Stellungnahmen/Gutachten
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154 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (154)
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung des BDSG zugunsten des Arbeitnehmerschutzes und der Rechtssicherheit von Arbeitgebenden
Die zunehmende Digitalisierung der Arbeitswelt, die mit einer Umgestaltung der Arbeitsplätze einhergeht, stellt den Arbeitnehmerdatenschutz vor neue gesetzliche Aufgaben. Der RDÖ Formuliert Regularien um Arbeitnehmer vor willkürlicher Überwachung zu schützen und Arbeitgeber vor Rechtssicherheit zu stellen.
- Bereitgestellt von: Rat für Digitale Ökologie am 27.02.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 846/21
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit
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BR-Drs. 846/21
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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01.08.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Arbeitsplatz 32 DSGVO 32 BDSG 35 BetrVG 36 Rolle von..., ... verstieß Amazon gegen BDSG und DSGVO (genauer: § 26 Abs. 5 BDSG in Verbindung mit Art. ..., ...Datenverarbeitung auf die DSGVO und das BDSG (genauer: Art. 88 Abs. ..., ... in Verbindung mit § 26 BDSG) gestützt werden könne ..., ...Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ergänzt (Wedde, 2019, ..., ...Beschäftigtendatenschutz Gebrauch gemacht: BDSG (2) In Deutschland wird..., ...Bundesdatenschutzgesetz BDSG geregelt. Durch das BDSG..., ...ist der Paragraf 26 des BDSG ausschlaggebend. Paragraph 26 BDSG regelt zunächst einmal ..., ...Einhaltung der DSGVO und des BDSG sind Betriebsräte oder ..., ...gibt mit der DSGVO und dem BDSG zwar eine Reihe von Vorschriften..., ...Bundesdatenschutzgesetzes (vgl. § 26 BDSG) blass und rudimentär. ..., ...Positiv ist mit Blick auf das BDSG festzuhalten, dass es von..., ...DSGVO i.V.m. § 26 Abs. 4 BDSG), auf Betriebsebene per..., ...New-Work-Haelfte-arbeitet-im-Homeoffice BDSG (2024). https://www.gesetze-im-internet.de...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines Verbot biometrischer Massenüberwachung, etwa durch automatisierte Gesichtserkennung in der Strafverfolgung
- Bereitgestellt von: Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) am 27.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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20.06.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... die Aufnahme von § 16a BDSG-E. Die Institutionalisierung..., ...Gelegenheit der Reform des BDSG zu nutzen, den Gesetzentwurf..., ...durch § 34 Abs. 1 Satz 2 BDSG-E und § 83 Abs. 1 Satz ..., ...sowohl in § 34 Abs. 1 Satz 2 BDSG als auch in § 83 Abs. 1..., ...den status-quo der DSK im BDSG. Sie gibt derzeit bereits..., ... Reformbestrebungen des BDSG sollten deshalb genutzt..., ...im öffentlichen Raum im BDSG zu verankern (II). Das ..., ...aus § 1 Abs. 1 Satz 2 BDSG. Gem. § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BDSG gelten die Regelungen des BDSG für öffentliche Stellen..., ... 1 Satz 1 Nr. 2 BDSG): Existiert landesspezifisches..., ...hat dieses Vorrang. Das BDSG gilt aber dann („soweit..., .... 2 Satz 2 BDSG). Das BDSG gilt also subsidiär..., ... Eine Verankerung im BDSG bietet sich deshalb an,..., ...anordnet, dass Teil 3 des BDSG entsprechend anzuwenden..., ...repressiven Bereich das BDSG gilt. Die §§ 45 ff. BDSG..., ...Stellen im Sinne des § 2 BDSG gelten, und zwar sowohl..., ... unzulässig.“ In § 23 BDSG könnte folgender neuer ..., ...unzulässig.“ In § 24 BDSG könnte folgender neuer ..., ... unzulässig.“ In § 49 BDSG könnte folgender neuer ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten in der Versicherungswirtschaft
Der Verband setzt sich dafür ein, dass - wie in anderen Mitgliedstaaten der EU auch – eine klare gesetzliche Erlaubnis für die in bestimmten Versicherungssparten notwendige Verarbeitung von Gesundheitsdaten geschaffen wird. Ebenso sollte klargestellt werden, dass die aufgrund von versicherungsaufsichtsrechtlichen Vorgaben und im Rahmen der Durchführung einiger Versicherungsverträge notwendige Verarbeitung von Daten über Straftaten zulässig ist.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 28.06.2024
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Adressatenkreis:
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05.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
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06.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...BMI geplante Änderung des BDSG sollte zum Anlass genommen..., ...siehe Punkt 1.). → § 37 BDSG sollte vollautomatisierte..., ... geplanten Änderung des BDSG behoben werden könnten..., ...Versicherungszwecken (§ 22 BDSG) Vorschlag: In § 22 BDSG..., ...schon eine Klarstellung im BDSG, dass die Verarbeitung ..., ... 1 und Abs. 2 BDSG sollten vollautomatisierte..., ...Beispielen wären nach § 37 BDSG keine vollautomatisier..., ...einer Änderung des § 37 BDSG Rechnung getragen werden..., ...Kugelmann, Datenschutz-GVO/BDSG, 2. Aufl. 2020, Art. 10..., ... aktuellen Änderung des BDSG behoben werden könnten..., ... des § 32 Abs. 2 Satz 3 BDSG in § 33 Abs. 2 BDSG Vorschlag..., ...Die in § 32 Abs. 2 Satz 3 BDSG getroffene Regelung zum..., ... Satz 3 und § 33 Abs. 2 BDSG. Nach § 32 Abs. 1 Nr. 4 und 5 BDSG kann auf eine Information..., ... 32 Abs. 2 Satz 1 und 2 BDSG nicht gelten. Dies würde..., ... Abs. 1 Nr. 2 a) und b) BDSG bezieht, fehlt jedoch eine..., ...33 Abs. 1 Nr. 2 lit. b) BDSG in § 34 BDSG Vorschlag..., ...33 Abs. 1 Nr. 2 lit. a) BDSG erstrecken. Es sollte..., ...: In § 34 Abs. 1 Nr. 1 BDSG befindet sich derzeit eine..., ... Abs. 1 Nr. 2 lit. b) BDSG nicht informiert werden...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Paragraf 34 I BDSG für Auskunftsanfragen und Paragraf 20 III zur Vermeidung paralleler Verfahren
Der DDV setzt sich für eine gesetzliche Regelungen auf Basis aktueller Rechtsprechung des EuGH zur Speicherfrist für Auskunftsanfragen hinsichtlich der Empfänger von Daten ein. Im Weiteren gäbe das Änderungsgesetz die Möglichkeit, das Problem der doppelten Rechtswege (Zivil- und Verwaltungsrechtsweg) zu lösen, indem ein Rechtsweg ausgesetzt würde unter Priorisierung des Zivilrechtsweges. Nicht zuletzt weist der DDV auf werberechtliche Missverständnisse im Zusammenhang mit dem so genannten Lettershop-Verfahren hin.
- Bereitgestellt von: DDV Deutscher Dialogmarketing Verband e.V. am 24.04.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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17.04.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der Datenschutz-Grund..., ...Gesetzentwurf trifft in § 40a BDSG (neu) eine Regelung zu ..., ...Vorschläge zur Nachbesserung des BDSG aufgrund aktueller Entscheidungen..., ...beispielsweise § 34 Abs. 1 BDSG um eine neue Ziffer 3 wie..., ...beispielsweise § 20 Abs. 3 BDSG wie folgt um einen zweiten...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ziel der Interessenvertretung ist es, im Rahmen der Umsetzung des EHDS sowie der Weiterentwicklung nationaler datenschutzrechtlicher Regelungen Rechtssicherheit für die Nutzung pseudonymisierter Gesundheitsdaten zu schaffen. Angestrebt wird die Erweiterung bestehender Rechtsgrundlagen für die Nutzung von Gesundheitsdaten für Forschung, Produktentwicklung und KI-Training, eine Klarstellung des Anonymisierungsbegriffs sowie eine innovationsfördernde Ausgestaltung der Datenschutzaufsicht im Gesundheitsbereich.
- Bereitgestellt von: CompuGroup Medical SE & Co. KGaA am 17.12.2025
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Adressatenkreis:
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16.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...erweitert und in § 27 Abs. 3 BDSG Klarstellungen vorgenommen..., ...parallel in § 27 Abs. 3 BDSG klarstellen, dass für Forschungszwecke..., ...Rechtsgrundlage des § 27 BDSG berufen dürften – das GDNG..., ...Rechtsgrundlage des § 27 Abs. 1 BDSG für innovationsgetriebene Zwecke § 27 Abs. 1 BDSG sollte als Rechtsgrundlage..., ...Forschung im Sinne des § 27 BDSG nicht ausschließlich auf...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stellungnahme zum Gesetzentwurf
- Bereitgestellt von: Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD) e.V. am 25.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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19.06.2024
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Verweis in § 12 Abs. 3 BDSG auf das Bundesministergesetz..., ...anstehende Überarbeitung des BDSG sollte daher genutzt werden..., ...Entsprechende Anpassungen im § 12 BDSG würden hier eine schnelle..., ...Ergänzung des § 12 Abs. 1 BDSG vor: Die Rechte und Pflichten..., ...gleichwertigen Anpassung des § 12 BDSG einer Lösung zuführen und..., ...Gesetzgebungsverfahren zum BDSG bietet dafür eine schnelle...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Effektive Betrugspävention im Onlinehandel ermöglichen
Zalando setzt sich für eine Anpassung des Anwendungsbereichs des neuen §37a. Um weiter eine effektive Betrugspävention im Onlinehandel zu ermöglichen, muss Anti-Betrug-Scoring aus dem neuen §37a ausgenommen werden.
