Stellungnahmen/Gutachten
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139 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (139)
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Zu Regelungsvorhaben:
Beim vorgelegten Reformvorschlag geht es darum, das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit zu ändern, ganz besonders mit Blick auf familiengerichtliche Verfahren im Kontext von häuslicher Gewalt. Der Paritätische bringt sich hierzu über die BAGFW, aber insbesondere auch über FHK bzw. einzelverbandlich in die Diskussion ein. Der Paritätische begrüßt die progressiven Ansätze des Reformvorschlags, die ihm – wie FHK und der BAGFW - aber teilweise nicht weit genug gehen. Der Verband fordert u.a. ebenso die bessere Rechtsstellung von Kindern, den barrierefreien Zugang zur Justiz und eine bessere Aus- und Fortbildung von Richter*innen im Bereich Gewaltschutz/familiengerichtliche Verfahren.
- Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 13.08.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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09.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beim vorgelegten Reformvorschlag geht es darum, sich im Familienrecht stärker vom Wohl des Kindes leiten zu lassen sowie häusliche Gewalt zulasten des Gewalttäters im Sorge- und Umgangsrecht maßgeblich zu berücksichtigen. Außerdem widmet er sich Fragen des Abstammungs- und Adoptionsrechts. Der Paritätische fordert allgemein eine Modernisierung des Familienrechts, u. a. eine Verbesserung der Situation von Opfern von häuslicher- und Partnerschaftsgewalt im Sorge- und Umgangsrecht, eine Stärkung der Kinderrechte und ein transparentes und zeitgemäßes Adoptions- und Abstammungsrecht, das alle Familienkonstellationen umfasst. Besonders wichtig ist ihm auch eine Stärkung der Täterarbeit, die noch über den vorgelegten Reformvorschlag hinausgeht.
- Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 13.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Reform des Kindschaftsrechts (Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz - KiMoG) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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10.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der EU-Änderungsrichtlinie Menschenhandel geschlechtsdifferenziert ausgestalten
Zum Themenkomplex liegen der Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 21/6584) und der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 21/6347) vor. Das Projekt „Was ist eine Frau" wendet sich dagegen, dass die Geschlechterperspektive unberücksichtigt bleibt: Der Regierungsentwurf bezeichnet seine Regelungen ausdrücklich als geschlechtsneutral, obwohl Frauen und Mädchen die weit überwiegende Mehrheit der Betroffenen von Menschenhandel zum Zweck sexueller Ausbeutung sind. Abgelehnt wird zudem die im Antrag geforderte gesetzliche Verankerung und dauerhafte Finanzierung der Berichterstattungsstelle Menschenhandel des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Ziel ist eine geschlechtsdifferenzierte Ausgestaltung der Umsetzung.
- Bereitgestellt von: Rona Duwe am 07.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6584
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der strafrechtlichen Verfolgung des Menschenhandels und der sexuellen Ausbeutung sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1712 -
BT-Drs. 21/6347
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Betroffene besser schützen - Menschenhandel und Zwangsprostitution bekämpfen
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BT-Drs. 21/6584
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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17.06.2026
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ziel ist die Einführung eines Kinderschutz-Qualitätsgesetzes zur Verbesserung der Verfahrensqualität bei Kindeswohlentscheidungen. Vorgesehen sind eine verbindliche Doppelprüfung bei Trennungsmaßnahmen, eine zeitnahe gerichtliche Kontrolle, höhere Anforderungen an Sachverhaltsaufklärung und Dokumentation sowie Regelungen zu Kontaktabbrüchen, Fehlerkorrektur und Qualitätssicherung.
- Bereitgestellt von: Sandra Diana Wolczik – Sachverständigenkanzlei Wolczik am 31.07.2026
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Adressatenkreis:
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05.06.2026
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Kindschaftsrechts und des FamFG - besseren Gewaltschutz ermöglichen
Der bff tritt dafür ein, dass in Sorge- und Umgangsrechtverfahren die Sicherheit des gewaltbetroffenen Elternteils und der Kinder Vorrang haben muss. Artikel 31 Istanbulkonvention soll in Deutschland umfassend umgesetzt werden.
- Bereitgestellt von: bff: Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe / Frauen gegen Gewalt e.V. am 29.07.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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10.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Kindschaftsrechts und des FamFG - besseren Gewaltschutz ermöglichen
Der bff tritt dafür ein, dass in Sorge- und Umgangsrechtverfahren die Sicherheit des gewaltbetroffenen Elternteils und der Kinder Vorrang haben muss. Artikel 31 Istanbulkonvention soll in Deutschland umfassend umgesetzt werden.
- Bereitgestellt von: bff: Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe / Frauen gegen Gewalt e.V. am 29.07.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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10.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Diskussionsentwurf des Bundesministeriums der Justiz zu einem Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Kindschaftsrechts – Modernisierung von Sorgerecht, Umgangsrecht und Adoptionsrecht (Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz – KiMoG)
- Bereitgestellt von: Frauenhauskoordinierung e.V. am 22.07.2026
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Adressatenkreis:
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09.07.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Qualifizierte Dolmetscher & Übersetzer sind in unterschiedlichsten Situationen, in denen Menschen in Deutschland mit dem Staat (oder viceversa) in Kontakt kommen, für die rechtssichere und rechtewahrende Kommunikation unerlässlich. Nur in den wenigsten Fällen haben Menschen, die (noch) nicht/nicht mehr ausreichend Deutsch sprechen, einen Anspruch darauf (zB §17 AsylG, §§7, 8 ProstG). Wenn Ämter und Behörden Dolmetscher & Übersetzer beauftragen, so werden sie in diesen Verwaltungsverfahren nach JVEG bezahlt. Statt §8 JVEG anzuwenden ist meist ein Rahmenvertrag nach §14 JVEG Voraussetzung, um überhaupt erstmals beauftragt zu werden. §14 JVEG sieht zwar eine Ober-, aber keine Untergrenze vor; überwiegend werden "Dumpinghonorare" gezahlt, teils als Entschädigung für (vermeintliche) Ehrenamtler
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) am 21.07.2026
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Adressatenkreis:
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17.07.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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21.07.2026
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Übersetzer und Dolmetscher als systemrelevante Berufe anerkennen
Nicht nur in Ausnahmesituationen (Krisen-, Katastrophen-, Spannungs-, Kriegsfall, Pandemie) ist Kommunikation in einer Gesellschaft zentral. Damit auch diejenigen erreicht werden, die (noch) nicht (ausreichend) des Deutschen mächtig sind, sind Übersetzer und Dolmetscher unverzichtbare Bestandteile der Kommunikation. Während und im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie wurden Übersetzer und Dolmetscher vom Gesetzgeber auch diesbezüglich nicht mitgedacht. Diese Berufe müssen als systemrelevant eingestuft werden, um Fehler nicht zu wiederholen. Nur so können sie systematisch mitgedacht werden (Einbeziehung in Schutz- und Sicherheitskonzepte, inkl. Selbstsschutz).
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) am 21.07.2026
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Adressatenkreis:
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17.07.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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21.07.2026
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die überarbeitete EU-Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels muss so in nationale Gesetzgebung implementiert werden, dass neben den notwendigen Änderungen bei den Straftatbeständen zu Menschenhandel und Ausbeutung auch Verbesserungen in den Bereichen Opferschutz und Opferrechte realisiert werden (bspw. beim Aufenthalt für Betroffene von Menschenhandel, Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen, dem Non-Punishment Prinzip).
- Bereitgestellt von: KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. am 20.07.2026
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Adressatenkreis:
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14.07.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (7):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mehrsprachige Kommunikation bei Modernisierung des Kindschaftsrechts berücksichtigen
Damit die Rechte aller Kinder in Deutschland gewahrt werden können, darf es für sie und ihre Sorgeberechtigten keine Sprachbarrieren geben. Außerdem dürfen Kinder nicht zum Dolmetschen und Übersetzen gezwungen sein, weil es im Einwanderungsland Deutschland kein funktionierendes System für qualifizierte Sprachmittlung gibt.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) am 10.07.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Reform des Kindschaftsrechts (Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz - KiMoG) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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10.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung des strafrechtlichen Schutzes vor sogenannten K.O.-Tropfen
Alle geschlechtsspezifischen Gewalttaten müssen verhindert werden – darunter fällt auch (sexualisierte) Gewalt unter Anwendung von K.O.-Tropfen als gefährliches Mittel. Alle Maßnahmen zum Schutz von Frauen vor Gewalt müssen eingebettet sein in eine ineinandergreifende Gesamtstrategie, die nachhaltig frauenfeindliche Geschlechterrollenbilder abbaut. Diese sind Grundlage jeder ausgeführten geschlechtsspezifischer Gewalt.
- Bereitgestellt von: Zentrale Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser, vertreten durch Gewalt gegen Frauen beenden e.V. am 09.07.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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06.01.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt (RefE GgdG, Referentenentwurf des BMJV vom 16.04.2026)
- Bereitgestellt von: Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. am 30.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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20.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Enge Entscheidungsregelung bei der Organspende
Beibehaltung der Entscheidungsregelung bei Organ- und Gewebespende. Vollständige Aufklärung der Menschen, die einen Organspendeausweis haben oder wollen. Insbesondere über Veränderung der Therapie und des Therapieziels im Sterbeprozess/bei erwartetem Hirntod (von patientenzentrierter palliativer Versorgung im Sterbeprozess zu spenderzentrierter Intensivmedizin für den Organerhalt) und in Bezug auf die Vorgehensweise vor, bei und nach der Organentnahme. Genaue Aufklärung über Hirntod. Keine Ausweitung der Todeskriterien auf Herz-Kreislauf-Stillstand.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Lebensrecht e.V. am 25.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13804
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Einführung einer Widerspruchsregelung im Transplantationsgesetz
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BT-Drs. 20/13804
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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17.06.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Rechtsanspruch auf qualifizierte Übersetzungs- und Dolmetschleistungen sowie deren Finanzierung muss zur Stärkung der Opfer schwerer Straftaten gesetzlich verankert werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) am 23.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6214
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Verletzten insbesondere schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten auf psychosoziale Prozessbegleitung
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BT-Drs. 21/6214
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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22.06.2026
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Bundestag:
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Organe [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Strafgesetzbuches
Schaffung einer Rechtsgrundlage, um den strafrechtlichen Schutz vor so genannten K.O.-Tropfen zu stärken.
- Bereitgestellt von: WEISSER RING Gemeinnütziger Verein zur Unterstützung von Kriminalitätsopfern und zur Verhütung von Straftaten e. V. am 22.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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19.12.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Strafgesetzbuches
Stärkung des strafrechtlichen Schutzes des Gemeinwesens durch Einbeziehung weiterer Personengruppen in den Schutzbereich sowie die Anpassung der Strafrahmen bzw. Sanktionsarten.
- Bereitgestellt von: WEISSER RING Gemeinnütziger Verein zur Unterstützung von Kriminalitätsopfern und zur Verhütung von Straftaten e. V. am 22.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
-
29.01.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetzes zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt
Zivilrechtliche und strafrechtliche Verankerung des Rechtsschutzes bei Rechtsgutsverletzungen, die mit digitalen Mitteln begangen werden.
- Bereitgestellt von: WEISSER RING Gemeinnütziger Verein zur Unterstützung von Kriminalitätsopfern und zur Verhütung von Straftaten e. V. am 22.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
20.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung des im Gesetzentwurf nicht umgesetzten Regelkomplexes aus der EU-Änderungsrichtlinie zur Geschlechterperspektive und zur Differenzierung nach Geschlecht (sex) bei Maßnahmen zu Prävention und Opferschutz
- Bereitgestellt von: Geschlecht zählt am 18.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
-
17.06.2026
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung des Digital Services Act zum besseren Schutz Betroffener vor digitaler Gewalt
Der bff hat die Umsetzung des Digital Services Act in Deutschland in der Praxis gemeinsam mit Betroffenen untersucht und daraus Erkenntnisse abgeleitet, wie Plattformen hinsichtlich ihrer Verantwortung zur Bekämpfung digitaler Gewalt besser reguliert werden sollten.
- Bereitgestellt von: bff: Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe / Frauen gegen Gewalt e.V. am 18.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
11.02.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einschlägige Hochschulabschlüsse in § 3 Abs 2 GDolmG als Qualifikationsnachweis anerkennen
Zum qualitätssichernden Bestandsschutz sollen die Hochschulabschlüsse translationswissenschaftlicher Studiengänge als Qualifikationsnachweis für eine allgemeine Beeidigung nach Gerichtsdolmetschergesetz anerkannt werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) am 17.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
16.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
17.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Recht auf Leben ohne Digitalzwang
Das gute digitale Leben setzt voraus, dass wir Digitalisierung nicht mit Überwachung gleichsetzen und immer auch Wahlfreiheit haben, analog zu bleiben. Wir fordern den Bundestag auf, ein Recht auf Leben ohne Digitalzwang ins Grundgesetz aufzunehmen.
- Bereitgestellt von: Digitalcourage e.V. am 12.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
21.05.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gesetzliche Verankerung des Amtes des Bundesopferbeauftragten.
Der Deutsche Anwaltverein begrüßt das Vorhaben der Bundesregierung, das Amt des Bundesopferbeauftragten auf eine dauerhafte gesetzliche Grundlage zu stellen. Insbesondere die gesetzliche Verankerung des Amtes selbst, der breite Betroffenenbegriff und der proaktive Ansatz ist begrüßenswert. Gleichwohl sieht der DAV in zentralen Punkten erheblichen Nachbesserungsbedarf, um die Effektivität und vor allem die Unabhängigkeit des Amtes im Sinne der Betroffenen zu gewährleisten.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 09.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
07.05.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Das ZdK setzt sich aktiv für die Umsetzung des Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen (Antimissbrauchsbeauftragtengesetz – UBSKMG, BGBl. 2025 I Nr. 107 vom 08.04.2025) ein. Im Sinne der Betroffenen engagiert sich das ZdK insbesondere für die unbefristete Sicherung des Fonds sexueller Missbrauch im ergänzenden Hilfesystem sowie für die gesetzliche Verankerung eines Rechts auf individuelle Aufarbeitung und Akteneinsicht. Auch im Bereich der Prävention tritt das ZdK entschieden dafür ein, den § 174c StGB auf sexuelle Handlungen in seelsorgerischen Verhältnissen auszuweiten, und stärkt den Schutz von Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum.
- Bereitgestellt von: Zentralkomitee der deutschen Katholiken e. V. am 03.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
01.02.2025
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Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das ZdK setzt sich aktiv für die Umsetzung des Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen (Antimissbrauchsbeauftragtengesetz – UBSKMG, BGBl. 2025 I Nr. 107 vom 08.04.2025) ein. Im Sinne der Betroffenen engagiert sich das ZdK insbesondere für die unbefristete Sicherung des Fonds sexueller Missbrauch im ergänzenden Hilfesystem sowie für die gesetzliche Verankerung eines Rechts auf individuelle Aufarbeitung und Akteneinsicht. Auch im Bereich der Prävention tritt das ZdK entschieden dafür ein, den § 174c StGB auf sexuelle Handlungen in seelsorgerischen Verhältnissen auszuweiten, und stärkt den Schutz von Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum.
- Bereitgestellt von: Zentralkomitee der deutschen Katholiken e. V. am 03.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
30.10.2025
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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-
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben: