Regelungsvorhaben
Keine Einführung eines staatlichen Tierhaltungskennzeichens für Geflügelfleisch
Angegeben von:
Verband Deutscher Putenerzeuger e.V. (R004623)
am
29.06.2026
Beschreibung:
Da sich die Systematik des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes nicht ohne Weiteres auf Geflügelfleisch übertragen lässt, steht die deutsche Geflügelwirtschaft der Einführung einer verpflichtenden staatlichen Tierhaltungskennzeichnung kritisch gegenüber. Im Lebensmitteleinzelhandel (LEH) ist die 5-stufige Haltungsformkennzeichnung etabliert, eine Notwendigkeit für eine staatliche Kennzeichnung gibt es daher nicht.
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Referentenentwurf:
Drittes Gesetz zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 17.04.2026 Federführendes Ministerium: BMLEH [alle RV hierzu]
- Handel und Dienstleistungen [alle RV hierzu]
- Land- und Forstwirtschaft [alle RV hierzu]
- Lebensmittelsicherheit [alle RV hierzu]
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 30.04.2026 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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