- Bereitgestellt von: Zalando am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
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BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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13.03.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Entwurf zur Änderung des BDSG beinhaltet neben neuen ..., ...einer Regelung in § 37a BDSG-E ist aus unserer Sicht..., ...Vorschrift in § 31 Abs.1 BDSG nicht europarechtskonform..., .... Der Entwurf des § 37a BDSG-E führt jedoch zu eben ..., ...erfolgen, wenn man den § 37a BDSG auf die Datenverarbeitung..., ...Regelung in § 37a Abs.1 Nr.1 BDSG-E gestrichen werden. Dies..., ...werden. C. § 37a Abs.2 BDSG-E muss die Ausnahmetatbestände..., ...Vorschrift in § 37a Abs.2 BDSG-E ist von ihrem Wortlaut..., ... in § 37a Abs.2 Nr.3 b) BDSG-E ist nicht mit den Grundsätzen..., ...eingeschränkt § 37a Abs.6 BDSG-E soll sich vermutlich ..., ...beschränken und § 37a Abs.1 Nr.1 BDSG-E streichen. ■ § 37a Abs.2 BDSG-E eindeutig formulieren..., ...in § 37a Abs. 2 Nr.3 b) BDSG-E streichen. ■ § 37a Abs 6 BDSG-E umformulieren und auf...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Menschenrechte schützen - Biometrische Fernidentifizierung verbieten
D64 fordert den Deutschen Bundestag auf, jede Form der biometrischen Fernidentifizierung in Deutschland zu verbieten. Obwohl der AI Act der EU biometrische Überwachung im öffentlichen Raum grundsätzlich verbietet, erlauben zahlreiche Ausnahmen dies für Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden. Ein nationales Verbot soll den Schutz der Menschenrechte sicherstellen und das ständige Gefühl der Überwachung vermeiden. Dies steht im Einklang mit dem Koalitionsvertrag, der biometrische Erkennung im öffentlichen Raum ablehnt und das Recht auf Anonymität betont.
- Bereitgestellt von: D64 - Zentrum für digitalen Fortschritt e.V. am 13.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/1199
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
über die gemäß § 93 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen bzw. nicht überwiesenen Unionsdokumente - (Eingangszeitraum: 28. Februar bis 4. März 2022) -
BT-Drs. 20/12806
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Terrorismusbekämpfung -
BT-Drs. 20/12805
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems
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BT-Drs. 20/1199
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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06.09.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) bietet an dieser Stelle..., ...innen in der Anhörung zur BDSG-Novelle im Innenausschuss..., ...Ebene und im Rahmen der BDSG-Novellierung die Chance..., ...Digitales dafür ein, dass das BDSG in 2. Lesung um ein Verbot...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Interessenvertretung bezieht sich auf die Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie durch nationale Regelungen. Im Mittelpunkt steht die Schaffung klarer rechtlicher Grundlagen im Bundesdatenschutzgesetz, um den Einsatz bonitätsrelevanter Daten rechtssicher zu gestalten, Überschneidungen mit bestehenden Vorgaben zu vermeiden und Kreditwürdigkeitsprüfungen als verpflichteten Bestandteil des Verbraucherschutzes praktikabel umzusetzen.
- Bereitgestellt von: Verband der Anbieter im Digital- und Telekommunikationsmarkt (VATM) e.V. am 26.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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20.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...betraf insbesondere den § 31 BDSG, eine zentrale Vorschrift..., ...Kreditwürdigkeitsprüfungen relevanten § 30 BDSG. Im Zuge dieser Anpassungen..., .... Wir schlagen vor, im BDSG eine Regelung als Ausnahme..., ...erledigte Zahlungsstörungen im BDSG eine schnelle und zielgerichtete...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Berücksichtigung der DSGVO-konformen Harmonisierung bei Neuregelung des Beschäftigtendatenschutzes
Aus Sicht des Bitkom ist es essenziell, dass nationale Regelungen im Beschäftigtendatenschutz immer die europäische Perspektive und den Harmonisierungsgedanken der DSGVO im Blicke haben. Nationale Sonderwege sollten vermieden werden.
- Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
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Adressatenkreis:
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27.03.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Überarbeitung von § 26 BDSG Im Hinblick auf die Entscheidung..., ...absehbaren Konsequenz für § 26 BDSG ist es notwendig, den bisherigen § 26 BDSG nachzubessern. Er ist unzweckmäßig..., ...der Neufassung des § 26 BDSG klargestellt werden, dass..., ...beseitigt werden. § 24 Abs. 2 BDSG enthält einen solchen Fehler..., ...geltenden § 26 Abs. 1 S. 2 BDSG und der im Positionspapier..., ...Regelungen der DS-GVO und des BDSG bereits auf das Bewerbungsverfahren..., ...Nach § 26 Abs. 8 Satz 2 BDSG sind auch Bewerberinnen..., ...Direkterhebung (vgl. § 4 Abs. 2 S. 2 BDSG a.F.) ist in der DS-GVO..., ...bereits in der DS-GVO und im BDSG geregelt ist. Der Schutz..., ...geregelt. Im § 26 Abs. 3 BDSG findet sich eine Konkretisierung..., ...engeren Sinne bereits in § 26 BDSG normiert. Eine Ergänzung..., ...weder in der DS-GVO noch im BDSG geregelt. Vielmehr ist ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Neuregelung der Eröffnung von Konten für Minderjährige
Praxisgerechte Regelung der Eröffnung von Konten für Minderjährige (1) Grundsätzliche Alleineröffnungsbefugnis eines Elternteils (2) Ausdehnung der Eröffnungsbefugnis auf unmittelbar verbundene Rechtsgeschäfte (z. B. Einwilligung zu Verfügungen des Minderjährigen über das Kontogutha-ben) (3) Einführung einer Alleineröffnungsbefugnis nicht nur für Zahlungskonten, wie vom Bundesrat angeregt, sondern auch für Tagesgeldkonten und Spar- und Depotprodukte (4) Anpassung bereits bestehender Regularien an eine Alleineröffnungsbefugnis (5) Digitale Teilhabe von Minderjährigen nicht nur mit Blick auf Kontoeröffnungen ermöglichen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 23.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 304/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entschließung des Bundesrates zur Regelung einer Alleineröffnungsbefugnis für Taschengeldkonten bei gemeinsamem Sorgerecht
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BR-Drs. 304/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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01.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ........................., ...Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) In Umsetzung der Richtlinienvorgaben..., ...der Vorschrift in § 31 BDSG zum Scoring und zu Bonitätsauskünften..., ...Urteil einen neuen § 37a BDSG-E. Das Gesetzesvorhaben..., ...Allerding gibt es bei § 37a BDSG-E noch Verbesserungspotential..., ...sollte durch Anpassung des BDSG entweder eine Aufwertung..., ...Regelung in § 35 Abs. 2 Nr. 4 BDSG a.F. erfolgen. Zumindest..., ...jedoch sollte § 30 Abs. 4 BDSG-neu um folgenden Satz 2..., .... April 2024 (…) § 37a BDSG-E: Schaffung von Rechtssicherheit..., ...Anwendungsbereich des § 37a BDSG Gemäß der genannten EuGH-Rechtsprechung sollte der § 37a BDSG-E nur das Scoring von ..., ...zu bringen, dass § 37a BDSG-E nur für das Scoring von..., ...Nach § 37a Abs. 2 Nr. 1 c) BDSG-E sollen „Informationen..., ...betont, sollte der § 37a BDSG insgesamt auf das Scoring..., ...in § 37a Abs. 2 Nr. 3b BDSG-E vorgesehene Zweckbindung..., ...Anwendungsbereich von § 37a Abs. 6 BDSG-E auf solche Entscheidungen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225.
Kein Gold-Plating - Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken - Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen - Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeter Überziehung - Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Praxistauglicher AGB Änderungsmechanismus Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an Widerrufsinformation erlöschen Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster Entfall Schriftformerfordernis für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für gesamte Kundenkommunikation Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei Kreditwürdigkeitsprüfung
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 07.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
02.10.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ........................., ...Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) In Umsetzung der Richtlinienvorgaben..., ...der Vorschrift in § 31 BDSG zum Scoring und zu Bonitätsauskünften..., ...Urteil einen neuen § 37a BDSG-E. Das Gesetzesvorhaben..., ...Allerding gibt es bei § 37a BDSG-E noch Verbesserungspotential..., ...sollte durch Anpassung des BDSG entweder eine Aufwertung..., ...Regelung in § 35 Abs. 2 Nr. 4 BDSG a.F. erfolgen. Zumindest..., ...jedoch sollte § 30 Abs. 4 BDSG-neu um folgenden Satz 2..., ...2024 (…) § 37a BDSG-E: Schaffung von Rechtssicherheit..., ...Anwendungsbereich des § 37a BDSG Gemäß der genannten EuGH-Rechtsprechung sollte der § 37a BDSG-E nur das Scoring von ..., ...zu bringen, dass § 37a BDSG-E nur für das Scoring von..., ...Nach § 37a Abs. 2 Nr. 1 c) BDSG-E sollen „Informationen..., ...betont, sollte der § 37a BDSG insgesamt auf das Scoring..., ...in § 37a Abs. 2 Nr. 3b BDSG-E vorgesehene Zweckbindung..., ...Anwendungsbereich von § 37a Abs. 6 BDSG-E auf solche Ent- scheidungen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225
Kein Gold-Plating - Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken - Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen - Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeter Überziehung - Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Praxistauglicher AGB Änderungsmechanismus Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an Widerrufsinformation erlöschen Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster Entfall Schriftformerfordernis für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für gesamte Kundenkommunikation Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei Kreditwürdigkeitsprüfung
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 07.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
02.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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-
16.10.2025
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ........................., ...Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) In Umsetzung der Richtlinienvorgaben..., ... der Vorschrift in § 31 BDSG zum Scoring und zu Bonitätsauskünften..., ...Urteil einen neuen § 37a BDSG-E. Das Gesetzesvorhaben..., ...Allerding gibt es bei § 37a BDSG-E noch Verbesserungspotential..., ...sollte durch Anpassung des BDSG entweder eine Aufwertung..., ...Regelung in § 35 Abs. 2 Nr. 4 BDSG a.F. erfolgen. Zumindest..., ...jedoch sollte § 30 Abs. 4 BDSG-neu um folgenden Satz 2..., .... April 2024 (…) § 37a BDSG-E: Schaffung von Rechtssicherheit..., ...Anwendungsbereich des § 37a BDSG Gemäß der genannten EuGH-Rechtsprechung sollte der § 37a BDSG-E nur das Scoring von Auskunfteien..., ... zu bringen, dass § 37a BDSG-E nur für das Scoring von..., ...Nach § 37a Abs. 2 Nr. 1 c) BDSG-E sollen „Informationen..., ...betont, sollte der § 37a BDSG insgesamt auf das Scoring..., ... in § 37a Abs. 2 Nr. 3b BDSG-E vorgesehene Zweckbindung..., ...Anwendungsbereich von § 37a Abs. 6 BDSG-E auf solche Ent-scheidungen...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225.
Kein Gold-Plating - Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken - Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen - Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeter Überziehung - Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Praxistauglicher AGB Änderungsmechanismus Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an Widerrufsinformation erlöschen Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster Entfall Schriftformerfordernis für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für gesamte Kundenkommunikation Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei Kreditwürdigkeitsprüfung
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 07.10.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
02.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
16.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ........................., ...Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) In Umsetzung der Richtlinienvorgaben..., ... der Vorschrift in § 31 BDSG zum Scoring und zu Bonitätsauskünften..., ...Urteil einen neuen § 37a BDSG-E. Das Gesetzesvorhaben..., ...Allerding gibt es bei § 37a BDSG-E noch Verbesserungspotential..., ...sollte durch Anpassung des BDSG entweder eine Aufwertung..., ...Regelung in § 35 Abs. 2 Nr. 4 BDSG a.F. erfolgen. Zumindest..., ...jedoch sollte § 30 Abs. 4 BDSG-neu um folgenden Satz 2..., .... April 2024 (…) § 37a BDSG-E: Schaffung von Rechtssicherheit..., ...Anwendungsbereich des § 37a BDSG Gemäß der genannten EuGH-Rechtsprechung sollte der § 37a BDSG-E nur das Scoring von Auskunfteien..., ... zu bringen, dass § 37a BDSG-E nur für das Scoring von..., ...Nach § 37a Abs. 2 Nr. 1 c) BDSG-E sollen „Informationen..., ...betont, sollte der § 37a BDSG insgesamt auf das Scoring..., ... in § 37a Abs. 2 Nr. 3b BDSG-E vorgesehene Zweckbindung..., ...Anwendungsbereich von § 37a Abs. 6 BDSG-E auf solche Ent-scheidungen...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Bundeseinheitliche Datenschutzregelungen und deren Interpretation im Gesundheitswesen
Wir treten ein für eine zielführende gesetzliche Lösung bezüglich der vielfältigen Datenschutzregelungen auf verschiedenen Ebenen, die im deutschen Gesundheitswesen für verschiedene Anwendungsbereiche gelten und darüber hinaus unterschiedlich interpretiert werden, obwohl es eine EU-weit geltende Datenschutzgrundverordnung gibt.
- Bereitgestellt von: Johnson & Johnson Medical GmbH am 10.12.2024
-
Adressatenkreis:
-
10.12.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Bundesdatenschutz-gesetz („BDSG“) und Landesdatenschutzgesetzen..., ...Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Der deutsche Gesetzgeber..., ...Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) einige ge-setzliche Regelungen..., ...Abs. 1 Ziff. 1 Buchst. b) BDSG ist eine Verarbeitung zu..., ...Abs. 1 Ziff. 1 Buchst. b) BDSG wiederholt hierbei Art...., ...Anforderungen des § 22 Abs. 2 BDSG zu beachten. Der für die..., ...der in § 22 Abs. 2 Satz 2 BDSG beispielhaft aufgezähl-ten..., ...Verfahrensregelungen. Auch in § 22 Abs. 2 BDSG werden in großen Teilen..., ...Abs. 1 Ziff. 1 Buchst. c) BDSG die Verarbeitung von Ge-sundheitsdaten..., ...Anforderungen des § 22 Abs. 2 BDSG zu beachten. Zudem sind..., ...Gesetzgeber hat mit § 27 BDSG von der Öffnungsklausel..., ...erlaubt nach § 27 Abs. 1 BDSG eine Verarbei-tung von ..., ...Ergänzend zu den in § 22 Abs. 2 BDSG genannten Maßnahmen sind gem. § 27 Abs. 3 BDSG zu wissenschaftlichen Forschungszwecken..., ...sich aus der DS-GVO, dem BDSG, dem Berliner Da-tenschutzgesetz..., ... die Regelungen aus dem BDSG gelten (so Baden-Württemberg..., ...des Gesetzesentwurfs zum BDSG ist eine bundesgesetzliche..., ...hat und hiervon mit dem BDSG und den bereichsspezifische..., ...Bezug auf im Rahmen des BDSG und/oder in bereichsspezifi-schen..., ...gelten die Regelungen des BDSG sowie bundesgesetzlicher...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
Kein Gold-Plating bei der Umsetzung: -Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken -Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen -Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei der geduldeter Überziehung -Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Das Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an die Widerrufsinformation erlöschen. Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster. Entfall Schriftformerfordernis auch für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen. Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten. Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für die gesamte Kundenkommunikation. Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext. Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei der Kreditwürdigkeitsprüfung.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 08.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJ) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
Adressatenkreis:
-
02.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
16.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ........................., ...Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) In Umsetzung der Richtlinienvorgaben..., ...der Vorschrift in § 31 BDSG zum Scoring und zu Bonitätsauskünften..., ...Urteil einen neuen § 37a BDSG-E. Das Gesetzesvorhaben..., ...Allerding gibt es bei § 37a BDSG-E noch Verbesserungspotential..., ...sollte durch Anpassung des BDSG entweder eine Aufwertung..., ...Regelung in § 35 Abs. 2 Nr. 4 BDSG a.F. erfolgen. Zumindest..., ...jedoch sollte § 30 Abs. 4 BDSG-neu um folgenden Satz 2..., .... April 2024 (…) § 37a BDSG-E: Schaffung von Rechtssicherheit..., ...Anwendungsbereich des § 37a BDSG Gemäß der genannten EuGH-Rechtsprechung sollte der § 37a BDSG-E nur das Scoring von ..., ...zu bringen, dass § 37a BDSG-E nur für das Scoring von..., ...Nach § 37a Abs. 2 Nr. 1 c) BDSG-E sollen „Informationen..., ...betont, sollte der § 37a BDSG insgesamt auf das Scoring..., ...in § 37a Abs. 2 Nr. 3b BDSG-E vorgesehene Zweckbindung..., ...Anwendungsbereich von § 37a Abs. 6 BDSG-E auf solche Entscheidungen...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225
Kein Gold-Plating - Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken - Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen - Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeter Überziehung - Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Praxistauglicher AGB Änderungsmechanismus Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an Widerrufsinformation erlöschen Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster Entfall Schriftformerfordernis für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für gesamte Kundenkommunikation Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei Kreditwürdigkeitsprüfung
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 30.10.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
02.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
16.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
-
-
22.10.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ........................., ...Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) In Umsetzung der Richtlinienvorgaben..., ...der Vorschrift in § 31 BDSG zum Scoring und zu Bonitätsauskünften..., ...Urteil einen neuen § 37a BDSG-E. Das Gesetzesvorhaben..., ...Allerding gibt es bei § 37a BDSG-E noch Verbesserungspotential..., ...sollte durch Anpassung des BDSG entweder eine Aufwertung..., ...Regelung in § 35 Abs. 2 Nr. 4 BDSG a.F. erfolgen. Zumindest..., ...jedoch sollte § 30 Abs. 4 BDSG-neu um folgenden Satz 2..., .... April 2024 (…) § 37a BDSG-E: Schaffung von Rechtssicherheit..., ...Anwendungsbereich des § 37a BDSG Gemäß der genannten EuGH-Rechtsprechung sollte der § 37a BDSG-E nur das Scoring von ..., ...zu bringen, dass § 37a BDSG-E nur für das Scoring von..., ...Nach § 37a Abs. 2 Nr. 1 c) BDSG-E sollen „Informationen..., ...betont, sollte der § 37a BDSG insgesamt auf das Scoring..., ...in § 37a Abs. 2 Nr. 3b BDSG-E vorgesehene Zweckbindung..., ...Anwendungsbereich von § 37a Abs. 6 BDSG-E auf solche Entscheidungen...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225.
Kein Gold-Plating - Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken - Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen - Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeter Überziehung - Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Praxistauglicher AGB Änderungsmechanismus Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an Widerrufsinformation erlöschen Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster Entfall Schriftformerfordernis für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für gesamte Kundenkommunikation Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei Kreditwürdigkeitsprüfung
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 16.10.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
16.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ........................., ...Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) In Umsetzung der Richtlinienvorgaben..., ...der Vorschrift in § 31 BDSG zum Scoring und zu Bonitätsauskünften..., ...Urteil einen neuen § 37a BDSG-E. Das Gesetzesvorhaben..., ...Allerding gibt es bei § 37a BDSG-E noch Verbesserungspotential..., ...sollte durch Anpassung des BDSG entweder eine Aufwertung..., ...Regelung in § 35 Abs. 2 Nr. 4 BDSG a.F. erfolgen. Zumindest..., ...jedoch sollte § 30 Abs. 4 BDSG-neu um folgenden Satz 2..., ...2024 (…) § 37a BDSG-E: Schaffung von Rechtssicherheit..., ...Anwendungsbereich des § 37a BDSG Gemäß der genannten EuGH-Rechtsprechung sollte der § 37a BDSG-E nur das Scoring von ..., ...zu bringen, dass § 37a BDSG-E nur für das Scoring von..., ...Nach § 37a Abs. 2 Nr. 1 c) BDSG-E sollen „Informationen..., ...betont, sollte der § 37a BDSG insgesamt auf das Scoring..., ...in § 37a Abs. 2 Nr. 3b BDSG-E vorgesehene Zweckbindung..., ...Anwendungsbereich von § 37a Abs. 6 BDSG-E auf solche Ent- scheidungen...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225.
Kein Gold-Plating - Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken - Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen - Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeter Überziehung - Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Praxistauglicher AGB Änderungsmechanismus Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an Widerrufsinformation erlöschen Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster Entfall Schriftformerfordernis für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für gesamte Kundenkommunikation Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei Kreditwürdigkeitsprüfung
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 07.10.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
02.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
16.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ........................., ...Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) In Umsetzung der Richtlinienvorgaben..., ... der Vorschrift in § 31 BDSG zum Scoring und zu Bonitätsauskünften..., ...Urteil einen neuen § 37a BDSG-E. Das Gesetzesvorhaben..., ...Allerding gibt es bei § 37a BDSG-E noch Verbesserungspotential..., ...sollte durch Anpassung des BDSG entweder eine Aufwertung..., ...Regelung in § 35 Abs. 2 Nr. 4 BDSG a.F. erfolgen. Zumindest..., ...jedoch sollte § 30 Abs. 4 BDSG-neu um folgenden Satz 2..., .... April 2024 (…) § 37a BDSG-E: Schaffung von Rechtssicherheit..., ...Anwendungsbereich des § 37a BDSG Gemäß der genannten EuGH-Rechtsprechung sollte der § 37a BDSG-E nur das Scoring von Auskunfteien..., ... zu bringen, dass § 37a BDSG-E nur für das Scoring von..., ...Nach § 37a Abs. 2 Nr. 1 c) BDSG-E sollen „Informationen..., ...betont, sollte der § 37a BDSG insgesamt auf das Scoring..., ... in § 37a Abs. 2 Nr. 3b BDSG-E vorgesehene Zweckbindung..., ...Anwendungsbereich von § 37a Abs. 6 BDSG-E auf solche Ent-scheidungen...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Amazon setzt sich für eine praktikable Umsetzung der EU Verbraucherkreditrichtlinie 2.0 um, die den Fokus auf Digitalisierung, Verbraucherschutz und Verhältnismäßigkeit legt.
- Bereitgestellt von: Amazon Deutschland Services GmbH am 29.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
15.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...zulässig; siehe § 1 Abs. 5 BDSG. Auch mögliche Anforderungen..., ...ermöglichen (zu § 30 Abs. 2 BDSG-E) Der neue § 30 Abs. 2 BDSG-E soll Art. 19 Abs. 2 der..., ...Begriffswahl in § 30 Abs. 2 BDSG-E, wonach Kreditgeber einer..., ...werden, dass § 30 Abs. 2 BDSG-E kei-nerlei Aussage zur..., ...Aus-kunftsbeziehungsermächtigung“, wie in § 30 Abs. 2 BDSG-E dargestellt, erscheint..., ...werden, dass § 30 Abs. 2 BDSG-E im Einklang mit Art. ..., ...werden, dass § 30 Abs. 2 BDSG-E ausschließlich die Kreditwürdigkeitsprüfung..., ...vermeiden (zu § 30 Abs. 5 BDSG-E) Der in § 30 Abs. 5 BDSG-E und Art. 19 Abs. 5 der..., ...ausgestalten (zu § 30 Abs. 6 BDSG-E) Mit § 30 Abs. 6 BDSG-E..., ...abweichende Regelung im BDSG, die ein allgemeines Recht..., ...Scoring schaffen (zu § 30 BDSG-E) Die Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie..., ... die Auslegung von § 31 BDSG sowie die rechtliche Bewertung..., ...gezielte Anpas-sungen am BDSG vorzunehmen, um Rechtssicherheit..., ...bereits einen neuen §37a BDSG-E im Sinne einer Ausnahmevorschrift...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung des § 476 StPO hinsichtlich Auskünften durch die Strafverfolgungsbehörden
Ergänzung der Auskunftsbefugnis von Strafverfolgungsbehörden in § 476 StPO um den Zweck der statistischen Erhebung. Mit dieser Anpassung wird das Ziel verfolgt, eine verbindliche Rechtsgrundlage zu schaffen, die es Strafverfolgungsbehörden erlaubt, statistische Daten mit gemeinnützigen Körperschaften abzugleichen, die im öffentlichen Interesse zu unterschiedlichen Phänomenen der Hasskriminalität statistische Erhebungen durchführen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Recherche- und Informationsstellen Antisemitismus e.V. am 28.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
31.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... 476 StPO bzw. von § 50 BDSG möglich wäre, soweit RIAS..., ...Verarbeitungsgrundlagendes BDSG, hier §§ 45 ff. BDSG für..., ...Gefahrenabwehr (vgl. § 46 BDSG mit seinen Begriffsbestimmungen..., ... weiterführend, da § 49 BDSG jede Datenverarbeitung an die Zwecke des § 45 BDSG bindet und auch § 50 BDSG..., ... die Aufgaben des § 45 BDSG zurückbindet. § 57 BDSG..., ...Einschlägigkeit von § 27 bzw. § 22 BDSG? § 27 BDSG kommt als Sondernorm..., ...besondere Bedeutung zu: § 27 BDSG schafft eine Rechtsgrundlage..., ...Anonymisierung sind in § 27 Abs. 3 BDSG vorgesehen. § 27 Abs. 4 BDSG trifft zudem eine Regelung..., ...DS-GVO Art. 89 Rn. 3). § 27 BDSG schafft zwar eine eigene..., ...Koch, 46. Ed. 1.11.2023, BDSG § 27 Rn. 11). 19Ähnliches gilt für § 22 BDSG als weitere Sondernorm ...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratierückbaumaßnahmen - Reduktion von Berichtspflichten im Handel
- Bereitgestellt von: Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh) am 17.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
01.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Betroffenenrechte in den §§ 32 bis 37 BDSG maßvoll begrenzen Betroffene..., ...Gesetze Art. 15 DSGVO, BDSG Thema Das seiner Reichweite..., ... der in 34 Abs. 1 Nr. 2 BDSG normierte Verhältnismäßigkeitseinrede..., ...12 Abs. 5 S. 2 DSGVO im BDSG. Siehe dazu auch unsere Anmerkungen aus der BDSG-Evaluation: https://cloud.bevh.org...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Cloud- und Auslagerungsunternehmen müssen in die Pflicht genommen werden
Der DAV begrüßt die gründliche Umsetzung der NIS-2-RL, regt jedoch die Einführung neuer Regelungen an, - um Cloud-Anbieter deutlicher in die Pflicht zu nehmen, da ein Großteil der Kritis-relevanten Unternehmen diese Anbieter nutzt; - um Auslagerungsunternehmen entweder selbst in die Pflicht zu nehmen oder jedenfalls deren jeweiligen Auftraggeber zu verpflichten, - um Auslagerungsunternehmen nach dem Vorbild der datenschutzrechtlichen Auftragsverarbeitung zu Sicherheits- und Vorsorgemaßnahmen vertraglich zu verpflichten; - die den Vorrang der Bewältigung von Sicherheitsvorfällen vor Meldepflichten gesetzlich festzuschreiben.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
29.05.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...wurde etwa schon in § 11 BDSG a.F. vorgesehen sowie sodann..., ...Datenschutzrecht in § 11 Abs. 1 S. 1 BDSG a.F. – geregelt werden,..., ...letztgenannten Fall (§ 11 BDSG a.F.) nur eine mittelbare..., ...Artikel 28 DSGVO (bzw. § 11 BDSG a.F.) vorzusehen und zumindest...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Schaffung von Klarheit des Anwendungsbereich und der Verpflichtungen im Bereich Kredit-Scoring
Klarna setzt sich dafür ein Unsicherheiten hinsichtlich der Anwendung der neuen Regeln zu vermeiden und den Anwendungsbereich genau zu regeln (Beschränkung des Art. 37a auf Bonitätsbewertungen).
- Bereitgestellt von: Klarna Bank AB, German Branch am 25.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
-
BT-Drs. 20/10859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
06.06.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Klarna Position - BDSG Art. 37a Klarna begrüßt..., ...im vorgeschlagenen § 37a BDSG-E nicht zielführend und..., ...Anwendungsbereich des § 37a BDSG-E über die Kreditwürdigkeitsprüfung...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG)
Drohende Zersplitterung des Geheim- und Sabotageschutzes verhinden, Sicherheitsniveau der Überprüfungen erhöhen, Beschleunigung der Überprüfungen, Keine Doppelüberprüfungen
- Bereitgestellt von: Verband für Sicherheit in der Wirtschaft, Bundesverband e.V. - VSW-Bundesverband am 25.07.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14041
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes
-
BT-Drs. 20/14041
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
24.07.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...ersatzweise auf Normen des BDSG zurück. Das BDSG dient ..., ...Einzelvorschriften des BDSG teilweise explizit ausgenommen..., ...Gesamtwerk aus DS-GVO und BDSG, obwohl das Gesamtwerk ..., ...Einschlüsse und Ausschlüsse von BDSG-Vorschriften anzuwenden..., ...wird stattdessen auf § 26 BDSG Bezug genommen, welcher..., ...Allerdings bezieht sich § 26 BDSG auf die DS-GVO, welche ..., ...der Datenschutz nach § 26 BDSG richtet. Diese Personen...
-
Zu Regelungsvorhaben: