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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (18.459)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das SpoFöG des Bundes soll erstmalig die Sportförderung als Bundesaufgabe normieren und zudem die Förderung und Steuerung in die Hände einer unabhängigen Sportagentur legen. Die dvs wirkt darauf hin, dass im Bereich "Forschung & Entwicklung" die Universitäten/Hochschulen verantwortlich sind. Die Aspekte von sportwissenschaftlicher Beratung, Wissensmanagement sowie F&E sollen gemeinsam mit den OSPe und den Hochschulen/Universitäten geleistet werden. Zudem plädiert die dvs dafür, dass es für die gesellschaftliche Verwurzelung unabdingbar ist, dass tägliche Bewegung im Kindesalter stattfinden muss. In den Schulen muss durch universitär ausgebildete Sportlehrkräfte Sportunterricht abgehalten werden und neue Talente werden hierdurch gefunden und gefördert.

    • Bereitgestellt von: Deutsche Vereinigung für Sportwissenschaft am 10.12.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14499 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Förderung des Spitzensports und weiterer Maßnahmen gesamtstaatlicher Bedeutung im Sport sowie zur Errichtung der Spitzensport-Agentur (Sportfördergesetz - SpoFöG)
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel der Interessenvertretung ist die Einflussnahme auf die geplante Weiterentwicklung der EU-Chemikalienverordnung REACH im Rahmen der „Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit“ (CSS). Konkret soll erreicht werden, dass die Kommission ihr angekündigtes Vorhaben zur Vereinfachung von REACH umsetzt, insbesondere mit Blick auf die regulatorische Belastung der Industrie. Zudem wird angestrebt, dass künftige Stoffbewertungen und regulatorische Maßnahmen weiterhin risikobasiert und auf wissenschaftlicher Evidenz beruhen. Eine pauschale Ausweitung des generischen Risikomanagementansatzes (GRA) soll verhindert werden.

    • Bereitgestellt von: Evonik Industries AG am 10.12.2025
    • Adressatenkreis:
      • 01.12.2025

        • Bundesregierung:

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Folgeregelung nötig: Aufgrund der aktuellen Rechtsunsicherheit wurde im Rahmen der jüngsten EnWGNovelle durch einen Änderungsantrag der Regierungsfraktionen mit § 118 Abs. 7 EnWG kurzfristig eine dreijährige Übergangsfrist bis Ende 2028 eingeführt. Evonik begrüßt ausdrücklich die Intention, mit einer solchen Frist vorübergehende Planungssicherheit zu schaffen, bis eine tragfähige, bürokratiearme Lösung gefunden ist. Die Bundesregierung muss, wie im Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen formuliert, die Übergangsfrist nutzen, um schnellstmöglich eine bürokratiearme, rechtssichere Folgeregelung auf EU-Ebene zu finden, die idealerweise den Status Quo der Kundenanlage fortführt.

    • Bereitgestellt von: Evonik Industries AG am 10.12.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/2793 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/1497, 21/2076, 21/2146 Nr. 1.15 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Reform von EU-ETS im Sommer 2026 muss dazu führen, dass Unternehmen, die in Europa produzieren, nicht stärker mit CO2-Abgaben belastet werden, als die Mitbewerber im EU-Ausland. Regelungen zur Verlängerung der kostenlosen Zertifikatszuteilung, zur Verwendung von Auktionserlösen für Transformationsmaßnahmen, zur Vermeidung von Doppelbelastungen durch nationale CO2-Abgaben sowie zur Förderung von Dekarbonisierungsinstrumenten und Forschungsvorhaben sollen etabliert bzw. angepasst werden. Konkret bedeutet das: - Das Einstellen und Löschen von Zertifikaten über die Marktstabilitätsreserve muss sofort gestoppt werden. - Der lineare Reduktionspfad muss ab 2026 kongruent zum Klimaneutralitätsziel abgeflacht werden. - Die kostenlose Zuteilung gilt es auf dem Niveau von 2025 einzufrieren

    • Bereitgestellt von: Evonik Industries AG am 10.12.2025
    • Adressatenkreis:
      • 01.12.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel der Interessenvertretung ist die Anpassung und Weiterentwicklung des CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM), um einen effektiven Schutz der Exportwirtschaft und des Binnenmarkts sicherzustellen. Dabei soll insbesondere ein Ausgleichsmechanismus für exportierte Produkte etabliert werden, der vergleichbar mit der Strompreiskompensation funktioniert. Zudem wird angestrebt, CBAM so auszugestalten, dass Importe aus Ländern ohne vergleichbare Klimaschutzmaßnahmen adäquat belastet werden, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden und Carbon Leakage zu verhindern.

