Stellungnahmen/Gutachten
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22.112 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (22.112)
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen im Schienenverkehr
Das Ziel besteht darin, die Wettbewerbsbedingungen im deutschen Schienenverkehr zu verbessern. Dies soll unter anderem durch gerechtere und diskriminierungsfreie Zugangsbedingungen erreicht werden, insbesondere bei den Nutzungsentgelten und dem Vertrieb von Fahrscheinen. Die Trassenentgelte müssen reduziert und fair gestaltet werden. Dies kann durch Änderungen des Trassenpreissystems (ERegG) oder durch die Einführung einer Trassenpreisförderung den Schienenpersonenfernverkehr erfolgen. Schnelle Umsetzung der EU Kapazitätsverordnung.
- Bereitgestellt von: FlixTrain am 21.05.2026
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Adressatenkreis:
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13.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Formulierungshilfe zur Umsetzung einer steuer- und sozialabgabenfreien Entlastungsprämie
Das IDW begrüßt die geplante steuer- und sozialabgabenfreie Entlastungsprämie und betont die Notwendigkeit einer schnellen Umsetzung, um Haushalte und Wirtschaft angesichts gestiegener Energie- und Verbraucherpreise kurzfristig zu entlasten. Die Einbettung in ein laufendes Gesetzgebungsverfahren (BT-Drs. 21/4550) werde die Rechtsetzung beschleunigen und Planungssicherheit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer schaffen. Zudem empfiehlt das IDW, die beschlossene Senkung der Energiesteuer zeitnah in einem weiteren Verfahren umzusetzen, um Unternehmen rasch zu entlasten.
- Bereitgestellt von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 21.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4550
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 21/4550
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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16.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das IDW weist in seiner Stellungnahme auf die praxisrelevanten Folgen des BFH-Urteils vom 05.11.2025 (I R 37/22) zur tatsächlichen Durchführung von Ergebnisabführungsverträgen in der ertragsteuerlichen Organschaft hin. Insbesondere die vom BFH geforderte zeitnahe Erfüllung innerhalb von 12 Monaten wirft Fragen zu Anwendungszeitpunkt, Offenlegungs- sowie Anzeige- und Berichtigungspflichten auf. Angeregt werden u. a. eine klare Nicht-Rückwirkung, Ausschluss von Berichtigungspflichten für Altjahre, Schutz festsetzungsverjährter Jahre, Klarstellungen zur Gewerbesteuererklärung, zur Fristberechnung und zur Anerkennung von Vorabzahlungen sowie eine Reform hin zu einem modernen Gruppenbesteuerungssystem.
- Bereitgestellt von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 21.05.2026
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Adressatenkreis:
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17.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV befasst sich vor allem mit den geplanten Änderungen in BauGB, BauNVO und ROG. Er begrüßt die Neusystematisierung der §§ 1 bis 2a BauGB. Kritisch sieht er die vorgesehene Regelung zum überragenden öffentlichen Interesse des Wohnungsbaus und regt einen generellen Abwägungsvorrang für den Wohnungsbau an. Er begrüßt die Einführung und Möglichkeit, ein Ersatzgeld zu erheben, spricht sich aber dafür aus, dieses als explizit subsidiäres Instrument einzusetzen. Der DAV regt an, die Präklusion auf solche Einwendungen zu beschränken, die nicht gem. §§ 214, 215 BauGB unbeachtlich werden. Bei den geplanten Regelungen zu Vorkaufsrechten bei Kriminalitätsschwerpunkten oder verfassungsfeindlichen Bestrebungen äußert der DAV Zweifel an der städtebaulichen Verortung der Norm.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 21.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWSB): Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
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Adressatenkreis:
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06.03.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vereinfachung und Vereinheitlichung des Unterschwellenvergaberechts
Adressiert wird die Vereinfachung und bundesweite Vereinheitlichung des Unterschwellenvergaberechts. Der DAV bezieht sich auf die im Beschluss zur Staatsmodernisierung vom 4. Dezember 2025 vorgesehenen Maßnahmen zur Beschleunigung und Entbürokratisierung von Vergabeverfahren. Gefordert werden insbesondere ein einheitlicher Rechtsrahmen für Bund, Länder und Kommunen, die Beibehaltung und Vereinfachung der UVgO, einheitliche Formulare, interoperable Vergabeplattformen, harmonisierte Wertgrenzen sowie ein einheitlicher Rechtsschutz im Unterschwellenbereich.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 21.05.2026
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Adressatenkreis:
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30.04.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV hält die Umstufung des § 189 StGB von einem absoluten hin zu einem relativen Antragsdelikt für nicht überzeugend. Der Regelungsbedarf ist durch die Begründung nicht belegt und auch im Übrigen nicht ersichtlich. Im Ergebnis könnte die Neuregelung dazu führen, gegen den Willen der Angehörigen des Verstorbenen für diese belastenden Ermittlungsverfahren zu ermöglichen. Die vorgesehenen Regelungen würden zudem zu Wertungswidersprüchen bei der prozessualen Ausgestaltung des strafrechtlichen Ehrschutzes führen. Die Schaffung einer Strafantragsberechtigung für den ehemaligen Dienstherrn des oder der Verstorbenen ist ebenfalls nicht erforderlich, begegnet aber nicht in gleicher Weise Bedenken.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 21.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3067
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Verbesserung des strafrechtlichen Opferschutzes in Fällen der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener
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BT-Drs. 21/3067
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
20.05.2026
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV spricht sich gegen die Ausweitung des §86a StGB auf den schulischen Bereich aus.
Der DAV teilt die Sorge um das Erstarken extremistischer Tendenzen in Schulen, lehnt aber die Erweiterung des Tatbestandes des §86a StGB auf den schulischen Bereich ab. Das Strafrecht darf aufgrund des Ultima-ratio-Grundsatzes nicht Ersatz für fehlende präventive Maßnahmen wie Jugendarbeit und politische Bildung sein. Es sollten daher ausschließlich erzieherische Maßnahmen nach dem Schulrecht und die der Jugendhilfe hinzugezogen werden. Gegebenenfalls kann hier sorgfältig geprüft werden, ob der Maßnahmenkatalog des Schulrechts erweitert werden muss.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 21.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 39/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entschließung des Bundesrates zur strafrechtlichen Ahndung extremistischer Kennzeichen im schulischen Bereich (§ 86a StGB)
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BR-Drs. 39/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
20.05.2026
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Strom Versorgungssicherheits und Kapazitätengesetz StromVKG
Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Energie-Abnehmer e. V. (VEA) am 21.05.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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05.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gebäudemodernisierungsgesetz - Industrielle Dekarbonisierung ermöglichen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Energie-Abnehmer e. V. (VEA) am 21.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
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Adressatenkreis:
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11.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Berücksichtigung Hörbehinderter bei Telekommunikationsdiensten
Im Referentenentwurf zur Änderung der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz vom 30.4.2026 sollen die Bedürfnisse Hörbehinderter berücksichtigt werden.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft der Hörbehinderten - Selbsthilfe und Fachverbände e.V. am 21.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Referentenentwurf der Änderung der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz vom 30.4.2026
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Adressatenkreis:
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16.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Resiliente Krisen- und Notfallversorgung sicherstellen
Die WVG setzt sich dafür ein, Resilienz im Gesundheitssystem durch robuste Alltagsstrukturen dauerhaft zu verankern. Konkret wird eine verbindliche Notfallreform gefordert, die stationäre und ambulante Versorgung sowie den Rettungsdienst verzahnt und Vergütungsstrukturen an bedarfsgerechter Versorgung statt am Krankenhausbesuch ausrichtet. Ergänzend treten die Mitglieder für ein Gesundheitssicherstellungsgesetz mit rollierender Bevorratung und flexibilisierten Genehmigungsverfahren ein sowie für eine Reform der Medizinprodukteverordnung, europäische Produktionskapazitäten und den Einsatz digitaler Infrastrukturen als Resilienz-Multiplikator.
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsvereinigung der Grünen e.V. - Wirtschaft im Dialog am 20.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2214
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes (Notfallgesetz - NotfallG)
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BT-Drs. 21/2214
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
28.04.2026
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Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
EU-Klima-Sozialfonds: Öffentlichen Personen- und Schienengüterverkehr berücksichtigen
Die Initiative verfolgt das Ziel, dass die Bundesregierung bei der Ausarbeitung eines „nationalen Klimasozialplans“ für Deutschland den Öffentlichen Personen- und Schienengüterverkehr berücksichtigt. Dieser „nationale Klimasozialplan“ muss bei der EU-Kommission vorgelegt werden, damit aus dem EU-Klima-Sozialfonds ab 2026 die bereitstehenden Gesamtmittel in Höhe von 65 Mrd. Euro für die EU-Mitgliedstaaten bereitgestellt werden können. Dazu gehört aus Sicht der Branche die Modernisierung und der Infrastrukturausbau im Eisenbahn- und Nahverkehr, die Reaktivierung stillgelegter Eisenbahnstrecken oder auch die Umstellung der Linienbusflotten auf alternative Antriebe. Größere Anstrengungen sind auch bei der Elektrifizierung des Schienennetzes in Deutschland erforderlich.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am 20.05.2026
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Adressatenkreis:
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12.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Initiative verfolgt das Ziel, dass Schienenbahnverkehre und Elektrobusse zukünftig in die Stromsteuerbegünstigung einbezogen werden. Hintergrund ist, dass inbesondere die Stromsteuer allein den Betrieb von elektrischen Schienenbahnen im Nah-, Eisenbahnpersonen- und Güterverkehr um rund 145 Mio. Euro im Jahr verteuert. Hinzu kommen Energiekostenbelastungen in den Verkehrsunternehmen für den Betrieb von Elektro- und Hybridbussen.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am 20.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
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BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
14.04.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Initiative verfolgt das Ziel, dass Schienenbahnverkehre und Elektrobusse zukünftig in die Stromsteuerbegünstigung einbezogen werden. Hintergrund ist, dass inbesondere die Stromsteuer allein den Betrieb von elektrischen Schienenbahnen im Nah-, Eisenbahnpersonen- und Güterverkehr um rund 145 Mio. Euro im Jahr verteuert. Hinzu kommen Energiekostenbelastungen in den Verkehrsunternehmen für den Betrieb von Elektro- und Hybridbussen.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am 20.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
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BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
14.04.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Initiative verfolgt das Ziel, dass Schienenbahnverkehre und Elektrobusse zukünftig in die Stromsteuerbegünstigung einbezogen werden. Hintergrund ist, dass inbesondere die Stromsteuer allein den Betrieb von elektrischen Schienenbahnen im Nah-, Eisenbahnpersonen- und Güterverkehr um rund 145 Mio. Euro im Jahr verteuert. Hinzu kommen Energiekostenbelastungen in den Verkehrsunternehmen für den Betrieb von Elektro- und Hybridbussen.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am 20.05.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
-
BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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14.04.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ernährungsstrategie - Ablehnung von Regelungen zur Übergewichtsprävention ohne wiss. Evidenz
Ernährungspolitik muss wissenschaftsbasiert sein. Jede Maßnahme, die im Kontext der Übergewichtsprävention ergriffen wird, muss so gestaltet sein, dass sie Verbrauchern eine ausgeglichene Kalorienbilanz erleichtert. Eine Zuckersteuer, Maßnahmen zur Werberegulierung oder Nährwertkennzeichnungs-Modelle, die sich auf einzelne Nährstoffe und nicht auf die Kaloriendichte fokussieren, sind nicht geeignet, die Übergewichtsprävalenz zu senken, und daher abzulehnen.
- Bereitgestellt von: Nordzucker AG am 20.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10001
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Ernährungsstrategie der Bundesregierung - Gutes Essen für Deutschland
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BT-Drs. 20/10001
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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20.05.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ernährungsstrategie - Ablehnung von Regelungen zur Übergewichtsprävention ohne wiss. Evidenz
Ernährungspolitik muss wissenschaftsbasiert sein. Jede Maßnahme, die im Kontext der Übergewichtsprävention ergriffen wird, muss so gestaltet sein, dass sie Verbrauchern eine ausgeglichene Kalorienbilanz erleichtert. Eine Zuckersteuer, Maßnahmen zur Werberegulierung oder Nährwertkennzeichnungs-Modelle, die sich auf einzelne Nährstoffe und nicht auf die Kaloriendichte fokussieren, sind nicht geeignet, die Übergewichtsprävalenz zu senken, und daher abzulehnen.
- Bereitgestellt von: Nordzucker AG am 20.05.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/10001
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Ernährungsstrategie der Bundesregierung - Gutes Essen für Deutschland
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BT-Drs. 20/10001
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
20.05.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ziel der Interessenvertretung ist die Konkretisierung der „Leitlinien zum Umgang mit Nutzungskonkurrenzen bei Wasserknappheit“ der LAWA. Insbesondere soll der Vorrang der öffentlichen Wasserversorgung im Vorsorge- und Akutbereich rechtlich und praktisch abgesichert werden. Hierzu gehören klarere Vorgaben zur Priorisierung konkurrierender Nutzungen, zur Ausgestaltung wasserrechtlicher Zulassungsformen, zur Berücksichtigung ökologischer Mindestanforderungen sowie zu Datengrundlagen, Monitoring und Vollzug.
- Bereitgestellt von: Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) am 20.05.2026
-
Adressatenkreis:
-
24.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung der Fristen und Rahmenbedingungen zur Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm
Ziel des Regelungsvorhabens ist die Anpassung der gesetzlichen und untergesetzlichen Rahmenbedingungen der Klärschlammverordnung im Hinblick auf die Verpflichtung zur Phosphorrückgewinnung ab 2029. Hierzu gehören insbesondere eine Verschiebung bzw. stufenweise Ausgestaltung der Rückgewinnungspflichten entsprechend der tatsächlichen Verfügbarkeit marktreifer Technologien und Verarbeitungskapazitäten, die Schaffung rechtlicher Klarstellungen zur Gebührenfähigkeit entsprechender Investitionen, der Abbau regulatorischer Hemmnisse sowie die Einführung staatlich flankierter Förder- und Marktanreizmechanismen für die Phosphorrückgewinnung.
- Bereitgestellt von: Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) am 20.05.2026
-
Adressatenkreis:
-
20.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die BAK hat im Rahmen der öffentlichen Konsultation der Bundesregierung zu dem Entwurf des Nationalen Gebäuderenovierungsplans eine Stellungnahme eingereicht. Der Nationale Gebäuderenovierungsplan soll zur strategischen Steuerung der Transformation des Gebäudebestands beitragen durch belastbare Daten, nachvollziehbare Zielpfade, wirksame Maßnahmen und bessere Verzahnung von Bund, Ländern, Kommunen und Marktakteuren.
- Bereitgestellt von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 20.05.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf des Nationalen Gebäuderenovierungsplans
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Adressatenkreis:
-
06.05.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Fortführung und Finanzierung des OHCHR Sri Lanka Accountability Project (OSLAP)
Forderung der menschenrechtsorientierten Ausgestaltung der deutschen Außen-, Entwicklungs- und UN-Politik gegenüber Sri Lanka, einschließlich der Unterstützung internationaler Accountability-Mechanismen wie des OHCHR Sri Lanka Accountability Project (OSLAP)
- Bereitgestellt von: Sri Lanka Advocacy am 20.05.2026
-
Adressatenkreis:
-
30.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gebäudemodernisierungsgesetz rechtlich konsistent und praxistauglich ausgestalten
Die BAK hat sich frühzeitig fachpolitisch zur Vorbereitung der Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes durch ein Gebäudemodernisierungsgesetz positioniert. Die BAK hat zentrale Anforderungen an die Weiterentwicklung des Gebäudeenergiegesetzes formuliert. Im Mittelpunkt stehen eine systematische Integration von Lebenszyklusaspekten, die Sicherstellung der Praxistauglichkeit sowie die Vermeidung unnötiger Komplexität im Nachweis- und Vollzugssystem. Ziel für ein zukünftiges Gebäudemodernisierungsgesetz ist eine rechtlich konsistente, praxistaugliche und planungsintegrierte Ausgestaltung, insbesondere im Hinblick auf Klimaschutzanforderungen, Lebenszyklusbetrachtungen und Nachweisverfahren.
- Bereitgestellt von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 20.05.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich -
BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
-
BR-Drs. 292/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
11.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
BauGB-Reform als Neuanfang im Raumplanungsrecht nutzen
Planen und Bauen müssen effizienter, gemeinwohlorientierter, qualitätvoller und klimagerechter werden. Zu dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts des BMWSB vom 1.4.2026 hat sich die BAK an der Verbändeanhörung beteiligt. Die BAK-Stellungnahme begrüßt u. a. die Erweiterung des Vorkaufsrechts auf Schrottimmobilien, die Wiederherstellung kommunaler Vorkaufsrechte in Erhaltungssatzungsgebieten und der soziale Flächenbeitrag in der Umlegung. Kritisiert hat die BAK, dass der Entwurf die Chance für einen grundlegenden Neuanfang im Raumplanungsrecht nicht nutzt. Vorab hatte die BAK ein Positionspapier mit Änderungsvorschlägen zu zentralen BauGB-Regelungen an das BMWSB gesendet.
- Bereitgestellt von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 20.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWSB): Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
-
Adressatenkreis:
-
29.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
BauGB-Reform als Neuanfang im Raumplanungsrecht nutzen
Planen und Bauen müssen effizienter, gemeinwohlorientierter, qualitätvoller und klimagerechter werden. Zu dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts des BMWSB vom 1.4.2026 hat sich die BAK an der Verbändeanhörung beteiligt. Die BAK-Stellungnahme begrüßt u. a. die Erweiterung des Vorkaufsrechts auf Schrottimmobilien, die Wiederherstellung kommunaler Vorkaufsrechte in Erhaltungssatzungsgebieten und der soziale Flächenbeitrag in der Umlegung. Kritisiert hat die BAK, dass der Entwurf die Chance für einen grundlegenden Neuanfang im Raumplanungsrecht nicht nutzt. Vorab hatte die BAK ein Positionspapier mit Änderungsvorschlägen zu zentralen BauGB-Regelungen an das BMWSB gesendet.
- Bereitgestellt von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 20.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWSB): Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
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Adressatenkreis:
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26.01.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Kommunale Energiepolitik - EEG Reform
Übersendung und Einbringung von Ergebnissen einer bundesweiten Buergermeisterbefragung im Hinblick auf die Ausgestaltung der Novelle des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG 2027), insbesondere zu kommunalen Rahmenbedingungen fuer den Ausbau erneuerbarer Energien und zur Inanspruchnahme bestehender Beteiligungsinstrumente (z. B. Paragraf 6 EEG).
- Bereitgestellt von: Initiative Klimaneutrales Deutschland gUG (haftungsbeschränkt) am 20.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor
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Adressatenkreis:
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18.05.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben: