Regelungsvorhaben
Stärkung des strafrechtlichen Schutzes vor sogenannten K.O.-Tropfen
Angegeben von:
Zentrale Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser, vertreten durch Gewalt gegen Frauen beenden e.V. (R005432)
am
09.07.2026
Beschreibung:
Alle geschlechtsspezifischen Gewalttaten müssen verhindert werden – darunter fällt auch (sexualisierte)
Gewalt unter Anwendung von K.O.-Tropfen als gefährliches Mittel. Alle Maßnahmen zum Schutz von
Frauen vor Gewalt müssen eingebettet sein in eine ineinandergreifende Gesamtstrategie, die nachhaltig
frauenfeindliche Geschlechterrollenbilder abbaut. Diese sind Grundlage jeder ausgeführten
geschlechtsspezifischer Gewalt.
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Referentenentwurf:
Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Stärkung des strafrechtlichen Schutzes vor sogenannten K.-o.-Tropfen (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 24.11.2025 Federführendes Ministerium: BMJV [alle RV hierzu]
- Kriminalitätsbekämpfung [alle RV hierzu]
- Opferschutz [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Bundestag" [alle RV hierzu]
- Strafrecht [alle RV hierzu]
- Zivilrecht [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 06.01.2026 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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