Regelungsvorhaben

Stärkung des strafrechtlichen Schutzes vor sogenannten K.O.-Tropfen

Angegeben von:
Zentrale Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser, vertreten durch Gewalt gegen Frauen beenden e.V. (R005432) am 09.07.2026

Beschreibung:
Alle geschlechtsspezifischen Gewalttaten müssen verhindert werden – darunter fällt auch (sexualisierte) Gewalt unter Anwendung von K.O.-Tropfen als gefährliches Mittel. Alle Maßnahmen zum Schutz von Frauen vor Gewalt müssen eingebettet sein in eine ineinandergreifende Gesamtstrategie, die nachhaltig frauenfeindliche Geschlechterrollenbilder abbaut. Diese sind Grundlage jeder ausgeführten geschlechtsspezifischer Gewalt.

Zu Regelungsentwurf

Betroffene Interessenbereiche (5)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2602260009 (PDF - 2 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 06.01.2026 an:

      • Bundesregierung

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