Regelungsvorhaben

Keine Einführung eines staatlichen Tierhaltungskennzeichens für Geflügelfleisch

Angegeben von:
Verband Deutscher Putenerzeuger e.V. (R004623) am 29.06.2026

Beschreibung:
Da sich die Systematik des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes nicht ohne Weiteres auf Geflügelfleisch übertragen lässt, steht die deutsche Geflügelwirtschaft der Einführung einer verpflichtenden staatlichen Tierhaltungskennzeichnung kritisch gegenüber. Im Lebensmitteleinzelhandel (LEH) ist die 5-stufige Haltungsformkennzeichnung etabliert, eine Notwendigkeit für eine staatliche Kennzeichnung gibt es daher nicht.

Zu Regelungsentwurf

  1. Referentenentwurf:
    Drittes Gesetz zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 17.04.2026 Federführendes Ministerium: BMLEH [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (4)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2606290157 (PDF - 2 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 30.04.2026 an:

      • Bundesregierung

        • Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]

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