Regelungsvorhaben
Das IDW unterbreitet Vorschläge im Hinblick auf einen Bürokratieabbau im handelsrechtlichen Bilanzrecht
Angegeben von:
Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) (R002191)
am
08.01.2026
Beschreibung:
Aufh. der Verpfl. zur Ermittl. und Ang. des Unterschiedsbetrags bei Pensionsrückst. (§ 253 Abs. 6 HGB), Anpassung der Größenkriterien des PublG, Angl. des Wortlauts des kodifizierten Rechts (§ 264 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 HGB) an praktiziertes Recht, Ums. des Wahlrechts aus Art. 25 der EU-BilanzRiLi für Transaktionen von Unt. unter gemeinsamer Beherrschung, Wiedereinführung des Wahlrechts zur Übernahme rein steuerl. Abschreibungen in die Handelsbilanz des Einzelkaufmanns und nicht haftungsbeschr. Gesellsch., Wiedereinführung der Mögl. zur Aufstellung des KA auf den Abschlussstichtag der JA der Mehrzahl der in den KA einbezogenen Unt., maßgebl. Zeitpunkt für die Frage, ob ein Rechtstr. eine bestimmte Eigenschaft aufweist, ergänz. Vorschl. zum (Konzern-)Lagebericht sowie weiterer Berichtselemente.
- Zivilrecht [alle RV hierzu]
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SG2601080005 (PDF - 15 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 04.12.2025 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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