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131 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"AVBFernwärmeV"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (131)

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Inkrafttreten der neuen AVBFernwärmeV außer Kraft treten..., ...geplanten Änderung der AVBFernwärmeV, sofern Indizes beim...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die AVBFernwärme-Verordnung ist das zentrale Regelwerk für Wärmeversorgungsunternehmen. Ziel ist es, der besonderen Situation genossenschaftlicher bzw. bürgerschaftlich getragener Akteure mit der Novelle der Verordnung Rechnung zu tragen. Es sollen möglichst Ausnahmetatbestände geschafften werden, um eine bürokratische Überlastung zu verhindern und Hemmnisse für diese Wärme-Akteure abzubauen. Gleiches gilt für die FFVAV, welche die Erfassung des Wärmeverbrauchs sowie umfassende Informationspflichten regelt.

    • Bereitgestellt von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 25.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Referentenentwurf zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) als auch für mögliche..., ... von Regelungen der AVBFernwärmeV, wie z.B. der aktuell...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Nach aktueller Rechtslage ist die Umlage der Wärmelieferungskosten nur möglich, solange diese unterhalb oder gleichauf mit den bisherigen Kosten der Wärmeversorgung liegen (§ 556c BGB i.V.m. der Wärmelieferverordnung). Das bezieht sich auf fossile Energie und ist in der Praxis nicht erreichbar. Es gilt, eine Lösung zu finden, die eine erneuerbare Wärmeversorgung und/oder den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz ermöglicht und gleichzeitig die berechtigten Interessen der Mieter:innen Rechnung trägt. Unser Vorschlag: Vermieter:in/Gebäudeeigentümer:in und Energiedienstleister gleichberechtigt behandeln durch einen Aufschlag von 50ct/m² und Monat auf die Ist-Kosten im Rahmen des Kostenvergleichs in Anlehnung an §559 BGB bei Einsatz von mindestens 65 % Erneuerbaren Energien

    • Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 06.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...klimafreundliche Wärmewende (AVBFernwärmeV): Der Einsatz Erneuerbarer..., ...durch eine Novelle der AVBFernwärmeV (§ 32 Abs.1) zu ermöglichen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...klimafreundliche Wärmewende (AVBFernwärmeV): Der Einsatz Erneuerbarer..., ...durch eine Novelle der AVBFernwärmeV (§ 32 Abs.1) zu ermöglichen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel dieses Gesetzes ist es, einen wesentlichen Beitrag zur Umstellung der Erzeugung von sowie der Versorgung mit Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme auf erneuerbare Energien, unvermeidbare Abwärme oder einer Kombination hieraus zu leisten, zu einer kosteneffizienten, nachhaltigen, sparsamen, bezahlbaren, resilienten sowie treibhausgasneutralen Wärmeversorgung bis spätestens zum Jahr 2045 (Zieljahr) beizutragen und Endenergieeinsparungen zu erbringen. Der kosten- und klimapolitische Mehrwert von Gebäudenetzen sowie dezentralen Quartiers- und Einzelobjektlösungen kommt im WPG zu kurz. Umsetzende Kommunen haben diese Lösungen stärker zu betrachten, schließlich ist das WPG kein reines Fernwärmegesetz.

    • Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 06.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...klimafreundliche Wärmewende (AVBFernwärmeV): Der Einsatz Erneuerbarer..., ...durch eine Novelle der AVBFernwärmeV (§ 32 Abs.1) zu ermöglichen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Unsere Stellungnahme zur AVB Fernwärme adressierte die Notwendigkeit eines transparenten Verfahrens und die Beseitigung zentraler Hindernisse im Bereich leitungsgebundener Wärmeversorgung. Wir haben dabei konkrete Hemmnisse identifiziert und Lösungsvorschläge eingebracht, um die Effizienz und Akzeptanz zu erhöhen. Mit dieser Stellungnahme möchten wir dazu beitragen, den Ausbau und die Nutzung von Fernwärme als klimaschonende Technologie voranzutreiben.

    • Bereitgestellt von: DENEFF EDL_HUB am 31.01.2025
    • Adressatenkreis:
      • 01.10.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) ist jetzt notwendig..., ...Sonderregelungen gemäß § 1 AVBFernwärmeV zu ermöglichen. Dieser..., ...abzusichern, sollte § 3 AVBFernwärmeV so angepasst werden..., ... In § 1, Abs. 3 der AVBFernwärmeV ist die Möglichkeit..., ...können: § 32, 1 der AVBFernwärmeV führt aus, dass die..., ...Refe-rentenentwurf § 1, Abs. 3 der AVBFernwärmeV ist ausgeführt, dass..., ...zukünftigen Wirkbereich der AVBFernwärmeV, kurze Vertragslaufzeiten..., ...Verbindung mit § 32 AVBFernwärmeV): Um die leitungsgebundene..., ... 3 Abs. 1 und 2 der AVBFernwärmeV sieht vor, dass Fernwärmeunternehmen..., ...Situation: § 24 der AVBFernwärmeV regelt Preisänderungsklauseln..., ...: § 1a, Abs. 3 der AVBFernwärmeV regelt, dass die Wirkung..., ...Inkrafttreten der neuen AVBFernwärmeV den Prozess zur Ent-wicklung...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Investitionsklima durch die AVBFernwärmeV entfalten Damit die..., ...Anbieterinteressen dienen. Die AVBFernwärmeV hat darauf abzuzielen..., ...Wärmeinfrastruktur in §3 AVBFernwärmeV verankern Entschädigungsregelungen..., ...Maßnahme: Änderung des §3 AVBFernwärmeV: „Befindet sich ..., ...erforderlich, dass in §24 AVBFernwärmeV ausdrücklich zugelassen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt die Bundesregierung bei der Sanierung von Gebäuden, die dauerhaft Energiekosten einsparen und damit das Klima schützen. Für das erstmalige Umstellen auf eine regenerative Wärmeerzeugungsanlage samt professionellem Betrieb über die Laufzeit, gilt es – wie in der BEW vorgesehen – Investitionskostenzuschüsse zu gewähren, wenn ein gewerblicher Wärmelieferant die Versorgung übernimmt. Damit ist nicht nur der Einsatz regenerativer Energieträger, sondern auch eine immanente Effizienzgarantie sichergestellt. Außerdem ist aus unserer Sicht eine Wahlmöglichkeit zwischen Investitionsförderung gemäß BEG und einer Leistungsförderung vergleichbar der BHKW-Förderung im KWKG einführen.

    • Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 17.03.2025
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Investitionsklima durch die AVBFernwärmeV entfalten Damit die..., ...Anbieterinteressen dienen. Die AVBFernwärmeV hat darauf abzuzielen..., ...Wärmeinfrastruktur in §3 AVBFernwärmeV verankern Entschädigungsregelungen..., ...Maßnahme: Änderung des §3 AVBFernwärmeV: „Befindet sich ..., ...erforderlich, dass in §24 AVBFernwärmeV ausdrücklich zugelassen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Bundesregierung strebt mit einer "Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme und zur Aufhebung der Fernwärme- oder Fernkälte-Verbrauchserfassungs- und -Abrechnungsverordnung" eine Novelle der AVB FernwärmeV an. Nachdem im Sommer 2024 ein erster Referentenentwurf vorgelegt worden war, folgte Ende November 2024 ein überarbeiteter Referentenentwurf. Dieser überarbeitete Entwurf ist in seiner jetzigen Form unausgewogen und fokussiert einseitig auf vermeintliche Verbraucherrechte, während Investitionsanreize für den Ausbau klimaneutraler Wärmenetze ignoriert werden. Die Einflussnahme hat das Ziel, dass der aktuelle Entwurf zurückgestellt wird und die Überarbeitung in der kommenden Legislaturperiode mit Bedacht angegangen werden soll.

    • Bereitgestellt von: eins energie in sachsen GmbH & Co.KG am 19.12.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme und zur Aufhebung der Fernwärme- oder Fernkälte-Verbrauchserfassungs- und -Abrechnungsverordnung
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...derzeitige Novelle der AVBFernwärmeV gefährdet nicht nur...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Schaffung eines Anreizes für die Umstellung auf erneuerbare Energien und Abwärme. Dabei ist die WärmeLV ein wesentlicher Faktor, um die Bedingungen für eine klimafreundliche Wärmeversorgung voranzubringen. Von zentraler Bedeutung ist dabei ein fairer Vollkostenvergleich zwischen Fernwärme und fossilen Energieträgern. Die kommunale Wärmeplanung dient als Richtschnur für den Weg in die Klimaneutralität und sollte auch als kosteneffizienteste Lösung betrachtet werden. Im Wärmeplanungsgesetz sollte der Begriff der "unvermeidbaren Abwärme" bundeseinheitlich definiert und als 100 Prozent klimaneutral bewertet werden. Hierzu zählt auch die Abwärme aus Abfallverwertungsanlagen.

    • Bereitgestellt von: enercity AG am 24.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 07.06.2024

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) ist punktuell novellierungsbedürftig..., ...einer Novellierung der AVBFernwärmeV ist bezüglich der ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit der Verlängerung der Wärmenetzförderung im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) bis 2030 wurde eine wichtige Maßnahme beschlossen. Darüber hinaus sollte das verpflichtende KWKG-Monitoring zügig erstellt werden. Auf Grundlage des KWKG-Monitorings sollte die Wärmeförderungsarchitektur zukunftssicher aufgestellt werden. Die KWK-Förderung bis 2035 sollte entsprechend ausgestaltet werden. Spätestens Mitte 2028 haben alle Kommunen in Deutschland eine kommunale Wärmeplanung erstellt. Deren Auswertung bietet eine gute Gelegenheit, um neue Förderinstrumente zu diskutieren.

    • Bereitgestellt von: enercity AG am 24.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 07.06.2024

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) ist punktuell novellierungsbedürftig..., ...einer Novellierung der AVBFernwärmeV ist bezüglich der ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Erhöhung der Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) auf jährlich 3 Mrd. Euro. Das Programm ist gut gestaltet, jedoch "chronisch" unterfinanziert, nicht gesetzlich abgesichert und läuft Mitte 2028 aus. Hier gilt es langfristige Regelungen zu finden, z.B. in Form eines Wärmefördergesetzes.

    • Bereitgestellt von: enercity AG am 24.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 07.06.2024

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) ist punktuell novellierungsbedürftig..., ...einer Novellierung der AVBFernwärmeV ist bezüglich der ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Schaffung eines Anreizes für die Umstellung auf erneuerbare Energien und Abwärme. Sinnvolle Verknüpfung der Wärmelieferverordnung mit dem Instrument der kommunalen Wärmeplanung im Wärmeplanungsgesetz.

    • Bereitgestellt von: EWE AG am 02.04.2025
    • Adressatenkreis:
      • 18.02.2025

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) ein Regelwerk bereitstellt..., ...siehe § 24a Entwurf AVBFernwärmeV, Juli 2024). -Bezüglich..., ...der WärmeLV und der AVBFernwärmeV und Abstimmung beider...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) ein Regelwerk bereitstellt..., ...siehe § 24a Entwurf AVBFernwärmeV, Juli 2024). - Bezüglich..., ...der WärmeLV und der AVBFernwärmeV und Abstimmung beider...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Entwurf zur Novelle der AVBFernwärmeV zur Kenntnis genommen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Betroffene Vorschriften: AVBFernwärmeV, BEW Aktuelle Situation...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Nach aktueller Rechtslage ist die Umlage der Wärmelieferungskosten nur möglich, solange diese unterhalb oder gleichauf mit den bisherigen Kosten der Wärmeversorgung liegen (§ 556c BGB i.V.m. der Wärmelieferverordnung). Das bezieht sich auf fossile Energie und ist in der Praxis nicht erreichbar. Es gilt, eine Lösung zu finden, die eine erneuerbare Wärmeversorgung und/oder den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz ermöglicht und gleichzeitig die berechtigten Interessen der Mieter:innen Rechnung trägt. Unser Vorschlag: Vermieter:in/Gebäudeeigentümer:in und Energiedienstleister gleichberechtigt behandeln durch einen Aufschlag von 50ct/m² und Monat auf die Ist-Kosten im Rahmen des Kostenvergleichs in Anlehnung an §559 BGB bei Einsatz von mindestens 65 % Erneuerbaren Energien

    • Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 17.03.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Investitionsklima durch die AVBFernwärmeV entfalten Damit die..., ...Anbieterinteressen dienen. Die AVBFernwärmeV hat darauf abzuzielen..., ...Wärmeinfrastruktur in §3 AVBFernwärmeV verankern Entschädigungsregelungen..., ...Maßnahme: Änderung des §3 AVBFernwärmeV: „Befindet sich ..., ...erforderlich, dass in §24 AVBFernwärmeV ausdrücklich zugelassen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel dieses Gesetzes ist es, einen wesentlichen Beitrag zur Umstellung der Erzeugung von sowie der Versorgung mit Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme auf erneuerbare Energien, unvermeidbare Abwärme oder einer Kombination hieraus zu leisten, zu einer kosteneffizienten, nachhaltigen, sparsamen, bezahlbaren, resilienten sowie treibhausgasneutralen Wärmeversorgung bis spätestens zum Jahr 2045 (Zieljahr) beizutragen und Endenergieeinsparungen zu erbringen. Der kosten- und klimapolitische Mehrwert von Gebäudenetzen sowie dezentralen Quartiers- und Einzelobjektlösungen kommt im WPG zu kurz. Umsetzende Kommunen haben diese Lösungen stärker zu betrachten, schließlich ist das WPG kein reines Fernwärmegesetz.

    • Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 17.03.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Investitionsklima durch die AVBFernwärmeV entfalten Damit die..., ...Anbieterinteressen dienen. Die AVBFernwärmeV hat darauf abzuzielen..., ...Wärmeinfrastruktur in §3 AVBFernwärmeV verankern Entschädigungsregelungen..., ...Maßnahme: Änderung des §3 AVBFernwärmeV: „Befindet sich ..., ...erforderlich, dass in §24 AVBFernwärmeV ausdrücklich zugelassen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) ein Regelwerk bereitstellt..., ...siehe § 24a Entwurf AVBFernwärmeV, Juli 2024). -Bezüglich..., ...der WärmeLV und der AVBFernwärmeV und Abstimmung beider...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) ein Regelwerk bereitstellt..., ...siehe § 24a Entwurf AVBFernwärmeV, Juli 2024). -Bezüglich..., ...der WärmeLV und der AVBFernwärmeV und Abstimmung beider...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Durch das Wärmeplanungsgesetz wurde die kommunale Wärmeplanung gesetzlich verankert. Die Vorgaben zur Wärmeplanung, Nutzung von erneuerbaren Energien, unvermeidbarer Abwärme und effizienter Wärmenetze müssen nun weiterentwickelt werden zu einer Energieleitplanung, die sektorübergreifend die Energiewende vor Ort plant. Hierin muss das Prinzip des Least Cost Planning verankert werden, das sektorübergreifend die wirtschaftlich effizienteste Mittelverwendung und Projekte mit den höchsten volkswirtschaftlichen und klimapolitischen Nutzen priorisiert. Durch dieses Vorgehen sinken die einzelnen Zuschussbedarfe der Projekte, die damit grundsätzlich refinanzierungsfähig sind.

    • Bereitgestellt von: enercity AG am 18.02.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/8654 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze
    • Adressatenkreis:
      • 18.02.2025

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) ein Regelwerk bereitstellt..., ...siehe § 24a Entwurf AVBFernwärmeV, Juli 2024). - Bezüglich..., ...der WärmeLV und der AVBFernwärmeV und Abstimmung beider...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Schaffung eines Anreizes für die Umstellung auf erneuerbare Energien und Abwärme. Dabei ist die WärmeLV ein wesentlicher Faktor, um die Bedingungen für eine klimafreundliche Wärmeversorgung voranzubringen. Von zentraler Bedeutung ist dabei ein fairer Vollkostenvergleich zwischen Fernwärme und fossilen Energieträgern. Die kommunale Wärmeplanung dient als Richtschnur für den Weg in die Klimaneutralität und sollte auch als kosteneffizienteste Lösung betrachtet werden. Im Wärmeplanungsgesetz sollte der Begriff der "unvermeidbaren Abwärme" bundeseinheitlich definiert und als 100 Prozent klimaneutral bewertet werden. Hierzu zählt auch die Abwärme aus Abfallverwertungsanlagen.

    • Bereitgestellt von: enercity AG am 18.02.2025
    • Adressatenkreis:
      • 18.02.2025

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) ein Regelwerk bereitstellt..., ...siehe § 24a Entwurf AVBFernwärmeV, Juli 2024). - Bezüglich..., ...der WärmeLV und der AVBFernwärmeV und Abstimmung beider...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit der Verlängerung der Wärmenetzförderung im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) bis 2030 wurde eine wichtige Maßnahme beschlossen. Darüber hinaus sollte das verpflichtende KWKG-Monitoring zügig erstellt werden. Auf Grundlage des KWKG-Monitorings sollte die Wärmeförderungsarchitektur zukunftssicher aufgestellt werden. Die KWK-Förderung bis 2035 sollte entsprechend ausgestaltet werden. Spätestens Mitte 2028 haben alle Kommunen in Deutschland eine kommunale Wärmeplanung erstellt. Deren Auswertung bietet eine gute Gelegenheit, um neue Förderinstrumente zu diskutieren.

    • Bereitgestellt von: enercity AG am 18.02.2025
    • Adressatenkreis:
      • 18.02.2025

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) ein Regelwerk bereitstellt..., ...siehe § 24a Entwurf AVBFernwärmeV, Juli 2024). - Bezüglich..., ...der WärmeLV und der AVBFernwärmeV und Abstimmung beider...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Erhöhung der Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) auf jährlich 3 Mrd. Euro. Das Programm ist gut gestaltet, jedoch "chronisch" unterfinanziert, nicht gesetzlich abgesichert und läuft Mitte 2028 aus. Hier gilt es langfristige Regelungen zu finden, z.B. in Form eines Wärmefördergesetzes.

    • Bereitgestellt von: enercity AG am 18.02.2025
    • Adressatenkreis:
      • 18.02.2025

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) ein Regelwerk bereitstellt..., ...siehe § 24a Entwurf AVBFernwärmeV, Juli 2024). - Bezüglich..., ...der WärmeLV und der AVBFernwärmeV und Abstimmung beider...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Verzahnung mit dem GEG, WPG sowie Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen um Investitionen in Klimaschutzmaßnahmen zu fördern, bei gleichzeitiger Wahrung der Interessen von Verbrauchern und Energiedienstleistern.

    • Bereitgestellt von: Elevion GmbH am 03.03.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme und zur Aufhebung der Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Rahmenbedingungen der AVBFernwärmeV diese Interessen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Nach aktueller Rechtslage ist die Umlage der Wärmelieferungskosten nur möglich, solange diese unterhalb oder gleichauf mit den bisherigen Kosten der Wärmeversorgung liegen (§ 556c BGB i.V.m. der Wärmelieferverordnung). Das bezieht sich auf fossile Energie und ist in der Praxis nicht erreichbar. Es gilt, eine Lösung zu finden, die eine erneuerbare Wärmeversorgung und/oder den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz ermöglicht und gleichzeitig die berechtigten Interessen der Mieter:innen Rechnung trägt. Unser Vorschlag: Vermieter:in/Gebäudeeigentümer:in und Energiedienstleister gleichberechtigt behandeln durch einen Aufschlag von 50ct/m² und Monat auf die Ist-Kosten im Rahmen des Kostenvergleichs in Anlehnung an §559 BGB bei Einsatz von mindestens 65 % Erneuerbaren Energien

    • Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 06.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...von 65 % EE durch die AVBFernwärmeV abdecken • Verteilnetzbetreiber...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) noch in diesem Jahr...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Novellierungsverfahren zur AVBFernwärmeV ist vorgesehen, dass..., ...(§ 1a Abs. 1 Nr. 8b AVBFernwärmeV-Entwurf). Die sich...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Im GEG sollten nur solche Vorgaben enthalten sein, die Gebäudeeigentümer als Verantwortliche adressieren. Vorgaben, die sich an Infrastrukturbetreiber wie bspw. Wärmenetzbetreiber richten oder Vorgaben zur Dekarbonisierung der Wärmenetze enthalten, sollten stattdessen z.B. im Wärmeplanungsgesetz (WPG) aufgenommen werden. Erst mit Vorliegen der kommunalen Wärmeplanung können Eigentümer eine belastbare Investitionsentscheidung treffen. Die bisherigen Übergangsvorschriften und -fristen haben der Akzeptanz und Transparenz des Gesetzes geschadet – sie gilt es zu streichen. Investitionsbremsen haben im GEG keinen Platz: Die Haftungsrisiken für Infrastrukturbetreiber, z.B. für den Aufbau und Betrieb von Wärmenetzen (§ 71j Abs. 4 GEG), wirken investitionshemmend.

    • Bereitgestellt von: E.ON SE am 01.10.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) geregelt. 7/10 ..., ...dringend einer Reform der AVBFernwärmeV, um Investitionen..., ...über eine Reform der AVBFernwärmeV herstellen Der Rechtsrahmen..., ...stärken. Eine Reform der AVBFernwärmeV ist also dringend...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die AVBFernwärme-Verordnung ist das zentrale Regelwerk für Wärmeversorgungsunternehmen. Ziel ist es, der besonderen Situation genossenschaftlicher bzw. bürgerschaftlich getragener Akteure mit der Novelle der Verordnung Rechnung zu tragen. Es sollen möglichst Ausnahmetatbestände geschafften werden, um eine bürokratische Überlastung zu verhindern und Hemmnisse für diese Wärme-Akteure abzubauen. Gleiches gilt für die FFVAV, welche die Erfassung des Wärmeverbrauchs sowie umfassende Informationspflichten regelt.

    • Bereitgestellt von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 21.08.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Referentenentwurf zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme
    • Adressatenkreis:
      • 20.08.2024

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Wärmelieferverträge nach § 1 Abs. 3 AVBFernwärmeV abgeschlossen, die...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Systementwicklungsstrategie soll Rahmenbedingungen für die Transformation zu einem treibhausgasneutralen Deutschland bis 2045 aufzeigen. Die vorläufigen Ankerpunkte zur Systementwicklungsstrategie lassen viele zentrale Aspekte der Energie- und Wärmewende aus (z. B. Fernwärme, Biomasse, Wasserstoffinfrastruktur) Viele sektorspezifische Strategien des BMWK sollen auf den zentralen Erkenntnissen der SES aufbauen, allerdings werden Themen, für die bereits Strategien in Erarbeitung sind, in den vorläufigen Ankerpunktennicht erwähnt (Biomasse, Carbon-Management, Stromspeicherstrategie) Der Wärmesektor ist in den Ankerpunkten strategisch unterbewertet. Zudem wird nicht auf die Sektorenkopplung eingegangen. Auch auf die Bedeutung der Netzinfrastrukturen wird nicht adäquat eingegangen.

    • Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 31.03.2025
    • Adressatenkreis:
      • 05.03.2025

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... wahren, sollte die AVBFernwärmeV mit Augenmaß novelliert...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Durch das Wärmeplanungsgesetz wurde die kommunale Wärmeplanung gesetzlich verankert. Die Vorgaben zur Wärmeplanung, Nutzung von erneuerbaren Energien, unvermeidbarer Abwärme und effizienter Wärmenetze müssen nun weiterentwickelt werden zu einer Energieleitplanung, die sektorübergreifend die Energiewende vor Ort plant. Hierin muss das Prinzip des Least Cost Planning verankert werden, das sektorübergreifend die wirtschaftlich effizienteste Mittelverwendung und Projekte mit den höchsten volkswirtschaftlichen und klimapolitischen Nutzen priorisiert. Durch dieses Vorgehen sinken die einzelnen Zuschussbedarfe der Projekte, die damit grundsätzlich refinanzierungsfähig sind.

    • Bereitgestellt von: enercity AG am 02.09.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/8654 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze
    • Adressatenkreis:
      • 22.08.2025

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) ein Regelwerk bereitstellt..., ...der WärmeLV und der AVBFernwärmeV und Abstimmung beider...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das GEG sollte sich ausschließlich auf Regeln zu Gebäuden und Heizungssystemen konzentrieren und nur Vorgaben für Gebäudeeigentümer:innen machen. Sämtliche Anforderungen an Wärmenetzbetreiber sollten in das Wärmeplanungsgesetz (WPG) überführt, Vorgaben zum Strom-, Gas- und Wasserstoffnetz im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) geregelt werden.

    • Bereitgestellt von: enercity AG am 02.09.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/6875 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
    • Adressatenkreis:
      • 22.08.2025

    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) ein Regelwerk bereitstellt..., ...der WärmeLV und der AVBFernwärmeV und Abstimmung beider...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Bemessung der Unternehmensgröße sollte branchenspezifisch erfolgen, Querschnittsbereiche nur anteilig IT-Systeme, die nicht direkt für den Betrieb der jeweiligen Einrichtung relevant sind, sollten nicht erfasst werden Lokale Photovoltaik-Energieerzeugung und Mieter-Ladepunkte sollten aufgrund ihrer geringen Bedeutung für die Versorgungssicherheit vom Anwendungsbereich des Gesetzes ausgenommen werden Fern- und Nahwärmeversorgung sollte klar differenziert werden, um das notwendige Entstehen von Kleinstnetzen nicht zu hemmen Das Verpachten passiver Telekommunikationsinfrastruktur sollte ebenso wie der Wiederverkauf von Rundfunk-Übertragungsdiensten aufgrund der fehlenden Einwirkungsmöglichkeiten für Immobilienunternehmen vom Anwendungsbereich des Gesetzes ausgenommen werden

    • Bereitgestellt von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 26.08.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13184 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...die zukünftig in der AVBFernwärmeV definiert sind, nicht..., ...von § 1 Absatz 4 Nr.5 AVBFernwärmeV-E umfassen 1 §19 ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die AVBFernwärme-Verordnung ist das zentrale Regelwerk für Wärmeversorgungsunternehmen. Ziel ist es, der besonderen Situation genossenschaftlicher bzw. bürgerschaftlich getragener Akteure mit der Novelle der Verordnung Rechnung zu tragen. Es sollen möglichst Ausnahmetatbestände geschafften werden, um eine bürokratische Überlastung zu verhindern und Hemmnisse für diese Wärme-Akteure abzubauen. Gleiches gilt für die FFVAV, welche die Erfassung des Wärmeverbrauchs sowie umfassende Informationspflichten regelt.

    • Bereitgestellt von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 20.12.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Referentenentwurf zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Wärmelieferverträge nach § 1 Abs. 3 AVBFernwärmeV abgeschlossen, die...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...beabsichtigte Novelle der AVBFernwärmeV ist aber auch für...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      In ihrer aktuellen Ausgestaltung stellen § 556c BGB und die Wärmelieferverordnung das wesentliche Hemmnis für den Ausbau der Fernwärme im Mietmarktsegment dar. Die Energie- und Fernwärmebranche weist seit vielen Jahren auf die Fehlstellung hin, Fernwärmekosten an den Kosten herkömmlicher fossiler Heizsysteme zu messen. Die klimaschutzorientierte Transformationder Wärmeversorgung muss im Mieterschutz berücksichtigt werden. Hierzu ist kurzfristig eine Angleichung an die im GEG-Verfahren beschlossenen mietrechtlichen Anpassungen erforderlich. Damit wird Chancengleichheit zwischen der Eigenversorgung und der gewerblichen Wärmelieferung geschaffen. Auch die Mieterinnen würden durch diesen Vorschlag nicht schlechter gestellt, als wenn der Vermieter selbst in eine neue Heizungsanlage investiert.

    • Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 31.03.2025
    • Adressatenkreis:
      • 05.03.2025

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... wahren, sollte die AVBFernwärmeV mit Augenmaß novelliert...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Erhöhung der Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) auf jährlich 3 Mrd. Euro. Das Programm ist gut gestaltet, jedoch "chronisch" unterfinanziert, nicht gesetzlich abgesichert und läuft Mitte 2028 aus. Hier gilt es langfristige Regelungen zu finden, z.B. in Form eines Wärmefördergesetzes.

    • Bereitgestellt von: enercity AG am 02.09.2025
    • Adressatenkreis:
      • 22.08.2025

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) ein Regelwerk bereitstellt..., ...der WärmeLV und der AVBFernwärmeV und Abstimmung beider...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Schaffung eines Anreizes für die Umstellung auf erneuerbare Energien und Abwärme. Dabei ist die WärmeLV ein wesentlicher Faktor, um die Bedingungen für eine klimafreundliche Wärmeversorgung voranzubringen. Von zentraler Bedeutung ist dabei ein fairer Vollkostenvergleich zwischen Fernwärme und fossilen Energieträgern. Die kommunale Wärmeplanung dient als Richtschnur für den Weg in die Klimaneutralität und sollte auch als kosteneffizienteste Lösung betrachtet werden. Im Wärmeplanungsgesetz sollte der Begriff der "unvermeidbaren Abwärme" bundeseinheitlich definiert und als 100 Prozent klimaneutral bewertet werden. Hierzu zählt auch die Abwärme aus Abfallverwertungsanlagen.

    • Bereitgestellt von: enercity AG am 02.09.2025
    • Adressatenkreis:
      • 22.08.2025

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) ein Regelwerk bereitstellt..., ...der WärmeLV und der AVBFernwärmeV und Abstimmung beider...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Eine verlässliche Fortführung der Heizungsförderung ist dringend geboten. Die bestehende Fördersystematik sollte beibehalten, die Förderhöhen jedoch schrittweise abgesenkt werden - unter Berücksichtigung einer langfristigen Ankündigung. Gleichzeitig gilt es die Förderhöhen bei privaten Vermietern (30 %) und Eigennutzern (bis zu 70 %) zu vereinheitlichen. Förderbedingungen für Wärmepumpen mit Contracting-Modellen in der Bundesförderung effiziente Gebäude ermöglichen.

    • Bereitgestellt von: enercity AG am 02.09.2025
    • Adressatenkreis:
      • 22.08.2025

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) ein Regelwerk bereitstellt..., ...der WärmeLV und der AVBFernwärmeV und Abstimmung beider...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit der Verlängerung der Wärmenetzförderung im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) bis 2030 wurde eine wichtige Maßnahme beschlossen. Darüber hinaus sollte das verpflichtende KWKG-Monitoring zügig erstellt werden. Auf Grundlage des KWKG-Monitorings sollte die Wärmeförderungsarchitektur zukunftssicher aufgestellt werden. Die KWK-Förderung bis 2035 sollte entsprechend ausgestaltet werden. Spätestens Mitte 2028 haben alle Kommunen in Deutschland eine kommunale Wärmeplanung erstellt. Deren Auswertung bietet eine gute Gelegenheit, um neue Förderinstrumente zu diskutieren.

    • Bereitgestellt von: enercity AG am 02.09.2025
    • Adressatenkreis:
      • 22.08.2025

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) ein Regelwerk bereitstellt..., ...der WärmeLV und der AVBFernwärmeV und Abstimmung beider...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...erfolgreiche Reform der AVBFernwärmeV muss die notwendigen..., ...Beteiligten zu schaffen. Die AVBFernwärmeV bildet die Grundlage...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) als auch für mögliche..., ... von Regelungen der AVBFernwärmeV, wie z.B. der aktuell...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) als auch für mögliche..., ... von Regelungen der AVBFernwärmeV, wie z.B. der aktuell...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) als auch für mögliche..., ... von Regelungen der AVBFernwärmeV, wie z.B. der aktuell...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Rahmenbedingungen der AVBFernwärmeV diese Interessen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Rahmenbedingungen der AVBFernwärmeV diese Interessen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Rahmenbedingungen der AVBFernwärmeV diese Interessen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Rahmenbedingungen der AVBFernwärmeV diese Interessen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Rahmenbedingungen der AVBFernwärmeV diese Interessen...
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