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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (14.847)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Unser Ziel ist es, dass der Regelungsvorschlag der Kommission zur Schaffung eines europ. Finanzdatenraumes eine sichere Infrastruktur zum Teilen der Daten schafft, den Kunden- und Marktbedürfnissen Rechnung trägt und den fairen Wettbewerb für das Finanzwesen fördert. Wegen des umfangr. Anwendungsbereichs und der Komplexität der Umsetzung, setzen wir uns für ein stufenweises Vorgehen mit sukzessiver Ausdehnung des Geltungsbereichs ein. Wir fordern, dass neue Datenzugangsrechte nur dort etabliert werden, wo es einen unmittelbar erkennbaren Kundennutzen und einen Marktbedarf gibt. Wir setzen uns dafür ein, dass der Regelungsvorschlag Anreize schafft, die vorgesehenen "Schemes" zum Datenteilen im Markt herauszubilden. Wir setzen uns für eine Ausnahmeregelung der Förderbanken unter FIDA ein.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 26.11.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 429/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010, (EU) Nr. 1095/2010 und (EU) Nr. 2022/2554
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Bioenergieverbände fordern, die Industrieemissionsrichtlinie (IED) strikt EU-konform und ohne nationale Verschärfungen umzusetzen. Zusätzliche Auflagen, die mehr Biogasanlagen als nötig erfassen oder allgemeine Anforderungen auf alle genehmigungsbedürftigen Anlagen ausweiten, sind abzulehnen. Eine Verdoppelung der Durchsatzkapazität für Altholz auf < 6 t/h stärkt KMU, sichert Kaskadennutzung und unterstützt die industrielle Defossilisierung. Die verpflichtende Einführung kostenintensiver Umweltmanagementsysteme für erneuerbare Anlagen ist unverhältnismäßig. Statt zusätzlicher Melde- und Prüfpflichten braucht es den im Koalitionsvertrag verankerten Bürokratieabbau, um Planungssicherheit, Investitionen und das volle Potenzial der Bioenergie zu sichern.

    • Bereitgestellt von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 26.11.2025
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) soll neben einer Übergangsregelung zur Rechtsklarheit auch §§ 32, 33 Abs. 10 und 34 GasNZV einbeziehen. Ab 2026 braucht es eine Nachfolgeregelung im EnWG, um Investitionssicherheit zu gewährleisten und europarechtliche Vorgaben einzuhalten. Zentrale Punkte sind: vorrangiger Gasnetzanschluss von Biogasanlagen einschließlich Speicher, eine Kostenprivilegierung bei Netzanschlüssen zur Entlastung von KMU und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, sowie mehr Flexibilität durch individuelle vertragliche Abweichungen. Zudem muss klargestellt werden, dass Biomasse-Verbrennung mit null Emissionen anzusetzen ist. Parallel sind Anpassungen im EEG erforderlich.

    • Bereitgestellt von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 26.11.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1497 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Zur Sicherung erneuerbarer Wärme fordern die Bioenergieverbände bewährte Regelungen (GEG, WPG, BEG) fortzuführen und diskriminierende Vorgaben gegen Biomasse (Deckelungen, Brennsoffrestriktonen, Nachweispflichten) zu streichen. Erneuerbare Wärmequellen sollen technologieoffen genutzt werden können, inkl. Holz, Biogas und Biomethan. Anlagen und Infrastrukturen zur Erzeugung erneuerbarer Gase sollen al sim überragenden Öffentlichen Interesse gelten. Förderprogramme müssen praxisnah und investitionsfreundlich ausgesteltet, Hemnisse für Wrtschaftlichkeit und Netzanschlüsse beseitigt werden.

    • Bereitgestellt von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 26.11.2025
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Bioenergieverbände begrüßen das Biomassepaket, sehen aber akuten Anpassungsbedarf für ein tragfähiges EEG. Kernforderungen sind: Einführung eines Strommengenmodells für mehr betriebswirtschaftliche Freiheit und flexible Fahrweise, Erhöhung von Vergütungssätzen, Ausschreibungsvolumen und Flexibilitätszuschlag sowie Zulassung von Biomethan. Kleinanlagen benötigen verbesserte Bedingungen durch höhere Zuschläge, verlängerte Anschlussregelungen und Anerkennung ökologisch wertvoller Substrate. Ziel ist die Sicherung bestehender Anlagen, Anreize für neue Investitionen und die volle Nutzung der Bioenergiepotenziale für Versorgungssicherheit, Klimaschutz und regionale Wertschöpfung.

    • Bereitgestellt von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 26.11.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das Hauptstadtbüro Bioenergie begrüßt den Referentenentwurf zum Geothermiebeschleunigungsgesetz, sieht aber Nachbesserungsbedarf für Bioenergie. Flexible Biogas-BHKW benötigen Wärmespeicher, um Strom- und Wärmeerzeugung zu entkoppeln – hierfür soll § 35 BauGB um eine Privilegierung von Behälterspeichern ergänzt werden. Zudem sind die vorgesehenen Erleichterungen bei der Genehmigung von Wärmeleitungen unzureichend, da UVP-Schwellenwerte im UVPG zu niedrig angesetzt bleiben. Schließlich fordert die Branche, dass Wärmeleitungen mit mindestens 65 % erneuerbarer Energie dauerhaft im überragenden öffentlichen Interesse liegen, ohne Befristung bis 2040. So können Bioenergie und Holzenergie ihre Rolle in klimafreundlichen Wärmenetzen sichern.

    • Bereitgestellt von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 26.11.2025
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Zur Sicherung erneuerbarer Wärme fordern die Bioenergieverbände bewährte Regelungen (GEG, WPG, BEG) fortzuführen und diskriminierende Vorgaben gegen Biomasse (Deckelungen, Brennsoffrestriktonen, Nachweispflichten) zu streichen. Erneuerbare Wärmequellen sollen technologieoffen genutzt werden können, inkl. Holz, Biogas und Biomethan. Anlagen und Infrastrukturen zur Erzeugung erneuerbarer Gase sollen al sim überragenden Öffentlichen Interesse gelten. Förderprogramme müssen praxisnah und investitionsfreundlich ausgesteltet, Hemnisse für Wrtschaftlichkeit und Netzanschlüsse beseitigt werden.

    • Bereitgestellt von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 26.11.2025
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Bioenergieverbände begrüßen den Entwurf zur Weiterentwicklung der THG-Quote als wichtigen Schritt zur Umsetzung von RED III. Positiv sind u. a. die Erhöhung und Fortschreibung der Quote bis 2040, die Einbeziehung von Luft- und Schiffsverkehr sowie Maßnahmen zur Betrugsprävention. Nachhaltige Biokraftstoffe bleiben zentrale Säule des Klimaschutzes im Verkehr. Kritisch sehen die Verbände jedoch Verordnungsermächtigungen für wesentliche Systemelemente, die parlamentarisch geregelt gehören, sowie den engen Zeitplan. Da die EU-Umsetzungsfrist bereits überschritten ist, fordern die Verbände eine zügige Verabschiedung des Gesetzes noch 2025, um Investitionssicherheit, Technologieoffenheit und Wettbewerbsgleichheit zu gewährleisten.

    • Bereitgestellt von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 26.11.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Bioenergieverbände fordern, das Gesetz zur Beschleunigung des Wasserstoffhochlaufs zu einem umfassenden Gesetz für grüne Gase weiterzuentwickeln. Neben Elektrolyse-Wasserstoff müssen auch biogener Wasserstoff aus Biogas-Dampfreformierung oder Biomasse-Pyrolyse, Biomethan sowie alle Wasserstoffderivate einbezogen werden. Die dezentrale Einspeisung von Biomethan auf Verteilnetzebene erleichtert die Umstellung von Hochdruckleitungen auf Wasserstoff. Zudem ist eine Nachfolgeregelung zur GasNZV im EnWG erforderlich, um Einspeisung erneuerbarer Gase ab 2026 abzusichern. Schließlich sollen Biomasseanlagen für die gekoppelte Erzeugung von Wasserstoff und Wasserstoffderivaten rechtlich privilegiert werden, um den Hochlauf schnell und klimawirksam voranzubringen.

    • Bereitgestellt von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 26.11.2025
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Bioenergieverbände kritisieren den geplanten Ausschluss von Biomasse aus dem Stromsteuerrecht, da Biomasse nach EU- und deutschem Recht ein erneuerbarer Energieträger ist. Bestehende Nachhaltigkeitsnachweise könnten ohne Mehraufwand anerkannt werden. Die Verstetigung der Entlastung nach § 9b StromStG wird begrüßt, ersetzt aber nicht die vollständige Steuerbefreiung, da sie für Betreiber mit erheblichem Aufwand verbunden ist und besonders kleinere Unternehmen belastet. Zudem fordern die Verbände die Wiedereinführung steuerlicher Begünstigungen für Biogas, Biomethan und Biokraftstoffe, um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden. Anerkannte Hocheffizienznachweise älterer Anlagen sollen gültig bleiben. Die geplante Aufhebung der Anlagenverklammerung wird unterstützt.

    • Bereitgestellt von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 26.11.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die unterzeichnenden Bioenergieverbände begrüßen die Novelle der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung (BioKraft-NachV) zur besseren Betrugsprävention, fordern jedoch Nachbesserungen in zentralen Punkten. Sie sprechen sich für die Beibehaltung der BLE-Anerkennung von Zertifizierungsstellen, die Einführung eines staatlichen Registrierungsverfahrens für ausländische Produzenten und eine praxisgerechte Einführung der Unionsdatenbank (UDB) ohne doppelte Dateneingaben aus. Zudem soll die energetische Nutzung von Biomasse aus Heideflächen zur Landschaftspflege erlaubt bleiben. Ziel ist eine wirksame, unbürokratische und rechtssichere Umsetzung der RED III-Vorgaben.

    • Bereitgestellt von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 26.11.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Bioenergieverbände begrüßen die 1:1-Umsetzung der RED III, kritisieren aber übermäßige nationale Verschärfungen. Der Entwurf der BioSt-NachV greift mit neuen Definitionen wie „nachhaltige Waldnutzung“ oder „großer Kahlschlag“ in Länderkompetenzen ein und schafft Doppelregelungen zum Forstrecht. Gefordert werden die Streichung unnötiger Definitionen, die Wahrung des Bestandsschutzes auch für Flächenkriterien, praktikable Übergangsfristen und vereinfachte nationale Überprüfungssysteme für kleine Anlagen. Zudem sollen die Nutzung von Biomasse aus Landschaftspflegeheiden erlaubt, bestehende Zertifizierungen anerkannt und die bewährte BLE-Anerkennung von Zertifizierungsstellen beibehalten werden.

    • Bereitgestellt von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 26.11.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das Positionspapier fordert, Biomethan und Bio-LNG als gleichwertige Säule der Energiewende anzuerkennen. Erneuerbares Methan bietet Speicherkapazität, Versorgungssicherheit und Kostenersparnis und sollte in allen energiepolitischen Strategien verankert werden. Nötig sind eine Nachfolgeregelung zur GasNZV, erleichterter Anlagenbau und Netzanschluss, vereinfachte Zertifizierung sowie faire Marktbedingungen im Vergleich zu Wasserstoff und importiertem Biomethan. Zudem sollen steuerliche Vorteile, THG-Quotenanreize und Förderinstrumente Biomethan im Verkehr, in der Wärmeversorgung und Stromproduktion stärken.

    • Bereitgestellt von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 26.11.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Biogasanlagen sind steuerbare Erzeuger, deren flexible Einspeisung Netzengpässe vermeiden und Versorgungssicherheit stärken kann. Der bestehende Förderrahmen kollidiert jedoch mit starren Netzanschlussprozessen, sodass effiziente Flexibilisierung ausgebremst wird. Der Fachverband Biogas fordert daher die verpflichtende Einführung flexibler Netzanschlussvereinbarungen nach §8a EEG, differenziert nach steuerbaren und fluktuierenden Technologien. Statt starrer Zeitscheiben sollen dynamische Kriterien wie Spannung und Frequenz genutzt werden. So können Redispatch- und Netzausbaukosten gesenkt, Investitionen erleichtert und die Integration von Biogas in das Energiesystem beschleunigt werden.

    • Bereitgestellt von: Fachverband Biogas e.V. am 26.11.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Bioenergieverbände begrüßen das Biomassepaket, sehen aber akuten Anpassungsbedarf für ein tragfähiges EEG. Kernforderungen sind: Einführung eines Strommengenmodells für mehr betriebswirtschaftliche Freiheit und flexible Fahrweise, Erhöhung von Vergütungssätzen, Ausschreibungsvolumen und Flexibilitätszuschlag sowie Zulassung von Biomethan. Kleinanlagen benötigen verbesserte Bedingungen durch höhere Zuschläge, verlängerte Anschlussregelungen und Anerkennung ökologisch wertvoller Substrate. Ziel ist die Sicherung bestehender Anlagen, Anreize für neue Investitionen und die volle Nutzung der Bioenergiepotenziale für Versorgungssicherheit, Klimaschutz und regionale Wertschöpfung.

    • Bereitgestellt von: Fachverband Biogas e.V. am 26.11.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Fachverband Biogas e.V. begrüßt den Entwurf zur Aufhebung der Stoffstrombilanzverordnung (StoffBilV). Die Verordnung erwies sich für Biogasanlagen als untauglich, erzeugte erheblichen Bürokratieaufwand und lieferte weder mehr Transparenz noch Nachvollziehbarkeit von Nährstoffflüssen. Die Systemaußengrenzen sind unklar, Lagerbestände bleiben unberücksichtigt, Standardwerte weichen stark von realen Nährstoffgehalten ab. Der Verband unterstützt daher die unverzügliche Außerkraftsetzung als Beitrag zu Rechts- und Planungssicherheit. Gleichzeitig soll Transparenz künftig durch Nutzung bereits bestehender Dokumentations- und Meldepflichten gesichert werden.

    • Bereitgestellt von: Fachverband Biogas e.V. am 26.11.2025
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) soll neben einer Übergangsregelung zur Rechtsklarheit auch §§ 32, 33 Abs. 10 und 34 GasNZV einbeziehen. Ab 2026 braucht es eine Nachfolgeregelung im EnWG, um Investitionssicherheit zu gewährleisten und europarechtliche Vorgaben einzuhalten. Zentrale Punkte sind: vorrangiger Gasnetzanschluss von Biogasanlagen einschließlich Speicher, eine Kostenprivilegierung bei Netzanschlüssen zur Entlastung von KMU und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, sowie mehr Flexibilität durch individuelle vertragliche Abweichungen. Zudem muss klargestellt werden, dass Biomasse-Verbrennung mit null Emissionen anzusetzen ist. Parallel sind Anpassungen im EEG erforderlich.

    • Bereitgestellt von: Fachverband Biogas e.V. am 26.11.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1497 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Fachverband Biogas e.V. begrüßt die Weiterentwicklung der THG-Quote, fordert aber Nachbesserungen. Zentrale Punkte: Die Erhöhung der Quote auf 17,5 % sollte bereits 2027 erfolgen, um Preisverfall zu verhindern. Die Diskriminierung fortschrittlicher Biokraftstoffe durch den Wegfall der Mehrfachanrechnung ab 2026 ist abzulehnen; der Mindestanteil muss daher ab 2026 auf 3 % und bis 2030 auf 4,5 % steigen. Für Ladestrom aus Biogasanlagen soll der reale THG-Wert angesetzt werden dürfen. Zur Betrugsprävention sind strengere Registerverfahren für importierte Biokraftstoffe nötig. Zudem darf staatlich gefördertes importiertes Biomethan nicht anrechenbar sein. Biogener Wasserstoff muss umfassend auf die THG-Quote angerechnet werden können.

    • Bereitgestellt von: Fachverband Biogas e.V. am 26.11.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Zur Sicherung erneuerbarer Wärme fordern die Bioenergieverbände bewährte Regelungen (GEG, WPG, BEG) fortzuführen und diskriminierende Vorgaben gegen Biomasse (Deckelungen, Brennstoffrestriktionen, Nachweispflichten) zu streichen. Erneuerbare Wärmequellen sollen technologieoffen genutzt werden können, inkl. Holz, Biogas und Biomethan. Anlagen und Infrastrukturen zur Erzeugung erneuerbarer Gase sollen als im überragenden Öffentlichen Interesse gelten. Förderprogramme müssen praxisnah und investitionsfreundlich ausgestaltet, Hemmnisse für Wirtschaftlichkeit und Netzanschlüsse beseitigt werden.

    • Bereitgestellt von: Fachverband Biogas e.V. am 26.11.2025
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das Hauptstadtbüro Bioenergie begrüßt den Referentenentwurf zum Geothermiebeschleunigungsgesetz, sieht aber Nachbesserungsbedarf für Bioenergie. Flexible Biogas-BHKW benötigen Wärmespeicher, um Strom- und Wärmeerzeugung zu entkoppeln – hierfür soll § 35 BauGB um eine Privilegierung von Behälterspeichern ergänzt werden. Zudem sind die vorgesehenen Erleichterungen bei der Genehmigung von Wärmeleitungen unzureichend, da UVP-Schwellenwerte im UVPG zu niedrig angesetzt bleiben. Schließlich fordert die Branche, dass Wärmeleitungen mit mindestens 65 % erneuerbarer Energie dauerhaft im überragenden öffentlichen Interesse liegen, ohne Befristung bis 2040. So können Bioenergie und Holzenergie ihre Rolle in klimafreundlichen Wärmenetzen sichern.

    • Bereitgestellt von: Fachverband Biogas e.V. am 26.11.2025
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Bioenergieverbände fordern, das Gesetz zur Beschleunigung des Wasserstoffhochlaufs zu einem umfassenden Gesetz für grüne Gase weiterzuentwickeln. Neben Elektrolyse-Wasserstoff müssen auch biogener Wasserstoff aus Biogas-Dampfreformierung oder Biomasse-Pyrolyse, Biomethan sowie alle Wasserstoffderivate einbezogen werden. Die dezentrale Einspeisung von Biomethan auf Verteilnetzebene erleichtert die Umstellung von Hochdruckleitungen auf Wasserstoff. Zudem ist eine Nachfolgeregelung zur GasNZV im EnWG erforderlich, um Einspeisung erneuerbarer Gase ab 2026 abzusichern. Schließlich sollen Biomasseanlagen für die gekoppelte Erzeugung von Wasserstoff und Wasserstoffderivaten rechtlich privilegiert werden, um den Hochlauf schnell und klimawirksam voranzubringen.

    • Bereitgestellt von: Fachverband Biogas e.V. am 26.11.2025
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Bioenergieverbände kritisieren den geplanten Ausschluss von Biomasse aus dem Stromsteuerrecht, da Biomasse nach EU- und deutschem Recht ein erneuerbarer Energieträger ist. Bestehende Nachhaltigkeitsnachweise könnten ohne Mehraufwand anerkannt werden. Die Verstetigung der Entlastung nach § 9b StromStG wird begrüßt, ersetzt aber nicht die vollständige Steuerbefreiung, da sie für Betreiber mit erheblichem Aufwand verbunden ist und besonders kleinere Unternehmen belastet. Zudem fordern die Verbände die Wiedereinführung steuerlicher Begünstigungen für Biogas, Biomethan und Biokraftstoffe, um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden. Anerkannte Hocheffizienznachweise älterer Anlagen sollen gültig bleiben. Die geplante Aufhebung der Anlagenverklammerung wird unterstützt.

    • Bereitgestellt von: Fachverband Biogas e.V. am 26.11.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
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