Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (73)
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- Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 19.12.2024
- Beschreibung: BDEW fordert die Novellierung der WärmeLV (Verordnung über die Umstellung auf gewerbliche Wärmelieferung für Mietwohnraum). Um insbesondere eine Verdichtung und den Ausbau von Wärmenetzen auch im Bereich der Bestandsgebäude zu ermöglichen, braucht es dringend eine Anpassung der Wärmelieferverordnung (WärmeLV).
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Ermöglichung Wärmewende im vermieteten Wohnbestand im Rahmen der WärmeLV
Aktiv vom 21.06.2024 bis 08.07.2025
- Angegeben von: Rechtsanwälte Günther Partnerschaft am 21.06.2024
- Beschreibung: Verbesserung der Anreize in der WärmeLV im Hinblick auf die Umstellung auf Erneuerbare Energien im vermieteten Wohnbestand und damit die Beförderung der Wärmewende
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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- Angegeben von: Deutscher Mieterbund e.V. (DMB) am 29.09.2025
- Beschreibung: Das Vorhaben bezweckt, Mieter:innen besser vor überhöhten Kosten bei der Wärmelieferung zu schützen. Künftig sollen alle gewerblichen Wärmelieferungen bei vermietetem Wohnraum der WärmeLV unterstellt werden, die verbindliche Vorgaben für die Gestaltung von Wärmelieferverträgen enthalten und einen besseren Schutz vor hohen Wärmelieferkosten gewährleisten soll.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Wärmeliefer-verordnung (WärmeLV). Dabei umfasst die gewerbliche..., ... Reform-diskussion zur WärmeLV auf das Gebot der Kostenneutralität..., ...Kostenneutralität aufzuheben, muss die WärmeLV weiter-entwickelt werden..., ... in § 556c BGB und der WärmeLV verankerte Gebot der ..., ...Einführung des § 556c und der WärmeLV die Umstellung von Eigenversorgung..., ...Umstellung (vgl. § 8, 9, 10 WärmeLV). Dabei werden die bisherigen..., ... sind in § 9 bzw. § 10 WärmeLV geregelt. 14 Das Gebot..., ... AVBFernwärmeV und der WärmeLV in der Praxis haben, ..., ...werden darf. Daher muss die WärmeLV künftig genaue Vorgaben..., ...Modernisierungsmaßnahme. Auch die WärmeLV greift nicht. Die Vermieterin..., ...dieser Fall, dass in der WärmeLV mehr Transparenz bei ..., ... Bereich sollte in der WärmeLV eingeschränkt und an ..., ... Wohnraum generell der WärmeLV und dem § 556c BGB zu..., ...Rahmen einer überarbeiteten WärmeLV genauer geregelt werden..., ...der § 556c BGB und die WärmeLV greifen nicht mehr nur..., ...Ermächtigung zum Erlass der WärmeLV in § 556c Abs. 3 BGB ..., ... Anwendungsbereich der WärmeLV auf alle Wärmelieferverträge..., ...müssen in einer erweiterten WärmeLV konkrete Vertragsbedingungen..., ...Vertragsgestaltung. Die WärmeLV sollte um konkrete Vertragsbedingungen..., ...Preisänderungsklauseln: Im §3 der WärmeLV sollte geregelt werden...
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- Angegeben von: enercity AG am 24.06.2024
- Beschreibung: Schaffung eines Anreizes für die Umstellung auf erneuerbare Energien und Abwärme. Dabei ist die WärmeLV ein wesentlicher Faktor, um die Bedingungen für eine klimafreundliche Wärmeversorgung voranzubringen. Von zentraler Bedeutung ist dabei ein fairer Vollkostenvergleich zwischen Fernwärme und fossilen Energieträgern. Die kommunale Wärmeplanung dient als Richtschnur für den Weg in die Klimaneutralität und sollte auch als kosteneffizienteste Lösung betrachtet werden. Im Wärmeplanungsgesetz sollte der Begriff der "unvermeidbaren Abwärme" bundeseinheitlich definiert und als 100 Prozent klimaneutral bewertet werden. Hierzu zählt auch die Abwärme aus Abfallverwertungsanlagen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Wärmelieferverordnung (WärmeLV) ist dabei ein wesentlicher..., ...Energien ausrichten Die WärmeLV gilt für Gebäude, die..., ...aktuellen Form schafft die WärmeLV keinen Anreiz für den..., ...Diese gilt es nun mit der WärmeLV sinnvoll zu verknüpfen..., ...Wärmelieferverordnung (WärmeLV) ist ein wesentlicher..., ...Energien ausrichten Die WärmeLV gilt für Gebäude, die..., ...Diese gilt es nun mit der WärmeLV sinnvoll zu verknüpfen..., ... eine Novellierung der WärmeLV ausgegan-gen. Zur Beschleunigung..., ...Zeitgleiche Bearbeitung der WärmeLV und der AVBFernwärmeV..., ...Wärmelieferverordnung (WärmeLV) ist ein wesentlicher..., ...Energien ausrichten Die WärmeLV gilt für Gebäude, die..., ...Diese gilt es nun mit der WärmeLV sinnvoll zu verknüpfen..., ...sicherzustellen. Vorschlag 9: Die WärmeLV setzt in einer Neuregelung..., ... eine Novellierung der WärmeLV ausgegangen. Zur Beschleunigung..., ...Zeitgleiche Bearbeitung der WärmeLV und der AVBFernwärmeV...
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Wärmelieferverordnung (WärmeLV)
Aktiv vom 21.06.2024 bis 04.07.2025
- Angegeben von: Stadtwerke Leipzig GmbH am 21.06.2024
- Beschreibung: Anpassung der retrospektiven Warmmietenneutralität für gewerbliche Fernwärmelieferung
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Johanssen+Kretschmer Strategische Kommunikation GmbH am 30.06.2024
- Beschreibung: Umsetzung der Ergebnisse des Fernwärmegipfels durch Anpassung der WärmeLV und der AVBFernwärmeV
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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- Angegeben von: Klaus Mindrup am 28.06.2024
- Beschreibung: Umsetzung der Ergebnisse des Fernwärmegipfels durch Anpassung der WärmeLV und der AVBFernwärmeV
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Klaus Mindrup
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- Angegeben von: Roundtable Wärmewende am 24.04.2024
- Beschreibung: Umsetzung der Ergebnisse des Fernwärmegipfels durch Anpassung der WärmeLV und der AVBFernwärmeV
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: 8KU GmbH am 14.05.2024
- Beschreibung: Der Zugang von Bestandsgebäuden zu auch klimaneutraler Fernwärme ist durch § 556c BGB und die Wärmelieferverordnung (WärmeLV) erschwert. Ziel ist ein besserer Zugang von Bestandsgebäuden an die Fernwärme wie auch auf dem Fernwärmegipfel 2023 formuliert.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Deutscher Mieterbund e.V. (DMB) am 25.06.2024
- Beschreibung: Die Interessenvertretung bezweckt die Verbesserung der Preistransparenz und -kontrolle bei der Fernwärmeversorgung von Mieterinnen und Mietern. Neben der Einführung einer behördlichen Preisaufsicht und -kontrolle werden mieterorientierte Änderungen der AVBFernwärmeV und der WärmeLV gefordert, um klare Vorgaben für Preisanpassungsklauseln in laufenden Lieferverhältnissen und bei der erstmaligen Umstellung von der Eigenversorgung des Vermieters auf eine gewerbliche Wärmelieferung zu schaffen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... ausreichend durch die WärmeLV geschützt. So liegen ..., ...Verbindung mit §§ 8 bis 10 WärmeLV. Die Kostenneutralität..., ... Anwendungsbereich der WärmeLV Die WärmeLV schließt..., ...zugeschnitten ist.32 Da der § 3 WärmeLV auf § 24 AVBFernwärmeV..., ...Wärmelieferverträge, die der WärmeLV unterstehen, die Verein-barung..., ...Verträge gebunden, denn die WärmeLV macht keine Vorgaben ..., ...dar. 32 Begründung zur WärmeLV, BAnz. AT 20.06.2013 ..., ...Seite 2. 33 Begründung WärmeLV, BAnz. AT 20.06.2023 ..., ...HeizkV, 5. Aufl. 2022, § 3 WärmeLV, Rz. 1. 34 Vermietende..., ...Anwendungsbereichs der WärmeLV auf alle Versorgungsverträge..., ...Wärmelieferverträgen, die unter die WärmeLV fallen, sind nur zulässig..., ...Anwendungsbereich des § 3 WärmeLV ausschließen 12 Im ..., ...Handlungsbedarf. Die Vorgaben der WärmeLV dür-fen nicht nur für..., ...Deutschen Mieterbundes zur WärmeLV Anwendungsbereich der WärmeLV auf alle Mietverhältnisse..., ...Ermächtigung zum Erlass der WärmeLV in § 556c Abs. 3 BGB ..., ... Anwendungsbereich der WärmeLV ist auf alle Wärmelieferverträge..., ...müssen die Vorschriften der WärmeLV für alle Wärmeliefer-verträge...
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- Angegeben von: E.ON SE am 08.07.2025
- Beschreibung: Viele Vermieter würden ihre Bestandsgebäude gerne auf eine Versorgung mit Fern- oder Nahwärme umstellen. Allerdings erschwert die Regelung des § 556c Abs. 1 Nr. 2 BGB die Umlage der Wärmelieferkosten als Betriebskosten auf die Mieter, da die erforderliche Betriebskostenneutralität nicht immer gewahrt werden kann. In der Folge bleibt der Anschluss von Bestandsobjekten an Wärmenetze durch die Eigentümer oft aus. Eine rückwirkende Betrachtung der Wärmevergleichspreise gemäß Verordnung über die Umstellung auf gewerbliche Wärmelieferung für Mietwohnraum (WärmeLV) ist weder sachgerecht noch zukunftsorientiert.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Mainova AG am 30.04.2025
- Beschreibung: Schaffung von Regelungen zur Finanzierung von Wasserstoff-Verteilnetzen im EnWG Abschwächung der europarechtlichen Vorgaben an die Wasserstofferzeugung Ermöglichung des Neubaus von Gaskraftwerken an bestehenden Standorten und der Modernisierung von Bestandsanlagen im Kraftwerkssicherheitsgesetz Weiterentwicklung und Verlängerung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes Reform des Strommarktdesigns und Schaffung eines Kapazitätsmechanismus Schaffung eines verlässlichen Förderrahmens für die Wärmewende (KWKG, BEW) Reform des Fernwärmerechts durch Novellen von AVBFernwärmeV und WärmeLV Anpassung der Regelungen zur Gebäudewärme in GEG und WPG Erleichterung von Energie-Contracting Förderung innovativer Modelle (u. a. Mieterstrom, Energy Sharing)
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Ausschreibungen für gesicherte Kraftwerksleistung
- Betroffene Bundesgesetze (7):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Wärmelieferverordnung (WärmeLV) muss dringend angegangen..., ...Bürokratieaufwand zu erzeugen. In der WärmeLV muss eine grundsätzliche...
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- Angegeben von: RheinEnergie AG am 04.07.2024
- Beschreibung: Abbau der Hemmnisse für den Ausbau der Wärmnetze unter Berücksichtigung des Mieterschutzes, um die Klimaschutzziele der Bundesregierung zu unterstützen
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Wärmelieferverordnung (WärmeLV) regelt die Bedingungen...
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- Angegeben von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 03.06.2024
- Beschreibung: Die Bundesrepublik Deutschland möchte laut Entwurf das ordnungsgemäße Funktionieren des Energiedienstleistungsmarktes unterstützen. Dazu sollen vor allem rechtliche und sonstige Hemmnisse beseitigt werden. Diese Zielstellung ist nicht neu und findet unsere volle Unterstützung. Wir weisen auf zwei fundamentale Hemmnisse und Ungleichbehandlungen hin, die es laut der Zielsetzung des EDL-G nicht geben sollte, um die Energieeinsparziele zu erreichen: - Vermieter:in und Energiedienstleister bei der Umstellung auf Erneuerbare Energien im Wohngebäudebestand gleichbehandeln - (§559 BGB und § 556c BGB i.V.m. der WärmeLV) - Flexible Laufzeiten für eine mieter- und klimafreundliche Wärmewende (AVBFernwärmeV) - garantierte Energieeinsparungen privilegieren
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... § 556c BGB i.V.m. der WärmeLV) Nach aktueller Rechtslage...
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- Angegeben von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 03.06.2024
- Beschreibung: Nach aktueller Rechtslage ist die Umlage der Wärmelieferungskosten nur möglich, solange diese unterhalb oder gleichauf mit den bisherigen Kosten der Wärmeversorgung liegen (§ 556c BGB i.V.m. der Wärmelieferverordnung). Das bezieht sich auf fossile Energie und ist in der Praxis nicht erreichbar. Es gilt, eine Lösung zu finden, die eine erneuerbare Wärmeversorgung und/oder den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz ermöglicht und gleichzeitig die berechtigten Interessen der Mieter:innen Rechnung trägt. Unser Vorschlag: Vermieter:in/Gebäudeeigentümer:in und Energiedienstleister gleichberechtigt behandeln durch einen Aufschlag von 50ct/m² und Monat auf die Ist-Kosten im Rahmen des Kostenvergleichs in Anlehnung an §559 BGB bei Einsatz von mindestens 65 % Erneuerbaren Energien
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Verbändebrief WärmeLV konsequent auf Erneuerbare..., ...Kostenneutralität gem. WärmeLV i.V.m. § 556c BGB. Allein..., ...Erneuerbare Energieträger in der WärmeLV mit fossilen Energieträgern..., ...tatbestandlichen Voraussetzungen der WärmeLV i.V.m. § 556c BGB niederschlagen..., ...eine zeitnahe Novelle der WärmeLV einzusetzen, damit wir..., ...mit Verabschiedung der WärmeLV Nach aktueller Rechtslage..., ... § 556c BGB i.V.m. der WärmeLV) Lösungsansatz: •..., ...Erneuerbare Energien in der WärmeLV i.V.m. §556c BGB anerkennen..., ...Änderung des §10 Abs. 3 WärmeLV und der Ermächtigungsgrundlage..., ...die Berechnung nach §10 WärmeLV (neu) wird jedoch angenommen...
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- Angegeben von: EWE AG am 02.04.2025
- Beschreibung: Schaffung eines Anreizes für die Umstellung auf erneuerbare Energien und Abwärme. Sinnvolle Verknüpfung der Wärmelieferverordnung mit dem Instrument der kommunalen Wärmeplanung im Wärmeplanungsgesetz.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Wärmelieferverordnung (WärmeLV) ist ein wesentlicher..., ...Energien ausrichten Die WärmeLV gilt für Gebäude, die..., ...Diese gilt es nun mit der WärmeLV sinnvoll zu verknüpfen..., ... eine Novellierung der WärmeLV ausgegangen. Zur Beschleunigung..., ...Zeitgleiche Bearbeitung der WärmeLV und der AVBFernwärmeV...
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- Angegeben von: AGFW | Der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK e.V. am 15.04.2025
- Beschreibung: Verbesserung der Rahmenbedingungen für Wärmeinfrastruktur
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Wärmelieferverordnung (WärmeLV) behindert Neuanschlüsse..., ...Umstieg auf Fernwärme in der WärmeLV zu verankern. Wir schlagen...
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- Angegeben von: enercity AG am 24.06.2024
- Beschreibung: Der Umbau der Fernwärmeversorgung ist kapitalintensiv und erfordert Investitionen in Milliardenhöhe. Die AVBFernwärmeV muss daher ein Regelwerk bereitstellen, welches es ermöglicht, Investitionen vorzunehmen und die Refinanzierung sicherzustellen. Um die Akzeptanz zu erhöhen sollte die Verständlichkeit und Nachvollziehbarkeit erhöht werden (z.B. Nutzung öffentlich zugänglicher Indizes).
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Wärmelieferverordnung (WärmeLV) ist dabei ein wesentlicher..., ...Energien ausrichten Die WärmeLV gilt für Gebäude, die..., ...aktuellen Form schafft die WärmeLV keinen Anreiz für den..., ...Diese gilt es nun mit der WärmeLV sinnvoll zu verknüpfen..., ...Wärmelieferverordnung (WärmeLV) ist ein wesentlicher..., ...Energien ausrichten Die WärmeLV gilt für Gebäude, die..., ...Diese gilt es nun mit der WärmeLV sinnvoll zu verknüpfen..., ... eine Novellierung der WärmeLV ausgegan-gen. Zur Beschleunigung..., ...Zeitgleiche Bearbeitung der WärmeLV und der AVBFernwärmeV..., ...Wärmelieferverordnung (WärmeLV) ist ein wesentlicher..., ...Energien ausrichten Die WärmeLV gilt für Gebäude, die..., ...Diese gilt es nun mit der WärmeLV sinnvoll zu verknüpfen..., ...sicherzustellen. Vorschlag 9: Die WärmeLV setzt in einer Neuregelung..., ... eine Novellierung der WärmeLV ausgegangen. Zur Beschleunigung..., ...Zeitgleiche Bearbeitung der WärmeLV und der AVBFernwärmeV...
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- Angegeben von: Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V. am 12.06.2024
- Beschreibung: Die EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) soll Mindeststandards für Gebäude setzen. Die Umsetzung sollte zwar das Gesamtziel der Klimaneutralität des Gebäudebereiches nicht aus den Augen verlieren, muss aber zur Umsetzung berücksichtigen, dass Eigentümer von Wohngebäuden, die sich in einem energetisch eher schlechten Zustand befinden, sich die energetischen Maßnahmen überwiegend nicht oder kaum leisten können. Vor der Umsetzung sollten noch Änderungen des sog. Heizungsgesetzes vorgenommen werden.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...erweisen sich die bestehende WärmeLV beziehungsweise § 556c..., ...dafür ist, dass sich die WärmeLV ausschließlich auf Kosten..., ...von § 556c BGB und der WärmeLV erscheint uns deshalb...
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- Angegeben von: enercity AG am 10.02.2025
- Beschreibung: Durch das Wärmeplanungsgesetz wurde die kommunale Wärmeplanung gesetzlich verankert. Die Vorgaben zur Wärmeplanung, Nutzung von erneuerbaren Energien, unvermeidbarer Abwärme und effizienter Wärmenetze müssen nun weiterentwickelt werden zu einer Energieleitplanung, die sektorübergreifend die Energiewende vor Ort plant. Hierin muss das Prinzip des Least Cost Planning verankert werden, das sektorübergreifend die wirtschaftlich effizienteste Mittelverwendung und Projekte mit den höchsten volkswirtschaftlichen und klimapolitischen Nutzen priorisiert. Durch dieses Vorgehen sinken die einzelnen Zuschussbedarfe der Projekte, die damit grundsätzlich refinanzierungsfähig sind.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8654
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze
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BT-Drs. 20/8654
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Wärmelieferverordnung (WärmeLV) ist ein wesentlicher..., ...Energien ausrichten Die WärmeLV gilt für Gebäude, die..., ...Diese gilt es nun mit der WärmeLV sinnvoll zu verknüpfen..., ... eine Novellierung der WärmeLV ausgegan-gen. Zur Beschleunigung..., ...Zeitgleiche Bearbeitung der WärmeLV und der AVBFernwärmeV..., ...Wärmelieferverordnung (WärmeLV) ist ein wesentlicher..., ...Energien ausrichten Die WärmeLV gilt für Gebäude, die..., ...Diese gilt es nun mit der WärmeLV sinnvoll zu verknüpfen..., ...sicherzustellen. Vorschlag 9: Die WärmeLV setzt in einer Neuregelung..., ... eine Novellierung der WärmeLV ausgegangen. Zur Beschleunigung..., ...Zeitgleiche Bearbeitung der WärmeLV und der AVBFernwärmeV...
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- Angegeben von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 27.06.2024
- Beschreibung: In ihrer aktuellen Ausgestaltung stellen § 556c BGB und die Wärmelieferverordnung das wesentliche Hemmnis für den Ausbau der Fernwärme im Mietmarktsegment dar. Die Energie- und Fernwärmebranche weist seit vielen Jahren auf die Fehlstellung hin, Fernwärmekosten an den Kosten herkömmlicher fossiler Heizsysteme zu messen. Die klimaschutzorientierte Transformationder Wärmeversorgung muss im Mieterschutz berücksichtigt werden. Hierzu ist kurzfristig eine Angleichung an die im GEG-Verfahren beschlossenen mietrechtlichen Anpassungen erforderlich. Damit wird Chancengleichheit zwischen der Eigenversorgung und der gewerblichen Wärmelieferung geschaffen. Auch die Mieterinnen würden durch diesen Vorschlag nicht schlechter gestellt, als wenn der Vermieter selbst in eine neue Heizungsanlage investiert.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Wärmelieferverordnung (WärmeLV) i.V.m. § 556c BGB. Die...
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- Angegeben von: enercity AG am 18.02.2025
- Beschreibung: Prüfung der Einführung eines KWK-Segments im Kraftwerkssicherheitsgesetz (KWSG) und verlässliche sowie langfristige Wärmenetzförderung als strategische Weiterentwicklung prüfen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13645
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/13467 - Umsetzung der Kraftwerksstrategie
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BT-Drs. 20/13645
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Wärmelieferverordnung (WärmeLV) ist ein wesentlicher..., ...Energien ausrichten Die WärmeLV gilt für Gebäude, die..., ...Diese gilt es nun mit der WärmeLV sinnvoll zu verknüpfen..., ... eine Novellierung der WärmeLV ausgegan-gen. Zur Beschleunigung..., ...Zeitgleiche Bearbeitung der WärmeLV und der AVBFernwärmeV...
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- Angegeben von: enercity AG am 24.06.2024
- Beschreibung: Mit der Verlängerung der Wärmenetzförderung im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) bis 2030 wurde eine wichtige Maßnahme beschlossen. Darüber hinaus sollte das verpflichtende KWKG-Monitoring zügig erstellt werden. Auf Grundlage des KWKG-Monitorings sollte die Wärmeförderungsarchitektur zukunftssicher aufgestellt werden. Die KWK-Förderung bis 2035 sollte entsprechend ausgestaltet werden. Spätestens Mitte 2028 haben alle Kommunen in Deutschland eine kommunale Wärmeplanung erstellt. Deren Auswertung bietet eine gute Gelegenheit, um neue Förderinstrumente zu diskutieren.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Wärmelieferverordnung (WärmeLV) ist dabei ein wesentlicher..., ...Energien ausrichten Die WärmeLV gilt für Gebäude, die..., ...aktuellen Form schafft die WärmeLV keinen Anreiz für den..., ...Diese gilt es nun mit der WärmeLV sinnvoll zu verknüpfen..., ...Wärmelieferverordnung (WärmeLV) ist ein wesentlicher..., ...Energien ausrichten Die WärmeLV gilt für Gebäude, die..., ...Diese gilt es nun mit der WärmeLV sinnvoll zu verknüpfen..., ... eine Novellierung der WärmeLV ausgegangen. Zur Beschleunigung..., ...Zeitgleiche Bearbeitung der WärmeLV und der AVBFernwärmeV..., ...Wärmelieferverordnung (WärmeLV) ist ein wesentlicher..., ...Energien ausrichten Die WärmeLV gilt für Gebäude, die..., ...Diese gilt es nun mit der WärmeLV sinnvoll zu verknüpfen..., ...sicherzustellen. Vorschlag 9: Die WärmeLV setzt in einer Neuregelung..., ... eine Novellierung der WärmeLV ausgegangen. Zur Beschleunigung..., ...Zeitgleiche Bearbeitung der WärmeLV und der AVBFernwärmeV...
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- Angegeben von: enercity AG am 24.06.2024
- Beschreibung: Erhöhung der Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) auf jährlich 3 Mrd. Euro. Das Programm ist gut gestaltet, jedoch "chronisch" unterfinanziert, nicht gesetzlich abgesichert und läuft Mitte 2028 aus. Hier gilt es langfristige Regelungen zu finden, z.B. in Form eines Wärmefördergesetzes.
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Betroffene Bundesgesetze (2):
- EKFG [alle RV hierzu]
- HG 2024 [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Wärmelieferverordnung (WärmeLV) ist dabei ein wesentlicher..., ...Energien ausrichten Die WärmeLV gilt für Gebäude, die..., ...aktuellen Form schafft die WärmeLV keinen Anreiz für den..., ...Diese gilt es nun mit der WärmeLV sinnvoll zu verknüpfen..., ...Wärmelieferverordnung (WärmeLV) ist ein wesentlicher..., ...Energien ausrichten Die WärmeLV gilt für Gebäude, die..., ...Diese gilt es nun mit der WärmeLV sinnvoll zu verknüpfen..., ... eine Novellierung der WärmeLV ausgegan-gen. Zur Beschleunigung..., ...Zeitgleiche Bearbeitung der WärmeLV und der AVBFernwärmeV..., ...Wärmelieferverordnung (WärmeLV) ist ein wesentlicher..., ...Energien ausrichten Die WärmeLV gilt für Gebäude, die..., ...Diese gilt es nun mit der WärmeLV sinnvoll zu verknüpfen..., ...sicherzustellen. Vorschlag 9: Die WärmeLV setzt in einer Neuregelung..., ... eine Novellierung der WärmeLV ausgegangen. Zur Beschleunigung..., ...Zeitgleiche Bearbeitung der WärmeLV und der AVBFernwärmeV...
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- Angegeben von: enercity AG am 02.09.2025
- Beschreibung: Das GEG sollte sich ausschließlich auf Regeln zu Gebäuden und Heizungssystemen konzentrieren und nur Vorgaben für Gebäudeeigentümer:innen machen. Sämtliche Anforderungen an Wärmenetzbetreiber sollten in das Wärmeplanungsgesetz (WPG) überführt, Vorgaben zum Strom-, Gas- und Wasserstoffnetz im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) geregelt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/6875
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
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BT-Drs. 20/6875
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Wärmelieferverordnung (WärmeLV) ist ein wesentlicher..., ...Energien ausrichten Die WärmeLV gilt für Gebäude, die..., ...Diese gilt es nun mit der WärmeLV sinnvoll zu verknüpfen..., ...sicherzustellen. Vorschlag 9: Die WärmeLV setzt in einer Neuregelung..., ... eine Novellierung der WärmeLV ausgegangen. Zur Beschleunigung..., ...Zeitgleiche Bearbeitung der WärmeLV und der AVBFernwärmeV...