    • Bereitgestellt von: Evonik Industries AG am 10.12.2025
    • Adressatenkreis:
      • 01.12.2025

        • Bundesregierung:

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die geplante EU-Einstufung von MMA als atemwegssensibilisierend wird von der chemischen Industrie als wissenschaftlich nicht gerechtfertigt angesehen. Ziel der Interessenvertretung ist es, eine Verschiebung des Beschlusses zu erreichen, um eine erneute Prüfung aller relevanten Daten sicherzustellen. Die Industrie möchte verhindern, dass durch eine nicht fundierte Einstufung gravierende negative Folgen für die Produktion und Wertschöpfungskette von MMA entstehen, die für zahlreiche Branchen (Automobil, Bau, Maschinenbau, Luftfahrt, Verteidigung, Gesundheitswesen) von hoher Bedeutung ist. Zudem soll die Wettbewerbsfähigkeit und ökonomische Resilienz des Chemie- und Pharmastandorts Deutschland gewahrt werden.

    • Bereitgestellt von: Evonik Industries AG am 10.12.2025
    • Adressatenkreis:
      • 16.06.2025

        • Bundesregierung:

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Vorschläge zum Nachhaltigkeits-Omnibus sind ein erster Lichtblick. Die bereits in Brüssel getroffenen Entscheidungen sind erste wichtige Schritte, um die Regulierungsflut bei der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) und der Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) - zumindest teilweise - einzudämmen. Langfristig müssen Pflichten auf ein notwendiges Maß reduziert werden. Für die Industrie ist die überbordende Bürokratie zu einem der größten Probleme im internationalen Wettbewerb geworden. Die Bundesregierung muss Maßnahmen zur Vereinfachung und Harmonisierung unterstützen.

    • Bereitgestellt von: Evonik Industries AG am 10.12.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1857 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 geänderten Fassung
    • Adressatenkreis:
      • 01.12.2025

        • Bundesregierung:

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die EU will mit ihrer aktuellen Initiative „Boosting Biotechnology and Biomanufacturing“ die Biotechnologie in Europa kraftvoll unterstützen. Ein richtiger und überfälliger Schritt! Umso unverständlicher, dass parallel die Einführung eines Grenzwertes für rekombinante DNA biotechnologisch optimierter mikrobieller Produktionsstämme in Fermentationsprodukten für Lebens- und Futtermittel droht. Die Bundesregierung soll sich für eine zukunfts- und wettbewerbsfähige Biotechnologie einsetzen. Optimierte Mikroorganismen sollten entsprechend der möglichen Risiken für Gesundheit und Umwelt klassifiziert werden. Sind die Risiken umfangreicher, unterliegt das entsprechende mikrobielle Produkt einem höheren Registrierungsaufwand und strengeren Zulassungsauflage.

    • Bereitgestellt von: Evonik Industries AG am 10.12.2025
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Nutzung von digitalen Sequenzinformationen ist essentiell für die Entwicklung moderner gentechnischer Verfahren. Wir plädieren für ein weltweites Fondsmodell, um die Ursprungsländer von genetischen Ressourcen adäquat zu entschädigen. Dabei müssen Rechtssicherheit, die Höhe der Zahlungen und die Wettbewerbssicherheit gewährleistet sein.

    • Bereitgestellt von: Evonik Industries AG am 10.12.2025
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Reduktion und Vereinheitlichung der Unfallursachen: Weniger, klarere und bundeseinheitlich definierte Kategorien, um Datenqualität und Präventionsmöglichkeiten zu verbessern. Praxisnahe Kategorisierung von Verletzten: Einführung der Kategorie „MAIS 3+“ für schwerstverletzte Personen sowie generelle Überarbeitung der Verletztenkategorien, um tatsächliche Verletzungsschwere abzubilden und EU-Standards zu entsprechen. Erfassung von Fußgängeralleinunfällen: Aufnahme von Unfällen ohne Kfz-Beteiligung in die Statistik, um Untererfassung zu vermeiden und präventive wie reaktive Maßnahmen für den

    • Bereitgestellt von: FUSS e.V. Fachverband Fußverkehr Deutschland am 10.12.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsunfallstatistikgesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Verwendung von PFAS-Verbindungen soll auf EU-Ebene weitestgehend beschränkt werden. Ein entsprechender Vorschlag wurde von 5 Mitgliedsstaaten vorgelegt. Ziel der Interessenvertretung ist es, dass nur für absolut notwendige Verwendungen Übergangsfristen geschaffen werden und diese so bemessen sind, dass ein rascher Ausstieg aus der Verwendung von PFAS möglich wird. Vorläufig ausgenommen Verwendungen sollen regelmäßig überprüft werden.

    • Bereitgestellt von: CHEM Trust Europe e.V. am 10.12.2025
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die REACH - Verordnung weist erhebliche Mängel auf, die einen effektiven und effizienten Schutz von Mensch und Umwelt verhindern. Die Verordnung soll auf EU - Ebene überarbeitet werden. Die Regierung und Parteien sind über EU Rat und EU-Parlament an der Revision beteiligt. Die BR setzt die Regelungen um. Die Interessensvertretung bezweckt die Bereitstellung wissenschaftlicher Informationen, die die Notwendigkeit der Revision unterlegen. Zudem werden Vorschlägen gemacht, wie die Überarbeitung ausgestaltet werden kann, z.B. durch Einführung von Verwendungsbeschränkungen für besonders besorgniserregende Stoffe in Verbraucherprodukten oder die Verbesserung der Verfügbarkeit von Informationen über Gefahren von Chemikalien durch erweiterte Informationsanforderungen in der Registrierung.

    • Bereitgestellt von: CHEM Trust Europe e.V. am 10.12.2025
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Bundesregierung hat einen Aktionsplan zu hormonell wirksamen Stoffen vorgelegt. Dieser beschreibt laufende Aktivitäten Deutschlands auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene zum Schutz vor hormonell wirksamen Stoffen. Diese Aktivitäten gewährleisten jedoch keinen ausreichenden Schutz vor hormonell wirksamen Stoffen. Zudem sind Zielsetzungen und zukünftige Maßnahmen im Aktionsplan sehr unkonkret und ohne Umsetzungsfristen beschrieben. Ziel der Interessenvertretung ist es, die Bundesregierung dabei zu unterstützen einen konkreten und ambitionierten Maßnahmenplan zur Verbesserung des Schutzes vor hormonell wirksamen Stoffen aufzustellen und umzusetzen.

    • Bereitgestellt von: CHEM Trust Europe e.V. am 10.12.2025
    • Adressatenkreis:
      • 17.07.2025

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die REACH - Verordnung weist erhebliche Mängel auf, die einen effektiven und effizienten Schutz von Mensch und Umwelt verhindern. Die Verordnung soll auf EU - Ebene überarbeitet werden. Die Regierung und Parteien sind über EU Rat und EU-Parlament an der Revision beteiligt. Die BR setzt die Regelungen um. Die Interessensvertretung bezweckt die Bereitstellung wissenschaftlicher Informationen, die die Notwendigkeit der Revision unterlegen. Zudem werden Vorschlägen gemacht, wie die Überarbeitung ausgestaltet werden kann, z.B. durch Einführung von Verwendungsbeschränkungen für besonders besorgniserregende Stoffe in Verbraucherprodukten oder die Verbesserung der Verfügbarkeit von Informationen über Gefahren von Chemikalien durch erweiterte Informationsanforderungen in der Registrierung.

    • Bereitgestellt von: CHEM Trust Europe e.V. am 10.12.2025
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die REACH - Verordnung weist erhebliche Mängel auf, die einen effektiven und effizienten Schutz von Mensch und Umwelt verhindern. Die Verordnung soll auf EU - Ebene überarbeitet werden. Die Regierung und Parteien sind über EU Rat und EU-Parlament an der Revision beteiligt. Die BR setzt die Regelungen um. Die Interessensvertretung bezweckt die Bereitstellung wissenschaftlicher Informationen, die die Notwendigkeit der Revision unterlegen. Zudem werden Vorschlägen gemacht, wie die Überarbeitung ausgestaltet werden kann, z.B. durch Einführung von Verwendungsbeschränkungen für besonders besorgniserregende Stoffe in Verbraucherprodukten oder die Verbesserung der Verfügbarkeit von Informationen über Gefahren von Chemikalien durch erweiterte Informationsanforderungen in der Registrierung.

    • Bereitgestellt von: CHEM Trust Europe e.V. am 10.12.2025
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die REACH - Verordnung weist erhebliche Mängel auf, die einen effektiven und effizienten Schutz von Mensch und Umwelt verhindern. Die Verordnung soll auf EU - Ebene überarbeitet werden. Die Regierung und Parteien sind über EU Rat und EU-Parlament an der Revision beteiligt. Die BR setzt die Regelungen um. Die Interessensvertretung bezweckt die Bereitstellung wissenschaftlicher Informationen, die die Notwendigkeit der Revision unterlegen. Zudem werden Vorschlägen gemacht, wie die Überarbeitung ausgestaltet werden kann, z.B. durch Einführung von Verwendungsbeschränkungen für besonders besorgniserregende Stoffe in Verbraucherprodukten oder die Verbesserung der Verfügbarkeit von Informationen über Gefahren von Chemikalien durch erweiterte Informationsanforderungen in der Registrierung.

    • Bereitgestellt von: CHEM Trust Europe e.V. am 10.12.2025
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Verwendung von PFAS-Verbindungen soll auf EU-Ebene weitestgehend beschränkt werden. Ein entsprechender Vorschlag wurde von 5 Mitgliedsstaaten vorgelegt. Ziel der Interessenvertretung ist es, dass nur für absolut notwendige Verwendungen Übergangsfristen geschaffen werden und diese so bemessen sind, dass ein rascher Ausstieg aus der Verwendung von PFAS möglich wird. Vorläufig ausgenommen Verwendungen sollen regelmäßig überprüft werden.

    • Bereitgestellt von: CHEM Trust Europe e.V. am 10.12.2025
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Verwendung von PFAS-Verbindungen soll auf EU-Ebene weitestgehend beschränkt werden. Ein entsprechender Vorschlag wurde von 5 Mitgliedsstaaten vorgelegt. Ziel der Interessenvertretung ist es, dass nur für absolut notwendige Verwendungen Übergangsfristen geschaffen werden und diese so bemessen sind, dass ein rascher Ausstieg aus der Verwendung von PFAS möglich wird. Vorläufig ausgenommen Verwendungen sollen regelmäßig überprüft werden.

    • Bereitgestellt von: CHEM Trust Europe e.V. am 10.12.2025
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die REACH - Verordnung weist erhebliche Mängel auf, die einen effektiven und effizienten Schutz von Mensch und Umwelt verhindern. Die Verordnung soll auf EU - Ebene überarbeitet werden. Die Regierung und Parteien sind über EU Rat und EU-Parlament an der Revision beteiligt. Die BR setzt die Regelungen um. Die Interessensvertretung bezweckt die Bereitstellung wissenschaftlicher Informationen, die die Notwendigkeit der Revision unterlegen. Zudem werden Vorschlägen gemacht, wie die Überarbeitung ausgestaltet werden kann, z.B. durch Einführung von Verwendungsbeschränkungen für besonders besorgniserregende Stoffe in Verbraucherprodukten oder die Verbesserung der Verfügbarkeit von Informationen über Gefahren von Chemikalien durch erweiterte Informationsanforderungen in der Registrierung.

    • Bereitgestellt von: CHEM Trust Europe e.V. am 10.12.2025
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die EU-Kosmetikverordnung stellt sicher, dass Verbraucher*innen und Beschäftigte keinen Risiken durch kosmetische Produkte ausgesetzt sind. Die Verordnung soll überarbeitet werden. CHEM Trust setzt sich dafür ein, dass das Schutzniveau verbessert wird.

    • Bereitgestellt von: CHEM Trust Europe e.V. am 10.12.2025
    • Adressatenkreis:
      • 27.10.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
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