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75 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"NAV"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (75)

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) und dem Energiewirtschaftsgesetz..., ...Leistungspunkte nach der NAV angeben. Aufgrund dieser..., ...Leistungspunkte nach der NAV, beinhalten. Eine unverzügliche...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das Regelungsvorhaben hat das Ziel, die digitale Transformation Deutschlands prioritär auf die politische Agenda zu setzen. Zur Beschleunigung des Ausbaus moderne Telekommunikationslinien und für die Migration von Kupfer zu Glasfaser brauche es wettbewerbskonforme Rahmenbedingungen, Bürokratieabbau sowie einheitlichere Genehmigungsprozesse. Zudem muss sich die Gigabitförderung auf den Lückenschluss und den eigenwirtschaftlichen Ausbau konzentrieren. Eine Bündelung der digitalpolitischen Zuständigkeiten in einem Bundesministerium für Digitales (BMD) ist ebenfalls vorteilhaft, um die Digitalisierung und Transformation in allen Sektoren zu koordinieren und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu sichern.

    • Bereitgestellt von: Verband der Anbieter im Digital- und Telekommunikationsmarkt (VATM) e.V. am 19.12.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 391/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus von Telekommunikationsnetzen (TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz)
      2. BT-Drs. 21/319 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Feststellung des überragenden öffentlichen Interesses für den Ausbau von Telekommunikationsnetzen (TKG-Änderungsgesetz 2025)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) und dem Energiewirtschaftsgesetz..., ...Leistungspunkte nach der NAV angeben. Aufgrund dieser..., ...Leistungspunkte nach der NAV, beinhalten. Eine unverzügliche...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Häufig kommt es zu langen Verzögerungen beim Stromanschluss neuer Mobilfunkstandorte, wodurch eine schnelle und flächendeckende Mobilfunkversorgung behindert wird. Zur Beschleunigung des Mobilfunkausbaus braucht es klare und straffe Fristen bei der Angebotserstellung für Stromanschlüsse, eine unverzügliche Realisierung sowie eine gesetzliche Priorisierung der Stromanbindung von Mobilfunkstandorten.

    • Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 17.08.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) und dem Energiewirtschaftsgesetz..., ...Anschlussbetriebsmittel nach NAV vom VNB zu beschaffen und..., ...Leistungspunkte nach der NAV angeben. Bei neu zu erschließenden..., ...rechtlichen Vorgaben nach EnWG und NAV entsprechen oder unvollständig...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der BEE begrüßt, dass die Bundesregierung die Notwendigkeit zur zügigen Transformation des Stromsystems, zur Einführung des Energy Sharing und zur Ausstattung mit intelligenten Messsystemen (iMSys) anerkennt. Bei der konkreten Ausgestaltung hinsichtlich des Bürokratieabbaus, der praktischen Umsetzbarkeit und der Steigerung der Akzeptanz für die Energiewende sieht der BEE noch erheblichen Ergänzungs- und Korrekturbedarf. Der BEE fordert u.a.: 1) Die beihilferechtliche Genehmigung des Solarpakets I und des Biomassepakets. 2) Die Umsetzung der Ergebnisse des Branchendialogs zur Beschleunigung von Netzanschlüssen. 3) Die Ausschöpfen der vollen Potenziale des Energy Sharing für die Systemdienlichkeit und die Steigerung von Akzeptanz für die Energiewende.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) am 23.07.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts (EnWG) zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich, zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften sowie zur rechtsförmlichen Bereinigung des Energiewirtschaftsrechts
    • Adressatenkreis:
      • 18.07.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (4):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... nach § 13 Abs. 1 Satz 1 NAV (Niederspannungsanschlussverordnung..., ...Netzanschlussverfahrens (NaV) zurück, welche im Rahmen..., ...wesentliche Beschleunigung des NaV, die im nun vorgelegten..., ...Plattform für die Abwicklung des NaV nun rasch gesetzlich zu..., ...digitale Bearbeitung des NaV zwingend notwendig und ..., ...beim Netzanschluss und im NaV nur durch eine echte Reform..., ...Bearbeitungsvarianten des NaV vereinen muss, ist nur ..., ...Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) geregelt. Dennoch scheint..., ...Klarstellung der Anwendung der NAV in § 10 Abs. 1 EEG ist ..., ...vermeiden. Insbesondere beim NaV besteht in der Praxis immer..., ...verschiedenster Prozesse im NaV selbst stellen alle Beteiligte..., ...gemachten Fortschritte im NaV aus Drucksache 20/14199...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das BMF hat ein Schreiben zum Datenaustausch zwischen den Unternehmen der privaten Kranken- und Pflegeversicherung, dem BZSt und den Arbeitgebern entworfen. Die entsprechenden Regelungen zum Verfahren, das zum 01.01.2026 startet, wurden mit dem Jahressteuergesetz 2020 beschlossen und mit dem Jahressteuergesetz 2022 konkretisiert. Die AWV hat dieses Thema in ihren Fachgremien intensiv diskutiert und bereits 2017 ein Konzeptpapier „Datenaustausch Private Krankenversicherungsunternehmen und Arbeitgeber über das Verfahren der Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)“ veröffentlicht. Die AWV begrüßt, das mit dem BMF-Schreiben bestehenden Rechtsunsicherheiten entgegengewirkt werden soll. Es wird angeregt, verbliebene offene Fragen im finalen BMF-Schreiben zu adressieren.

    • Bereitgestellt von: AWV - Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung e.V. am 20.03.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...den KV/PV-Werten des neuen NAV im Zusammenhang mit dem..., ...Zeit vor dem Stichtag des NAV umzugehen ist. Im Idealfall...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir begrüßen eine marktgerechte Umsetzung in nationales Recht und warnen vor nationalem Goldplating. Klärungsbedarf sehen wir bei der Erweiterung des Katalogs der erlaubten Tätigkeiten und neuer Anforderungen einer KVG. Wir fordern sachgerechte Regelungen für Liquiditätssteuerungsinstrumente. Zudem setzen wir uns für eine standortgerechte Ausgestaltung der Fondstypen in Bezug auf die Darlehensvergabe und deren Risikomanagement ein.

    • Bereitgestellt von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 24.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...der mehr als 50 % seines NAV an Gesellschafterdarlehen..., ... mehr als 50 Prozent des NAV) 2. Darlehensvergabe bzw...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das IDW weist in seiner Stellungnahme an das Bundesministerium der Finanzen (BMF) zum Referentenentwurf eines Fondsmarktstärkungsgesetzes darauf hin, dass die vorgesehenen Änderungen des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) zum Teil erhebliche Auswirkungen auf die Rechnungslegung und Bewertung von Investmentvermögen haben können.

    • Bereitgestellt von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 17.09.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13955 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des deutschen Fondsmarktes und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. März 2024 zur Änderung der Richtlinien 2011/61/EU und 2009/65/EG im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds (Fondsmarktstärkungsgesetz)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...In beiden Fällen wird der NAV durch einen Faktor angepasst..., ...lediglich ein modifizierter NAV ermittelt wird. Diese Differenzie..., ...die für die Ermittlung des NAV zugrunde zu legen sind,..., ...Verkehrswert (prozentuale Anteil am NAV) für die Definition zugrunde..., ...(einmal im modifizierten NAV und durch die Gebühr). ..., ... KAGB-RefE zwar über den NAV informiert wird, ihm aber...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Liquiditätsmanagementtools: Übergangsphase für Bestandsfonds, redaktionelle und inhaltliche Klarstellungen; Geschlossene Immobilienfonds: Konkretisierung des Anliegerbegriffs; Liquidierung von Sondervermögen: Verlagerung auf die KVG und Entlastung der Verwahrstelle zur Sicherung des Anlegerinteresses im Investmentdreieck; Haftung der Kapitalverwaltungsgesellschaft im Zusammenhang mit Sondervermögensverbindlichkeiten

    • Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 05.09.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/3510 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2994 im Hinblick auf die Behandlung des Konzentrationsrisikos, das aus Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenpart...
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...je Anteil oder je Aktie (NAV je Anteil oder je Aktie..., ... Der nicht modifizierte NAV ist nach dem Entwurf des..., ... des nicht modifizierten NAV fehlt Marktteilnehmern ..., ...auch der nicht modifizierte NAV vorliegt, um Kostenangaben..., ... zum nicht modifizierten NAV schafft eine regulatorische..., ...auch der nicht modifizierte NAV berechnet und veröffentlicht...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Referentenentwurf zur Änderung der KraftNAV sollen Batteriespeichersysteme..., ...findet mit Änderung der KraftNAV keine Berücksichtigung....
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir unterstützen das Ziel, die überarbeiteten europäischen Investmentfondsrichtlinien möglichst 1:1 umzusetzen und von nationalen Zusatzanforderungen abzusehen. Positiv sehen wir das geschlossene Publikums-Sondervermögen oder den offenen Immobilienfonds in der Rechtsform der Investment-Aktiengesellschaft. Wir sind gegen die Einführung zusätzlicher Liquiditätssteuerungsinstrumente für offene Immobilienfonds und nationaler Sonderregeln bei Auslagerungsanzeigen. Skeptisch sind wir hinsichtlich der Praktikabilität der geplanten Instrumente für Bürgerenergiebeteiligungen. Wir fordern eine gesetzliche Klarstellung, wonach Anlagebedingungen vorrangig nach den Vorgaben des KAGB in den Investmentvertrag einbezogen werden.

    • Bereitgestellt von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 30.06.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des deutschen Fondsmarktes und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. März 2024 zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...zwei Nettoinventarwerte (NAV): einen für die Ausgaben..., ... Methode sieht nur einen NAV vor, der auf Basis der ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      In seiner Stellungnahme äußert sich das IDW zu ausgewählten Regelungsvorschlägen. Besonders hervorzuheben ist, dass aus Sicht des IDW die vorgesehenen Änderungen des KAGB zum Teil erhebliche Auswirkungen auf die Rechnungslegung und Bewertung von Investmentvermögen haben können. Dies gilt beispielsweise für das Thema „side pockets“, d.h. die in Deutschland neu einzuführende Separierung von illiquiden Anlagen. Eine zeitnahe Ergänzung der KARBV erscheint insofern notwendig. Dies gilt erst recht vor dem Hintergrund, dass in die KARBV auch die Änderungen nach dem Fondsstandortgesetz sowie weiterer das KAGB ändernder Gesetze bislang keinen Eingang gefunden haben.

    • Bereitgestellt von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 08.01.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/3510 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2994 im Hinblick auf die Behandlung des Konzentrationsrisikos, das aus Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenpart...
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...die für die Ermittlung des NAV zugrunde zu legen sind,..., ...Verkehrswert (prozentuale Anteil am NAV) für die Definition zugrunde..., ... 16 KAGB-E zwar über den NAV informiert wird, ihm aber...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Betroffene Norm: § 4 Abs. 4, § 20 NAV Belastung: Netzbetreiber..., ...Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) ver-pflichtet, bei Änderungen..., ...3 in Verbindung mit § 20 NAV als Voraussetzung für eine...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Bislang besteht eine Ungleichbehandlung zum Nachteil der Betreiber geschlossener Verteilernetze und der dort angeschlossenen Kunden gegenüber Netzen der allgemeinen Versorgung bei der Belastung mit Netzumlagen gemäß EnFG für den Ausgleich physikalisch bedingter Netzverluste sowie bei der Förderung gemäß KWKG von KWK-Strom, der in ein geschlossenes Verteilernetz eingespeist wird. Um dies zu beheben, ist eine Anpassung der beiden energierechtlichen Regelungen, die bislang zu dieser Ungleichbehandlung führen, erforderlich.

    • Bereitgestellt von: Infraserv Netze GmbH am 03.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 26.03.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Pflichten des NdaV (insbesondere NAV, EEG) ▪ Ungleichbehandlung...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Bei diesem Regelungsvorhaben zielt FNB Gas darauf ab, dass die Neuregelungen im Bereich der Höherauslastung (§§ 49a und 49b EnWG) nicht zu Lasten der FNB sowie ihrer Schutz- und Sicherungsmaßnahmen gehen. Die den Betreibern von Übertragungsnetzen bis 31. März 2027 gestattete temporäre Höherauslastung im Höchstspannungsnetz verursacht oder verstärkt elektromagnetische Beeinflussungen, die von Betreibern betroffener technischer Infrastrukturen, wie den FNB, zu dulden sind. Der ÜNB muss dem Betreiber betroffener Infrastrukturen aber die Kosten für die aufgrund der Höherauslastung anfallenden betrieblichen, organisatorischen und technischen Schutzmaßnahmen erstatten (§ 49a Abs. 3 EnWG).

    • Bereitgestellt von: Vereinigung der Fernleitungsnetzbetreiber Gas e.V. (FNB Gas e.V.) am 06.02.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung
    • Adressatenkreis:
      • 27.11.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)), Breitbandausbau (§ ..., ...Duldungspflichten finden sich in § 12 NAV gegenüber Grundstückseigentümern...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Niederspannungsebene mit §6 und §19 NAV durch den Bundesverband...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Liquiditätsmanagementtools: Übergangsphase für Bestandsfonds, redaktionelle und inhaltliche Klarstellungen; Geschlossene Immobilienfonds: Konkretisierung des Anliegerbegriffs; Liquidierung von Sondervermögen: Verlagerung auf die KVG und Entlastung der Verwahrstelle zur Sicherung des Anlegerinteresses im Investmentdreieck; Haftung der Kapitalverwaltungsgesellschaft im Zusammenhang mit Sondervermögensverbindlichkeiten

    • Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 27.03.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/3510 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2994 im Hinblick auf die Behandlung des Konzentrationsrisikos, das aus Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenpart...
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...je Anteil oder je Aktie (NAV je Anteil oder je Aktie..., ...Sollte nur der modifizierte NAV je Anteil oder je Aktie..., ...auf die Modifizierung des NAV ausgewiesen werden müssen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Liquiditätsmanagementtools: Übergangsphase für Bestandsfonds, redaktionelle und inhaltliche Klarstellungen; Geschlossene Immobilienfonds: Konkretisierung des Anliegerbegriffs; Liquidierung von Sondervermögen: Verlagerung auf die KVG und Entlastung der Verwahrstelle zur Sicherung des Anlegerinteresses im Investmentdreieck; Haftung der Kapitalverwaltungsgesellschaft im Zusammenhang mit Sondervermögensverbindlichkeiten

    • Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 08.12.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/3510 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2994 im Hinblick auf die Behandlung des Konzentrationsrisikos, das aus Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenpart...
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...je Anteil oder je Aktie (NAV je Anteil oder je Aktie..., ...Sollte nur der modifizierte NAV je Anteil oder je Aktie..., ...auf die Modifizierung des NAV ausgewiesen werden müssen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Liquiditätsmanagementtools: Übergangsphase für Bestandsfonds, redaktionelle und inhaltliche Klarstellungen; Geschlossene Immobilienfonds: Konkretisierung des Anliegerbegriffs; Liquidierung von Sondervermögen: Verlagerung auf die KVG und Entlastung der Verwahrstelle zur Sicherung des Anlegerinteresses im Investmentdreieck; Haftung der Kapitalverwaltungsgesellschaft im Zusammenhang mit Sondervermögensverbindlichkeiten

    • Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 24.11.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/3510 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2994 im Hinblick auf die Behandlung des Konzentrationsrisikos, das aus Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenpart...
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...je Anteil oder je Aktie (NAV je Anteil oder je Aktie..., ...Sollte nur der modifizierte NAV je Anteil oder je Aktie..., ...auf die Modifizierung des NAV ausgewiesen werden müssen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Liquiditätsmanagementtools: Übergangsphase für Bestandsfonds, redaktionelle und inhaltliche Klarstellungen; Geschlossene Immobilienfonds: Konkretisierung des Anliegerbegriffs; Liquidierung von Sondervermögen: Verlagerung auf die KVG und Entlastung der Verwahrstelle zur Sicherung des Anlegerinteresses im Investmentdreieck; Haftung der Kapitalverwaltungsgesellschaft im Zusammenhang mit Sondervermögensverbindlichkeiten

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 26.11.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/3510 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2994 im Hinblick auf die Behandlung des Konzentrationsrisikos, das aus Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenpart...
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...je Anteil oder je Aktie (NAV je Anteil oder je Aktie..., ...Sollte nur der modifizierte NAV je Anteil oder je Aktie..., ...auf die Modifizierung des NAV ausgewiesen werden müssen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Liquiditätsmanagementtools: Übergangsphase für Bestandsfonds, redaktionelle und inhaltliche Klarstellungen; Geschlossene Immobilienfonds: Konkretisierung des Anliegerbegriffs; Liquidierung von Sondervermögen: Verlagerung auf die KVG und Entlastung der Verwahrstelle zur Sicherung des Anlegerinteresses im Investmentdreieck; Haftung der Kapitalverwaltungsgesellschaft im Zusammenhang mit Sondervermögensverbindlichkeiten

    • Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 24.11.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des deutschen Fondsmarktes und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 des Europäischen Parla- ments und des Rates vom 13. März 2024 zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU im Hinblick auf Übertragungsvereinbarun- gen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds (Fondsmarktstärkungsgesetz)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...je Anteil oder je Aktie (NAV je Anteil oder je Aktie..., ...Sollte nur der modifizierte NAV je Anteil oder je Aktie..., ...auf die Modifizierung des NAV ausgewiesen werden müssen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Liquiditätsmanagementtools: Übergangsphase für Bestandsfonds, redaktionelle und inhaltliche Klarstellungen; Geschlossene Immobilienfonds: Konkretisierung des Anliegerbegriffs; Liquidierung von Sondervermögen: Verlagerung auf die KVG und Entlastung der Verwahrstelle zur Sicherung des Anlegerinteresses im Investmentdreieck; Haftung der Kapitalverwaltungsgesellschaft im Zusammenhang mit Sondervermögensverbindlichkeiten.

    • Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 24.11.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Fondsmarktstärkungsgesetz
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...je Anteil oder je Aktie (NAV je Anteil oder je Aktie..., ...Sollte nur der modifizierte NAV je Anteil oder je Aktie..., ...auf die Modifizierung des NAV ausgewiesen werden müssen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Liquiditätsmanagementtools: Übergangsphase für Bestandsfonds, redaktionelle und inhaltliche Klarstellungen; Geschlossene Immobilienfonds: Konkretisierung des Anliegerbegriffs; Liquidierung von Sondervermögen: Verlagerung auf die KVG und Entlastung der Verwahrstelle zur Sicherung des Anlegerinteresses im Investmentdreieck; Haftung der Kapitalverwaltungsgesellschaft im Zusammenhang mit Sondervermögensverbindlichkeiten

    • Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 24.11.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/3510 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2994 im Hinblick auf die Behandlung des Konzentrationsrisikos, das aus Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenpart...
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...je Anteil oder je Aktie (NAV je Anteil oder je Aktie..., ...Sollte nur der modifizierte NAV je Anteil oder je Aktie..., ...auf die Modifizierung des NAV ausgewiesen werden müssen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Interessenlage weder § 17 Abs. 2 NAV noch § 17 Abs. 2 NDAV eine..., ...NDAV bzw. § 12 Abs. 1 S. 3 NAV nur bedingt als Regelungsvorbild..., ...Interessenlage weder § 6 Abs. 3 NAV noch § 6 Abs. 3 NDAV ein..., ... für Strom- (§ 11 Abs. 6 NAV) und Gasnetze (§ 11 Abs...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Forderung nach Gleichbehandlung der Tochtergesellschaften und selbstständigen Einzelhändler des genossenschaftlich organisierten EDEKA-Verbunds mit den nach dem Gesetzesentwurf privilegierten Genossenschaften der Realwirtschaft.

    • Bereitgestellt von: EDEKA Zentrale Stiftung & Co. KG am 26.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 385/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
      2. BT-Drs. 20/12787 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
    • Adressatenkreis:
      • 02.05.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Niederspannungsanschluss- verordnung, NAV). Es sollten sowohl Regelungen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Niederspannungsanschluss- verordnung, NAV). Es sollten sowohl Regelungen...
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