Stellungnahmen/Gutachten
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22.065 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (22.065)
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung Referentenentwurf 12. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Aus Sicht des bvse e.V. und der mittelständisch geprägten Entsorgungswirtschaft begegnen einzelne vorgesehene Änderungen erheblichen wettbewerbspolitischen Bedenken. Insbesondere die vorgesehenen Anpassungen im Bereich der Fusionskontrolle bergen die Gefahr einer weiteren Marktverengung zulasten mittelständischer Unternehmen.
- Bereitgestellt von: bvse - Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. am 23.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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19.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einsatz für eine praxistaugliche Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung 2023/1115 (EUDR)
Die europäische Verordnung ist wirksam. Ein nationaler Entwurf des erforderlichen Umsetzungsentwurfes steht aus. Verbandliche Ziele: Administrative Erleichterungen insbesondere im Bereich des Legalitätsnachweises und der Berücksichtigung von Zertifizierungen und Sicherung eines level playing field in der EU. Klärung offener Fragen durch die Bundesregierung auf europäischer Ebene.
- Bereitgestellt von: Verein der am Rohkakaohandel beteiligten Firmen e.V. am 23.06.2026
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Adressatenkreis:
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22.09.2025
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einsatz für eine praxistaugliche Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung 2023/1115 (EUDR)
Die europäische Verordnung ist wirksam. Ein nationaler Entwurf des erforderlichen Umsetzungsentwurfes steht aus. Verbandliche Ziele: Administrative Erleichterungen insbesondere im Bereich des Legalitätsnachweises und der Berücksichtigung von Zertifizierungen und Sicherung eines level playing field in der EU. Klärung offener Fragen durch die Bundesregierung auf europäischer Ebene.
- Bereitgestellt von: Verein der am Rohkakaohandel beteiligten Firmen e.V. am 23.06.2026
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Adressatenkreis:
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10.10.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einsatz für eine praxistaugliche Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung 2023/1115 (EUDR)
Die europäische Verordnung ist wirksam. Ein nationaler Entwurf des erforderlichen Umsetzungsentwurfes steht aus. Verbandliche Ziele: Administrative Erleichterungen insbesondere im Bereich des Legalitätsnachweises und der Berücksichtigung von Zertifizierungen und Sicherung eines level playing field in der EU. Klärung offener Fragen durch die Bundesregierung auf europäischer Ebene.
- Bereitgestellt von: Verein der am Rohkakaohandel beteiligten Firmen e.V. am 23.06.2026
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Adressatenkreis:
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13.01.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einsatz für eine praxistaugliche Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung 2023/1115 (EUDR)
Die europäische Verordnung ist wirksam. Ein nationaler Entwurf des erforderlichen Umsetzungsentwurfes steht aus. Verbandliche Ziele: Administrative Erleichterungen insbesondere im Bereich des Legalitätsnachweises und der Berücksichtigung von Zertifizierungen und Sicherung eines level playing field in der EU. Klärung offener Fragen durch die Bundesregierung auf europäischer Ebene.
- Bereitgestellt von: Verein der am Rohkakaohandel beteiligten Firmen e.V. am 23.06.2026
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Adressatenkreis:
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05.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Kinder- und Jugendschutz im Koalitionsvertrag berücksichtigen!
Forderungen der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz für eine zukunftsorientierte Kinder- und Jugendpolitik Der Kinder- und Jugendschutz sieht sich seit vielen Jahren mit immer neuen Herausforderungen konfrontiert, auf die mit gesetzlichen Regelungen und präventiven Maßnahmen reagiert werden muss. Das Themenspektrum ist dabei sehr weit und bedarf einer ständigen Beobachtung. E-Produkte, synthetische Cannabinoide, Lachgas, Risiken der Nutzung digitaler Medien, Gefährdungen durch Cybergrooming, künstliche Intelligenz, Challenges, sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche sind nur einige Stichworte, die deutlich machen, dass das gesunde Auswachsen von Kindern und Jugendlichen gefährdet ist.
- Bereitgestellt von: Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. am 23.06.2026
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Adressatenkreis:
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15.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
H2ercules-Positionspapier zur Transformation der Verteilnetze
Ziel des Papiers ist es, im Rahmen der EnWG‑Novelle konkrete gesetzliche Anpassungen zur Umsetzung der Vorgaben des EU‑Gaspakets vorzunehmen. Insbesondere sollen in § 28o EnWG‑E Regelungen zur Finanzierung des Gasnetzumbaus außerhalb des Kernnetzes geschaffen, in § 17l EnWG‑E die Ankündigungsfristen für Netzumstellungen neu gefasst sowie in § 16e EnWG‑E beschleunigte Genehmigungsverfahren einschließlich Genehmigungsfiktion für Netzentwicklungspläne verankert werden, um einen klaren und funktionsfähigen Rechtsrahmen zu etablieren.
- Bereitgestellt von: NaTran Deutschland GmbH am 23.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/5440
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets
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BT-Drs. 21/5440
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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27.05.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die an der Stellungnahme beteiligten Verbände bemäneldn, dass zentrale Kritikpunkte im laufenden Verfahren weiterhin nicht berücksichtigt wurden (insbesondere in Anhang 27, aber auch Anhang 23).
- Bereitgestellt von: bvse - Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. am 23.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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01.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die beteiligten Verbände sehen in dem vorgelegten Bericht und seiner möglichen Überführung in verbindliche Prüfwerte der BBodSchV fachliche, methodische und regulatorische Fragen, die einer vertieften Diskussion bedürfen, bevor rechtsverbindliche Regelungen getroffen werden.
- Bereitgestellt von: bvse - Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. am 23.06.2026
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Adressatenkreis:
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08.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Gesetzentwurf baut nur zum Teil auf den Ergebnissen der FinanzKommission auf. In der vorliegenden Form ist er lediglich eine Sammlung von kurzfristigen Einsparungen, und wird weder dem Ziel einer langfristigen Beitragsstabilisierung noch dem Ziel einer am Patient:innennutzen orientierten Versorgung gerecht. Mit der massiven Kürzung des Innovationsfonds wird ausgerechnet das Instrument geschwächt, das durch Innovationen dazu beiträgt, eine Stabilisierung der Beitragssätze zu ermöglichen. Daher ruft das Deutsche Netzwerk Versorgungsforschung gemeinsam mit den mitunterzeichnenden Akteuren dazu auf, den vorliegenden Gesetzentwurf durch stärkere Einbeziehung der Kompetenzen und der Expertise der Versorgungsforschung zu verbessern.
- Bereitgestellt von: TMF - Technologie- und Methodenplattform für die vernetzte medizinische Forschung e.V. (TMF) am 23.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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08.05.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Vorschlag für einen EU Biotech Act zielt darauf ab, einen EU-weiten, einheitlichen Rahmen zur Stärkung der Biotechnologie und des Biomanufacturings mit Fokus auf Gesundheit, Regulierung, Finanzierung, klinische Forschung und Biosicherheit zu schaffen. Dies wird von der DHM und der TMF sehr begrüßt. Insbesondere die Fragmentierung, die Komplexität sowie uneinheitliche Verfahrens- und Auslegungspraxen in den Mitgliedstaaten wirken in der Praxis als wesentliche Hemmnisse für Translation, klinische Forschung und damit für eine zeitnahe Überführung wissenschaftlicher Erkenntnisse in Versorgung und Innovation. In der Interessenvertretung werden ausgewählte Aspekte angesprochen, die unter anderem die Hochschulmedizin direkt betreffen.
- Bereitgestellt von: TMF - Technologie- und Methodenplattform für die vernetzte medizinische Forschung e.V. (TMF) am 23.06.2026
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Adressatenkreis:
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10.03.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Verordnung (EU) 2017/745 sowie die Verordnung (EU) 2017/746 wurden eingeführt, um Patientensicherheit zu erhöhen, Innovation zu fördern und einheitliche Standards im europäischen Binnenmarkt zu schaffen. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass die aktuellen Regelungen in wesentlichen Punkten ihr Ziel verfehlen und stattdessen neue Hürden errichten – insb. für die translationale Forschung in der Universitätsmedizin und für die akademische Verbundforschung und für die Anwendung in der medizinischen Versorgung. In der Interessenvertretung sollen daher Möglichkeiten aufgezeigt werden, um die regulatorischen Rahmenbedingungen weiterzuentwickeln – hin zu einem System, das Patientensicherheit mit Innovationsfähigkeit und Forschungsfreiheit in Einklang bringt.
- Bereitgestellt von: TMF - Technologie- und Methodenplattform für die vernetzte medizinische Forschung e.V. (TMF) am 23.06.2026
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Adressatenkreis:
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06.10.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Entwurf für ein Medizinregistergesetz stellt einen wichtigen ersten Schritt dar und bietet viele gute Ansätze zur Stärkung der Arbeit der Register. Er bedarf jedoch einer umfassenden Überarbeitung und Nachschärfung, teils redaktioneller, teils sehr grundlegender Art: Es braucht klarere und praxistaugliche Regelungen, unionsrechtskonforme und wissenschaftlich notwendige Nutzungsmöglichkeiten, abgestufte Interoperabilitätsanforderungen sowie vor allem eine tragfähige Finanzierungs- und Governance-Struktur, damit das Ziel einer nachhaltigen Stärkung der Registerlandschaft tatsächlich erreicht werden kann.
- Bereitgestellt von: TMF - Technologie- und Methodenplattform für die vernetzte medizinische Forschung e.V. (TMF) am 23.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
-
08.06.2026
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren von Strom-Höchstspannungsleitungen
Für die Umsetzung der Energiewende ist die Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren von Strom-Höchstspannungsleitungen von zentraler Bedeutung. Dies kann sowohl zu Kosteneinsparungen, als auch zur schnelleren Umsetzungszeiten führen. Davon umfasst sind die Identifikation und Umsetzung von Elementen zur Planungsbeschleunigung sowohl nationaler als auch europäischer Regelungen im Energie- sowie Umweltbereich als auch die Vermeidung von Regelungen auf nationaler sowie auf EU-Ebene, die einer zügigen Planung und Genehmigung von Strom-Höchstspannungsleitungen entgegenstehen können.
- Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 23.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 780/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Infrastruktur-Zukunftsgesetzes -
BT-Drs. 21/1497
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
-
BR-Drs. 780/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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06.05.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren von Strom-Höchstspannungsleitungen
Für die Umsetzung der Energiewende ist die Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren von Strom-Höchstspannungsleitungen von zentraler Bedeutung. Dies kann sowohl zu Kosteneinsparungen, als auch zur schnelleren Umsetzungszeiten führen. Davon umfasst sind die Identifikation und Umsetzung von Elementen zur Planungsbeschleunigung sowohl nationaler als auch europäischer Regelungen im Energie- sowie Umweltbereich als auch die Vermeidung von Regelungen auf nationaler sowie auf EU-Ebene, die einer zügigen Planung und Genehmigung von Strom-Höchstspannungsleitungen entgegenstehen können.
- Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 23.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 780/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Infrastruktur-Zukunftsgesetzes -
BT-Drs. 21/1497
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
-
BR-Drs. 780/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
11.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Hebung von Potenzialen zur Kosteneinsparung bei Netzausbau, -betrieb und damit verbundenen Themen
Unterbreitung von Einsparvorschlägen zur Finanzierung und Bezahlbarkeit der vor dem Hintergrund der Energiewende notwendigen Transformation des Stromsystems. Hierzu zählen Maßnahmen im direkten Zusammenhang mit dem Netzausbau, aber auch der Netzbetrieb, Systemfragen und Fragen im Bereich des Sektorenkopplung. Ziel ist die Sicherstellung der Bezahlbarkeit und Machbarkeit der Energiewende. Dies schließt Maßnahmen zum Bürokratieabbau in den genannten Bereichen mit ein.
- Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 23.06.2026
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Adressatenkreis:
-
26.05.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Effizientes Netzanschlussverfahren für Speicher gestalten
Speicher sind eine zentrale Säule der Energiewende: Sie ermöglichen die Integration hoher Anteile fluktuierender erneuerbarer Energien, stellen kurzfristig wie langfristig benötigte Flexibilität bereit und können zunehmend systemrelevante Aufgaben wie Frequenz- und Spannungshaltung, Schwarzstartfähigkeit und die Reduzierung von Redispatch-Bedarf übernehmen. Gleichzeitig stehen Übertragungs- und Verteilnetzbetreiber vor einer bislang beispiellosen Anzahl an Anträgen: die Folge sind Engpässe, lange Warteschlangen, ein Überlasten des bisherigen „Windhundprinzips“ und zunehmende Spannungen zwischen realisierungsreifen und eher spekulativen Projekten. Es ist daher richtig und notwendig, das Netzanschlussverfahren für Speicher grundlegend weiterzuentwickeln.
- Bereitgestellt von: ZVEI e.V. am 23.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Verordnung zur Änderung der Kraftwerks-Netzanschlussverordnung
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Adressatenkreis:
-
04.12.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Energieeffizienz und Bürokratieabbau in Einklang bringen
Die Transformation des deutschen Energiesystems erfordert eine konsequente Elektrifizierung und Digitalisierung aller Sektoren. Energieeffizienz bildet hierbei eine unverzichtbare Säule, da der Strombedarf durch die industrielle Sektorenkopplung sowie den rasanten Hochlauf digitaler Infrastrukturen deutlich ansteigen wird. Allein für Rechenzentren wird bis 2030 ein Anstieg des Strombedarfs auf bis zu 37 TWh prognostiziert. Um die Wettbewerbsfähigkeit des Industriestandorts zu sichern, muss das Energiesystem hocheffizient gestaltet werden, wobei Effizienz als zentraler Enabler fungiert, um den steigenden Strombedarf volkswirtschaftlich beherrschbar zu halten.
- Bereitgestellt von: ZVEI e.V. am 23.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWE): Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
17.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Cybersecurity Act 2 zur Stärkung von Sicherheit und Resilienz
Der ZVEI setzt sich im Rahmen des Cybersecurity Act 2 für mehr Resilienz und Cybersicherheit ein, ohne die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie zu gefährden. Hierfür sollten Anforderungen an IKT-Lieferketten auf hochkritische NIS2-Sektoren beschränkt und Hochrisiko-Lieferanten rechtssicher sowie einzelfallbezogen bewertet werden. Neue Zertifizierungs- oder „Cyber-Posture“-Systeme sind zu vermeiden; bestehende internationale Standards sollten anerkannt werden. Zudem braucht es realistische Übergangsfristen, finanzielle Ausgleichsmechanismen für verpflichtende Ersatzmaßnahmen und eine Stärkung der ENISA ohne zusätzliche Gebühren für die Industrie.
- Bereitgestellt von: ZVEI e.V. am 23.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
27.05.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gebäudemodernisierungsgesetz praxistauglich umsetzen
Der Referentenentwurf schafft grundsätzlich die notwendige Klarheit zu den geltenden Anforderungen im Gebäudesektor. Durch die vorgeschlagene Novelle wird das Gesetz einfacher, unbürokratischer und technologieneutraler als das derzeitige Gebäudeenergiegesetz, wodurch aktuell bestehende Gründe für den Attentismus bei der Heizungsmodernisierung aufgelöst werden können. Einzelne Regelungen sind im Referentenentwurf noch verbesserungswürdig, insbesondere die Neufassung der Definition der Biomasse, eine Definition der Stromerzeugungsanlage, die Regelungen der Ersatzmaßnahmen für die Bio-Treppe, die Auflistung der Option “Wärme aus KWK” und die Regelungen zum Mieterschutz im Kohlenstoffdioxidkostenaufteilungsgesetz.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie e. V. - BDH am 23.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
11.05.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Rolle von Kraft-Wärme-Kopplung im neuen Energiesystem stärken
Die hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) ist ein zentraler Baustein für ein klimaneutrales, resilientes und bezahlbares Energiesystem. Sie stärkt Versorgungssicherheit und Systemstabilität, indem sie die Volatilität der erneuerbaren Stromerzeugung flexibel ausgleicht und einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung der Stromnetze leistet. Gleichzeitig erhöht sie die Krisenfestigkeit kritischer Infrastrukturen und sichert die Energieversorgung auch in Ausnahmesituationen zuverlässig ab. Um diese Potenziale vollständig zu erschließen, müssen bereits heute verlässliche und investitionsfreundliche Rahmenbedingungen geschaffen werden. Nur so kann der weitere Ausbau der KWK im breiten Markt vorangetrieben und ihr Nutzen für das Energiesystem der Zukunft nachhaltig gesichert werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie e. V. - BDH am 23.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
19.05.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (6):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gebäudemodernisierungsgesetz praxistauglich umsetzen
Der Referentenentwurf schafft grundsätzlich die notwendige Klarheit zu den geltenden Anforderungen im Gebäudesektor. Durch die vorgeschlagene Novelle wird das Gesetz einfacher, unbürokratischer und technologieneutraler als das derzeitige Gebäudeenergiegesetz, wodurch aktuell bestehende Gründe für den Attentismus bei der Heizungsmodernisierung aufgelöst werden können. Einzelne Regelungen sind im Referentenentwurf noch verbesserungswürdig, insbesondere die Neufassung der Definition der Biomasse, eine Definition der Stromerzeugungsanlage, die Regelungen der Ersatzmaßnahmen für die Bio-Treppe, die Auflistung der Option “Wärme aus KWK” und die Regelungen zum Mieterschutz im Kohlenstoffdioxidkostenaufteilungsgesetz.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie e. V. - BDH am 23.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
27.05.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung des geplanten Mengenrabatts bei DiGA.
- Bereitgestellt von: GAIA am 23.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
04.06.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Digitalisierung der Ausfuhrkassenzettel im nicht-kommerziellen Reiseverkehr in Deutschland
Digitalisierung der Ausfuhrkassenzettel im nicht-kommerziellem Reiseverkehr in Deutschland an der Schweizer Grenze und an den Flug- und Seehäfen.
- Bereitgestellt von: Initiative Digitaler Zollstempel am 23.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
01.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Mehrwertsteuerrückerstattung für Touristen, keine Anhebung/ Verschärfung der Wertgrenzen
Die gegenwärtige Wertgrenze von EUR 50 soll unbefristet fortgeschrieben werden. Dagegen treten wir für die Beibehaltung der seit der Einführung der Wertgrenze bestehenden gesetzlichen Regelung ein, nach der diese mit der Digitalisierung der Abfertigung der Touristen wieder entfällt.
- Bereitgestellt von: Initiative Digitaler Zollstempel am 23.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
12.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Zwölftes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (12. GWB-Novelle)
- geplante Regelung ist ordnungspolitisch bedenklich, weil sie den Übergang von einer ex-post Missbrauchs- und Kartellkontrolle zu einer ex-ante Marktüberwachung markiert - Ablehnung eines eigenständigen Regimes zur regelmäßigen, zukunftsgerichteten und verdachtsunabhängigen Übermittlung sensibler Preis- und Absatzdaten auf vorgelagerten Kraftstoffmärkten geschaffen - Ablehnung der geplanten Änderung des § 47k GWB - eine Benachrichtigung durch die MTS-K an die durch die Verpflichtung anderer Unternehmen indirekt betroffenen Abnehmer, deren Daten an die MTS-K geleitet und dort verarbeitet werden - Ablehnung weiterer Meldepflichten
- Bereitgestellt von: UNITI Bundesverband EnergieMittelstand e.V. am 23.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
19.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Reform Fahrausbildung (OFSA II), Reform Fahrlehrerausbildung
Novellierung der Fahrausbildung OFSA II Die Fahrausbildung soll reformiert werden. Insbesonder soll die Möglichkeit gegeben weden den Unterricht auch synchron-online anzubieten, asynchrones e-learning soll integriert werden, Lernstandskontrollen sollen implementiert werden.Der Einsatz von Simulatoren soll geregelt werden.. Die Ausbildung wird in Kompetenzbereiche eingeteilt. Ausbildungsverläufe sollen vorgegeben werden. Die Fahrlehrerausbildung soll entsprechend angepasst werden.
- Bereitgestellt von: Bundesarbeitsgemeinschaft der Fahrlehrerausbildungsstätten (BAGFA e.V.) am 23.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
11.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
EG-Kosmetik-Verordnung 1223/2009
Die Verordnung regelt kosmetische Mittel umfassend mit dem Ziel, dem Verbraucher sichere Produkte zu bieten. Es muss sichergestellt sein, dass die bewährten Sicherheitsvorgaben grundsätzlich erhalten bleiben sollen. Dabei müssen unverhältnismäßige bürokratische Belastungen verhindert werden, z. B. hinsichtlich der Regelung von Stoffen oder Kennzeichnungsvorschriften, beispielsweise mehr Öffnung für Optionen zur digitalen Kennzeichnung.
- Bereitgestellt von: Industrieverband Körperpflege- und Waschmittel e. V. am 23.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
05.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
GModG - Warmwasser als Energieeffizienzpotenzial im Gebäudesektor anerkennen
Abseits der Heizungstechnologie und der energetischen Qualität der Gebäudehülle kommt der Warmwasserverbrauch in Gebäude bei Energieeffizienzmaßnahmen kaum in Betracht, obwohl 16% des Endenergieverbrauchs in Gebäuden für die Warmwassererwärmung genutzt werden. Um das Potenzial der Warmwassereffizienz auszuschöpfen ist eine Berücksichtigung des Warmwassersverbrauchs im Energiebedarfsausweis von Gebäuden notwendig und könnte für mehr Transparenz sorgen und einen Anreiz zum Warmwassersparen setzen. Darüber hinaus sollte in Zukunft auch der Verbrauch von Warmwasser in die Standards für energieeffiziente Gebäude aufgenommen werden.
- Bereitgestellt von: Klenk & Hoursch AG am 23.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
20.05.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Videoüberwachung in Schlachthöfen auch bei kleinen Betrieben
Die Einführung der verpflichtenden Videoüberwachung in Schlachtbetrieben wird begrüßt. Die Ausnahmeregelung für kleinere Betriebe lehnen wir jedoch ab. Unabhängig von der Einführung der verpflichtenden Videoüberwachung möchten wir nicht versäumen, darauf hinzuweisen, dass aus unserer Sicht zu weiteren tierschutzrelevanten Themen dringender Handlungsbedarf besteht, die bei einer Änderung des Tierschutzgesetzes mitberücksichtigt werden sollten. Am dringlichsten sind aus unserer Sicht: Einführung eines verpflichtenden Sachkundenachweises für Tierhaltende, Schaffung grundsätzlicher Befugnisse zur Durchführung der Tierschutzüberwachung in Betrieben oder Anlagen, die tierische Nebenprodukte handhaben, sammeln oder verarbeiten (VTN-Betriebe), Konkretisierung von § 11b
- Bereitgestellt von: Bundestierärztekammer e.V. - Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Tierärztekammern am 23.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 252/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes
-
BR-Drs. 252/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
01.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die BTK hat 2022 zum ersten Entwurf des Tierhaltungskennzeichnungsgesetztes Stellung genommen und unsere grundsätzliche Kritik an dem Vorhaben ausführlich dargestellt. Auch mit der jetzt vorliegenden Überarbeitung des Gesetzes sind diese grundlegenden Kritikpunkte nach wie vor aktuell. Daher sehen wir von einer ausführlichen Kommentierung des vorliegenden Entwurfs ab. Lediglich zur Ausweitung der verpflichtenden Kennzeichnung auf ausländische Ware möchten wir anmerken, dass wir die Absicht dahinter zwar nachvollziehen können und grundsätzlich begrüßen, aber nach wie vor Bedenken bzgl. der praktischen Durchführbarkeit haben. Wie in der Stellungnahme von 2022 angemerkt, wäre es zielführender, eine EU-weit einheitliche Haltungs- und Herkunftskennzeichnung anzustreben
- Bereitgestellt von: Bundestierärztekammer e.V. - Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Tierärztekammern am 23.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMLEH): Drittes Gesetz zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
30.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
GKV Beitragsstabilisierungsgesetz
Der Gesetzentwurf sieht den vollständigen Ausschluss von Leistungen und Arzneimitteln der Homöopathie und der Anthroposophischen Medizin aus der GKV vor. Der Gesetzentwurf sieht ferner das Verbot an die Krankenkassen vor, Leistungen und Arzneimittel der Homöopathie und der Anthroposophischen Medizin als freiwillige Satzungsleistungen zu erstatten (§ 11 Abs. 6). Als Folgeänderungen sieht der Gesetzentwurf die Streichung von Gewährleistungen einer therapeutischen Vielfalt vor, die bisher im SGB V enthalten waren. § 34 Abs. 1 S. 3; § 34 Abs. 3 S. 2, § 92 Abs. 3a SGB V).
- Bereitgestellt von: Hufelandgesellschaft e. V. Ärztlicher Dachverband für Integrative Medizin am 23.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
19.06.2026
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Weiterer Bürokratie-Abbau über das Bürokratie-Rückbaugesetz
Die AGDW setzt sich für weiteren Bürokratie-Abbau im Bereich der Forstwirtschaft ein. Der vorliegende Gesetzentwurf wird als nicht ausreichend angesehen.
- Bereitgestellt von: Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände (AGDW) e.V. am 23.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
23.06.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ausweitung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (TierHaltKennzG)
Die Ausweitung des TierHaltKennzG auf verarbeitete Produkte sowie die Außer-Haus-Verpflegung/ Gastronomie erfordert klare und transparente Anforderungen, die praktikabel umsetzbar sind und nicht zu unverhältnismäßigen Belastungen der beteiligten Akteure oder zu nachteiligen Verwerfungen bei den Landwirt:innen führen.
- Bereitgestellt von: McDonald’s Deutschland LLC, Zweigniederlassung München am 23.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
15.07.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ausweitung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (TierHaltKennzG)
Die Ausweitung des TierHaltKennzG auf verarbeitete Produkte sowie die Außer-Haus-Verpflegung/ Gastronomie erfordert klare und transparente Anforderungen, die praktikabel umsetzbar sind und nicht zu unverhältnismäßigen Belastungen der beteiligten Akteure oder zu nachteiligen Verwerfungen bei den Landwirt:innen führen.
- Bereitgestellt von: McDonald’s Deutschland LLC, Zweigniederlassung München am 23.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
16.12.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Im ANK wird der Aspekt „Wildnis“ an verschiedenen Stellen berücksichtigt – insbesondere bei den Förderprogrammen KlimaWildnis sowie den Förderprogrammen zum Moorschutz und zum klimaangepassten Waldmanagement (KWM). Das Förderprogramm KlimaWildnis ist bis Ende 2027 befristet. Im Frühjahr 2026 hat der Bundesumweltminister den Entwurf für ein ANK 2.0 vorgelegt. In diesem ist die Fortführung des Förderprogramms KlimaWildnis inklusive der Fortführung der KlimaWildnisZentrale verankert. Noch ist das ANK 2.0 nicht verabschiedet. Es ist wichtig, dass die KlimaWildnis fortgeführt, weiterhin im bisherigen finanziellen Umfang ausgestattet und mit den anderen ANK-Förderprogrammen (Moore, KWM) synchronisiert wird.
- Bereitgestellt von: Initiative "Wildnis in Deutschland" am 23.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
10.03.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der Rechtsanspruch auf qualifizierte Übersetzungs- und Dolmetschleistungen sowie deren Finanzierung muss zur Stärkung der Opfer schwerer Straftaten gesetzlich verankert werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) am 23.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6214
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Verletzten insbesondere schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten auf psychosoziale Prozessbegleitung
-
BT-Drs. 21/6214
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
22.06.2026
-
Bundestag:
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gesetzes zur Umsetzung der Änderungen der Richtlinie (EU) 2014/30 und der Richtlinie (EU) 2014/53 durch die Richtlinie (EU) 2024/2749 in das Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetz und in das Funkanlagengesetz in Bezug auf Notfallverfahren bei einem Binnenmarkt-Notfall
- Bereitgestellt von: EnBW Energie Baden-Württemberg AG am 22.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/5439
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungen der Richtlinie (EU) 2014/30 und der Richtlinie (EU) 2014/53 durch die Richtlinie (EU) 2024/2749 in das Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetz und in das Funkanlagengesetz in Bezug auf Notfallverfahren bei einem Binnenmarkt-Notfall
-
BT-Drs. 21/5439
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
15.06.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Bundesbedarfsplangesetz
Der Entwurf enthält die Maßnahmen aus dem Netzentwicklungsplan 2023–2037/2045 und umfasst 39 Wechselstrommaßnahmen, drei Interkonnektoren, die beiden Gleichstromleitungen DC42 und DC42plus von Schleswig-Holstein nach Baden-Württemberg beziehungsweise Bayern sowie eine Offshore-Anbindungsleitung. Für diese Netzausbauvorhaben werden die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und der vordringliche Bedarf gesetzlich festgeschrieben. Mit Inkrafttreten des Gesetzes können die Netzausbauvorhaben in die Planungs- und Genehmigungsphase übergehen.
- Bereitgestellt von: EnBW Energie Baden-Württemberg AG am 22.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWE): Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
27.04.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Gebäudeenergiegesetzes
Mit diesem Gesetz wird das Gebäudeenergiegesetz durch das Gebäudemodernisierungsgesetz abgelöst, womit die Vorgabe eines pauschalen Anteils von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung für alle Neu- und Bestandsbauten entfällt. Künftig können auch Gas- und Ölheizungen weiterhin eingebaut werden, wobei Sorge getragen wird, dass diese ab 2029 einen zunehmenden Anteil von kohlendioxid-neutralen Brennstoffen nutzen. Es sollen zudem die Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie (EU) 2024/1275 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden 1 : 1 in nationales Recht umgesetzt werden.
- Bereitgestellt von: EnBW Energie Baden-Württemberg AG am 22.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
10.06.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die ortsübliche Vergleichsmiete muss methodisch und rechtlich einwandfrei ermittelt werden.
Um eine sachgerechte und überprüfbare Bemessungsgrundlage zu schaffen, müssen nach Auffassung von Haus & Grund künftig Datengrundlage, Auswahlverfahren und Berechnungsmethode vollständig offengelegt und die maßgeblichen Interessenverbände der Vermieter und Mieter verpflichtend beteiligt werden. Die Vergleichsmiete muss künftig zudem an reale Bau-, Modernisierungs- und Finanzierungskosten gekoppelt werden. Gekappte oder staatlich regulierte Mieten dürfen nicht in die Berechnungsgrundlage einfließen, da sie den Referenzwert künstlich verzerren. Nur eine marktorientierte, methodisch belastbare und rechtssicher ermittelte Vergleichsmiete kann ihrer Funktion als objektiver Maßstab für Mieterhöhungen und Mietpreisbegrenzungen gerecht werden.
- Bereitgestellt von: Haus & Grund Deutschland am 22.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
10.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Modernisierungsmieterhöhung realitätsnah gestalten
Die derzeitige Begrenzung der Modernisierungsmieterhöhung bildet die tatsächlichen Kostensteigerungen im Bau- und Sanierungssektor nicht mehr ab. Wenn schon keine Streichung, dann sollte eine Anpassung an den Baupreis- und Instandhaltungsindex vorgenommen werden, um sicherzustellen, dass energetische und werterhaltende Investitionen weiterhin wirtschaftlich vertretbar bleiben. Ohne diese Kopplung drohen Investitionsrückgänge, insbesondere bei vermietenden Privatpersonen, und eine schleichende Substanzgefährdung des Bestands.
- Bereitgestellt von: Haus & Grund Deutschland am 22.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
10.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Mietminderungsrecht nur auf Kaltmiete beziehen
Zur Vermeidung von Rechtsunsicherheit und Missbrauch sollte gesetzlich klargestellt werden, dass eine Mietminderung ausschließlich auf die Nettokaltmiete zu beziehen ist. Betriebskosten sind Vorauszahlungen auf Verbrauch und keine Gegenleistung für den Gebrauch der Mietsache. Eine Minderung der Warmmiete widerspricht daher der Systematik des Mietrechts und führt in der Praxis zu ungerechtfertigten finanziellen Belastungen vermietender Privatpersonen.
- Bereitgestellt von: Haus & Grund Deutschland am 22.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
10.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die starre Begrenzung der Mieterhöhungen wird den regionalen und wirtschaftlichen Unterschieden des Wohnungsmarkts nicht gerecht. Eine dynamische Anpassung an die tatsächliche Kostenentwicklung (Bau-, Instandhaltungs-, Finanzierungs- und Energiekosten) ist erforderlich. Darüber hinaus sollte eine Differenzierung nach Vermietergröße erfolgen, da vermietende Privatpersonen durch Kostensteigerungen in weit höherem Maße betroffen sind als institutionelle Anbieter mit Skaleneffekten.
- Bereitgestellt von: Haus & Grund Deutschland am 22.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
10.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Mietminderungsrecht nur auf Kaltmiete beziehen
Zur Vermeidung von Rechtsunsicherheit und Missbrauch sollte gesetzlich klargestellt werden, dass eine Mietminderung ausschließlich auf die Nettokaltmiete zu beziehen ist. Betriebskosten sind Vorauszahlungen auf Verbrauch und keine Gegenleistung für den Gebrauch der Mietsache. Eine Minderung der Warmmiete widerspricht daher der Systematik des Mietrechts und führt in der Praxis zu ungerechtfertigten finanziellen Belastungen vermietender Privatpersonen.
- Bereitgestellt von: Haus & Grund Deutschland am 22.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
10.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ungerechtfertigte Untervermietung wirksam begrenzen
Zur Verbesserung der Kontrollmöglichkeiten sollten Untervermietungen stärker in bestehende Melde- und Verwaltungsverfahren integriert werden. Künftig sollte bei der Anmeldung eines Untermieters die Zustimmung des vermietenden Eigentümers oder seiner bevollmächtigten Vertretung verpflichtend vorgelegt werden. Die Meldebehörde kann im Rahmen der Anmeldung zudem ohne nennenswerten Mehraufwand prüfen, ob für die betreffende Wohnung bereits eine Person gemeldet ist und damit ein mögliches Untermietverhältnis vorliegt. Auch bei der Gewährung staatlicher Leistungen, insbesondere Wohngeld sowie Leistungen nach dem SGB II und SGB XII, sollte grundsätzlich überprüft werden, ob für das angegebene Untermietverhältnis eine entsprechende Genehmigung des Eigentümers oder seines Vertreters vorliegt.
- Bereitgestellt von: Haus & Grund Deutschland am 22.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
10.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Regelungen im Falle des Todes eines Mieters weiterentwickeln
Aus Sicht von Haus & Grund Ziel einer Reform sein, die Abwicklung von Mietverhältnissen nach dem sollte Tod eines Mieters deutlich zu beschleunigen, Rechtssicherheit für Vermieter zu schaffen und zu vermeiden, dass Wohnungen über längere Zeit dem Wohnungsmarkt entzogen werden. Gleichzeitig sollten die wirtschaftlichen Risiken für Vermieter reduziert werden, ohne die berechtigten Interessen der Erben zu beeinträchtigen.
- Bereitgestellt von: Haus & Grund Deutschland am 22.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
10.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Neuen Kündigungsgrund "nachhaltige Zerrüttung des Mietverhältnisses"
Nach der derzeitigen Rechtslage ist es für Vermieter äußerst schwierig, ein Mietverhältnis wegen Fehlverhaltens des Mieters zu beenden. Damit besteht ein strukturelles Ungleichgewicht: Auch bei dauerhaft gestörtem oder vollständig zerstörtem Vertrauensverhältnis bleibt das Mietverhältnis regelmäßig fortbestehen, weil die gesetzlichen Kündigungstatbestände zu eng gefasst sind und in der gerichtlichen Anwendung nur selten greifen. Zur Wiederherstellung eines ausgewogenen Interessenausgleichs sollte daher ein eigenständiger Zerrüttungskündigungstatbestand geschaffen werden. Er muss Vermietern ermöglichen, ein Mietverhältnis zu beenden, wenn das Vertrauensverhältnis nachhaltig und objektiv nachvollziehbar zerstört ist.
- Bereitgestellt von: Haus & Grund Deutschland am 22.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
10.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der EU-Luftqualitätsrichtlinie
Wir teilen die in der uns vorliegenden Stellungnahme des BDI vorgebrachten Punkte, dass die EU-Luftqua-litätsrichtlinie und deren Umsetzung zu weiteren Investitionshemmnissen in der Industrie führen würden, die gerade auch die von uns vertretenen Unternehmen treffen würde. Grundsätzlich sollte die Bundesregierung daher an zwei Stellen ansetzen: einerseits empfehlen wir, sich für Änderungen der EU-Luftqualitätsrichtlinie auf der europäischen Ebene einzusetzen, begleitet von einer „stop-the-clock-Regelung“. Zum anderen sollten alle Spielräume genutzt werden, um bei der Umsetzung der Richtlinie die Auswirkungen auf die Genehmigungsfähigkeit von industriellen Anlagen zu minimieren – hierfür bietet sich vor allem die TA-Luft an.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Erdgas, Erdöl und Geoenergie e.V. am 22.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
16.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
EU-Tabakproduktrichtlinie 2014/40/EU
Die Europäische Kommission hat den "Call for Evidence" und die öffentliche Konsultation zur Tabakproduktrichtlinie 2014/40/EU eröffnet und unterstrichen, dass bis 12/2026 ein Entwurf zu einer revidierten Tabakproduktrichtlinie vorlegen wird nachdem die Folgenabschätzung abgeschlossen wurde. Als Annexindustrie werden wir von diesem Regelungsvorhaben betroffen sein, worauf die Frage 15 in der öffentlichen Konsultation hinweist.
- Bereitgestellt von: Verband der Zigarettenpapier verarbeitenden Industrie e.V. am 22.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
22.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Digitalen Euro sinnvoll umsetzen
Unser Ziel ist es, dass die Europäische Zentralbank (EZB) kein neues Zahlungssystem aufbaut und sich nur auf die Ausgabe eines Offline-Digitalen Euros fokussiert. Der Offline-Digitale-Euro sollte in privatwirtschaftliche Strukturen integrierbar sein und möglichst als Bargeld-Äquivalent ausgestaltet werden (niedriges Haltelimit, hohe Anonymität). Zudem sollte der Digitale Euro über die Apps und Systeme der europäischen Banken bereitgestellt werden.
- Bereitgestellt von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 22.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/9133
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Abstimmung über den digitalen Euro im Bundestag bindend machen
-
BT-Drs. 20/9133
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
17.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung und Rechtsfolgeabschätzung REGULATION (EU) 2019/1021
Im Rahmen der Novelle der EU POP-Verordnung soll die Festlegung eines Grenzwerts für unbeabsichtigte Spurenverunreinigungen (Unintentional Trace Contaminant, UTC) für PCB erfolgen. Pigmente, die von diesem POP-Vorschlag betroffen wären, werden derzeit benötigt, um Produktnormen zu erfüllen, und können in Textilanwendungen leider nicht ohne weiteres ersetzt werden, da es keine angemessenen technischen Alternativen gibt. Eine Folgenabschätzung wurde bislang nicht umfassend durchgeführt. Die vorgeschlagenen Grenzwerte sollen überdacht werden und es muss eine umfassende Rechtsfolgeabschätzung erfolgen.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie e.V. am 22.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
31.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung und Rechtsfolgeabschätzung REGULATION (EU) 2019/1021
Im Rahmen der Novelle der EU POP-Verordnung soll die Festlegung eines Grenzwerts für unbeabsichtigte Spurenverunreinigungen (Unintentional Trace Contaminant, UTC) für PCB erfolgen. Pigmente, die von diesem POP-Vorschlag betroffen wären, werden derzeit benötigt, um Produktnormen zu erfüllen, und können in Textilanwendungen leider nicht ohne weiteres ersetzt werden, da es keine angemessenen technischen Alternativen gibt. Eine Folgenabschätzung wurde bislang nicht umfassend durchgeführt. Die vorgeschlagenen Grenzwerte sollen überdacht werden und es muss eine umfassende Rechtsfolgeabschätzung erfolgen.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie e.V. am 22.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
31.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
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-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Geplante Anforderungen im Rahmen der ESPR für Textilien sollten vorab entschlackt und stärker praxisorientiert gestaltet werden. Ein Fokus auf die wesentlichen ökologischen Hebel und die Berücksichtigung der betrieblichen Realitäten sowie einer deutlichen ökonomischen Tragbarkeit sind unerlässlich, um die Akzeptanz und Umsetzbarkeit in der Branche sicherzustellen. Nur durch eine ausgewogene Balance zwischen Umweltzielen und wirtschaftlicher Machbarkeit kann die Öko-Design-Verordnung langfristig zur nachhaltigen Transformation der Textil- und Bekleidungsindustrie beitragen, ohne Innovationen zu hemmen oder kleinere Unternehmen unverhältnismäßig zu belasten.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie e.V. am 22.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
17.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf des Gesetz zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr (BwPBBG
Beschleunigung der Beschaffung durch die Bundeswehrbehörden
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie e.V. am 22.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1931
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr
-
BT-Drs. 21/1931
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
21.10.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
DPP im Rahmen der Ökodesign-VO (ESPR)
Für eine praxistaugliche und verhältnismäßige Umsetzung des Digitalen Produktpasses (DPP) im Rahmen der Ökodesign-Verordnung (ESPR), die den Bedürfnissen der herstellenden Textil- und Bekleidungsindustrie gerecht wird. Ziel ist eine realitätsnahe, technologieneutrale und KMU-taugliche Umsetzung, die auf offenen Standards beruht, Doppelstrukturen vermeidet und Datensouveränität gewährleistet. Der DPP darf kein bürokratisches Hemmnis, sondern muss ein praktisches Instrument zur Förderung von Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft sein.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie e.V. am 22.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
12.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Konsultation zum Referentenentwurf des Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz
Stellungnahme zur Abschwächung und Reduzierung der Anforderungen für Hersteller und Inverkehrbringer von Verpackungen im Rahmen Umsetzung der PPWR in nationales Recht (als VerpackDG). Der Entwurf verursacht nach Regierungsangaben zusätzliche Kosten von rund 90 Mio. € jährlich – für Prüfpflichten, Gutachten, Registrierungsprozesse, Zulassungen, Sicherheitsleistungen sowie die Finanzierung neuer Verwaltungs- und Aufsichtsstrukturen. Diese nicht begründbare Ausweitung des Behördenapparats widerspricht jeder wirtschaftlichen Verhältnismäßigkeit. Für KMU drohen existenzgefährdende Mehrkosten.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie e.V. am 22.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
01.12.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verbändebeteiligung des BMJV zu den Überarbeitungsentwürfen der Berichtsstandards ESRS der EFRAG
Stellungnahme zu der Überarbeitung des ESRS Set 1 (Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772) für die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie e.V. am 22.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
23.10.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verbändebeteiligung des BMJV zu den Überarbeitungsentwürfen der Berichtsstandards ESRS der EFRAG
Stellungnahme zu der Überarbeitung des ESRS Set 1 (Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772) für die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie e.V. am 22.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
16.01.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Förderrichtlinie für Beihilfen für strom- und handelsintensive Unternehmen zur Strompreisentlastung (Industriestrompreis) für die Abrechnungsjahre 2026 bis 2028 soll so verbessert werden, dass sie weiteren Branchen hilft und eine stärkere Entlastung der Unternehmen erreicht.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie e.V. am 22.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
16.01.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der VSME (Voluntary Sustainability Reporting Standard for non-listed SMEs) ist ein freiwilliger Berichtsstandard, der sich insbesondere an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) richtet, welche nicht direkt unter die Berichtspflicht der CSRD fallen.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie e.V. am 22.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
11.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD)
Über die CSDDD werden große europäische und ausländische Unternehmen EU-weit verpflichtet, sich für die Einhaltung bestimmter Umwelt- und Menschenrechtsstandards in ihren Liefer- und Wertschöpfungsketten einzusetzen.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie e.V. am 22.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
28.01.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Reform der nationalen CO2-Bepreisung durch das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG)
Das Bündnis faire Energiewende (BfE) hat einen Brief an Abgeordnete und Ministerien zu einer dringend notwendigen Reform der nationalen CO2-Bepreisung gesendet. Möglichkeiten dazu wären eine wesentliche Verbesserung der Verordnung über Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon-Leakage oder eine gezielte Regelung für CO2 aus dem Einsatz von Brennstoffen für industrielle Prozesswärme.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie e.V. am 22.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
02.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer brancheneigenen Lösung im Rahmen der Abfallrichtlinie 2008/98/EG-WFD
Branchenspezifische Eckpunkte zur Umsetzung der Erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für Textilien im Rahmen der Abfallrahmenrichtlinie (Richtlinie 2008/98/EG) mit dem Ziel einer praktikablen, privatwirtschaftlichen, Non-Profit, wettbewerbsneutralen und diskriminierungsfreien nationalen Ausgestaltung und Umsetzung.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie e.V. am 22.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
05.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ökodesign-Anforderungen für Textilien im Rahmen der EU-ESPR realistisch gestalten
Der Gesamtverband textil+mode kritisiert den UBA-Bericht zur Ökodesign-Verordnung als methodisch schwach, praxisfern und nicht ausreichend wissenschaftlich fundiert. Zentrale Kritik ist, dass viele vorgeschlagene Maßnahmen auf unrealistischen Annahmen beruhen und die komplexen globalen Lieferketten sowie die begrenzten Daten- und Umsetzungsmöglichkeiten der Unternehmen – insbesondere des Mittelstands – nicht berücksichtigen. Zudem bemängelt der Verband den hohen bürokratischen und finanziellen Aufwand der Anforderungen, dessen ökologischer Nutzen oft nicht belegt sei, sowie die unzureichende Einbindung der Industrie in den Erarbeitungsprozess.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie e.V. am 22.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
24.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer brancheneigenen Lösung im Rahmen der Abfallrichtlinie 2008/98/EG-WFD
Branchenspezifische Eckpunkte zur Umsetzung der Erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für Textilien im Rahmen der Abfallrahmenrichtlinie (Richtlinie 2008/98/EG) mit dem Ziel einer praktikablen, privatwirtschaftlichen, Non-Profit, wettbewerbsneutralen und diskriminierungsfreien nationalen Ausgestaltung und Umsetzung.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie e.V. am 22.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
24.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer brancheneigenen Lösung im Rahmen der Abfallrichtlinie 2008/98/EG-WFD
Branchenspezifische Eckpunkte zur Umsetzung der Erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für Textilien im Rahmen der Abfallrahmenrichtlinie (Richtlinie 2008/98/EG) mit dem Ziel einer praktikablen, privatwirtschaftlichen, Non-Profit, wettbewerbsneutralen und diskriminierungsfreien nationalen Ausgestaltung und Umsetzung.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie e.V. am 22.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
24.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Forschungszulagengesetzes
Weiterentwicklung der Förderung von Forschung und Entwicklung durch das Forschungszulagengesetz. Angestrebt werden Veränderungen: 1) Differenzierung der Forschungszulage nach Unternehmensgröße und Region. 2) Stärkung der Anreize zu Forschungskooperationen durch Erhöhung der Förderung von Forschungsaufträgen. 3) Bemessungsgrundlage auf Zuwachs ausrichten. 4) Einführung eines einstufigen Verfahrens. 5) Antragsberechtigung für gemeinnützige, wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen einführen und eine Förderung von 85 % ermöglichen.
- Bereitgestellt von: Deutsche Industrieforschungsgemeinschaft Konrad Zuse e. V. am 22.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
08.06.2026
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Reform der Berufskraftfahrerqualifikation
Die Initiative zielt darauf ab, die Fahrausbildung und Berufskraftfahrerqualifikation zu reformieren. Hintergrund ist, dass unter anderem im ÖPNV bundesweit 20.000 Busfahrerinnen und Busfahrer fehlen. Dies hat zur Folge, dass rund 80 % der Unternehmen aufgrund des Fahrpersonalmangels von mittelschweren bis erheblichen Auswirkungen auf ihr Unternehmen berichten. Fahrpläne werden infolgedessen ausgedünnt, Fahrten fallen aus. Nicht nur die Verkehrswende ist in Gefahr – ein Systemversagen droht. Eine große Hürde für den Berufszugang ist der Erwerb eines Führerscheins und einer Berufskraftfahrerqualifikation in Deutschland. Diese kosten insgesamt rund 14.500 € (ohne Kosten für den Pkw-Führerschein).
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am 22.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 318/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Erste Verordnung zur Änderung der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
-
BR-Drs. 318/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
17.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Modernisierung bestehender Innovationszentren
Deutschland braucht eine zentrale Initiative zur Förderung bestehender Innovations- und Gründerzentren – ein „German Innovation Infrastructure Program (GIIP)“. Ein bundesweiter Fördertopf oder eine Sonderfinanzierung sollte die Länder, die Kommunen oder die Zentren selbst ermöglichen, flexibel Mittel für die Modernisierung und Attraktivitätssteigerung bestehender Standorte abzurufen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Innovations-, Technologie- und Gründerzentren e. V. (BVIZ) am 22.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
12.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
11.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Reform der Berufskraftfahrerqualifikation
Die Initiative zielt darauf ab, die Fahrausbildung und Berufskraftfahrerqualifikation zu reformieren. Hintergrund ist, dass unter anderem im ÖPNV bundesweit 20.000 Busfahrerinnen und Busfahrer fehlen. Dies hat zur Folge, dass rund 80 % der Unternehmen aufgrund des Fahrpersonalmangels von mittelschweren bis erheblichen Auswirkungen auf ihr Unternehmen berichten. Fahrpläne werden infolgedessen ausgedünnt, Fahrten fallen aus. Nicht nur die Verkehrswende ist in Gefahr – ein Systemversagen droht. Eine große Hürde für den Berufszugang ist der Erwerb eines Führerscheins und einer Berufskraftfahrerqualifikation in Deutschland. Diese kosten insgesamt rund 14.500 € (ohne Kosten für den Pkw-Führerschein).
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am 22.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 318/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Erste Verordnung zur Änderung der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
-
BR-Drs. 318/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
01.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Politische Maßnahmen, die Kinder und Jugendliche vor Alkohol und Nikotin schützen
Um Kinder und Jugendliche zu schützen, müssen die Preise für Alkohol und Nikotinprodukte (Tabakprodukte, E-Zigaretten und verwandte Erzeugnisse) durch jährliche Steuererhöhungen, eine Präventionsabgabe und Mindestpreise erhöht werden; muss Marketing für Alkohol- und Nikotinprodukte vollständig beendet werden; muss der Verkauf von Alkohol- und Nikotinprodukten auf eine begrenzte Zahl lizensierter Fachgeschäfte beschränkt und der Verkauf über Automaten und Einzelhandel gestoppt werden; muss das Mindestalter für den Verkauf, Kauf und Konsum von Alkohol mindestens auf 18 Jahre, besser auf 21 Jahre angehoben werden, unabhängig von der Art des alkoholischen Getränks und der Begleitung durch Erziehungsberechtigte. Für Nikotinprodukte muss das Mindestalter auf 21 Jahre angehoben werden.
- Bereitgestellt von: Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Umwelt und Entwicklung (BLUE 21) e.V. am 22.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
10.03.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (6):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Politische Maßnahmen, die Kinder und Jugendliche vor Alkohol und Nikotin schützen
Um Kinder und Jugendliche zu schützen, müssen die Preise für Alkohol und Nikotinprodukte (Tabakprodukte, E-Zigaretten und verwandte Erzeugnisse) durch jährliche Steuererhöhungen, eine Präventionsabgabe und Mindestpreise erhöht werden; muss Marketing für Alkohol- und Nikotinprodukte vollständig beendet werden; muss der Verkauf von Alkohol- und Nikotinprodukten auf eine begrenzte Zahl lizensierter Fachgeschäfte beschränkt und der Verkauf über Automaten und Einzelhandel gestoppt werden; muss das Mindestalter für den Verkauf, Kauf und Konsum von Alkohol mindestens auf 18 Jahre, besser auf 21 Jahre angehoben werden, unabhängig von der Art des alkoholischen Getränks und der Begleitung durch Erziehungsberechtigte. Für Nikotinprodukte muss das Mindestalter auf 21 Jahre angehoben werden.
- Bereitgestellt von: Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Umwelt und Entwicklung (BLUE 21) e.V. am 22.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
13.04.2026
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (6):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ausschreibungsedesign Windenergie Offshore
Ziel ist die Ausgestaltung eines effizienten und zugleich die Realisierung von Offshore-Windenergieparks in den Fokus rückenden Ausschreibungsdesigns. Reduzierung von Investitionsrisiken und Erhöhung der Realisierungswahrscheinlichkeit.
- Bereitgestellt von: BWO - Bundesverband Windenergie Offshore am 22.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
20.08.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der Richtlinie Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen
Ziel des Gesetzes ist eine Dachkonstruktion zur Stärkung der Resilienz kritischer Infrastrukturen und daraus notwendiger Verantwortlichkeiten von Behörden und Betreibern und Entwicklern.
- Bereitgestellt von: BWO - Bundesverband Windenergie Offshore am 22.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13961
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen
-
BT-Drs. 20/13961
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
04.09.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der Richtlinie Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen
Ziel des Gesetzes ist eine Dachkonstruktion zur Stärkung der Resilienz kritischer Infrastrukturen und daraus notwendiger Verantwortlichkeiten von Behörden und Betreibern und Entwicklern.
- Bereitgestellt von: BWO - Bundesverband Windenergie Offshore am 22.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13961
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen
-
BT-Drs. 20/13961
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
18.12.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der BWO will Stellung dazu nehmen wie die Nationale Ausgestaltung des Net Zero Industry Act sein könnte./hat Stellung genommen zur EU-Konsultation der implementing acts.
- Bereitgestellt von: BWO - Bundesverband Windenergie Offshore am 22.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 284/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entschließung des Bundesrates: Netto-Null-Technologien strategisch stärken - Wertschöpfung durch klimaneutrale Technologien in Deutschland mit "Net Zero Valleys" sichern und zusätzlich schaffen
-
BR-Drs. 284/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
21.08.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ziele der Novellierung des WindSeeG sollen die Steigerung der Kosteneffizienz des Offshore-Ausbaus, die verbesserte Synchronisierung von Netzausbau und Erzeugungskapazität, die weitere Marktintegration des Offshore Stroms sowie Regelungen zu Offshore-Wasserstoff-Erzeugung und -Transport sein. Die Weiterentwicklung des Regulierungsrahmens soll frühzeitig die Expertise aus der betroffenen Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft berücksichtigen. Die Konsultation ist der erste Schritt für die Reform des WindSeeG im Jahr 2026.
- Bereitgestellt von: BWO - Bundesverband Windenergie Offshore am 22.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Novellierung des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG)
-
Adressatenkreis:
-
19.12.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Wir unterstützen die Zielsetzung, etwas gegen Übergewicht und Adipositas bei Kindern und Jugendlichen und dadurch mitbedingte Erkrankungen zu unternehmen, voll und ganz. Allerdings ist die Entstehung von Adipositas und Übergewicht komplex, und die Ursachen sind multifaktoriell. Für Übergewicht sind nicht einzelne Lebensmittel verantwortlich. Entscheidend für die Entstehung von Übergewicht und Adipositas ist eine unausgeglichene Kalorienbilanz. Es gibt keine Evidenz dafür, dass eine Zuckersteuer / -abgabe einen Beitrag zur Senkung der Übergewichtsprävalenz leistet.
- Bereitgestellt von: Nordzucker AG am 22.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
20.05.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Wir unterstützen die Zielsetzung, etwas gegen Übergewicht und Adipositas bei Kindern und Jugendlichen und dadurch mitbedingte Erkrankungen zu unternehmen, voll und ganz. Allerdings ist die Entstehung von Adipositas und Übergewicht komplex, und die Ursachen sind multifaktoriell. Für Übergewicht sind nicht einzelne Lebensmittel verantwortlich. Entscheidend für die Entstehung von Übergewicht und Adipositas ist eine unausgeglichene Kalorienbilanz. Es gibt keine Evidenz dafür, dass eine Zuckersteuer / -abgabe einen Beitrag zur Senkung der Übergewichtsprävalenz leistet.
- Bereitgestellt von: Nordzucker AG am 22.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
20.05.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Wir unterstützen die Zielsetzung, etwas gegen Übergewicht und Adipositas bei Kindern und Jugendlichen und dadurch mitbedingte Erkrankungen zu unternehmen, voll und ganz. Allerdings ist die Entstehung von Adipositas und Übergewicht komplex, und die Ursachen sind multifaktoriell. Für Übergewicht sind nicht einzelne Lebensmittel verantwortlich. Entscheidend für die Entstehung von Übergewicht und Adipositas ist eine unausgeglichene Kalorienbilanz. Es gibt keine Evidenz dafür, dass eine Zuckersteuer / -abgabe einen Beitrag zur Senkung der Übergewichtsprävalenz leistet.
- Bereitgestellt von: Nordzucker AG am 22.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
22.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Begrenzung rechtlicher Durchsetzungsmöglichkeiten ausländischer Staatsschulden in Restrukturierungen
Schaffung einer gesetzlichen Grundlage, die die Beteiligung privater Gläubiger an internationalen Schuldenrestrukturierungen fördert und Hold-out Verhalten begrenzt. Das Regelungsvorhaben soll die gleichberechtigte Einbeziehung privater Gläubiger sicherstellen und die Durchsetzung vereinbarter Umschuldungen erleichtern. Ziel ist eine effizientere Bewältigung von Staatsschuldenkrisen und die Wiederherstellung tragfähiger öffentlicher Finanzen in überschuldeten Ländern.
- Bereitgestellt von: Bischöfliches Hilfswerk Misereor e.V. am 22.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
28.04.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Rechtssicherheit bei der Beauftragung von Selbständigen
Der Bundesverband setzt sich für Rechtssicherheit bei der Beauftragung von Selbständigen ein, u.a. durch eine klare Abgrenzung von abhängiger Beschäftigung und Selbständigkeit (SGB IV / BGB) bzw. durch die Abgrenzung von Dienst-/Werkverträge zu Arbeitsverträgen. Dazu gehört auch die Modernierung des Statusfeststellungsverfahrens nach §7a SGB IV.
- Bereitgestellt von: Bundesverband für selbständige Wissensarbeit e.V. am 22.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
10.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Keine neuen Umlagen auf den Strompreis einführen
Der vorliegende Gesetzentwurf verfolgt das Ziel, die Versorgungssicherheit im Stromsystem in ei-nem zunehmend erneuerbaren Energiesystem zu gewährleisten. Dieses Ziel wird vom Bundesver-band Wärmepumpe ausdrücklich unterstützt. Die konkrete Ausgestaltung des vorgesehenen Kapazitätsmechanismus wirft jedoch erhebliche energiepreispolitische Fragen auf. Insbesondere die perspektivisch vorgesehene Finanzierung über eine Umlage birgt die Gefahr zusätzlicher Belastungen des Strompreises. Dies steht im Widerspruch zu den zentralen energiepolitischen Zielsetzungen, Strom als Leitenergie der Dekarbonisierung zu stärken und die Elektrifizierung des Wärmesektors voranzutreiben.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Wärmepumpe (BWP) e.V. am 22.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6279
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA
-
BT-Drs. 21/6279
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
04.05.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Wärmeplanung: Aussagekraft erhöhen
Der BWP schlägt daher vor, in der vereinfachten Wärmeplanung grundsätzlich auf die Ausweisung von Prüfgebieten zu verzichten. Zumindest sollten Prüfgebiete nur unter klar definierten Voraus-setzungen und zeitlich befristet ausgewiesen werden. Zudem muss sichergestellt werden, dass In-vestitionen in erneuerbare dezentrale Wärmeversorgungssysteme während der Prüfphase dauer-haft Bestandsschutz genießen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Wärmepumpe (BWP) e.V. am 22.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 332/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes
-
BR-Drs. 332/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
06.05.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
EPBD umsetzen: wirksame Rahmenbedingungen für Wärmepumpen sicherstellen
Umsetzung europäischer Vorgaben für den Gebäudebereich, insb. EPBD und RED in ambitionierter Weise unter Berücksichtigung der spezifischen Anforderungen von Wärmepumpen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Wärmepumpe (BWP) e.V. am 22.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
06.05.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
EPBD umsetzen: wirksame Rahmenbedingungen für Wärmepumpen sicherstellen
Umsetzung europäischer Vorgaben für den Gebäudebereich, insb. EPBD und RED in ambitionierter Weise unter Berücksichtigung der spezifischen Anforderungen von Wärmepumpen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Wärmepumpe (BWP) e.V. am 22.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
08.05.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
GModG: rechtlich belastbare und planungssichere Grundlage für Branche schaffen
Erforderlich ist eine rechtliche Klarstellung, dass seit 2024 installierte Gas- und Ölheizungen die seit diesem Zeitpunkt geltende Biotreppe weiterhin zu erfüllen haben. Alle Heizungen müssen ab 1.1.2045 klimaneutral betrieben werden. Die Regelungen zu Hybridheizungen müssen sicherstellen, dass der erneuerbare Beitrag zur Wärmebereitstellung mindestens dem der Biotreppe entspricht. Der BWP fordert eine verpflichtende Beratung zu rechtlichen Pflichten, Nachweisen und technischen Voraussetzungen vor der Investitionsentscheidung. (neuer § 43 Abs. 5 GModG-E) Die seit 2024 bestehende Betriebsprüfung ausschließlich für Wärmepumpen schafft erheblichen bürokratischen Aufwand.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Wärmepumpe (BWP) e.V. am 22.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
08.05.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Öffentlichkeitsbeteiligung zum neuen Klimaschutzprogramm der Bundesregierung
Einbringung fachlicher Erkenntnisse im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Klimaschutzprogramm 2026 der Bundesregierung durch eine Stellungnahme zum Ausbau der Windenergie an Land und der Solarenergie. Gegenstand waren geeignete rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen im Sektor Energiewirtschaft, insbesondere die Ausgestaltung der Ausschreibungsmengen im Hinblick auf die gesetzlichen Ausbau- und Klimaziele.
- Bereitgestellt von: Fachagentur Wind und Solar am 22.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/4950
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Klimaschutzprogramm 2026 der Bundesregierung
-
BT-Drs. 21/4950
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
13.01.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes
Das Arbeitszeitgesetz gibt einen Rahmen für die tägliche Arbeitszeit von Angestellten vor. Dieser Rahmen ist für einige Bereiche der Veranstaltungswirtschaft zu starr. Wir benötigen moderne Formen der Arbeitszeitgestaltung. Hierbei sind insbesondere zu nennen: Wochen- oder Monatsarbeitszeit, maximale Tagesarbeitszeit, saisonale Besonderheiten und Wochenendregelungen. Wir benötigen ein flexibles und unbürokratisches Arbeitszeitgesetz, das es unseren Betrieben ermöglicht, den Anforderungen einer zeitgemäßen und nachhaltigen Event-Produktion gerecht zu werden. Der Gesundheits- und Arbeitsschutz hat für uns dabei weiterhin oberste Priorität und steht nicht in Frage. Wir setzen uns dafür ein, dass das Arbeitszeitgesetz in diesem Sinne überarbeitet wird.
- Bereitgestellt von: VPLT - Der Verband für Medien- und Veranstaltungstechnik am 22.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
28.05.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Reform des Statusfeststellungsverfahrens
Der VPLT setzt sich für die Anpassung des Statusfeststellungsverfahrens nach § 7a SGB IV ein, um eine höhere Rechtssicherheit bei der Beauftragung von Soloselbstständigen in der Veranstaltungswirtschaft zu gewährleisten. Die aktuelle Anwendungspraxis der Deutschen Rentenversicherung führt in diesem Zusammenhang zu erheblicher Rechtsunsicherheit, erhöhtem Verwaltungsaufwand und Wettbewerbsnachteilen sowohl für Auftraggeber als auch Auftragnehmer.
- Bereitgestellt von: VPLT - Der Verband für Medien- und Veranstaltungstechnik am 22.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
14.04.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Modernisierung der Fahrschüler und Fahrlehrerausbildung
Unsere Vereinigung unterstützt die Weiterentwicklung und Modernisierung der Fahrausbildung durch gezielte Digitalisierungsmaßnahmen.
- Bereitgestellt von: MOVING International Road Safety Association e.V. am 22.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 858/21
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
-
BR-Drs. 858/21
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
23.04.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung des Zugangs von Raumfahrt-Start-ups zu öffentlichen Beschaffungs- und Förderprogrammen
Reflex Aerospace setzt sich für innovationsfreundliche Rahmenbedingungen in der deutschen und europäischen Raumfahrt-, Sicherheits- und Verteidigungsindustrie ein. Dies umfasst insbesondere Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs von Start-ups und mittelständischen Unternehmen zu öffentlichen Beschaffungsverfahren und Förderprogrammen. Ziel ist die Stärkung eines resilienten und wettbewerbsfähigen industriellen Ökosystems durch die Einbindung einer breiteren Anbieterbasis neben etablierten Großunternehmen.
- Bereitgestellt von: Reflex Aerospace am 22.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
25.09.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Europäische Union hat ihren Haushalt bzw. mehrjährigen Finanzrahmen für den Zeitraum von 2028 bis 2034 vorgestellt. Nach Auswertungen der European Cyclists’ Federation sind in den EU-Haushaltszeiträumen 2014 bis 2027 insgesamt 6,8 Milliarden Euro aus den Strukturfonds in radverkehrsbezogene Projekte geflossen. Nach Angaben der Europäische Kommission könnten die im laufenden Finanzrahmen 2021 bis 2027 für den Radverkehr vorgesehenen Mittel mehr als 12.000 Kilometer neue oder verbesserte Radverkehrsinfrastruktur ermöglichen. Der neue Finanzrahmen sollte auch weiterhin u.a. Städten, Kreisen und Gemeinden verlässlich Zugang EU-Mitteln für Radverkehrs- und aktive Mobilitätsprojekte gewähren. Die Bundesregierung hat Einfluss auf den mehrjährigen Finanzrahmen der EU.
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e.V. (ADFC) am 22.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
15.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Stellungnahme zur Angabe eines Mindesthaltbarkeitsdatums bei Tee, Kräuter- und Früchtetees
Das BMLEH beabsichtigt, sich auf europäischer Ebene für die Erweiterung der Liste von Lebensmitteln einzusetzten, die von der Pflicht zur Angabe des MHDs ausgenommen sind. Eine Ausnahme soll zukünftig auch für Tee vorgesehen werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Tee & Kräutertee Verband e.V. am 22.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
11.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
H2ercules-Appell zur Finanzierung des Wasserstoff-Kernnetzes
In der dritten Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes werden u.a. die Finanzierungsregeln für das Wasserstoff-Kernnetz geregelt. Ziel der Interessenvertretung ist es, dass Finanzierungsbedingungen beschlossen werden, die es den Fernleitungsnetzbetreibern ermöglichen, endgültige Investitionsentscheidungen für das Wasserstoff-Kernetz zu treffen.
- Bereitgestellt von: N-ERGIE Aktiengesellschaft am 22.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 590/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes -
BR-Drs. 265/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften -
BT-Drs. 20/10014
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes -
BT-Drs. 20/11017
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/10014 - Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
-
BR-Drs. 590/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
27.05.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Abregelung von Erzeugungsanlagen
Aktuell erfolgt die Abregelung von PV‑Anlagen (<100 kWp) gesetzlich vorgeschrieben am Wechselrichter, wodurch Eigenverbrauch während der Abregelung nicht oder nur eingeschränkt möglich ist. Betroffene Anlagenbetreiber müssen Strom teuer zukaufen, was zu Unmut bei Unternehmen, Landwirtschaft und Kommunen führt. Ziel des Regelungsvorhabens ist eine Anpassung der bundesgesetzlichen Vorgaben (insb. EnWG), um eine Steuerung am Netzverknüpfungspunkt zu ermöglichen. Dadurch könnte die Einspeisung reduziert werden, während der Eigenverbrauch erhalten bleibt. Dies würde die Wirtschaftlichkeit verbessern, Akzeptanz steigern und Konflikte reduzieren. Technische Voraussetzungen sind weitgehend gegeben, die gesetzliche Umsetzung steht noch aus.
- Bereitgestellt von: N-ERGIE Aktiengesellschaft am 22.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWE): Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
31.05.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verantwortungsübernahme Deutschlands zu Eindämmung der Ebola Epidemie
Das Aktionsbündnis gegen AIDS fordert die Bundesregierung auf, sich im Rahmen der deutschen G7-Präsenz bzw. der internationalen Zusammenarbeit für eine koordinierte und angemessen finanzierte Reaktion auf den Ebola-Bundibugyo-Ausbruch einzusetzen. Hierzu gehören zusätzliche finanzielle Mittel für die internationale Ausbruchsbekämpfung, die Stärkung nationaler Gesundheits- und Überwachungssysteme, Investitionen in Prävention, Vorsorge und Gesundheitsfachkräfte sowie die Förderung von Forschung und Entwicklung für Impfstoffe, Diagnostika, Therapeutika und weitere Präventionsinstrumente. Die Bundesregierung soll zudem die globale Gesundheitsarchitektur stärken und sich gegen Kürzungen internationaler Gesundheits- und Entwicklungsfinanzierung einsetzen.
- Bereitgestellt von: Aktionsbündnis gegen AIDS am 22.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
08.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Netzgerechte Privilegierung von Batteriespeichern im Außenbereich im Rahmen der BauGB-Novelle
Im Rahmen der BauGB-Novelle sollte die baurechtliche Privilegierung von Batteriespeichern im Außenbereich nach §35 BauGB so ausgestaltet werden, dass sie Ausbau der Energieinfrastruktur unterstützt und künftige Netzengpässe vermeidet. Dafür sollte ein Mindestabstand von 100m zur Grundstücksgrenze relevanter Umspannwerke wieder aufgenommen werden, um notwendige Erweiterungsflächen für Netzverknüpfungspunkte zu sichern. Zugleich sollte die Privilegierung von Batteriespeichern an eine dauerhaft netzdienliche beziehungsweise mindestens netzneutrale Fahrweise gekoppelt werden. Dazu gehört insbesondere, dass Vorhabenträger Vorgaben des zuständigen Anschlussnetzbetreibers zur Begrenzung der Wirkleistung bei Bezug und Einspeisung sowie kontextbezogene Fahrweise nach Netzsituation akzeptieren.
- Bereitgestellt von: E.ON SE am 22.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
05.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Strafgesetzbuches
Schaffung einer Rechtsgrundlage, um den strafrechtlichen Schutz vor so genannten K.O.-Tropfen zu stärken.
- Bereitgestellt von: WEISSER RING Gemeinnütziger Verein zur Unterstützung von Kriminalitätsopfern und zur Verhütung von Straftaten e. V. am 22.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
19.12.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben: