Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (52)
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- Angegeben von: RELAW GmbH - Gesellschaft für angewandtes Recht der Erneuerbaren Energien am 17.09.2024
- Beschreibung: Gemäß § 10 Abs. 1 EEG dürfen Anlagenbetreiber den Anschluss der Anlagen von dem Netzbetreiber oder einer fachkundigen dritten Person vornehmen lassen. Unklar ist, welche Fachkunde und welche Nachweise darüber vorliegen müssen, oder ob die Fachkunde ggf. nur dann vorliegt, wenn die anschließende Person für ein Unternehmen handelt, das in einem Installateurverzeichnis gem. § 13 Abs. 2 NAV eingetragen ist. Hier sollte regulatorisch eine eindeutige Festlegung erfolgen, um Rechtssicherheit zu schaffen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Recht der Erneuerbaren Energien und der Kraft-Wärme-Kopplung
Aktiv vom 14.03.2024 bis 17.09.2024
- Angegeben von: RELAW GmbH - Gesellschaft für angewandtes Recht der Erneuerbaren Energien am 14.03.2024
- Beschreibung: Die bei der Arbeit der Clearingstelle EEG|KWKG gewonnen Erkenntnisse werden anlassbezogen genutzt zur neutralen Beratung der zuständigen Ministerien und sonstigen Behörden mit Bezug zum Recht der Erneuerbaren Energien und der Kraft-Wärme-Kopplung, ggf. auch zur Kommunikation mit z.B. Bundestagsabgeordneten und anderen relevanten Stellen. Dies betrifft zuvörderst die jeweils aktuellen Fassungen von EEG, KWKG und ggf. MsbG, nachrangig auch Vorschriften des weiteren Energierechts wie z.B. EnWG, NAV, NELEV u.ä. Regelungen bzw. darauf bezogene Novellierungsvorhaben. Das konkrete Ziel der Beratung ist die Schaffung von Rechts- und Investitionssicherheit für alle Akteure der Energiewende.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
- Beschreibung: Im Rahmen des Netzanschlussgipfels des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz setzen wir uns als Bitkom für die Digitalisierung der Netzanschlussverfahren ein.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Niederspannungsebene mit §6 und §19 NAV durch den Bundesverband...
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- Angegeben von: Verband der Anbieter im Digital- und Telekommunikationsmarkt (VATM) e.V. am 26.09.2025
- Beschreibung: Ziel der Interessenvertretung ist die Schaffung klarer und praktikabler Vorgaben für den Stromanschluss neuer Mobilfunkmasten. Dazu gehört die rechtssichere Festlegung von Verfahren, Fristen und Prioritäten, um Verzögerungen beim Netzanschluss zu vermeiden und die flächendeckende Mobilfunkversorgung in Deutschland zu beschleunigen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) und dem Energiewirtschaftsgesetz..., ...Leistungspunkte nach der NAV angeben. Aufgrund dieser..., ...Leistungspunkte nach der NAV, beinhalten. Eine unverzügliche...
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- Angegeben von: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) am 23.07.2025
- Beschreibung: Der BEE begrüßt, dass die Bundesregierung die Notwendigkeit zur zügigen Transformation des Stromsystems, zur Einführung des Energy Sharing und zur Ausstattung mit intelligenten Messsystemen (iMSys) anerkennt. Bei der konkreten Ausgestaltung hinsichtlich des Bürokratieabbaus, der praktischen Umsetzbarkeit und der Steigerung der Akzeptanz für die Energiewende sieht der BEE noch erheblichen Ergänzungs- und Korrekturbedarf. Der BEE fordert u.a.: 1) Die beihilferechtliche Genehmigung des Solarpakets I und des Biomassepakets. 2) Die Umsetzung der Ergebnisse des Branchendialogs zur Beschleunigung von Netzanschlüssen. 3) Die Ausschöpfen der vollen Potenziale des Energy Sharing für die Systemdienlichkeit und die Steigerung von Akzeptanz für die Energiewende.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts (EnWG) zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich, zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften sowie zur rechtsförmlichen Bereinigung des Energiewirtschaftsrechts
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
... nach § 13 Abs. 1 Satz 1 NAV (Niederspannungsanschlussverordnung..., ...Netzanschlussverfahrens (NaV) zurück, welche im Rahmen..., ...wesentliche Beschleunigung des NaV, die im nun vorgelegten..., ...Plattform für die Abwicklung des NaV nun rasch gesetzlich zu..., ...digitale Bearbeitung des NaV zwingend notwendig und ..., ...beim Netzanschluss und im NaV nur durch eine echte Reform..., ...Bearbeitungsvarianten des NaV vereinen muss, ist nur ..., ...Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) geregelt. Dennoch scheint..., ...Klarstellung der Anwendung der NAV in § 10 Abs. 1 EEG ist ..., ...vermeiden. Insbesondere beim NaV besteht in der Praxis immer..., ...verschiedenster Prozesse im NaV selbst stellen alle Beteiligte..., ...gemachten Fortschritte im NaV aus Drucksache 20/14199...
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- Angegeben von: Nordland-Autobahnverein e.V. (NAV) am 26.06.2024
- Beschreibung: Der Verein setzt sich für den Weiterbau der A 21 und den Lückenschluss der A 39 ein.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: AWV - Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung e.V. am 20.03.2025
- Beschreibung: Das BMF hat ein Schreiben zum Datenaustausch zwischen den Unternehmen der privaten Kranken- und Pflegeversicherung, dem BZSt und den Arbeitgebern entworfen. Die entsprechenden Regelungen zum Verfahren, das zum 01.01.2026 startet, wurden mit dem Jahressteuergesetz 2020 beschlossen und mit dem Jahressteuergesetz 2022 konkretisiert. Die AWV hat dieses Thema in ihren Fachgremien intensiv diskutiert und bereits 2017 ein Konzeptpapier „Datenaustausch Private Krankenversicherungsunternehmen und Arbeitgeber über das Verfahren der Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)“ veröffentlicht. Die AWV begrüßt, das mit dem BMF-Schreiben bestehenden Rechtsunsicherheiten entgegengewirkt werden soll. Es wird angeregt, verbliebene offene Fragen im finalen BMF-Schreiben zu adressieren.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...den KV/PV-Werten des neuen NAV im Zusammenhang mit dem..., ...Zeit vor dem Stichtag des NAV umzugehen ist. Im Idealfall...
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- Angegeben von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 17.09.2024
- Beschreibung: Das IDW weist in seiner Stellungnahme an das Bundesministerium der Finanzen (BMF) zum Referentenentwurf eines Fondsmarktstärkungsgesetzes darauf hin, dass die vorgesehenen Änderungen des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) zum Teil erhebliche Auswirkungen auf die Rechnungslegung und Bewertung von Investmentvermögen haben können.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13955
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des deutschen Fondsmarktes und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. März 2024 zur Änderung der Richtlinien 2011/61/EU und 2009/65/EG im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds (Fondsmarktstärkungsgesetz)
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BT-Drs. 20/13955
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...In beiden Fällen wird der NAV durch einen Faktor angepasst..., ...lediglich ein modifizierter NAV ermittelt wird. Diese Differenzie..., ...die für die Ermittlung des NAV zugrunde zu legen sind,..., ...Verkehrswert (prozentuale Anteil am NAV) für die Definition zugrunde..., ...(einmal im modifizierten NAV und durch die Gebühr). ..., ... KAGB-RefE zwar über den NAV informiert wird, ihm aber...
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- Angegeben von: Bitkom e.V. am 17.08.2025
- Beschreibung: Häufig kommt es zu langen Verzögerungen beim Stromanschluss neuer Mobilfunkstandorte, wodurch eine schnelle und flächendeckende Mobilfunkversorgung behindert wird. Zur Beschleunigung des Mobilfunkausbaus braucht es klare und straffe Fristen bei der Angebotserstellung für Stromanschlüsse, eine unverzügliche Realisierung sowie eine gesetzliche Priorisierung der Stromanbindung von Mobilfunkstandorten.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) und dem Energiewirtschaftsgesetz..., ...Anschlussbetriebsmittel nach NAV vom VNB zu beschaffen und..., ...Leistungspunkte nach der NAV angeben. Bei neu zu erschließenden..., ...rechtlichen Vorgaben nach EnWG und NAV entsprechen oder unvollständig...
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- Angegeben von: Bundesverband Neue Energiewirtschaft am 27.06.2024
- Beschreibung: Der bne setzt sich für den progressiven Ausbau von Kurzfristspeicherkapazität in Form von Batteriespeichern ein. Insbesondere sollen die Rahmenbedingungen und Marktzugänge für Großspeicher, Gewerbespeicher und Heimspeicher verbessert werden. Moderne Speicher werden am Energiemarkt eingesetzt und können Erneuerbaren Energie-Anlagen verbunden sein (z.B. Prosumer), können aber auch direkt marktgekoppelt eingesetzt werden. Ziel ist eine flexibele Nutzung von Groß- und Heimspeichern, die bessere Einbindung in eine dezentrale Vor-Ort-Versorgung und der Abbau vor Hürden für Speicher im Energierecht, Baurecht und in Steuerrecht, sowie in anderen relavanten gesetzgeberischen oder regulatiorschen Belangen.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Referentenentwurf zur Änderung der KraftNAV sollen Batteriespeichersysteme..., ...findet mit Änderung der KraftNAV keine Berücksichtigung....
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- Angegeben von: Infraserv Netze GmbH am 03.06.2024
- Beschreibung: Bislang besteht eine Ungleichbehandlung zum Nachteil der Betreiber geschlossener Verteilernetze und der dort angeschlossenen Kunden gegenüber Netzen der allgemeinen Versorgung bei der Belastung mit Netzumlagen gemäß EnFG für den Ausgleich physikalisch bedingter Netzverluste sowie bei der Förderung gemäß KWKG von KWK-Strom, der in ein geschlossenes Verteilernetz eingespeist wird. Um dies zu beheben, ist eine Anpassung der beiden energierechtlichen Regelungen, die bislang zu dieser Ungleichbehandlung führen, erforderlich.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Pflichten des NdaV (insbesondere NAV, EEG) ▪ Ungleichbehandlung...
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- Angegeben von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 08.01.2026
- Beschreibung: In seiner Stellungnahme äußert sich das IDW zu ausgewählten Regelungsvorschlägen. Besonders hervorzuheben ist, dass aus Sicht des IDW die vorgesehenen Änderungen des KAGB zum Teil erhebliche Auswirkungen auf die Rechnungslegung und Bewertung von Investmentvermögen haben können. Dies gilt beispielsweise für das Thema „side pockets“, d.h. die in Deutschland neu einzuführende Separierung von illiquiden Anlagen. Eine zeitnahe Ergänzung der KARBV erscheint insofern notwendig. Dies gilt erst recht vor dem Hintergrund, dass in die KARBV auch die Änderungen nach dem Fondsstandortgesetz sowie weiterer das KAGB ändernder Gesetze bislang keinen Eingang gefunden haben.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Gesetz z. Begrenzung d. Risiken durch Investmentfonds u. z. Ums. d. RL (EU) 2024/927 i. Hinbl. auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, d. aufsichtliche Berichterstattung, d. Erbringung v. Verwahr- u. Hinterlegungsdienstleistungen u. d. Kreditvergabe durch alt. Investmentfonds sowie z. Ums. d. RL (EU) 2024/2994 hins. d. Behandlung d. Konzentrationsrisikos, d. aus Risikopositionen ggü. zentr. Gegenparteien erwächst, u. d. Ausfallrisikos bei zentr. geclearten Derivategeschäften (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...die für die Ermittlung des NAV zugrunde zu legen sind,..., ...Verkehrswert (prozentuale Anteil am NAV) für die Definition zugrunde..., ... 16 KAGB-E zwar über den NAV informiert wird, ihm aber...
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- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 03.09.2024
- Beschreibung: Liquiditätsmanagementtools: Übergangsphase für Bestandsfonds, redaktionelle und inhaltliche Klarstellungen; Geschlossene Immobilienfonds: Konkretisierung des Anliegerbegriffs; Liquidierung von Sondervermögen: Verlagerung auf die KVG und Entlastung der Verwahrstelle zur Sicherung des Anlegerinteresses im Investmentdreieck; Haftung der Kapitalverwaltungsgesellschaft im Zusammenhang mit Sondervermögensverbindlichkeiten
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Gesetz z. Begrenzung d. Risiken durch Investmentfonds u. z. Ums. d. RL (EU) 2024/927 i. Hinbl. auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, d. aufsichtliche Berichterstattung, d. Erbringung v. Verwahr- u. Hinterlegungsdienstleistungen u. d. Kreditvergabe durch alt. Investmentfonds sowie z. Ums. d. RL (EU) 2024/2994 hins. d. Behandlung d. Konzentrationsrisikos, d. aus Risikopositionen ggü. zentr. Gegenparteien erwächst, u. d. Ausfallrisikos bei zentr. geclearten Derivategeschäften (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...je Anteil oder je Aktie (NAV je Anteil oder je Ak-tie..., ...je Anteil oder je Aktie (NAV je Anteil oder je Aktie..., ... Der nicht modifizierte NAV ist nach dem Entwurf des..., ... des nicht modifizierten NAV fehlt Marktteilnehmern ..., ...auch der nicht modifizierte NAV vorliegt, um Kostenangaben..., ... zum nicht modifizierten NAV schafft eine regulatorische..., ...auch der nicht modifizierte NAV berechnet und veröffentlicht..., ...je Anteil oder je Aktie (NAV je Anteil oder je Aktie..., ...Sollte nur der modifizierte NAV je Anteil oder je Aktie..., ...auf die Modifizierung des NAV ausgewiesen werden müssen...
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- Angegeben von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 28.06.2024
- Beschreibung: Möglichst unbürokratische Rahmenbedingungen für den Ausbau von Ladeinfrastruktur
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): 4. Novelle der Ladesäulenverordnung (LSV)
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (5):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Niederspannungsanschlussverordnung, NAV). Auch für Mittelspannung..., ...Niederspannungsanschlussverordnung, NAV). Auch für Mittelspannung..., ...Niederspannungsanschlussverordnung, NAV). Auch für Mittelspannung...
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- Angegeben von: EDEKA Zentrale Stiftung & Co. KG am 26.06.2024
- Beschreibung: Aus ökologischen und ökonomischen Gründen ist eine Zulassung des eBon geboten. Anhang 1 Nr. 14 Abs. 4 der Richtlinie 2014 31 EU sollte daher geändert werden und folgende klarstellende Ergänzung beinhalten: "...oder diesem mit dessen Zustimmung in elektronischer Form, z. B. über einen entsprechenden QR-Code, zur Verfügung gestellt werden."
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Niederspannungsanschluss- verordnung, NAV). Es sollten sowohl Regelungen...
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- Angegeben von: AGFW | Der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK e.V. am 24.06.2024
- Beschreibung: Erhalt der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für den Ausbau und die Transformation der Fernwärme
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Interessenlage weder § 17 Abs. 2 NAV noch § 17 Abs. 2 NDAV eine..., ...NDAV bzw. § 12 Abs. 1 S. 3 NAV nur bedingt als Regelungsvorbild..., ...Interessenlage weder § 6 Abs. 3 NAV noch § 6 Abs. 3 NDAV ein..., ... für Strom- (§ 11 Abs. 6 NAV) und Gasnetze (§ 11 Abs...
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 17.09.2025
- Beschreibung: Liquiditätsmanagementtools: Übergangsphase für Bestandsfonds, redaktionelle und inhaltliche Klarstellungen; Geschlossene Immobilienfonds: Konkretisierung des Anliegerbegriffs; Liquidierung von Sondervermögen: Verlagerung auf die KVG und Entlastung der Verwahrstelle zur Sicherung des Anlegerinteresses im Investmentdreieck; Haftung der Kapitalverwaltungsgesellschaft im Zusammenhang mit Sondervermögensverbindlichkeiten
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Gesetz z. Begrenzung d. Risiken durch Investmentfonds u. z. Ums. d. RL (EU) 2024/927 i. Hinbl. auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, d. aufsichtliche Berichterstattung, d. Erbringung v. Verwahr- u. Hinterlegungsdienstleistungen u. d. Kreditvergabe durch alt. Investmentfonds sowie z. Ums. d. RL (EU) 2024/2994 hins. d. Behandlung d. Konzentrationsrisikos, d. aus Risikopositionen ggü. zentr. Gegenparteien erwächst, u. d. Ausfallrisikos bei zentr. geclearten Derivategeschäften (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...je Anteil oder je Aktie (NAV je Anteil oder je Aktie..., ...je Anteil oder je Aktie (NAV je Anteil oder je Aktie..., ...Sollte nur der modifizierte NAV je Anteil oder je Aktie..., ...auf die Modifizierung des NAV ausgewiesen werden müssen...
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- Angegeben von: Vereinigung der Fernleitungsnetzbetreiber Gas e.V. (FNB Gas e.V.) am 17.04.2025
- Beschreibung: In § 28n EnWG werden Regelungen zum Anschluss und Zugang zu den regulierten Wasserstoffnetzen sowie eine Verordnungsermächtigung für die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates über die technischen und wirtschaftlichen Bedingungen für den Anschluss und Zugang zu den regulierten Wasserstoffnetzen zu erlassen, einschließlich der Regelungen zum Ausgleich des Wasserstoffnetzes, eingeführt. In diesem Hinweispapier erarbeitet FNB Gas einige Vorschläge zur Ausarbeitung einer H2-Haftungsverordnung.
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Haftungsregelung aus § 18 NAV in Netzanschluss- und Anschlussnutzungsverträgen...
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- Angegeben von: EDEKA Zentrale Stiftung & Co. KG am 26.06.2024
- Beschreibung: Forderung einer pragmatischen Umsetzung der EU-Richtlinie und Sensibilisierung für die Herausforderungen der Vorschriften im Handel. Damit die Installation von Ladepunkten nicht am Bedarf vorbei geht, sollte die erreichte Ladeleistung in kW als Zielgröße genutzt werden. Somit kann eine bedarfsorientierte, maßgeschneiderte und flexible Installation von Ladesäulen erfolgen. Im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist ein Vorzug für Ladeinfrastruktur zu normieren. Ein entsprechende Bestimmung könnte in § 17 EnWG (Netzanschluss) und § 20 EnWG (Netzzugang) verankert werden.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Niederspannungsanschluss- verordnung, NAV). Es sollten sowohl Regelungen...
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- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 11.09.2025
- Beschreibung: Liquiditätsmanagementtools: Übergangsphase für Bestandsfonds, redaktionelle und inhaltliche Klarstellungen; Geschlossene Immobilienfonds: Konkretisierung des Anliegerbegriffs; Liquidierung von Sondervermögen: Verlagerung auf die KVG und Entlastung der Verwahrstelle zur Sicherung des Anlegerinteresses im Investmentdreieck; Haftung der Kapitalverwaltungsgesellschaft im Zusammenhang mit Sondervermögensverbindlichkeiten
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Gesetz z. Begrenzung d. Risiken durch Investmentfonds u. z. Ums. d. RL (EU) 2024/927 i. Hinbl. auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, d. aufsichtliche Berichterstattung, d. Erbringung v. Verwahr- u. Hinterlegungsdienstleistungen u. d. Kreditvergabe durch alt. Investmentfonds sowie z. Ums. d. RL (EU) 2024/2994 hins. d. Behandlung d. Konzentrationsrisikos, d. aus Risikopositionen ggü. zentr. Gegenparteien erwächst, u. d. Ausfallrisikos bei zentr. geclearten Derivategeschäften (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...je Anteil oder je Aktie (NAV je Anteil oder je Aktie..., ...je Anteil oder je Aktie (NAV je Anteil oder je Aktie..., ...Sollte nur der modifizierte NAV je Anteil oder je Aktie..., ...auf die Modifizierung des NAV ausgewiesen werden müssen...
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- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 03.09.2024
- Beschreibung: Liquiditätsmanagementtools: Übergangsphase für Bestandsfonds, redaktionelle und inhaltliche Klarstellungen; Geschlossene Immobilienfonds: Konkretisierung des Anliegerbegriffs; Liquidierung von Sondervermögen: Verlagerung auf die KVG und Entlastung der Verwahrstelle zur Sicherung des Anlegerinteresses im Investmentdreieck; Haftung der Kapitalverwaltungsgesellschaft im Zusammenhang mit Sondervermögensverbindlichkeiten
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des deutschen Fondsmarktes und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 des Europäischen Parla- ments und des Rates vom 13. März 2024 zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU im Hinblick auf Übertragungsvereinbarun- gen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds (Fondsmarktstärkungsgesetz)
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...je Anteil oder je Aktie (NAV je Anteil oder je Ak- ..., ...je Anteil oder je Aktie (NAV je Anteil oder je Aktie..., ...Sollte nur der modifizierte NAV je Anteil oder je Aktie..., ...auf die Modifizierung des NAV ausgewiesen werden müssen...
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- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 04.09.2024
- Beschreibung: Liquiditätsmanagementtools: Übergangsphase für Bestandsfonds, redaktionelle und inhaltliche Klarstellungen; Geschlossene Immobilienfonds: Konkretisierung des Anliegerbegriffs; Liquidierung von Sondervermögen: Verlagerung auf die KVG und Entlastung der Verwahrstelle zur Sicherung des Anlegerinteresses im Investmentdreieck; Haftung der Kapitalverwaltungsgesellschaft im Zusammenhang mit Sondervermögensverbindlichkeiten.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Fondsmarktstärkungsgesetz
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...je Anteil oder je Aktie (NAV je Anteil oder je Ak-tie..., ...je Anteil oder je Aktie (NAV je Anteil oder je Aktie..., ...Sollte nur der modifizierte NAV je Anteil oder je Aktie..., ...auf die Modifizierung des NAV ausgewiesen werden müssen...
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- Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 01.09.2025
- Beschreibung: Der BDEW fordert eine gesetzliche Klarstellung im EnWG, wonach bei der Transformation von Erdgas- zu Wasserstoffnetzen Rückbauverpflichtungen aufgrund fehlender Amortisation ausgeschlossen werden. Eine wirtschaftliche Umnutzung vorhandener Infrastrukturen soll nicht durch zusätzliche Prüfanforderungen wie Amortisationsnachweise behindert werden. Ziel ist eine rechtssichere Grundlage für Investitionen in die H2-Netzinfrastruktur unter Wahrung der Planungs- und Investitionssicherheit für Netzbetreiber.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Blumenthal-Barby, Energierecht; NAV § 9 Rn. 15 ff.). Allerdings...
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- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 03.09.2024
- Beschreibung: Liquiditätsmanagementtools: Übergangsphase für Bestandsfonds, redaktionelle und inhaltliche Klarstellungen; Geschlossene Immobilienfonds: Konkretisierung des Anliegerbegriffs; Liquidierung von Sondervermögen: Verlagerung auf die KVG und Entlastung der Verwahrstelle zur Sicherung des Anlegerinteresses im Investmentdreieck; Haftung der Kapitalverwaltungsgesellschaft im Zusammenhang mit Sondervermögensverbindlichkeiten
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Gesetz z. Begrenzung d. Risiken durch Investmentfonds u. z. Ums. d. RL (EU) 2024/927 i. Hinbl. auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, d. aufsichtliche Berichterstattung, d. Erbringung v. Verwahr- u. Hinterlegungsdienstleistungen u. d. Kreditvergabe durch alt. Investmentfonds sowie z. Ums. d. RL (EU) 2024/2994 hins. d. Behandlung d. Konzentrationsrisikos, d. aus Risikopositionen ggü. zentr. Gegenparteien erwächst, u. d. Ausfallrisikos bei zentr. geclearten Derivategeschäften (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...je Anteil oder je Aktie (NAV je Anteil oder je Ak-tie..., ...je Anteil oder je Aktie (NAV je Anteil oder je Aktie..., ...Sollte nur der modifizierte NAV je Anteil oder je Aktie..., ...auf die Modifizierung des NAV ausgewiesen werden müssen...
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- Angegeben von: Becker Büttner Held Rechtsanwälte Steuerberater Unternehmensberater PartGmbB am 30.05.2024
- Beschreibung: Beseitigung einer Schlechterstellung von geschlossenen Verteilernetzen im Verhältnis zu Netzen der allgemeinen Versorgung in energierechtlichen Regelungen
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11180
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Zweite Beschlussempfehlung und Zweiter Bericht des Ausschusses für Klimaschutz und Energie - zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/8657 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung
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BT-Drs. 20/11180
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Textinhalt von Stellungnahmen/Gutachten
...Pflichten des NdaV (insbesondere NAV, EEG) ► Ungleichbehandlung...