verständlicher, praxisnäher und rechtssicher auszugestalten. Entscheidend ist ein verlässlicher, investitionssicherer Rahmen, der Klimaneutralität bis 2045, kommunale Wärmeplanung und Infrastrukturentwicklung zusammenführt. Strom ist der Energieträger der Zukunft; Wärmepumpen und Wärmenetze werden zentrale Leistungsträger der Wärmewende sein. Die Novelle sollte den Kurs rechtssicher weiterentwickeln, ohne Fadenriss, Fehlanreize oder Fehlinvestitionen auszulösen. Knappes Biomethan sollte gezielt dort eingesetzt werden, wo Elektrifizierung nicht effizient möglich ist.

    • Bereitgestellt von: E.ON SE am 01.10.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/6278 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Gebäudesektor, das Gebäudemodernisierungsgesetz etc.). Sie ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Im Rahmen der Novellierung des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) wird angestrebt, bestehende Anforderungen an Energieeffizienz beizubehalten und gezielt weiterzuentwickeln. Dies umfasst insbesondere den Erhalt der Effizienz-Governance einschließlich verbindlicher Einsparziele und des Grundsatzes „Efficiency First“, die Beibehaltung von Verpflichtungen zu Energiemanagementsystemen (EnMS) und zur Nutzung sowie Meldung von Abwärme, sowie die Sicherung bestehender Anforderungen an die Energieeffizienz von Rechenzentren. Zudem soll die Rolle von Energiedienstleistungen gestärkt und regulatorische Rahmenbedingungen entsprechend angepasst werden.

    • Bereitgestellt von: DENEFF EDL_HUB am 22.04.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie
    • Adressatenkreis:
      • 17.04.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Gebäudesektor, das Gebäudemodernisierungsgesetz etc.). Sie ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel der Interessenvertretung ist die Unterstützung und Verbesserung regulatorischer, förderpolitischer und administrativer Rahmenbedingungen zur bundesweiten Skalierung innovativer Modellprojekte aus Nordrhein-Westfalen und dem Ruhrgebiet. Betroffen sind insbesondere Vorhaben in den Bereichen Kreislaufwirtschaft, Wasserstoffwirtschaft, Energieversorgung, Hafen- und Verkehrsinfrastruktur, serielle und klimafreundliche Bauweisen, Digitalisierung, KI-Anwendungen, Cybersicherheit sowie Gesundheitsversorgung. Hierzu zählen unter anderem Anpassungen im Förderrecht, Vergabe- und Genehmigungsrecht, bei Infrastruktur- und Energieregulierung, Daten- und KI-Rahmenbedingungen sowie bei Pilot- und Demonstrationsvorhaben.

    • Bereitgestellt von: Initiativkreis Ruhr GmbH am 26.05.2026
    • Adressatenkreis:
      • 07.05.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz löst die Bundesregierung...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Eckpunkte für ein „Gebäudemodernisierungsgesetz“ (GMG) als ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich

    • Bereitgestellt von: Bundesverband der Energie-Abnehmer e. V. (VEA) am 21.05.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
    • Adressatenkreis:
      • 11.05.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der VDMA setzt sich für eine praxistaugliche und technologieneutrale Ausgestaltung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sowie des geplanten Gebäudemodernisierungsgesetzes (GMG) aus. Ein zentrales Anliegen ist es, den Beitrag der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) zur Energieeffizienz und CO2-Minderung im Gebäudebestand angemessen zu berücksichtigen und innovative Gebäudetechnik effizient zu integrieren. Um den Markthochlauf klimafreundlicher Technologien nicht zu behindern, müssen regulatorische Anforderungen wirtschaftlich und technisch machbar sowie verhältnismäßig gestaltet sein. Ziel ist es, Planungs- und Investitionssicherheit für Unternehmen und Bauherren zu gewährleisten und eine kohärente Abstimmung mit anderen Regelwerken (z. B. BEG und EU-Vorgaben) sicherzustellen.

    • Bereitgestellt von: VDMA e.V. am 30.06.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der VDMA setzt sich für eine praxistaugliche und technologieneutrale Ausgestaltung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sowie des geplanten Gebäudemodernisierungsgesetzes (GMG) aus. Ein zentrales Anliegen ist es, den Beitrag der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) zur Energieeffizienz und CO2-Minderung im Gebäudebestand angemessen zu berücksichtigen und innovative Gebäudetechnik effizient zu integrieren. Um den Markthochlauf klimafreundlicher Technologien nicht zu behindern, müssen regulatorische Anforderungen wirtschaftlich und technisch machbar sowie verhältnismäßig gestaltet sein. Ziel ist es, Planungs- und Investitionssicherheit für Unternehmen und Bauherren zu gewährleisten und eine kohärente Abstimmung mit anderen Regelwerken (z. B. BEG und EU-Vorgaben) sicherzustellen.

    • Bereitgestellt von: VDMA e.V. am 17.12.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der VDMA setzt sich für eine praxistaugliche und technologieneutrale Ausgestaltung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sowie des geplanten Gebäudemodernisierungsgesetzes (GMG) aus. Ein zentrales Anliegen ist es, den Beitrag der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) zur Energieeffizienz und CO2-Minderung im Gebäudebestand angemessen zu berücksichtigen und innovative Gebäudetechnik effizient zu integrieren. Um den Markthochlauf klimafreundlicher Technologien nicht zu behindern, müssen regulatorische Anforderungen wirtschaftlich und technisch machbar sowie verhältnismäßig gestaltet sein. Ziel ist es, Planungs- und Investitionssicherheit für Unternehmen und Bauherren zu gewährleisten und eine kohärente Abstimmung mit anderen Regelwerken (z. B. BEG und EU-Vorgaben) sicherzustellen.

    • Bereitgestellt von: VDMA e.V. am 17.12.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der VDMA setzt sich für eine praxistaugliche und technologieneutrale Ausgestaltung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sowie des geplanten Gebäudemodernisierungsgesetzes (GMG) aus. Ein zentrales Anliegen ist es, den Beitrag der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) zur Energieeffizienz und CO2-Minderung im Gebäudebestand angemessen zu berücksichtigen und innovative Gebäudetechnik effizient zu integrieren. Um den Markthochlauf klimafreundlicher Technologien nicht zu behindern, müssen regulatorische Anforderungen wirtschaftlich und technisch machbar sowie verhältnismäßig gestaltet sein. Ziel ist es, Planungs- und Investitionssicherheit für Unternehmen und Bauherren zu gewährleisten und eine kohärente Abstimmung mit anderen Regelwerken (z. B. BEG und EU-Vorgaben) sicherzustellen.

    • Bereitgestellt von: VDMA e.V. am 30.09.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der VDMA setzt sich für eine praxistaugliche und technologieneutrale Ausgestaltung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sowie des geplanten Gebäudemodernisierungsgesetzes (GMG) aus. Ein zentrales Anliegen ist es, den Beitrag der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) zur Energieeffizienz und CO2-Minderung im Gebäudebestand angemessen zu berücksichtigen und innovative Gebäudetechnik effizient zu integrieren. Um den Markthochlauf klimafreundlicher Technologien nicht zu behindern, müssen regulatorische Anforderungen wirtschaftlich und technisch machbar sowie verhältnismäßig gestaltet sein. Ziel ist es, Planungs- und Investitionssicherheit für Unternehmen und Bauherren zu gewährleisten und eine kohärente Abstimmung mit anderen Regelwerken (z. B. BEG und EU-Vorgaben) sicherzustellen.

    • Bereitgestellt von: VDMA e.V. am 28.03.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der VDMA setzt sich für eine praxistaugliche und technologieneutrale Ausgestaltung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sowie des geplanten Gebäudemodernisierungsgesetzes (GMG) aus. Ein zentrales Anliegen ist es, den Beitrag der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) zur Energieeffizienz und CO2-Minderung im Gebäudebestand angemessen zu berücksichtigen und innovative Gebäudetechnik effizient zu integrieren. Um den Markthochlauf klimafreundlicher Technologien nicht zu behindern, müssen regulatorische Anforderungen wirtschaftlich und technisch machbar sowie verhältnismäßig gestaltet sein. Ziel ist es, Planungs- und Investitionssicherheit für Unternehmen und Bauherren zu gewährleisten und eine kohärente Abstimmung mit anderen Regelwerken (z. B. BEG und EU-Vorgaben) sicherzustellen.

    • Bereitgestellt von: VDMA e.V. am 30.06.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der VDMA setzt sich für eine praxistaugliche und technologieneutrale Ausgestaltung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sowie des geplanten Gebäudemodernisierungsgesetzes (GMG) aus. Ein zentrales Anliegen ist es, den Beitrag der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) zur Energieeffizienz und CO2-Minderung im Gebäudebestand angemessen zu berücksichtigen und innovative Gebäudetechnik effizient zu integrieren. Um den Markthochlauf klimafreundlicher Technologien nicht zu behindern, müssen regulatorische Anforderungen wirtschaftlich und technisch machbar sowie verhältnismäßig gestaltet sein. Ziel ist es, Planungs- und Investitionssicherheit für Unternehmen und Bauherren zu gewährleisten und eine kohärente Abstimmung mit anderen Regelwerken (z. B. BEG und EU-Vorgaben) sicherzustellen.

    • Bereitgestellt von: VDMA e.V. am 31.03.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der VDMA setzt sich für eine praxistaugliche und technologieneutrale Ausgestaltung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sowie des geplanten Gebäudemodernisierungsgesetzes (GMG) aus. Ein zentrales Anliegen ist es, den Beitrag der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) zur Energieeffizienz und CO2-Minderung im Gebäudebestand angemessen zu berücksichtigen und innovative Gebäudetechnik effizient zu integrieren. Um den Markthochlauf klimafreundlicher Technologien nicht zu behindern, müssen regulatorische Anforderungen wirtschaftlich und technisch machbar sowie verhältnismäßig gestaltet sein. Ziel ist es, Planungs- und Investitionssicherheit für Unternehmen und Bauherren zu gewährleisten und eine kohärente Abstimmung mit anderen Regelwerken (z. B. BEG und EU-Vorgaben) sicherzustellen.

    • Bereitgestellt von: VDMA e.V. am 30.09.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der VDMA setzt sich für eine praxistaugliche und technologieneutrale Ausgestaltung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sowie des geplanten Gebäudemodernisierungsgesetzes (GMG) aus. Ein zentrales Anliegen ist es, den Beitrag der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) zur Energieeffizienz und CO2-Minderung im Gebäudebestand angemessen zu berücksichtigen und innovative Gebäudetechnik effizient zu integrieren. Um den Markthochlauf klimafreundlicher Technologien nicht zu behindern, müssen regulatorische Anforderungen wirtschaftlich und technisch machbar sowie verhältnismäßig gestaltet sein. Ziel ist es, Planungs- und Investitionssicherheit für Unternehmen und Bauherren zu gewährleisten und eine kohärente Abstimmung mit anderen Regelwerken (z. B. BEG und EU-Vorgaben) sicherzustellen.

    • Bereitgestellt von: VDMA e.V. am 28.03.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der VDMA setzt sich für eine praxistaugliche und technologieneutrale Ausgestaltung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sowie des geplanten Gebäudemodernisierungsgesetzes (GMG) aus. Ein zentrales Anliegen ist es, den Beitrag der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) zur Energieeffizienz und CO2-Minderung im Gebäudebestand angemessen zu berücksichtigen und innovative Gebäudetechnik effizient zu integrieren. Um den Markthochlauf klimafreundlicher Technologien nicht zu behindern, müssen regulatorische Anforderungen wirtschaftlich und technisch machbar sowie verhältnismäßig gestaltet sein. Ziel ist es, Planungs- und Investitionssicherheit für Unternehmen und Bauherren zu gewährleisten und eine kohärente Abstimmung mit anderen Regelwerken (z. B. BEG und EU-Vorgaben) sicherzustellen.

    • Bereitgestellt von: VDMA e.V. am 28.03.2025
    • Adressatenkreis:
      • 07.03.2025

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das GEG ist ein wesentlicher Bestandteil des Rechtsrahmens für Gebäudedekarbonisierung. Viessmann Climate Solutions SE setzt sich dafür ein, Endkunden und Herstellern Rechtssicherheit zu gewährleisten für zukunftssichere Heizungstauschoptionen. Dazu gehört die BEG als wesentlicher Bestandteil des Förderrahmens für Gebäudedekarbonisierung. Viessmann Climate Solutions setzt sich dafür ein, dass Endkunden Zugang haben zu angemessenen Förderangeboten für zukunftssichere Heizungstauschoptionen.

    • Bereitgestellt von: Viessmann Holding International GmbH am 24.04.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/6875 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
      2. BT-Drs. 21/6278 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
    • Adressatenkreis:
      • 31.03.2026

      • 08.04.2026

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Regelung zur Grüngasquote und Biotreppe lenken knappe grüne Gase, insbesondere Biomethan, in den Gebäudesektor und sorgt für Lock-in-Anreize in fossile Heizungstechnologien. Der Gebäudesektor lässt sich in der Breite elektrifizieren bzw. durch Fernwärme effizient versorgen. Knappe grüne Gas sollten dort eingesetzt werden, wo der größte Systemnutzen entsteht, z.B. in hocheffizienten KWK-Anlagen oder in schwer elektrizierbaren bzw. dekarbonisierbaren Industriebereichen.

    • Bereitgestellt von: enercity AG am 08.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/6278 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der KSD hat sich im Rahmen der Verbändeanhörung zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastrukturgesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich geäußert. Wir plädieren in unserer Stellungnahme für die Beachtung der gesetzlich verabredeten Klimaziele, die Beibehaltung der bewährten Methode der kommunizierenden Röhren bzw. des Stufenmodells des bestehenden Kohlendioxid-Kostenaufteilungsgesetzes, die Ausstellung des Energieausweises auf Grundlage des erfassten Endenergieverbrauchs als valide Möglichkeit auch für Nichtwohngebäude und warnen hinsichtlich der Nullemissionsgebäude vor einer weiteren Verschärfung der energetischen Vorgaben.

    • Bereitgestellt von: KSD Katholischer Siedlungsdienst e.V. am 19.05.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der DEPV setzt sich in Bezug auf das GModG für folgende Anpassungen ein: Die Streichung des Bezugs zur Biomassestrom-Nachhaltigkeits-Verordnung und den damit verbundenen Bürokratiefaktor. Sowie den Ausschluss der Installation luftführender Pelletkaminöfen zu streichen und Holzheizungsanlagen bei der Anrechnung auf die Bio-Treppe gleichzubehandeln. Der Primärenergiefaktor für Holz soll so niedrig bleiben, wie es das EU-Recht erlaubt. Zudem sollen Öl- und Gasheizungen, die seit dem 01.01.2024 und vor Inkrafttreten des GModG in Bestandsgebäude eingebaut wurden und bereits der Biotreppe unterliegen, in § 43 Abs. 1 GModG einbezogen werden. Das Verbot fossiler Brennstoffe ab 2045 ist beizubehalten. Ziel ist eine praktikable, rechtssichere und klimazielkonforme Ausgestaltung des GModG.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 12.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
    • Adressatenkreis:
      • 11.06.2026

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der DEPV setzt sich in Bezug auf das GModG für folgende Anpassungen ein: Die Streichung des Bezugs zur Biomassestrom-Nachhaltigkeits-Verordnung und den damit verbundenen Bürokratiefaktor. Sowie den Ausschluss der Installation luftführender Pelletkaminöfen zu streichen und Holzheizungsanlagen bei der Anrechnung auf die Bio-Treppe gleichzubehandeln. Der Primärenergiefaktor für Holz soll so niedrig bleiben, wie es das EU-Recht erlaubt. Zudem sollen Öl- und Gasheizungen, die seit dem 01.01.2024 und vor Inkrafttreten des GModG in Bestandsgebäude eingebaut wurden und bereits der Biotreppe unterliegen, in § 43 Abs. 1 GModG einbezogen werden. Das Verbot fossiler Brennstoffe ab 2045 ist beizubehalten. Ziel ist eine praktikable, rechtssichere und klimazielkonforme Ausgestaltung des GModG.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 12.05.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
    • Adressatenkreis:
      • 08.05.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...gesetzes (neu: Gebäudemodernisierungsgesetz), die vorsehen..., ...zukünftigen Gebäudemodernisierungsgesetz. Der Absatz...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Im am 1.1.2024 in Kraft getretenen GEG wird die Kraft-Wärme-Kopplung nicht explizit als Erfüllungsoption aufgeführt, Spitzenlastkessel aus Basis fossiler Brennstoffe allerdings sehr wohl. Für viele Hausbesitzer*innen, Gebäudenetze, Gewerbetreibende und öffentliche Einrichtungen sind KWK-Anlagen nicht nur Wärme- sondern auch Stromlieferanten. Überschüsse generieren Einnahmen, die Anlagen sind notstromfähig, flexibel an- und ausschaltbar, entlasten das Stromnetz und können mit verschiedenen erneuerbaren Brennstoffen betrieben werden. Wir setzen uns daher für die Berücksichtigung von KWK-Anlagen im GEG durch eine Überarbeitung des § 71 ein.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) am 21.07.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/6875 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
      2. BT-Drs. 21/6278 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Im am 1.1.2024 in Kraft getretenen GEG wird die Kraft-Wärme-Kopplung nicht explizit als Erfüllungsoption aufgeführt, Spitzenlastkessel aus Basis fossiler Brennstoffe allerdings sehr wohl. Für viele Hausbesitzer*innen, Gebäudenetze, Gewerbetreibende und öffentliche Einrichtungen sind KWK-Anlagen nicht nur Wärme- sondern auch Stromlieferanten. Überschüsse generieren Einnahmen, die Anlagen sind notstromfähig, flexibel an- und ausschaltbar, entlasten das Stromnetz und können mit verschiedenen erneuerbaren Brennstoffen betrieben werden. Wir setzen uns daher für die Berücksichtigung von KWK-Anlagen im GEG durch eine Überarbeitung des § 71 ein.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) am 14.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/6875 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
      2. BT-Drs. 21/6278 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
    • Adressatenkreis:
      • 12.06.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das Gebäudemodernisierungsgesetz soll das Gebäudeenergiegesetz ersetzen. Die Streichung der 65%-Regel und die Einführung einer „Biotreppe“ kritisieren wir deutlich, da sie den Zielpfad zur Klimaneutralität im Gebäudesektor gefährden, Planungssicherheit für Haushalte und Handwerk reduzieren und Mieter:innen dem Risiko steigender Kosten durch Gasheizungen aussetzen. Auch die vorgesehene Umsetzung der EPBD ist unzureichend und wirkt in Teilen konstruiert, um mangelnde Ambition zu verschleiern.

    • Bereitgestellt von: Deutsche Umwelthilfe e.V. am 13.02.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BKAmt): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
    • Adressatenkreis:
      • 13.01.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit diesem Gesetz wird das Gebäudeenergiegesetz durch das Gebäudemodernisierungsgesetz abgelöst, womit die Vorgabe eines pauschalen Anteils von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung für alle Neu- und Bestandsbauten entfällt. Künftig können auch Gas- und Ölheizungen weiterhin eingebaut werden, wobei Sorge getragen wird, dass diese ab 2029 einen zunehmenden Anteil von kohlendioxid-neutralen Brennstoffen nutzen. Es sollen zudem die Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie (EU) 2024/1275 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden 1 : 1 in nationales Recht umgesetzt werden.

    • Bereitgestellt von: EnBW Energie Baden-Württemberg AG am 22.06.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Stellungnahme zur Verbändeanhörung bringt die Position des DV zum Entwurf der Änderung des Gebäudeenergiegesetzes in das Gebäudemodernisierungsgesetz in den Gesetzgebungsprozess ein. Sie bewertet die Abkehr von der 65-Prozent-Pflicht und die Einführung eines technologieoffenen Rahmens sowie neuer Instrumente wie der „Biotreppe“. Dabei werden Chancen (mehr Flexibilität) und Risiken (Fehlinvestitionen, Unsicherheiten, Benachteiligung klimaneutraler Lösungen) herausgearbeitet. Ziel ist es, einen integrierten, planbaren und sozial ausgewogenen Ordnungsrahmen zu fördern, der Wärmeplanung, Infrastruktur, Förderung und CO2-Bepreisung wirksam verzahnt und die Umsetzung der Wärmewende absichert.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e.V. am 18.05.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Referentenentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die im Rahmen der Novelle des Gebäudemodernisierungsgesetzes diskutierte "Grüngasquote" ist kein geeignetes Instrument zur Dekarbonisierung des Gebäudesektors. Agora Energiewende klärt über Möglichkeiten und Grenzen einer solchen Quote auf, mit dem Ziel, dass sie nicht zum Bestandteil der Novelle wird. Die in den Eckpunkten zum Gebäudemodernisierungsgesetz vorgesehene Abschaffung der 65%-Regel für Erneuerbare Energien verlangsamt die Dekarbonisierung des Gebäudebestandes. Zugleich bergen "Biotreppe" und "Grüngasquote" Kostenrisiken. Agora Energiewende setzt sich dafür ein, diese Instrumente so auszugestalten, dass eine möglichst gute Steuerungswirkung Richtung Klimaneutralität erhalten bleibt und Kostenrisiken insbesondere für Mietende gedämpft werden.

    • Bereitgestellt von: Agora Think Tanks gGmbH am 27.04.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
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