Stellungnahmen/Gutachten
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18.391 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (18.391)
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen am Kommissionsvorschlag zum Omnibus X (Food and Feed Safety)
Aufrechterhaltung eines gefahrenbasierten, mit dem Vorsorgeprinzip im Einklang stehenden Rechtsrahmens der EU-Pestizidgesetzgebung. Interessenvertretung gegen geplante Änderungen insb. in Verordnung (EG) 1107/2009.
- Bereitgestellt von: Umweltinstitut München - Verein zur Erforschung und Verminderung der Umweltbelastung e.V. am 02.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 190/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 999/2001, (EG) Nr. 1829/2003, (EG) Nr. 1831/2003, (EG) Nr. 852/2004, (EG) Nr. 853/2004, (EG) Nr. 396/2005, (EG) Nr. 1099/2009, (EG) Nr. 1107/2009, (EU) Nr. 528/2012 und (EU) 2017/625 im Hinblick auf die Vereinfachung und Verschärfung der Anforderungen an die Lebens- und Futtermittelsicherheit
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BR-Drs. 190/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
11.02.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Mit dem Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) wird Pflegefachpersonen mehr Verantwortung übertragen, indem sie heilkundliche Tätigkeiten und Verordnungsempfehlungen künftig selbstständig ausüben können. Der Gesetzgeber begrenzt diese Kompetenzerweiterung auf bestimmte Arbeitgeber. Wir setzen uns für die Einbeziehung aller qualifizierten Pflegefachpersonen unabhängig von deren Arbeitsort ein. Das betrifft bspw. die Einbeziehung von Pflegefachkräften bei Apotheken oder sonstigen Leistungserbringern nach § 127 SGB V.
- Bereitgestellt von: PAUL HARTMANN AG am 02.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
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BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
01.04.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Mit dem Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) wird Pflegefachpersonen mehr Verantwortung übertragen, indem sie heilkundliche Tätigkeiten und Verordnungsempfehlungen künftig selbstständig ausüben können. Der Gesetzgeber begrenzt diese Kompetenzerweiterung auf bestimmte Arbeitgeber. Wir setzen uns für die Einbeziehung aller qualifizierten Pflegefachpersonen unabhängig von deren Arbeitsort ein. Das betrifft bspw. die Einbeziehung von Pflegefachkräften bei Apotheken oder sonstigen Leistungserbringern nach § 127 SGB V.
- Bereitgestellt von: PAUL HARTMANN AG am 02.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
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BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
01.04.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Mit dem Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) wird Pflegefachpersonen mehr Verantwortung übertragen, indem sie heilkundliche Tätigkeiten und Verordnungsempfehlungen künftig selbstständig ausüben können. Der Gesetzgeber begrenzt diese Kompetenzerweiterung auf bestimmte Arbeitgeber. Wir setzen uns für die Einbeziehung aller qualifizierten Pflegefachpersonen unabhängig von deren Arbeitsort ein. Das betrifft bspw. die Einbeziehung von Pflegefachkräften bei Apotheken oder sonstigen Leistungserbringern nach § 127 SGB V.
- Bereitgestellt von: PAUL HARTMANN AG am 02.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
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BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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01.04.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Datengetriebene Demenzprävention
Förderung einer datengetriebenen Demenzprävention in Deutschland.Die Akademien empfehlen sechs konkrete Maßnahmen: Fortführung der Nationalen Demenzstrategie als „Dekade für Gehirngesundheit" über 2026 hinaus; Erleichterung und Ausbau der Gesundheitsdatennutzung inkl. Einführung eines Unique Identifiers (UID) im Gesundheitswesen; Intensivierung der Demenzforschung; Förderung der Wissenschaftskommunikation; Entwicklung nationaler Forschungs- und Präventions-Apps; sowie Förderung begleitender Verhältnisprävention.
- Bereitgestellt von: Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina e.V. -- Nationale Akademie der Wissenschaften am 02.04.2026
-
Adressatenkreis:
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27.03.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Prävention stärken & neue Therapieansätze nutzen: Wie lässt sich die Adipositas
Ziel ist eine sektorübergreifende und interdisziplinäre Strategie zur Eindämmung der Adipositas-Epidemie in Deutschland. Empfohlen wir ein übergeordneter Präventionsansatz und dessen Kombination mit gezielten Therapieansätzen. Konkret werden folgende Maßnahmen vorgeschlagen: die Einführung einer nationalen, ressortübergreifenden Adipositas-Präventionsinitiative von Bund und Ländern, die Besteuerung zucker- und fetthaltiger Lebensmittel und Getränke bei gleichzeitiger Senkung der Mehrwertsteuer auf gesunde Lebensmittel, eine stärkere Regulierung von Lebensmittelwerbung insbesondere gegenüber Kindern sowie verbindliche Standards für gesunde Gemeinschaftsverpflegung in Bildungseinrichtungen. Darüber hinaus wird eine Anpassung von § 34 Abs. 1 SGB V.
- Bereitgestellt von: Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina e.V. -- Nationale Akademie der Wissenschaften am 02.04.2026
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Adressatenkreis:
-
14.01.2026
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Harmonisierung EU AI Act und MDR/IVDR
Wir setzen uns für die Vermeidung doppelter inkonsistenter Regulierung für die Medizintechnologie-Branche durch den EU AI Act im Verhältnis zu EU MDR/IVDR ein.
- Bereitgestellt von: Siemens Healthineers AG am 02.04.2026
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Adressatenkreis:
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18.09.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Forderung einer Strategie der BuReg für die industrielle Gesundheitswirtschaft in Deutschland
Wir setzen uns für die politische Priorisierung der industriellen Gesundheitswirtschaft (iGW) durch die Bundesregierung ein. Dazu gehört die Erarbeitung einer Strategie der Bundesregierung für die iGW, durch die übergreifende Rahmenbedingungen geschaffen werden.
- Bereitgestellt von: Siemens Healthineers AG am 02.04.2026
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Adressatenkreis:
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20.10.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesundheit in die Ewicklungs-Strategien der Bundesregierung einarbeiten
Wir unterstützen eine Einbeziehung des Privatsektors sowohl in die Afrika-Strategie als auch die Sektorstrategie Gesundheit sowie eine Bewerbung der für Siemens Healthineers relevanten Inhalte und Schwerpunkte (wie z.B. NCDs).
- Bereitgestellt von: Siemens Healthineers AG am 02.04.2026
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Adressatenkreis:
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18.02.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sachgerechte Einordnung des Digital-Omnibus-Gesetzgebungsvorschlags
Einsatz für eine echte Stärkung der europäischen Datenökonomie anstelle ihres Abbaus
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Spirituosen-Industrie und -Importeure e. V. (BSI) am 02.04.2026
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Adressatenkreis:
-
13.03.2026
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
WHO-Strategie zur Gesundheitsökonomie für alle (2026-2030)
Kritik der Berücksichtigung kommerzieller Determinanten der Gesundheit im Strategieentwurf
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Spirituosen-Industrie und -Importeure e. V. (BSI) am 02.04.2026
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Adressatenkreis:
-
12.03.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erläuterung der Bedarfe der Deutschen Universitäten betreffend der Novellierung des WissZeitVG
Die Universitäten Deutschlands verfügen über Bedarfe und Bedürfnisse hinsichtlich der Anwendung des WissZeitVG in der Praxis. Diese Bedarfe und Bedürfnisse der Universitäten, im Kontext der Novellierung des WissZeitVG, werden und sollen weiterhin gegenüber den Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung geäußert werden.
- Bereitgestellt von: Vereinigung der Kanzlerinnen und Kanzler der Universitäten Deutschlands am 02.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 156/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Befristungsrechts für die Wissenschaft -
BT-Drs. 20/11559
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Befristungsrechts für die Wissenschaft
-
BR-Drs. 156/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
15.03.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
In der Stellungnahme betont das IDW, dass die zeitnahe Schaffung eines stabilen Rechtsstandes und somit Klarheit über die inhaltliche Ausgestaltung der Nachhaltigkeitsberichterstattung von zentraler Bedeutung ist. Das IDW weist darauf hin, dass der künftige Standard für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung mit Blick auf die Eigenschaften der Unternehmen, für die sie konzipiert sind, verhältnismäßig und relevant sein muss („fit for purpose“). Sollten in den künftigen freiwilligen Standard – basierend auf dem VSME – weitere Anforderungen aufgenommen werden, ist darauf zu achten, dass diese unter Kosten-Nutzen-Aspekten angemessen sind. Weiteren Klarstellungsbedarf sieht das IDW beim Einsatz des neuen Standards als „Value Chain Cap“.
