Stellungnahmen/Gutachten
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432 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (432)
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Interessenvertretung wird insbesondere im Bereich der Entbürokratisierungsvorhaben - zur Streichung der Regelungen zur Hausschlachtung, - zur Streichung der Regelungen zu Rückstandsuntersuchungen und - der Streichung von Dokumentation- und Nachweispflichten für Lebensmittelunternehmer in Bezug auf die Anwendung verbotener Stoffe und Einhaltung von Wartezeiten wahrgenommen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der beamteten Tierärzte e.V. (BbT) am 18.10.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/8408
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für Bürokratierückbau im Bereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat sowie in weiteren Bereichen
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BT-Drs. 21/8408
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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15.10.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes
Eine wissenschaftsbasierte Regulierung sollte anerkennen, dass nicht alle Erzeugnisse das gleiche Risikoprofil besitzen und sich am individuellen Risiko einzelner Erzeugnisse orientieren: Je schädlicher ein Erzeugnis, desto strenger die Regulierung. Erwachsende Konsumenten sollen Zugang zu Informationen über die unterschiedlichen Risikoprofile der Produkte erhalten. Die erfolgreichen Maßnahmen zum Jugend- und Nichtraucherschutz sollten beibehalten werden. Wir setzen uns für eine Regulierung von tabakfreien Nikotinbeuteln ein. Diese sind eine wichtige Ergänzung zu rauchfreien Erzeugnissen und können dazu beitragen, Konsumenten bei ihrem Wechsel zu unterstützen. Erforderliche gesetzliche Anpassungen sollten den Handlungsspielraum des illegalen Handels mit Nikotinprodukten nicht vergrößern.
- Bereitgestellt von: Philip Morris GmbH am 14.10.2026
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Adressatenkreis:
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06.08.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Aufgrund der Verordnung (EU) 2026/1739 werden die Vertragsregelungen des Art. 168 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 (GMO-Verordnung) ab dem 19. August 2028 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten anwendbar. Die Mitgliedstaaten können jedoch nach Art. 168 Abs. 6 Buchst. f GMO-Verordnung Ausnahmen für bestimmte Sektoren vorsehen. Ziel der Interessenvertretung ist die Einführung einer nationalen Ausnahme für die Sektoren Getreide und Kartoffeln, um bestehende Marktstrukturen zu erhalten und zusätzliche Bürokratiebelastungen entlang der Wertschöpfungskette zu vermeiden.
- Bereitgestellt von: Union der Deutschen Kartoffelwirtschaft e.V. (UNIKA) am 13.10.2026
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Adressatenkreis:
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12.10.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR)
Gegenstand der Interessenvertretung ist die Ausgestaltung und Umsetzung der Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR). Ziel ist die Konkretisierung der Regelungen zur Hersteller- und Erzeugerverantwortung, insbesondere im Zusammenhang mit Eigenmarken, die Ausgestaltung der Vorgaben zu Rezyklateinsatz und Verpackungsanforderungen sowie die Festlegung von Ausnahmen, Übergangsregelungen und Umsetzungsvorgaben. Zudem wird auf eine rechtssichere und einheitliche Anwendung der PPWR entlang der Wertschöpfungskette von der landwirtschaftlichen Erzeugung bis zum Handel hingewirkt.
- Bereitgestellt von: Union der Deutschen Kartoffelwirtschaft e.V. (UNIKA) am 13.10.2026
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Adressatenkreis:
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25.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR)
Gegenstand der Interessenvertretung ist die Ausgestaltung und Umsetzung der Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR). Ziel ist die Konkretisierung der Regelungen zur Hersteller- und Erzeugerverantwortung, insbesondere im Zusammenhang mit Eigenmarken, die Ausgestaltung der Vorgaben zu Rezyklateinsatz und Verpackungsanforderungen sowie die Festlegung von Ausnahmen, Übergangsregelungen und Umsetzungsvorgaben. Zudem wird auf eine rechtssichere und einheitliche Anwendung der PPWR entlang der Wertschöpfungskette von der landwirtschaftlichen Erzeugung bis zum Handel hingewirkt.
- Bereitgestellt von: Union der Deutschen Kartoffelwirtschaft e.V. (UNIKA) am 13.10.2026
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Adressatenkreis:
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28.09.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verhinderung Kürzung Haushaltsmittel Arbeitsbereiche Freie Wohlfahrtspflege
Verhinderung Kürzung Haushaltsmittel Arbeitsbereiche Freie Wohlfahrtspflege Einzelplan 4 BKAmt: Kapitel 0413 Titel 684 01 Einzelplan 5 AA Kapitel 0501 Titel 687 23; 687 32; 687 34 Einzelplan 06 BMI: Kapitel 0603 Titel 684 12; 684 13 Kapitel 6033 Titel 684 62 Kapitel 0603, Titel 684 61 Einzelplan 11 BMAS: Kapitel 1101 Titel: 636 13; 685 11 Einzelplan 16 BMUV: Kapitel 6092 Titel 684 01 Einzelplan 17 BMFSFJ: Kapitel 1702 Titel 684 01; 684 04; 684 08; 684 03 Kapitel 1703 Titel 684 11, 684 14; 684 22; 684 25; 893 24; 893 22 Kapitel 1710 Titel 684 04; 684 05; 684 07 Einzelplan 23 BMZ: Kapitel 2302 Titel 687 06; 687 03; 687 71, 687 76 Kapitel 2310 Titel 896 31; 896 32
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 02.10.2026
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Adressatenkreis:
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30.09.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (1):
- HG 2024 [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Aufgrund der Verordnung (EU) 2026/1739 werden die Vertragsregelungen des Art. 168 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 (GMO-Verordnung) ab dem 19. August 2028 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten anwendbar. Die Mitgliedstaaten können jedoch nach Art. 168 Abs. 6 Buchst. f GMO-Verordnung Ausnahmen für bestimmte Sektoren vorsehen. Ziel der Interessenvertretung ist die Einführung einer nationalen Ausnahme für die Sektoren Getreide und Kartoffeln, um bestehende Marktstrukturen zu erhalten und zusätzliche Bürokratiebelastungen entlang der Wertschöpfungskette zu vermeiden.
- Bereitgestellt von: Union der Deutschen Kartoffelwirtschaft e.V. (UNIKA) am 01.10.2026
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Adressatenkreis:
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21.09.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verordnung einer Neuregelung der Bekämpfung von Kartoffelzystennematoden und Kartoffelkrebs
Gegenstand der Interessenvertretung ist die geplante Verordnung zur Bekämpfung von Kartoffelzystennematoden und Kartoffelkrebs. Angestrebt werden insbesondere eine möglichst vollständige und verhältnismäßige Umsetzung der EU-Durchführungsverordnung (EU) 2022/1192 ohne zusätzliche nationale Verschärfungen, der Verzicht auf zusätzliche Genehmigungs- und Antragsverfahren, die Überprüfung geplanter Einschränkungen beim Nachbau, praxistaugliche Regelungen für den Umgang mit Resterden sowie die Anpassung der Anforderungen im amtlichen Bekämpfungsprogramm. Zudem soll die Verordnung um die in der EU-Regelung vorgesehenen Möglichkeiten zur Aufhebung von Beschränkungen und zur Verkürzung von Sperrfristen ergänzt werden.
- Bereitgestellt von: Union der Deutschen Kartoffelwirtschaft e.V. (UNIKA) am 01.10.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMLEH): Verordnung zur Neuregelung der Bekämpfung von Kartoffelzystennematoden und Kartoffelkrebs
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Adressatenkreis:
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03.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Nichteinführung einer Steuer auf Zuckerhaltige und/oder gesüßte Getränke
Der VDM lehnt die Einführung einer Zuckersteuer auf Getränke ab. Mehr als 300 überwiegend regionale und mittelständische Mineralbrunnen, Brauer, Süßgetränkehersteller, Safter, etc., appellieren, von der Einführung abzusehen. Eine Zuckersteuer bedeutet einen signifikanten Mehraufwand auf Unternehmensseite. Der finanzielle Beitrag ist hingegen marginal und zeigt, dass es sich um reine Symbolpolitik handelt. Zudem zeigen aktuelle Studien aus anderen Ländern, dass sie mit Blick auf die Gesundheit der Menschen nahezu wirkungslos ist. Die Getränkewirtschaft unterstützt weiterhin den Weg, einen übermäßigen Konsum von Zucker zu reduzieren, und hat deshalb im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung den Zuckergehalt marktrelevanter Erfrischungsgetränke seit 2018 erfolgreich um 15% reduziert.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Mineralbrunnen e.V. am 01.10.2026
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Adressatenkreis:
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29.09.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Nichteinführung einer Steuer auf Zuckerhaltige und/oder gesüßte Getränke
Der VDM lehnt die Einführung einer Zuckersteuer auf Getränke ab. Mehr als 300 überwiegend regionale und mittelständische Mineralbrunnen, Brauer, Süßgetränkehersteller, Safter, etc., appellieren, von der Einführung abzusehen. Eine Zuckersteuer bedeutet einen signifikanten Mehraufwand auf Unternehmensseite. Der finanzielle Beitrag ist hingegen marginal und zeigt, dass es sich um reine Symbolpolitik handelt. Zudem zeigen aktuelle Studien aus anderen Ländern, dass sie mit Blick auf die Gesundheit der Menschen nahezu wirkungslos ist. Die Getränkewirtschaft unterstützt weiterhin den Weg, einen übermäßigen Konsum von Zucker zu reduzieren, und hat deshalb im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung den Zuckergehalt marktrelevanter Erfrischungsgetränke seit 2018 erfolgreich um 15% reduziert.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Mineralbrunnen e.V. am 30.09.2026
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Adressatenkreis:
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29.09.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Nichteinführung einer Steuer auf Zuckerhaltige und/oder gesüßte Getränke
Der VDM lehnt die Einführung einer Zuckersteuer auf Getränke ab. Mehr als 300 überwiegend regionale und mittelständische Mineralbrunnen, Brauer, Süßgetränkehersteller, Safter, etc., appellieren, von der Einführung abzusehen. Eine Zuckersteuer bedeutet einen signifikanten Mehraufwand auf Unternehmensseite. Der finanzielle Beitrag ist hingegen marginal und zeigt, dass es sich um reine Symbolpolitik handelt. Zudem zeigen aktuelle Studien aus anderen Ländern, dass sie mit Blick auf die Gesundheit der Menschen nahezu wirkungslos ist. Die Getränkewirtschaft unterstützt weiterhin den Weg, einen übermäßigen Konsum von Zucker zu reduzieren, und hat deshalb im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung den Zuckergehalt marktrelevanter Erfrischungsgetränke seit 2018 erfolgreich um 15% reduziert.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Mineralbrunnen e.V. am 30.09.2026
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Adressatenkreis:
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15.09.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Nichteinführung einer Steuer auf Zuckerhaltige und/oder gesüßte Getränke
Der VDM lehnt die Einführung einer Zuckersteuer auf Getränke ab. Mehr als 300 überwiegend regionale und mittelständische Mineralbrunnen, Brauer, Süßgetränkehersteller, Safter, etc., appellieren, von der Einführung abzusehen. Eine Zuckersteuer bedeutet einen signifikanten Mehraufwand auf Unternehmensseite. Der finanzielle Beitrag ist hingegen marginal und zeigt, dass es sich um reine Symbolpolitik handelt. Zudem zeigen aktuelle Studien aus anderen Ländern, dass sie mit Blick auf die Gesundheit der Menschen nahezu wirkungslos ist. Die Getränkewirtschaft unterstützt weiterhin den Weg, einen übermäßigen Konsum von Zucker zu reduzieren, und hat deshalb im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung den Zuckergehalt marktrelevanter Erfrischungsgetränke seit 2018 erfolgreich um 15% reduziert.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Mineralbrunnen e.V. am 30.09.2026
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Adressatenkreis:
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26.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Forderungen zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
Maßnahmen zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Umsetzung der Richtlinie (EU) 2025/1892 zielführend und für KMU handhabbar umsetzen. Kein Gold-Plating bei der Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 30.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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07.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Um den drohenden Kollaps der landwirtschaftlichen Liefer- und Wertschöpfungsketten abzuwenden müssen folgende Kernmaßnahmen unverzüglich eingeleitet werden: Freigabe von Trassen für Spot-Verkehre durch die DB InfraGO sowie eine prioritäre Trassierung systemrelevanter Agrargüter bei extremem Niedrigwasser. Einbindung der Agrarwirtschaft in ministerielle Krisenstäbe, beschleunigte Beseitigung von Engpässen an den Bundeswasserstraßen und Etablierung eines staatlichen Flottenförderprogramms für niedrigwassergeeignete Schiffe. Befristete, unbürokratische Anhebung des zulässigen Gesamtgewichts von 40 auf 44 Tonnen für versorgungsrelevante Agrargüter bei akuten Verkehrsstörungen sowie eine pragmatische Ausnahmeregelung bei Sonn- und Feiertagsfahrverboten.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 30.09.2026
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Adressatenkreis:
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20.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Aufgrund der Verordnung (EU) 2026/1739 werden die Vertragsregelungen des Art. 168 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 (GMO-Verordnung) ab dem 19. August 2028 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten anwendbar. Die Mitgliedstaaten können jedoch nach Art. 168 Abs. 6 Buchst. f GMO-Verordnung Ausnahmen für bestimmte Sektoren vorsehen. Ziel der Interessenvertretung ist die Einführung einer nationalen Ausnahme für die Sektoren Getreide und Kartoffeln, um bestehende Marktstrukturen zu erhalten und zusätzliche Bürokratiebelastungen entlang der Wertschöpfungskette zu vermeiden.
- Bereitgestellt von: Verband der Getreide-, Mühlen- und Stärkewirtschaft VGMS e.V. am 30.09.2026
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Adressatenkreis:
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21.09.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Europäische Kommission hat eine Überarbeitung der UTP-Richtlinie für Ende 2026 angekündigt. Praxistaugliche, rechtssichere und verhältnismäßige Weiterentwicklung der bestehenden Regelungen der UTP-Richtlinie sicherstellen. Funktionierende Lieferbeziehungen und den Wettbewerb im Lebensmitteleinzelhandel erhalten und landwirtschaftliche Erzeuger sowie kleine und mittlere Lieferanten schützen. Einschränkungen von Eigenmarken vermeiden. Auf eine offene Generalklausel für unlautere Vertragsbedingungen verzichten und die bestehende Systematik aus klar definierten Listen beibehalten. Von einem generellen Verbot des Einkaufs landwirtschaftlicher Erzeugnisse unterhalb der Produktionskosten absehen.
- Bereitgestellt von: ALDI Nord Holding Stiftung & Co. KG am 30.09.2026
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Adressatenkreis:
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08.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sicherstellung einer praktikablen und zumutbaren Umsetzbarkeit der Vorgaben der EU-Verordnung 2023/1115 zu entwaldungsfreien Lieferketten (EUDR)
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie e.V. (wdk) am 30.09.2026
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Adressatenkreis:
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15.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
EU-Verpackungsverordnung (PPWR) - Umsetzung Kreislaufwirtschaft für Verpackungen
In dem vereinbarten Kompromiss zwischen EU Parlament und Mitgliedstaaten für eine EU-Verpackungsverordnung (PPWR), der am 24. April vom Europäischen Parlament in Erster Lesung bestätigt wurde, werden die Mehrwegquoten für viele industrielle und gewerbliche Transport- und Verkaufsverpackungen gegenüber dem Kommissionsvorschlag drastisch ausgeweitet und für den Austausch von Produkten zwischen Unternehmen in einem Mitgliedstaat sowie für den Austausch zwischen Unternehmensstandorten in der EU ab 2030 sogar auf 100% erhöht. Das damit beschlossene vollständige Verbot vieler Einweg-Verpackungen im innerstaatlichen Handel gefährdet sämtliche Lieferketten, weil es für viele Verpackungsformate keine Mehrweglösungen gibt bzw. diese weder ökologisch noch ökonomisch sinnvoll sind.
- Bereitgestellt von: Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V. am 30.09.2026
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Adressatenkreis:
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10.09.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Europäische Kommission hat eine Überarbeitung der UTP-Richtlinie für Ende 2026 angekündigt. Praxistaugliche, rechtssichere und verhältnismäßige Weiterentwicklung der bestehenden Regelungen der UTP-Richtlinie sicherstellen. Funktionierende Lieferbeziehungen und den Wettbewerb im Lebensmitteleinzelhandel erhalten und landwirtschaftliche Erzeuger sowie kleine und mittlere Lieferanten zielgerichtet schützen. Einschränkungen von Eigenmarken vermeiden. Auf eine offene Generalklausel für unlautere Vertragsbedingungen verzichten und die bestehende Systematik aus klar definierten Listen beibehalten. Von einem generellen Verbot des Einkaufs landwirtschaftlicher Erzeugnisse unterhalb der Produktionskosten absehen.
- Bereitgestellt von: ALDI SÜD Dienstleistungs-SE & Co. oHG am 30.09.2026
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Adressatenkreis:
-
08.07.2026
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Nichteinführung einer Steuer auf Zuckerhaltige und/oder gesüßte Getränke
Verbrauchssteuern auf einzelne Kategorien oder Inhaltsstoffe sind kein sinnvolles Instrument zur wirksamen Bekämpfung von Adipositas. Nicht einzelne Nährstoffe, sondern der Lebensstil insgesamt (mit Gesamternährung) ist relevant. Zur Position vgl.: www.wafg.de/fileadmin/positionen/wafg-position_steuern.pdf
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke e.V. am 30.09.2026
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Adressatenkreis:
-
29.09.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die BVEO fordert für einen wirksamen Pflanzenschutz generell eine Mindestverfügbarkeit von drei unterschiedlichen Wirkstoffen (gemeint sind drei unterschiedliche Wirkweisen) je Indikation und die Zulassung von hieraus formulierten Pflanzenschutzmitteln. Bei weniger als drei Wirkstoffen wächst das Risiko für die Entstehung von Resistenzen. In Einzelfällen setzt sich der DRV auch für die Genehmigung von einzelnen Wirkstoffen ein, insbesondere dann, wenn ein wirksamer Schutz der Pflanzen sonst nicht mehr möglich wäre und dies weitreichende Folgen auf Quantität und Qualität der geernteten Erzeugnisse und der daraus entstehenden Nahrungsmittel hätte.
- Bereitgestellt von: Bundesvereinigung der Erzeugerorganisationen Obst und Gemüse e.V. am 30.09.2026
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Adressatenkreis:
-
22.09.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Schaffung einer zentralen Zuständigkeit für Importfragen im BMLEH
Es bedarf einer zentralen Zuständigkeit für Importfragen im Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat. Importfragen berühren Veterinärrecht, Lebensmittelsicherheit, Zoll, Marktordnung, EU-Recht, Digitalisierung und Handelspolitik. Diese Schnittstellen sind in der Praxis bislang nicht ausreichend gebündelt. Eine zentrale Importkoordination könnte praktische Erfahrungen aus den Grenzkontrollstellen aufnehmen, Abstimmungen zwischen Bund, Ländern, Wirtschaft und EU-Institutionen beschleunigen und als verlässlicher Ansprechpartner für übergreifende Importfragen dienen. Dazu gehört auch eine belastbare nationale Kompetenz für TRACES NT mit klaren Kommunikations- und Eskalationswegen.
- Bereitgestellt von: Verband der Fleischwirtschaft e. V. (VDF) am 30.09.2026
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Adressatenkreis:
-
24.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
EU Entwaldungs-Verordnung (EUDR)
Klärung von Umsetzungsfragen der EU-Verordnung sowie Forderung nach Aufschub der Anwendung der EUDR für die betroffenen Unternehmen (Marktteilnehmer und Händler).
- Bereitgestellt von: VDMA e.V. am 30.09.2026
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Adressatenkreis:
-
25.08.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Tabaksteuergesetzes
Ziel der Interessenvertretung ist es, die Ausgestaltung des geplanten Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes kritisch und konstruktiv zu begleiten. Bezweckt wird eine Anpassung beziehungsweise Begrenzung der vorgesehenen massiven Erhöhung der Tabaksteuer ab dem 1. Januar 2027 sowie der geplanten weiteren Erhöhungsschritte bis 2030.Der Einsatz richtet sich auf eine sachgerechte Festlegung der Steuertarife und Erhöhungsstufen für Tabakwaren, erhitzten Tabak, Wasserpfeifentabak und Substitute für Tabakwaren sowie eine steuerliche Einbeziehung von tabakfreien Nikotinbeuteln im Rahmen des Tabaksteueränderungsgesetzes.
- Bereitgestellt von: MSLGROUP Germany GmbH am 29.09.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/7859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes
-
BT-Drs. 21/7859
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
21.09.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (5):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Weiterentwicklung der staatlichen Tierhaltungskennzeichnung
Der Eintrag bezieht sich nicht auf den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes, das eine Verschiebung der Anwendung des Gesetzes auf den 1.3.26 vorsieht, sondern auf die in der BT-Drs. 21/555 verabschiedete Entschließung des Bundestages zur Ausweitung der Tierhaltungskennzeichnung auf verarbeitete Produkte und die Außer-Haus-Verpflegung. Das dti spricht sich gegen eine solche Ausweitung aus.
- Bereitgestellt von: Deutsches Tiefkühlinstitut e.V. am 29.09.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/555
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksache 21/327 - Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes
-
BT-Drs. 21/555
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
07.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben: