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1.186 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"BGB"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (1.186)

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...gilt (§ 556 Abs. 3 Satz 1 BGB), wonach der Vermieter ..., ... die Mieter laut § 556c BGB die Betriebskosten für ..., ...mit Blick auf den § 556c BGB jedoch folgendermaßen ..., ...Voraussetzungen der §§ 307 ff. BGB. Die Vorgaben des § 24 ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Eine Doppelregulierung im BGB sollte aus Gründen der ..., ...Sinne des § 906 Absatz 1 BGB. Diese Vorschrift dient...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...- Novellierung von §556c BGB und Wärmelieferverordnung..., ...Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB gesehen wird. Dies spiegelt..., ...Leistungsbestimmungsrecht im Sinne des § 315 BGB. Die rechtmäßige Ausübung..., ...hinaus schreibt § 556 (3) BGB) vor, dass die Nebenkostenabrechnung..., ...Verbraucher im Sinne des § 13 BGB erachtet der VKU als nicht..., ...Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind. Unklar ist in diesem..., ...Verbraucher im Sinne des §13 BGB ist, gilt. Sofern dies ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...der Textform nach § 126b BGB ergänzt, was wir begrüßen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...der Textform nach § 126b BGB ergänzt, was wir begrüßen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...der Textform nach § 126b BGB ergänzt, was wir begrüßen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...der Textform nach § 126b BGB ergänzt, was wir begrüßen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die geplante Modernisierung der AVBFernwärmeV soll in erster Linie die Umsetzung der Wärmewende voranbringen. Daneben gilt es, einen passenden Rahmen für die Digitalisierung und mehr Transparenz zu schaffen sowie den Verbraucherschutz zu stärken. Damit die Wärmewende einen umsetzungsfreundlichen und verlässlichen Rahmen erhält, sind unserer Ansicht nach Änderungen erforderlich, die dem angemessenen und zielkonformen Ausgleich zwischen Verbraucherschutz- und Anbieterinteressen dienen. Kernforderungen: - Sinnvolle Trennung zwischen „zentraler“ und „dezentraler“ Fernwärme stärker fokussieren und ausweiten - Lange Laufzeiten von 15 und mehr Jahren ermöglichen bei Umstellung auf Erneuerbare Energien - Kein Anpassungsrecht für dezentrale Lösungen unter 25 MW

    • Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 03.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 17.05.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

      • 29.05.2024

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...sehr engen AGB-Rechts im BGB, aber es passen eben nicht...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Facharztstandard (§ 630a Abs. 2 BGB) dar. Diese Rechtsauffassung...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Interessenvertretung betrifft die Schaffung eines konsistenten Rechtsrahmens bei der Umsetzung der CSRD in Deutschland. Dazu gehört insbesondere die Koordinierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung mit den Pflichten nach dem LkSG, um Rechtsunsicherheiten zu vermeiden. Angestrebt wird eine planbare, einheitliche und praktikable Berichterstattung, die Doppelanforderungen ausschließt und den Unternehmen Klarheit bei Anwendung und Fristen gibt.

    • Bereitgestellt von: Verband der Anbieter im Digital- und Telekommunikationsmarkt (VATM) e.V. am 30.12.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 385/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
      2. BT-Drs. 20/12787 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Anwendbarkeit des § 126 BGB beseitigt und zugleich ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...des § 1626 Abs. 3 Satz 1 BGB zur Kindeswohldienlichkeit...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...die Anpassungen des § 356 BGB das Problem der ewigen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...der Textform nach § 126b BGB ergänzt, was wir begrüßen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Unser Ziel ist es, dass gesetzliche Rahmenbedingungen europäische Angebote im Zahlungsverkehr fördern. Bei der Überarbeitung des EU-Zahlungsdiensterechts sollten die Vorgaben zur Betrugsbekämpfung und Sicherheit im Zahlungsverkehr verbessert werden ohne Fehlanreize zu setzen. Des Weiteren sollten die gesetzlichen Rahmenbedingungen bezüglich des Verhältnisses zwischen Banken und Drittdiensten eine faire Allokation der Kosten und Ertragspotenziale ermöglichen. Die Regelungsdichte und -granularität sollte zudem so gestaltet werden, dass sie individuellen Bedürfnissen von Bankkunden und technologischen Entwicklungen gerecht werden können – dies betrifft unter anderem die Vorgaben zur Starken Kundenauthentifizierung und das Verhältnis von PSD3 und PSR zur MiCAR.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 20.03.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 442/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Zahlungsdienste und E-Geld-Dienste im Binnenmarkt, zur Änderung der Richtlinie 98/26/EG und zur Aufhebung der Richtlinien (EU) 2015/2366 und 2009/110/EG
      2. BR-Drs. 443/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Zahlungsdienste im Binnenmarkt und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Gesetzbuch (§§ 675c ff. BGB) umgesetzt. Zugleich..., ...ermöglichen (z. B. § 675u Satz 2 BGB), greifen diese Mechanismen..., ...Bereicherung (§§ 812 ff. BGB) gegen den neuen Empfänger...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Unser Ziel ist es, dass gesetzliche Rahmenbedingungen europäische Angebote im Zahlungsverkehr fördern. Bei der Überarbeitung des EU-Zahlungsdiensterechts sollten die Vorgaben zur Betrugsbekämpfung und Sicherheit im Zahlungsverkehr verbessert werden ohne Fehlanreize zu setzen. Des Weiteren sollten die gesetzlichen Rahmenbedingungen bezüglich des Verhältnisses zwischen Banken und Drittdiensten eine faire Allokation der Kosten und Ertragspotenziale ermöglichen. Die Regelungsdichte und -granularität sollte zudem so gestaltet werden, dass sie individuellen Bedürfnissen von Bankkunden und technologischen Entwicklungen gerecht werden können – dies betrifft unter anderem die Vorgaben zur Starken Kundenauthentifizierung und das Verhältnis von PSD3 und PSR zur MiCAR.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 20.03.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 443/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Zahlungsdienste im Binnenmarkt und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010
      2. BT-Drs. 20/8303 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        über die gemäß § 93 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen bzw. nicht überwiesenen Unionsdokumente - (Eingangszeitraum: 19. Juni bis 18. August 2023)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Gesetzbuch (§§ 675c ff. BGB) umgesetzt. Zugleich unterliegen..., ...ermöglichen (z. B. § 675u Satz 2 BGB), greifen diese Mechanismen..., ...Bereicherung (§§ 812 ff. BGB) gegen den neuen Empfänger...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Unser Ziel ist es, dass gesetzliche Rahmenbedingungen europäische Angebote im Zahlungsverkehr fördern. Bei der Überarbeitung des EU-Zahlungsdiensterechts sollten die Vorgaben zur Betrugsbekämpfung und Sicherheit im Zahlungsverkehr verbessert werden ohne Fehlanreize zu setzen. Des Weiteren sollten die gesetzlichen Rahmenbedingungen bezüglich des Verhältnisses zwischen Banken und Drittdiensten eine faire Allokation der Kosten und Ertragspotenziale ermöglichen. Die Regelungsdichte und -granularität sollte zudem so gestaltet werden, dass sie individuellen Bedürfnissen von Bankkunden und technologischen Entwicklungen gerecht werden können – dies betrifft unter anderem die Vorgaben zur Starken Kundenauthentifizierung und das Verhältnis von PSD3 und PSR zur MiCAR.

    • Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 20.03.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 442/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Zahlungsdienste und E-Geld-Dienste im Binnenmarkt, zur Änderung der Richtlinie 98/26/EG und zur Aufhebung der Richtlinien (EU) 2015/2366 und 2009/110/EG
      2. BR-Drs. 443/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Zahlungsdienste im Binnenmarkt und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Gesetzbuch (§§ 675c ff. BGB) umgesetzt. Zugleich unterliegen..., ...ermöglichen (z. B. § 675u Satz 2 BGB), greifen diese Mechanismen..., ...Bereicherung (§§ 812 ff. BGB) gegen den neuen Empfänger...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Konstruktive Begleitung zur Einführung eines digitalen Euros durch Einbringung folgender Kernvorschläge zum Zielbild des digitalen Euros: 1) Der digitale Euro sollte als Pendant zum Bargeld ausgestaltet sein; 2) Die EZB sollte den digitalen Euro als reines Zahlungsmittel emittieren, nicht als Zahlverfahren; 3) Der digitale Euro darf nicht der Wertaufbewahrung dienen; 4) Digitaler Euro ist nur mit einem Haltelimit sicher und wirtschaftlich; 5) Annahmeverpflichtung darf bestehende Zahlverfahren nicht benachteiligen; 6) Preise müssen sich im Markt bilden; 7) Der Privatsektor muss angemessen beteiligt werden; 8) Frontend-Dienste müssen der Wahlfreiheit unterliegen; 9) Akzeptanz beim Kunden muss durch Marktanalyse getestet werden. 10) Zeitnahe Einführung einer Wholesale-Settlement-Lösung

    • Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 30.09.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 322/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Sache (nach § 90, §§ 929 ff. BGB) übereignet, wohingegen..., ...ff. i. V. m. §§ 675f ff. BGB). Denn das deutsche Recht..., ...Umsetzungsbestimmungen in den §§ 675c – 676c BGB sowie im Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz..., ...sich in §§ 675f, 675j ff. BGB; s. zum Überblick Birne..., ...Ausführungsbestimmungen, insb. §§ 675f ff. BGB, derzeit damit nicht im..., ...Zahlungsdiensterecht, vgl. § 675f Abs. 4 BGB) nicht anwendbar122 ist..., ...Anwendung finden (§§ 90, 929 ff. BGB), zumindest für digitale..., ...zivilrechtlichen Sachbegriff (§ 90 BGB), der die Körperlichkeit..., ...als Sache (i. S. d. § 90 BGB) gilt. Eine derartige Regelung..., ...Forderungsrechts (insb. §§ 398 ff. BGB, aber auch § 413 BGB „anderes..., ...motiviert, u. a. in §§ 305 ff. BGB (AGB-Kontrolle), durch § 134 und § 138 BGB sowie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Konstruktive Begleitung der Pläne der EZB und der Kommission zur Einführung eines digitalen Euros durch Einbringung folgender Kernvorschläge zum Zielbild des digitalen Euros: 1) Der digitale Euro sollte als Pendant zum Bargeld ausgestaltet sein; 2) Die EZB sollte den digitalen Euro als reines Zahlungsmittel emittieren, nicht als Zahlverfahren; 3) Der digitale Euro darf nicht der Wertaufbewahrung dienen; 4) Digitaler Euro ist nur mit einem Haltelimit sicher und wirtschaftlich; 5) Annahmeverpflichtung darf bestehende Zahlverfahren nicht benachteiligen; 6) Preise müssen sich im Markt bilden; 7) Der Privatsektor muss angemessen beteiligt werden; 8) Frontend-Dienste müssen der Wahlfreiheit unterliegen; 9) Akzeptanz beim Kunden muss durch Marktanalyse getestet werden.

    • Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 23.09.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 322/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Sache (nach § 90, §§ 929 ff. BGB) übereignet, wohingegen..., ...ff. i. V. m. §§ 675f ff. BGB). Denn das deutsche Recht..., ...Umsetzungsbestimmungen in den §§ 675c – 676c BGB sowie im Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz..., ...sich in §§ 675f, 675j ff. BGB; s. zum Überblick Birne..., ...Ausführungsbestimmungen, insb. §§ 675f ff. BGB, derzeit damit nicht im..., ...Zahlungsdiensterecht, vgl. § 675f Abs. 4 BGB) nicht anwendbar122 ist..., ...Anwendung finden (§§ 90, 929 ff. BGB), zumindest für digitale..., ...zivilrechtlichen Sachbegriff (§ 90 BGB), der die Körperlichkeit..., ...als Sache (i. S. d. § 90 BGB) gilt. Eine derartige Regelung..., ...Forderungsrechts (insb. §§ 398 ff. BGB, aber auch § 413 BGB „anderes..., ...motiviert, u. a. in §§ 305 ff. BGB (AGB-Kontrolle), durch § 134 und § 138 BGB sowie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Konstruktive Begleitung zur Einführung eines digitalen Euros durch Einbringung folgender Kernvorschläge zum Zielbild des digitalen Euros: 1) Der digitale Euro sollte als Pendant zum Bargeld ausgestaltet sein; 2) Die EZB sollte den digitalen Euro als reines Zahlungsmittel emittieren, nicht als Zahlverfahren; 3) Der digitale Euro darf nicht der Wertaufbewahrung dienen; 4) Digitaler Euro ist nur mit einem Haltelimit sicher und wirtschaftlich; 5) Annahmeverpflichtung darf bestehende Zahlverfahren nicht benachteiligen; 6) Preise müssen sich im Markt bilden; 7) Der Privatsektor muss angemessen beteiligt werden; 8) Frontend-Dienste müssen der Wahlfreiheit unterliegen; 9) Akzeptanz beim Kunden muss durch Marktanalyse getestet werden. 10) Zeitnahe Einführung einer Wholesale-Settlement-Lösung

    • Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 23.09.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 322/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Sache (nach § 90, §§ 929 ff. BGB) übereignet, wohingegen..., ...ff. i. V. m. §§ 675f ff. BGB). Denn das deutsche Recht..., ...Umsetzungsbestimmungen in den §§ 675c – 676c BGB sowie im Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz..., ...sich in §§ 675f, 675j ff. BGB; s. zum Überblick Birne..., ...Ausführungsbestimmungen, insb. §§ 675f ff. BGB, derzeit damit nicht im..., ...Zahlungsdiensterecht, vgl. § 675f Abs. 4 BGB) nicht anwendbar122 ist..., ...Anwendung finden (§§ 90, 929 ff. BGB), zumindest für digitale..., ...zivilrechtlichen Sachbegriff (§ 90 BGB), der die Körperlichkeit..., ...als Sache (i. S. d. § 90 BGB) gilt. Eine derartige Regelung..., ...Forderungsrechts (insb. §§ 398 ff. BGB, aber auch § 413 BGB „anderes..., ...motiviert, u. a. in §§ 305 ff. BGB (AGB-Kontrolle), durch § 134 und § 138 BGB sowie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Konstruktive Begleitung zur Einführung eines digitalen Euros durch Einbringung folgender Kernvorschläge zum Zielbild des digitalen Euros: 1) Der digitale Euro sollte als Pendant zum Bargeld ausgestaltet sein; 2) Die EZB sollte den digitalen Euro als reines Zahlungsmittel emittieren, nicht als Zahlverfahren; 3) Der digitale Euro darf nicht der Wertaufbewahrung dienen; 4) Digitaler Euro ist nur mit einem Haltelimit sicher und wirtschaftlich; 5) Annahmeverpflichtung darf bestehende Zahlverfahren nicht benachteiligen; 6) Preise müssen sich im Markt bilden; 7) Der Privatsektor muss angemessen beteiligt werden; 8) Frontend-Dienste müssen der Wahlfreiheit unterliegen; 9) Akzeptanz beim Kunden muss durch Marktanalyse getestet werden. 10) Zeitnahe Einführung einer Wholesale-Settlement-Lösung

    • Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 20.09.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 322/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Sache (nach § 90, §§ 929 ff. BGB) übereignet, wohingegen..., .... i. V. m. §§ 675f ff. BGB). Denn das deutsche Recht..., ...Umsetzungsbestimmungen in den §§ 675c – 676c BGB sowie im Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz..., ...sich in §§ 675f, 675j ff. BGB; s. zum Überblick Birne..., ...Ausführungsbestimmungen, insb. §§ 675f ff. BGB, derzeit damit nicht im..., ...Zahlungsdiensterecht, vgl. § 675f Abs. 4 BGB) nicht anwendbar122 ist..., ...Anwendung finden (§§ 90, 929 ff. BGB), zumindest für digitale..., ...zivilrechtlichen Sachbegriff (§ 90 BGB), der die Körperlichkeit..., ...als Sache (i. S. d. § 90 BGB) gilt. Eine derartige Regelung..., ...Forderungsrechts (insb. §§ 398 ff. BGB, aber auch § 413 BGB „anderes..., ...motiviert, u. a. in §§ 305 ff. BGB (AGB- Kontrolle), durch § 134 und § 138 BGB sowie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Konstruktive Begleitung zur Einführung eines digitalen Euros durch Einbringung folgender Kernvorschläge zum Zielbild des digitalen Euros: 1) Der digitale Euro sollte als Pendant zum Bargeld ausgestaltet sein; 2) Die EZB sollte den digitalen Euro als reines Zahlungsmittel emittieren, nicht als Zahlverfahren; 3) Der digitale Euro darf nicht der Wertaufbewahrung dienen; 4) Digitaler Euro ist nur mit einem Halte- & TX-Limit sicher und wirtschaftlich; 5) Annahmeverpflichtung darf bestehende Zahlverfahren nicht benachteiligen; 6) Preise müssen sich im Markt bilden; 7) Der Privatsektor muss angemessen beteiligt werden; 8) Frontend-Dienste müssen der Wahlfreiheit unterliegen; 9) Akzeptanz beim Kunden muss durch Marktanalyse getestet werden; 10) Zeitnahe Einführung einer Wholesale-Settlement-Lösung

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 30.09.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 322/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Sache (nach § 90, §§ 929 ff. BGB) übereignet, wohingegen..., ...ff. i. V. m. §§ 675f ff. BGB). Denn das deutsche Recht..., ...Umsetzungsbestimmungen in den §§ 675c – 676c BGB sowie im Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz..., ...sich in §§ 675f, 675j ff. BGB; s. zum Überblick Birne..., ...Ausführungsbestimmungen, insb. §§ 675f ff. BGB, derzeit damit nicht im..., ...Zahlungsdiensterecht, vgl. § 675f Abs. 4 BGB) nicht anwendbar122 ist..., ...Anwendung finden (§§ 90, 929 ff. BGB), zumindest für digitale..., ...zivilrechtlichen Sachbegriff (§ 90 BGB), der die Körperlichkeit..., ...als Sache (i. S. d. § 90 BGB) gilt. Eine derartige Regelung..., ...Forderungsrechts (insb. §§ 398 ff. BGB, aber auch § 413 BGB „anderes..., ...motiviert, u. a. in §§ 305 ff. BGB (AGB-Kontrolle), durch § 134 und § 138 BGB sowie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Konstruktive Begleitung zur Einführung eines digitalen Euros durch Einbringung folgender Kernvorschläge zum Zielbild des digitalen Euros: 1) Der digitale Euro sollte als Pendant zum Bargeld ausgestaltet sein; 2) Die EZB sollte den digitalen Euro als reines Zahlungsmittel emittieren, nicht als Zahlverfahren; 3) Der digitale Euro darf nicht der Wertaufbewahrung dienen; 4) Digitaler Euro ist nur mit einem Haltelimit sicher und wirtschaftlich; 5) Annahmeverpflichtung darf bestehende Zahlverfahren nicht benachteiligen; 6) Preise müssen sich im Markt bilden; 7) Der Privatsektor muss angemessen beteiligt werden; 8) Frontend-Dienste müssen der Wahlfreiheit unterliegen; 9) Akzeptanz beim Kunden muss durch Marktanalyse getestet werden. 10) Zeitnahe Einführung einer Wholesale-Settlement-Lösung

    • Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 20.09.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 322/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Sache (nach § 90, §§ 929 ff. BGB) übereignet, wohingegen..., .... i. V. m. §§ 675f ff. BGB). Denn das deutsche Recht..., ...Umsetzungsbestimmungen in den §§ 675c – 676c BGB sowie im Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz..., ...sich in §§ 675f, 675j ff. BGB; s. zum Überblick Birne..., ...Ausführungsbestimmungen, insb. §§ 675f ff. BGB, derzeit damit nicht im..., ...Zahlungsdiensterecht, vgl. § 675f Abs. 4 BGB) nicht anwendbar122 ist..., ...Anwendung finden (§§ 90, 929 ff. BGB), zumindest für digitale..., ...zivilrechtlichen Sachbegriff (§ 90 BGB), der die Körperlichkeit..., ...als Sache (i. S. d. § 90 BGB) gilt. Eine derartige Regelung..., ...Forderungsrechts (insb. §§ 398 ff. BGB, aber auch § 413 BGB „anderes..., ...motiviert, u. a. in §§ 305 ff. BGB (AGB- Kontrolle), durch § 134 und § 138 BGB sowie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Zielsetzung ist die weitere digitale Modernisierung des Genossenschaftsgesetzes, insbesondere der digitale Beitritt zur Genossenschaft. Es sollen Maßnahmen zur Aufdeckung und Verfolgung unseriöser Genossenschaften ergriffen werden, die die seriösen Genossenschaften und Prüfungsverbände nicht unverhältnismäßig belasten dürfen. Zudem sind klare Vorgaben für Energiegenossenschaften erforderlich. Wir setzen uns für eine effektive genossenschaftliche Prüfung zum Schutz der genossenschaftlichen Rechtsform ein. Die Einführung einer starren Grenze für die Anzahl investierender Mitglieder in der Genossenschaft sowie im Vorstand der Genossenschaft lehnen wir ab, begrüßen aber Regelungen, die der transparenten Abgrenzung der investierenden Mitglieder von den übrigen Mitgliedern dienen.

    • Bereitgestellt von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 23.08.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Bürgerliches Gesetz- buch (BGB) ist, schließen wir uns..., ...Anwendbarkeit der §§ 312 ff. BGB auf den Beitritt zu einer..., ...grundsätzlich nicht unter § 312 BGB fällt, da ein darauf gerichteter...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Unter Hinweis auf § 134 BGB i.V.m. dem Verbot zur Darlehensaufnahme..., ...Sicherheitsleistung nach § 232 BGB sind nicht ersichtlich...., ...Sicherheitsleistungen nach § 232 BGB begründet liegen könnte...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Gegenwärtig wird in § 556c BGB geregelt, dass bei Umstellung..., ...Regel deutlich höher. § 556c BGB in Verbindung mit der WärmeLV..., ... §556c Abs. 1 Ziffer 2 BGB, wonach die Kosten der ..., ...VON §556C ABS. 1 ZIFF. 2 BGB VOR: § 556c Kosten der...
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