- Bereitgestellt von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 02.04.2026
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Adressatenkreis:
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11.02.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das IDW sieht Handlungsbedarf zum Regierungsentwurf eines Fondsrisikobegrenzungsgesetzes
In einem Schreiben an den Finanzausschuss des Bundestages hat das IDW zum Regierungsentwurf eines Fondsrisikobegrenzungsgesetzes (FRiG) Stellung genommen. Im Vergleich zum Referentenentwurf wurden zwar einige Anmerkungen des IDW berücksichtigt, allerdings besteht aus Sicht des IDW weiterhin Handlungsbedarf. In seiner Stellungnahme äußert sich das IDW zu ausgewählten Regelungsvorschlägen. Besonders hervorzuheben ist, dass aus Sicht des IDW die vorgesehenen Änderungen des KAGB zum Teil erhebliche Auswirkungen auf die Rechnungslegung und Bewertung von Investmentvermögen haben können. Eine zeitnahe Ergänzung der KARBV erscheint insofern weiterhin notwendig.
- Bereitgestellt von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 02.04.2026
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Adressatenkreis:
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29.01.2026
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Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das IDW identifiziert wesentlichen Anpassungsbedarf im Entwurf einer Neufassung der Zurechnungsbesteuerung bei ausländischen Familienstiftungen nach § 15 AStG zur Zurechnungsbesteuerung. Kritisiert werden u.a. fehlende Systematik, unklare Definitionen von Bezugs und Anfallsberechtigten, eine zu weite Einordnung „nahestehender Personen“ sowie das Fehlen des Bezugs zu aktiven Einkünften trotz Fokussierung auf Niedrigbesteuerung. Die Regelung droht zu unverhältnismäßigen Belastungen, Rechtsunsicherheiten und unionsrechtlichen Konflikten zu führen. Zudem werden Nachweisprobleme, unzureichende Entlastungsmechanismen und faktische Doppelbesteuerungsgefahren betont.
- Bereitgestellt von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 02.04.2026
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Adressatenkreis:
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22.01.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Technologieoffene Behandlung von Abwasser aus thermischer Abfallbehandlung
- Bereitgestellt von: ITAD - Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland e.V. am 02.04.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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31.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Neufassung des Anhang 27 AbwV dient der Umsetzung der BVT-Schlussfolgerungen aus den BVT-Merkblättern „Abfallbehandlung“ und „Abfallverbrennung“. Eine sachgerechte und praxistaugliche 1-zu-1-Umsetzung der BVT-Schlussfolgerungen in Anhang 27 der Abwasserverordnung unter Berücksichtigung bereits bestehender Gesetze und Verordnungen ist angezeigt.
- Bereitgestellt von: ITAD - Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland e.V. am 02.04.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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30.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gerichtskommunikationshilfenverordnung
Die Verordnung dient der näheren Konkretisierung der in § 186 Absatz 3 GVG vorgesehenen Vorgaben. Sie legt fest, welche Kommunikationshilfen als geeignet gelten, bestimmt den Umfang des Anspruchs hör- oder sprachbehinderter Personen auf deren Bereitstellung, regelt die Mitwirkungspflichten der betroffenen Personen bei der Auswahl einer geeigneten Kommunikationshilfe und enthält darüber hinaus Grundsätze für eine angemessene Vergütung beim Einsatz solcher Kommunikationshilfen.
- Bereitgestellt von: Sozialverband VdK Deutschland e.V. am 02.04.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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20.03.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer Videoüberwachung in Schlachtbetrieben
Mit einer Änderung des Tierschutzgesetzes soll eine Videoüberwachung in Schlachtebtrieben eingeführt werden. Hiervon ausgenommen bleiben sollen kleine Schlachtstätten unter 1000 Großvieheinheiten. Der DFV begrüßt die AUsnahme, fordert aber eine praktikable Umsetzung unter Berücksichtigung der Kosten und der Erfordernisse des Datenschutzes. Das vorgesehene Ermessen der Behörden zur Anordnung der Videoüberwachung in kleineren Betrieben bedarf der Konkretisierung.
- Bereitgestellt von: Deutscher Fleischer-Verband e.V. am 02.04.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMLEH): Fünftes Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
27.03.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Prüfpflichten nach dem EInwegkunststofffondsgesetzes anpassen
Mit dem Einwegkunststofffonds sind beim Überschreiten von definierten Schwellenwerten weitreichende Prüfpflichten vorgesehen. Bei einem Überschreiten der Schwellenwerte müssen die Unternehmen die Mengenmeldungen durch externe Prüfer gegenprüfen lassen. Die hohen Prüfkosten stehen dabei in keinem Verhältnis zu den gemeldeten Mengen. Der DFV fordert daher die Aussetzung der Prüfung oder eine Anhebung der Schwellenwerte.
- Bereitgestellt von: Deutscher Fleischer-Verband e.V. am 02.04.2026
-
Adressatenkreis:
-
23.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Es soll darauf hingewirkt werden, dass die EU-Entwaldungsverordnung entschärft und die Anwendung um mindestens ein Jahr verschoben wird. Zudem soll darauf hingewirkt werden, dass der Gesetzentwurf zur Durchführung der EUDR grundlegend überarbeitet wird.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Druck und Medien e.V. am 02.04.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMEL) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der EU-Verordnung über die Bereitstellung bestimmter Rohstoffe und Erzeugnisse, die mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen, auf dem Unionsmarkt und ihre Ausfuhr aus der Union sowie zur Änderung des Holzhandels-Sicherungs-Gesetzes (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
28.01.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
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-
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Berücksichtigung des Wirtschaftszweigs C18.12 beim Industriestrompreis
Es soll darauf hingewirkt werden, dass die Druckbranche bei der Einführung eines Industriestrompreises berücksichtigt wird, um die durch dauerhaft hohe Stromkosten entstandenen Wettbewerbsnachteile gegenüber ausländischen Anbietern auszugleichen und den Erhalt des Standorts Deutschland zu sichern.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Druck und Medien e.V. am 02.04.2026
-
Adressatenkreis:
-
02.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Berücksichtigung des Wirtschaftszweigs C18.12 beim Industriestrompreis
Es soll darauf hingewirkt werden, dass die Druckbranche bei der Einführung eines Industriestrompreises berücksichtigt wird, um die durch dauerhaft hohe Stromkosten entstandenen Wettbewerbsnachteile gegenüber ausländischen Anbietern auszugleichen und den Erhalt des Standorts Deutschland zu sichern.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Druck und Medien e.V. am 02.04.2026
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Adressatenkreis:
-
13.02.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erhalt gedruckter Gebrauchsanleitungen im EU-Produktrecht (Omnibus IV)
Gegenstand der Interessenvertretung ist der Vorschlag der EU-Kommission vom 21.05.2025 zur „Anpassung der Produktvorschriften an das digitale Zeitalter“ (OmnibusIV), mit dem u.a. die Möglichkeit geschaffen werden soll, Gebrauchsanleitungen u. Produktinformationen grundsätzlich nur noch in digitaler Form bereitzustellen. Der BVDM setzt sich im Rahmen des laufenden EU-Gesetzgebungsverfahrens dafür ein, dass betroffene Produkte weiterhin standardmäßig mit gedruckten Gebrauchsanleitungen und Sicherheitsinformationen in Verkehr gebracht werden müssen. Ziel ist es, Produktsicherheit, Verbraucher- und Käuferschutz, gleichberechtigten Zugang zu Informationen (Inklusion) sowie ökologische Nachhaltigkeit zu gewährleisten und eine ausschließliche Verlagerung auf digitale Formate zu verhindern.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Druck und Medien e.V. am 02.04.2026
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Adressatenkreis:
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27.03.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Reduzierung der Regulierungslast der Bankaufsicht auf europäischer Ebene
Vorschläge zur Anpassung des europäischen Regulierungsrahmens der Bankaufsicht, u.A. Vermeidung negativer ökonomischer Auswirkungen von Regulierung, Verankerung von Proportionalität im Gesetzesrahmen, Vereinfachung der Vorschriften für makroprudenzielle Instrumente, wettbewerbsfähigeres Verbriefungsrahmenwerk und Abbau von Redundanzen und Inkonsistenzen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 02.04.2026
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Adressatenkreis:
-
31.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben: