Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2602260009
(PDF - 2 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung des strafrechtlichen Schutzes vor sogenannten K.O.-Tropfen
Alle geschlechtsspezifischen Gewalttaten müssen verhindert werden – darunter fällt auch (sexualisierte) Gewalt unter Anwendung von K.O.-Tropfen als gefährliches Mittel. Alle Maßnahmen zum Schutz von Frauen vor Gewalt müssen eingebettet sein in eine ineinandergreifende Gesamtstrategie, die nachhaltig frauenfeindliche Geschlechterrollenbilder abbaut. Diese sind Grundlage jeder ausgeführten geschlechtsspezifischer Gewalt.
Bereitgestellt von:
Zentrale Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser, vertreten durch Gewalt gegen Frauen beenden e.V. (R005432)
am
09.07.2026
Adressatenkreis:
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Versendet am 06.01.2026 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Referentenentwurf:
Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Stärkung des strafrechtlichen Schutzes vor sogenannten K.-o.-Tropfen (Vorgang) [alle SG hierzu] Datum der Veröffentlichung: 24.11.2025 Federführendes Ministerium: BMJV [alle SG hierzu]
- Kriminalitätsbekämpfung [alle SG hierzu]
- Opferschutz [alle SG hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Bundestag" [alle SG hierzu]
- Strafrecht [alle SG hierzu]
- Zivilrecht [alle SG hierzu]