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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (24.384)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die AAppO soll entsprechend der aktuellen Anforderungen an Apotheker*innen zeitgemäß angepasst werden. Teilzeit im Praktischen Jahr Erweiterung Tätigkeitsfelder im Praktischen Jahr Krankheitstage im Praktischen Jahr Dritter Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung Interprofessionelle Zusammenarbeit Änderung der Rahmenbedingungen des Pharmazeistudiums, Änderung thematischer Anteile, Einführung wissenschaftlicher Arbeit, Vergleichbarkeit der Lehre und Prüfungen an Standorten sichern (Hauptstudium) Aufnahme weiterer Modellstudiengänge Änderung der Famulaturanforderungen Erhöhung der Abstände zwischen Prüfungstagen Impfen im Praktischen Jahr Digitale Prüfungen Ausweitung der Klinischen Pharmazie und Pharmakologie Mehr interprofessionelle Zusammenarbeit

    • Bereitgestellt von: Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland e. V. am 30.09.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die AAppO soll entsprechend der aktuellen Anforderungen an Apotheker*innen zeitgemäß angepasst werden. Teilzeit im Praktischen Jahr Erweiterung Tätigkeitsfelder im Praktischen Jahr Krankheitstage im Praktischen Jahr Dritter Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung Interprofessionelle Zusammenarbeit Änderung der Rahmenbedingungen des Pharmazeistudiums, Änderung thematischer Anteile, Einführung wissenschaftlicher Arbeit, Vergleichbarkeit der Lehre und Prüfungen an Standorten sichern (Hauptstudium) Aufnahme weiterer Modellstudiengänge Änderung der Famulaturanforderungen Erhöhung der Abstände zwischen Prüfungstagen Impfen im Praktischen Jahr Digitale Prüfungen Ausweitung der Klinischen Pharmazie und Pharmakologie Mehr interprofessionelle Zusammenarbeit

    • Bereitgestellt von: Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland e. V. am 30.09.2026
    • Adressatenkreis:
      • 25.08.2026

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die AAppO soll entsprechend der aktuellen Anforderungen an Apotheker*innen zeitgemäß angepasst werden. Teilzeit im Praktischen Jahr Erweiterung Tätigkeitsfelder im Praktischen Jahr Krankheitstage im Praktischen Jahr Dritter Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung Interprofessionelle Zusammenarbeit Änderung der Rahmenbedingungen des Pharmazeistudiums, Änderung thematischer Anteile, Einführung wissenschaftlicher Arbeit, Vergleichbarkeit der Lehre und Prüfungen an Standorten sichern (Hauptstudium) Aufnahme weiterer Modellstudiengänge Änderung der Famulaturanforderungen Erhöhung der Abstände zwischen Prüfungstagen Impfen im Praktischen Jahr Digitale Prüfungen Ausweitung der Klinischen Pharmazie und Pharmakologie Mehr interprofessionelle Zusammenarbeit

    • Bereitgestellt von: Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland e. V. am 30.09.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die AAppO soll entsprechend der aktuellen Anforderungen an Apotheker*innen zeitgemäß angepasst werden. Teilzeit im Praktischen Jahr Erweiterung Tätigkeitsfelder im Praktischen Jahr Krankheitstage im Praktischen Jahr Dritter Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung Interprofessionelle Zusammenarbeit Änderung der Rahmenbedingungen des Pharmazeistudiums, Änderung thematischer Anteile, Einführung wissenschaftlicher Arbeit, Vergleichbarkeit der Lehre und Prüfungen an Standorten sichern (Hauptstudium) Aufnahme weiterer Modellstudiengänge Änderung der Famulaturanforderungen Erhöhung der Abstände zwischen Prüfungstagen Impfen im Praktischen Jahr Digitale Prüfungen Ausweitung der Klinischen Pharmazie und Pharmakologie Mehr interprofessionelle Zusammenarbeit

    • Bereitgestellt von: Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland e. V. am 30.09.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Interessenvertretung zielt auf Anpassungen der Richtlinienentwürfe zur Novellierung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Angestrebt werden insbesondere Übergangsregelungen beim Wechsel der Förderbedingungen, Erleichterungen im Antragsverfahren, Anpassungen der Fördervoraussetzungen für Wärmepumpen, Kältemittel und netzdienliche Steuerbarkeit, die Ausgestaltung des Wertschöpfungsbonus, eine stärkere Berücksichtigung erneuerbarer Hybridheizungen sowie Ausnahmen beim Förderausschluss bei künftigem Wärmenetzanschluss. Zudem sollen technische Anforderungen und Nachweispflichten, etwa bei Gebäudenetzen, Pufferspeichern und Heizungsoptimierung, angepasst werden.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) am 30.09.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Richtlinienentwürfe für eine Novellierung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
    • Adressatenkreis:
      • 15.07.2026

        • Bundesregierung:

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Netzanschlusspaket zur Synchronisierung des Ausbaus erneuerbarer Energien mit dem Netzausbau. Ziel der Interessenvertretung ist, den Entwurf so anzupassen, dass der Anschluss und die Integration erneuerbarer Energieanlagen beschleunigt und flexibilisiert werden. Hierzu sollen insbesondere der Redispatch-Vorbehalt und eine entschädigungsfreie Abregelung entfallen, flexible Netzanschlussvereinbarungen und ein Recht auf Überbauung von Netzverknüpfungspunkten eingeführt, die gemeinsame Nutzung von Netzanschlüssen und Speichern ermöglicht, Abregelungen am Netzverknüpfungspunkt geregelt, digitale Netz- und Kapazitätsdaten bereitgestellt, verbindliche Ausbau- und Anschlussfristen geschaffen sowie das Instrument „Nutzen statt Abregeln“ weiterentwickelt werden.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) am 30.09.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (5):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Bezüglich der Umsetzung der EU-Methanverordnung wird regelmäßig über die Compliance-Risiken für die von den Importregelungen betroffenen Unternehmen diskutiert. Zu den Auswirkungen dieser rechtlichen Risiken auf die Unternehmen gibt es sehr unterschiedliche Meinungen. Energy Traders Deutschland hat die mit der Umsetzung der Methanverordnung verbundenen Compliance-Risiken, aus Sicht der Erdgashändler eingeordnet.

    • Bereitgestellt von: EFET Deutschland - Verband Deutscher Energiehändler am 30.09.2026
    • Adressatenkreis:
      • 07.07.2026

        • Bundesregierung:

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir fordern in der von der Bundesregierung vorgelegten EEG-Novelle Nachbesserungen, die eine marktbasierte, risikoangemessene und investitionsfreundliche Weiterentwicklung des Rechtsrahmens sicherstellen. Es sollte das Ziel sein, möglichst viel Flexibilität zu wahren und Anreize derart zu setzen, dass Investitionen für das gesamte Stromsystem maximiert und die staatlichen Förderkosten minimiert werden. Vorrangig zu Contracts for Difference (CfDs) sollten Maßnahmen geprüft werden, die den PPA-getriebenen Ausbau erneuerbarer Energien aktiv fördern. Insbesondere müssen Förderregelungen im EEG so gestaltet sein, dass sie der Entwicklung marktbasierter Langfristverträge nicht entgegenwirken.

    • Bereitgestellt von: EFET Deutschland - Verband Deutscher Energiehändler am 30.09.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/7867 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor
    • Adressatenkreis:
      • 22.07.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Verband unterstütztet einige Verbesserungen im Netzpaket, wie digitale Prozesse und verbindlichere Fristen für den Netzanschluss. Der vorgeschlagene Redispatch-Vorbehalt wird jedoch abgelehnt – EFET D spricht sich gegen dessen Einführung aus. Um Engpässe in den Verteilnetzen zu identifizieren und vorhandene Netzkapazitäten besser auszuschöpfen, sind Digitalisierung und Echtzeitdaten entscheidend. Ebenso ist Netzausbau erforderlich, um Netzengpässe zu überwinden. Transparenz über die betroffenen Netzbereiche und deren Digitalisierung sind erste notwendige Schritte. Zudem sollte die Bundesnetzagentur Mindeststandard festlegen und so die Möglichkeiten für Netzbetreiber-Eingriffe begrenzen. FCAs sollten als Option möglich, jedoch nie Voraussetzung für einen Netzanschluss sein.

    • Bereitgestellt von: EFET Deutschland - Verband Deutscher Energiehändler am 30.09.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/7866 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Interessenvertretung zielt auf die Überprüfung und gezielte Anpassung der EU-Methanemissionsverordnung hinsichtlich ihrer praktischen Umsetzbarkeit ab. Energy Traders Deutschland setzt sich für eine befristete Anpassung der Umsetzungsfristen sowie eine Überarbeitung einzelner Regelungen ein, soweit diese in der Praxis nicht erfüllbar sind oder unverhältnismäßige Auswirkungen auf die Erdgasversorgung, die Versorgungssicherheit und die Wettbewerbsfähigkeit der EU haben. Ziel ist eine rechtssichere, praxistaugliche und wirksame Ausgestaltung der Verordnung, die die Reduzierung von Methanemissionen unterstützt, ohne den Import von Erdgas, den Abschluss langfristiger Lieferverträge oder das Funktionieren der europäischen Gasmärkte unverhältnismäßig zu beeinträchtigen.

    • Bereitgestellt von: EFET Deutschland - Verband Deutscher Energiehändler am 30.09.2026
    • Adressatenkreis:
      • 28.07.2026

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das BMWE befasst sich seit Anfang des Jahres mit der zunehmenden Herausforderung der ÜNB durch kurzfristig auftretende Engpässe im Übertragungsnetz und eröffnete im Mai 2026 hierzu einen Branchendialog. Im Rahmen mehrerer Termine und Fachgespräche stellten die ÜNB die Herausforderungen auf Basis ihrer Analysen sowie Lösungsoptionen aus ÜNB-Sicht vor. EFET Deutschland war als Teilnehmer zu diesen Gesprächen eingeladen und folgte der Einladung des BMWE, zu den vorgestellten Optionen Stellung zu nehmen. In seiner Stellungnahme fordert der Verband, eine vollständige Offenlegung der ÜNB-Analyse, eine ergebnisoffene Diskussion des Lösungsraums mit allen Stakeholdern sowie die Synchronisation mit anderen Prozessen, anstatt vorschnell eine oder mehrere Optionen zu implementieren.

    • Bereitgestellt von: EFET Deutschland - Verband Deutscher Energiehändler am 30.09.2026
    • Adressatenkreis:
      • 07.08.2026

        • Bundesregierung:

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Italien plant „Maßnahmen zur Senkung der Strom- und Gaskosten zugunsten von Haushalten und Unternehmen etc“. Für die Umsetzung des im Gesetz vorgesehenen „Liquiditätsdienstes“ konsultierte die italienische Regulierungsbehörde ARERA Leitlinien sowie einen Vorschlag zur Integration der italienischen und deutschen Erdgasmärkte. Aus Sicht des Energiehandels hat der geplante Fördermechanismus potenzielle negativen Auswirkungen – auch auf den deutschen Gasmarkt. Energy Traders Europe hat dies in seiner Konsultationsantwort an ARERA ausführlich dargelegt und bescheinigt dem Instrument eine marktverzerrende Wirkung, die Fähigkeit das Marktpreissignal zu schwächen sowie das Risiko, die Fragmentierung des europäischen Gasbinnenmarkts zu verstärken.

    • Bereitgestellt von: EFET Deutschland - Verband Deutscher Energiehändler am 30.09.2026
    • Adressatenkreis:
      • 28.07.2026

        • Bundesregierung:

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das Regelungsvorhaben betrifft die geplante Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 über die gemeinsame Marktorganisation (GMO) im Verfahren 2025/0237 (COD). Ziel der Einflussnahme ist, eine Ausweitung staatlicher Marktinterventionen und insbesondere eine Bindung der Interventionsschwellen an durchschnittliche Produktionskosten zu verhindern. Interventionen sollen auf außergewöhnliche Marktkrisen begrenzt bleiben. Stattdessen soll präventives Preis- und Margenrisikomanagement, etwa über Artikel 219 GMO, gestärkt werden. Dazu sollen der Zugang zu Absicherungsinstrumenten und Beratung verbessert, regulatorische Hemmnisse abgebaut und Sicherheiten für Warentermingeschäfte mit landwirtschaftlichem Grundgeschäft unterstützt werden.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Raiffeisenverband e.V. am 30.09.2026
    • Adressatenkreis:
      • 21.09.2026

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir setzen uns für einen wirksamen, verhältnismäßigen, kohärenten und praxistauglichen Verbraucherschutz ein. Dabei sollen nachweisbare Schutzbedarfe, die tatsächliche Wirkung bestehender Regelungen sowie die Belange von Wettbewerb, Innovation und praktischer Umsetzbarkeit berücksichtigt und unnötige Komplexität, Doppelregulierungen und Informationsüberlastung vermieden werden. Insbes. sprechen wir uns für eine grundsätzlich abschließende Harmonisierung im EU-Verbraucherrecht aus; soweit Umsetzungsspielräume bestehen, sollen nationale Verschärfungen vermieden werden. Weiterhin sollten die Ausweitung verbraucherschutzrechtlicher Regelungen auf Verträge zwischen Unternehmen vermieden, Bürokratie bei Einführung neuer Regelungen abgebaut und ausreichende Übergangsfristen gewährt werden.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Raiffeisenverband e.V. am 30.09.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Bundesregierung plant, das Verpackungsgesetz anzupassen. Das BMUKN erarbeitet den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Dezember 2024 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (EU-Verpackungsverordnung). Es ist zwingend erforderlich, dass eine praxisgerechte Umsetzung des Gesetzes erfolgt, ohne dass weitere bürokratische Belastungen auf die Unternehmen zu kommen.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Raiffeisenverband e.V. am 30.09.2026
    • Adressatenkreis:
      • 28.09.2026

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Bundesregierung plant, das Verpackungsgesetz anzupassen. Das BMUKN erarbeitet den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Dezember 2024 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (EU-Verpackungsverordnung). Es ist zwingend erforderlich, dass eine praxisgerechte Umsetzung des Gesetzes erfolgt, ohne dass weitere bürokratische Belastungen auf die Unternehmen zu kommen.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Raiffeisenverband e.V. am 30.09.2026
    • Adressatenkreis:
      • 17.07.2026

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel der Interessenvertretung ist die Begleitung alkoholpolitischer und regulatorischer Vorhaben durch die Einbringung fachlicher Expertise zu den wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und verbraucherbezogenen Auswirkungen geplanter Maßnahmen. Dies umfasst insbesondere Stellungnahmen und den Austausch mit politischen Entscheidungsträgern zu Fragen der Besteuerung, Kennzeichnung, Vermarktung und Regulierung alkoholhaltiger Getränke sowie alkoholfreier Alternativprodukte. Ziel ist die Förderung sachgerechter, verhältnismäßiger, wissenschaftlich fundierter und praxisnah umsetzbarer Rahmenbedingungen unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf Unternehmen.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Raiffeisenverband e.V. am 30.09.2026
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der VDM lehnt die Einführung einer Zuckersteuer auf Getränke ab. Mehr als 300 überwiegend regionale und mittelständische Mineralbrunnen, Brauer, Süßgetränkehersteller, Safter, etc., appellieren, von der Einführung abzusehen. Eine Zuckersteuer bedeutet einen signifikanten Mehraufwand auf Unternehmensseite. Der finanzielle Beitrag ist hingegen marginal und zeigt, dass es sich um reine Symbolpolitik handelt. Zudem zeigen aktuelle Studien aus anderen Ländern, dass sie mit Blick auf die Gesundheit der Menschen nahezu wirkungslos ist. Die Getränkewirtschaft unterstützt weiterhin den Weg, einen übermäßigen Konsum von Zucker zu reduzieren, und hat deshalb im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung den Zuckergehalt marktrelevanter Erfrischungsgetränke seit 2018 erfolgreich um 15% reduziert.

    • Bereitgestellt von: Verband Deutscher Mineralbrunnen e.V. am 30.09.2026
    • Adressatenkreis:
      • 29.09.2026

        • Bundesregierung:

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Koalitionsvertrag definiert die Pharmaindustrie als eine Leitwirtschaft für Deutschland. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, wurde 2025 der neue Pharma- und Medizintechnikdialog ins Leben gerufen, dessen Ziel u.a. eine Weiterentwicklung des AMNOG ist. Wir setzen uns für eine nachhaltige Weiterentwicklung der bestehenden Regulatorik und eine Anpassung der Evidenzanforderungen ein, damit die Versorgung mit innovativen Therapien und Orphan Drugs weiterhin sichergestellt werden kann.

    • Bereitgestellt von: argenx Germany GmbH am 30.09.2026
    • Adressatenkreis:
      • 03.07.2026

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
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