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24.384 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (24.384)
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Zu Regelungsvorhaben:
Nationale Umsetzung der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive)
Die Umsetzung der CSRD in nationales Recht soll praxisgerecht und bürokratiearm erfolgen.
- Bereitgestellt von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 01.10.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen -
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
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BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
22.07.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung des EEG im Sinne der Energiegenossenschaften (Einzelthemen)
Folgende Anpassungen im Sinne der Energiegenossenschaften sollen vorgenommen werden: - Streichung der dreijährigen Projektbeschränkung in § 22b Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 EEG - Ergänzung bezüglich der gesetzlichen (finanziellen) Förderung durch das EEG in § 22b Abs. 1, 2, 5 EEG - Forderung nach einem Bürgerenergie-Gipfel zur Stärkung von Teilhabe und Akzeptanz - Einführung einer Abnahmepflicht bei Direktvermarktern und Erhöhung der "Managementprämie" für EE-Anlagen unter 100 kW in § 21 EEG - Verbesserungen von Netzanschlüssen und Stromnetzen - Gebäude-Photovoltaik muss zentrale Säule der Energiewende bleiben - Erneuerbaren-Ausbau konsequent vorantreiben und Planungssicherheit schaffen - Bürgerbeteiligung sichern, kleine Anlagen stärken - EE-Ausbauziele erreichen
- Bereitgestellt von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 01.10.2026
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Adressatenkreis:
-
15.09.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Förderung und Finanzierung von genossenschaftlichen Wärmenetzen
Ziel ist die Einführung von Instrumenten wie Bürgschaften oder KfW-Krediten mit Haftungsfreistellung, um Hemmnisse im Bereich der Finanzierung von genossenschaftlichen Wärmenetzen abzubauen. Darüber hinaus sollten die Förderbedingungen für Genossenschaften, die ein Wärmenetz planen und umsetzen wollen, verbessert werden. Eingeführt werden sollten spezielle Förderprogramme, welche insbesondere in der Phase der Projektentwicklung unterstützen.
- Bereitgestellt von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 01.10.2026
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Adressatenkreis:
-
03.09.2026
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Förderung und Finanzierung von genossenschaftlichen Wärmenetzen
Ziel ist die Einführung von Instrumenten wie Bürgschaften oder KfW-Krediten mit Haftungsfreistellung, um Hemmnisse im Bereich der Finanzierung von genossenschaftlichen Wärmenetzen abzubauen. Darüber hinaus sollten die Förderbedingungen für Genossenschaften, die ein Wärmenetz planen und umsetzen wollen, verbessert werden. Eingeführt werden sollten spezielle Förderprogramme, welche insbesondere in der Phase der Projektentwicklung unterstützen.
- Bereitgestellt von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 01.10.2026
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Adressatenkreis:
-
03.09.2026
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Berücksichtigung genossenschaftlicher Prüfungsverbände im Steuerberatungsgesetz
Erhalt der Steuerberatungsbefugnis durch genossenschaftliche Prüfungsverbände und Spitzenverbände und Verbesserung der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Fortführung niedrigschwellige Voraussetzungen für geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen Änderung von § 80, § 80a AO (ggfs. i. V. m. § 64 GenG)
- Bereitgestellt von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 01.10.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8669
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung beschränkter und unentgeltlicher geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der steuerberatenden Berufe
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BT-Drs. 20/8669
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
11.09.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Berücksichtigung genossenschaftlicher Prüfungsverbände im Steuerberatungsgesetz
Erhalt der Steuerberatungsbefugnis durch genossenschaftliche Prüfungsverbände und Spitzenverbände und Verbesserung der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Fortführung niedrigschwellige Voraussetzungen für geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen Änderung von § 80, § 80a AO (ggfs. i. V. m. § 64 GenG)
- Bereitgestellt von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 01.10.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8669
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung beschränkter und unentgeltlicher geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der steuerberatenden Berufe
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BT-Drs. 20/8669
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
12.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der vorgelegte Referentenentwurf verfolgt das Ziel, den Datenschutz im Registerrecht an die Vorgaben des EuGH-Urteils vom 4. Oktober 2024 (RS C-200/23) anzupassen und die Registergerichte zu entlasten. Ungerechtfertigten rechtsformspezifische Nachteile für Genossenschaften sollen verhindert werden.
- Bereitgestellt von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 01.10.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
17.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
"Netze-Paket", neue Regelungen zum Netzanschluss von EE
Leak enthält neben sinnvollen Vorschlägen (Netztransparenz, neuer Reservierungsmechanismus, Einführung BKZ) insb. Vorschlag zum sog. Redispatch-Vorbehalt, Einwirken auf Herausnahme dieses vorschlags bzw. Einwirken auf verträgliche ausgestaltung für Erzeuger, insb. Hinwirken auf "Notfallmaßnahme" mit sehr begrenzter Anwendung
- Bereitgestellt von: RWE am 01.10.2026
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Adressatenkreis:
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27.07.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Energiewende muss von kommunalen Akteuren mitgestaltet werden
Wir begrüßen, dass die Ausbauziele für Windenergie an Land sowie Photovoltaik konstant bleiben. Dies sorgt für Planungs- und Investitionssicherheit und ist das Fundament für eine sichere, günstige und resiliente Energieversorgung in Zukunft. Die Einführung produktionsabhängiger CfD sollte jedochmit einem Marktwertkorridor ausgestaltet werden. Die Anwendung des Claw-Back-Mechanismus sollte nur für Anlagen ab einer installierten Leistung von 200 kW gelten. Bei der vorgesehenen Begrenzung der Korrekturfaktoren in anderen Ausbauregionen bestehen Zweifel, ob dies nicht zu weitgehend ist und der Ausbau in einzelnen Regionen unattraktiv wird. Der VKU begrüßt, dass die Höhe der Entgelte, die Anlagenbetreiber für die Nutzung von Grundstücken für Windenergieanlagen zahlen begrenzt wird.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 01.10.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/7867
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor
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BT-Drs. 21/7867
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
28.09.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Verringerung der Bürokratie und Sicherung der Beschaffung im Vergabetransformationspaket
Vereinfachung sowie stärkere Berücksichtigung von sozialen und ökologischen Aspekten im Vergabeverfahren muss so ausgestaltet werden, dass die Beschaffung von kommunalen Unternehmen nicht weiter bürokratisch erschwert wird.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 01.10.2026
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Adressatenkreis:
-
30.09.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der EU-Lieferkettenverordnung in deutsches Recht
Im Rahmen der Initiative Lieferkettengesetz setzt sich Brot für die Welt gegenüber der Bundesregierung und Bundestag für eine wirksame und völkerrechtskonforme Umsetzung der CSDDD in deutsches Recht ein. Zentraler Maßstab ist dabei das menschenrechtliche Regressionsverbot aus dem VN-Sozialpakt und dem EU-Recht. Unzulässig wäre insbesondere eine Anpassung des persönlichen Anwendungsbereichs des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) an die CSDDD sowie eine vollumfängliche Umsetzung jener Bestimmungen der CSDDD, die Defizite des bestehenden LkSG adressieren. Dies betrifft insbesondere Art. 29 der CSDDD.
- Bereitgestellt von: Brot für die Welt, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 01.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
29.09.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das WindSeeG beschreibt unter Anderem den künftigen Auktionsmechanismus für die Erschließung von Offshore Flächen mit Windenergieanlagen-Projekten
- Bereitgestellt von: Siemens Energy Global GmbH & Co. KG am 30.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 508/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Optimierung und Absicherung des Ausbaus der Windenergie auf See
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BR-Drs. 508/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
17.08.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das WindSeeG beschreibt unter Anderem den künftigen Auktionsmechanismus für die Erschließung von Offshore Flächen mit Windenergieanlagen-Projekten
- Bereitgestellt von: Siemens Energy Global GmbH & Co. KG am 30.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 508/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Optimierung und Absicherung des Ausbaus der Windenergie auf See
-
BR-Drs. 508/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
21.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Das Netzanschlusspaket regelt den Zugang, Rechte und Pflichten für anzuschließende Erneuerbare Energiequellen.
- Bereitgestellt von: Siemens Energy Global GmbH & Co. KG am 30.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/7866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens
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BT-Drs. 21/7866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
27.08.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
StromVKG (Kapazitätsmechanismen für den Zubau steuerbarer Stromerzeugungskapazitäten)
Gemäß Bundesregierung fehlen für den Kohleausstieg 2030 mindestens 25 GW steuerbare Kraftwerke (überwiegend H2-Ready Gaskraftwerke). Im Rahmen der politischen Einigung zur Kraftwerksstrategie vom 05.02.2024 wurde von den Koalitionsspitzen auch beschlossen, dass bis 2028 ein Kapazitätsmechanismus etabliert wird, der Kraftwerksinvestitionen aus dem Markt heraus anreizen soll. Dafür haben wir in einem vom VDMA initiierten Stakeholder-Prozess bereits 2022 Vorschläge erarbeitet. https://www.vdma.org/documents/34570/15233942/Pressemitteilung_Stakeholder-Plattform+Strommarktdesign+-+Ergebnisse_2022-11-30_DE.pdf/d28ef999-2578-807a-3def-f7a588bb1aaf . Diese empfehlen wir Bundesregierung und Bundestag nach wie vor in diesem Kontext.
- Bereitgestellt von: Siemens Energy Global GmbH & Co. KG am 30.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): StromVKG
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Adressatenkreis:
-
26.08.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Das Netzanschlusspaket regelt den Zugang, Rechte und Pflichten für anzuschließende Erneuerbare Energiequellen.
- Bereitgestellt von: Siemens Energy Global GmbH & Co. KG am 30.09.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/7866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens
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BT-Drs. 21/7866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
17.09.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
Die DB InfraGO setzt sich für eine bürokratiearme Umsetzung der Regelungsvorhaben aus der Agenda für zufriedene Kunden auf der Schiene, die stärkere Verankerung von Pünktlichkeits- und Qualitätszielen bei der Kapazitätsvergabe, die Weiterentwicklung der Trassen- und Stationspreisregulierung im ERegG, die Beibehaltung bisheriger vergaberechtlicher Bestimmungen bei reinen Eigenmittelmaßnahmen, die gesetzliche Verankerung des Infraplans und gegen die Einführung von Karenzzeiten bei Personalwechseln ein.
- Bereitgestellt von: DB InfraGO AG am 30.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
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Adressatenkreis:
-
18.08.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungen bei geplanten Datenherausgabepflichten BNatSchG
Die Ziele des Gesetzentwurfs, der Abbau von Bürokratie sowie die umweltrechtliche Beschleunigung und Vereinfachung von Planungs- und Genehmigungsverfahren sind zu begrüßen. Die Mindestfrist zur Herausgabe von Daten zu Vorkommen von Tieren und Pflanzen wildlebender Arten, ihren Lebensstätten und Lebensräumen sowie von Biotopen nach § 6 Absatz 5a Bundesnaturschutzgesetz sollte sachgerecht verlängert werden. Anzustreben ist zudem eine grundsätzliche Lösung, die die Herausforderung einer verbesserten Datenverfügbarkeit bürokratiearm und damit kostenreduzierend sicherstellt. Auf die vorgesehene Änderung von § 21 Abs. 2 UVPG sollte verzichtet werden.
- Bereitgestellt von: DB InfraGO AG am 30.09.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Verordnung zur Stärkung eines modernen, digitalen und wirksamen Umweltschutzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
06.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen am Naturschutzrecht, insbesondere zur Eingriffsregelung
Änderungen am Naturschutzrecht zugunsten schnellere Verfahren und eines besseren Schutzes der Biodiversität.
- Bereitgestellt von: DB InfraGO AG am 30.09.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
09.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Bedarfsgerechte Mitteldotierung für die Schiene
Die DB setzt sich im Rahmen des Haushaltsgesetzes 2027 für eine bedarfsgerechte Mitteldotierung der Infrastruktur ein und dabei insbesondere für das Bestandsnetz. Zudem setzt sich die DB für passfähige Förderungen der Eisenbahnverkehrsunternehmen ein, um deren Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten.
- Bereitgestellt von: Deutsche Bahn am 30.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
24.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
-
-
-
27.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) [alle SG dorthin]
-
-
-
31.08.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungen beim Aufstiegs-BAföG gefordert
Wir fordern folgende Anpassungen im Referentenentwurf: Streichung der zusätzlichen Bestimmung angemessener Unterrichtsstunden je Maßnahmenabschnitt in § 2 Abs. 5 S. 5; Erhöhung der Förderrahmen in § 12 Abs. 1 auf 20.000 Euro für Lehrgangs-/Prüfungsgebühren und 5.000 Euro für Meisterstücke; Erhöhung des Darlehenserlasses nach § 13b Abs. 1 auf 70%; Flexibilisierung der Vollzeit-Fortbildungsdichte durch Streichung „an vier Werktagen“ in § 2 Abs. 3 Nr. 1c; Förderung von Vollzeitmaßnahmen der ersten Fortbildungsstufe durch Anpassung von § 2 Abs. 3 S. 2; grundsätzliche Förderung zweiter Fortbildungen gleicher Stufe in § 6 Abs. 3; Förderfähigkeit von Verbrauchsmaterialien in § 12 Abs. 1; Zinsfreiheit des KfW-Darlehens in § 13 Abs. 2 sowie die Erweiterung der AFBG-Statistik in § 27.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 30.09.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMBFSFJ): Fünftes Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
18.05.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Belange des Handwerks müssen bei der Luftreinhaltepolitik systematisch berücksichtigt werden
ZDH begrüßt Ansatz der 1-zu-1 Umsetzung des EU-Rechts. Fahrverbote sollten nur als Ultima Ratio sein und der Fokus auf Modernisierung von Fuhrpark und Heiztechnik liegen. Ggf. sind einheitliche Ausnahmen festzulegen, um Handwerks- und Versorgungsverkehre zu ermöglichen. Es sollten keine vorzeitigen Verbote für bestimmte Heizmethoden erfolgen. Unterstützung bei Nachrüstung (Filter) wird angeregt.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 30.09.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
19.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die allgemeine Bonpflicht ist vollständig abzuschaffen: Übergang zur Belegausgabe auf Verlangen. Die Kassenpflicht ist stärker am Umfang der Barumsätze auszurichten bzw. Ausnahmen für Betriebe mit geringen Barumsätzen vorzusehen; Benennung klarer Ausnahmetatbestände und begünstigter Fallgruppen (§ 146b Abs. 4 Satz 1 i.V.m. § 148 AO ergänzen). Die Anwendung der Registrierkassenpflicht ist mindestens bis 2028 zu verschieben und mit der Implementierung der DSFinV-K 3.0 zu synchronisieren; genereller Termin für den erstmaligen Einsatz ist der 1. Juli. Eine gesonderte Abschreibungsregelung für elektronische Aufzeichnungssysteme i.S.d. § 146a Abs. 1 AO ist einzuführen. Die Akzeptanzpflicht digitaler Zahlungsoptionen ist so zu regeln, dass die offene Ladenkasse weiter nutzbar bleibt.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 30.09.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
29.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Anregungen zur Reduzierung von verkehrsrechtlichen Bürokratien für Handwerksbetriebe
Der ZDH begrüßt den Regelungsentwurf und unterbreitet weitere Anregungen zum Bürokratieabbau beim Sonn- und Feiertagsfahrverbot (StVO), Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG), bei der Anwendung des Tachographenrechts und beim Straßenverkehrsgesetz (Flexibilisierung der Kontrolle der Führerscheine der Mitarbeiter) sowie beider Genehmigung von Großraum- und Schwertransporten.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 30.09.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMV): Entwurf eines Gesetzes zum Bürokratierückbau im Verkehrsbereich (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
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05.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Weiterentwicklung der WIPANO-Normungsförderung zur Stärkung der KMU-Beteiligung an der Normung
Die WIPANO-Normungsförderung soll so weiterentwickelt werden, dass sie auf den nachhaltigen Aufbau von Normungskompetenz und dauerhafte Beteiligungsstrukturen ausgerichtet wird. Fachverbände des Handwerks sollen künftig selbst antragsberechtigt sein und unmittelbar gefördert werden können. Ein nationales Beteiligungsmodell nach dem Vorbild von Small Business Standards (SBS) soll geprüft und aufgebaut werden. Normungswissen soll frühzeitig in der beruflichen Weiterbildung vermittelt werden; hierzu sollen die Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen sowie die Entwicklung praxisorientierter Lehr- und Lernmaterialien gefördert werden. Der freie Zugang zu branchenrelevanten Normen für Teilnehmende und Lehrkräfte der beruflichen Weiterbildung soll Bestandteil der Förderung werden.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 30.09.2026
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Adressatenkreis:
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30.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben: