Stellungnahmen/Gutachten
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18.561 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (18.561)
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV unterstützt ausdrücklich die Neujustierung der sog. Dreiererklärung (§ 1595a BGB-E), Beteiligung des Kindes im Erkenntnisverfahren nach § 1600 Abs. 3 S. 2 BGB-E iVm § 175 Abs. 2 FamFG-E, 2. Chance, Elternstelle zu werden, wenn eine zunächst sperrende sozial-familiäre Beziehung beendet wird (§ 185 Abs. 2 FamFG-E) und die Sperrwirkung der Anerkennung nach Einleitung eines Feststellungsverfahrens (§ 1594 Abs. 5 BGB-E). Gleichzeitig fordert er eine Erweiterung des Referentenentwurfs um die gebotene Gleichstellung im Abstammungsrecht: Mehrelternschaft, Elternschaft gleichgeschlechtlicher Ehepartner
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1997
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Bedeutung der Halbleiterindustrie für Deutschlands wirtschaftliche und sicherheitspolitische Souveränität
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BT-Drs. 21/1997
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
13.08.2025
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das Regelungsvorhabens des BMF zielt darauf ab, in einer Mantelverordnung zahlreiche steuerliche Vorschriften zu modernisieren, zu vereinheitlichen, zu vereinfachen und an aktuelle Entwicklungen anzupassen. Im Mittelpunkt steht die Anhebung bestimmter Aufgriffsgrenzen, um die seit der letzten Anpassung eingetretene Inflation auszugleichen. Ziel der Einflussnahme ist es insgesamt, steuerliche Vorschriften zu modernisieren, praktikabler zu gestalten und Steuerpflichtige wie Verwaltung gleichermaßen zu entlasten
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 626/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Siebte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen
-
BR-Drs. 626/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
27.08.2025
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ablehnung einer Anhebung der Wertgrenze für Kostenbeschwerden auf 300 Euro
Ablehnung einer Anhebung der Wertgrenze für Kostenbeschwerden auf 300 Euro nach § 567 Abs. 2 ZPO; § 304 Abs. 3 StPO; §§ 66 Abs. 2 S. 1, 68 Abs. 1 S. 1, 69 S. 1 GKG; §§ 57 Abs. 2 S. 1, 59 Abs. 1 S. 1, 60 S. 1 FamGKG; §§ 81 Abs. 2 S. 1, 83 Abs. 1 S. 1 GNotKG; §§ 4 Abs. 3, 9 Abs. 3 S. 1 JVEG; § 33 Abs. 3 S. 1 RVG
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.09.2025
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Adressatenkreis:
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22.08.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (7):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Empfehlungen zur Neuausrichtung der wohnwirtschaftlichen KfW-Förderung
In Deutschland fehlt bezahlbarer Wohnraum. Daher sollte die wohnwirtschaftliche KfW-Förderung neu geordnet und strategisch ausgerichtet werden. Wir möchten aus Finanzierungsperspektive einen konstruktiven Beitrag zur laufenden Diskussion leisten und werfen dabei u. a. auch einen Blick auf notwendige Anpassungen der Umsetzung der Bundeshaushaltsordnung und des Gebäudeenergiegesetzes.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.09.2025
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Adressatenkreis:
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18.09.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Empfehlungen zur Neuausrichtung der wohnwirtschaftlichen KfW-Förderung
In Deutschland fehlt bezahlbarer Wohnraum. Daher sollte die wohnwirtschaftliche KfW-Förderung neu geordnet und strategisch ausgerichtet werden. Wir möchten aus Finanzierungsperspektive einen konstruktiven Beitrag zur laufenden Diskussion leisten und werfen dabei u. a. auch einen Blick auf notwendige Anpassungen der Umsetzung der Bundeshaushaltsordnung und des Gebäudeenergiegesetzes.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 19.09.2025
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Adressatenkreis:
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18.09.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verzicht auf die im RefE vorgesehene Aufstellungslösung für den elektronischen Lagebericht im ESEF-Format, stattdessen Beibehaltung der Offenlegungslösung entsprechend dem bestehenden § 328 HGB. Verzicht auf eine verpflichtende elektronische Kennzeichnung der Nachhaltigkeits-berichterstattung gemäß der ESEF-VO. Vorschlag Befreiungen von Tochterunternehmen von der Nachhaltigkeitsberichterstattung im Konzernanhang auszuweisen. Forderung, die im RefE entfallene Änderung des § 10 Abs. 2 LkSG (Ersetzungsbefugnis durch einen Nachhaltigkeitsbericht nach HGB) beizubehalten.
- Bereitgestellt von: econsense - Forum Nachhaltige Entwicklung der Deutschen Wirtschaft am 18.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1857
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 geänderten Fassung
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BT-Drs. 21/1857
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
21.07.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (7):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Abänderung des Bundesimissionsschutzgesetzes (BImSchG)
Elektrischer Strom zur Verwendung in Schienenfahrzeugen sollte als Erfüllungsoption für die THG-Quote in §37a des Bundesimissionsschutzgesetzes (BImSchG) aufgenommen werden, um: 1. Bahnstrom als Antriebsenergie mit Ladestrom für Straßenfahrzeuge gleichzustellen und Wettbewerbsverzerrungen durch die THG-Quote im intermodalen Wettbewerb des Transportsektors zu vermeiden. 2. Bahnstromlieferanten einen finanziellen Anreiz zu bieten, grüne PPAs günstiger anzubieten und Investitionen in erneuerbare Bahnstromkraftwerke zu tätigen.
- Bereitgestellt von: Netzwerk Europäischer Eisenbahnen e.V. am 18.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/3498
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
-
BT-Drs. 20/3498
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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11.07.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung der Voraussetzungen für Erste Hilfe bei Herz-Kreislauf-Stillständen
Ziel der bezweckten Einflussnahme ist die Initiierung eines eigenständigen Regelungsvorhabens zur strukturellen und rechtlichen Stärkung der Voraussetzungen für lebensrettende Erste Hilfe bei Herz-Kreislauf-Stillständen. Dies umfasst insbesondere die verbindliche Verankerung von Reanimationsunterricht an Schulen, die flächendeckende Einführung der Telefonreanimation, die Absicherung der Smartphone-basierten Ersthelfer-Alarmierung sowie die Verbesserung der AED-Verfügbarkeit und Förderung von First-Responder-Strukturen.
- Bereitgestellt von: ADAC Stiftung am 18.09.2025
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Adressatenkreis:
-
18.09.2025
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Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Überarbeitung der Richtlinie für Großraum- und Schwertransporte (RGST 2024)
Bei den im Großraum- und Schwertransport von Schaustellern transportierten Karussellteilen von Großfahrgeschäften handelt es sich um vordefinierte Ladung. Die Ladung ändert sich nie, es werden immer die gleichen Karussellteile (Gondeln, Schienen, Mittelbauwagen etc.) mit immer den gleichen, speziell für deren Transport angefertigten Fahrzeugen transportiert. Ebenfalls fahren diese Transporte niemals leer, sie fahren immer mit Karussellteilen beladen von einem Volksfestplatz zum nächsten. Wir bitten daher um Klarstellung, dass es sich bei den von Schaustellern im GST transportierten Karussellteilen um vordefinierte Ladung handelt. Ebenso bitten wir, die Kombination Leer-Leer-Leer in die Auflistung der Fahrtwegteilkombinationen aufzunehmen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Schaustellerbund e.V. am 18.09.2025
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Adressatenkreis:
-
04.09.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
-
-
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Finanzierung der Leistungskosten im deutschen ÖPNV bis 2040
Bei der Initiative handelt es sich um ein Gutachten zur ÖPNV-Finanzierung in Deutschland. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die Kosten für eine ÖPNV-Modernisierung von 26 Mrd. Euro im Jahr 2024 auf 49 Mrd. Euro im Jahr 2040 steigen werden. Der Finanzbedarf für einen vollumfänglichen ÖPNV-Ausbau beträgt laut Gutachten bis 2040 rund 80 Mrd. Euro. Hierfür schlägt das Gutachten eine entsprechende Anpassung der ÖPNV-Finanzierung vor.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am 18.09.2025
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Adressatenkreis:
-
12.08.2025
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Sozialleistungen für wohnungslose Menschen am Aufenthaltsort sichern
Als Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. (BAG W) setzen wir uns dafür ein, dass wohnungslose Menschen ihre Sozialleistungen weiterhin an ihrem jeweiligen Aufenthaltsort beziehen können, wie es bislang in § 47 SGB I vorgesehen ist. Die BAG W spricht sich daher gegen eine Änderung dieser Regelung aus, da der Zugang zu existenzsichernden Leistungen für wohnungslose Menschen nur so verlässlich gewährleistet werden kann.
- Bereitgestellt von: Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. am 18.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1858
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (SGB VI-Anpassungsgesetz - SGB VI-AnpG)
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BT-Drs. 21/1858
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
19.08.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sicherstellung ausreichender Mittel und Verwendungsmöglichkeiten zur Verbesserung des umweltfreundlichen ÖPNV auf der Schiene in den Gemeinden. Weiterentwicklung des GVFG-Förderregimes mit einer Vereinfachung der Finanzierungsregime für die Schieneninfrastruktur. Sicherstellung der Planungssicherheit für Vorhaben-Projekte wie Reaktivierungen und Elektrifizierungen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband SchienenNahverkehr (BSN) e.V. am 18.09.2025
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Adressatenkreis:
-
18.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität
Mit der im März 2025 beschlossenen Grundgesetzänderung wird ein Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ eingerichtet, das bis 2036 Investitionen von bis zu 500 Mrd. Euro in zentrale Infrastrukturen ermöglicht. Das Errichtungsgesetz legt die konkrete Ausgestaltung und Mittelverwendung fest. Der BSN setzt sich insbesondere für eine verbindliche und ausreichende Finanzierung der Schieneninfrastruktur, die Zusätzlichkeit der Mittel zum Bundeshaushalt, eine flexible Mittelverwendung über Haushaltsjahre hinaus sowie begleitende Maßnahmen zur Verfahrensbeschleunigung ein.
- Bereitgestellt von: Bundesverband SchienenNahverkehr (BSN) e.V. am 18.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/779
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG)
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BT-Drs. 21/779
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
10.06.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Prävention in der Wohnungsnotfallhilfe stärken und Zugänge erleichtern
Als Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. (BAG W) setzen wir uns dafür ein, Wohnungsnot in Deutschland wirksam zu überwinden. Ein zentrales Anliegen ist dabei die Stärkung präventiver und niedrigschwelliger Hilfsangebote wie Tagesaufenthalte, aufsuchende Sozialarbeit und flexible Beratungsstrukturen. Dafür braucht es geeignete politische Rahmenbedingungen, verlässliche Förderstrukturen sowie erleichterte Zugänge zu Unterstützungsangeboten, um Wohnungslosigkeit frühzeitig zu verhindern und soziale Teilhabe zu sichern.
- Bereitgestellt von: Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. am 18.09.2025
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Adressatenkreis:
-
12.09.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Förderung E-Busse und die dazugehörige Infrastruktur
Bis zum Jahr 2024 gab es Förderungen für die Neubeschaffung von Batteriebussen und der dazugehörigen Infrastruktur. Diese wurden aufgrund der Budgetkürzungen im Haushalt für 2024 nicht mehr berücksichtigt. Ziel ist es daher, dass diese Förderungen (ggf. auch in niedrigerer Form oder nur für Infrastruktur) wieder in den Haushalt für 2025 und in den Haushalt 2026 zu integrieren.
- Bereitgestellt von: Daimler Truck AG am 18.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026
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Adressatenkreis:
-
15.09.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
13.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Antidumpingmaßnahmen auf Fahrräder aus China
Die Verlängerung der bestehenden Antidumpingmaßnahmen (Antidumpingzölle) auf Fahrräder aus China im Rahmen des laufenden Überprüfungsverfahrens der EU-Kommission, mit dem Ziel, dass sich die Bundesregierung bzw. die zuständigen Vertreter Deutschlands im Rat der EU-Mitgliedstaaten bei der Abstimmung zugunsten dieser Verlängerung positionieren.
- Bereitgestellt von: ZIV Zweirad-Industrie-Verband e.V. Die Fahrradindustrie am 18.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
16.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausgestaltung des Klima-Sozialplans
Die Debatte zu den geplanten Mobilitätsmaßnahmen des Klima-Sozialplans fokussiert sich bisher allein auf die Förderung von E-Autos . Planungen zur Förderung nachhaltiger und im Vergleich kostengünstiger Fahrradmobilität scheinen bisher zu fehlen. Hier kann der KSP mehr soziale Gerechtigkeit schaffen und viele Menschen mit geringerem Einkommen bei der Nutzung beliebter und nachhaltiger Fahrradmobilität unterstützen. Wir empfehlen deswegen, dass der Klima-Sozialplan den zu adressierenden vulnerablen Gruppen Wahlfreiheit zwischen der Förderung von E-Autos und Fahrradmobilität bietet. Vorschläge für kurzfristig umsetzbare Maßnahmen: a) Förderung von Bikesharing b) Förderung von Fahrrad-Abos (vergleichbar mit Social Leasing bei E-Autos) c) Kaufanreize für Fahrräder
- Bereitgestellt von: ZIV Zweirad-Industrie-Verband e.V. Die Fahrradindustrie am 18.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
26.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Schneller steigender CO2-Preis
Änderung einer bestehenden rechtlichen Regelung: Stärkere Steigerung des CO2-Preises, damit fossile Energieträger im Verhältnis zu Wasserstoff und Wärmepumpen günstiger werden. ETS-Richtlinie 2003/87/EG und Reform-Richtlinie (EU) 2023/959
- Bereitgestellt von: Westfalen AG am 18.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
08.09.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verstetigung und Vereinfachung der Förderkulisse
Änderung einer bestehenden rechtlichen Regelung: Die Klimaschutzverträge sollen finanziell verstetigt werden und auf Projekte, die fossilen durch nachhaltigen Wasserstoff ersetzen ausgeweitet werden. Zusätzlich sollen die Förderbedingungen so angepasst werden, dass auch der Mittelstand unbürokratisch partizipieren kann. Förderrichtlinie Klimaschutzverträge
- Bereitgestellt von: Westfalen AG am 18.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
08.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Förderung von Wasserstoff Fahrzeugen und Infrastruktur
Änderung einer bestehenden rechtlichen Regelung: Erneute Einführung und Stärkung genannter Förderprogramme, Ergänzung von OpEx- und CapEx-Förderung. Klimaschonende Nutzfahrzeuge und Infrastruktur und Nationale Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP I & II)
- Bereitgestellt von: Westfalen AG am 18.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
08.09.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Schneller steigender CO2-Preis
Änderung einer bestehenden rechtlichen Regelung: Stärkere Steigerung des CO2-Preises, damit fossile Energieträger im Verhältnis zu Wasserstoff und Wärmepumpen günstiger werden. ETS-Richtlinie 2003/87/EG und Reform-Richtlinie (EU) 2023/959
- Bereitgestellt von: Westfalen AG am 18.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
08.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes / Gebäudemodernisierungsgesetzes
Beibehaltung einer bestehenden rechtlichen Regelung: Beibehaltung der regulatorischen Anreize und des Ambitionsniveaus zur Verstetigung des Markthochlaufs von Wärmepumpen. Die Verzahnung von GEG und kommunaler Wärmeplanung muss verbindlich, klar und transparent sein.
- Bereitgestellt von: Westfalen AG am 18.09.2025
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Adressatenkreis:
-
16.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in deutsches Recht
Marktöffnung und Zulassung von IASP (unabhängige Bestätigungsdienstleister) im Rahmen der Umsetzung der EU-Richtlinie
- Bereitgestellt von: TÜV SÜD AG am 18.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 435/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 geänderten Fassung
-
BR-Drs. 435/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
16.09.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines AGB-Anpassungsverfahrens (Zustimmungsfiktionslösung)
Wir fordern, die durch das BGH-Urteil vom 27. April 2021 (XI ZR 26/20) zum AGB-Änderungsmechanismus fortbestehende Rechtsunsicherheit durch eine geeignete Gesetzesanpassung zu beseitigen. Bezogen auf Vertragsänderungen, die nicht wesentlicher Art sind, fordern wir eine Verbesserung der kreditwirtschaftlichen Gesetzeslage zugunsten einer praktikablen AGB-Anpassung bei Dauerverträgen (z. B. Giroverträge) per Zustimmungsfiktion.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 18.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
16.09.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
GenTG, Änderung S1 gemäß Koalitionsvertrag S. 111
Die Stellungnahme "Stärkung des Biotechnologie-Standorts Deutschland durch Entbürokratisierung des Gentechnikrechts" wurde dem BMWE, BMFTR und BMUKN vorgelegt. Sie enthält Vorschläge zur zügigen Verschlankung des deutschen Gentechnikrechts und zur Entbürokratisierung nach dem Vorbild anderer EU-Staaten.
- Bereitgestellt von: DECHEMA Gesellschaft für Chemische Technik und Biotechnologie e.V. am 18.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
15.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Novellierung der Ersatzbaustoffverordnung
Korrektur einzelner Fehler und redaktioneller Imperfektionen, so z.B. Anpassung von § 19 Abs. 8 und Anlage 2 EBV, damit eine Verwendung von Baustoffrecycling-Material auf kiesigem Untergrund nicht wie aktuell komplett ausgeschlossen wird. Weiterführende Überarbeitung der Ersatzbaustoffverordnung im Sinne der Praxistauglichkeit.
- Bereitgestellt von: Interessengemeinschaft der Aufbereiter und Verwerter von Müllverbrennungsschlacken (IGAM) am 18.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
13.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Nationale Umsetzung der EU-Richtlinie über Industrieemissionen
Die EU-Richtlinie über Industrieemissionen wurde neu gefasst und muss nun in deutsches Recht umgesetzt werden. Die IGAM spricht sich dafür aus, dass die Umsetzung in deutsches Recht möglichst 1:1 erfolgt und keine zusätzliche, unnötige Bürokratie aufgebaut wird.
- Bereitgestellt von: Interessengemeinschaft der Aufbereiter und Verwerter von Müllverbrennungsschlacken (IGAM) am 18.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 44/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1785 zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen
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BR-Drs. 44/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
15.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Novellierung der Ersatzbaustoffverordnung
Korrektur einzelner Fehler und redaktioneller Imperfektionen, so z.B. Anpassung von § 19 Abs. 8 und Anlage 2 EBV, damit eine Verwendung von Baustoffrecycling-Material auf kiesigem Untergrund nicht wie aktuell komplett ausgeschlossen wird. Weiterführende Überarbeitung der Ersatzbaustoffverordnung im Sinne der Praxistauglichkeit.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Mineralische Kreislaufwirtschaft und nachhaltige Entsorgung e. V. (BMKE) am 18.09.2025
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Adressatenkreis:
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13.08.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
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-
Zu Regelungsvorhaben:
Nationale Umsetzung der EU-Richtlinie über Industrieemissionen
Die EU-Richtlinie über Industrieemissionen wurde neu gefasst und muss nun in deutsches Recht umgesetzt werden. Die BRB spricht sich dafür aus, dass die Umsetzung in deutsches Recht möglichst 1:1 erfolgt und keine zusätzliche, unnötige Bürokratie aufgebaut wird.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Mineralische Kreislaufwirtschaft und nachhaltige Entsorgung e. V. (BMKE) am 18.09.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
-
15.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Verhinderung von Lärmkonflikten beim Wohnungsbau
Die Initiative zielt darauf ab, dass beim Wohnungsbau beachtet wird, dass Risiken für den Eisenbahnverkehr und den ÖPNV ausgeschlossen werden. Dies betrifft inbesondere den Wohnungsneubau in der Nähe von Betriebs- und Abstellanlagen von Schienenbahnen ohne hinreichenden tatsächlichen Lärmschutz. Sollten hier Schallminderungsmaßnahmen an der Quelle angeordnet werden, könnte dies zu betrieblichen Einschränkungen für bestehende Anlagen von Eisenbahnen und städtischen Schienenbahnen führen. Sichergestellt werden sollte zudem, dass Maßnahmen auch dann nicht angeordnet werden dürfen, wenn sie die Sicherheit des Bahnverkehrs beeinträchtigen würden.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am 17.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1084
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung
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BT-Drs. 21/1084
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
29.08.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Aufbau einer nationalen Omics-basierten Biobank zur Stärkung personalisierter Medizin und Forschung
Wir fordern die Einrichtung einer nationalen Biobank auf Basis moderner Omics-Technologien einschließlich Genomik, Transkriptomik, Proteomik und Metabolomik. Eine solche Biodatenbank muss die genetische Diversität der Bevölkerung in Deutschland abbilden und langfristig als Forschungsinfrastruktur zur Verfügung stehen. Nur so lassen sich Fortschritte in personalisierter Medizin, Prävention und biomedizinischer Forschung nachhaltig erzielen. Die Biobank stärkt den Wissenschaftsstandort Deutschland, verbessert die Grundlage für medizinische Innovationen und erhöht die internationale Wettbewerbsfähigkeit.
- Bereitgestellt von: Illumina GmbH am 17.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
05.12.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratierückbaumaßnahmen - Reduktion von Berichtspflichten im Handel
- Bereitgestellt von: Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh) am 17.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
01.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
harmonisierte Mitteilung und harmonisierte Kennzeichnung irreführend und nicht darstellbar
Durchführungsverordnung zur harmonisierten Mitteilung über das gesetzliche Gewährleistungsrecht und die harmonisierte Kennzeichnung für eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie
- Bereitgestellt von: Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh) am 17.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
29.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz
B2B-Plattformen aus dem Anwendungsbereich herausnehmen. Informationspflichten klarstellen
- Bereitgestellt von: Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh) am 17.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/570
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz - Batt-EU-AnpG)
-
BT-Drs. 21/570
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
26.08.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz
B2B-Plattformen aus dem Anwendungsbereich herausnehmen. Informationspflichten klarstellen
- Bereitgestellt von: Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh) am 17.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/570
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz - Batt-EU-AnpG)
-
BT-Drs. 21/570
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
25.08.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen
Änderung der Bundesärzteordnung zur Beschleunigung und Vereinfachung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen. Der Verfahren der Gleichwertigkeitsprüfung wird zugunsten eine direkten Einstiegs in die Kenntnisprüfung nur noch wahlweise angeboten. Die Bundesärztekammer unterstützt die Zielrichtung des Vorschlags, fordert aber einen qualitätsgesicherten Nachweis der für die ärztliche Berufsausübung erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 17.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen
-
Adressatenkreis:
-
11.08.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Erweiterung des Anwendungsbereichs des Umweltrechtsbehelfsgesetzes
strukturelle Änderungen für einen effektiveren Rechtsschutz zum Abbau des Vollzugsdefizits im Umweltrecht; Einführung der Möglichkeit, auch faktische Umweltrechtsverstöße durch die öffentliche Hand einer gerichtlichen Überprüfung unterziehen zu lassen (gemäß völkerrechtlicher Verpflichtung aus der Aarhus-Konvention)
- Bereitgestellt von: Berliner Netzwerk für Grünzüge am 17.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4146
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und weiterer umweltrechtlicher Vorschriften
-
BT-Drs. 21/4146
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
24.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
effektive Umsetzung der Wiederherstellungs-Verordnung der EU; kein Aufweichen der unmittelbaren Handlungs- und Unterlassungspflichten für alle Akteure der öffentlichen Hand im Rahmen ihrer jeweiligen Wirkungsmacht; Anregungen für Weichenstellungen auf allen Regelungsebenen zum Erreichen der Ziele
- Bereitgestellt von: Berliner Netzwerk für Grünzüge am 17.09.2025
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
15.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der vorliegende Referentenentwurf eines Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG) bleibt hinter den Erwartungen zurück. Aus Sicht der BKG sind weitere Anpassungen notwendig, um die Krankenhausreform praxistauglich zu gestalten.
- Bereitgestellt von: Bayerische Krankenhausgesellschaft e.V. am 17.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
-
BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
28.08.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Nachfolgeregelung zum "Ergänzenden Hilfesystem"
Die DOK setzt sich für eine Nachfolgeregelung zum "Ergänzenden Hilfesystem" für Betroffene sexuellen Kindesmissbrauchs ein, nachdem die bisherige Regelung von der Bundesregierung als nicht rechtskonform verworfen und beendet wurde.
- Bereitgestellt von: DOK Deutsche Ordensobernkonferenz e. V. am 17.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
01.07.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Reform der Datenschutzaufsicht (Rn. 2106ff. Koalitionsvertrag)
Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Bündelung der Datenschutzaufsicht bei der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 17.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
05.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Betrugsprävention im Rahmen der TKG-Novelle
Die angestrebte Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) hat den Netzausbau zum Schwerpunkt. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt das Vorhaben und fordert zudem, dass auch dringend notwendige Maßnahmen zur Betrugsprävention gesetzlich verankert werden. Konkret sollen Telekommunikationsunternehmen rechtlich befähigt werden, Spoofing-Anrufe konsequent zu blockieren, SMS-Content-Firewalls einzusetzen und betrugsrelevante Daten mit Banken und anderen relevanten Akteuren auszutauschen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 17.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
29.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschlag für ein Antragsverfahren bei der umsatzsteuerlichen Organschaft
Rechtssicherheit im Wege eines vorab festgestellten Bestehens einer umsatzsteuerlichen Organschaft ist derzeit nur im Rahmen einer verbindlichen Auskunft möglich. Ein allgemeines Verfahren oder eine Verpflichtung der Finanzverwaltung zur Feststellung des Bestehens / Nichtbestehens / der Beendigung einer Organschaft ist insofern weder im Gesetz noch verwaltungsseitig vorgesehen. Ebenso wenig ist nach den bestehenden gesetzlichen Regelungen ein Antragsrecht für das Bestehen oder Nichtbestehen einer umsatzsteuerlichen Organ-schaft verwirklicht. Wir setzen uns deshalb für die Einführung eines gesetzlich geregelten Antragsverfahrens bei der umsatzsteuerlichen Organschaft ein.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 17.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
27.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zum RL-Vorschlag COM(2022) 702 final
Übertragung der Vorteile des deutschen Insolvenzrechts, insbes. im Hinblick auf den Schutz von Kreditsicherheiten und die Abwägung von Schuldner- und Gläubigerinteressen in das harmonisierte Recht sowie Beseitigung von Mißbrauchsmöglichkeiten insbesondere im Rahmen der Regelungen zum Pre-Pack-Verfahren; keine Weiterverfolgung des Regelungsvorhabens zum Liquidationsverfahren für Kleinstunternehmen; Nachbesserungen bei den Regelungen zur Insolvenzanfechtung und zum Gläubigerausschuss.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 17.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
02.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Klarstellung der Betroffenheit von Finanzinstituten in der EU-Entwaldungsverordnung
Die praktische Umsetzung der EUDR wirft für den Finanzsektor Fragen auf, die einer Klärung bedürfen, um Rechtssicherheit und Verhältnismäßigkeit zu gewährleisten. Wir fordern daher - eine ausdrückliche Klarstellung, dass papiergebundene Unterlagen im Bankkundengeschäft (z. B. Vertragsunterlagen, Prospekte, AGBs) nicht als Inverkehrbringen oder Bereit-stellen auf dem Markt im Sinne der EUDR zu verstehen sind; - eine Streichung des Impact Assessments zu Finanzinstituten gemäß Art. 34 Abs. 4 EUDR; - die Verankerung eines Materialitäts- und Proportionalitätsprinzips, um Mehrfachprüfungen und unverhältnismäßige Belastungen ohne ökologischen Mehrwert zu vermeiden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 17.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
15.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
26.09.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zu einer Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge
Wir sprechen uns für eine baldige Reform der geförderten privaten Altersvorsorge aus, u.a. durch eine Abschaffung der bisherigen Garantievorgaben und Ermöglichung eines Altersvorsorgedepots, eine Entbürokratisierung der Antrags- und Zulagenverfahren, eine Öffnung der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge für alle Erwerbstätigen und eine Einführung einer privatwirtschaftlich organisierten Frühstartrente.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 17.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
-
BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
07.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Überarbeitung des EU-Zahlungsdiensterechts (EU-Zahlungsdienste-Richtlinie und -VO)
Unser Ziel ist es, dass gesetzliche Rahmenbedingungen europäische Angebote im Zahlungsverkehr fördern. Bei dem konkreten Regelungsvorhaben der EU Kommission zur Überarbeitung des EU-Zahlungsdiensterechts sollten die Vorgaben zur Betrugsbekämpfung und Sicherheit im Zahlungsverkehr verbessert werden ohne Fehlanreize zu setzen. Des Weiteren sollten die gesetzlichen Rahmenbedingungen bezüglich des Verhältnisses zwischen Banken und Drittdiensten eine faire Allokation der Kosten und Ertragspotenziale ermöglichen. Die Regelungsdichte und -granularität sollte zudem generell vereinfacht bzw. reduziert werden, um individuellen Bedürfnissen von Bankkunden und technologischen Entwicklungen gerecht werden zu können – dies betrifft unter anderem die Vorgaben zur Starken Kundenauthentifizierung.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 17.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 442/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Zahlungsdienste und E-Geld-Dienste im Binnenmarkt, zur Änderung der Richtlinie 98/26/EG und zur Aufhebung der Richtlinien (EU) 2015/2366 und 2009/110/EG -
BR-Drs. 443/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Zahlungsdienste im Binnenmarkt und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010
-
BR-Drs. 442/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
29.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
22.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Stellungnahme bezieht sich auf die im BMJV-RefE enthaltenen, gesetzlichen Regelungsvorschläge und beinhaltet zusammengefasst die folgenden Kernpetiten: - Kein „Goldplating“ bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in das deutsche Recht. - Beibehaltung der bisher im deutschen Recht geltenden, gesetzlichen Widerrufsbelehrungsmuster des Art. 246b, Anlage 3 - 3b EGBGB. - Umfassende Berücksichtigung der rechtlichen Besonderheiten bei Immobiliarförderdarlehensverträgen. - Schaffung einer eindeutigen Regelung zum Erlöschen des Widerrufsrechts, maximal nach einem Jahr und 14 Tagen. - Klarstellungen zur Abgrenzung und Reichweite der Kollisionsregelungen des RefE, insbesondere des Art. 246 b § 1 Abs. 2 und Art. 246 b § 3 Abs. 2 EGBGB-RefE. - Schaffung eines AGB-Änderungsmechanismus.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 17.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
-
BT-Drs. 21/1856
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
01.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der EU Richtlinie 2024/1226 (Richtlinie Sanktionsstrafrecht)
Die in der EU-Richtlinie 2024/1226 vorgesehene Strafbefreiung für Taten unter einem Gegenwert von EUR 10.000 soll auch in der nationalen Umsetzung berücksichtigt werden. Die in § 18 Abs. 11 AWG a.F. vorgesehene Schonfrist von 2 Tagen sollte beibehalten und die Möglichkeit einer umfassenden strafbefreienden Selbstanzeige sollte eingeführt werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 17.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/2508
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union
-
BT-Drs. 21/2508
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
29.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verhinderung einer Doppelregulierung im Rahmen der nationalen Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 vor dem Hintergrund des Digital Operational Resilience Acts (DORA).
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 17.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/2510
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen
-
BT-Drs. 21/2510
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
04.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben: