Stellungnahmen/Gutachten
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292 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"Gebäudemodernisierungsgesetz"« gefunden
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (292)
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Zu Regelungsvorhaben:
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) verbessern
Bei der Anpassung der BEG an das GModG besteht Verbesserungspotenzial. - Alle Verweise in den Förderrichtlinien sollten auf die neue Norm DIN/TS 18599 aktualisiert werden. - Zum Ausgleich der reduzierten Fördersummen sollte der Spielraum bei der Verbilligung der Kreditvergabe durch die KfW maximal genutzt werden, um die Förderanreize insgesamt weiter attraktiv zu halten. - In Bezug auf Wärmepumpen und Lüftung.besteht Handlungs- bzw. Verbesserungsbedarf bei: 1. Netzdienlichkeit (TMA 3.4.3.) 2. Kältemittel (TMA 3.4.4.) 3. Ausschluss bei Fernwärme (TMA 3.1.) 4. Wertschöpfungsbonus (BEG EM 8.4.6) 5. Lüftungsanlagen (BEG EM TMA 2.1.) 6. Effizienzhausnachweis (BEG WG TMA) 7. Anforderungen an den Einsatz von Wärme aus erneuerbaren Energien eines Effizienzhauses (BEG WG TMA 3.)
- Bereitgestellt von: FGK - Fachverband Gebäude-Klima e. V. am 20.07.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Richtlinienentwürfe für eine Novellierung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
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Adressatenkreis:
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15.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...begrüßen. Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) erkennt...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2027
Der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) setzt sich im Rahmen der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) u.a. für die folgenden Punkte ein: 1) Die Gewährleistung der Planungssicherheit 2) Die Schaffung eines modernen Förderrahmens 3) Die Stärkung der Systemeffizienz durch Transparenz, Digitalisierung und Flexibilisierung 4) Die Sicherstellung der Versorgungssicherheit mit einem dezentralen Back-up-System auf Basis steuerbarer Erneuerbarer Energien
- Bereitgestellt von: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) am 29.06.2026
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Adressatenkreis:
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27.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Netzpaket, Gebäudemodernisierungsgesetz: Gefahren ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir zeigen Regelungshürden im aktuellen Gesetzesentwurf auf, die eine erfolgreiche Umsetzung der Verteilernetzentwicklungspläne für Gasverteilernetzbetreiber verzögern oder verhindern könnten und setzen uns mit entsprechenden Änderungsvorschlägen für die Anpassung des Gesetzesentwurfs ein. Es handelt sich hierbei um eine gemeinsame Position mit Badenova Netze GmbH, Energienetze Bayern GmbH & Co. KG, Ferngas Netzgesellschaft mbH, Hamburger Energienetze GmbH, inetz GmbH, Netze-Gesellschaft Südwest mbH, Netz Leipzig GmbH, schwaben netz GmbH sowie SWE Netz GmbH.
- Bereitgestellt von: Netze BW GmbH am 04.05.2026
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Adressatenkreis:
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20.04.2026
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Eckpunkte des Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) zurückgeführt...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Fokussierung der Wärmewende auf die kosteneffiziente Transformation der Infrastrukturen
Fokussieren der Novelle Sinne einer kosteneffizienten und kundenfreundlichen Wärmewende und Effizienz bei Umbau der Infrastrukturen.
- Bereitgestellt von: 8KU GmbH am 11.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/5440
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets
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BT-Drs. 21/5440
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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04.05.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Richtung auf ein „Gebäudemodernisierungsgesetz“ (GModG) eine...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Klimaschutzprogramm der Bundesregierung
Mit dem Klimaschutzprogramm muss die Bundesregierung bis spätestens 1 Jahr nach Beginn der 21. Legislaturperiode einen Maßnahmenkatalog vorlegen, mit dem sie die Einhaltung der im Klimaschutzgesetz festgeschriebenen Klimaziele gewährleisten kann. In ihrer Stellungsnahme bringt die Stiftung KlimaWirtschaft geeignete Maßnahmenvorschläge in den Prozess der Öffentlichkeitsbeteiligung zum neuen Klimaschutzprogramm der Bundesregierung ein.
- Bereitgestellt von: Stiftung KlimaWirtschaft am 14.01.2026
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Adressatenkreis:
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12.01.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...übersteigt • Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG): zügige...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zuverlässige Förderpolitik für eine effiziente Energiewende
Die DENEFF setzt sich für eine verlässliche, strategische und unbürokratische Förderpolitik ein, um Energieeffizienz und CO2-Reduktion wirkungsvoll voranzubringen. Nur durch langfristig planbare und auskömmlich finanzierte Programme können notwendige Investitionen in Gebäudesanierung, Industrie und Wärmenetze ausgelöst und Markthemmnisse überwunden werden. Eine effiziente Förderpolitik sichert nicht nur Klimaschutz, sondern auch Kostenentlastung und wirtschaftliche Resilienz. Die DENEFF fordert deshalb eine konsequente strategische Ausrichtung, Einbindung von Fachverbänden und Zielgenauigkeit.
- Bereitgestellt von: Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e. V. (DENEFF) am 05.10.2026
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Adressatenkreis:
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15.07.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...definiert das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) Grenzwerte...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der VfW setzt sich dafür ein, dass Wohnungslüftung, insbesondere diejenige mit Wärmerückgewinnung (WRG), als Schlüsseltechnologie anerkannt wird und dementsprechend angemessene Berücksichtigung im GModG findet. Dies reicht von der Einfügung eines Absatzes zur Sicherstellung des für Gesundheit und Beheizung erforderlichen nutzerunabhängigen Mindestluftwechsels wie er ähnlich in der EnEV 2014 zu finden war (denn bloße Fensteröffnung genügt nicht) über die Einbeziehung von zentralen oder dezentralen Zu- und Abluftanlagen mit WRG ins Referenzhaus bis zur Anrechnung der Lüftung mit WRG bei Stromdirektheizung und Mieterhöhung nach Wärmepumpen-Einbau bzw. – Aufstellung. Ferner sollte dem Begriff der Raumklimaqualität bei der Umsetzung der EPBD unbedingt ausreichend Rechnung getragen werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband für Wohnungslüftung e.V. (VfW) am 30.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
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BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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11.05.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...durch ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) zu ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Greenpeace fordert strengere gesetzliche Vorgaben zur effizienten Energienutzung, insbesondere bei Rechenzentren.
- Bereitgestellt von: Greenpeace e.V. am 30.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWE): Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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17.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gebäudeenergiegesetz wird Gebäudemodernisierungsgesetz https://www.greenpeace.de...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Elektrifizierung als Leitstrategie der Klimapolitik verankern
Der ZVEI setzt sich dafür ein, die Elektrifizierung als zentralen Hebel für Klimaneutralität zu stärken und die dafür erforderlichen Rahmenbedingungen zu schaffen. Dazu gehören verlässliche und investitionsfreundliche Rahmenbedingungen sowie ein flexibles, intelligentes und resilientes Stromsystem, das den steigenden Strombedarf und die wachsende Bedeutung von Nachfrageflexibilität berücksichtigt.
- Bereitgestellt von: ZVEI e.V. am 28.07.2026
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Adressatenkreis:
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13.01.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Signaltechnik. Gebäudemodernisierungsgesetz als Rahmen ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das HBB kritisiert den RefE zur WPG-Novelle, weil er die leitungsgebundene Versorgung im ländlichen Raum strukturell unterschätzt: Kommunen sollen verpflichtend prüfen, ob Wärmenetze nach § 22a Abs. 2 geeignet sind und bei positivem Ergebnis „Prüfgebiet Wärmenetz“ ausweisen. Zudem sollen die pauschalen Biomassebegrenzungen in großen Wärmenetzen für neue Netze und für 2045 ersatzlos gestrichen werden. Für „grünes Methan“ fordert das HBB den Abbau unverhältnismäßiger Anforderungen (u. a. Wegfall/Überarbeitung der „Wirtschaftlichkeits“-Hürde) sowie die Streichung des bundeslandspezifischen Bedarfs-/Potenzialabgleichs (§ 28 Abs. 5 Satz 2). Außerdem wird eine Präzisierung der Holzbiomasse-Definition und die Einstufung biogenen Wasserstoffs als EE-Energieträger gefordert.
- Bereitgestellt von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 01.07.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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05.05.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Drittens: Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) sollen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der BDEW setzt sich für eine grundlegende Reform des Gebäudeenergiegesetzes ein. Der BDEW fordert eine Vereinfachung und Entbürokratisierung der Regelungen, eine technologieoffene Ausgestaltung der Anforderungen sowie praxistaugliche und wirtschaftlich tragfähige Vorgaben für Gebäudeeigentümer. Der BDEW fordert zudem eine bessere Verzahnung des GEG mit der kommunalen Wärmeplanung, der Förderung (BEG, BEW) sowie europäischen Vorgaben (insbesondere EPBD). Der BDEW setzt sich für verlässliche, investitionsfreundliche Rahmenbedingungen und flexible Erfüllungsoptionen zur Erreichung der Klimaziele im Gebäudesektor ein.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 16.06.2026
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Adressatenkreis:
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09.06.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...rungsentwurf zum Gebäudemodernisierungsgesetz muss daher ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das HBB kritisiert den RefE zur WPG-Novelle, weil er in der „kleinen Wärmeplanung“ leitungsgebundene Versorgung im ländlichen Raum strukturell unterschätzt: Kommunen sollen verpflichtend prüfen, ob Wärmenetze nach § 22a Abs. 2 geeignet sind und bei positivem Ergebnis „Prüfgebiet Wärmenetz“ ausweisen. Zudem sollen die pauschalen Biomassebegrenzungen in großen Wärmenetzen (>50 km) für neue Netze und für 2045 ersatzlos gestrichen werden. Für „grünes Methan“ fordert das HBB den Abbau unverhältnismäßiger Anforderungen (u. a. Streichung § 28 Abs. 2; Wegfall/Überarbeitung der „Wirtschaftlichkeits“-Hürde in § 22a Abs. 4 Satz 2) sowie die Streichung des bundeslandspezifischen Bedarfs-/Potenzialabgleichs (§ 28 Abs. 5 Satz 2).
- Bereitgestellt von: Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) und Fachverband Holzenergie (FVH) im BBE am 25.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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05.05.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Drittens: Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) sollen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das HBB kritisiert den RefE zur WPG-Novelle, weil er die leitungsgebundene Versorgung im ländlichen Raum strukturell unterschätzt: Kommunen sollen verpflichtend prüfen, ob Wärmenetze nach § 22a Abs. 2 geeignet sind und bei positivem Ergebnis „Prüfgebiet Wärmenetz“ ausweisen. Zudem sollen die pauschalen Biomassebegrenzungen in großen Wärmenetzen für neue Netze und für 2045 ersatzlos gestrichen werden. Für „grünes Methan“ fordert das HBB den Abbau unverhältnismäßiger Anforderungen (u. a. Wegfall/Überarbeitung der „Wirtschaftlichkeits“-Hürde) sowie die Streichung des bundeslandspezifischen Bedarfs-/Potenzialabgleichs (§ 28 Abs. 5 Satz 2). Außerdem wird eine Präzisierung der Holzbiomasse-Definition und die Einstufung biogenen Wasserstoffs als EE-Energieträger gefordert.
- Bereitgestellt von: Fachverband Biogas e.V. am 01.07.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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05.05.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Drittens: Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) sollen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Überarbeitung des § 56 GModG zur Umsetzung der Gebäudeautomatisierungspflichten
Überarbeitung des § 56 GModG zum Schaffen eines Ausnahmetatbestandes für die Umsetzung der Gebäudeautomatisierungspflichten bei Heizungsanlagen mit einer Leistung von mehr als 70 kw / zum Aufbau eines Systems zur Gebäudeautomatisierung
- Bereitgestellt von: ITAD - Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland e.V. am 19.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
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Adressatenkreis:
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11.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gebäudeenergiegesetzes (Gebäudemodernisierungsgesetz, GModG) — ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ziel ist es, die kommunale Wärmeplanung zu stärken und verbindlicher zu gestalten, damit der Ausstieg aus fossilen Energien vor Ort gelingt. Neben der STärkung des WÄrmeplanungsgesetzes gehört dazu, die ressourcenschonende Dekarbonisierung von Wärmenetzen und die sozialverträgliche Preisgestaltung der Nah- und Fernwärme sicherzustellen
- Bereitgestellt von: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) am 21.07.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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25.06.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gesetze wie dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) Signale...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV unterbreitet an einigen Stellen Lösungsvorschläge für eine bessere Praktikabilität und somit Streitvermeidung. Unklarheiten und Streitpotential gibt es bei: 1. Möblierte Vermietung: Unbestimmtheit der Begriffe Voll- und Teilmöblierung 2. Indexmiete: Ungeeignetheit der Deckelung der Indexmiete, um das vorgenannte Ziel zu erreichen 3. Schonfrist bei Zahlungsverzug: Fehlen von Vorgaben zur Berechnung des Möblierungszuschlages bei Teilmöblierung und die teilweise fehlende Verständlichkeit der Regelung zur Heilungszahlung bei ordentlicher Kündigung aufgrund vieler §§-Verweise. Der DAV begrüßt die (redaktionellen) Anpassungen im Nachgang zum BEG IV und zur GEG-Novelle sowie zu § 566 BGB. Zu guter Letzt regt der DAV die überfällige redaktionelle Korrektur des § 569 Abs. 5 S. 1 BGB an.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 20.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6807
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete
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BT-Drs. 21/6807
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
04.03.2026
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...zukünftigen Gebäudemodernisierungsgesetz und der geplanten...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der BDEW lehnt die Einführung eines neuen Regulierungsrahmens für Fernwärmenetze (inkl. Entflechtung/Netzregulierung, Ausschreibungspflichten für Wegerechte und Price-Cap-Ansatz auf Wärmepumpen-Vollkostenbasis) ab, da dies Investitionen, Planungssicherheit und Wärmewende gefährden kann. Der BDEW setzt sich ein für die Weiterentwicklung des bestehenden Rechtsrahmens (insb. AVBFernwärmeV und WärmeLV), Stärkung und ggf. Verpflichtung der Preistransparenz (mit Datenkonsistenz zu anderen Pflichten) sowie die Nutzung/Wirksamkeitsprüfung der Universalschlichtungsstelle des Bundes statt einer neuen Fernwärme-Schlichtungsstelle. Der BDEW fordert, die kartellrechtliche Missbrauchsaufsicht als zielgenaues Instrument beizubehalten und weiterzuentwickeln.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 02.09.2026
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Adressatenkreis:
-
15.06.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Eckpunktepapier zum Gebäudemodernisierungsgesetz sehen eine...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets
Die Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets führt das neue Instrument der sogenannten Verteilernetzentwicklungsplänen ein, auf deren Basis es für Gasverteilernetzbetreiber möglich sein wird, (Teil-)Netze stillzulegen oder umzuwidmen. Agora Energiewende setzt sich dafür ein, dass diese Gasverteilernetzplanung im Einklang mit dem Klimaneutralitätsziel bis 2045 erfolgen muss und dabei Kostenrisiken für Endverbraucher sowie für die Gasverteilernetzbetreiber minimiert werden.
- Bereitgestellt von: Agora Think Tanks gGmbH am 27.04.2026
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Adressatenkreis:
-
31.03.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Biogastreppe im Gebäudemodernisierungsgesetz beginnt. Lösungsvorschlag...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das Klimaschutzprogramm ist die nationale Strategie zur Erreichung der nationalen Klimaziele bis 2030 und 2040 und trägt darüber hinaus auch zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der europäischen Klimaschutzverordnung bei. Begleitend zur derzeit laufenden Arbeit am Klimaschutzprogramm lädt das BMUKN als federführendes Ressort ab heute Länder, Kommunen sowie ein breites Spektrum an Wirtschaftsverbänden, zivilgesellschaftlichen Verbänden und wissenschaftliche Begleitgremien der Bundesregierung ein, sich mit eigenen Vorschlägen an der Arbeit am Klimaschutzprogramm zu beteiligen.
- Bereitgestellt von: Sozialverband VdK Deutschland e.V. am 03.03.2026
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Adressatenkreis:
-
13.01.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gebäudesektor ist das Gebäudemodernisierungsgesetz (ehemals Gebäudeenergiegesetz...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)
Die Interessenvertretung verfolgt das Ziel der Einbeziehung einer wissenschaftlich fundierten Lebenszyklusanalyse im Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG).
- Bereitgestellt von: Brunswick Group am 24.02.2026
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Adressatenkreis:
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23.02.2026
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Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)
Die Interessenvertretung verfolgt das Ziel der Einbeziehung einer wissenschaftlich fundierten Lebenszyklusanalyse im Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG).
- Bereitgestellt von: Brunswick Group am 24.02.2026
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Adressatenkreis:
-
12.01.2026
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)
Das Bundeskabinett hat das neue Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen. Es dient dazu, die Weichen für einen klimaneutralen Gebäudebestand zu stellen, der bis 2045 erreicht werden soll. Neubauten und bestehende Gebäude sollen effizienter und klimafreundlicher gebaut und betrieben werden.
- Bereitgestellt von: Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V. am 02.07.2026
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
13.01.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Baupolitische Impulse für Neubau, Eigentumsbildung und Modernisierungen
Wir begrüßen die im Koalitionsvertrag verankerten Vorhaben zur Stärkung von Neubau, Eigentumsbildung und energetischen Modernisierungen. Die politischen Weichen sind richtig gestellt – jetzt kommt es auf Tempo und Umsetzbarkeit an. Mit diesem Impulspapier möchten wir konkrete Vorschläge einbringen, wie die im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen praxisnah und wirkungsvoll realisiert werden können und welche darüber hinausgehenden Maßnahmen denkbar sind. Zusätzlich ist es uns ein Anliegen, die Transformation des Gebäudesektors u.a. durch das Gebäudemodernisierungsgesetz sinnvoll aufzugleisen.
- Bereitgestellt von: ING-DiBa AG am 10.11.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Gebäudemodernisierungsgesetz
-
Adressatenkreis:
-
07.11.2025
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen am Gebäudemodernisierungsgesetz
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) sollte folgende Ziele verfolgen: Sicherstellung eines funktionierenden Vollzugs der EPBD Vermeidung von Vollzugslücken nach Wegfall der bisherigen §§71–72 GEG Einbindung des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers als hoheitliche Prüfinstanz Aufbau eines nationalen Gebäudekatasters gemäß Artikel 22 EPBD Sicherstellung der Inspektionspflichten gemäß Artikel 23 EPBD Beitrag zur Datengrundlage der Renovierungsstrategie gemäß Artikel 13 EPBD
- Bereitgestellt von: Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks - Zentralinnungsverband (ZIV) - am 20.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
01.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Holzwärme im Gebäudemodernisierungsgesetz stärken
Holzwärme im Gebäudemodernisierungsgesetz stärken: Verweis auf Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung streichen Uneingeschränkte Zulässigkeit von Einzelraumfeuerstätten für feste Brennstoffe Klarstellung bei der Anrechnung von Holzheizungsanlagen auf die Bio-Treppe Beibehaltung des aktuellen Primärenergiefaktors für Holz
- Bereitgestellt von: IH - Initiative Holzwärme am 23.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
27.05.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Optimierung von Gebäudeenergiegesetz und Wärmeplanungsgesetz
Der VKU setzt sich daher für umfassende Technologieoffenheit für Wasserstoff, die Einbeziehung von KWK-Technologien in Hybridheizungen und die ersatzlose Streichung der Biomasse-Deckelung ein, um Flexibilität und Effizienz in der Wärmewende sicherzustellen.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 28.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
11.05.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Anforderungen des § 42 Gebäudemodernisierungsgesetz, so hat der...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen am Gebäudemodernisierungsgesetz
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) sollte folgende Ziele verfolgen: Sicherstellung eines funktionierenden Vollzugs der EPBD Vermeidung von Vollzugslücken nach Wegfall der bisherigen §§71–72 GEG Einbindung des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers als hoheitliche Prüfinstanz Aufbau eines nationalen Gebäudekatasters gemäß Artikel 22 EPBD Sicherstellung der Inspektionspflichten gemäß Artikel 23 EPBD Beitrag zur Datengrundlage der Renovierungsstrategie gemäß Artikel 13 EPBD
- Bereitgestellt von: Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks - Zentralinnungsverband (ZIV) - am 20.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
01.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen am Gebäudemodernisierungsgesetz
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) sollte folgende Ziele verfolgen: Sicherstellung eines funktionierenden Vollzugs der EPBD Vermeidung von Vollzugslücken nach Wegfall der bisherigen §§71–72 GEG Einbindung des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers als hoheitliche Prüfinstanz Aufbau eines nationalen Gebäudekatasters gemäß Artikel 22 EPBD Sicherstellung der Inspektionspflichten gemäß Artikel 23 EPBD Beitrag zur Datengrundlage der Renovierungsstrategie gemäß Artikel 13 EPBD
- Bereitgestellt von: Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks - Zentralinnungsverband (ZIV) - am 05.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
08.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Holzwärme im Gebäudemodernisierungsgesetz stärken
Holzwärme im Gebäudemodernisierungsgesetz stärken: Verweis auf Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung streichen Uneingeschränkte Zulässigkeit von Einzelraumfeuerstätten für feste Brennstoffe Klarstellung bei der Anrechnung von Holzheizungsanlagen auf die Bio-Treppe Beibehaltung des aktuellen Primärenergiefaktors für Holz
- Bereitgestellt von: HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. am 11.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
11.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Holzwärme im Gebäudemodernisierungsgesetz stärken
Holzwärme im Gebäudemodernisierungsgesetz stärken: Verweis auf Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung streichen Uneingeschränkte Zulässigkeit von Einzelraumfeuerstätten für feste Brennstoffe Klarstellung bei der Anrechnung von Holzheizungsanlagen auf die Bio-Treppe Beibehaltung des aktuellen Primärenergiefaktors für Holz
- Bereitgestellt von: HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. am 11.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
27.05.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Grundfos setzt sich für die Stärkung von Energieeffizienzmaßnahmen ein und empfiehlt die Ausweitung der Heizungsprüfung auf weitere Gebäudetypen sowie den Austausch veralteter Heizungsumwälzpumpen verbindlich zu machen.
- Bereitgestellt von: Grundfos Deutschland am 30.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
02.04.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verbraucherschutz für Hauseigentümer; Beibehaltung der Energieberatung für Hauseigentümer
- Bereitgestellt von: Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) am 29.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegeset- zes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Ge- setzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
Adressatenkreis:
-
11.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gebäudemodernisierungsgesetz rechtlich konsistent und praxistauglich ausgestalten
Die BAK hat sich frühzeitig fachpolitisch zur Vorbereitung der Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes durch ein Gebäudemodernisierungsgesetz positioniert. Die BAK hat zentrale Anforderungen an die Weiterentwicklung des Gebäudeenergiegesetzes formuliert. Im Mittelpunkt stehen eine systematische Integration von Lebenszyklusaspekten, die Sicherstellung der Praxistauglichkeit sowie die Vermeidung unnötiger Komplexität im Nachweis- und Vollzugssystem. Ziel für ein zukünftiges Gebäudemodernisierungsgesetz ist eine rechtlich konsistente, praxistaugliche und planungsintegrierte Ausgestaltung, insbesondere im Hinblick auf Klimaschutzanforderungen, Lebenszyklusbetrachtungen und Nachweisverfahren.
- Bereitgestellt von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 29.04.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich -
BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
23.01.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die geplanten Regelungen zur Kostenaufteilung bei fossilen Heizungen und zur hälftigen Aufteilung der Netzentgelte für Erdgas belasten nach unserer Einschätzung Eigentümer und Vermieter unverhältnismäßig und werden aufgrund der bereits bestehenden vielfältigen Kostenbelastungen abgelehnt.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 19.05.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
19.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gebäudemodernisierungsgesetz rechtlich konsistent und praxistauglich ausgestalten
Die BAK hat sich frühzeitig fachpolitisch zur Vorbereitung der Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes durch ein Gebäudemodernisierungsgesetz positioniert. Die BAK hat zentrale Anforderungen an die Weiterentwicklung des Gebäudeenergiegesetzes formuliert. Im Mittelpunkt stehen eine systematische Integration von Lebenszyklusaspekten, die Sicherstellung der Praxistauglichkeit sowie die Vermeidung unnötiger Komplexität im Nachweis- und Vollzugssystem. Ziel für ein zukünftiges Gebäudemodernisierungsgesetz ist eine rechtlich konsistente, praxistaugliche und planungsintegrierte Ausgestaltung, insbesondere im Hinblick auf Klimaschutzanforderungen, Lebenszyklusbetrachtungen und Nachweisverfahren.
- Bereitgestellt von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 29.04.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich -
BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
04.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
GEG-Novelle: Das Gebäudeenergiegesetz technologieoffen, flexibler und einfacher machen
Änderung des Gesetzes zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden: GEG technologieoffen, flexibler und einfacher machen, Ergänzung von § 3 Absatz 1 Nummer 30a um "Abwärme aus Lüftungsanlagen", Mindestluftwechsel in § 13 verankern, § 71p ersatzlos streichen, Wohnungslüftung
- Bereitgestellt von: BTGA - Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. am 30.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Gebäudemodernisierungsgesetz
-
Adressatenkreis:
-
30.09.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
GEG-Novelle: Das Gebäudeenergiegesetz technologieoffen, flexibler und einfacher machen
Änderung des Gesetzes zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden: GEG technologieoffen, flexibler und einfacher machen, Ergänzung von § 3 Absatz 1 Nummer 30a um "Abwärme aus Lüftungsanlagen", Mindestluftwechsel in § 13 verankern, § 71p ersatzlos streichen, Wohnungslüftung
- Bereitgestellt von: Herstellerverband RLT-Geräte e. V. am 30.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Gebäudemodernisierungsgesetz
-
Adressatenkreis:
-
30.09.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
GEG-Novelle: Das Gebäudeenergiegesetz technologieoffen, flexibler und einfacher machen
Änderung des Gesetzes zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden: GEG technologieoffen, flexibler und einfacher machen, Ergänzung von § 3 Absatz 1 Nummer 30a um "Abwärme aus Lüftungsanlagen", Mindestluftwechsel in § 13 verankern, § 71p ersatzlos streichen, Wohnungslüftung
- Bereitgestellt von: TGA-Repräsentanz Berlin GbR am 30.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Gebäudemodernisierungsgesetz
-
Adressatenkreis:
-
30.09.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
GEG-Novelle: Das Gebäudeenergiegesetz technologieoffen, flexibler und einfacher machen
Änderung des Gesetzes zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden: GEG technologieoffen, flexibler und einfacher machen, Ergänzung von § 3 Absatz 1 Nummer 30a um "Abwärme aus Lüftungsanlagen", Mindestluftwechsel in § 13 verankern, § 71p ersatzlos streichen, Wohnungslüftung
- Bereitgestellt von: FGK - Fachverband Gebäude-Klima e. V. am 11.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Gebäudemodernisierungsgesetz
-
Adressatenkreis:
-
17.07.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gebäudemodernisierungsgesetz GModG
ista setzt sich dafür ein, dass die im CO2-Kostenaufteilungsgesetz getroffenen Regelungen zum Mieterschutz und zur Aufteilung der Netzentgelte und Kosten für erneuerbare Brennstoffe möglichst praktikabel.
- Bereitgestellt von: ista SE am 19.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
02.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ausreichenden Mieterschutz im Gebäudemodernisierungsgesetz sicherstellen
Die vorgelegten Eckpunkte zum Gebäudemodernisierungsgesetz bergen erhebliche Risiken für Mieter:innen. Der DMB fordert eine konsequente Umsetzung der in den Eckpunkten festgehaltenen „Regelung zum Schutz der Mieter vor überhöhten Nebenkosten durch den Neueinbau unwirtschaftlicher Heizungen”. Der DMB setzt sich für einen einfachen und technologieneutralen Vorschlag ein, der genau diese Lücke im Mieterschutz schließt und Mieter:innen vor dem Kostenrisiko der Technologieoffenheit schützt.
- Bereitgestellt von: Deutscher Mieterbund e.V. (DMB) am 01.04.2026
-
Adressatenkreis:
-
30.03.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
GEG-Novelle: Das Gebäudeenergiegesetz technologieoffen, flexibler und einfacher machen
Änderung des Gesetzes zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden: GEG technologieoffen, flexibler und einfacher machen, Ergänzung von § 3 Absatz 1 Nummer 30a um "Abwärme aus Lüftungsanlagen", Mindestluftwechsel in § 13 verankern, § 71p ersatzlos streichen, Wohnungslüftung
- Bereitgestellt von: FGK - Fachverband Gebäude-Klima e. V. am 30.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Gebäudemodernisierungsgesetz
-
Adressatenkreis:
-
30.09.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
GEG-Novelle: Das Gebäudeenergiegesetz technologieoffen, flexibler und einfacher machen
Änderung des Gesetzes zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden: GEG technologieoffen, flexibler und einfacher machen, Ergänzung von § 3 Absatz 1 Nummer 30a um "Abwärme aus Lüftungsanlagen", Mindestluftwechsel in § 13 verankern, § 71p ersatzlos streichen, Wohnungslüftung
- Bereitgestellt von: BTGA - Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. am 11.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Gebäudemodernisierungsgesetz
-
Adressatenkreis:
-
17.07.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der FvB begrüßt die Entfristung und Teile der Reform von § 246d BauGB, kritisiert aber, dass zentrale Hemmnisse für Biogasprojekte im Außenbereich fortbestehen. Die derzeitige Privilegierung von Satelliten-BHKW scheitere am falschen „räumlich-funktionalen Zusammenhang“, obwohl Satelliten-BHKW typischerweise 0,5–8 km entfernt bei Wärmeabnehmern stehen müssen; die Regel ist neu zu fassen und idealerweise in § 35 Abs. 1 BauGB zu überführen. Ebenso soll die Privilegierung von Biogasaufbereitungsanlagen/Clustern so geändert werden, dass geeignete Einspeisepunkte und über Bebauungsplan zugelassene Erzeugungsstandorte nicht benachteiligt werden. Zudem fordert der Verband, Wärmespeicher und Leitungsinfrastruktur zu privilegieren, Schwellen zu modernisieren und Vollzugssicherheit herzustellen.
- Bereitgestellt von: Fachverband Biogas e.V. am 01.07.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWSB): Entwurf des BMWSB für ein Gesetz zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
-
Adressatenkreis:
-
29.04.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...grüner Gase im Gebäudemodernisierungsgesetz und der Grüngasquote...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG)
Ziel der Interessenvertretung ist die Änderung der vorgesehenen Regelungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes für bestehende Wohn- und Nichtwohngebäude. Insbesondere sollen Anforderungen an Heizungsanlagen, energetische Sanierungen, Modernisierungsmaßnahmen, Fristen, Nachweise und Beratungsleistungen für gewerblich genutzte Gebäude praxistauglich ausgestaltet werden. Angestrebt werden differenzierte Vorgaben für Produktions-, Lager-, Werkstatt- und Bürogebäude, verlässliche Übergangsfristen sowie eine Verzahnung gesetzlicher Pflichten mit verfügbaren Förderprogrammen und den betrieblichen Investitionszyklen mittelständischer Unternehmen.
- Bereitgestellt von: Der Mittelstand, BVMW e.V. Bundesverband mittelständische Wirtschaft am 24.07.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
01.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)
Aufgabe des GModG ist es, an dem beschriebenen Zielbild des Klimaschutzgesetzes orientiert Planungssicherheit zu bieten und die entsprechenden Entscheidungen zu veranlassen. Der vorliegende Entwurf erfüllt diesen Anspruch nicht. Mehr Transparenz statt mehr Bürokratie Der vorliegende Referentenentwurf ist schwer durchschaubar. Dass keine Synopse zur Verfügung gestellt wurde, erschwert eine sachliche Prüfbarkeit auch für die Abgeordneten des Deutschen Bundestages.. Wir bedauern die sehr kurze Frist zur Stellungnahme dieser komplexen Gesetzesänderung. Insgesamt können wir nicht erkennen, dass durch diesen Entwurf die praktische Anwendung des Gesetzes erleichtert wurde.
- Bereitgestellt von: Klimaschutz im Bundestag e. V. am 19.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
25.05.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderungsvorschläge zur Reform des Gebäudeenergiegesetzes zum Gebäudemodernisierungsgesetz
Der BDEW setzt sich für eine Anpassung des Gebäudeenergiegesetzes im Rahmen der Weiterentwicklung zu einem Gebäudemodernisierungsgesetz ein. Der BDEW fordert insbesondere eine integrierte und verbindliche Infrastrukturplanung, eine systemeffiziente Ausgestaltung der Erfüllungsoptionen sowie bürokratiearme Regelungen für Grüngas- und Biomasseanforderungen. Zudem fordert der BDEW eine kohärente Abstimmung mit der kommunalen Wärmeplanung, eine praktikable Ausgestaltung von Förderinstrumenten sowie klare und verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen für Investitionsentscheidungen im Wärmemarkt.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 23.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
09.03.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Festlegungsentwurf der BNetzA zum Gesamtkapitalzins (WACC) im Bereich Gas nicht ausreichend
Mit großer Sorge verfolgen wir das im August begonnene BNetzA-Festlegungsverfahren zur pauschalierten Kapitalverzinsung (WACC) für Gasnetzbetreiber. Die im Festlegungsentwurf vorgesehene Gesamtkapitalverzinsung von lediglich 3,76 Prozent fällt so niedrig aus, dass sie aus unserer Sicht bestehende Investitionen entwertet und die Finanzierung zukünftiger Netzinvestitionen erheblich gefährdet. Die Konsequenzen reichen weit über die Energienetzbranche hinaus: Betroffen wären die Versorgungssicherheit, die Wärmewende und die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland. Wir halten es für dringend erforderlich, die Auswirkungen des Festlegungsentwurfs mit den politischen Zielsetzungen der Energiewende abzugleichen.
- Bereitgestellt von: schwaben netz gmbh am 29.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
22.09.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gesetzgebung beim Gebäudemodernisierungsgesetz und der No-velle...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gebäudemodernisierungsgesetz praxistauglich umsetzen
Der Referentenentwurf schafft grundsätzlich die notwendige Klarheit zu den geltenden Anforderungen im Gebäudesektor. Durch die vorgeschlagene Novelle wird das Gesetz einfacher, unbürokratischer und technologieneutraler als das derzeitige Gebäudeenergiegesetz, wodurch aktuell bestehende Gründe für den Attentismus bei der Heizungsmodernisierung aufgelöst werden können. Einzelne Regelungen sind im Referentenentwurf noch verbesserungswürdig, insbesondere die Neufassung der Definition der Biomasse, eine Definition der Stromerzeugungsanlage, die Regelungen der Ersatzmaßnahmen für die Bio-Treppe, die Auflistung der Option “Wärme aus KWK” und die Regelungen zum Mieterschutz im Kohlenstoffdioxidkostenaufteilungsgesetz.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie e. V. - BDH am 23.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
11.05.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gebäudemodernisierungsgesetz praxistauglich umsetzen
Der Referentenentwurf schafft grundsätzlich die notwendige Klarheit zu den geltenden Anforderungen im Gebäudesektor. Durch die vorgeschlagene Novelle wird das Gesetz einfacher, unbürokratischer und technologieneutraler als das derzeitige Gebäudeenergiegesetz, wodurch aktuell bestehende Gründe für den Attentismus bei der Heizungsmodernisierung aufgelöst werden können. Einzelne Regelungen sind im Referentenentwurf noch verbesserungswürdig, insbesondere die Neufassung der Definition der Biomasse, eine Definition der Stromerzeugungsanlage, die Regelungen der Ersatzmaßnahmen für die Bio-Treppe, die Auflistung der Option “Wärme aus KWK” und die Regelungen zum Mieterschutz im Kohlenstoffdioxidkostenaufteilungsgesetz.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie e. V. - BDH am 23.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
27.05.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gebäudemodernisierungsgesetz rechtssicher ausgestalten
E.ON begrüßt das Ziel des Gebäudemodernisierungsgesetzes, die Wärmewende verständlicher, praxisnäher und rechtssicher auszugestalten. Entscheidend ist ein verlässlicher, investitionssicherer Rahmen, der Klimaneutralität bis 2045, kommunale Wärmeplanung und Infrastrukturentwicklung zusammenführt. Strom ist der Energieträger der Zukunft; Wärmepumpen und Wärmenetze werden zentrale Leistungsträger der Wärmewende sein. Die Novelle sollte den Kurs rechtssicher weiterentwickeln, ohne Fadenriss, Fehlanreize oder Fehlinvestitionen auszulösen. Knappes Biomethan sollte gezielt dort eingesetzt werden, wo Elektrifizierung nicht effizient möglich ist.
- Bereitgestellt von: E.ON SE am 01.10.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
01.07.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Im Rahmen der Novellierung des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) wird angestrebt, bestehende Anforderungen an Energieeffizienz beizubehalten und gezielt weiterzuentwickeln. Dies umfasst insbesondere den Erhalt der Effizienz-Governance einschließlich verbindlicher Einsparziele und des Grundsatzes „Efficiency First“, die Beibehaltung von Verpflichtungen zu Energiemanagementsystemen (EnMS) und zur Nutzung sowie Meldung von Abwärme, sowie die Sicherung bestehender Anforderungen an die Energieeffizienz von Rechenzentren. Zudem soll die Rolle von Energiedienstleistungen gestärkt und regulatorische Rahmenbedingungen entsprechend angepasst werden.
- Bereitgestellt von: DENEFF EDL_HUB am 22.04.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie
-
Adressatenkreis:
-
17.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gebäudesektor, das Gebäudemodernisierungsgesetz etc.). Sie ...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die DENEFF setzt sich dafür ein, die Energieeffizienzziele durch konkrete Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in öffentlicher Hand und Wirtschaft sowie zur Abwärmenutzung zu erreichen. Dazu zählt auch die vollständige Umsetzung EU-rechtlicher Vorgaben an die öffentliche Hand und "Efficiency First" und die Beseitigung von Barrieren für Energiedienstleistungen. Eine Absenkung bestehender Ziele und Vorgaben lehnt die DENEFF ab. Die DENEFF setzt sich ein für eine Beseitigung von regulativen Hindernissen für Energiedienstleistungen ein.
- Bereitgestellt von: Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e. V. (DENEFF) am 24.04.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11852
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes
-
BT-Drs. 20/11852
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
16.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Gebäudesektor, das Gebäudemodernisierungsgesetz etc.). Sie ...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Energiewende mit höherem Tempo umsetzen und dabei Bezahlbarkeit wahren
Der Ausbau der erneuerbaren Energien und der Energieinfrastruktur muss mit deutlich mehr Tempo vorangebracht werden. Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit müssen unbedingt gewährleistet werden. Mit dem Monitoring der Energiewende zeigen wir jährlich, wo der Bund bei der Erreichung seiner eigenen Ziele steht. Wir fordern auf dieser Basis eine Energiepolitik, die die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts sichert. Dazu zählen Entlastungstatbestände wie ein Brückenstrompreis, Zuschüsse zu den Netzentgelten und eine dauerhafte Absenkung der Stromsteuer. Planungs- und Genehmigungsverfahren müssen auf allen Ebenen weiter entschlackt, modernisiert und vereinfacht werden. Bayern muss zügig auch an eine Wasserstoff- und CO2-Infrastruktur angeschlossen werden.
- Bereitgestellt von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 27.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
01.03.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Eckpunkte für ein „Gebäudemodernisierungsgesetz“ (GMG) als ...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gebäudemodernisierungsgesetz - Industrielle Dekarbonisierung ermöglichen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Energie-Abnehmer e. V. (VEA) am 21.05.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
Adressatenkreis:
-
11.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Fortsetzung des ambitionierten Ausbaus der Erneuerbaren Energien, Neuausrichtung der Erneuerbaren-Förderung, Integration von Flexibilitäten im Stromsystem, Umsetzung Net Zero Industry Act im Sinne des Klima- und Biodiversitätsschutzes. Novellierung und besserer Schutz der Fließgewässer durch Neuregelung der Wasserkraftvergütung und -bewertung.
- Bereitgestellt von: WWF Deutschland am 03.08.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
22.07.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... oder dem Gebäudemodernisierungsgesetz. Wesentliche...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Modellregion, Fördermittel, Bürokratieabbau
Ziel der Interessenvertretung ist die Unterstützung und Verbesserung regulatorischer, förderpolitischer und administrativer Rahmenbedingungen zur bundesweiten Skalierung innovativer Modellprojekte aus Nordrhein-Westfalen und dem Ruhrgebiet. Betroffen sind insbesondere Vorhaben in den Bereichen Kreislaufwirtschaft, Wasserstoffwirtschaft, Energieversorgung, Hafen- und Verkehrsinfrastruktur, serielle und klimafreundliche Bauweisen, Digitalisierung, KI-Anwendungen, Cybersicherheit sowie Gesundheitsversorgung. Hierzu zählen unter anderem Anpassungen im Förderrecht, Vergabe- und Genehmigungsrecht, bei Infrastruktur- und Energieregulierung, Daten- und KI-Rahmenbedingungen sowie bei Pilot- und Demonstrationsvorhaben.
- Bereitgestellt von: Initiativkreis Ruhr GmbH am 26.05.2026
-
Adressatenkreis:
-
07.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz löst die Bundesregierung...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ziel ist die Herstellung von Planungssicherheit für Investitionen in den Wärmepumpenmarkt durch das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Angestrebt wird eine verlässliche Fortführung der Förderung im GEG mit einem planbaren, degressiven Ausstiegspfad zur Vermeidung von Investitionshemmnissen. Ziel der Einflussnahme ist die Schaffung technologieneutraler und langfristig kalkulierbarer Rahmenbedingungen für Hersteller, Fachhandwerk und Verbraucher zur Unterstützung des Wärmepumpen-Hochlaufs.
- Bereitgestellt von: Octopus Energy Germany GmbH am 29.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
08.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gebäudeenergiegesetz (GEG) und Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG)
Der VDMA setzt sich für eine praxistaugliche und technologieneutrale Ausgestaltung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sowie des geplanten Gebäudemodernisierungsgesetzes (GMG) aus. Ein zentrales Anliegen ist es, den Beitrag der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) zur Energieeffizienz und CO2-Minderung im Gebäudebestand angemessen zu berücksichtigen und innovative Gebäudetechnik effizient zu integrieren. Um den Markthochlauf klimafreundlicher Technologien nicht zu behindern, müssen regulatorische Anforderungen wirtschaftlich und technisch machbar sowie verhältnismäßig gestaltet sein. Ziel ist es, Planungs- und Investitionssicherheit für Unternehmen und Bauherren zu gewährleisten und eine kohärente Abstimmung mit anderen Regelwerken (z. B. BEG und EU-Vorgaben) sicherzustellen.
- Bereitgestellt von: VDMA e.V. am 30.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
30.04.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gebäudeenergiegesetz (GEG) und Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG)
Der VDMA setzt sich für eine praxistaugliche und technologieneutrale Ausgestaltung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sowie des geplanten Gebäudemodernisierungsgesetzes (GMG) aus. Ein zentrales Anliegen ist es, den Beitrag der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) zur Energieeffizienz und CO2-Minderung im Gebäudebestand angemessen zu berücksichtigen und innovative Gebäudetechnik effizient zu integrieren. Um den Markthochlauf klimafreundlicher Technologien nicht zu behindern, müssen regulatorische Anforderungen wirtschaftlich und technisch machbar sowie verhältnismäßig gestaltet sein. Ziel ist es, Planungs- und Investitionssicherheit für Unternehmen und Bauherren zu gewährleisten und eine kohärente Abstimmung mit anderen Regelwerken (z. B. BEG und EU-Vorgaben) sicherzustellen.
- Bereitgestellt von: VDMA e.V. am 17.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
27.10.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gebäudeenergiegesetz (GEG) und Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG)
Der VDMA setzt sich für eine praxistaugliche und technologieneutrale Ausgestaltung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sowie des geplanten Gebäudemodernisierungsgesetzes (GMG) aus. Ein zentrales Anliegen ist es, den Beitrag der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) zur Energieeffizienz und CO2-Minderung im Gebäudebestand angemessen zu berücksichtigen und innovative Gebäudetechnik effizient zu integrieren. Um den Markthochlauf klimafreundlicher Technologien nicht zu behindern, müssen regulatorische Anforderungen wirtschaftlich und technisch machbar sowie verhältnismäßig gestaltet sein. Ziel ist es, Planungs- und Investitionssicherheit für Unternehmen und Bauherren zu gewährleisten und eine kohärente Abstimmung mit anderen Regelwerken (z. B. BEG und EU-Vorgaben) sicherzustellen.
- Bereitgestellt von: VDMA e.V. am 17.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
03.12.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gebäudeenergiegesetz (GEG) und Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG)
Der VDMA setzt sich für eine praxistaugliche und technologieneutrale Ausgestaltung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sowie des geplanten Gebäudemodernisierungsgesetzes (GMG) aus. Ein zentrales Anliegen ist es, den Beitrag der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) zur Energieeffizienz und CO2-Minderung im Gebäudebestand angemessen zu berücksichtigen und innovative Gebäudetechnik effizient zu integrieren. Um den Markthochlauf klimafreundlicher Technologien nicht zu behindern, müssen regulatorische Anforderungen wirtschaftlich und technisch machbar sowie verhältnismäßig gestaltet sein. Ziel ist es, Planungs- und Investitionssicherheit für Unternehmen und Bauherren zu gewährleisten und eine kohärente Abstimmung mit anderen Regelwerken (z. B. BEG und EU-Vorgaben) sicherzustellen.
- Bereitgestellt von: VDMA e.V. am 30.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
03.07.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gebäudeenergiegesetz (GEG) und Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG)
Der VDMA setzt sich für eine praxistaugliche und technologieneutrale Ausgestaltung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sowie des geplanten Gebäudemodernisierungsgesetzes (GMG) aus. Ein zentrales Anliegen ist es, den Beitrag der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) zur Energieeffizienz und CO2-Minderung im Gebäudebestand angemessen zu berücksichtigen und innovative Gebäudetechnik effizient zu integrieren. Um den Markthochlauf klimafreundlicher Technologien nicht zu behindern, müssen regulatorische Anforderungen wirtschaftlich und technisch machbar sowie verhältnismäßig gestaltet sein. Ziel ist es, Planungs- und Investitionssicherheit für Unternehmen und Bauherren zu gewährleisten und eine kohärente Abstimmung mit anderen Regelwerken (z. B. BEG und EU-Vorgaben) sicherzustellen.
- Bereitgestellt von: VDMA e.V. am 28.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
03.03.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ziel ist die Herstellung von Planungssicherheit für Investitionen in den Wärmepumpenmarkt durch das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Angestrebt wird eine verlässliche Fortführung der Förderung im GEG mit einem planbaren, degressiven Ausstiegspfad zur Vermeidung von Investitionshemmnissen. Ziel der Einflussnahme ist die Schaffung technologieneutraler und langfristig kalkulierbarer Rahmenbedingungen für Hersteller, Fachhandwerk und Verbraucher zur Unterstützung des Wärmepumpen-Hochlaufs.
- Bereitgestellt von: Octopus Energy Germany GmbH am 29.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
18.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gebäudeenergiegesetz (GEG) und Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG)
Der VDMA setzt sich für eine praxistaugliche und technologieneutrale Ausgestaltung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sowie des geplanten Gebäudemodernisierungsgesetzes (GMG) aus. Ein zentrales Anliegen ist es, den Beitrag der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) zur Energieeffizienz und CO2-Minderung im Gebäudebestand angemessen zu berücksichtigen und innovative Gebäudetechnik effizient zu integrieren. Um den Markthochlauf klimafreundlicher Technologien nicht zu behindern, müssen regulatorische Anforderungen wirtschaftlich und technisch machbar sowie verhältnismäßig gestaltet sein. Ziel ist es, Planungs- und Investitionssicherheit für Unternehmen und Bauherren zu gewährleisten und eine kohärente Abstimmung mit anderen Regelwerken (z. B. BEG und EU-Vorgaben) sicherzustellen.
- Bereitgestellt von: VDMA e.V. am 30.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
28.05.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gebäudeenergiegesetz (GEG) und Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG)
Der VDMA setzt sich für eine praxistaugliche und technologieneutrale Ausgestaltung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sowie des geplanten Gebäudemodernisierungsgesetzes (GMG) aus. Ein zentrales Anliegen ist es, den Beitrag der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) zur Energieeffizienz und CO2-Minderung im Gebäudebestand angemessen zu berücksichtigen und innovative Gebäudetechnik effizient zu integrieren. Um den Markthochlauf klimafreundlicher Technologien nicht zu behindern, müssen regulatorische Anforderungen wirtschaftlich und technisch machbar sowie verhältnismäßig gestaltet sein. Ziel ist es, Planungs- und Investitionssicherheit für Unternehmen und Bauherren zu gewährleisten und eine kohärente Abstimmung mit anderen Regelwerken (z. B. BEG und EU-Vorgaben) sicherzustellen.
- Bereitgestellt von: VDMA e.V. am 31.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
02.03.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gebäudeenergiegesetz (GEG) und Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG)
Der VDMA setzt sich für eine praxistaugliche und technologieneutrale Ausgestaltung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sowie des geplanten Gebäudemodernisierungsgesetzes (GMG) aus. Ein zentrales Anliegen ist es, den Beitrag der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) zur Energieeffizienz und CO2-Minderung im Gebäudebestand angemessen zu berücksichtigen und innovative Gebäudetechnik effizient zu integrieren. Um den Markthochlauf klimafreundlicher Technologien nicht zu behindern, müssen regulatorische Anforderungen wirtschaftlich und technisch machbar sowie verhältnismäßig gestaltet sein. Ziel ist es, Planungs- und Investitionssicherheit für Unternehmen und Bauherren zu gewährleisten und eine kohärente Abstimmung mit anderen Regelwerken (z. B. BEG und EU-Vorgaben) sicherzustellen.
- Bereitgestellt von: VDMA e.V. am 30.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
03.07.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gebäudeenergiegesetz (GEG) und Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG)
Der VDMA setzt sich für eine praxistaugliche und technologieneutrale Ausgestaltung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sowie des geplanten Gebäudemodernisierungsgesetzes (GMG) aus. Ein zentrales Anliegen ist es, den Beitrag der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) zur Energieeffizienz und CO2-Minderung im Gebäudebestand angemessen zu berücksichtigen und innovative Gebäudetechnik effizient zu integrieren. Um den Markthochlauf klimafreundlicher Technologien nicht zu behindern, müssen regulatorische Anforderungen wirtschaftlich und technisch machbar sowie verhältnismäßig gestaltet sein. Ziel ist es, Planungs- und Investitionssicherheit für Unternehmen und Bauherren zu gewährleisten und eine kohärente Abstimmung mit anderen Regelwerken (z. B. BEG und EU-Vorgaben) sicherzustellen.
- Bereitgestellt von: VDMA e.V. am 28.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
13.03.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gebäudeenergiegesetz (GEG) und Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG)
Der VDMA setzt sich für eine praxistaugliche und technologieneutrale Ausgestaltung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sowie des geplanten Gebäudemodernisierungsgesetzes (GMG) aus. Ein zentrales Anliegen ist es, den Beitrag der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) zur Energieeffizienz und CO2-Minderung im Gebäudebestand angemessen zu berücksichtigen und innovative Gebäudetechnik effizient zu integrieren. Um den Markthochlauf klimafreundlicher Technologien nicht zu behindern, müssen regulatorische Anforderungen wirtschaftlich und technisch machbar sowie verhältnismäßig gestaltet sein. Ziel ist es, Planungs- und Investitionssicherheit für Unternehmen und Bauherren zu gewährleisten und eine kohärente Abstimmung mit anderen Regelwerken (z. B. BEG und EU-Vorgaben) sicherzustellen.
- Bereitgestellt von: VDMA e.V. am 28.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
07.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Optimierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG),Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)
Das GEG ist ein wesentlicher Bestandteil des Rechtsrahmens für Gebäudedekarbonisierung. Viessmann Climate Solutions SE setzt sich dafür ein, Endkunden und Herstellern Rechtssicherheit zu gewährleisten für zukunftssichere Heizungstauschoptionen. Dazu gehört die BEG als wesentlicher Bestandteil des Förderrahmens für Gebäudedekarbonisierung. Viessmann Climate Solutions setzt sich dafür ein, dass Endkunden Zugang haben zu angemessenen Förderangeboten für zukunftssichere Heizungstauschoptionen.
- Bereitgestellt von: Viessmann Holding International GmbH am 24.04.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/6875
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung -
BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
BT-Drs. 20/6875
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
31.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
08.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gebäudemodernisierungsgesetz: Plädoyer gegen Grüngasquote und Biotreppe
Die Regelung zur Grüngasquote und Biotreppe lenken knappe grüne Gase, insbesondere Biomethan, in den Gebäudesektor und sorgt für Lock-in-Anreize in fossile Heizungstechnologien. Der Gebäudesektor lässt sich in der Breite elektrifizieren bzw. durch Fernwärme effizient versorgen. Knappe grüne Gas sollten dort eingesetzt werden, wo der größte Systemnutzen entsteht, z.B. in hocheffizienten KWK-Anlagen oder in schwer elektrizierbaren bzw. dekarbonisierbaren Industriebereichen.
- Bereitgestellt von: enercity AG am 08.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
08.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes // RefE Gebäudemodernisierungsgesetz
Der KSD hat sich im Rahmen der Verbändeanhörung zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastrukturgesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich geäußert. Wir plädieren in unserer Stellungnahme für die Beachtung der gesetzlich verabredeten Klimaziele, die Beibehaltung der bewährten Methode der kommunizierenden Röhren bzw. des Stufenmodells des bestehenden Kohlendioxid-Kostenaufteilungsgesetzes, die Ausstellung des Energieausweises auf Grundlage des erfassten Endenergieverbrauchs als valide Möglichkeit auch für Nichtwohngebäude und warnen hinsichtlich der Nullemissionsgebäude vor einer weiteren Verschärfung der energetischen Vorgaben.
- Bereitgestellt von: KSD Katholischer Siedlungsdienst e.V. am 19.05.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
Adressatenkreis:
-
11.05.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen im Rahmen der Novelle des Gebäudemodernisierungsgesetz
Sicherung der Abrechnungsfähigkeit der Heizkosten, Sicherung des Energieverbrauchsausweises und Umsetzung der EPBD in Bezug auf Effizienzgewinne durch Digitalisierung von Gebäuden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband für Energie- und Wasserdatenmanagement e.V. am 23.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
22.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Sicherung der Rolle von Holzwärme im Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)
Der DEPV setzt sich in Bezug auf das GModG für folgende Anpassungen ein: Die Streichung des Bezugs zur Biomassestrom-Nachhaltigkeits-Verordnung und den damit verbundenen Bürokratiefaktor. Sowie den Ausschluss der Installation luftführender Pelletkaminöfen zu streichen und Holzheizungsanlagen bei der Anrechnung auf die Bio-Treppe gleichzubehandeln. Der Primärenergiefaktor für Holz soll so niedrig bleiben, wie es das EU-Recht erlaubt. Zudem sollen Öl- und Gasheizungen, die seit dem 01.01.2024 und vor Inkrafttreten des GModG in Bestandsgebäude eingebaut wurden und bereits der Biotreppe unterliegen, in § 43 Abs. 1 GModG einbezogen werden. Das Verbot fossiler Brennstoffe ab 2045 ist beizubehalten. Ziel ist eine praktikable, rechtssichere und klimazielkonforme Ausgestaltung des GModG.
- Bereitgestellt von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 07.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
Adressatenkreis:
-
29.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Sicherung der Rolle von Holzwärme im Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)
Der DEPV setzt sich in Bezug auf das GModG für folgende Anpassungen ein: Die Streichung des Bezugs zur Biomassestrom-Nachhaltigkeits-Verordnung und den damit verbundenen Bürokratiefaktor. Sowie den Ausschluss der Installation luftführender Pelletkaminöfen zu streichen und Holzheizungsanlagen bei der Anrechnung auf die Bio-Treppe gleichzubehandeln. Der Primärenergiefaktor für Holz soll so niedrig bleiben, wie es das EU-Recht erlaubt. Zudem sollen Öl- und Gasheizungen, die seit dem 01.01.2024 und vor Inkrafttreten des GModG in Bestandsgebäude eingebaut wurden und bereits der Biotreppe unterliegen, in § 43 Abs. 1 GModG einbezogen werden. Das Verbot fossiler Brennstoffe ab 2045 ist beizubehalten. Ziel ist eine praktikable, rechtssichere und klimazielkonforme Ausgestaltung des GModG.
- Bereitgestellt von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 07.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
Adressatenkreis:
-
03.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Sicherung der Rolle von Holzwärme im Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)
Der DEPV setzt sich in Bezug auf das GModG für folgende Anpassungen ein: Die Streichung des Bezugs zur Biomassestrom-Nachhaltigkeits-Verordnung und den damit verbundenen Bürokratiefaktor. Sowie den Ausschluss der Installation luftführender Pelletkaminöfen zu streichen und Holzheizungsanlagen bei der Anrechnung auf die Bio-Treppe gleichzubehandeln. Der Primärenergiefaktor für Holz soll so niedrig bleiben, wie es das EU-Recht erlaubt. Zudem sollen Öl- und Gasheizungen, die seit dem 01.01.2024 und vor Inkrafttreten des GModG in Bestandsgebäude eingebaut wurden und bereits der Biotreppe unterliegen, in § 43 Abs. 1 GModG einbezogen werden. Das Verbot fossiler Brennstoffe ab 2045 ist beizubehalten. Ziel ist eine praktikable, rechtssichere und klimazielkonforme Ausgestaltung des GModG.
- Bereitgestellt von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 07.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
Adressatenkreis:
-
03.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Sicherung der Rolle von Holzwärme im Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)
Der DEPV setzt sich in Bezug auf das GModG für folgende Anpassungen ein: Die Streichung des Bezugs zur Biomassestrom-Nachhaltigkeits-Verordnung und den damit verbundenen Bürokratiefaktor. Sowie den Ausschluss der Installation luftführender Pelletkaminöfen zu streichen und Holzheizungsanlagen bei der Anrechnung auf die Bio-Treppe gleichzubehandeln. Der Primärenergiefaktor für Holz soll so niedrig bleiben, wie es das EU-Recht erlaubt. Zudem sollen Öl- und Gasheizungen, die seit dem 01.01.2024 und vor Inkrafttreten des GModG in Bestandsgebäude eingebaut wurden und bereits der Biotreppe unterliegen, in § 43 Abs. 1 GModG einbezogen werden. Das Verbot fossiler Brennstoffe ab 2045 ist beizubehalten. Ziel ist eine praktikable, rechtssichere und klimazielkonforme Ausgestaltung des GModG.
- Bereitgestellt von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 12.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
Adressatenkreis:
-
11.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Sicherung der Rolle von Holzwärme im Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)
Der DEPV setzt sich in Bezug auf das GModG für folgende Anpassungen ein: Die Streichung des Bezugs zur Biomassestrom-Nachhaltigkeits-Verordnung und den damit verbundenen Bürokratiefaktor. Sowie den Ausschluss der Installation luftführender Pelletkaminöfen zu streichen und Holzheizungsanlagen bei der Anrechnung auf die Bio-Treppe gleichzubehandeln. Der Primärenergiefaktor für Holz soll so niedrig bleiben, wie es das EU-Recht erlaubt. Zudem sollen Öl- und Gasheizungen, die seit dem 01.01.2024 und vor Inkrafttreten des GModG in Bestandsgebäude eingebaut wurden und bereits der Biotreppe unterliegen, in § 43 Abs. 1 GModG einbezogen werden. Das Verbot fossiler Brennstoffe ab 2045 ist beizubehalten. Ziel ist eine praktikable, rechtssichere und klimazielkonforme Ausgestaltung des GModG.
- Bereitgestellt von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 12.05.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
Adressatenkreis:
-
08.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Sicherung der Rolle von Holzwärme im Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)
Der DEPV setzt sich in Bezug auf das GModG für folgende Anpassungen ein: Die Streichung des Bezugs zur Biomassestrom-Nachhaltigkeits-Verordnung und den damit verbundenen Bürokratiefaktor. Sowie den Ausschluss der Installation luftführender Pelletkaminöfen zu streichen und Holzheizungsanlagen bei der Anrechnung auf die Bio-Treppe gleichzubehandeln. Der Primärenergiefaktor für Holz soll so niedrig bleiben, wie es das EU-Recht erlaubt. Zudem sollen Öl- und Gasheizungen, die seit dem 01.01.2024 und vor Inkrafttreten des GModG in Bestandsgebäude eingebaut wurden und bereits der Biotreppe unterliegen, in § 43 Abs. 1 GModG einbezogen werden. Das Verbot fossiler Brennstoffe ab 2045 ist beizubehalten. Ziel ist eine praktikable, rechtssichere und klimazielkonforme Ausgestaltung des GModG.
- Bereitgestellt von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 07.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
Adressatenkreis:
-
03.08.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderungsvorschläge zur Umsetzung des EU-Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets
Der BDEW fordert praxisgerechte Änderungen am Entwurf zur Umsetzung des EU-Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets. Der BDEW setzt sich insbesondere für rechtssichere und bürokratiearme Regelungen zur Gas- und Wasserstoffnetzplanung, zur Transformation und Stilllegung von Gasnetzen, zu Netzanschlüssen, Biomethan, Duldungspflichten, Wasserstoffinfrastrukturen, Wasserstoffspeichern, Gas- und Wasserstoffkennzeichnung sowie zur Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung ein.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 29.05.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/5440
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets
-
BT-Drs. 21/5440
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
18.05.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...gesetzes (neu: Gebäudemodernisierungsgesetz), die vorsehen..., ...zukünftigen Gebäudemodernisierungsgesetz. Der Absatz...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der Verband Wohneigentum möchte den Referentenentwurf GModG im Sinne selbstnutzender Wohneigentümerinnen weiterentwickeln. Ziel ist es, dass Technologieoffenheit beim Heizungstausch mit verlässlicher Orientierung, wirksamer Beratung und sozialer Absicherung verbunden wird — und dass Eigentümerinnen langfristige Investitionsentscheidungen treffen können, ohne die zentralen wirtschaftlichen und infrastrukturellen Risiken der Wärmewende allein zu tragen.
- Bereitgestellt von: Verband Wohneigentum e.V. am 18.05.2026
-
Adressatenkreis:
-
18.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Im am 1.1.2024 in Kraft getretenen GEG wird die Kraft-Wärme-Kopplung nicht explizit als Erfüllungsoption aufgeführt, Spitzenlastkessel aus Basis fossiler Brennstoffe allerdings sehr wohl. Für viele Hausbesitzer*innen, Gebäudenetze, Gewerbetreibende und öffentliche Einrichtungen sind KWK-Anlagen nicht nur Wärme- sondern auch Stromlieferanten. Überschüsse generieren Einnahmen, die Anlagen sind notstromfähig, flexibel an- und ausschaltbar, entlasten das Stromnetz und können mit verschiedenen erneuerbaren Brennstoffen betrieben werden. Wir setzen uns daher für die Berücksichtigung von KWK-Anlagen im GEG durch eine Überarbeitung des § 71 ein.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) am 21.07.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/6875
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung -
BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
BT-Drs. 20/6875
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
26.05.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Im am 1.1.2024 in Kraft getretenen GEG wird die Kraft-Wärme-Kopplung nicht explizit als Erfüllungsoption aufgeführt, Spitzenlastkessel aus Basis fossiler Brennstoffe allerdings sehr wohl. Für viele Hausbesitzer*innen, Gebäudenetze, Gewerbetreibende und öffentliche Einrichtungen sind KWK-Anlagen nicht nur Wärme- sondern auch Stromlieferanten. Überschüsse generieren Einnahmen, die Anlagen sind notstromfähig, flexibel an- und ausschaltbar, entlasten das Stromnetz und können mit verschiedenen erneuerbaren Brennstoffen betrieben werden. Wir setzen uns daher für die Berücksichtigung von KWK-Anlagen im GEG durch eine Überarbeitung des § 71 ein.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK) am 14.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/6875
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung -
BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
BT-Drs. 20/6875
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
12.06.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der Gesetzentwurf zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) sieht Änderungen des Gbäudeenergiegesetzes (GEG) sowie weiterer energierechtlicher Vorschriften vor. Ziel ist es, den regulatorischen Rahmen für die Modernisierung von Gebäuden und den Einsatz von Heizungsanlagen anzupassen sowie Vorhaben für den Heizungstausch und den Einsatz erneuerbarer als auch fossiler Energien neu zu regeln.
- Bereitgestellt von: Sozialverband VdK Deutschland e.V. am 21.07.2026
-
Adressatenkreis:
-
11.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der Paritätische Gesamtverband begleitet das Gesetzgebungsvorhaben zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) mit dem Ziel einer sozial gerechten Wärmewende. Gegenstand der Interessenvertretung sind insbesondere die soziale Absicherung energetischer Sanierungen, die Förderung gemeinnütziger sozialer Träger, die Vereinbarkeit klimafreundlicher Heizsysteme mit sozialrechtlichen Wirtschaftlichkeitsanforderungen, ein wirksamer Mieter*innenschutz sowie verbindlichere klimapolitische Vorgaben im Gebäudesektor.
- Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 25.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
11.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Wir kritisieren die Streichung der 65-Prozent-Regel und die Einführung einer Biotreppe deutlich.
Das Gebäudemodernisierungsgesetz soll das Gebäudeenergiegesetz ersetzen. Die Streichung der 65%-Regel und die Einführung einer „Biotreppe“ kritisieren wir deutlich, da sie den Zielpfad zur Klimaneutralität im Gebäudesektor gefährden, Planungssicherheit für Haushalte und Handwerk reduzieren und Mieter:innen dem Risiko steigender Kosten durch Gasheizungen aussetzen. Auch die vorgesehene Umsetzung der EPBD ist unzureichend und wirkt in Teilen konstruiert, um mangelnde Ambition zu verschleiern.
- Bereitgestellt von: Deutsche Umwelthilfe e.V. am 13.02.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BKAmt): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
Adressatenkreis:
-
13.01.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Gebäudeenergiegesetzes
Mit diesem Gesetz wird das Gebäudeenergiegesetz durch das Gebäudemodernisierungsgesetz abgelöst, womit die Vorgabe eines pauschalen Anteils von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung für alle Neu- und Bestandsbauten entfällt. Künftig können auch Gas- und Ölheizungen weiterhin eingebaut werden, wobei Sorge getragen wird, dass diese ab 2029 einen zunehmenden Anteil von kohlendioxid-neutralen Brennstoffen nutzen. Es sollen zudem die Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie (EU) 2024/1275 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden 1 : 1 in nationales Recht umgesetzt werden.
- Bereitgestellt von: EnBW Energie Baden-Württemberg AG am 22.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
10.06.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Langlebigkeit der Ziegelbauweise besser berücksichtigen
In der Gebäudeökobilanz soll ein Langlebigkeitsbonus angerechnet werden. Tragen Baustoffe nachweislich dazu bei, dass ein Gebäude deutlich länger als 50 Jahre genutzt wird, soll die Bilanz über einen Korrekturfaktor an diese tatsächliche Lebensdauer angepasst werden. Der 50-Jahre-Standard bleibt erhalten und der Bonus gilt für jeden Baustoff mit Nachweis. Berücksichtigt werden soll der Bonus bei der Anwendung der DIN SPEC 91606, auf die das Gebäudemodernisierungsgesetz für die Ökobilanz verweist. Grundlage ist die Studie „Langlebigkeitsbonus“ der INTEP Integrale Planung GmbH im Auftrag des Bundesverbandes der Deutschen Ziegelindustrie.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Ziegelindustrie am 16.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
12.12.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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15.10.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stellungnahme zur Anhörung zum Referentenentwurf zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes
Die Stellungnahme zur Verbändeanhörung bringt die Position des DV zum Entwurf der Änderung des Gebäudeenergiegesetzes in das Gebäudemodernisierungsgesetz in den Gesetzgebungsprozess ein. Sie bewertet die Abkehr von der 65-Prozent-Pflicht und die Einführung eines technologieoffenen Rahmens sowie neuer Instrumente wie der „Biotreppe“. Dabei werden Chancen (mehr Flexibilität) und Risiken (Fehlinvestitionen, Unsicherheiten, Benachteiligung klimaneutraler Lösungen) herausgearbeitet. Ziel ist es, einen integrierten, planbaren und sozial ausgewogenen Ordnungsrahmen zu fördern, der Wärmeplanung, Infrastruktur, Förderung und CO2-Bepreisung wirksam verzahnt und die Umsetzung der Wärmewende absichert.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e.V. am 18.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Referentenentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
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Adressatenkreis:
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11.05.2026
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung sektorübergreifender Planungen in der Wärmewende und Vernetzung mit Gebäuderecht
Einführung einer sektorübergreifenden Planung nach dem Least Cost Planning-Prinzip auf kommunaler Ebene. Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung als Energieleitplanung und damit Vernetzung der Wärmeplanung mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz. Festhalten von Wärmenetzen als zentrale Infrastruktur der Wärmewende zur Integration erneuerbarer Energien, Abwärme und systemischer Lösungen. Wärmepumpen sollen als zentrale Technologie im Einzelgebäude eingesetzt werden, insbesondere dort, wo keine Wärmenetze verfügbar sind. Ihr Einsatz soll systemdienlich erfolgen und die Kapazitäten des Stromnetzes berücksichtigen. Fokussierung des öffentlichen Mitteleinsatzes auf sektorübergreifende Ansätze. Berücksichtigung des Umfelds und der Siedlungsstrukturen.
- Bereitgestellt von: Roundtable Wärmewende am 27.05.2024
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Adressatenkreis:
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24.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Langlebigkeit der Ziegelbauweise besser berücksichtigen
In der Gebäudeökobilanz soll ein Langlebigkeitsbonus angerechnet werden. Tragen Baustoffe nachweislich dazu bei, dass ein Gebäude deutlich länger als 50 Jahre genutzt wird, soll die Bilanz über einen Korrekturfaktor an diese tatsächliche Lebensdauer angepasst werden. Der 50-Jahre-Standard bleibt erhalten und der Bonus gilt für jeden Baustoff mit Nachweis. Berücksichtigt werden soll der Bonus bei der Anwendung der DIN SPEC 91606, auf die das Gebäudemodernisierungsgesetz für die Ökobilanz verweist. Grundlage ist die Studie „Langlebigkeitsbonus“ der INTEP Integrale Planung GmbH im Auftrag des Bundesverbandes der Deutschen Ziegelindustrie.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Ziegelindustrie am 05.05.2025
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Adressatenkreis:
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29.04.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Novellierung des Gebäudemodernisierungsgesetzes
Die im Rahmen der Novelle des Gebäudemodernisierungsgesetzes diskutierte "Grüngasquote" ist kein geeignetes Instrument zur Dekarbonisierung des Gebäudesektors. Agora Energiewende klärt über Möglichkeiten und Grenzen einer solchen Quote auf, mit dem Ziel, dass sie nicht zum Bestandteil der Novelle wird. Die in den Eckpunkten zum Gebäudemodernisierungsgesetz vorgesehene Abschaffung der 65%-Regel für Erneuerbare Energien verlangsamt die Dekarbonisierung des Gebäudebestandes. Zugleich bergen "Biotreppe" und "Grüngasquote" Kostenrisiken. Agora Energiewende setzt sich dafür ein, diese Instrumente so auszugestalten, dass eine möglichst gute Steuerungswirkung Richtung Klimaneutralität erhalten bleibt und Kostenrisiken insbesondere für Mietende gedämpft werden.
- Bereitgestellt von: Agora Think Tanks gGmbH am 27.04.2026
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Adressatenkreis:
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23.02.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben: